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Aus denVerhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.
(Vom 9. Juni 1890.)
Mit Schreiben vom 29. Mai legt die Regierung des Kantons Schwyz dem Bundesrathe die Frage vor, ob nicht die für das Jahr 1891 in Aussicht genommene zentrale Gesammtfeier zur Erinnerung an die Gründung der schweizerischen Eidgenossenschaft -- 1. August 1291 -- zeitlich und örtlich mitder in Schwyz geplanten Bundesfeier verbunden werden könne.
Durch diese Anregung, bemerkt die Regierung von Schwyz, soll die im nämlichen Jahre 1.891 stattfindende VII. Säkularfeier der Gründung der Stadt Bern in keiner Weise geschmälert, werden, da gewiß alle Kantone, vorab Berns älteste Bundesgenossen in der Urschweiz, jenem Feste ihre vollen Sympathien entgegenbringen werden.
Namens einer Konferenz von Delegirten des bernischen Regierungsrathes und der stadtbernischen Gemeindebehörden gibt Herr Regierungsrath v. Steiger mit Zuschrift vom 3. Juni die Erklärung ab, daß Bern seinerseits bereit sei, das Bundesfest in seinen Mauern zu feiern. Wenn jedoch die Abhaltung des Festes in den Urkantonen gewünscht werden sollte, so werde keine Einwendung dagegen erhoben; in diesem Falle würde sich eine passende Feier des ersten Bundes an das Jubiläum der Gründung der Stadt in Bern anschließen.
Beide Eingaben werden den betreffenden Kommissionen der eidgenössischen Räthe übermittelt.
Herr Hauptmann Josef H a i d , von Entlebuch, in Luzern, wird auf sein Gesuch von der Stelle eines Untersuchungsrichters der IV. Division entlassen; an dessen Stalle wird gewählt: Herr Julius B eck in Sursee, Oberlieutenant dar Militärjustiz, unter gleichzeitiger Beförderung zum Hauptmann.
Bundesblatt. 42. Jahrg. Bd. 111.
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Als Offiziere der Militärjustiz werden mit dem Grad von Hauptleuten gewählt: Herr Robert W e l t i, von Winterthur, in Zürich, Infanteriehauptmann, ,, Adolf D eu c h e r , von Steckborn, in Frauenfeld, Verwaltungsoberlieutenant, ,, Felix C a l o n d e r , von Trins, in Zürich, Infanterielieutenant.
(Vom 11. Juni 1890.)
Da nach Inhalt des italienischen Seuchenbülletins und weiteren Mittheilungen in Oberitalien die Maul- und Klauenseuche herrscht, so wird die Einfuhr von Kleinvieh aus Italien in die Schweiz bis auf Weiteres verboten.
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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.
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Jahr
1890
Année Anno Band
3
Volume Volume Heft
25
Cahier Numero Geschäftsnummer
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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
14.06.1890
Date Data Seite
269-270
Page Pagina Ref. No
10 014 831
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