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Bericht der

nationalräthlichen Kommission über die Geschäftsführung und die Rechnung der Alkoholverwaltung pro 1889.

(Vom 8. Oktober 1890.)

Tit.

Als der Nationalrath im Juni 1890 den bundesräthlichen Bericht und die Rechnung pro 1887/88 behandelte, waren Bericht und Rechnung über die Alkoholverwaltung pro 1889 bereits fertiggestellt. Daher hat der Bundesrath in dem heute vorliegenden Geschäftsbericht über unsere damaligen Beschlüsse sich noch nicht aussprechen können. Wir gewärtigen, daß es im nächstfolgenden Bericht oder aber in besonderen Vorlagen geschehen werde.

Aus dem Geschäftsbericht pro 1889, auf den wir schon im Rapport vom 6. Juni 1890 stellenweise Bezug genommen haben, entnehmen wir folgende Thatsachen und Ziffern.

Die C e n t r a l v e r w a l t u n g hat sich im Berichtjahre in dem vom Bunde angekauften Hause Nr. 12, Bundesgasse, eingemiethet; ebendort befindet sich das der Centralverwaltung unterstellte chemische Laboratorium.

Die Centralverwaltung hat dermalen ein Personal von 22 Beamten und Angestellten. Deren Besoldungen betrugen Fr. 64,891. (55", zuzüglich Extravergütungen von Fr. 8265, Total Fr. 68,156. 65.

Außerdem funktioniren für die Alkohol Verwaltung 8 Kontroleure und 2 technische Gehülfen für die Brennerikontrolle.

Zu diesem ständigen Personal kommen Beamte und Angestellte für die Lagerhäuser in Burgdorf, Ölten, Aarau, Buchs, Romanshorn.

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In Delsberg hat die Verwaltung ein Etablissement kaufsweise erworben, um daselbst ein Depot zu errichten und eine Rektifikationsanstalt zu betreiben. Indessen ist daselbst die Organisation des Dienstes im Berichtjahre noch nicht über das Provisorium hinausgekommen.

Die Amtsstellen für die Liquidation der Brennereientschädigungen und für die Abrechnung mit den Ohmgeldkantonen und Oktroigemeinden sind, weil die einschlägigen Geschäfte größtentheils erledigt, aufgelöst worden.

Dagegen dauerte die Inanspruchnahme der Zollverwaltung und der eidg. Staatskasse fort, jene für die vermehrten Einrichtungen zur Ueberwachung des Grenzzolles monopolisirter Stoffe, diese für die Besorgung des Kassawesens.

Im Berichtjahre hat der Bundesrath (durch Beschluß vom 3 1 . M a i 1889) d e n E i n - u n d V e r k a u f d e r a b s o l u t d e n a t u r ir ten Waare d i r e k t und vollständig dem M o n o p o l u n t e r s t e l l t . Mit dem diesfälligen Verkehr befaßt sich ausschließlich das Depot in Delsberg. Der Preis ist festgestellt auf Fr. 40 per q. = Fr. 35. 40 per hl. absoluten Alkohols, ohne Gebinde, franko Bestimmungsstation im Inlande.

Es ergab sich alsbald, daß der Verkehr mit denaturirter Waare größere Schwierigkeiten bietet als derjenige mit reinem Sprit.

Ueber das Denaturirungsverfahren und die Wandlung, die dasselbe durchgemacht hat, geben die Geschäftsberichte pro 1887/88 (pag. 71 u. ff.) und pro 1889 (pag. 51 u. ff.) lesenswerthe Aufschlüsse. Ihre Kommission hat die technischen Einrichtungen in Delsberg besichtigt.

An Alkohol, zur üenaturirung bestimmt, wurden im Jahre 1889, zumeist durch Ankauf im Ausland, beschafft 6045 q. Diese Menge kostete, die Auslagen für Denaturirung etc. Inbegriffen, Fr. 292,544 oder unter Zurechnung eines Ansatzes für allgemeine Verwaltung Fr. 50 per q.

