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Schweizerische Bundesversammlung,

Die gesetzgebenden Räthe der Eidgenossenschaft sind am 22. September 1890 zur Fortsetzung der ordentlichen Sommersession zusammengetretenDer Nationalrath wurde durch seinen Präsidenten, Herrn August S u t e r , Kantonsrath,- in St. Gallen, mit folgender Ansprache eröffnet : Meine Herren Nationalräthe !

Indem ich Sie zur außerordentlichen Herbstsession freundlichst willkommen heiße, liegt mir vor Allem die Erfüllung einer Pietätspflicht ob.

Seit unserer Trennung im Juni hat der andere Rath durch den Tod eines seiner Mitglieder einen schweren Verlust erlitten.

Ständerath Dr. phil, M a r t i n B i r m a n n aus Baselland ist am 19. August 1890 in Liestal nach langer, aber intermittirender Krankheit gestorben.

Der Verstorbene, 1828 geboren, hatte Theologie studirt und war in's Ministerium der protestantischen Kirche aufgenommen worden, bekleidete jedoch infolge einer eigentümlichen Wandlung in seinem Lebensschicksale niemals eine Pfarrei.

Um seinen Heimatkanton hat Birmann sich hochverdient gemacht; er war Mitglied des Landrathes seit 1860, während voller zehn Amtsperioden; seiner Initiative verdankt der Kanton sein Krankenhaus und die Erweiterung seines Kantonsspitals.

Seit 1869 war Birmann Abgeordneter von Baselland im schweizerischen Ständerath und 1884 Präsident dieses Rathes.

Es liegt ein Schimmer von Romantik auf dem Lebensgange des Verstorbenen. Eine gütige Fee hat seine Jugend beschützt und den beschwerlichen Pfad, der dem armen Theologen vorgezeichnet schien, in einen bequemen und sonnigen Lebensweg verwandelt.

305 Der Verstorbene wurde als Kandidat der Theologie von einer Wittwe Birmann adoptirt, legte seinen ursprünglichen Namen Grieder ab und nahm denjenigen seiner Wohlthäterin an.

Diese Adoption brachte denselben in günstige Lebensverhältnisse, welche ihm gestatteten, seiner Neigung für Kunst und Wissenschaft zu folgen und mit seinem lebhaften Geiste reiche Schätze aus diesen idealen Gebieten zu schöpfen, und ihm die Möglichkeit verschafften, dem Triebe seines Herzens: ,,woh I z u t h u n und m i t z u t h e i l e n a , in vollem Maße genug zu thun.

Es war ihm das Glück beschieden, f r e m d e Wohlthät zu empfangen und diese durch e i g e n e s Wohlthun dankbar zu vergelten.

Ich lade Sie, meine Herren Nationalräthe, ein, sich zu Ehren des Verstorbenen von Ihren Sitzen erheben zu wollen.

Meine Herren Nationalräthe! Wir sind durch die jüngsten Ereignisse im Kanton Tessin jählings aufgeschreckt worden, nachdem die Wirkungen der Stürme von 1889 noch nicht einmal alle sich verloren haben.

Ueber die Vorgänge, ihre Ursachen, ihre Vorbereitung und Ausführung ist die gesetzliche eidgenössische Untersuchung im Gange und ich will mich deshalb jedes Urtheils darüber enthalten.

Schätzen wir uns glücklich, daß wir eine Bundesgewalt besitzen, welche den W i l l e n und die M a c h t hat, solchen Erscheinungen entgegenzutreten und in jedem Augenblicke auf jedem Punkte der Eidgenossenschaft Ruhe und Ordnung herzustellen.

Wo wären wir daran, wenn im gegebenen Falle diese Bundesgewalt gefehlt hätte, wenn die Parteien im Kanton Tessin sich selbst überlassen Ogewesen wären,i und welche Verhältnisse hätten entstehen müssen, wenn Nachbarkantone die Stelle des Bundes eingenommen hätten?

Der Bund hat im Kanton Tessin für einmal Ruhe und Ordnung geschaffen und aufrechterhalten.

Was soll nun weiter geschehen?

