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Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.
(Vom
1. September 1871.)
Aus die Aufrage eines schweizerischen Konsuls, ob an Fremde, .auf ihr Begehren, Reiseschriften visirt werden diesen , beschloß der Bundesrath, an alle schweizerischen Konsulate folgendes Kreissehreiben zu erlassen : ,, Hochgeehrter Herr l ,,Von einem Konsulate ist hieher eingerichtet worden, dass neuerlich wieder, namentlich von Franzosen, das Visum zur Reise nach der Schweiz anbegehrt werde, wesshalb man, im Hinblike auf unsern Beschlnss vom 16. April 1862 ^), zu erfahren wünsche, wie man sieh solchen Begehren gegenüber zu verhalten habe.
,,Wir ermangeln nicht, hieraus im Allgemeinen zu erwidern, dass es aueh künstig bei dem berührten Besehlnsse zu verbleiben hat, da zur Reise nach oder in der Schweiz das Visum eines diplomatischen oder konsularischen Vertreters der Eidgenossenschaft nicht ersorderlich ist.
.Wird jedoch aus der Vidimation der Reiseschrift durchaus bestanden, so ermächtigen wir Sie, znhanden der dortigen schweizerischen Hilssgesellschast eine Gebühr von Fr. 3 zu beziehen, welche Taxe jedoch Arbeitern und Dürstigen ganz oder theilweise zu erlassen ist."
(Vom Die
schweizerische
4. September 1871.)
Gesandtschaft
in Wien hat mit Schreiben vom
26. und 27. August abhin dem Bundesrathe zur Kenntniss gebracht, dass fortwährend junge Mädchen aus der franzosischen Schweiz als Bonnes und Gouvernantes nach Oesterreieh (namentlich Ungarn) von Agentinnen eines Wiener Plaeirungsbüreaus verlokt, oft aueh von gewissenlosen Müttern selbst geschikt werden, und dass diese Mädchen dann, statt zur Besorgung oder zum Unterricht von Kindern verwendet zu werden, vielmehr unreinen, elenden Zweken dienen müssen, wobei sie sittlich ganz zu Grunde gehen, an.h der Schweiz zur Schande gereichen.
^ Siehe eldg. Gesezsammlung, Band VII, Seite 276.
27.^ Jn Folge dessen hat der Bundesrath beschlossen, die Regierungen der Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Reuenburg und Gens aus die betrübende Erscheinung, weiche Herr v. Tschudi in seinen obgedaehten Sehreiben neuerdings zur Sprache gebracht hat , ^) aufmerksam zu machen und dieselben dringend einzuladen, diesem abscheulichen Verschachern junger Mädchen mit allen zu Gebote stehenden Mitteln entgegen zu arbeiten. unter Anderm durch Handhabung einer strengen Kontrole über die Abreise minderjähriger Mädchen ins Ausland.
Um die Kantone zu dieser Kontrole zu veranlassen, werde der Bundesrath seinerseits den schweizerischen Gesandten in Wien beauftragen, alle in Roth kommenden oder zu Klagen Anlass gebenden minderjährigen Mädehen aus Kosten des betretenden Kantons in ihre.
Heimat zu spediren.
Raeh gut bestandenem Examen sind die .Nachstehenden vom Bundesrathe zu Ambülaneen-Kommissären mit L Unteriieutenantsgrad ernannt worden : Hr.
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Karl S u t e r , in Horgen (Zürich) , Karl S t r ickl e r , von und in Zürich , Otto F l n r i , in Solothnrn ; J^fe.^h B o é eh a t , von Mieeonrt, in Freiburg .
Johannes B o l l i g e r , in Basel ; Fri^ La R oche , in Basel ; Gottsried W e l t i , von und in Basel .
Joh. Kaspar R o t h e n h ä u s l e r . von und in Rorscha..h.
Benoni S i e g s r i e d , in Zosingen (Aargau);
,, Rudolf H i l s i k e x , von Kolliken, in Schostfand (Aargau), ,, Francois G u i n a n d , in Reuenburg, und .. Emanuel B a u l. e r , von Basel, in Reuenburg.
(Vom 6. September 1871.)
Mtt Schreiben vom 4. dies macht Herr Dr. S p or r i in Banma dem Bundesrathe die Anzeige, dass er wegen seiner ärztlichen Bra^s nicht länger Mitglied des schweizerischen Nationalrathes sein ko..ne und desshalb seine Demission einreichen müsse.
^) ^lne Tarnung erschien s..hon ..m BundesbIatt v. ^. 18.^, Bd. I, S. -^.
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279 Vom Bundesrathe find gewählt worden : (am 4. September 1871)
als Adiunkt des eidg. Laboratoriums in Thun :
Hr. Edmund R u b i n , Artillerie-Lieutenant, von Lanterbrunnen, in Thun ; .. .Gehilfe bei der Kontrole der fchweiz.
Telegraphendirektion : Hr. Hngo Z w e i d l e r , von .Buchs (Zürich).
(am 6. September 1871) als Zolleinnehmer in Cerneu-Péquignot: Hr. François Antoine S i f f e r t , von Eommandes (Fxeiburg) ; (am 8. September 1871) ^ als Telegraphist in .Langenbruk: Hr. August B u se r, Bosthaltex, von und in Langenbruk (BaselLandest).
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Bekanntmachung.
Für einen Rudolf C o l a von Conters, gewesenen Brigadier der Artillerie in römischen Diensten, ist ein Massaguthaben von netto Fr. 199. 80 eingelangt. Da obgenannter CoIa nicht aufgefunden werden konnte . so wird ihm hievon auf dem Wege der öffentlichen Bekanntmachung Kenntniß gegeben, mit dem Bemerken, daß obige Summe von Fr. 199. 80 auf dem Büreau des eidgenössischen OberkriegsKommissariates in Bern gegen Borweisung der nothigen Legitimationspapiere erhoben werden kann.
Bern, den 8. September 1871.
Eidg. Oberkriegskommissariat.
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Jahr
1871
Année Anno Band
3
Volume Volume Heft
36
Cahier Numero Geschäftsnummer
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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
09.09.1871
Date Data Seite
277-279
Page Pagina Ref. No
10 007 005
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