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#ST#

Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes Verpfändung einer Eisenbahn.

Mit Eingabe vom 2. September 1890 sucht der Verwaltungsrath der Eisenbahngesellschaft Central Vaudois um die Bewilligung nach zur Verpfändung im I. Rang ihrer seit dem 24. November 1889 im Betriebe befindlichen, 10 Kilometer langen Linie EchallensBercher, sammt Zubebörden und Betriebsmaterial, zum Zwecke der Sicherstellung eines auf die Tilgung der schwebenden Schulden und Deckung der Kosten für Vollendungsarbeiten zu verwendenden Anleihens im Betrage von Fr. 100,000.

Gesetzlicher Vorschrift gemäß wird dieses Pfandbestellungsbegehren anmit öffentlich bekannt gemacht, unter gleichzeitiger Ansetzung einer mit dem 3. November 1890 auslaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung bei dem Bundesrathe schriftlieh einzureichen sind.

B e r n , den 21. Oktober 2/1]

[

1890.

Im A u f t r a g e des B u n d e s r a thes : Die Bundeskanzlei.

683

42. Wochenbulletin über die Geburten und Sterbefälle.

Vom 12. bis 18. Oktober 1890.

Während der verflossenen Woche sind dem eidg. statistischen Bureau von den Civilstandsbeamten der 15 größern städtischen Gemeinden der Schweiz, nämlich: Zürich, Genf, Basel, Bern, Lausanne, St. Gallen, Chaux-de-Fonds, Luzern, Neuenburg, Winterthur, Biel, Herisau, Schaffhausen, Freiburg und Locle, deren Gesammtbevölkerung 480,388 beträgt, 210 Lebendgeburten, 136 Sterbefälle, wovon l in St. Gallen verstorben und Groß-Zürii-h zugezählt, weil dort wohnhaft, und 10 Todtgeburten angezeigt worden.

Außerdem von auswärts: 7 Geburten, 18 Sterbefälle, den oben erwähnten Fall mitgerechnet, und l Todtgeburt.

Von den Verstorbenen waren 24 im ersten Lebensjahre, außerdem l von auswärts kommend.

An den meist verhütbaren Krankheiten starben 9, außerdem l von auswärts Gekommener, d. h. welcher seinen Wohnsilz in einer andern Ortschaft hatte.

Es starben: an Masern 0; -- an Scharlach l in Freiburg; -- an Diphtheritis und Croup 6 (2 in Plainpalais, l in Bern und 3 in Herisau); -- an Keuchhusten 0; -- an Rothlauf 0; -- an Typhus 2 (l in Basel, von auswärts, und l in Lausaune); -- an infektiösen Kindbettkrankheiten l in Zürich; -- an Darmkatarrh der kleinen Kinder 10 (l in Riesbach, von auswärls, 2 in Genf, '2 in Plainpalais, 2 in Basel, l in St. Gallen, l 'in Neuenburg und l in Herisau).

23 Todesfälle sind als Opfer dei- Lungenschwindsucht angegeben; außerdem 3 Personen, welche von auswärts kamen um) also nicht zu der Wohnbevölkerung der Städte gehören; iu der entsprechenden Woche des letzten Jahres (13. bis 19. Oktober) 29 -}- '.Ì von auswärts; -- 5 sind infolge akuter Krankheiten der Athmungsorgane gestorben, außerdem l von auswärts (statt 13-j-l); -- b infolge Organischer Herzfehler, außerdem l von auswärts (statt 13); -- 8 an Schlagfluß (statt 7); -- infolge Unfall starben 4; -- durch Selbstmord 2, außerdem l von auswärts; -- 11 Kinder starben

infolge angeborner Lebensschwäche und 7 Greise infolge Altersschwäche.

684 Auf t Jahr und 1000 Einwohner berechnet, ergibt sich für obgenannte Städte eine Totalsterblichkeitsziffer von 14,8 °/oo, für die 4 vorhergehenden Wochen eine solche von 13,9, 13,5,12,9,15,0 °/oo.

Nach Alter und Geschlecht ausgeschieden, vertheilen sich die Sterbefälle (mit Einschluß der von auswärts Gekommenen) wie folgt: Sterbefälle Sterbefälle Gesammtzahl infolge von akuten infolge von der Sterbefälle. Krankheiten der LnngenAthmnngsorgane. Schwindsucht.

M.

W.

M. W.

M.

W.

Von 0 bis l Jahr . 12 13 -- -- -- l ,, l ·,, 4 Jahren .

5 6 1 1 -- l ,, 5 ,, 19 ,, .