Eine einfache Lösung der außerordentlichen Lage scheint ganz nahe zu liegen: Die mit revolutionärer Gewalt gestürzte Regierung ist mit der legalen Bundesgewalt wieder einzusetzen.

Allein diese Lösung wäre nur eine f o r m a l - j u r i s t i s c h e, nach der Maxime: fìat justitia, pereat mundus, nicht aber eine politisch-patriotische.

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Die Geschichte redet der gewaltsamen Restauration gestürzter Regierungen nichts Gutes nach. Die Regierungen kehren zurück mit Groll und Verbitterung im Herzen, mit dem Hunger nach Vergeltung und dem Durst nach Rache. Sie verfolgen nicht bloß die Schuldigen, sondern auch deren Angehörige und Freunde, die Anhänger und Gesinnungsgenossen bis ins letzte Glied. Das Beispiel von oben wird mitten und unten nachgemacht und so folgt auf die gewaltsame Restauration eine Periode der Aechtung und Verfolgung, des Hasses und der Zwietracht, welche Land und Volk in sittliches ·und ökonomisches Verderben stürzt.

Es ist nicht ausgeschlossen, daß dieses Bild auch auf den Kanton Tessin zutreffen könnte, und es scheint mir die hohe Aufgabe der Bundesbehörden zu sein, mit allen zuständigen Mitteln von dem unglücklichen Bruderkantone auch die Möglichkeit einer solchen Zukunft ferne zu halten.

Eine andere, eine gute Lösung liegt auf der Hand. In nächster Zeit, am 5. Oktober, wird das Volk des Kantons Tessin eine Entscheidung zu treffen haben, welche bei den gegebenen Umständen für die zukünftige politische Gestaltung des Kantons überhaupt maßgeblich sein wird.

Warten wir diese Entscheidung ab, sorgen wir aber zugleich auch dafür, daß diese Entscheidung eine möglichst freie und unabhängige sei, daß sie vom Verdachte, unter dem Drucke von oben erfolgt zu sein, gesichert sei ; denn nur dann wird sie als eine maßgebliche anerkannt werden können und anerkannt werden müssen, und die Autorität dieser Entscheidung wird um so größer sein, je mehr Gewähr für Unabhängigkeit und Spontaneität derselben gegeben war.

In der Aufreehthaltung der interimistischen Bundesregierung liegt meines Erachtens diese Gewähr.

Aber freilich auch diese Lösung ist nur eine prekäre und eine vorübergehende.

Die wahre und dauernde Lösung liegt anderswo.

Die Parteien im Kanton Tessin, ihre Anhänger und Rathgeber müssen in sich gehen, müssen Selbstverleugnung und Selbstbeherrschung lernen, müssen sich erinnern, daß über den Parteiinteressen und über deren Triebe zu regieren, höhere Interessen stehen, die allgemeinen Interessen des Landes und Volkes.

Es ergeht der ernste und laute Ruf an die Parteien im Kanton Tessin, Parteisucht und Parteileidenschaft zu bezwingen, ihre Be-

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strebungen dem Landeswohle unterzuordnen und sich zum Bewußtsein zu bringen, daß Vorgänge, wie wir sie beklagen, nicht bloß den Kanton Tessin zu Grunde richten, sondern auch die Sicherheit des Gesammtvaterlandes nach innen und außen gefährden müßten.

Hoffen wir, daß dieser Ruf nicht angehört verhalle!

Meine Herren Nationalräthe !

Ich hoffe, daß diese Angelegenheit, so sehr sie uns bewegt, Sie nicht hindern werde, unsern Arbeiten mit gewohnter Beflissenheit und Ausdauer obzuliegen und erkläre mit diesem Wunsche die außerordentliche Herbstsession des Nationalrathes für eröffnet.

Der Präsident des Ständerathes, Herr Gustav M u h e i m, Landesstatthalter, in Altdorf, hielt nachstehende Eröffnungsrede: Meine Herren Ständeräthe!

