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Schweizerisches Bundesblatt.

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Bericht des

Bundesrathes an die Bundesversammlung über

seine Geschäftsführung im Jahr 1889.

III, Geschäftskreis des Finanz- und Zolldepartements, B. Zollverwaltung.

Ergebnisse im Allgemeinen.

Die Roheinnahmen der Zollverwaltung im Jahre 1889 belaufen sich nach Abzug a. des Ergebnisses an statistischen Gebühren, b. des Beitrages der Alkohol Verwaltung an die Kosten des Zolldienstes, auf den Betrag von Fr. 27,453,911. 44 Im Jahre 1888 erreichten die Roheinnahmen die Summe von . . . . . . . ,, 25,927,221. 25 Es ergibt sich somit für das Jahr 1889 eine M e h r e i n n a h m e von gegenüber dem Vorjahre.

Bundesblatt. 42. Jahrg. Bd. T.

Fr.

1,526,690. 19 61

892 Der obigeu Roheinnahme steht pro 1889 eine Gesammtausgabo von netto Fr. 2,048,900. 99 gegenüber, welche 7.463 °/o der Roheinnahme ausmacht (1888 = 7.436 %, 1887 = 7.44 °/o). Im Abschnitt II ^Zolleinnahmen" hienach, sowie in unserm Spezialbericht zur Sttatsrechnung pro 1889, auf welche hiemit verwiesen wird, sind die näheren Aufschlüsse über das Rechnungsergebniß der Zollverwaltung enthalten.

I. Gesetze und Réglemente, Verträge, Postulate.

A. Zollwesen.

G e s e t z e und V e r o r d n u n g e n . Der von der Bundesversammlung unterm 7. beziehungsweise 27. Juni 1889 gefaßte Beschluß betreffend Gewährung eines R ü c k z o l l e s auf Zucker beim Export von kondensirter Milch ist, nachdem die Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen, auf 1. Januar 1890 in Wirksamkeit getreten.

"Wir haben zu demselben unterm 28. Dezember 1889 eine Vollziehungsverordnung erlassen (A. S. n. F. XI, 368).

Mit Bezug auf den Z o l l t a r i f ist zu erwähnen, daß im Laufe des Berichtjahres nun auch die italienische Auflage des Gebrauchstarifs von 1888 herausgegeben werden konnte.

Die Vollziehung der beiden Tarifgesetze gibt uns dies Mal zu keinen besondern Bemerkungen Anlaß. Dagegen läßt sich mit Bezug auf die Zollreklamationen von Neuem bestätigen, ·was wir im letztjährigen Berichte über dieses Kapitel vorgebracht haben. Als Kuriosum verdient überdies erwähnt zu werden, daß es schweizerische Firmen gibt, welche nach Erschöpfung des inländischen Instanzenganges in Reklamationsangelegenheiten auswärtige Regierungen anrufen, um durch deren Intervention ihre Ansprüche durchzusetzen.

Wie im letztjährigen Bericht kurz angedeutet worden, ist die Genfer Handelskammer unter Berufung auf ihre im Jahre 1887 gestellten Begehren betreffend Zollerleichterungen (Motion des Herrn Nationalrath Künzli) neuerdings vorstellig geworden, daß Maßnahmen behufs A 7 ereiufachung der Zollformalitäten für den Platz Genf getroffen und gewisse Zollvorschriften einer Revision unterworfen ·werden möchten; Um über diese Eingabe, welche in verschiedenen Punkten von irrigen Voraussetzungen ausging, zu einer gegenseitigen Verständi-

893 gung zu gelangen, wurde vom Zolldepartement der Oberzolldirektor nach Genf abgeordnet, woselbst mit Delegirten der Handelskammer und des Handelsstandes eine Konferenz stattfand. Der hierseitige Delegirte hat hiebei Veranlassung genommen, jene Mißverständnisse aufzuklären, während anderseits von ihm konstatirt wurde, daß die von Genf postulirten Erleichterungen zum Theil ihre Berechtigung hatten, in welcher Hinsicht sofort das Notlüge angeordnet wurde.

Im Weitern hat das Zolldepartement gemäß der ihm zustehenden Befugniß das Gewichtsminimum für Abfertigung mit zwölfmonatlichem Geleitschein (Art. 43 der Vollziehungsverordnung zum Zollgesetz) herabgesetzt : Von kg. 100 auf kg. 50 für Tarif-Nr. 14 Waschschwämme, ,, 59 Korkholz, roh, in Platten, fl ,, 241 Thee, und von kg. 200 auf kg. 100

für Tarif-Nr. 287 ,, ,, 312 ,, ,, 334 335 ·n n

Gewebe aus Baumwolle, sammetartige, Korkteppiche, Linoleum, Decken, wollene, ohne Näharbeit, mit « « ·>·>

womit ebenfalls einem dringlichen Wunsche des Genfer Handelsstandes entgegengekommen wurde.

Von der Zollverwaltung ist die Wahrnehmung gemacht worden, daß die gemäß Art. 43 der Vollziehungsverordnung zum Zollgesetz bestehende einmonatliche T r a n s i t f r i s t , im T r a n s i t h a n d e l mit V i e h dazu mißbraucht wurde, um ausländisches Vieh durch schweizerisches zu substituiren in der Weise, daß das ausländische, mit Geleitschein abgefertigte Vieh in der Schweiz verkauft und dafür in der Schweiz aufgekauftes Vieh mit dem betreffenden Geleitschein ausgeführt wurde. Durch diese Manipulation konnte der Schweiz. Eingangszoll für ausländisches Vieh umgangen werden.

B]ine zuverläßige Kontrole größerer Viehtransporte ist nämlich für die Austrittszollstätten insofern schwierig durchzuführen, als das in den Begleitpapieren enthaltene Signalement in der Regel nicht genügt, um mit Sicherheit die Identität des Thieres festzustellen.

Andererseits hätte das Aushülfsmittel der Verhleiung nur ungenügende Garantien bieten können, da in der Zeit von 4 Wochen die Bleischnur wohl in den meisten Fällen abhanden gekommen wäre, was zu fortwährenden Reklamationen geführt haben würde.

894

Als das zweckmäßigste Mittel zur Abhülfe erschien uns die Beschränkung der Transitfrisfc auf die für die direkte Durchfuhr wirklich benöthigte Zeit, indem dadurch das Ausladen und längere Verweilen dieser Viehtransporte in der Schweiz verunrnöglicht und zugleich die Gefahr der Seucheneinschleppung wesentlich vermindert wird.

Wir haben daher durch Beschluß vom 12. Juli den Art. 43 der Vollziehungsverordnung zum Zollgesetz folgendermaßen ergänzt : ,,Für die Durchfuhr von Vieh wird eine Reisefrist festgesetzt: ,,a. im Eisenbahntransport per Eilgut auf 2 Tage und per gewöhnliches Gut auf 4 Tage; ,,b. für Treibvieh und solches, das auf Fuhrwerken geführt wird, auf je einen Tag für je 20 km. Für die Durchfuhr von Vieh ist die im Geleitschein angegebene Austrittszollstätte einzuhalten.11 Durch einen spätem Beschluß wurde sodann im Weitern bestimmt, daß jene Transitfristen im Falle bestehender Quarantainemaßregeln erst vom Tage nach beendigter Quarantaine an zu berechnen seien.

Das letzte offizielle F o r m u l a r v e r z e i c h n i ß der Zollverwaltung datirt vom Jahre 1878. Seit dieser Zeit sind viele Formulare abgeschafft, andere abgeändert oder zum Theil verschmolzen worden, während hinwieder infolge der dem Zollpersonal durch die Vollziehung diverser Bundesgesetze, sowie durch die Einführung der Handelsstatistik erwachsenen Aufgaben eine beträchtliche Zahl neuer Formulare eingeführt werden mußte.

Die Zollverwaltung ist deßhalb in die Nothwendigkeit versetzt worden, eine den jetzigen Bedürfnissen entsprechende allgemeine Revision der Formulare vorzunehmen, wobei auf möglichste Vereinfachung, Erzielung von Ersparnissen bei der Drucklegung und Vereinheitlichung des Formularsystems hingearbeitet wurde. Diese Reorganisation konnte im Laufe des Berichtjahres nicht ganz zum Abschlüsse gelangen; voraussichtlich wird dieselbe indessen 1890 vollständig durchgeführt werden können.

Im Zusammenhang mit der Durchführung der Formularrevision hat sich die Zollverwaltung auch veranlaßt gesehen, den Zollstätten die Annahme von Deklarationsformularen, welche von Bahnverwaltungen, Speditoren etc. geliefert worden waren, zu untersagen, da manche dieser Formulare von denjenigen der Zollverwaltung

895 in mehrfacher Hinsicht Abweichungen enthielten und daher Unzukömmlichkeiten zur Folge hatten. Um diesen Uebelständen za begegnen, wurde vorgeschrieben, daß vom 1. Januar 1890 an ausschließlich nur zollamtlich abgestempelte Deklarationsformulare angenommen werden dürfen". Sämmtliche Deklarationen werden von der Zollverwaltung zum Selbstkostenpreis an das Publikum abgegeben.

V e r t r ä g e . Mit dem 1. Januar 1889 sind die neu abgeschlossenen H a n d e l s v e r t r ä g e m i t D e u t s c h l a n d u n d O e s t e r r e i c h - U n g a r n in Kraft getreten, welche eingreifende Modifikationen in der Komptabilität und in der Waarenstatistik nothwendig machten, in ihrer Vollziehung indeß zu keinen besoudern Schwierigkeiten geführt haben, da die nöthigen Instruktionen an das Zollpersonal rechtzeitig hatten vorbereitet werden können.

Weitere Aenderungen brachte der am 23. Januar abgeschlossene, auf 15. April in Kraft getretene neue H a n d e l s v e r t r a g mit I t a l i e n , dessen Vollziehung insofern mit größern Komplikationen verbunden war, als der Beginn der Wirksamkeit desselben inmitten des Rechnungsjahres fiel.

Da die im Mai 1888 vom Zolldepartement veranstaltete Tarifausgabe durch diese drei neuen Handelsverträge vielfache Aenderungen erlitten liât, so ist im Laufe des Monats Juni ein Supplement zum Zolltarif von 1888 herausgegeben worden, in welchem außer diesen Aenderungen auch die seit Mai 1888 erlassenen Erläuterungen und Spezialentscheide enthalten sind.

Die Vollziehung der neuen Handelsverträge mit B e l g i e n und G r i e c h e n l a n d , in Kraft getreten am 29. Dezember 1889, bezw. 15. Januar 1890, hat für die Zollverwaltung zu keinen besondern Anordnungen Anlaß gegeben.

Gleichzeitig mit der Konferenz über den Abschluß eines Slaatsvertrages mit Italien betreffend den Bau der Simplonbahn (siehe Bericht des Departements des Auswärtigen, politische Abtheilung) hat im Laufe des Monats Juli in Bern zwischen Vertretein der Schweiz u n d Ilalien eine K o n f e r e n z ü b e r d e n G r e n z v e r k e h r u n d d e n S c h m u g g e l an d e r s c h w e i z e r i s c h - i t a l i e n i s c h e n G r e n z e , gemäß d e m Protokoll z u m Handelsvertrag mit Italien vom 23. Januar 1889, stattgefunden.

Nachdem die Delegirien die bezüglichen Vorschläge ihrer respektiven Regierungen sich gegenseitig zur Kenntniß gebracht hatten, erschien beiderseits eine eingehende Prüfung derselben nothwendig, weß-

896 wegen die Verhandlungen bis auf Weiteres vertagt wurden. Dieselben konnten im Laufe des Berichtjahres nicht wieder aufgenommen werden.

Mit Bezug auf die Ausstellung von U r s p r u n g s z e u g n i s s e n zu Warensendungen aus der Schweiz nach Frankreich hat insofern eine Aenderung stattgefunden, als von den französischen Zollorganen solche Zeugnisse, welche bloß von der Gemeindebehörde beglaubigt sind, nicht angenommen werden; vielmehr wird verlangt, daß dieselben von einem französischen Konsulat legalisirt seien. Auch solche Ursprungszeugnisse, welche von der schweizerischen Austrittszollstätte beglaubigt sind, werden angenommen, indeß soll es etwa vorkommen, insbesondere bei Wein- und Seidensendungen, daß die französische Douane besondere Nachforschungen üder die Richtigkeit dieser Zeugnisse anstellt und inzwischen die Waare zurückhält.

P o s t u l a t e . Im Hinblick auf den nahe bevorstehenden Beginn der Unterhandlungen für Erneuerung der mit 1. Februar 1892 ablaufenden Handelsverträge hat die Bundesversammlung unterm 20. Dezember 1888 folgendem Postulat angenommen : O O ,,Der Bundesrath wird eingeladen, rechtzeitig eine Rev i s i o n d e s Z o l l t a r i f s anzubahnen u n d über dieselbe Bericht und Antrag vorzulegen."