8 6 l l ,, 20 ,, 39 ,, . 11 14 -- l 5 7 ,, 40 ,, 59 ,, . 23 12 7 l ,, 60 ,, 79 ,, . 19 20 2 2 l ,, 8 0 u n d mehr Jahren 2 2 -- -- -- -- Ohne Angabe des Alters -- -- -- -- -- --

80

73

3

15

3

11

Nach den Ortschaften ausgeschieden, vertheilen sich die Sterbefälle infolge von akuten Krankheiten der Lunge, von Lungenschwindsucht und Durchfall der kleinen Kinder wie folgt: KraîkWten

Lungen-

Durchfall der kleinen Kinder von

der Lunge, ichwind- ^ J ~ Sterbefälle,

Zürich . . .

l Genf . . . . 2 Basel . . . . -- Bern . . . . 2 Lausanne . . -- S t . Gallen . . -- Chaux-de-Ponds -- Luzern . . . -- ·Neuenburg . . -- Winterthur . . -- Biel . . . . -- Herisau . . . l Schaffhausen . -- Freiburg . . -- L o c l e . . . . --

sucht.

3 6 3 3 -- 3 2 2 l 3 _ -- -- -- --

l Monat.

l l l _ -- _ -- -- -- __ ,, -- -- -- --

JTT"e_8

9-12

Monti». Monat». Moniti«. Monatin,

_ _ l 2 !

_ _ _ _ -- -- ! _ _ -- -- -- -- l -- _ _ _ l -- -- -- -- -- -- --

_ -- _ _ -- _ -- -- -- _ _ -- -- -- --

ÌTT~ lahnn.

_ _ -- -- _ _ _ _ -- -- _ _ -- -- -- -- -- -- _ _ _ _ _ -- -- -- -- -- -- -- --

685

Morbidität, Vom 12. bis zum 18. Oktober 1890 sind folgende Fälle von anstenkeuden Krankheiten angezeigt worden: 1. Masern.

Schaffhausen (Kanton): 4 Fälle in Herblingen. -- Bern : 8 Fälle.

-- Neuenburg (Kanton): 6 Fälle, wovon 3 in Neuenburg und 3 in Fontaines.

2. Scharlachtìeber.

Basel-Stadt: l Fall. -- Bern: 2 Falle. -- Waadt (Kanton): 1 Fall.

3. Diphtheritis and Croup.

Groß-Zürich: l Fall. -- Basel-Stadt: l Fall. -- Bern: 5 Fälle, wovon l von auswärts.

4. Keuchhusten.

Groß-Zürich: 2 Fälle. -- Basel-Stadt: 8 Fälle. -- Neuenburg (Kanton) : l Fall in Chaux-de-Fonds. -- Waadt (Kanton) : 2 Fälle.

5. Varicollen.

Basel-Stadt: 4 Fälle.

6. Rothlauf.

Schaffhausen (Kanton): l Fall in Thaingen. -- Basel-Stadt: 2 Fälle.

7. Typhus.

Groß-Zürich: l Fall. -- Basel-Stadt: 7 Fälle. -- Bern: 3 Fälle, wovon l von auswärts. -- Neuenburg (.Kautou) : l Fall in Öt-Sulpice.

-- Waadt (Kanton): 5 Fälle.

8. Puerperalfleber.

Basel-Stadt: l Fall.

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Qesanimtbestand der Kranken und Aufnahmen in den Krankenanstalten der grösseren Ortschaften der Schweiz.!

In der Woche vom 12. bis 18. Oktober 1890.

Kantonsspital ZUrich (448 Betten). --Spital Genf (330 Betten).-- Bürgerspital Basel (462 Betten). -- Inselspital Bern (320 Betten). -- Kantonsspital Lausanne (395 Betten). -- Kantonsspital St. Gallen (347 Betten). -- Spital in Chaux-de-Fonds (45 Betten). -- Bürgerspital Luzern (110 Betten). -- Gemeindespital in Neuenburg (54 Betten). -- Hôpital de la, Providence Neuenburg (47 Betten"). -- Kantoiisspital Winterthur [115 Betten). -- Spital Herisau (75 Betten). -- Krankenhaus Schaffhausen (100 Betten). -- Bürgerspital Freiburg (105 Betten). -- Hôpital de la Providence Freiburg (50 Betten). -- Spital Lode (16 Betten).

1. Aufnahmen von Kranken.

Zahl der Wovon aufgenommenen von auswärts Kranken.

kommend.

1. Pocken · . * 2. Masern 3. Scharlach 4. Keuchhusten . . '.

5. Diphtherie und Group 6. Rothlauf 7. Unterleibstyphus B. Andere infektiöse Krankheiten . .

9. Lungenschwindsucht 10. Andere tuberkulöse Krankheiten .

11. Akuter Gelenkrheumatismus . . .

12. Akute Krankheiten der Athmungsorgane 1 3 . Akute Darm-Krankheiten . . . .

14. Alle übrigen Krankheiten .

. .