Am Schlüsse der letzten Session gab der Sprechende seiner zuversichtlichen Erwartung Ausdruck, in nächster Sitzung alle Mitglieder unseres Käthes endlich wieder in bestem Wohlsein begrüßen zu können. Es sollte anders kommen ! Wir vermissen heute zwei verehrte Kollegen: der Eine leider immer noch von schwerer Krankheit befallen, der Andere in's kalte Grab gebettet! Der Tod, der seit zwei Jahren erbarmungslos seine traurige Ernte in unserm Kreise sucht, hat am 19. August auch den Herrn S t a n d e r a t h Dr. M a r t i n B i r m a n n von Liestal erreicht. Wir Alle bedauern mit aufrichtigen Gefühlen den Hinscheid des Seniors der StändeVertretung, des wohlwollenden, mit reichen geistigen und gemüthlichen Anlagen ausgestatteten, von einem opferbereiten Patriotismus beseelten Kollegen. Diese Eigenschaften, welche den Verewigten in besonderm Maße zierten, machten ihn nicht nur zu einem der beliebtesten Mitglieder unseres Käthes, sondern verschafften ihm auch allgemeines Ansehen im ganzen Vaterlande.

Ein Denkmal seines Edelsinnes -- aere perennius -- hat sich Herr Dr. Birmann als Philanthrop, in seiner unerschöpflichen Liebe zu den Armen und Nothleidenden, in seinen blühenden Werken christlicher Charitas gesetzt. Sein Andenken bleibt daher ein treues und gesegnetes, sowohl unter uns, als auch draußen im Volke, unter seinen dankbaren Mitbürgern !

In der kurzen Spanne Zeit, welche seit der letzten Session verstrichen, haben wir in unserm Vaterlande den oft rasch ein-

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tretenden Wechsel von Freud1 und Leid bitter erfahren, sind wichtige politische Fragen zu lebhafter Erörterung gekommen und hat ein außergewöhnlich schweres Ereigniß alle Gemüther erregt.

In denkbar bester, von allen maßgebenden Faktoren begünstigter Weise wickelte sich unser größtes Nationalfest in Frauenfeld ab. Schon wenig Tage und Wochen hernach loderten die Flammen verzehrend über ganze Dörfer empor, raste ein fürchterlicher Orkan verheerend durch ein schönes Hochthal und setzte der sonst so stolze Rhein dem Z e r s t ö r u n g s w e r k e der Elem e n t e die Krone auf. Von seinen Quellen im rhätischen Hochgebirge bis hinunter zum ßodensee trat er über seine Ufer und trug jähen Schrecken und unermeßlichen Schaden hinaus auf gesegnete Fluren, in friedliche Dörfer, in die Gehöfte vieler braver, im Schweiße des Angesichtes ihr Auskommen suchender Miteidgenossen!

Der altbewährte, nimmer versiegende Brudersinn wird das Unglück lindern und von Neuem beweisen, daß kein Theil des Schweizervolkes leidet, ohne beim andern treuen Beistand und wirksame Hülfe zu finden. Aber allzu häufig sind im Rheingebiete solche Nothstände schon eingetreten, allzu groß bleibt die Gefahr ihrer Wiederholung, allzu düster und entmuthigend ist der Ausblick in die Zukunft.

Eine heilige Pflicht ruft daher alle Betheiligten auf, endlich ohne Zaudern und Zagen Hand an die Ausführung des längst ersehnten Kultunverkes, des von der Schweiz und dem Kanton St. Gallen opferfreudig begrüßten R h e i n d u r c h s t i c h e s , zulegen, der nach menschlicher Berechnung fürderfiin die Fluthen zu bannen und ihr grausames Spiel zu verhindern vermöchte.

Meine Herren ! Ein Blick in dus Geschäf'tsverzeichniß genügt, um sich zu überzeugen, daß wichtige Praxen der Lösung harren.

