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Bundesblatt

Bern, den 24. Februar 1975

127. Jahrgang Band I

Nr. 7 Erscheintwöchentlich. Preis: Inland Fr. 75 -im Jahr, Fr 42.50 imHalbjahr. Ausland Fr. 91.im Jahr, zuzüglich Nachnahme- und Postzustellungsgebühr Inseratenverwaltung: Pennedia.

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75.006 Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über den Erwerb von zwei oberirdischen Heizöltanks in Eclépens (Vom 5. Februar 1975)

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, Wir unterbreiten Ihnen ein Objektkreditbegehren im Betrag von 7 200 000 Franken für den Erwerb von zwei oberirdischen Heizöltanks in Eclépens, die zur Vorratshaltung für die Bundeszentralverwaltung dienen sollen.

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Bemessung der Vorratshaltung

Mit Bundesratsbeschluss yom 4. Juli 1958 wurde das Oberkriegskommissariat beauftragt, in Verbindung mit den zuständigen Dienststellen der Bundesverwaltung die organisatorischen und technischen Massnahmen zu ergreifen, um eine angemessene kriegsvorsorgliche Vorratshaltung für flüssige Brennstoffe für die Bedürfnisse der Armee und der Bundesverwaltung sicherzustellen. Als Grundlage für die Berechnung der Vorratshaltung wurde vorerst ein Jahresbedarf angenommen. Nachdem sich diese Bemessung als zu knapp erwiesen hatte, stellte der Delegierte für wirtschaftliche Kriegsvorsorge (DWK) am 19. Februar 1974 den Grundsatz auf, dass die Vorräte bei gesenkten Heizölbeständen am Ende einer Heizperiode einen ganzen Jahresbedarf von Heizöl nicht unterschreiten sollten, was praktisch einer Vorratshaltung im Ausmass eines Zweijahresbedarfes entspricht. Ausserdem sollen die jährlichen Zuwachsraten in die Planung einbezogen werden.

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Die aufgrund des Auftrags vom Oberkriegskommissariat im Jahr 1972 durchgeführten Erhebungen über Heizölbedarf, Lagermöglichkeiten und Lagerraumbedarf ergaben für das Departement des Innern folgende Lage: - Heizölbedarfpro Heizperiode 26 135 t oder 31 488 m3 - Für die Einlagerung dieses Bedarfes sind 34 986 m3 Tankraum erforderlich - Tankraumbedarf für zwei Heizperioden entsprechend den Richtlinien des DWK vom 19. Februar 1974 m3

2 x 34 986 m3 - Vorhandener Tankraum - Fehlender Tankraum

69 972 17757 52 215

Das heisst, dass im Bereich des Departements des Innern der vorhandene Tankraum nur die Hälfte des Bedarfes einer Heizperiode oder rund 25 Prozent der nach den neuen Richtlinien anzustrebenden Lagerkapazität deckt.

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Beteiligung an der Tankanlage Eclépens

Einschränkungen und Vorschriften des Umweltschutzes sowie die allgemeine Bauteuerung haben zur Folge, dass die Heizölreserve meistens nicht mehr bei den Gebäuden hegt sondern in kostenmässig günstiger gelegene Regionallager zusammengefasst wird. Ein Beispiel dafür ist die Tankanlage Rotkreuz, an der das Departement des Innern mit 10 000 m3 beteiligt ist.

Nachdem sich bereits die PTT-Betriebe an verschiedenen privaten Tankbauvorhaben beteiligten, hat nunmehr auch das Departement des Innern Gelegenheit, sich durch Erwerb von zwei Überflurtanks mit Total 38 686 m3 Fassungsvermögen an der Tankanlage Eclépens der Huiles Minérales SA, Lausanne, zu beteiligen. Diese Tanks, die den neuesten Vorschriften des Eidgenössischen Amtes für Umweltschutz entsprechen, sind im Bau und werden im Frühjahr 1975 füllbereit sein. Mit dieser Beteiligung wird sich das Tankraummanko des Departements des Innern auf 13529m 3 verringern. Die Anstrengungen für eine weitere Verbesserung der Reservehaltung werden fortgesetzt.

Das Geschäft erfordert folgenden finanziellen Aufwand : Fr

- Kauf von 2 Heizöltanks im Fassungsvermögen von insgesamt 38 686 m 3 zum Pauschalpreis von 6 924 794 - Notariatskosten, Spesen und Gebühren für die Errichtung des Baurechtes sowie Reserve 275 206 7 200 000

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Dieser Preis (179 Fr. je m3 umbauter Tankraum) ist nach den heutigen Verhältnissen als günstig zu bezeichnen.

