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Botschaft de...

Bundesrathes an die eidgenossischen Räthe, betreffend die Bewaffnung und Ausrüstung der Scharfschüzen

(Von.. 20. Juli 1863.)

Die Einführung eines einheitlichen Kalibers für alle Handfeuerwaffen, die Sie untern.. 28. Januar beschlossen haben , bedingt auch die Einführung einer einheitlichen Munition, ohne welche die Kalibereinheit nicht den Werth hatte, den man mit Recht von ihr erwartet.

Jn Folge dessen muss an die Stelle der bisherigen Scharfschüzenmunition, die ohnehin schon längst als eine nicht feldgemässe bezeich..et wurde. die gleiche Batrone eingeführt werden, wie beim Infanteriegewehr.

Wie Jhnen aus unfern frühern Vorlagen und der Diskussion in Erinnerung sein wird, die über die Einführuug des Einheitskalibers in den eidgenossischen Räthen gewaltet hat, eignet sich die Munition mit dem Ex.pansivgesehosse des Zeugwart B u h o l d e r , welche man sur das Jnfantexiegewehr einzuführen gedenkt, in hohem Grade auch für den Sturer. Die bisher bei einzelnen Seharssehuzenkompagnien angestellten Versuche haben ergeben, dass mit der neuen Einheitsmunition selbst bessere Resultate erzielt wurden, als bei der bisherigen Munition ; das Hauptgewicht aber legen wir darauf, dass die Einführung von Batronen mit Gesehoss gegenüber der bisherigen Ladweise, nach welcher die Kugel mit Kugelfutter gesondert von

220 der Bnlverpatrone in den ....ans gebracht wurde, die Scharsschü^.wasfe weit seldtüehtiger macht ^ sowie daraus, dass die einzelnen Waffen .Jnfanterie und Schüzen - im Gefechte sich gegenseitig mit Munition werden aufhelfen konnen.

Will man nun die n..ue Jnfa^.terie-Mnnition auch bei den Scharfschüfe.. einfüllen, so hat diess einige .^Wanderungen an den bisherigen gesezlichen Bestimmungen über die Ausrüstung der ..^charsschüzen zur Folge, die wir in Folgendem kurz begründen .

Die Anwendung der Einheitspatrone bei d...n Seharss.hüzen macht solgende Effekten überflüssig, ^ie der Sehn^ bisher, theils zur Erstellung seines Geschosses, theils zu... Laden desselben mit sieh führen musste. das

.^.gelmo^ell, den Giesslofsel, die Kneip^ange, das Kugelsntter und das zur Befestigung der leztern dienende ^lozchen.

Mit dem Wegfallen aller dieser Essekten wird ^ie bisherige W e i d t a s c h e überflüssig, und es kann dem ^charssch^en füglich die Batrontasche der. Jusanterie, mit der bei legerer Wasse eingeführten, als s...hr ^wekmassig erfundenen Tragweise am Leibgurt gegeben werden.

Anch auf die O r d o n n a n z des ..^tuzers selbst, welche zum .Theil ebenfalls dnr.h das Ges^ bestimmt ist, wird .^ie Einführung der neuen patrone einigen Einfluss ausüben, wie denn anch die bisher gemachten Versuche über die Konstruktion des neuen Jnfanteriegewehres überhaupt gezeigt haben, dass an der Ordonnanz des .^t..zers einige Verbesserungen anzubringen seien. Wir betonen namentlich die im ^uu^e^geseze vom 2l. Dezember l ^50 enthaltenen Bestimmungen über die Windung o^.r den Drall, da die bisherigen Versuche gezeigt haben , ^ass n^it einer stärkeren Windnng als derjenigen von 3 ^nss noch günstigere ..^chiessresuitate erreu^t werd^.

Sodann ist die schon osters angeregte Frage, ob nicht be. ......er knr^en Handfeuerwaffe, wie der ..^tuzer ist, der ^ a t a g a u eingeführt werben konne, aus's Reue geprüft worden und hat, bis j...zt u^euigst...ns,

zu einem für den yatagan günstigen Resultate geführt. Durch Einsül.rnng desselben fallen ^aj on nett und Weidn.esser u^eg, ^as, wie ^ie der nachfolgenden Zusanunenstellung entnehmen wollen, eine nieht unbedeutende Erleichterung ^es Mannes zur ^.olge hat.

^ Das Haumesser kann am Laufe besser befestigt werden, als es bei dem bisherigen ^tuzerbajonnett .^er ^all war, und es wird ^...n Vortheil haben, aus dem ...^tnzer eine tüchtige Hieb- und Stichwaffe ^n machen. ^ür sich gebraucht, hat der yatagan gegenüber den. ^ajonnett den Vorlh...il, eine gute Handwaffe ...u sein, währen^ er ^ugleieh.^die Vorthelle des Weidu.essers, ein gutes Werkzeug sür den Wirthschaftsgebraueh zu sein, in stch vereinigt.

