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Indem wir Sie hievon in Kenntniß setzen und Sie einJaden, das Ihrige beitragen zu wollen, um unsere Waldungen vor dem gefährlichen Schädling zu bewahren und, wenn er auftreten sollte, denselben zu bekämpfen, sowie namentlich auch bei Einfuhr be rindeten Holzes für durchaus sichere Lagerung desselben besorgt sein zu wollen, benutzen wir diesen Anlaß, um Sie, getreue, liebe Eidgenossen, sammt uns in Gottes Machtschutz zu empfehlen.

B e r n , den 3. Oktober 1890.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident:

L.

.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft : Ringier.

# S T #

Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes, (Vom 26. September 1890.)

Das allgemeine Bauprojekt der schmalspurigen Straßenbahn Bahne wird unter gewissen Bedingungen genehmigt.

(Vom 3. Oktober 1890.)

Der Bundesrath hat durch die Bundeskanzlei dem glarnerischen ,,Initiativkomite für den Protest gegen Verlängerung der Dienstzeit" folgendes Antwortschreiben zukommen lassen : ,,Sie haben dem Bundesrathe einen von einer größern Anzahl Unterschriften bedeckten ,,Protest gegen eine weitere Ausdehnung der Militärdienstpflicht" übermittelt.

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,,Der den Unterschriften mit obigem Titel vorgedruckte Text n-eist auf die in den Nachbarstaaten überhandnehmenden militärischen Ausgaben hin und erklärt sich daraus die Nothwendigkeit, Mich für die Schweiz für die Wehrbereitschaft größere Opfer bringen zu müssen.

v ,,Es wird sodann unter Hinweisung auf die von der Bundesversammlung beschlossene Einberufung aller Jahrgänge des Auszuges zu den Wiederholungskursen die Ansicht ausgesprochen, daß «Mr nunmehr an dem Punkte angelangt seien, wo die Ueberspaunung der schweizerischen Volkskraft beginne, und wo es sich frage, ob neue militärische Opfer noch zuläßig seien. Unter Anerkennung der Nothwendigkeit und Gesetzmäßigkeit der von der Bundesversammlung getroffenen Anordnung wird die Befürchtung ausgesprochen, daß die Berufsmilitärs bald weitere Anforderungen stellen werden, und es schließt der Text mit dein Wunsche, es möchte künftig die Hebung der Wehrkraft nicht auf Kosten der Volkskraft geschehen, und es möchte der Blick weniger einseitig auf das Eindrillen dar Soldaten, als z. B. auf Anlage von Getreidevorräthen, Vermehrung der Verkehrsmittel und bessere Unterstützung der Familien der Wehrmänner gerichtet werden.

,,Wir sind beauftragt, Ihneo hierauf Folgendes zu erwidern: ,,Es wird vorerst konsr.atirt, daß der Text dei- Eingabe in einem wohlthuenden Gegensätze zu der Uebersehrift n ,, Protesta sieht und da» wir es mit einer Vorstellung zu thun haben, welche eine größere Zahl von außer dem Militärdienst stehenden Bürgern in Ausübung eines verfassungsmäßigen Rechtes an uns gerichtet hü f.

,,Was nun das Begehren selbst betrifft, so kann der Bundesrath weder ihm weitere Folge geben, noch bindende Zusagen für die Zukunft machen.

,-,Wit} die Eingabe selbst richtig bemerkt, ist die Anspannung unserer Kräfte für unser Wehrwesen uns von der allgemeinen Situation aufgedrungen, und die Bundesbehürdeu würden sicherlich nicht im Einklänge mit dem Schweizervolke hundeln, wenn irgend etwas versäumt würde, um gegebenen Falles unsere Unabhängigkeit und Freiheit mit allem Nachdrucke vertheidigen zu können.

,,So ist denn die Zuziehung einer größern Zahl von Julirjiängen zu den Wiederlioiungskurst'n nicht etwa von den KcnifKrnilitärs, unter welchen wohl die Instruktoren verstanden sind, sondern aus der Mitte An- Vertreter der Nation selbst angeregt, worden.