Die Verwaltung hat demnach bei der Feststellung des Verkaufspreises auf Fr. 40 per q. einen Verlust von Fr. 10 per q. erlitten. Dazu war sie genöthigt durch Gründe handelspolitischer Natur, welche auf pag. 54 und 55 dargelegt sind. Nach Wegfall dieser Gründe erhöhte der Bundesrath den Preis auf Fr. 50 per q.

Ihre Kommission billigt die Ausdehnung des Monopolbetriebes auf die denaturirte Waare, hofft aber, daß es bei fortschreitender Vervollkommnung des Denaturirungsverfahrens möglich sein werde, die Selbstkosten und sonach auch den Verkaufspreis zu ermäßigen.

675 Bei und seit Eröffnung des Monopolbetriebs ergab sich die Notwendigkeit von zum Theil kostspieligen I n v e n t a r a n s c h a f f u n g e n für die Centralvevwaltung, das Laboratorium, die Lagerhäuser, speziell für die Rektifikationsanstalt in Delsberg, ebenso für den Transport.

Die Kommission hat festgestellt, daß über die Inventarien Buch geführt wird; sie wünscht aber eine Kompletirung derselben in der Weise, daß der auszumittelnde Verkehrswerth der in Delsberg liegenden und für den dortigen Geschäftsbetrieb nicht verwendbaren Grundstücke in die Bilanz eingestellt, und daß in den das Mobiliar umfassenden Scontri der Liquidationswert!! der einzelnen Objekte vorgemerkt werde. Diese Scontri sind periodisch zu verifiziren und zu ergänzen. Die Alkoholverwaltimg hat sich mit diesen Vorschlägen einverstanden erklärt und genügt es daher, in diesem Rapporte hievon Notiz zu nehmen.

Der Geschäftsbericht verbreitet sich wiederum einläßlich über den E i n k a u f der I n l a n d s w a a r e (pag 8 u. ff.). Dieses Kapitel ist fortwährend Gegenstand der Kritik, weil die Interessen der inländischen Produzenten mit den fiskalischen Interessen der Verwaltung kollidiren.

Bei der Prüfung des vorjährigen Berichtes haben die Käthe ein Postulat angenommen, wonach untersucht und festgestellt werden soll, in welchem Umfang die schweizerische Landwirthschaft aus der inländischen Bi-ennerei monopolpflichtiger Stoffe Nutzen ziehe. Wie damals, so hält Ihre Kommission in der Mehrheit heute noch an dem Satze fest, daß das Gesetz die Tenden/, hat, durch die Zutheilung von 1U des Gesammtbedarfs an die inländische Brennerei die schweizerische Landwirthschaft zu begünstigen, d. i.

den Produzenten monopolPflichtiger Stoffe, nicht aber den Brenner solcher. Wir sprechen den Wunsch aus, daß es der Verwaltung gelingen werde, den gewünschten Bericht im nächsten Jahre vorzulegen.

Der Gesammtbedarf an monopolpflichtiger Waare betrag im Jahre 1889: 67,242 hl. Sprit zu Trinkkonsum, 31,497 ^ ^ zu technischen und Haushaltungszwecken, -zusammen, nach Abzug von 1800 hl. Export. 96,93!) hl. Annähernd */4 des Bedarfs soll nach dem ü-eseUe durch Lieferungsverträge im Inlande gedeckt werden , sind 24,225 hl. Thatsäehlich wurde im Inlande eine kleinere Menge Übernommen, nämlich 22,326 hl. = 19,150 q.

Bundesblatt. 42. Jahrg. Bd. IV.

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Die Gesammteinkaufssumme für Inlandswaare beträgt 1,711,181 Franken, gibt Fr. 76. 05 per hl. = Fr. 09. 35 per q.

Bei der inländischen Produktion beiheiligten sich 11 Kantone, voran Bern mit einer Werthsumme von Fr. 935,000; folgen Solothurn mit . . . . . . . Fr. 250,000 Thurgau ,, 139,000 Freiburg ,, 115,000 Schaffhauseu ,, 107,000 Folgen dann noch mit kleinern Summen Zürich, Baselland, 8t. Gallen, Aargau, Luzern, Waadt.