In der Absicht, diese Revision auf breitester Grundlage vorzubereiten, hat das Zolldepartement eine bezügliche Bekanntmachung erlassen und die sämmtlichen Kantonsregierungen, das schweizerische Landwirthschaftsdepartement, sowie den Vorort des schweizerischen Handels- und Industrievereins., und den Centralvorstand des schweizerischen Gewerbevereins ersucht, bezügliche Eingaben der betreffenden Interesseutenkreise entgegenzunehmen und in Form bestimmter Anträge und unter zudienender kurzer Begründung einzureichen. Als Schlußtermin für diese Eingaben ist der 31. August festgesetzt worden.

Bezü"lich der weitern Vollziehuno;O des erhaltenen Auftrages O O verweisen wir auf unsere bezügliche Botschaft und den Entwurf eines neuen Tarifgesetzes.

Die Vorarbeiten für die Tarifrevision wurden ganz erheblich dadurch verzögert, daß eine große Zahl von Petitionen erst lange nach Ablauf des angesetzten Termins eintraf.

Bei Berathung des Geschäftsberichts pro 1888 hat die nationalräthliche Kommission auf die Wünschbarkeit einer Einrichtung

897 aufmerksam gemacht, welche die zollamtliche Behandlung von Fahrpoststücken am Bestimmungsorte und in Gegenwart des Adressaten gestatten würde.

Unser Zolldepartement hat diese Frage einer vorläufigen Prüfung unterworfen, ohne jedoch bis jetzt eine befriedigende Lösung zu finden. Immerhin wird dieselbe den Gegenstand weiterer Untersuchungen bilden.

B. Alkoholgesetz.

Wie im letztjährigen Berichte mitgetheilt worden, haben einige Interessenten aus dem Kanton Genf, unterstützt vom dortigen Staatsrathe, gegen den Bezug der durch Bundesrathsbeschluß vom 17. Juli 1888 festgesetzten Monopolgebühren auf den im landwirtschaftlichen Grenzverkehr eingehenden Trauben und Traubentrestern Einsprache erhoben.

Diese Angelegenheit ist nunmehr durch unsern Beschluß vom 15. Januar 1889 geregelt, lautend wie folgt: ,,Trauben und Traubentrester, welche als Erzeugnisse von in der Grenzzone gelegenen Grundstücken nach Maßgabe von Art. 5, litt, b, des Zollgesetzes vom 27. August 1851 und Art. 121 u. ff.

der Vollziehungsverordnung zu diesem Gesetz, vom 18. Oktober 1881, von der Entrichtung des Eingangszoües befreit sind, werden in Bezug auf die Bestimmungen der Bundesverfassung, des Bundesbeschlusses vom 20. Dezember 1887 und des Alkoholgesetzes vom 23. Dezember 1886 unter folgenden Voraussetzungen vorläufig wie inländische Produkte derselben Art behandelt: ,,a. Trauben zur Weinbereitung, sofern sie in ungekeltertem Zustande zur Einfuhr gelangen ; ,,b. Trester, sofern sie in der Zeit zwischen der Kelterung und dem 30. November gleichzeitig mit dem zugehörigen neuen Wein eingeführt werden. Dabei soll das Gewicht des Tresters 40 °/o des Gewichtes des Weins nicht übersteigen.tt Diese Bestimmungen wurden vorläufig für 1889 und 1890 gültig erklärt, mit dem Vorbehalte, je nach Umständen schon vor Ablauf dieser Frist auf vorstehenden Beschluß zurückzukommen.

Auf Grund des Bundesbeschlusses vom 20. Dezember 1887, welcher die in Art. Si*' der Bundesverfassung enthaltenen Bestimmungen zu Gunsten des Brennens von Wein, Obst und deren Abfällen, von E n z i a n vv u r z e l n , Wachholderbeeren und ähnlichen Stoffen, auf Stoffe inländischer 'Herkunft beschränkte, wurden mit

898 Bundesrathsbeschluß vom 2. Dezember 1889 frische Enzianwurzeln mit einer Monopolgebühr von Fr. 1. 50, getrocknete mit einer solchen von Fr. 3 per q. belegt, in der Meinung, daß diese Gebühr zurückvergütet werden soll, wenn die eingeführten Wurzeln nachweislich nicht zur Herstellung gebrannter Wasser verwendet worden sind.

Zu längern Verhandlungen gab die Frage Anlaß, wie die hochgradigen Q u a l i t ä t s s p i r i t u o s e n bei der Einfuhr zu behandeln seien. Das Alkoholgesetz gestattet die Einfuhr von Qualitätsspirituosen gegen Entrichtung des tarifgemäßen Zolles und einer Monopolgebühr von Fr. 80 per q., ohne Rücksicht auf den Stärkegrad, und es wurden demgemäß seit Inkrafttreten des Gesetzes alle aus nicht monopolpflichtigen Stoffen hergestellten gebrannten Wasser gegen Erlegung dieser Gebühr s;ugelassen.

Mit Rücksicht darauf jedoch, daß gebrannte Wasser über 70 à 72 Grad Tralles nicht mehr als Qualitätsspirituosen, d. h. als genießbare Getränke betrachtet werden können, und daß anderseits durch die Einfuhr hochgradiger Weinsprite das Monopol gefährdet ist, bestimmten wir durch Beschluß vom 8. November für Qualitälsspirituosen einen Maximalgehalt von 72 Grad, in der Meinung, daß höhergrädige ' Spirituosen dem Sprit gleichzustellen seien.

Mit Bezug auf die D e n a t u r i r u n g von Sprit trat im Laufe des Berichtjahres für die Zollverwaltung insofern eine Aenderung ein, als durch Bundesrathsbeschluß vom 31. Mai die Abgabe von a b s o l u t denaturirtem Sprit ausschließlich der Alkoholverwaltung vorbehalten wurde (Art. 5 des Alkoholgesetzes). Das Zollpersonal hat sich seither mit dieser Denaturirung nicht mehr zu befassen gehabt.

Dagegen ist mit Bezug auf die r e l a t i v e Denaturirung von Sprit für gewerbliche Zwecke eine Aenderung nicht eingetreten.

Den Inhabern von bezüglichen Bewilligungen (17 für Essigfabiikatiou, 47 für Lacke und Polituren, 11 für Farben, 13 für diverse chemische Produkte) war, wie bisanhin, freigestellt, den von ihnen zu diesem Zwecke benöthigten Sprit aus Privathänden oder von der Alkoholverwaltung zu beziehen. Die Denaturirung selbst geschah durch die Organe der Zollverwaltung.

Das Gesammtquantum des im Jahre 1889 relativ denaturirtenSprits beziffert sich auf zirka 4500 hl., wovon bloß zirka 250 hl.

bei der Alkoholverwaltung bezogen wurden.

899 C. Phylloxerayorschriften; Jagd und Vogelschutz; Fischerei; Viehseuchenpolizei; Maß und Gewicht; Pulverregal; Zündhölzchen.

Die Mitwirkung des Zolldienstes bei Vollziehung der Gesetze und Verordnungen vorstehend erwähnter Materien gibt zu besondern Bemerkungen nicht Anlaß. Am meisten Mehrarbeit verursacht, ·wie wir schon im letztjährigen Berichte erwähnt, die Viehseuchenpolizei.

In Betreff der mit Italien abgeschlossenen Vereinbarung über den Grenzverkehr mit Gegenständen des Wein- und Gartenbaues, sowie der Zusatzerklärung zu Art. 3 der Phylloxerakonvention wird auf den Bericht der Abtheilung Landwirthschaft verwiesen.

Vom Staatsrath des Kantons Tessin ist das Gesuch gestellt worden, es möchten die Grenzthierärzte, sowie das Zollpersonal an der tessinisch-italienischen Grenze angewiesen werden, über Fälle von ansteckenden Thierkrankheiten, welche diesen Organen zur Kenntniß gelangen sollten, direkt den Gemeindebehörden und dem Staatsrath Bericht zu erstatten. Die Anzeigepflicht ist den Grenzthierärzten durch Art. 28 der Vollziehungsverordnung betreffend Viehseuchenpolizei vom 14. Oktober 1887 ausdrücklich auferlegt, dagegen haben wir nun auch die Zolleinnehmer und Grenzwächter derjenigen Zollstätten, bei denen ein Grenzthierarzt nicht slationirt ist, anweisen lassen, von allen ihnen bekannt werdenden Seuchenfällen der zunächst gelegenen tessinischen Gemeinde sofort Kenntniß zu geben.

Infolge von besondern Verkehrsverhältnissen hat die V i e h e i n f u h r über die Zollstätte St. Margrethen an Sonntagen solche Dimensionen angenommen, daß z. B. am 9. September, einem Sonntag, bei 50 Wagenladungen Vieh zur zollamtlichen Behandlung gelangten und infolge dessen das gesammte Zollpersonal jener Zollstätte von Morgens 9 Uhr bis Nachmittags nach 4 Uhr ununterbrochen anwesend sein mußte. Auf die angelegentliche Befürwortung Seitens des Zolldepartements hat das Landwirthschaftsdepartement die Zollstätte St. Margrethen für die Vieheinfuhr an Sonntagen geschlossen, ebenso die Zollstätte Buchs, bei welcher die Einfuhrverhältnisse an Sonntagen nach Schließung der Zollstätte St. Margrethen die gleichen Proportionen anzunehmen drohten.

Im Laufe des Berichtjahres ist wieder eine größere Anzahl " G l a s w aa r en- Sendungen wegen ungesetzlichen Eiehzeichens, gemäß Art. 13 des Gesetzes über Maß und Gewicht, beschlagnahmt und an die zuständigen kantonalen Polizeibehörden abgeliefert worden.

900 Der Schmuggel von Z ü n d h ö l z c h e n in ungesetzlicher Verpackung, welcher bisanhin insbesondere im bernischen Jura ziemlich lebhaft betrieben wurde, scheint etwas nachgelassen zu haben, da im Berichtjahre bezügliche Anzeigen nur in geringer Zahl eingegangen sind.

Veranlaßt durch ein Urtheil der Polizeikammer des Obergerichts des Kantons Bern, durch welches die zollamtlich angeordnete Beschlagnahme von eingeschmuggelten, verbotenen Zündhölzchen aufgehoben wurde, haben wir unterm 1. Juli 1889 dem Art. 11 des Reglements über die Fabrikation und den Verkauf von Zündhölzchen, vom 17. Oktober 1882, eine Bestimmung beigefügt, wonach Zündhölzchen, deren Einfuhr durch das Gesetz untersagt ist, zu konlisziren sind.

II. Zolleinnahmen.

A. Vertheifung der Zolleinnahmen nach Rubriken.

Ausfuhrzölle Niederlags- und Waagge-

1889.

1888.

Fr.

Fr.

27,190,265. 18 25,687,142. 33 121,480. 15 109,513. 60 37,830. 55

Bußsnantheile u. Ordnungsbußen . . . .

. .

Untermiethen . . .

Verschiedenes

14,189. 73 23,195. 38 66,950. 45

·

Differenz 1889.

Fr.

4-i 1,503,122. 85 +1 11,966. 55

32,379. 08

j-I

5,451. 47

13,763. .72 22,901. 53 61,520. 99

.f 4.

4.

426. 01 293. 85 5,429. 46

Total 27,453,911. 44 25,927,221. 25 Hiezu kommen noch : a. Ertrag der statistischen 136,721. 51 Gebühren 135,328. 87 6. Beitrag der Alkoholverwaltung 45,418. 54 23,593. 89 Gesammttotal 27,636,051.49 26,086,144.01

-f- 1,526,690. 19 +

1,392. 64

+

21,824. 65

+1,549,907.48

Es ergibt sich somit auf aämmtlichen Rubriken eine Mehreinnahme gegenüber dem Vorjahre.

901 Die eigentlichen Einnahmen der Zollverwaltung vertheilen sich ·wie folgt auf die einzelnen Zollgebiete: Differenz In 1889.

Fr.

L Z o l l g e b i e t (wichtigste Verkehrsl>unkte:Basel,Pruntrut, "Waldshut) .10,159,606.80' II. Z o l l g e b i e t (Romanshorn, Schatfhauseu, Konstanz, Singen, Erzingen, Zürich) . 5,338,114.54 III. Z o l l g e b i e t (St. Margrethen, Korschach, Buchs, St. Gallen) . . . 3,368,945.05 IV. Z o 11 g e b i e t (Chiasso, Luino, Locamo) ^ . . 2,293,838.-- V. Z o l l g e b i e t ( Verrières, Vallorbes, Locle,Vevey, Morges, Lausanne) . . . 2,333,462.38 VI. Z o l l g e b i e t (Genf, Moillesulaz, Perly) 3,959,944.67

1888.

1889.

Fr.

Fr.

^"T*6^ ausgedruckt.

9,956,320.15 +

203,286.65 2.04

4,740,839.69 +

597,274.85 12.e

2,955,744.44 +

413,200.61 13.M

2,149,766.21

+

144,071.79

6.7

2,277,621.79 +

55,840.59

2.«

113,015.70

2.9*

Total 27,453,911.44 25,927,221.25 +1,526,690.19

5.89

3,846,928.97

+

Es erzeigten pro 1889 die nachstehend verzeichneten Positionen des Tarifes die hauptsächlichsten M e h r e i n n a h m e n gegenüber dem Vorjahre: Ta r f N '-

Bezeichnung der Waare.