,,Es geschah dies in der richtigen Erkeuntnil.i. daß die Ausbildung der Armee das erste Erforderniß zur Landesvertheidigung

548 ist. Denn was nützen uns Festungen und Kriegsmaterial, wenn die Armee sich ihrer nicht zu bedienen weiß?

,,Der Bundesrath glaubt sich nicht zu irren, wenn er annimmt, daß die Großzahl der Unterschriften aus den Kreisen der arbeitenden Bevölkerung herrührt. Dies gibt ihm Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß Niemand mehr als diese Kreise ein Interesse an einer gut ausgebildeten, schlagfertigen Armee hat, denn die Erfahrungen aller Zeiten und die Erfahrungen des letzten großen Krieges ganz besonders lehren, daß die große Masse mit Blut bezahlt, was ihr an militärischer Ausbildung fehlt. Es wäre daher Seitens der Behörden unverantwortlich, wenn sie die großen Massen der Bevölkerung, die im Falle einer Bedrohung unseres Landes sicherlich in patriotischer Begeisterung zu seiner Vertheidigung herbeieilen werden, ohne rechtzeitige und genügende Vorbereitung zum Kampfe ziehen lassen wollten.

,,Zur Landesverteidigung wird ganz besonders auf die Landwehr gezählt. Dieselbe hat jedoch nur alle vier Jahre ganz kurze Wiederholungskurse. Wenn nun die Landwehrsoldaten schon vor ihrem Uebertritt während vier Jahren keinen Unterricht genießen würden, so könnte die Landwehr nicht auf dem Stande der Feldtüehtigkeit erhalten bleiben. Es ist daher die Verlängerung der Dienstzeit im Auszug das wesentlichste gegenwärtig zur Verfügung stehende Mittel, die Landwehr zu heben.

,,Der Bundesrath gibt gerne zu, daß der persönliche Dienst eine Belastung des ein/einen Bürgers und namentlich des rninderbegüterten ist. Allein diese Lasten stehen in keinem Verhältnisse zu den in andern Ländern vom Bürger geforderten, und so glaubt er denn auch, daß die Schweiz bezüglich Dienstzeit nicht einmal das Ncthwendige, bezüglich der übrigen Ausgaben nichts Ueberflüssiges leistet. Die Ausgaben selbst betreffend, so sind sie allerdings in den letzten Jahrzehnten gestiegen. Allein man darf nicht vergessen, daß die neueren Erfindungen auf dem Gebiete des Waffenwesens und das Anwachsen der Armeen aller uns umgebenden Länder dies nothwendig gemacht haben. Dann aber darf auch nicht vergessen werden, daß die Militärlasten gerade durch eine Berücksichtigung des weniger Bemittelten angewachsen sind, der früher seine Ausrüstung entweder ganz oder theihveise selbst bestreiten mußte, während diese Ausgaben jetzt unter denjenigen des Staates figuriren.

,,Der Bundesrath kann aus den angegebenen Gründen auf die Petition nicht eintreten.tt

549 (Vom 6. Oktober 1890.)

Am 29. September hat der Nationalrath dem Bundesrath eine Petition der Deputirten des Freiburger Seebezirkes betreffend die Wahl der Gemeindepräsidenten durch die Gemeinden und die Revision von Art. 79 der kantonalen Verfassung, bezw. betreffend Revision von Art. 6 der Bundesverfassung, überwiesen. Der Buudesrath hat diese Petition seinerseits dem Justiz- und Polizeidepartement, sowie dem Departement des lauern zum Berieht und zur Antragstellung überwiesen und gleichzeitig die Regierung von Freiburg eingeladen, sich, wenn sie es als angezeigt erachte, über die in derselben enthaltenen thatsächlichen Anbringen auszusprechen.