15. Unfälle Total

-- -- -- -- 11 3 18 11 12 5 3

-- -- -- -- 2 l 4 3 6 l l

9 11 226 55 3ÌB4

3 4 94 29 IÏ8

2. Der Gesammtbestand der Kranken w a r am 11. Oktober in den genannten Krankenanstalten 1964.

Er i s t am 18. Oktober 1087.

Eidg. statistisches Bureau.

687

Bulletin Nr. 19 über die

ansteckenden Krankheiten der Hausthiere in der

ScliTveiz vom 1. bis 15. Oktober

1890.

(Herausgegeben vom Schweiz. Landwirthschafts-Departement in Bern.)

Vorkommende Abkürzungen: St = Ställe ; W = Weiden ; P = Pferde ; K = Rindvieh ; Schw = Schweine ; Z = Ziegen: Schf = Schafe; H = Hnnde.

Die in Klammern (*) aufgeführten Fälle sind neu seit letztem Bulletin.

Lungenseuche.

8t. Gallen. Bez. Gossau, Gossau, 2 St (l R*) abgethan, (13 R*) der Ansteckung verdächtig ; Ursprung unermittelt.

Gesammttotal 1 Fall, 13 Fälle Ansteckungsverdacht.

Bauschbrand.

Bern. Bez. Obersimmenthal, St Stephan, l R, Lenk, l R; Bez. Niedersimmenthal, Erlenbach, 2 R; Bez. Seftigen, Kirchenthurnen, l R; Bez. Courtelary, Efmgen, l R; Bez. Delsberg, Boécourt, l R ; Bez. Milnster, Lajoux, l R ; Bez. Pruntrut, Bressaucourt, l R -- Total 9 R umgestaiiden.

Unterwaiden 0. d. W. Samen, l R utngestaudtin, 5 R abgesperrt.

Gtlarus. Bez. Unterland, NäfeU, l R umgestandcm.

Solothurn. Bez. Baisthal, Herbetswil, l R umgestandon.

Waadt. Bez. Aigle, Leysin, l R; Bez. Aubonne, liiere, l R -- Total 2 R umgestanden.

Gesammttotal 14 Fälle, 5 Verdachtsfälle.

688

Milzbrand.

Zürich. Bez. Hinweil, Fischenthal, l Schw umgestanden, Hinweil, l R umgestanden, l R abgesperrt -- Total 1 R, 1 Schw umgestanden, 1 R abgesperrt.

Bern. Bez. Aarberg, Aarberg, l R; Bez. Signau, Eggiwil, 1 R -- Total 2 R umgestanden.

Luzern. Bez. Willisau, Hergiswil, l R umgestanden, 13 R abgesperrt.

Freiburg. Bez. Sense, Bösingen, l R umgestanden, 3 R abgesperrt.

Solothurn. Bez. Thierstein, Nunningen, l R umgestanden.

Basel-Landschaft. Bez. Liestal, Liestal, l R umgestanden, 2 R, 4 Z abgesperrt.

St. Gallen. Bez. Alttoggenburg, 'Kirchberg, l R umgestandeu, 6 R abgesperrt.

Gesammttotal 9 Fälle, 29 Verdachtsfälle.

Maul- und Klauenseuche.

Zürich. Bez. Zürich, Enge, l St (5 R*), Wiedikon, \ St (22 Seht'*) geschlachtet; Bez. BUlach, Bülach, l St (50 Schf*); betrifft zwei Sehaftransporte, welche am 25. September aus Stühlingen (Großherzogthum Baden) eingeführt worden sind ; die Seuche wurde am 3.14. Oktober, anläßlich der Abschlachtung im Schlachthause in Zürich, konstatirt; die Infektion in Enge ist auf diese Fälle zurückzuführen -- Total 3 St (5 R*, 72 Seht*), wovon (22 Schf*) abgeschlachtet.

Luzern. Bez. Luzern, Littau, 4 St, 38 R, 29 Schw.

Basel-Stadt. Basel, 4 St (19 R*, 4 Schw*, 160 Schf*); Einsehleppung wahrscheinlich durch die am 25. September aus dem Großherzogthum Baden eingeführte Schafherde.

Appenzell A. Rh. Bez. Hinterland, Herisau, l St (9 R*, l Schw*); Bez. Mittelland, Teufen, 2 St (15 R*, l Schw*) -- Total 3 St (24 R*, 2 Schw*).

Appenzell I. Rh. Appenzell, l St (7 R*), Rutti, 2 8t (14 R"), Oberegg, l St (7 R*) -- Total 4 St (28 R*).

St. Gallen. Bez. Werdenberg, Sennwald, l St (3 R*, l Schw*) ; Bez. See, Ernetschwü, 3 St (8 R*, 24 Sc.hw*), wovon 7 Schw abgethan, Gommiswald, 2 St (14 H*, l Schw*): Bez. Obertoggenburg,

689 Krummenau, 2 St (17 R*), Ebnat, l St (5 R*); Bez. Wil, Wil, 2 St (21 R*), Bronschhofen, 2 St (15 R*) -- Total 13 St (83 R*, 26 Seh W*), wovon (7 Schw*) abgethan.