·

Zollertrag 1889.

1888.

Fr.

Fr.

einnähme 1889.

Fr.

254* Sprit etc. in Fässern

1,061,100

556,000

505,100

373!,,,*} Rindvieh, geschaufelt . . . .

376. Schweine, mit und über 25 kg. . .

244 * Krystallzucker, Pilé etc 187* Schweineschmalz

944,500 273,500 1,501,300 119,300

745,200 167,900 1,424,900 57,400

199,300 105,600 76,400 61,900

Uebertrag

3,899,700

2,951,400

948,£00

NB. Die mit * bezeichneten Tarifpositionen hatten 1838 eine M i n d e r e i n n a h m e gegenüber dorn Vorjahre ergeben.

902 T

!.rif"

Bezeichnung der Waare.

Uebertrag 121* Façoneisen, Rundeisen etc., große Dimensionen 188. Butter 21. Sprengmaterialien 54. Bau- und Nutzholz, gesägt . . .

186. Petroleum etc 332. Wollgewebe, gefärbt, bedruckt . .

286 * Baumwollgewebe, bunt, gefärbt. .

130. Eisenwaaren, gemeine 287. \ Baumwollgewebe, sammetartige; 287 a. f brochirter Tüll 358. Konfektion aus Baumwolle . . .

122* Façoneisen, Rundeisen etc., kleine Dimensionen 170* Portlandcement . . . . . . .

246* Zucker, geschnitten 271 * Etiqnetten, Formulare etc., bedruckt 183* Steinkohlen, Braunkohlen, Coaks .

277 * Baumwolle, roh und Banmwollabfälle 224. Ciohorienwurzeln, getrocknete etc. .

206* Obst, gedörrtes 240. Cigarren und Cigaretten . . . .

359. Konfektion aus Wolle 378. Schafe und Ziegen 282. Baumwollgarn auf Spnhlen etc. . .

137* Kupfer, gehämmert, gewalzt etc.

377. Schweine, unter 25 kg. Gewicht 86. Schuhwaaren aus Leder, feine . .

252. Wein in Fässern 406. Röhren, Platten, Ofenkacheln, geölt, glasirt etc 107. Maschinenteile, roh vorgearbeitet .

131«. Eisenwaaren, feine, bemalt,polirtetc.

127. Eisengußwaaren, feine 168. Hydraulischer Kalk Uebertrag

^"ertrag ..J^.

1889.

1888.

1889.

Fr.

Fr.

Fr.

3,899,700 2,951,400 948,300 305,700 134,800 89,500 303,900 5i36,700 807,800 436,000 428,600

254,700 93,800 49,100 264,900 528,300 771,700 402,600 397,700

51,000 41,000 40,400 39,000 38,400 36,100 33,400 · 30,900

90,900 237,100

61,500 210,100

29,400 27,000

2?9,100 106,100 338,800 117,100 207,300 92,800 48,300 50,400 176,300 376,400 50,700 97,800 51.000 44,300 167,400 3,627,800

263,300 81,500 314,600 94,500 185,900 71,700 27,400 30,900 157,000 357,600 33,200 80,800 34,900 28,600 151,800 3,612,900

25,800 24,600 24,200 22,600 21,400 21,100 20,900 19,500 19,300 I8,g00 17,500 17,000 16,100 15,700 15,600 14,900

65,500 52,600 130,600 96,400 55,400

50,600 3^,000 116,400 82,300 43,100

14,900 14,600 14,200 14,100 12,300

13,542,800 11,842,800 1,700,000

NB. Die mit * bezeichneten Tarifpositionen hatten 1888 eine M i n d e r nen hatten e i n n ä h m e gegenüber dem Vorjahre ergeben.

903 TarifNr.

Bezeichnung der Waare.

Zollertrag

1889.

Mehreinnahme

1888.

Fr.

Fr.

Fr.

Uebertrag 13,542,800 11,842,800 1,700,000 284* Baumwollgewebe, bis und mit 38 Fäden auf 5 mm. im Geviert . .

71,400 59,300 12,100 46. Waaren ans gewöhnlichem farhlosem 107,700 95,700 Glas 12,000 169* Romancement 71,400 61,300 10,100 85. Schuhwaaren aus Leder, grobe . .

77,400 9,900 87,300 82. Leder aller Art 183,000 173,500 9,500 275* Buchbinder- und Cartonnagearbeiten 53,800 44,400 9,400 301 * Flachs-, Hanf- etc. Gewebe mit über 40 Zettelfäden auf 3 cm. etc.. .

104,000 95,600 8,400 17. Zubereitete Hülfsstoffe für gewerb113,400 105,600 lichen Gebrauch 7,800 47 a. Glaswaaren, geschliffen, gravirt, 84,500 76,700 farbig etc 7,800 316. Kohseide, Grège und Peignée aus105,400 genommen 98,000 7,400 63,200 56,500 342. Wollteppiche, feine 6,700 196. Fische, getrocknet etc., in kleinen Gefäßen 34,000 6,200 40,200 414. Spielzeug aller Art 85,600 5,600 91,200 5,600 412. Büreaubedürfnisse etc 41,500 35,900 5,100 121,400 116,300 374. Jungvieh, ungeschaufelt

Gesammtzollertrag der vorstehenden 51 Tarifpositionen

14,882,200 13,058,600

1,823,600

Die im Jahre 1889 auf den vorstehend verzeichneten 51 Tarifpositionen erzielten Einfuhrzollbetreffnisse repräsentiren 54.21 °/o der Totaleinnahme. Im Vorjahre machten 61 Positionen mit einem Ergebniß von Fr. 15,600,700 an Einfuhrzöllen 60.73 °/o der Gesammteinnahrae aus. Für das Berichtjahr haben wir von einer Aufzeichnung derjenigen Tarifpositionen abgesehen, bei welchen die Mehreinnahme gegenüber dem Vorjahre Fr. 5000 nicht erreicht.

Die Vermehrung der Einfuhrzollerträgnisse im Jahr 1889 ist hauptsächlich auf den stärkeren Import fast sämmtlicher Konsumavtikel zurückzuführen; wir verweisen diesfalls auf die weiterhin folgende kategorienweise Vergleichung der Zolleinnahmen pro 1889 und 1888.

NB. Die mit * bezeichneten Tarifpositionen hatten 1888 eine M i n d e r e i n n a h m e gegenüber dem Vorjahre ergeben.

904

M i n d e r e i n n a h m e n erzeigten u. A. die nachstehend verzeichneten Tarifpositionen gegenüber dem Vorjahr : TarifNr.

Bezeichnung der Waare.

245. Zucker in Hüten Söl.fWeintrauben zur Kelterung . . .

237.fRohtabak (Tabakblätter etc.) . .

285.tBaumwollgewebe über 38 Fäden auf 5 mm. im Geviert etc. . .

221. Kaffee, roher 247.fBier in Fässern 223. Kaffeesurrogate 201 \ Geflügel, getödtetes, Wildpret, 201 aj Wurstwaaren 194. Eßwaaren, feine 226. Malz 10. Mineralwasser .

208 l Weinbeeren un(J Rosinen . . .

ëë.tTischlerarbeiten, Möbel, polirt, geschuitzt, etc 215.tGetreide 216.fMehl, Graupe, Grütze, etc. . . ·.

409.tljorzellan, feines Steingut etc. . .

411. Kurzwaaren, ordinäre SS.fSchuhwaaren aus ändern Geweben als Seide und Sammet, mit Ledersohle 200.tGefliigel,. lebendes 191.fEier 41. f Fensterglas, gewöhnliches . .

126. Eisengußwaaren, grobe, rohe . .

360.tKonfektiou aus Halbseide, Seide, Pelzwerk 259.fFette Oele, nicht medizinische etc.

209. Südfrüchte, andere als Weinbeeren und Rosinen lOö.fMaschinen aller Art Gesammtzollertrag der vorstehenden 26 Positionen Addirt man hiezu noch den Ertrag der 1889 eine Mehreinnahme erzeigenden 51 Tarifpositionen mit

Minder-

Zollertrag

. 18E3.

1888.

einnahm» 1889.

Fr.

Fr.

Fr.

1,187,200 107,500 1,314,700

1,264,500 159,600 1,362,900

77,300 52,100 48.200

139,800 240,000 360,400 28,800

177,100 276,100 395,500 56,300

37,300 36,100 35,100 27,500

160,600 10(5,300 203,400 24,600 47,700

184,100 129,200 224,500 45,100 66,700

23,500 22,900 21,100 20,500 19,000

76,000 1,220.800 621,900 260,800 185,300

92,700 1,235,200 635,300 273,400 197,800

16,700 14,400 13,400 12,600 12,500

106,200 32,400 57,600 211,200 68,200

117,700 41,800 65,900 219.300 75,600

11,500 9,400 8,300 8,100 7,400

146,700 71, «00

154,000 78,800

7,300 7,000

57,400 328,200

64,000 332,400

6,600 4,200

7,365,500 14,882,200

7,925,500 -- 560,000 13,058,600

+1,823,600

so ergibt sich für 77 Positionen des Zolltarifes eine Einnahme v o n . . . . 22,247,700 20,984,100

+1,263,600

NB. Die mit t bezeichneten Tarifpositionen hatten 1888 eine M e h r e i n n a h m e gegenüber dem Vorjahre ergeben.

905 * Das Erträ.gniß dieser 77 Tarifpositionen pro 1889 repräsentirt 81.04 °/o, pro 1888 80.93% der Gesammteinn;ihme an Einfuhrzöllen.

Im Jahre 1888 hatte sich bei dar Einfuhr von Sprit und Branntwein etc. eine außerordentliche M i n d e r e i n n a h m e (Fr. 1,484,500) gegenüber dem Jahre 1887 ergeben. Wir bemerkten hie/.u in unserm Geschäftsbericht pro 1888 (Bundesbl. 1889, Bd. II, S. 66 u. 67), daß dieser Ausfall als ein abnormer betrachtet werden dürfe, der zum größeren Theil auf die enorme Spriteinfuhr im Jahre 1887 vor Einführung des Alkoholmonopols zurückzuführen sei. Unsere Annahme erweist sich nunmehr als zutreffend, indem sich auf Sprit pro 1889 eine Mehreinnahme von Fr. 505,100 gegenüber dem Vorjahre ergeben hat.

Nachstehend sind die 31 wichtigeren Positionen des Zolllarifes verzeichnet, nebst der Angabe der auf denselben pro 1889 erzielten Einnahmen : TarifNr.

Bezeichnung der Waare.

Einführtenbetrag.

1889.

Prozentsatz der Gesammteinnahme an Einfuhrzöllen.

1889.

1888.

Fr.

252.

244.

237.

215.

245.

QrîQ

Wein, in Fässern Krystallzucker, Stampfzucker Rolltabak Getreide Zucker in Hüten

13.81

5.52

14.00 5.55

4.83

5.31

4.49

4.8t

4.87

4.92

3.9

2 10

3.«

2.9

2.87

3

2.29

2.39

2.08

2.00

1.6

1.57

1.58

1.55

1.88

1.89

\

373bis ( Rindvieh, geschaufelt 332.

216.

186.

286.

130.

359.

247.

246.

105.

121.

. . . .

3,627,800 1,501,300 1,314,700 1,220,800 1,187,200 1,061,100 944,500

Wollgewebe, gefärbt etc 807,800 Mehl, Graupe, Grütze etc 621,900 Petroleum etc 566,700 Bautnwollgewebe, bunt, gefärbt etc. . .

436,000 ' Eisenwaaren, gemeine 428,600 Konfektion aus Wolle oder Halbwolle .

376,400 Bier in Fässern 360,400 Zucker, geschnitten 338,800 Maschinen aller Art 328,200 Façoneiseu, Rundeisen etc., große Dimensionen 305,700 54. Bau- und Nutzholz, gesägt 303,900 122. Façoneisen, Rundeiseu etc., kleine Dimensionen 289,100 376. Schweine, mit und über 25 kg. . . .

273,500 Uebertrag 16,294,400

1.32

1.51

1.26

1.29

1.21

1.89

1.«

0.90

1.12

1.03

1.06

1.09

1

0.65

59.90

59.11

906 TarifNr.

Bezeichnung der Waare.

Einfuhrzollbetrag.

1889.

Fr.

Prozentsatz der Gesammtelnnahmo an Einfuhrzöllen.

1889.

1888.

59 so Uebertrag 16,294,400 0.98 124. Eisenblech unter 3 mm. Dicke . . . .

266,900 0.96 409. Porzellan, feines Steingut etc. . .

2R0800 . .

240,000 0.88 221. Kaffee, roher 358. Konfektion aus Baumwolle . . .

237,100 0.87 0.78 41. Fensterglas, gewöhnliches . . . . . .

211,200 0.78 183. Steinkohlen, Braunkohlen, Coaks . . .