Die einheimische Brennerei verwendete an Rohstoffen: 32,437 q.

einheimischen Ursprungs, worunter an Kartoffeln 21,811 q. ; 43,613 q.

ausländischen Ursprungs, worunter 40,384 q. Mais.

Ueber d i e E i n k ä u f e d e r A u s l a n d s w a a r e handelt der Geschäftsbericht auf pag. 18 u. ff.

Als der Bundesrath am 31. Mai 1889 den Handel mit deaaturirtem Sprit als Monopol erklärte, stand er vor der Thatsache, daß eine Anzahl von Kaufleuten bereits Lieferungsverträge mit dem Auslande abgeschlossen hatten.

Billigkeitsgrunde bewogen den Bundesrath, an der Stelle der Käufer in die Verträge einzutreten durch Uebernahme der vereinbarten Bedingungen, unter Vergütung eines Geschäftsnutzens von höchstens Fr. 1. 50 per hl. absoluten Alkohols.

Infolge dieses Beschlusses Übernahm die Verwaltung Kontrakte für Lieferungen von 13,750 q. im Gesammtwerthe von Fr. 381,983. 50 zum Preise von durchschnittlich Fr. 27. 78.

An Sprit und Spiritus wurde aus dem Auslande bezogen eine Menge von 44,115 q. zum Preise von Fr. 33. 41 per q. für Sprit, D 27. 54 ,, ,, ,, Rohspiritus, ,, 30. 07 ,, ,, ,, Sprit und Alkohol zu Denaturirungszwecken.

Die gesammten BeschaffungskostenTM ausländischer Waare betrugen Fr. 1,501,452.

Z u r R e k t i f i k a t i o n u n d R a f f i n a t i o n v o n Spiritus wurde im Berichtjahre eine staatliche Reinigungsanstalt in Delsbevg erstellt, dieselbe konnte jedoch in diesem Jahre noch nicht in Betrieb gesetzt werden.

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Die Rektifikation betrifft die Waare inländischen Ursprungs.

Irn Jahre 1889 wurde sie Privatunternehmern übertragen. Es ergab sich bei einer Menge von 11,593 hl. Spiritus ein Verlust von 172 hl. und betrugen die Rektifikationskosten für 12,980 hl.

Fr 88,777 = Fr. 6. 84 per hl. oder Fr. 7. 97 per q. -- ein sehr beträchtlicher Ansatz, der nach der Annahme der AlkoholverwHltung beim Regiebetrieb bei Weitem nicht erreicht werden wird.

Weitere Mittheilungen über alkoholische Verunreinigungen, über die Durchführung der Analyse, das Resultat derselben, enthält der Bericht auf pag. 28 ff.

Ueber den V e r k a u f von S p i r i t u s und S p r i t zu Trinkzwecken entnehmen wir dem Berieht folgende Daten.

Im Geschäftsjahre sind verkauft worden in verschiedenen Qualitäten total 5,767,829 Kilos zum Preise von Fr. 167--175 per q.; der Gesammterlös betrug Fr. 9,680,748.

Die meisten Verkäufe fanden statt in den Monaten November, Oktober, Dezember, die geringsten in den Monaten Juli, Juni, Mai; im Durchschnitt wurden per Tag 1S8 q. verkauft.

U e b e r die E x p r o p r i a t i o n bis zu Ende 1889 ist schon im Bericht über das Geschäftsjahr 1887/88 das Nöthige gesagt worden. Zur Erinnerung sei hier wiederholt, daß bis Ende 1889 für die Expropriation Fr. 3,565,870 ausgegeben worden sind. Die noch pendenten, in das Jahr 1890 fallenden Expropriationen werden ca. Fr. 475,000 erfordern.

Ihre Kommission hat auf gegebene Veranlassung die Expropriation des Lagerhauses und der Brennereieinrichtungen in Delsberg untersucht und gefunden, daß zwar die Erwerbung dieses Etablissements und die Erweiterung desselben zu einer Rektifikationsanstalt zweckmäßig war, daß aber der bezahlte Preis als ein besonders hoher muß bezeichnet werden, mag man dabei die Grundsteuerschatzung, zuzüglich des Mobiliarvcrsicherungswerthes, oder den Brandversicherungswerth oder aber den Verkohrswerth zur Vergleichung nehmen.