Das Terrain wird dem Bund von den Huiles Minérales SA im Baurecht zur Verfügung gestellt. Der entsprechende Vertrag lautet auf 50 Jahre mit einer Verlängerungsmöglichkeit um weitere 30 Jahre. Der Baurechtzins richtet sich nach der gebotenen Lagerkapazität und beträgt rund 32 000 Franken im Jahr. Für den Betrieb der Heizöltanks, der von der Huiles Minérales SA besorgt wird, hat der Bund jährlich 61 000 Franken zu bezahlen. Diese beiden Beträge sowie die Kosten der Erstfüllung der Tanks sind im Voranschlag des Bundes für 1975 unter Rubrik 314.341.01 der Direktion der eidgenössischen Bauten, eingestellt.

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Entschädigung der Investitionen

Nach Erwerb der beiden Tanks wird das Departement des Innern mit der Carbura (Schweiz. Zentralstelle für die Einfuhr flüssiger Treib- und Brennstoffe) einen Pflichtlagervertrag abschliessen, wodurch ihm der grossie Teü der Investition und der anfallenden Betriebskosten rückvergütet wird. Auf der heute geltenden Grundlage (Weisung des Delegierten für wirtschaftliche Kriegsvorsorge Nr. 2702 vom 15. Juni 1973; Reglement der Carbura vom 6. Juni 1973; Regelung der Tankraumentschädigung der Carbura vom 6. Juni 1973) kann das Departement des Innern mit folgenden Entschädigungen der Carbura rechnen: a. Tankraumentschädigung (als Entschädigung für die Schaffung von Tankraum) in der Grössenordnung \on 116 bis 147 Franken je Kubikmeter Lagerraum. Der Ansatz wird erst nach Vorliegen der Bauabrechnung festgelegt, so dass sich die Gesamtentschädigung zwischen 4 500 000 und 5 700 000 Franken bewegen dürfte. Dieser Betrag wird dem Bund ratenweise innert sechs Jahren rückerstattet, wobei die Restsumme jeweils verzinst wird.

b. Betriebs- und Kapitalkosten-Entschädigung (als Entschädigung für den Betrieb der Anlage und für das im gelagerten Heizöl investierte Kapital). Beim gegenwärtigen Ansatz von 14.70 Franken je Tonne ergeben sich für die durchschnittlich eingelagerten 32 0001 jährlich rund 470 000 Franken. Diese Entschädigung wird indexiert und ausgerichtet, solange das Pflichtlager bestehen bleibt.

Nachdem das Angebot der Huiles Minérales SA befristet war, haben wir nach Zustimmung der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte das Departement des Innern am 28. Juni 1974 ermächtigt, für den Erwerb dieser beiden Heizöltanks Verpflichtungen bis zum Betrag von 7 Millionen Franken sofort einzugehen. Das Oberkriegskommissariat hat demzufolge der Huiles Minérales SA, Lausanne, unsere Bereitschaft zum Erwerb der beiden Tanks bestätigt. Mit dieser Botschaft ersuchen wir Sie um die Eröffnung des entsprechenden Objektkredites.

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Verfassungsmässigkeit

Der Bund ist zur Organisation seiner Verwaltung zuständig (Art. 85 Ziff. l und 3 BV). Diese Kompetenz schliesst alle Massnahmen zur Sicherstellung eines geordneten Betriebes der Verwaltungsgebäude in sich. Im Hinblick auf die angespannte Lage in der Energiewirtschaft ist die Sicherstellung einer genügenden Heizölreserve eine Notwendigkeit für den geordneten Gang der Verwaltung.

Für die Kreditbewilligung ist nach Artikel 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung die Bundesversammlung zuständig.

Wir empfehlen Ihnen die Annahme des beiliegenden Bundesbeschlusses und versichern Sie, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

Bern, den 5. Februar 1975 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident : Graber

Der Bundeskanzler : Huber

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(Entwurf)

Bundesbeschluss iiber den Erwerb von zwei oberirdischen Heizoltanks in Eclepens Die Bundesversammhmg der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 5. Februar 19751', beschliesst:

Art. 1

Fur den Erwerb zweier Heizoltanks im Areal der Tankanlage Eclepens der Huiles Minerales SA, Lausanne, wird ein Objektkredit von 7200000 Franken gewahrt.

Art. 2 1

Dieser Beschluss ist nicht allgemein verbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.

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Er tritt am Tage der Verabschiedung in Kraft.

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i) BB11975 I 609

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1975

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.02.1975

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