207,300 226. Malz 0.76 203 400 19. Weingeist, Sprit, denaturirt . .

0.71 . .

192,400 . .

185,300 0.68 411. Kurzwaaren, ordinäre 82. Leder aller Art 0.67 . .

183,000 0.65 . .

176 300

Total der 31 Positionen :I8,658,100

68.59

59,« 1.08 1.06 1.07 0.83 0.85 0.72 0.87 0.74 0.77 0.67 0.61 68.6!

Das Gesammtresultat ist demnach, in Prozenten ausgedrückt, für beide Jahre im Verhältnisse zur Totaleinnahme pro 1888 und 1889 vollkommen gleich geblieben.

Aus der nachfolgenden Uebersicht ist zu ersehen, wie sich die Zolleinnahmen auf die einzelnen Kategorien des Tarifes vertheilen.

Die M i n d e r e i n n a h m e n pro 1889 gegenüber dem Vorjahre sind unbedeutend und beschränken sich auf: 1. die Kategorien XII. Oele und Fette, XVI. Verschiedene Waaren, und 2. die Unterabtheilungen II. A. Apotheker- und Drogueriewaaren, IX. E. Zink, IX. F. Zinn, XIV. E. Kautschuk und Guttapercha, XIV. F. Stroh, Rohr, Bast etc.

o P.

atW c£

?



Nummer. 1

td

1889 : I Abfälle und Düngstoffe II Chemikalien:

er cw

HH

B. Chemikalien für gewerb- 3.29% lichen Gebrauch . . .

III IV V VI VU

Glas .

Holz Landwirtschaftliche Erzengnisse . .

Leder . .

Literarische , wissenschaftliche und

Vili Mechanische Gegenstände :

OS

to

o/o der TotalEinnahme.

°/o der EinfuhrzollTotalBeträge 1838. E'mnahme.

Fr.

30,390. 95

0.1

Fr.

25,207. 30

0.1

167,440. 21

0.62

188,864. 57

0.73

Einfuhrzoll-Differenz 1889.

1888: % -\|-

Fr.

5,183. 65

-

21,424. 36

A. Apotheker- u. Droguerie-

=H P

td &

EinfuhrzollBeträge 1889.

Kategorien.

68 17 80 33 94 53

2.02 0.59 2.19 2.8 0.13 2.27

0.36

93,210. 50

0.36

68 21

0.21 1.76

52,260. 50 442,328. 35

0.2 1.72

97 93 36 89 95 11 26

0.099 6.74 0.50 0.043 0.12 0.057 0.115

23,170.

1,702,353.

112,124.

9,821.

31,946.

16,327.

26,618.

93 32

0.0036

854. 55 5,294,017. 61

44 51 08 49 61 21

2.10 0.57 2.10 2.84 0.15 2.25

97,344. 53

571,163.

154,958.

571,218.

773,079.

40,068.

611,019.

57,324.

A. Uhren 1 479,179.

B. Maschinen u. Fahrzeuge . 1.97 »/o IX Metalle: 26,378.

A. Blei 1 · 1,832,943.

B. Eisen 137,189.

G Kupfer 11,771.

D. Nickel 31,578.

E Zink 7.68 °/o 15,714.

F Zinn 31,317.

G. Edle Metalle . . . .

H. Erze und Metalle, ver990.

schiedene Uebertrag 5,641,072.

518,180.

152,025.

562,225.

719,759.

33,639.

583,098.

37 99 50 21 11 49 72

i 3.34

- 52,982. 76 - 2,933. 34 - 8,992. 28 L 53,320. 16 6,428. 67 r 27,920. 68

H-

4,134. 03

1

5,064. 18 \ 1.92 -r 36,850.

86

0.09 - 3,208. 60 6.63 - 130,589. 94 0.44 - 25,064. 86 0.038 | 7.49- 1,950. 68 0.124 367. 16 0.063 613. 38 0.1 }- 4,698. 54

1

0.003

4

136. 38

Nummer

EinfuhrzollBeträge 1889.

Kategorien.

°/o der TotalEinnahme.-

EinfuhrzollBeträge 1888.

3.96 5035 0.65 1.63

Fr.

5,294,017.

972,490.

13,262,083.

179,101.

415,921.

1889:

X 'XI XII XIII

XIV

XV XVI XVII

Fr.

5,641,072. 32 1,077,746. 66 Nahrungs- u n d Gennßmittel . . . . 13,691,686. 63 Oele und Fette 176,042. 82 443,209. 80 Spinnstoffe : 1,208,143. 42 B. Flachs, Hanf, Jnte etc.

299,122. 10 C. Seide 193,358. 46 D. "Wolle, rein oder ge1,121,311. 92 E. Kautschuk und Gutta- 14.17 °/o 26,877. 36 51,683. 40 F. Stroh, Rohr, Bast etc. .

G. Konfektions- und Mode954,119. 47 Thiere und thierische Stoffe: A. Thiere ) 1,473,748. 35 51,892. 80 B. Thierische Stoffe . . .J · 5.61 "/o Thoowaaren 442,664. 18 Verschiedene Waaren 337,585. 49 Total ') 27,190,265. 18

°/o der TotalEinnahme

Einfuhrzoll-Differenz 1889.

Fr.

1888: 61 21 55 64 34

3.79 51.63 0.7 1.62

4.44 1.10 0.71

1,072,276. 63 289,447. 35 175,939. 12

4.17 1.13 0.68

4.12

1,062,702. 84

4.14

14.13 +

58,609. 08

0.099 0.19

29,281. 84 56,675. 52

0.1 0.22

-- --

2,404. 48 4,992. 12

3.51

943,965. 29

3.67

+

10,154. 18

Uebertrag

5.42 0.19 1.63 1.24

100

1,124,762.

51,626.

419,056.

337,794.

25,687,142.

90 19 08 22 33

4.38 0.2 1.63 1.32

100

°/o

+ 105,256. 45 + 429,603. 08 -- 3,058. 82 + 27,288. 46

Î

135,866. 79 9,674. 75 17,419. 34

348,985. 45 1 4.58 + + 266. 61 + 23,608. 10

--

--

208. 73

+ 1,503,122. 85

') 7.5 Mal stärker als die Gesammteinna hme an Einfuhrzöllen des Jahres 1850 mit Fr. 3,613,763. 19.

909

III. Niederlagsverkehr.

Wie wir in unserm Geschäftsbericht pro l888 anführten (Bundesbl. 1889, II, S. 77), hat unser Zolldepartement angeordnet, daß vom 1. Januar 1889 an einerseits über den eigentlichen -- gebundenen -- N i e d e r l a g s v e r k e h r , und andererseits über den Verkehr m i t z w ö l f m o n a t l i c h e u G e l a i t s c h e i n e n (inklusive Freilager) g e t r e n n t e s t a t i s t i s c h e A n s c h r e i b u n g e n vorgenommen werden. Wir haben ferner spezielle Erhebungen über den Verkehr in unsero Niederlagshäusern veranlaßt. An Hand derselben sind wir nun in der Lage, nachzuweisen, daß die Niederlagshäuser, entgegen ihrer ursprünglichen Bestimmung, dem Zwischenhandel nur zum Theil dienen und daß dieselben -- mit Ausnahme von Basel -- größtenteils als ,,Zollstätten im Innern" 1 benutzt werden.

Die nachstehende kleine Tabelle gibt über dea Verkehr in den schweizerischen Niederlagshäusern pro 1889 Aufschluß: q. netto.

I. L a g e r b e s t a n d auf 1. Januar 1889, inklusive Wein*) II. E i n g a n g auf L a g e r (wirkliches Lagergut) .

III. E i n g a n g v o n n i c h t z u r L a g e r u n g b e stimmten Waarensendungen:

25,333 118,864

q. netto.

a.

b.

c.

d.

e.

f.

sofort in den Konsum getreten. . . 78,094 Uebersiedlungsgut, Reiseeffekten etc. .

5,516 Heiraths- und Erbschaftsgut . . .

656 Kunstgegen'stände für öffentl. Zwecke 32 Retourwaaren schweizer. Ursprungs .

934 Gegenstände für Schaustellungen . .

4 85,236 Total der Waarenverkehrsbewegung 1889 Ausgang pro 1889

229,433 203,161

Lagerbestand auf 1. Januar 1890

26,272

*) Die statistische Anschreibung von Wein in Fässern geschieht nach der Literzahl ; für die Reduktion in metrische Zentner haben wir l hl. = l q. netto angenommen.

910 Addili man den wirklichen Eingang auf Lager (II) mit dem übrigen Eingang (III) pro 1889, ergibt sich ein Gesammteingang von 204,100 q. netto. Hievon entfallen somit: a. auf den wirklichen Lagerverkehr 58.2* % b. auf Waaren, welche nicht in Niederlagshäuser verbracht, sondern an der Grenze der Zollbehandlung hätten unterstellt werden sollen 41.76 °/o Wir haben zur Zeit-keinen Anhaltspunkt, um beurtheilen zu können, ob der Prozentsatz ad b hievor als ein konstanter zu betrachten sein dürfte; früher vorgenommene approximative Berechnungen hatten indessen bereits ein annähernd gleiches Resultat geliefert. Die Aufzeichnungen späterer Jahre werden hierüber Gewißheit schaffen.

Ueber den nunmehr statistisch speziell angeschriebenen Waarenverkehr mit zwölf monatlich en Geleitscheinen (ungebundener Verkehr, ohne Beschränkung des Lagerortes) und nach sogenannten F r e i l a g e r n (für Getreide, Sämereien, Mehl, Malz, hölzerne Schnittwaaren etc.) geben wir nachstehend nur einige summarische Daten. Für nähere Einzelheiten Über diesen sehr wichtigen Verkehr müssen wir, um den Rahmen dieses Berichtes nicht zu überschreiten, auf den Jahresband der Handelsstatistik pro 1889 verweisen, der im Herbst 1890 erscheinen wird.

Verkehr mit zwölfmonatlichen Geleitscheinen und mit Freilagern.; · q. netto.

Lagerbestand auf den 1. Januar 1889 Eingang auf Lager 1889

611,162 2,075,681 Total

2,686,843

Ausgang ab Lager 1889: q. netto. '

a. zur Einfuhr b. im mittelbaren Transit'

1,299,441 417,798 1,717,239

Lagerbestand auf 1. Januar 1890

969,604

Der Ausdruck ,,Lagerbestand" hat hier nicht den gewöhnlichen, auf eine örtliche, amtliche Kontrole hindeutenden Sinn. Die auf Freilager befindlichen Waaron, wie Getreide etc. (siehe weiter oben), sind allerdings der zollamtlichen Kontrole unterstellt, nicht so aber

911 die mit zwölfmonatlichen Geleitscheinen versehenen, für den Zwischenhandel bestimmten sogenannten Partieguter (articles de spéculation).

Sobald der Waarenführer in Besitz eines zwölfmonatlichen Geleitscheines gelangt ist, kann er über seine Waare nach Belieben verfügen, d. h. er hat vollkommen freie Hand, den Ort der Lagerung nach seiner Konvenienz zu bestimmen. Vergleicht man die beiden vorstehend besprochenen Verkehrsarten miteinander, so ergibt es sich mit Bezug auf die bezügliche Warenbewegung pro 1889, daß der Verkehr in eidgenössischen Niederlagshäusern, mit Einschluß der gar nicht zu denselben gehörenden 41.76 °/o (siehe weiter oben), nur 8-54 °/o des' ungebundenen Lagerverkehrs ausmacht.

Aiis den milgetheilten summarischen Angaben über den ,,Ausgang ab Lager" im ungebundenen Verkehr geht hervor, daß von der Gesammtsumme von 1,717,239 q. netto 75.67 °/o zur E i n f u h r gelangten, während die übrigen 24.ss °/o im mittelbaren Transit wieder ausgeführt wurden.

Als die hauptsächlichsten ,,Partiegüter" sind zu bezeichnen*) : Eisenblech unter 3 mm. Dicke, Zink, gewalzt etc., Petroleum, Weinbeeren und Rosinen, Getreide, Mehl, Reis, geschält, Kaffee, Zucker aller Art, fette Oele, Baumwolle und Baumwollabfälle, Seidenabfälle, Peignée, Wolle, rohe.

IT. Gewerblicher Freipaßverkehr.

Ueher den Umfang des Freipaßverkehrs, dessen wesentlichsten Theil der Veredlungsverkehr bildet, gibt der Jahresband der Waarenstatistik pro 1889 Aufschluß, auf welchen hier verwiesen werden muß.

Zu besondern Maßnahmen hat im Berichtjahre der Veredlungsverkehr mit baumwollenen Geweben Veranlassung gegeben, welcher je länger je mehr zu dem Mißbrauche geführt hatte, daß die Veredlung erst längere Zeit nach erfolgter Austeilung des Freipasses begonnen wurde, weil es sich dabei eben nicht um den Veredlungsverk hr im Sinne der zu Kraft bestehenden gesetzlichen Vorschriften, sondern urn einen Spekulationsverkehr handelte, während die Veredlnngs
*) In der Ordnung der Tarifkategorien aufgeführt.