Die Verwaltung verspricht auf Ende 18S)0 einen Sc.hlußbericht über das gesammte Expropriationsgeschiit'l. Wir hälfen gewünscht, daß es der Verwaltung möglich gewesen viiire, hohou früher, d. i.

während der Expropriationseampagne selbst, über das von ihr beobachtete Verfahren und über die leitenden Grundsätze eingehender, als es geschehen ist, zu berichten. Der uiu-hträglio.heu Berichterstattung kann kaum mehr als ein historischer Wurth beigemessen werden.

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Aus d e m Abschnitt ü b e r d i e A b r e c h n u n g m i t d e n O h m g e l d k a n t o n e n und O k t r o i g e m e i n d e n ist hier lediglich zu erwähnen, daß der Rekurs der Gemeinde Carouge gegen die vom Bundesrath aufgestellte Abrechnung auch jetzt noch, d. i.

zur Zeit unserer Kommissionsberathung, nicht erledigt ist.

Die R e c h n u n g der Alkohol Verwaltung zerfallt in eine Betriebs- und eine Vermögensrechnung.

Die Betriebsrechnung erzeigt eine Gesammteinnahme von Fr. 11,494,511.21, denen an Ausgaben die Summe von Fr. 6,245,457.72 gegenüber steht, so daß sich ein Ueberschuß der Betriebsrechnung ergibt von Fr. 5,249,053. 49.

An die Ohmgeldkantone und Oktroigemeinden wurde vertheilt eine Summe von Fr. 3,662,103. 16, an die Nichtohmgeldkantone eine solche von Fr. 884,564. 54, in den Amortisationsfonds fallen Fr. 236,000.

Die Passiven der Alkoholverwaltung übersteigen die Aktiven um Fr. 3,655,095. 48 ; dieser Ueberschuß wird repräsentirt durch die bezahlten Brennereientschädigungen.

Die Rechnung nöthigt uns im Uebrigen zu folgenden Erklärungen : 1. Bei der gegenwärtigen Anlage und dem großen Umfang der Rechnung der Alkohol Verwaltung ist eine Prüfung derselben auf die arithmetische und materielle Richtigkeit sehr erschwert.

Die Buchführung beruht auf einer nicht rationellen Basis. Zudem kommen viele Ueberträge und Storni vor, welche sich einer genauem Untersuchung entziehen. Die Conti in den Rechnungsbüchern sind anders gestaltet als die entsprechenden Conti ira Budget und in der vorliegenden Betriebsrechnung.

2. Diese Mängel haben zumeist ihren Grund in dem Umstände, daß sich in das Rechnungswesen der Alkoholverwaltung diese und die eidgenössische Staatskasse theilen, indem die letztere die Kasse und das Kassabuch führt, während die ganze übrige Komptabilität und die Korrespondenz der Alkoholverwaltung zugewiesen ist. Wir erneuern daher das bei der letzten Rechnungsablage gestellte Postulat Nr. 5 in etwas veränderter Fassung.

3. Die bezeichneten Mängel mögen bei der künftigen Rechnungsstellung beachtet und deren Beseitigung angestrebt werden; im Uebrigen beantragen wir die Genehmigung der Rechnung pro 1889.

679 D i e A n t r ä g e d e r K o m m i s s i o n lauten : 1. In Festhaltuog der Beschlüsse zum letztjährigen Geschäftsbericht, wird derjenige unter Ziffer 5 in folgender Fassung erweitert: Der Bundesrath wird eingeladen, zu prüfen und zu berichten, o b u n d i n w e l c h e m U m f a n g e d e r Kassadienst der eidg. Alkoholverwaltung dieser letztern selbst zu übertragen sei, statt denselben, wie bis dahin, durch die eidg.

Staatskasse besorgen zu lassen.

2. Genehmigung des Berichts und der Rechnung der Alkoholverwaltung pro 1889.

B e r n , den 8. Oktober 1890.

Der Berichterstatter: Dr. Zeuip.

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