221 Die angedeuteten Aenderuugen^in Bewaffnung unb Ausrüstung haben aussex den bereits angeführten Vortheilen noch die für sich, dass sie, wie aus .^er nachfolgenden Zusammenstellung der G.wichts^ und Kostenverl.altnisfe der bisherigen und der vorgeschlagenen Ordonnanz hervorgeht, eine Verminderung der Belastung des Mannes un.^ eine Verminderung der Auschassungsl.osten zur Folge haben.

^ e^t.^e...^..^^.

.^...sten^r^ltnisse.

^^^^^. bisher.

Stuzer mit Basonnett und

Vorschlag.

^r.

.^

Riemen . . . . ^. 12.16 10.16 9.27 1l6.50 106.50 ^hne^.^onnett) Weidsak mit Ausrüstung . 6.2l) 5. 4 9. .)5 6.50 Vnlverhorn mit Vulver .

Batroutasehe mit Ausrüstung (ohne Munitiou) . .

6 Väkch^n Batronen mit

Kapseln

. . . . .

Weidmesser mit Baudrier nn.d ....^nnettseheide (jezt

l. t8

-.

-

---

. --

1. 8

---

-

2. 28

-

-.

-

Weidmesser)

yatagan mit Leibgurt) 2.29 2.20 2.26 16..^ 18.^ 23. 19 l8. 8 16. 25 142. 50 13l.-

Es wür^e somit eine Reduktion des Gewichtes sür seden Mann von b^inal^e l.^^fund und eine Reduktion der Kosten von ungefähr ll ^ranken eintreten.

Roch find die Versuche über. die Aenderungen an

der ^r^onnanz

nicht vollstä^.dig abgeschlossen. Gleieh^ohl glauben wir ^e^t seh on die ^rage der zukünftigen Bewaffnung und Aufrüstung der ...^..harfs.^ü^n znni Gegenstaude einer Gese^esvorlage an die hohen Rätl^e niachen ^u sollen.

Wir werden .^u bewogeu einesteils durch den Umstand, dass bezüglich der Abschaffung der Weidtasche und Einführung der ^atrontas.he mit Leibgurt keine Versuche mehr notwendig sind, und anderntheils durch die ^u neuerer Zeit vielfach in den ^ohen Ratheu ausgesprochene Ansieht, dass ^etailbestimmun^en nicht in ein Ges...^ aufgenommen, sondern de^u Reg^e^uent überlassen werden sollen, und namentlich durch die Thalsaehe, dass Sie a^..h beim Jnfanteriegewehr ansser dem Kaliber keine Detailbestinnnungen iu das Gesez aufnahmen, sondern die Ausarbeitung der nähern Ordonnanz dem Bundesrathe überliefen. Endlieh aueh müssen .oir eine sofortige Abänderung der bisherigen einschlägigen gese^liehen Bestimmungen wünschen, damit .die Ordonnanz möglichst bald und jedenfalls noch ehe die Kautone im ^alle find, ihr... neuen Bestellungen für das nächste Jahr ^n machen, erlassen werden kann.

222 Jndem wir daher den nachstehenden Gesezentwurs Jhrer ^..enehnü^ung empfehlen, glauben wir uns noch dahin erklären zu sollen, d..ss wir an der durch mehrjährige Erfahrung als vorzüglich ersundenen Wasse der Scharssehi^en nur da ...lendernngen eintreten lassen werden, wo eine sorgfältle ^rüfnng dieselben als eine wirkliehe und notwendige Verbess^u..g erscheinen lassen.

.^ei diesem Anlasse erneuern wir Jhnen, Tit., die Versicherung unserer vollkommensten Ho^.hachtung.

.^ern, den 20. Juli 1863.

...^

Jm Ramen des schweig. Bundesrathes,

Der Bundespräsident.

^. Fornerod.

Der .Kanzler der Eidgenossenschaft: ^^ie.^.

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^ese^entwurs betreffend

die Bewaffnung und Ausrüstung der Scharfsinnen.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Anhorung einer Botschaft des Bundesrathes vom 20. Juli 1863, besehliesst.

^lrt. 1.

Die Scharsschüzen sind zu bewaffnen wie folgt :

Die Unteroffiziere und Mannschaft mit emem Stuzer fammt ^ata^ gan , nebst Vatrontasche mit Zugehor.

Der Sturer erhält das für ^ie Handfeuerwaffen der eidg. Arme vorgeschriebene ^ormalkaliber von 35^^.

Die Trompeter und Büchsenschmiede mit dem yatagan.

Die Frater mit dem Faschinenmesser.

.^rt. 2. Der Bundesrath ist ermächtigt, die nähern Bestimmungen in Betreff der Bewaffnung und Ausrüstung der ..^eharsschüzen aufznstellen.

...lrt. 3. Das Bundesgesez über die Bewaffnung und Ausrüstung der ^charfsehüzen vom 21 .^ Dezember 1850,

so wie der Art. 39 des

Bundesgesezes über die Bekleidung, Bewaffnung und Ausrüstung des Bundesheeres vom 27. August 185l, sind ausgehoben.

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Botschaft des Bundesrathes an die eidgenössischen Räthe, betreffend die Bewaffnung und Ausrüstung der Scharfschüzen. (Vom 20. Juli 1863.)

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25.07.1863

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