912 Die Zollverwaltung hat dann, um diesem Mißbrauch zu begegnen, die betreffenden Freipaßinhaber in Kenntniß gesetzt, daß eine Verlängerung der auf sechs Monate bemessenen Freipaßfrist nur in ausnahmsweisen Fällen, wo die Bearbeitung derWaare mehr als sechs Monate erfordert, bewilligt werden könne, daß es dagegen den Betreffenden unbenommen bleibe, vor, beziehungsweise nach der Veredlung die eidgenössischen Niederlagshäuser zur zollfreien Lagerung zu benutzen, wenn es sich um Handelsoperationen handle.

Welchen Umfang der zollfreie Veredlungsverkehr genommen hat, geht daraus hervor, daß im Laufe des Berichtjahres von der Centralzollbehörde 68 neuen Gesuchen um Freipaßbewilligung entsprochen worden ist, neben welchen die früher im gleichen Umfang ortheilten Bewilligungen noch fortbestehen.

Neben dem gewerblichen Freipaßverkehr nimmt auch der landwirtschaftliche die Thätigkeit der Zollverwaltung in hohem Grade in Anspruch, ebenso irn vergangenen Jahre der Ausstellungsverkehr (Pariser Weltausstellung), für welche das Vormerk verfahren ebenfalls vorgesehen ist.

V. Personalbestand der Zollverwaltung.

Bestand auf den 31. Dezember 1889.

1888.

Beamte.

Oberzolldirektion, einschließlich 19 Beamte der Abtheilung für Handelsstatistik Bei 6 Gebietsdirektionen . .

Bei 259 Zollstätten . . . .

Bei 24 Zollbezugsposten (überdies 10 Grenzwächter und 3 Landjäger, siehe unten) .

Chefs des eidg. Grenzwachlkorps in den Kantonen Baselstadt, Baselland, Solothurn; Schaffhausen, Thurgau, Zürich, St. Gallen ; Tes.-ïn ; Neuenburg; Genf und Wallis Uebertrao-

Angestellte Angestellte und Beamte.

und Bedienstete.

Bedienstete.

31 47 358

-- 6 138

30 45 343

l 6 131

--

11

--

11

5 441

-- 155

5 423

-- 149

913 Bestand anf den 31. Dezember 1889.

1888.

Beamte.

Uebertrag 441 Chef der kantonalen Landjägermannschaft für den eidgenössischen Grenzwachtdienst im bernischen Jura . . . l Eidgenössische Grenzwächter (von diesen verwendet: 21 gleichzeitig als Einnehmer und 10 gleichzeitig an Zollbezugsposten) -- Kantonale Landjäger im eidgenössischen Dienst (von diesen verwendet 33 gleichzeitig als Einnehmer und 3 an Zollbezugsposten, 2 als Bilreauaushülfe) -- 442 Vermehrung im Jahre 1889:

Angestellte Angestellte und Beamte.

und Bedienstete.

Bedienstete.

155

423

149

--

l

--

310

--

306

138 603

-- 424

131 586

1045 35 Mann.

1010

Im Jahr 1889 sind 53 Mann ausgetreten, und zwar: 17 durch Tod (worunter 5 Grenzwächter), 18 ,, Demission ,, 1 1 ,, 18 ,, Wegweisung ,, 11 ,, Das Verhalten des Dienstpersonals der Zollverwaltung hat in folgenden Fällen zu besondern Maßnahmen Veranlassung gegeben : Bei einer durch die Zolldirektion in Basel vorgenommenen Untersuchung der Geschäftsführung des Einnehmers einer Nebenzollstätte im bernischen Jura hat sich ergeben, daß durch falsche Einträge von erhobenen Zollgebühren der Fiskus um einen erheblichen Betrag, der nicht genau festgestellt werden konnte, indeß die Summe von zirka Fr. 800 erreichen dürfte, geschädigt worden ist. In Anwendung von Art. 48 des Zollgesetzes, sowie von Art. 75 des Bundesstrafgesetzes haben wir den betreffenden Einnehmer seiner Beamtung enthoben und ihn zur weitern Untersuchung und Beurtheilung den kantonalen Gerichten überwiesen.

914

Die zu wenig abgelieferten Zollgebühren sind vom Fehlbaren der Zollverwaltung zurückerstattet worden.

Ein Strafurtheil war am Schluß des Bevichtjahre'ä noch nicht gefällt.

Auch auf einer größern Eisenbahnzollstätte des I. Zollgebietes sind Unregelmäßigkeiten vorgekommen, indem die betreffenden Beamten sich beigehen ließen, von den im Marktverkehr eingegangenen Zollgebühren kleine Abzüge für die eigenmächtige Anschaffung von Büreaubedürfnissen zu machen. Bei Anlaß der daherigen administrativen Untersuchung haben, sich noch andere Ordnungswidrigkeiten bei einem Theil des betreffenden Beamtenpersonals gezeigt, was die Verwaltung veranlaßte, eine durchgreifende Personalveränderung vorzunehmen. Gegen den Hauptschuldigen konnten, abgesehen von der erfolgten Amtseinstellung, weitere Maßnahmen nicht mehr ergriffen werden, weil derselbe .inzwischen durch Tod abgegangen war.

Ein bernischer Landjäger, welchem auf Grund des GrenzschutzVertrages mit Bern der Zollbezug in Biaufond übertragen war, mußte wegen vorschriftswidriger Zollabfertigung dieser Funktionen enthoben und der kantonalen Behörde zur Verfügung gestellt worden.

VI. Oberzolldirektion.

Schon im letztjährigen Geschäftsberichte haben wir die Nothwendigkeit einer Reorganisation der Centralstelle unserer Zollverwaltung hervorgehoben, und je länger je mehr sind die Nachtheile fühlbar, welche infolge der enormen Geischäftsausdehnung der bisherigen, seit den Anfängen des eidgenössischen Zollwesens bestehenden Organisation anhaften.

Diesen Mängeln ist nur durch eine rationellere Arbeitsteilung abzuhelfen, zu welchem Behufe die erforderlichen Unterabtheilungen mit denselben, vorgesetzten verantwortlichen Beamten geschaffen werden müßten.

Der Bundesrath behält sich vor, den Räthen demnächst ein auf diesem Grundsatze beruhendes Reorganisationsprojekt vorzulegen.

Aenderungen im Personal der Oberzolldirektion sind im Berichtjahre nicht vorgekommen ; dasselbe weist numerisch den nämlichen Bestand auf wie im Vorjahre.

TU. Zollgebietsdirektionen und Zollstätten.

Wie bei der Oberzolldirektion, so ist auch bei den Zollgebietsdirektionen eine permanente Geschäftszunahme zu konstatiren, einer-

915

seils infolge der steten Erweiterung des Wirkungskreises des Zolldienstes, dessen Mitwirkung auf den verschiedensten Gebieten der eidgenössischen Gesetzgebung gefordert wird, andererseits infolge ihrer Eigenschaft als Vollziehungsorgan für die zahllosen Weisungen und Spezialverfügungeu, welche wegen dieser vielseitigen Inanspruchnahme von höherer Stelle erlassen werden, endlich als erste Instansi für die Unmasse von Anfragen, Gesuchen und Reklamationen aller Art, welche die Gebietsdirektionen entgegenzunehmen und, soweit ihre Kompetenz hinreicht, von sich aus zu erledigen, andernfalls aber nebst Bericht oder Gutachten an die Oberbehörde weiter /u leiten haben.

Der verhältnißmäßig kurze Zeitraum eines halben Dezenniums hat unserm Zolldienst in allen seinen Abstufungen eine völlig veränderte Gestalt gegeben. Die neuen Tarifgesetze mit den erhöhten Ansätzen und den zum Theil äußerst subtilen Unterscheidungen oder sonst schwer verständlichen Bestimmungen stellen an die Vollziehungsorgane bedeutend gesteigerte Anforderungen. Hiezu kommen die besondern Arbeiten für die 1885 eingeführte und seitdem immer weiter entwickelte Statistik des WaarenVerkehrs, die Ausführung der zahlreichen Vorschriften und Spezialinstiuktionen betreffend den Vollzug des Alkoholgesetzes, inbegriffen die Ausfuhrkontrole der die Rückvergütung des Monopolgewinnes beanspruchenden Alkoholfabrikate, sowie betreffend die Viehseuchenpolizei an der Grenze, nebst den daherigen Spezialkomptabilitäten; ferner: Phylloxerakonvenlion und Ausführungsbestimmungen; Jagd- und Vogelschutz; Fischereigesetz ; Maß und Gewicht; Zündhölzcheukontrole; eidgenössische und kantonale Regale u. s. f.

Eine solche Mannigfaltigkeit von Funktionen aller Art erfordert in erster Linie genaue Kenntniß aller einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Réglemente und Spezialiustruktionen über jede dieser einzelnen Materien und das nöthige Verständniß für deren richtige Anwendung; sie erschwert aber auch die Geschäftsleitung der Direktivbehörden, denen die Verantwortlichkeit für richtige und gleichmäßige Vollziehung obliegt.

Die nach allen Richtungen gesteigerten Anforderungen an den Zolldienst erheischen sodann selbstverständlich auch ein mit der nöthigen allgemeinen und besondern fachliehen Bildung ausgerüstetes Personal.

Obschon in dieser Hinsicht gar Manches zu wünschen
übrig bleibt, so darf doch der Mehrzahl des Zollpersonals das Zeugniß gegeben werden, daß sich dasselbe bestrebt, seiner immer schwieriger werdenden Aufgabe nach Möglichkeit zu genügen.

916 Die Verwaltung ihrerseits gibt sich alle Mühe, ein geschultes Personal heranzuziehen. So hat sie angefangen, bei Besetzung von höhern Einnehmer- sowie vonKontroleurstellen die angemeldeten Kandidaten, soweit sie der Zollverwaltung angehören -- und nur solche können für dergleichen Stellen berücksichtigt werden -- zu einer Prüfung einzuberufen, welche jeweilen nach bestimmtem, die verschiedenen Dienstbranchen umfassendem Programm vorgenommen wird. Sie erreicht dadurch zweierlei : in erster Linie gibt ihr das Prüfungsergebniß Aufschluß über das Wissen und die Befähigung jedes Einzelnen sowohl im Allgemeinen, als speziell für die zu besetzende Stelle, und im Weitern nöthigen diese Prüfungen das Beamtenpersonal, sich mehr, als dies bisher geschehen, mit der Gesetzgebung und den organischen Vorschriften vertraut zu machen.

So hatten namentlich die ersten dieser Prüfungen in mancher Hinsicht nicht sehr befriedigende Resultate zu Tage gefördert, so daß die Oberbehörde Veranlassung nahm, in einem besondern Zirkular auf die bestehenden Mängel hinzuweisen und dem gesammten Personal ein eingehendes Studium der einschlägigen Gesetze, Verordnungen etc. zur Pflicht zu machen.

Es unterliegt keinem Zweifel, daß dieses Vorgehen der Zollbehörde und die Einführung der Fähigkeitsprüfungen gute Früchte tragen werden. Andererseits wird dieselbe aber auch genöthigt sein, an neu eintretende Gehülfen inskünftig höhere Anforderungen hinsichtlich der allgemeinen Bildung zu stellen und eine noch sorgfältigere Auswahl zu treffen, als dies bisher gemeinhin der Fall war.

Für den Zolldienst hat der neue Turnus der Militär-Wiederholungskurse, gemäß welchem alljährlich die Mannschaft z w e i e r Divisionen (Brigade- und Divisionsübung) gleichzeitig einberufen wird, die sehr unangenehme Folge, daß auf den nämlichen Zeitpunkt eine große Zahl von Beamten und Bediensteten ihrer Wehrpflicht zu genügen hat, wodurch trotz jeweiliger Aushülfe aus ändern Gebieten die Regelmäßigkeit des Dienstes empfindlich gestört wird. So hatten unter Anderai einzig vom I. Zollgebiet 16 Mann an den Herbstmanövern von 1389 (III. und V. Division) theilzunehmen.

Die Verwaltung wird sich auch in Zukunft bemühen, die Lücken, so gut es eben gehen mag, auszufüllen.

I. Z o l l g e b i e t . Die Firma Walter & Comp. in Venedig, welche bei der Gotthardstation
A r t h - G o l d a u , und mit derselben durch eine Geleiseanlage verbunden, ein circa 40,000 Meterzentner fassendes Petroleumreservoir errichtet hat, ist seiner Zeit darum eingekommen,

917 es möchte in Anbetracht der großen Ausdehnung, welche das Geschäft insbesondere nach dem Ausland nehmen werde, dieser Anlage der Charakter eines zollfreien Transitlagers eingeräumt werden.