Thnrgau. Bez. Kreuzungen, Tägerweilen, \ St (3 R*) ; Bez.

MUnchweilen, Bettwiesen, 3 St (14 R*), St. Margrethen, l St (4 R*); Bez. Arbon, Hefenhofen, l St (4 R*) -- Total 6 St (25 R*).

Gesammttotal 37 St, 515 Stück Vieh, wovon 29 Stück abgethan.

Vermehrung seit 30. Sept. 6 St, 248 StUck Vieh.

Rotz und Hautwurm.

Zürich. Bez. ZUrich, Zürich, Kuranstalt der Thierarzneischule, l P umgestanden, 4 P abgethan, (5 P*) der Seuche und (17 l'*) der Ansteckung verdächtig.

Schwyz. Bez. March, Schübelbach, \ P umgestanden, (l P*) der Ansteckuog verdächtig.

Freiburg. Bez. Veveyse, Chätel-St-Denis, (l P*) der Seuche verdächtig.

St. Gallen. Bez. Rorschach, Mörschwil, l P umgestanden, (2 P*) der Ansteckung verdächtig; Bez. Oberrheinthal, Altstâtten, (l P*) der Seuche verdächtig.

Gesammttotal 7 Seuchenfälle, 7 Fälle Seucheverdacht, 20 Fälle Ansteckungsverdacht.

Rothlauf der Schweine.

Zürich. Bez. Morgen, Wädensweil, l Schw abgethan, 3 Schw verdächtig; Bez. Hinweil, Bäretsweil, l Schw umgestanden, l Schw verdächtig; Bez. Winterthur, Töß, 4 Schw verdächtig, Veitheim, 1 Schw abgethan, Neftenbach, l Schw umgestanden, l Schw verdächtig -- Total 4 Schw umgestanden und abgethan, 9 Schw verdächtig.

Luzern. Bez. Hochdorf, Rain, 2 Schw ; Bez. Sursee, Neudorf, 2 Schw -- Total 4 Schw umgestanden.

Schwyz. Bez. Schwyz, Schwyz, 5 Schw umgestanden.

Freiburg. Bez. See, Motier, l Schw umgestnnden, Murten, l Schw umgestanden; Bez. Veveyse, Chdtel-St-Denix, 2 Schw verdächtig, Remaufens, 2 Schw verdächtig; Bez. Glane, Chavannes s. Orsonnens, 1 Sohw umgestanden, 3 Schw verdächtig -- Total 3 Schw umgestanden, 7 Schw verdächtig.

690 Schaffhausen. Bez. Schleitheim, Schleitheim, l Schw umgestatnien.

Waadt. Kez. Aubonne, Longirod, 2 Schw umgestanden, 6 Schw verdächtig; Bez. Echallens, Villars-le-Terroir, i Schw umgeslanden, l Schw verdächtig; Bez. Lavaux, Lutry, l Schw verdächtig, Puidoux, l Schw verdächtig; Bez. Morges, Chavannes, 1 Sehw umgestauden, l Schw verdächtig, Echiitdens, l Schw umgestanden; Bez. Oron, Palézieux, l Scliw umgestanden; Bez. Rolle, Gilly, 4 Schw verdächtig; Bes. Vevey, Blonay, l Schw verdächtig; Bez.

Yverdon, Champvent, 3 Scliw verdächtig -- Total 6 Schw umgestanden, 18 Schw verdächtig.

Gesammttotal 23 Fälle, 34 Verdachtsfälle.

Räude.

Freiburg. Bez. Broye, Bussy, 130 Schf, St-Aubin (150 Schf*) -- Total 280 Schf verseucht und verdächtig.

Gesammttotal 280 Fälle.

Konstatirte Gesetzesverletzungen.

Zürich. Buße von Fr. 12 (Uebertretung der Vorschriften über Fleisehschau und Nichtabgabe eines Gesundheitsscheines).

Bern. Bußen: Je eine von Fr. 10 und Fr. 5 (Mangel des Gesundheitsscheines); eine von Fr. 5 (Gest-.tzesverletzung) ; vier von je Fr. 10 (Umgehung der grenzthierärztlichen Untersuchung).

Schwyz. Bußen: Je eine von Fr. 10 und Fr. 5 (Nichteinlösung von Gesundheitsscheinen).

Zug. Buße von Fr. 5 (Anstand betreffend Gesundheitsschein).

Basel-Stadt. Buße von Fr. 20 (Umgehung der grenzthierärztlichen Untersuchung).

Basel-Landschaf t. Buße von Fr. 5 (Anstand betreffend Gesundheitssohein).

Schaffhausen. Buße von Fr. 5 (Benutzung eines ungültigen Gesundheitsscheines).