Aus dem Bericht des Herrn Oberpostdirektors Höhn, welcher vom Departement abgeordnet worden ist, um an Ort und Stelle eine Untersuchung vorzunehmen, geht die erfreuliche Thatsache hervor, daß die gegenüber der Postverwaltung in der Presse, namentlich in der in der Nummer 262 der Neuen Zürcher Zeitung, 1. Blatt, vom 19. September abhin, aufgenommenen Korrespondenz von Bellinzona, erhobenen schweren Anschuldigungen, das Postpersonal habe anläßlich der jüngsten politischen Ereignisse Hand geboten zu Verletzung des Postgeheimnisses und Unterschlagung von Postsachen, vollständig unbegründet sind. Die Untersuchung hat zu Lasten des Postpersonals werter grobe Dienstvergehen noch auch nur Dienstfehler untergeordneter Art, welche in Verbindung mit den jüngsten politischen Ereignissen stünden, konstatirt, mit Ausnahme einiger Versäumnisse des Postdienstes am 11. September, gegen welche die Postverwaltungdisziplinarisch eingeschritten ist odernoeh einschreiten wird.

Dein eidg. Finanzdepartement sind zu Händen der eidgenössischen Winkelriedstiftung folgende Vergabungen gemacht und von demselben Namens des Bundesrathes verdankt worden : Vom Schießkomite des eidg. Schützenfestes in Frauenfeld Fr. 1000. -- Von der Erbschaft des Herrn Oberst Steinhäuslin in Bern ,, 1000. -- Anonym von einem Bürger in Winterthur, dessen Sohn im diesjährigen Militärdienst von einer großen Gefahr bedroht war ,, 1000. -- Fr.~30Ö07 -- Bundesblatt. 42. Jahrg. Bd. IV.

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550 Der Bundesrath hat dem zwischen dem Militärdepartement und Herrn Edgar von Müller, Gutsbesitzer in Hofwyl, abgeschlossenen Miethvertrag betreffend Errichtung einer Filiale von 200 Pferden des Zentralrernontendepots Bern die Genehmigung ertheilt.

(Vom 7. Oktober 1890.1 Der Bundesbeschluß betreffend die Errichtung eines schweizerischen Landesmuseums, vom 27. Juni 1890, tritt mit dem 10. Oktober 1890 in Kraft.

"Wahlen.

Post- und Eisenbahndepartement.

(Vom 6. Oktober 1890.)

Postkommis bei der Schweiz.

Messagerie - Agentur in Pontarlier: Herr Hans Lutz, von Thal (St. Gallen), Postaspirant in Rorschach.

Postkoramis in Basel: ,, Gottfried Brun, von Bremgarten (Aargau), Postkommis in Chauxde-Fonds.

Posthalter in Engelberg (Obwalden) : ,, Adolf Cattani, von und in Engelberg.

Posthalter in Schwamendingen (Zürich) : ,, Johannes Häuptli, von Fällanden (Zürich), Landvvirth in Schwamendingen.

(Vom 10. Oktober 1890.)

Dienstchef im Postbureau Solothurn: Herr Josef Waiser, Postkommis, von und in Solothurn.

Posthalter und Briefträger in Densbüren (Aargau): ,, Hermann Senn, Gemeindeschreiber, von und in Densbüren.

551 Telegraphist in Engelberg (Obwalden) : Herr Adolf Cattani, von und in Engelberg.

Telegraphist in Gontenschwyl (Aargau): ,, Wilhelm Häfeli, Posthalter in Gontenschwyl.

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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Bekanntmachung.

Das schweizerische Generalkonsulat in Brüssel macht uns auf eine in der dortigen Zeitung ,,Le mouvement géographique" erschienene Ausschreibung aufmerksam, laut welcher die Eisenbahngesellschaft des Congo I n g e n i e u r e und B a u f ü h r e r für den Bau ihrer Eisenbahn anzustellen im Falle ist.

Wer sich um eine dieser Stellen zu bewerben wünscht, kann beim eidg. D e p a r t e m e n t d e s I n n e r n , A b t h e i l u n g B a u w e s e n , von den bezüglichen Bedingungen Einsieht nehmen.

B e r n , den 10. Oktober

1890.

Das eidg. Departement des Innern.

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

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1890

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42

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11.10.1890

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546-551

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