Der Buridesrath hat mit Rücksicht auf den eminent großen Verkehr, der durch dieses Unternehmen dem schweizerischen Bahnnetz, zugeleitet wird, und auf die Vortheile, welche dem schweizerischen Handelsstand aller Voraussicht nach daraus entstehen dürften, in Anwendung von Art. 18 des Zollgesetees der Errichtung eines eidgenössischen Niederlagshauses für Petrol zugestimmt und demselben die Abfertigungbefugnisse einei1 Hauptzollstätte zuerkannt, jedoch beschränkt auf die Einfuhr und den Transit von Petroleum. Die Eröffnung dieses dem I. Zollgebiet zugetheilten Niederlagshausos hat auf den 15. August abhin stattgefunden.

In P r u n t r u t wurde ein neues Personenverkehrslokal erstellt und das Transitpostbüreau, sowie die Eilgutbüreaux, in das gleiche Gebäude verlegt, so daß nun die Revision der Postcolli in größerem Maßstabe vorgenommen werden kann, nebstdem, daß der Verkehr zwischen dem Zollbüreau für den Personenverkehr und dem ßahndienst sehr erleichtert worden ist.

Ein neu erbautes, kleineres Zollgebäude für das Zollpersonal in L u e e 11 e hat Mitte September bezogen werden können.

Wie in unserer Vorlage betreffend Nachtragskredite II. Serie pro 1889 (Bundesblatt 1889, IV, 1310) dargelegt worden ist, haben wir das Zolldepartement, unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Bundesversammlung, ermächtigt, das dem Großh. badischen Staate .gehörende, diesseits des Rheins gelegene sog. B r ü c k e n h ä u s c h e n bei S ä c k i n g e n für die Eidgenossenschaft zu erwerben. Der Kauf ist am 17. Dezember abgeschlossen worden, wobei der Großh. badische Staat als Eigenthümer des zwischen diesem Häuschen und dem Rhein gelegenen Terrains die Verpflichtung eingegangen ist, daselbst keine Hochbauten errichten zu lassen, dagegen die Benutzung des Platzes als Zugang zum Brückenhäuschen zu gestatten.

Das Haus bedarf nun noch, bevor es bezogen wird, einiger notwendiger Reparaturen.

II. Z o l l g e b i e t . Ebenso mußte sich die Zollverwaltung zum Ankauf eines Hauses in E l l i k o n , Kant. Zürich, in welchem bisher der" Grenzwächter untergebracht war, entschließen, da dasselbe infolge des Todes des bisherigen
Eigenthümers an eine Steigerung gebracht wurde, eine andere Wohnung für den Grenzwächter sich aber nicht linden ließ, es wäre denn, daß die Zollverwaltung eine neue Ge-

918 bäulichkeit hätte erstellen lassen. Ein bezügliches Kreditbegehren haben wir in unserer Vorlage betreffend Nachtragskredite II. Serie (Bundesbl. 1889, IV, 1310) gestellt. Zu dieser Liegenschaft gehören Scheune mit Stallung, welche verpachtet worden sind, nebst Hofstatt, Kraut- und Baumgarten mit einem Flächeninhalt von circa 6 Aren.

In S t e i n a. R h. ist die Erstellung eines neuen Zollhauses nothwendig geworden, da die vom Zolldienst bisher miethweise okkupirte Gebäulichkeit in einem höchst verwahrlosten Zustand sich befand. Das im Laufe des Frühjahrs fertig erstellte, günstig gelegene, neue Zollhaus hat im August bezogen werden können ; dasselbe enthält nebst dem Zollbüreau Wohnungen für den Zolleinnehmer und einen Grenzwächter.

III. Z o l l g e b i e t . Das neue Zollhaus in C a m p o c o l o g n o ist im Laufe des Sommers fertig erstellt worden und hat Anfangs Oktober vorn Zollpersonal bezogen werden können. Dasselbe enthält die Zoll- und Postbureaux, die Wachtstube für die Grenzwachlmannschaft, sowie die Wohnungen für den Zolleinnehmer, den Zollgeliülfen und zwei Grenzwächter. Die ganze Anlage des Gebäudeis und des Platzes um dasselbe herum macht einen günstigen Eindruck. Der Platz des alten, abgebrochenen Zollhauses ist ausgefüllt und verebnet worden, um zu vermeiden, daß die Hausüberreste von Schmugglern als^Waarenversteck benutzt werden können.

Mit Bezug auf das IV. Z o l f i g e r i e t ist|'nichts Besonderes zu bemerken.

V. Z o l l g eb i e t. In der Nacht vom 24./25. Juni hat. ein Einbruch in das Zollbüreau bei O u c h y stattgefunden, wobei ein Betrag von Fr. 18. 35 entwendet wurde. Unter ähn.ii-hen Umständen und vermuthlich von der gleichen 'l häterschaft wurde in den beiden folgenden Nächten in die Zollbüreaux von M o i l l e s u l a z und S a c c o n n ex einzubrechen versucht, wobei aber die Thäter gestört worden zu sein scheinen. Den betreffenden Polizeibehörden ist von diesen Vorfällen An/eige gemacht worden, doch ist es nicht gelungen, die Thäterschaft zu ermitteln.

VI. Z o l l g e b i e t . Auf 1. Juni des Berii-htjahres ist vom "Bundesrath die Eröffnung des Betriebes des schmalspurigen Dampftramway Genf - St. Julien gestattet worden. Das Zolldepartement hat hiebei Veranlassung genommen, die zur Wahrung der Interessen der Zollverwaltung erforderlichen Einrichtungen, wie namentlich die Erstellung eines Zollschuppens beim Zollbüreau P e r l y zur

919 Aul'nahme derjenigen Waaren, welche mit Rücksicht auf die Zollbehandlung nicht sofort weiter spedili werden können, auszubedingen.

Auf der VOD der Zollverwaltung im Jahre 1886 erworbenen Gebäulichkeit in H e r m a n c e hat zu Gunsten einer frühern Eigenthümerin ein Nutznießungsrecht auf die Hälfte des Hauses bestanden , das nun infolge des Todes der Nutznießerin erloschen ist.

Der Zollverwaltung ist dadurch möglich geworden, da.s Gebäude einer bereits geplanten eingreifenden baulichen Aenderung zu unterwerfen, um dasselbe für ihre Zwecke einzurichten. Die bezüglichen Arbeiten sind im Laufe des Spätherbstes beendigt worden, so daß der Bezug des Gebäudes auf Miti e Dezember angeordnet werden konnte. Es befinden sich darin das Zollbüreau, gleichzeitig Postund Telegraphenbüreau, ein Wachtlokal für die Grenzwachtmannschaft, sowie Wohnungen für den Zolleinnehmer und einen Grenzwächter.

In unserm letztjährigen Bericht (Bundesblalt 1889, II, 85) haben wir erwähnt, daß mit Rücksicht auf die ungeeignete Lage der bisherigen Lokalitäten für die Zollabfertigung des Reisendenverkehrs im Hauptbahnhofe G e n f von der Kompagnie P. L. M. für den Zolldienst ein besonderes Gebäude erstellt werde. Dasselbe ist n u n , allerdings in etwas unsorgfältiger Weise, im Laufe des Oktober beendigt und am 19. Oktober vom Zollpersonal bezogen worden, womit eine seit langer Zeit schwebende Angelegenheit zur vorläufigen Erledigung gelangt ist.

TIII. Grenzschutz.

Die Stärke der Grenzwachtmannschaft betrug auf Ende des Berichfjahres 448 Mann, gegenüber 437 im Jahre 1888, wovon 310 eidgenössische Grenzwächter und 138 kantonale Landjägermannschaft, welch' letztere gemäß Grenzschutzvertrag von den Kantonen Aargau, Bern, Graubünden und Waadt gegen entsprechende Entschädigung gestellt wird.

I. Z o l l g e b i e t . Die Grenze längs dem Kanton A a r g a u wird von 12 Mann aargauischer Polizeimannschaft bewacht, deren Dienstverrichtungen zu besondern Bemerkungen nicht Veranlassung geben. Angesichts der strengen Ueberwachung der deutschen Grenze durch die deutschen Zollorgane läßt sich der Schleichhandel au dieser Grenze nicht mit Erfolg betreiben, wie denn auch im Berichtjahre kein Schmuggelfall zur Kenntuiß der Behörde gelangt ist.

920

Erheblich mehr Schwierigkeiten bietet der Grenzbewachung das zu einem besondern Grenz wacht bezirk vereinigte, offene Grenzgebiet d e r Kantone B a s e l , B a s e l l a n d u n d S o l o t h u r n , woselbst wegen der Nähe der Stadt Basel und bei dem Hange der elsäßischen Nachbarbevölkerung zum Schmuggelgewerbe eine strenge Beaufsichtigung nothwendig ist.

Das schwierigste Gebiet in Bezug auf Grenzbewachung bildet indessen der b e r n i s c h e J u r a , und zwar hauptsächlich der Distrikt Pruntrut, wo die Unregelmäßigkeit der Grenze, sowie die bis zu den Dörfern heranreichenden, ausgedehnten Waldungen den Schmugglern, welche in Banden von 12 bis 15 Mann auftreten, besonders zu statten kommen. Um sich vor Ueberraschung und Entdeckung zu sichern, halten die Schmuggler ihre eigenen Spione.

Da sie Schießwaffen mit sich führen, kommt es mitunter auch vor, daß die verfolgenden Grenzwüchter mit Schüssen empfangen werden, so daß diese Mannschaft genöthigt ist, von ihren Schießwaffen ebenfalls Gebrauch zu machen. Die Bevölkerung hält sich meistens auf Seite der Schmuggler, deren Unternehmungen sie durch Vorschubleistung jeder Art begünstigt. Für den Grenzdienst stellt der Kanton Bern gegenwärtig 51 Mann kantonale Landjäger, das Doppelte des Bestandes vor Einführung des Alkoholmonopols.

Mit Bezug auf die Grenzverhältnisse im bernischen Jura mögen noch folgende Vorgänge hier Erwähnung finden.

Von einem Gewerbetreibenden in Roggen bürg war beabsichtigt, unmittelbar an der deutsch-schweizerischen Grenze eine als Schreinerwerkstätte bestimmte Gebäulichkeit zu erstellen, in welcher aus Deutschland bezogene rohe Möbel fertig gearbeitet werden sollten.

Mit Rücksicht auf die Unmöglichkeit, diese von der deutschen Grenze nur durch den Lützelbach getrennte Liegenschaft zollamtlich zu kontroliren, hat die Zollverwaltung gegen die Ausführung dieses Baues bei der bernischen Behörde Einspräche erhoben.

Eine andere Persönlichkeit, Eigenthümer einer auf französischem Gebiet gelegenen, jedoch unmittelbar an die schweizerische Grenze anstoßenden Gebäuliohkeit, hatte beabsichtigt, einen Anbau zu erstellen, welcher auf schweizerisches- Gebiet zu liegen gekommen wäre und offenbar nur Schmuggelzwecken gedient hätte. Auch in diesem Falle sah sich die Zollverwaltung genöthigt, die Intervention der bernischen Behörden anzurufen,
worauf denn auch der Bau unterblieben ist.

Ueberhaupt muß dem Entgegenkommen der Behörden des Kantons Bern in allen Fällen, wo es sich um ein Einschreiten gegen das Schmuggelgewerbe handelt, volle Anerkennung gezollt werden.

921 Bin in Benken (Baselland) stationirter Grenzwächter wurde bei Ausübung seiner Dienstpflichten von dem" Waarenführer gröblich beschimpft und mißhandelt, so daß derselbe ärztliche Hülfe in Anspruch nehmen mußte. Der Vorfall wurde bei den basellandschaftlichen Gerichten eingeklagt, welche den Thäter zu einer Gefängnißstrafe, sowie zur Bezahlung einer Entschädigung an den betreffenden Grenzwächter verurtheilt haben.

II. Z o l l g e b i e t . Gemachten Wahrnehmungen zufolge scheint auch im II. Zollgebiet, insbesondere über den Unfersee, der Schmuggel im Zunehmen begriffen zu seit), so daß die Zollverwaltung auch hier auf eine Vermehrung des Grenzwachtpersonals Bedacht nehmen mußte. Auch ist ein Theil der Grenzwachtposten mit Wachtschiffchen ausgerüstet worden, um dem Schmuggel erfolgreicher beikommen zu können.

Im Berichtjahre mußten zwei Fälle von Beschimpfung des Grenzwachtpersonals in Ausübung seiner dienstlichen Obliegenheiten den thurgauischen Gerichten verzeigt werden. Ein weilerer gleicher Fall, der sich im Kanton Schaffhausen zutrug, wurde von der Zollverwaltung, gestützt auf Art. 108 des Strafgesetzes für den Kanton Schaffhausen, durch eine Geldbuße geahndet.

III. Z o l l g e b i e t . Der Bestand der Grenzwachtmannschaft im st. gallischen Rheiothal ist sich gleich geblieben und beträgt 17 Mann. Von Luziensteig bis an die Tessiner Grenze wird die Grenzaufsicht durch 19 bündnerische Landjäger, wovon 3 zugleich Zollbezüger sind, besorgt. Eine Vermehrung hat einzig in Viauo, einem Dörfchen im Puschlav, und in Splügen um je einen Mann stattgefunden, an letzterm Orte behufs besserer Ueberwachung der von der Grenze in das Dorf Splügen führenden Uebergänge, an ersterem Orte, weil der bisher einzig daselbst stationirte Landjäger nicht nur von der auf das Schmuggelgewerbe versessenen Bevölkerung auf Schritt und Tritt beobachtet wurde und daher in seiner Thäügkeit gehemmt war, sondern bei dem verwegenen Charakter der Schmuggler sich in seiner persönlichen Sicherheit gefährdet sah.