Appenzell A. Rh. Bußen: Eine von Fr. 30 (Umgehung des Weidehannes) ; eine von Fr. 10 (Nichteinlösung eines Gesundheitsscheines).

.St. Gallen. Buße von Fr. 10 (Quarantäneverletzung).

691 Waadt. Bußen: Eine von Fr. 10 und vier von je Fr. 5 (Anstände betreffend Gesundheitsscheine); zwei von je Fr. 25 (vorschriftswidriger Verkauf von Pferdefleisch); eine von Fr. 5 (Verletzung der Marktpolizei); zwei von je Fr. 10 und eine von Fr. 15 (vorschriftswidriger Transport von Schweinen).

Wallis. Bußen: Fünf von je Fr. 5 und eine von Fr. 6 (Anstände betreffend Gesundheitsscheine).

Genf. Bußen : Zwei von je Fr. 10 (Anstände betreffend Gesundheitsscheine).

Bückweisungen.

1. Dei- Grenzthierar/t bei der Zollstätte Unter-Hallau hat am 9. Oktober einen Transport Schafe mangels vorschriftsgemäßen Gesundheitsscheines von der Einfuhr zurückgewiesen.

2. Ein von Stuttgart kommendes Pferd mußte am 10. Oktober vom Grenzthierarzt in Singen zurückgewiesen werden, weil für dasselbe kein Gesundheitsschein beigebracht werden konnte.

.A-w. s l » n d.

Baden. 15.--30. September: Milzbrand, 3 Fälle; Rauschbrand, 3 Fälle ; Maul- und Klauenseuche, Ende des Monats in 69 Gemeinden 2405 R, 46 Schw, 4 Z verseucht und der Ansteckung verdächtig.

Schwaben und Nenburg. September: Rotz, l Fall, l P der Seuche und 6 P der Ansteckung verdächtig; Maul- imd Klauenseuche, circa 1000 Thiere verseucht und der Ansteckung verdächtig.

Oesterreich - Ungarn ist laut Ausweis vom 14. Oktober frei von der Rinderpest. Zu dieser Zeit herrschte Maul- und Klauenseuche Lungenseuche Ortschaften Ortschaften in Nieder- Oesterreieh . 54 3 ,, Ober-Oesterreich . . 62 ,, Tyrol und Vorarlberg 1 (Bez. Bregenz) -- ,, Böhmen 264 16 ,, Mähren 50 17 ,, Schlesien . . . . 24 15 ,, Galizien 326 1 ,) Bukowina . . . .

11 -- ,, Ungarn (7. Okt.) . . 1352 64 Bandesblatt. 42. Jahrg. Bd. IV.

48

692

Bekanntmachung.

Mit Bezugnahme auf den Beschluß des ßundosrathes vom 17. November 1882, wonach unter Umständen auch Beamte und Bedienstete der eidgenössischen Venvaltungs/Aveige, welche bei einer andern Lebensversicherung als beim Versicherungsverein der eidg. Beamten und Bediensteten versichert sind, bis zum Betrage von höchstens 5000 Franken Versk-herungssumme au der dem genannten Vereine zur Prämienreduktion jährlich bewilligten Buudessubvention Antheil haben sollen, uud unter Einweisung auf unsere bezügliche Bekanntmachung vom 16. Oktober 1883 (Bundesblatt Nr. 51 vom 20. Oktober 1883, Seite 602 603) werden die betreffenden Beamten und Angestellten hiemit aufgefordert, zur Geltendmachung ihrer Ansprüche für das Jahr 1890 die b e t r e f f e n d e n P r ä m i e n q u i t t u n g e n für das ganze laufende Jalir mit Beg l e i t s c h r e i b e n bis längstens den 15. November nächsthin an das C e n t r a l k o m i t e des obgenannteu Vereins (.zur Zeit in Basel) einzusenden. Spätere Einsendungen könnten für das laufende Jahr nicht mehr berüeksichtigt werden.

Um zeitraubende Reklamationen zu verhüten, ist es dringend nöthig, s ä u> m 11 i c h e P r ä m i e n q u i t t u n g e u für die in Frage kommenden Versicherungen, die auf das Jahr 1890 Bezug haben, vorzulegen, worauf noch speziell aufmerksam gemacht wird.

Versicherungen, die von eidg. Beamten und Angestellten mit a n d e r n Gesellschaften abgeschlossen worden sind, sei es infolge allfalliger Abweisung durch dea Versicherungsvereiu selbst, sei es überhaupt, vor erfolgtem Eintritt in den eidgenössischen Dienst -- also auch seit 1. Januar 1876 -- sollen hiobei ebenfalls Berücksichtigung finden, worauf hier ebenfalls noeh besonders aufmerksam gemacht wird mit dem Beifügen, daß für neue bezügliche Anmeldungen außer den Prämienquittungen auch die P o l i c e n eingesandt werden müssen. Das Datum des Eintritts in den eidgenössischen Dienst ist im Begleitschreiben anzugeben.