Dem Ständerathe ist die Priorität für die Berathung des B a n k n o t e u g e s e t z e s zugefallen. Sein Erscheinen hat eine Bewegung verursacht, welche auf Einführung des Banknoteumonopols und einer Bundesbank abzielt. Wie viele Sympathien ich aus rechtlichen und volkswirtschaftlichen Gründen auch für das Banknotenmonopol hege, so wenig vermag ich einer staatlichen, den wechselnden Strömungen des politischen Lebens überantworteten Bundesbank, diesem geträumten Zauberbrunnen für die großen sozialen Probleme, abzugewinnen. In dieser ernsten Frage wird meines
Erachtens zu leicht und zu gerne übersehen, daß von den bestehenden 35 Emissionsbanken schon 18 rein kantonale und einige gemischte Institute sind. Wenn dieser Umstand allerdings nicht gegen das Banknotenmonopol spricht, so gibt er doch, durch andere Erwägungen ergänzt, der Alternative sehr viel Berechtigung: Entweder das Noten monopol den Kautonalbanken zuzuweisen, oder

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aber den Kantonen, auf dem Fuße der Gleichberechtigung mit ändern Interessenten, eine dauerhafte und ausreichende Theilhaberschaft au der möglichst unabhängig gestellten Emissionsbank des Landes zu sichern.

In dieser Session werden wohl beide Räthe die Vorlage betreffend Einführung der I n i t i a t i v e für Partialrevisiou der Bundesverfassung berathen. Als Angehöriger des ältesten demokratischen Kantons, dessen Bürger seit Jahrhunderten die ausgedehnteste Initiative sich gewahrt, begrüße ich die angebahnte Erweiterung der Volksrechte im Bunde. Ich hege aber auch das Vertrauen zum Schweizervolke, dem ein biederer, kernhafter Siun innuwohnt, es werde von der Initiative einen weitherzigen und verträglichen Geo O brauch machen. Viel umworben und mit Spannung erwartet ist der neue Z o l l t a r i f . Aus dem Rahmen eines bloß fiskalischen Gesetzes herausgetreten, soll er zum Schlitzgeiste unserer bedrohten einheimischen Produirions- und Erwerbszweige werden. Während diese Tendenz im Allgemeinen nur Billigung erfährt, stößt sie auf Widerstand da, wo sie dem Nährstande, der Landwirtschaft gilt.

Doch wohl ohne Erfolg! Die schweizerische Landwirtschaft, welche fast alljährlich den Kampf mit entfesselten Elementen zu bestehen und gar manchen Orts ihre Produkte einem harten und überschuldeten Boden abzuringen hat, dabei genügsam ihr Dasein fristet, kann sicherlich auf die Gunst der Räthe so bestimmt rechnen, als jeder andere große Erwerbszweig im Vaterlande. Das Gedeihen der Landwirthschaft darf überhaupt als Hauptfaktor der Wohlfahrt des gesammten Volkes betrachtet werden.

Ein hervorragendes Interesse beansprucht im Weitern die Anregung, dem S t ä n d e°r a t h e eine veränderte Organisation zu geben.

Ohne ihr eine tiefgehende Bedeutung beizumessen, erachte ich mich doch für verpflichtet, sie mit einigen Worten zu berühren.

Die bestehende Organisation des Ständerathes, dessen Wurzeln bis hinab in die erste Scholle Schweizererde reichen, ist nicht bloß in der Geschichte und staatsrechtlichen Gestaltung unseres Vaterlandes , sondern auch in seiner berechtigten und des Schutzes werthen Eigenart und Mannigfaltigkeit begründet. Das Volk und die Kantone sind die festen Pfeiler unseres Staatswesens, und der.

Ständerath hat in Bezug auf parlamentarische Tüchtigkeit, einsichtige Vaterlandsliebe und verständigen
Schweizersinn weder einen Vergleich zu scheuen, noch einen Vorwurf entgegenzunehmen.

Meine Herren ! Es wird mir schwer um's Herz, wenn ich noch einen Blick werfen soll auf die E r e i g n i s s e , welche am