Zur Sommerszeit wird eine schärfere Grenzbewachuug durch die Mithülfe der bündnerischen Landjäger in Klosters, Pontresina und Puschlav ermöglicht.

Im IV. Z o l l g e b i e t war auch im Berichtjahr eine Vermehrung des Grenzwachtpersonals, welches, wie im Vorjahre, 57 Mann betrug, nicht nothwendig; auch gibt der Grenzwachtdienst in diesem Gebiete zu besondern Bemerkungen nicht Anlaß.

922 V. Z o l l g e b i e t . Wie im letztjährigen Geschäftsberichte mitgetheilt wurde, haben mit der Regierung des Kantons Waadt Verhandlungen behufs Revision des bestehenden Grenzschutzvertrages im Sinne einer erheblichen Entlastung des Grenz wach tpersonals vom kantonalen Polizeidienst stattgefunden, deren Erfolg mit Rücksicht auf die für die Zollverwaltung unannehmbaren Bedingungen der waadtländischen Regierung in Frage gestellt werden mußte. Indessen ist es noch unmittelbar vor dem Kündigungstermin in einer Konferenz mit Delegirten der waadtländischen Behörde gelungen, die Grundziige für einen neuen Vertrag aufzustellen, der dann auch nach langen Verhandlungen am 9. Juli zu Stande kam und auf 1. Januar 1890 in Kraft getreten ist.

In diesem neuen Vertrag wird den von der Zollverwaltung gestellten Bedingungen bezüglich der Dienstorganisation der Grenzwachtmannschaft Rechnung getragen, sowie auch die polizeiliche Thätigkeit der letztern auf dringliche Fälle, als: Bedrohung der öffentlichen Sicherheit, Vornahme von Verhaftungen u. s. w., beschränkt. Im Weitern wird bestimmt, daß diejenige Mannschaft, welche die Zollverwaltung über den normalen Bestand von 40 Mann zu verlangen im Falle sei, zu keiner polizeilichen Dienst Verrichtung in Anspruch genommen werden dürfe, wogegen die Zollverwaltung für diese Mannschaft eine erhöhte Entschädigung zu leisten hat.

Vom Zolldepartement ist dann auf Grund dieser Uebereinkunft eine Instruktion für das beireffende Dienstpersonal erlassen und davon der wuadtländisehen Regierung Konntniß gegeben worden,i so daß nunmehr,i das weitere Entgegenkommen der waadtO ~ ländischen Behörden vorausgesetzt, eine wesentlich verbesserte Besorgung des Grenzwachtdienstes erwartet werden darf.

Im Kanton Neuenburg wird der Grenzwachtdienst ausschließlich durch eidgenössische Mannschaft beisorgt, deren Bestand, wie Ende 1888, 45 Mann beträgt.

Der Zolldienst bei den Maixhöfen, zwischen Cerneux-Pequiguot und La Brévine, vollzieht sich nun, Dank der unausgesetzt scharfen Ueberwachung des 4 km. langen Grenzabschnittes durch 9 Grenzwächtor, in Ordnung. Immerhin hat auch diese strenge Ueberwachung noch nicht vermocht, die Neigung der Maixbevvoliner ZULU Schmuggel völlig zu unterdrücken.

In der Frühe des 22. April brannte die Gebäulichkeit, in welcher der kurz vorher neuerrichtete
Grenz Wachtposten von La Châtagne (zwischen den Mais-Höfen und la Brévine gelegen) untergebracht war, in kurzer Zeit aus unbekannter Ursache vollständig nieder.

Üa ein Theil der Grenzwächter auf Diensttouren begriffen war,

923 der andere im Schlafe lag, gelang es iiur mit Mühe, die Ausrüstungsgegenstände des Postens zu retten, während das der Verwaltung angehörige Mobiliar in den Flammen blieb. Menschenleben waren zum Glück keine zu beklagen; doch lag einer der Grenzwächter längere Zeit au den bei diesem Anlaß erlittenen Verletzungen krank darnieder.

Welchen Schwierigkeiten der Grenzwachtdienst im Kanton Neuenburg begegnet, mögen noch folgende beiden Vorgänge illustriren: Am 6. Juni des Abends gegen 9 Uhr bemerkte ein der Nebenzollstätte Les Places im Kanton Neuen bürg zugetheilter Grenzwächter auf eiaer Patrouille in der Richtung des Mont des Verrières 5 Stück Vieh, welche, von 6 unbekannten Personen geführt, vom französischen auf schweizerisches Gebiet hinübergeschmuggelt werden sollten. Als die Schuldigen sich entdeckt sahen, trieben sie das Vieh in der Richtung nach der französischen Grenze zurück und flüchteten sieh. Immerhin gelang es dem verfolgenden Grenzwächter, ein Stück Vieh einzuholen, das von ihm nach Les Places in Sicherheit gebracht wurde. Im Begriff, sich wieder auf den Thatort zu begeben, um allfällig noch weiteres Vieh einzufangen, wurde er von mehreren Bewohnern von Les Places mit Steinwürfen angegriffen und thätlich mißhandelt, jedenfalls in der Absicht, um zu verhindern, daß derselbe sein Vorhaben ausführe, da sie, sei es direkt oder indirekt, beim Schmuggel betheiligt gewesen sein mochten.

Das Zolldepartement hat, nachdem es von diesem Vorfall Kenntniß erhalten, die neuenburgische Regierung ersucht, eine Strafuntersuchung einzuleiten und die Schuldigen zur Bestrafung zu ziehen.

In der Voruntersuchung und in der Verhandlung vor Geschwornengericht, welchem der Fall am 12. September zur Beurtheilung vorgelegen hatte, leugneten die Angeschuldigten den nach den Angaben des betr. Grenzwachtpersonals mitgetheilten Sachverhalt rundweg ab. Das Urtheil lautete auf Freisprechung.

Es ist zu begreifen, daß dieser Vorgang nicht nur bei den betheiligten Grenzwächtern, deren Angaben mit Bezug auf ihre Richtigkeit bei der vorgesetzten Behörde keinem Zweifel begegnen, sondern überhaupt bei der gesammten Grenzwaehtmannschaft im Kanton Neuenburg einen bemühenden Eindruck hervorgerufen hat.

Ein zweiter, ähnlicher Fall war Ende 1889 noch nicht erledigt.

In der Nacht vom 6. auf den 7.. September 1888 hatte ein
gewisser H. H. in V. 2 Ochsen und 3 Kühe, am 8. Oktober gleichen Jahres neuerdings 2 Ochsen aus Frankreich eingeschmuggelt. Das ZollBundesblatt. 42. Jahrg. Bd. I.

63

924 département belegte denselben mit Rücksicht auf die erschwerenden Umstände, mit denen die beiden Zollübertretungen begangen worden waren, für beide Fälle mit einer Buße von Fr. 3800 und gelangle, als weder Zahlung noch Unterziehung erfolgte, gemäß Art. 16 des Fiskalstrafgesetzes an die neuenburgischen Behörden, um ein gerichtliches Urtheil zu erwirken. Das Polizeigericht in Locle, dem die Angelegenheit zur Beurtheilung überwiesen wurde, sprach den Angeklagten frei,unter Verumständungen, welche dasZolldepartement veranlaßten, beim Bundesgericht Kassationsklage zu erheben. Die Kassation wurde dann wirklich ausgesprochen unter Ueberweisung des Falles zu nochmaliger Verhandlung an das Polizeigericht in Yverdon. Das Urtheil dieses Gerichts, welches mit Einstimmigkeit die Schuldfrage in allen Punkten bejahte, fällt nicht mehr in das Berichtjahr.

Der Bestand der eidgenössischen Grenzwachtmannschaft im VI. Z o l l g e b i e t (.Wallis und Genf) beläuft sich auf 108 Mann, wie im Vorjahre.

Die laut unserm letztjährigen Bericht gegen ein im Kanton Genf niedergelassenes Individuum französischer Nationalität beim Staatsrathe dieses Kantons eingereichteKlage wegen Verübung vonThätlichkeiten gegen einen seinem Dienste obliegenden Grenzwächter wurde dahin erledigt, daß von einer gerichtlichen Verfolgung Umgang genommen, das betreffende schon mehrfach wegen Schmuggels bestrafte Individuum aber ausgewiesen wurde.

In der Nähe von Genf ist von Besitzern einer Distillerie auf dem französischen Ufer des Foron ein gleiches Etablissement auf der schweizerischen Seite dieses Grenzflusses errichtet worden, welches, mit dem erstem durch eine Brücke verbunden, leicht zu Schmuggelzwecken benutzt werden konnte. Da die Errichtung dieser Baute nicht mehr verhindert werden konnte, so hat die Zollverwaltung die spezielle Ueberwachung dieser Gebäulichkeit angeordnet, sowie im Einverständnis mit den Eigenthümern eine Thüre bezeichnet, durch welche, bei Androhung der Strafeinleitung im Falle der Nichtbeachtung, die sämmtlichen Waaren ,ein- und ausgehen müssen.

IX. Gesetzesübertretungen.

A. Zollllbertretungen.

Vom Jahr 1888 waren unerledigt geblieben neu hinzu gekommen sind

56 Straffälle 1064 ,,

Total

1120 Straffalle

925 mithin gegenüber dem Vorjahr, welches 1133 Straffälle eine Verminderung um 13 Fälle.

erzeigte,

Diese Zollübertretungen fanden ihre Erledigung wie folgt: 1889.

1888.

Differenz 1889.

a. durch Verzicht auf die Verfolgung i), durch erfolgte freiwillige und unbedingte Unterziehung Seitens der Straffälligen c. Durch gerichtlichen Spruch : 1) Zu Gunsten der Verwaltung 2) zu Ungunsten der ^

12

23

--11

1072

1047

+25

6 l

-- l -- l

Total

1089

1077

+12

5 --

Am Schlüsse des Jahres 1889 waren noch unerledigt: . 1) vor Gericht anhängig . . .

2) bei der Verwaltung pendent Im Ganzen

5 Fälle gegen 4 pro 1888, 22 ,, ,, 52 ,, ,, 27 Fälle gegen 56 pro

1888.

Ueber die Vertheilung der Straffälle auf die einzelnen Zollgebiete, den Betrag der umgangenen Gebühren, die eingegangenen Bußbeträge und die Antheile der Zollverwaltung und der Kantone gibt die nachstehende Tabelle Aufschluß:

Zahl der Straffälle 1889 pendent neu hinzugekommen vom Vorjahr.

1889.

Zollgebiete.

Total.

Betrag des umgangenen Eingegangene Bußbeträge' Zolles 1889.

1889.

Fr.

Fr.

Bußantheil der Zollverwaltung 1889.

Kantone 1889.

Fr.

Fr.

.

17

253

270

2,822. 62

7,835. 97

2,604. 89

2,604. 89

II.

,, (Schaffhausen)

12

423

435

2,595. 36 16,073. 86

5,358. 18

5,150. 08

III.

,,

(Chur) . .

7

70

77

1,083. 39

2,918. 91

973 16

972. 91

IV.

,,

(Lugano) .

4

73

77

401. 72

1,219.80

404. 41

401. 77

V.

,,

(Lausanne)

7

105

112

383. 56

2,258. 29

723. 94

723. 83

VI.

,,

(Genf) . .

9

13.6

145

757.12

3,043. 74

1,011. 93

1,011. 65

Total 1889

56

1060

1116

8,043. 76 33,350. 57

11,076. 51 10,865. 13

1888

31

1102

1133

9,633. 82

11,357. 23 11,315.29

+ 25

-- 42

-- 17

Ï. Zollgeb. (Basel)

.

,,

34,202. 84

--1,590. 06 -- 852. 27 -- 280. 72 -- 450. 16

927

B. Uebertretungen des Alkoholgesetzes.

Am Schlüsse des Jahres 1888 waren noch unerledigt geblieben 15 Straffälle Im Jahre 1889 sind neu hinzugekommen . . 49 ,, Total 64 Straffalle gegen 69 im Jahre 1888.

Der Gesammtbetrag der umgangenen Monopolgebühren bezifferte sich 1889 auf Fr. 1137. 58 (1888: Fr. 5594. 10); an Bußen gingen ein Fr. 3729. 96 (1888: Fr. 15,341. 70), wovon erhielten : 1) Der eidgenössische Fiskus .