Das Nämliche gilt auch wieder von solchen eidgenössischen Beamten und Angestellten, welche Mitglieder des Versicherungsvereins, jedoch nicht bis zum Maximalbetrage von 5000 Franken, daneben aber noch bei einer andern Lebensversicherungsgesellsehaft betheiligt sind. Immerhin kann es sich in diesem Falle nur um die Differenz der Prämie bis zum Höchstbetrage von 5000 Franken Totalversicherung handeln, da der Versicherungsverein Statuten-

6!)3

gemäß auf eigenes Risiko keine höhern Versicherungen als bis 5000 Franken aufnimmt.

Im Begleitschreiben muß die A d r e s s e (Name und Vorname), sowie die d e r z e i t i g e a m t l i c h e S t e l l u n g , genau angegeben werden.

Das Centralkomite des Versiclierungsvereius wird, wie bisher, bei Rücksendung der Belege die Auszahlung der Prämienantheile an der Bundessubvention besorgen und auf Anfrage hin direkt jede wünschbare Auskunft ertheilen.

B e r n , den 15. Oktober 1890.

Schweiz. Departement des Innern.

Bekanntmachung betreffend

Kantionsherausgabe an die Frankfurter Versicherungsgesellschaft gegen Wasserleitungsschäden in Frankfurt a./M.

Die obgenannte Versicherungsgesellschaft hat auf die Konzession des Bundesrathes zum Geschäftsbetriebe in der Schweiz Verzicht geleistet und sucht um Rückgabe der hinterlegten Kaution von Fr. 8000 nach. Diese Kaution haftet dem Staate uud den Versicherten als Faustpfand für die Erfüllung der Verjiflichtuugou der Gesellschaft. Alllällige Einspracheii gegen deren Herausgabe sind bis zum 15. Dezember 1890 der unterzeichneten Amtsstelle einzureichen. Erfolgen keine Einsprachen, so wird nach Ablauf der angegebenen Frist die Rückgabe der Kaution ohne Weiteres stattfinden.

B e r n , den 7. Juni 1890.

[8/s]

Schweizerisches Industrie- und Landwirthschaftsdepartement /Abtheilung Versicherungswesen}.

694

Bekanntmachung.

Bezugnehmend auf die Erklärungen zwischen der Schweiz und dem Deutschen Reiche betreffend den unmittelbaren Geschäftsverkehr zwischen den beiderseitigen Gerichtsbehörden vom 1. und 13. Dezember 1878 (A. S. n. F. III, fi61) wird anmit den zuständigen Schweiz. Behörden zur Kenntniß gebracht, daß hinsichtlich der im Deutschen Reiche bestehenden ordentlichen Gerichte, wie sie in dem den Kantonsregierungen mittelst Kreisschreihen des eidg. Justiz- und Polizeidepartements vom 15. April 1880 (Bundesbl. 18bO, II, 668) zugestellten Verzeichnisse angegeben sind, seither nachfolgende Aenderungen eingetreten sind.

Es sind a u f g e h o b e n worden: 1. die Amtsgerichte Medzibor (Landgericht Oels"), Buckau und Neustadt-Magdeburg (L. G. Magdeburg), Grevenbrück (L. G.

Arnsberg), Limburg (L. G. Hagen i, W.), Strehla (L. G. Leipzig), Reichenau (L. G. ßautzen), Schönau (L. G. Freiburg), Kork (L. G. Offenburg), Nohfelden (L. G. Saarbrücken); 2. das Landgericht Holztninden. (Die demselben unterstellten Amtsgerichte sind dem Landgerichte Braunschweig zugetheilt worden.)

Dagegen sind neu e r r i c h t e t worden: 1. das Landgericht Memel, mit den Amtsgerichten Heydekrug, Memel, Prökuls, Ruß, welche unter dem Landgerichte Tilsit gestanden sind ; 2. die Amtsgerichte Wischwill (L. G. Tilsit), Trebbin (L. G.

Berlin II), Fiddichow (L. Gr. Stettin), Jutroschin (L. G. Lissa), Neumittelwalde (L. G. Oels), Leschnitz (L. G. Oppeln), Genthin, Groß-Salze und Seehausen (L. G. Magdeburg), Fcerde (L. G.

Arnsberg), Hohenlimburg (L. G. Hagen i. W.), Schonau und Todnau (L. G. Waldshut), Gengenbach und Kehl (L. G. Offenburg), Philippsburg (L. G. Karlsruhe), Neukarbischofsheirn (L. G. Mosbach), Rosheim (L. G. Zabern).

B e r n , den 10. Oktober

1890.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

695

Bekanntmachung betreffend

den Uebertritt eines Jahrganges in die Landwehr, bezw.

den Landsturm, und den Anstritt eines Jahrganges aas der Wehrpflicht.