310 11. September in der s ü d l i c h e n G r e n z m a r k der Schweiz urplötzlich, aber doch von langer Hand planirt, in Scene gesetzt worden sind. Wohl sind wir Schweizer geneigt, an die tessinischen Verhältnisse nicht den landesüblichen Maßstab anzulegen und manche gelegentliche Aufwallung und Unregelmäßigkeit im Hinblick auf das leicht erregbare Temperament unserer Mitbürger jenseits des Gotthard nachsichtig zu beurtheilen ; allein diese Rücksichten finden ein Ende, wenn es sich um ein bis in's Kleinste vorbereitetes, mit kalter Ueberlegung ausgeführtes, schweres politisches Vergehen, um einen mit all' seiner rohen Gewalt auftretenden Staatsstreich handelt. Es konnte nicht anders sein , diese Ereignisse mußten im Herzen eines jeden Patrioten Gefühle tiefen Bedauerns erwecken. Wird der Kampf der Geister in unserm Vaterlande auch niemals erlöschen, so sind doch alle Parteien darin einig, daß er im Rathssaale und an der Urne ausgetragen, nicht auf die Straße gezerrt und mit der gellenden Stimme der Feuerwaffen gelöst werden solle. Weit über dem Parteistandpunkte stehen die Ehre und das Ansehen des Vaterlandes , die Achtung und Würde der obersten Autoritäten unserer Republik -- Verfassung und gesetzesmäßige Behörden --, die Sicherheit und Ordnung.

Der hohe Bundesrath verdient daher allseitig vollste Anerkennung, daß er rasch und entschlossen diejenigen Maßnahmen getroffen, welche den Aufstand zu ersticken, das Regiment der Usurpation zu zerstören im Stande waren. Auch Vorsicht und weise Mäßigung auf dem Schauplatze der That sind Tugenden von hohem Werthe. N i m m e r aber sollen einer bewaffneten Auflehnung gesuchte Vortheilo erwachsen, n i m m e r soll sie ihre Rechnung und damit die Ermuthigung finden, ein nächstes Mal wieder Zuflucht zu d e m Mittel zu nehmen, das verwerflich ist in sich und unser Vaterland in seinen Grundvesten erschüttert.

Nur auf dem Boden des Gesetzes und strenger Gerechtigkeit können die Parteien im Kanton Tessin einander näher, mit Erfolg zu besserm Einsehen und größerer Verträglichkeit gebracht werden , kann das schöne Land nach langen, erbitterten Kämpfen dauerhaft die Segnungen friedlicher Entwicklung und der republikanischen Staatsform unbeängstigt und ungestört genießen. Dahin zu wirken und in guten Treuen dieses Ziel zu fördern, soll die Aufgabe der Gutgesinnten
aller Richtungen sein.

Der Aufstand im Tessin hat Stimmen laut werden lassen, die Schweiz trete nun in eine neue Epoche schwerer politischer Kämpfe.

Wolle Gott sie davor bewahren !

311 Angesehen bei den Völkern und Regierungen aller Staaten,, im Lichte des Weltfriedens, dessen Strahlen sich gegenwärtig über Europa ergießen, kann unser Vaterland ungehemmt der innern Entwicklung, der Wohlfahrt des Volkes, der Hebung seiner Wehrkraft und den großen, beglückenden Kulturaufgaben sich zuwenden.

Eine neue politische Erbitterung würde diese fruchtbare Thätigkeit lahmlegen und dem Vaterlande empfindliche Wunden schlagen..

Wer dürfte die Verantwortung dafür übernehmen?

Mögen also verträgliche Gesinnung und gegenseitige Achtung fortbestehen je und je, auf daß alle Berufenen, wenn auch oft verschiedene Wege gehend, doch das e i n e , erhabene Ziel nie aus dem Auge verlieren, die Ehre und Blüthe des geliebten Vaterlandes,, das Gedeihen und die Eintracht des Volkes zu fördern und beiden die besten Kräfte zu weihen.

Mit diesem Wunsche erkläre ich die Session als eröffnet.

Neue Mitglieder sind erschienen: Im N a t io n a l r a t h e : Herr Johannes Z u b e r b ü h l e r , Laudammann, von und in Gais (Appenzell A. Rh.), gewählt im 28. eidg. Wahlkreise am 14. September 1890, an Stelle des am 11. Juni d. J. gestorbenen Herrn Johann Ulrich Eisenhut, von Grais.

Im S t ä n d e r a t h e: Für Baselland : Herr Johann Jakob S t u t z , Gerichtspräsident, von und in Lies t al, an Stelle des am 19. August 1890 gestorbenen Herrn Dr. Martin Birmann, von Rünenberg.

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