Fr. 1243. 37 2) Diverse Kantone und Gemeinden ,, 1243. 30 3) Die Verleider ,, 1243. 29 Fr. 3729. 96 Hiebei muß bemerkt werden, daß ein weitaus größerer Theil der ausgesprochenen Bußen nicht eingegangen ist, da insbesondere im bernischen Jura, wo die meisten Straffalle wegen Uebertretung des Alkoholgesetzes verbalisirt worden sind, die Thäter in vielen Fällen unbekannt bleiben, indem sie sich im Falle der Entdeckung unter Hinterlassung der geschmuggelten Waare flüchten. Aber auch wenn dieselben ermittelt werden können, so sind sie meistentheils außer Stand, die ihnen auferlegte Buße zu bezahlen, in welchem Falle letztere in Gefän»nißstrafe umgewandelt wird. Be- , sondere Erwähnung verdient folgender Fall : Die Zollverwaltung war schon seit mehreren Jahren auf einen Apotheker in einer thurgauischen Ortschaft am Rhein aufmerksam geworden, welcher in dringendem Verdachte des gewerbsmäßigen Schmuggels staud und dem trotz genauester und aufmerksamster Beobachtung Seitens des Grenzwachtpersonals lange nicht beizukommen war. Am 4. Mai endlich, ist es gelungen, eine für diese Persönlichkeit bestimmte Ladung, weiche zwei Leute der betreffenden Ortschaft des Nachts um Va 12 Uhr in einem Boote einzuschmuggeln versucht hatten, anzuhalten und mit Beschlag zu belegen, wobei sich eine Zollumgehnnü im Betrase von Fr. 130. 14 und eine Motiopolgebührendefraudation im Betrage von Fr. 44. 80 ergab.

Vom Zolldepartement wurde gegen den betreffenden Apotheker eine Buße vorn 24fachen Betrug der umgangenen Gebühren mit zusammen Fr 419N. 56, gegen die beiden Mitschuldigen eirie solche vom je 20facheu Betrag mit Fr. 3498. 80 ausgesprochen mit Nachlaß des gesetzlichen Dritttheils, weil sie sich dem Strafausspruch der

928 Zollverwaltung vorbehaltlos unterzogen hatten, so daß die wirkliche Buße für dea Hauptschuldigen Fr. 2799. 04, für die beiden Mitschuldigen je Fr. 2332. 53 betrug. Einem von den beiden lelztern eingereichten Bußermäßigungsgesuch wurde mit Bezug auf den einen in Berücksichtigung des jugendlichen Alters des Betreffenden entsprochen, während der andere abgewiesen wurde.

X. Zollabfertigungen.

Die nachfolgende Zusammenstellung gibt Aufschluß (iber die Zahl der in den Jahren 1888 und 1889 von den Grenzzollstätten und den eidgenössischen Niederlagshäusern vorgenommenen Zollabfertigungen.

Gattung der Abfertigung.

Zahl der Abfertigungen.

Differenz.

Ì889Ì

E i n f u h r . . . . 1,23«,611 Ausfuhr . . . .

599,047 Geleitscheine . .

294,762 Durchfuhr . . .

199,173 Frei passe. . . .

156,259 Niederlagsscheine.

22,791 Total 2,510,643 Statistische Coupons 395,611 Gesamrnttotal ' 2,906,254

1888.

1889.

1,170,731 549,804 275,701 177,850 138,863 21,734 2,334,683

+ 67.880 -4- 49^243 -f- 19,061 + 21,323 -f- 17,396 -f1,057 -f- 175,960

405,837 2,740,520

-- 10,226 + 165,734

Diese Abfertigungen (mit Ausschluß der statistischen Coupons) vertheilen sich folgendermaßen auf die einzelnen Zollgebiete: Differenz.

18189.

1888.

I. Zollgebiet mit Direktionssitz in Basel 578,547 531,004 II. Zollgebiet mit Direktionssitz in Schaffhausen . . . .

511,400 495,080 IH. Zollgebiet mit Direktionssitz in Chur 325,551 301,464 IV. Zollgebiet mit Direktionssitz in Lugano 294,439 275,151 V. Zollgebiet mit Direktioossitz in Lausanne 231,407 212,624 VI. Zollgebiet mit Direütionssitz in Genf 569,299 519,360 Total 2,510,643 2,334,683

1889.

-j- 47,543 -f

16,320

+ 24,087 -f- 19,288 + 18,783 -4- 4!),939 -f 175,9»0

929 Eia eigentlich richtiges und zuverläßiges Bild der Vermehrung oder Verminderung des Verkehres in den einzelnen Zollgebieten kann die bloße Zusammenstellung und Vergleichung der ,,Zollabfertigungen a selbstverständlich nicht geben, da Zollscheine, in welchen bloß eine Linie ausgefüllt zu werden braucht, so gut wie solche, die ganz ausgefüllt werden müssen, als e i n e A b F e r t i g u n g betrachtet und gezählt werden. Da das gleiche Verhältniß sich indessen jedes Jahr wiederholt, so kann aus der Vergleichung der Anzahl der Zollabfertigungen während einer längeren Zeitperiode <îoch ein annähernd richtiges Bild der Zu- oder Abnahme des Warenverkehrs gewonnen werden.

Wir lassen daher nachstehend eine Zusammenstellung der Zollabfertigungen seit dem Jahre 1880 folgen.

1880 betrug die Zahl der Abfertigungen 1,128,550 Stück 1881 ,, ,, ,, ,, ,, 1,140,298 ,, 1882 ,, ,, ,, ,, ,, ' 1,187,619 ,, 1883 ,, ,, ,, ,, ,, 1,244,041 ,, 1884 ,, ,, ,, ,, ,, 1,233,901 ,, 1885 ,, ,, ,, ,, ,, 1,107,632 ,, 1886 ,, ,, ,, 2,740,052 ,, fl fl

1887 1888 1889

,,

B fl

,,

fl

,,

fl

,, fl

n

,,

n

,

B

,,

2,809,762 fl 2,740,520 w 2,906,254 ,,

Die große Vermehrung der Zahl Abfertigungen vom Jahr 1886 an rührt daher, daß seit dieser Zeit auch die Anzahl der statistischen Coupons ermittelt und zu den Abfertigungen hinzugezählt wird.

XI. Handelsstatistik.

Der Druck des Jahresbandes 1888 wurde am 24. August 1889 vollendet.

Wesentliche Fortschritte wurden während des Berichtjahres erzielt in der Ausfuhrstatistik für Stickereien, Uhren, Bijouterie, Edelmetall und Seidenbeuteltuch. Hiefiir wird auf den Jahresband 1889 verwiesen.

.

Derselbe wird eine wesentliche Kürzung erfahren durch den Wegfall des ersten Transittableau (Va-), welches durch die entsprechend vervollständigte Uebersicht nach Länderpaaren (bisher V b) ersetzt wird.

Auf mehrfachen Wunsch soll ferner die handelsstatistische Einleitung 1889 in lesbarerem Format gedruckt werden. Sie wird zu diesem Zwecke mit der Werthtabelle vereinigt und dem Jahresband als Beilage beigegeben. Urn das Gesammtresultat dennoch auch im Jahresbande gebührend zur Geltung zu bringen, werden die Hauptzusammenzüge demselben vorangestellt sein.

930

Nummer.

Spezialhandel der Schweiz nach Kategorien (Werth in Franken).

I

HA II B IIC III IV V VI VII

Vili A Vili B IX B IX G

IXÄ.C-F.H X XI XII

Einfuhr.

1888.

Abfälle und Düngstoffe . . . .

Apothekerwaaren .

Chemikalien . . .

Farbwaaren . . .

Glas Holz Landwirtschaft].

Erzeugnisse . .

Leder Literatur, Kunst etc.

Uhren Maschinen . . .

Eisen Edle Metalle . .

Andere Metalle . .

Mineralische Stoffe Nahrungsmittel . .

Oele und Fette . .

XIII XIV A XIV B XIV C XIV D XIV E

Ausfuhr.

Kategorien.

Baumwolle . . .

Flachs, Hanf, Jute Seide Wolle . .

Kautschuk . . .

xiv r Stroh, Rohi-j Bast .

XIV G Konfektion . . .

. .

XV A Thiere . .

XV B Thierische Stoffe .

Thonwaaren . . .

XVI XVII Verschied. "Waaren

1889.

8,628,718 6,474,808 2,919,670 3,135,940 18,924,058 20,576,858 7,359,042 7,534,633 2,289,268 2,383,664 16,293,223 16,955,397

1888.

1889.

1,912,039 2,240,721 2,163,245 2,329,594 2,583,439 2,961,207 8,731,668 10,309,203 142,731 158,165 7,299,456 6,827,259

607,677 580,298 7,461,789 6,740,408 19,536,150 20,054,180 7,521,404 8,765,431 9,304,220 9,041,003 5,921,015 6,420,057 5,861,088 6,441,528 83,939,294 98,743,194 14,126,305 15,575,261 20,319,741 21,905,335 31,614,382 35,515,890 4,135,033 4,902,208 49,615,711 87,470,761 28,642,797 29,063,39) 9,597,030 10,965,628 1,334,807 1,499,905 37,270,715 42,853,556 2,924,137 3,471,592 220,825,216 230,839,270 71,832,935 71,863,883 519,861 514,680 8,906,860 9,544,308 5,232,223 5,366,947 3,906,163 3,719,629 64,892,156 77,784,793 160,225,567 155,463,568 11,688,925 12,051,645 1,938,903 2,619,083 132,936,542 164,377,890 201,281,715 214,743,252 56,295,411 61,987,065 16,058,893 19,565,425 2,151,775 2,111,950 2,352,212 2,464,574 4,993,546 5,160,158 4,052,865 5,432,042 26,474,601 27,397,060 6,768,584 7,035,893 33,902,328 47,404,561 15,628,254 16,310,844 6,887,355 6,695,350 8,359,621 8,802,307 536,153 534,027 3,591,544 4,048,341 7,498,744 7,739,771 1,455,125 1,613,395

Total 827,078,595 954,228,624 673,060,648 710,894,848

931 Spezialhandel der Schweiz mit den einzelnen Ländern (Werth in Franken).

Einfuhr

Ausfuhr

Länder.

1888.

1. Deutschland . . . .

2. Oesterreich 3. Frankreich 4. Italien 5. Belgien 6. Holland 7 . England . . . .

8 Rußland . .

9. Schweden und Norwegen 10 Dänemark 11 Portugal

1889.

1888.

1889.

253,771,416 270,001,882 164,486,898 184,606,237 95,963,661 106,490,741 33,165,401 38,534,068 202,817,187 262,302,309 142,009,725 142,281,034 115,840,526 140,803,270 51,435,860 53,489,323 27,866,676 29,759,476 10,933,095 10,987,630 8,082,470 7,877,321 4,299,446 4,154,718 43,860,696 50,780,984 104,735,372 105,950,072 25,044,421 26,158,969 10,991,656 12,831,133 383,332 414,710 1,087,522 1,525,550 968,799 4,900 998,295 12,155 160,622 1,032,495 1,801,182 100,992 3,616,087 3,039,208 7,764,735 9,132,894 61,966 703,673 627,538 123,354 1,488,140 3,326,423 5,536,932 6,889,759 325,518 4,752,254 4,743,739 204,522 12,560,094 12,685,243 1,120,697 1,184,500 473,521 1,700,748 1,321,743 463,576 12,328 103,358 125,288 17,065 532,679 404,650 11,055 24,184 111,471 251,998 2,377,333 2,668,525 2,414,376 2,988,831 11,451,840 12,252,005 52,857 30,443 4,542,863 4,801,751 4,373,476 ' 4,487,868 5,874,275 7,605,772 36,229 949,200 1,689,058 6,374

1 3 . Griechenland . . . .

14. Donauländer . . . .

15. -Europäische Türkei 16 Egypten 17. Algier 18 "Westküste . . . .

19 Ostküste .

20. Asiatische Türkei . .

21. Britisch-lndien . . .

22. Holländisch-Indien . .

23. Ostasien 24. Britisch-Nordamerika .

25. Vereinigte Staaten von Nordamerika . . . 21,949,330 25,283,468 87,035,749 76,139,040 671,299 1,264,385 1,430,035 3,859,658 26. Centralamerika . . .

527,872 1,203,889 16,144 36,249 27. Chile und Peru . . .

28 Brasilien .

. . . 3,273,224 3,026,783 2,747,933 4,784,663 239,566 5,408,242 10,706,330 418,620 797,325 1,316,360 6,340 61,008 30. Uebriges Südamerika .

1,469,757 1,906,123 2,527,140 2.307,940 827,078,595 954,228,624 673,060,648 710,894,848

932

XII. Kantonale Konsnmgebühren.

Solche werden einzig noch im Kanton Tessin erhoben, woselbst die von den Zollstätten erzielten Einnahmen Fr. 186,382 (1888: Fr. 182,245) betragen. Daß der Bezug dieser Gebühren dem Zollpersonal nicht unerhebliche Mehrarbeit verursacht, geht aus der Zahl der Abfertigungen hervor, welche im Jahre 1889 39,287 betragen hat.

Mit Ablauf des Jahres 1890 kommen gemäß Art. 52 der Bundesverfassung auch diese Gebühren in Wegfall.

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Bericht des Bundesrathes an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahr 1889.

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12.04.1890

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