(Vom 6. Oktober 1890.)

Gemäß den Bestimmungen des Bundesgesetzes betreffend die Dienstzeit der Offiziere, vom 22. März 1888, und dea bundesräthlichen Verordnungen vom 15. September 1876 und 12. März 1889, sowie den Bestimmungen des Bundesgesetzes betreffend den Landsturm, vom 4. Dezember 1886, und der Vollziehungsverordnung vom 5. Dezember 1887, werden biemit folgende Anordnungen getroffen:

I. Uebertritt in die Landwehr.

A. Offiziere.

§ 1. Mit dem 31. Dezember 1890 treten in die Landwehr : a. die Hauptleute, welche im Jahre 1852 geboren sind ; 6. die im Jahre 1856 gebornen Oberlieutenants und Lieutenants/-' B. Unteroffiziere und Soldaten.

§ 2. Mit dem 31. Dezember 1890 treten in die Landwehr :\ a, Unteroffiziere aller Grade und Soldaten der Infanterie, der Artillerie des Genie, der Sanitätstruppen und der Verwaltungstruppen vom Jahrgange 1858; 6. Unteroffiziere, Trompeter (inklusive Stabstrompeter) und Soldaten der Kavallerie, welche zehn effektive Dienstjahre zählen; ferner diejenigen, welche im Jahre, 1858 geboren sind, auch wenn sie den gesetzlich vorgeschriebenen Dienst nicht durchwegs geleistet haben und insofern, als sie anläßlich ihres spätem Eintrittes zur Waffe sich nicht gegenüber dem Waffenchef zu längerm Auszügerdienst verpflichtet haben.

Hufschmiede, Sattler und Krankenwärter der Kavallerie, welche im Jahr 1858 geboren sind.

Behufs Erlass der in Ausführung der Artikel 196 und 197 der MilitärOrganisation nothwendigen Verfügungen haben die Kantone die Diewstbüchlein der zum Uebertritt berechtigten Kavalleristen an den Waffenchef der Kavallerie bis spätestens den 1. November einzusenden.

Das Personal der von den Eisenbahnverwaltungen nach Artikel 29 der Militärorganisation zu stellenden Eisenbahndetaschemente wird für die Dauer der Anstellung bei der Eisenbahn verwaltung ohne Unterscheidung der Jahrgänge den Auszüger- oder Landwehr-Geniebataillonen zugetheilt.

6% C. Abgabe der Bewaffnungs- und Ausrlistungsgegenstände.

§ 3. Die in die Landwehr übertretende Mannschaft behält ihre Bewaffnung, Bekleidung und Ausrüstung, mit Ausnahme : a. der Dragoner und Guiden, welche die Handfeuerwaffe (Karabiner, Revolver) und die vollständige Pferdeausrüstung dem Staate abzuliefern haben ; b. der herittenen Unteroffiziere und Trompeter der Artillerie, welche den Revolver zurückzugeben haben.

§ 4. Bei Anlaß der nächsten Besammlung ist sämmtliche übergetretene Mannschaft durch die Kantone mit dem Landwehrabzeichen und entsprechender Nummer ihrer Einheit zu versehen.

§ 5. Kavalleristen, welche in die Landwehr übertreten, ohne die zehn Jahre Auszügerdienst erfüllt zu haben, oder nicht mehr im Besitze ihres ersten Dienstpferdes sind, werden bezüglich der vom Bunde beschafften Dienstpferde nach Artikel 197 der Militärorganisation behandelt.

II. Uebertritt in den Landsturm.

A. Offiziere.

§ 6. Mit dem 31. Dezemher 1890 treten in den Landsturm : a. die Hauptleute, Oberlieutenants und Lieutenants des Jahrganges 1842; b. die Stabsoffiziere (Majore, Oberstlieutenants und Obersten), welche das 48. Altersjahr vollendet haben, sofern von ihnen ein daheriges Gesuch Ms Ende Februar 1890 gestellt worden ist.

B. Unteroffiziere und Soldaten.

§ 7. Mit dem 31. Dezemher 1890 treten in den Landsturm : die Unteroffiziere und Soldaten aller Waffen und Grade vom Jahrgang 1846.

C. Abgabe der Bewaffnungs- und Ausrltstungsgegenstände.

§ 8. Die aus der Landwehr austretenden Unteroffiziere und Soldaten haben abzugeben: a. die Handfeuerwaffen sammt Bajonnet; von den übrigen Gegenständen, soweit dieselben auf Kosten des Bundes geliefert wurden: b. die blanken Waffen und das zur Bewaffnung gehörige Lederzeug, Patrontasche Inbegriffen ; v c. die Feldflaschen, Brodsäcke, Gamellen, Trommeln, und die Aexte der Infanteriepionniere.

§ 9. Weil in der Folge die Wehrpflicht des Mannes erst mit der Beendigung des Dienstes im Landsturm abschließt, so ist die in diese Milizklasse übertretende Landwehrmannschaft nach dem Beschlüsse des Bundesrathes vom 25. Juli 1888 gehalten, im Sinne der Bestimmungen der Art. 144 bis 161 der Militärorganisation den Kapnt oder Mantel, sowie den Tornister mit Munitionssäckchen bis nach Ablauf der Landsturmpflicht als anvertrautes Eigentbum des Staates in gebrauchsfähigem Zustande zu erhalten.

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III. Austritt aus der Wehrpflicht.

§ 10. Mit dem 31. Dezember 1890 treten aus dem Landsturm* \und somit aus der Wehrpflicht: a. die Offiziere aller Grade des Jahrganges 1835, insofern sie sich auf erfolgte Anfrage Seitens der Wahlbehörde nicht zu längerer Dienstleistung bereit erklärt haben; b. die Unteroffiziere und'Soldaten aller Abtheilungen des Jahrganges 1840.

IV. Allgemeine Bestimmungen.

§ 11. Den Offizieren ist der Uebertritt in die Landwehr, bezw. in den Landsturm, sowie die Entlassung aus der Wehrpflicht, durch die betreffende Wahlbehörde in entsprechender Form besonders zur Kenntniß zu bringen.

§ 12. Die Bewaffnungs- und Ausrüstungsgegenstände (inkl. Pferdeausrüstungen), welche der in die Landwehr übergetretenen oder aus derselben austretenden Mannschaft abgenommen werden, sind der administrativen Abtheilung der Kriegsmaterialverwaltung zur Verfügung zu halten ; derselben ist zum Zwecke der Kontrolirung eine nach Waffengattungen geordnete Uebersicht der betreffenden Mannschaften einzusenden.

§ 13. Die Kantone sorgen dafür, daß die Kreiskommandanten den Uebertritt von Unteroffizieren und Soldaten in die Landwehr denselben im Dienstbüchlein bescheinigen und die neue Eintheilung entsprechend vormerken.

In gleicher Weise ist mit der Eintheilung der in den Landsturm Uebertretenden zu verfahren.

Die Anordnung zur Einziehung und Wiederabgabe der Dienstbüchlein ist Sache der Kantone.

§ 14. Die Kantone sorgen ferner dafür, daß von den Kreiskommandanten die auf den Uebertritt in die Landwehr und den Austritt aus derselben bezüglichen Mutationen den Kontroleführern sofort mitgetheilt werden. Bei eidg. Truppenkorps hat dies durch Vermittlung des Waffenchefs zu geschehen.

§ 15. Bezüglich Kontrolführung und Rapportwesen beim Landsturm wird auf die Bestimmungen der Verordnung vom 5. Dezember 1887 verwiesen.

§ 16. Die Vorarbeiten für die Bereinigung der Kontrolen und der Dienstbüchlein können sofort begonnen werden.

§ 17. Die Kantone haben gegenwärtige Anordnungen den Betheiligten in geeigneter Weise zur Kenntniß zu bringen und in den Publikationen für den Ueoertritt in die Landwehr diejenigen Korps speziell zu bezeichnen, in welche die Uebertretenden dem Gesetze und den einschlägigen Verordnungen gemäß versetzt werden.

B e r n , den 6. Oktober 1890.

Schweizerisches Militärdepartement : Häuser*.

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Inhalt des schweizerischen Handelsamtsblattes, JV» 149, vom 17. Oktober 1890.

Handelsregistereinträge. Fabrik- und Handelsmarken. Bilanzen von Versicherungsgesellschaften. Bundesgesetz betreffend den Schutz der Fabrik- und Handelsmarken, der Herkunftsbezeichnungen von Waaren und der gewerblichen Auszeichnungen, vom 26. September d. J. Situation ausländischer Banken.

As 150, vom 18. Oktober 1890.

Abhanden gekommene Werthtitel. Reehtsdomizile. Handelsregistereinträge. Liste der Erfindungspatente und der Muster und Modelle für die erste Hälfte Oktober 1890. Zolhvesen: Veredlungsverkehr mit Frankreich ; Rußland ; Brasilien. Situation ausländischer Banken.

JV« 151, vom 21. Oktober 1890.

Handelsregistereinträge. Emissionsbanken: Monatsbilanz und Generalmonatsbilanz vom 30. September 1890.

JV» 152, vom 22. Oktober 1890.

Handelsregistereinträge. Emissionsbanken: Notenverkehr im September 1890; Wochensituation.

% 153, vom 23. Oktober 1890.

Rechtsdomizile. Handelsregistereinträge. Bilanzen von Versicherungsgesellschaften. Bundesrathsverhandlungen. Ausstellungen : Lyon. Zollwesen: Vereinigte Staaten. Situation ausländischer Banken.

Telegramme.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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25.10.1890

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