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Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

(Vom 3. April 1871.)

Der Bundesrath wählte als Bosthalter in Lueens (Waadt: Hrn.

Daniel Jaquier, Gutsbesizer, von Villars-le-Comte (Waadt).

(Vom 5. April 1871.)

Der Bunde.spräsident bringt dem Bundesrathe zur Kenntniss, dass Herr General-Lieutenant v o n R o d e r, bisheriger ansserordentlieher Gesandter und bevollmächtigter Minister von Breussen und des ....orddeutschen Bundes bei der schweiz. Eidgenossenschaft, das ihm von Sr.

Majestät dem Deutschen Kaiser am 27. März abhin ertheilte Kreditiv

als nunmehrigen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des D e u t s c h e n R e i c h e s bei der Eidgenossenschaft am 4. dies überreicht habe.

Der Bundesrath hat beschlossen, den schweizerischen ausserordentliehen Gesandten und bevollmächtigten Minister beim Norddeutschen Bunde und den süddeutschen Staaten, Herrn eidg. Oberst H a m m e r , in gleicher Eigenschaft beim Kaiser des Deutsehen Reiehes zu beglaubigen.

Der

schweizerische Konsul in Venedig, Herr E e r e s o le,

meldet

dem Bundesrath mit Rote vom 28. v. Mts., dass die gegenwärtig im Königreich Jtalien geltenden Geseze vom 1. September d. J. an aueh in den ve n e t i a n i s e h e n Provi n z e n zur Anwendung kommen werden.

Herr Edouard S e e r e t a n , von Lausanne, hat in Folge seiner ...m 13. v. Mts. erfolgten Ernennung zum Sekretär des eidg. politi-

5.^ sehen Departements um Entlassung von seiner Stelle als Ueb.^rsezer beim schweiz. Ständeräthe nachgesucht, welche Entlassung ihm vom Bundesrathe unter Verdankung der geleisteten Dienste ertheilt worden ist.

Mit S.^reiben vom 28/30. März ^.hin hat die Regierung des Kantons Waadt .dem ^Bundesrathe den vom dortigen Großen Rathe in ^Sachen der Rhonekorrektion auf waadtländischem gebiete gefaxten Beschluss einbegleitet, welcher Besehluss in deutscher Uebersezung also lautet : D e r G r o s s e R .. t h des K a n t o n s W a a d t , . nach Einsteht des vom Staatsrathe vorgelegten .Dekretentwurfes^

nach Einsteht des Bundesbeschlußes vom 22. Dezember 1870, betreffend die Rhonekorrektion im Kanton Waadt^,,

b e schl i e^f :

Artikel 1. Die Regierung des hohen Standes Waadt erklärt, insoweit es ihn betrifft., ihren Beitritt zum Bundesbeschlnsse vom 22. Dezember 1870, betreffend die Rhonekoxrektion im Kanton Waadt.

.^t. ..... Die B u n d e s I^e i t r .. g .. an ^die Rh.^korrektio^n ^sollen als Beihilfe (.'.. titre d... secours) zu den Arbeiten für Eindämmung d^ese^ Flusses und seiner Zuflüsse im Bezirk Aigle über die hiefür durch den Artikel 25 des Beschlusses vom 19. Januar 1856 vorgesehenen finanziel.len Mittel hinaus verwendet werden.

Die Verkeilung des Bundesbeitrages an die verschiedenen Ge-

meindsgebiete und Waldbäche wird bei der Feststellung der jährlichen ^Ausgaben für Seen und sliessende Gewässer vorgenommen.

Art. 3. Der Vorsteher des .Baudepartements soll in Berson oder durch einen Abgeordneten den Sizungen und ortlichen Jnspektionen der gemischten internationalen Kommission beiwohnen, welche Kommission in der zwischen den Kantonen. Waadt und Wal.lis abgeschlossenen Uebereinkunst vom 4. April 1836 vorgesehen ist.

^ Ferner wird der Departementsvorsteher in jeder ^izung mit bexathender Stimme durch einen für. Brüken und Strassen im Dienst stehenden Jngenieur von Amtes wegen vertreten.

^)^iehe eldg. Gesezsammlung^ Band X, Seite .^24.

Bundesblatt.

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Axt. 4. Der Staat^xath ist mit dex Vollziehung des ^egenw....^ tigen Beschlusses beauftragt.

Gegeben, untex dem gxossen Staatssiegel, zu .Lausanne den

25. Januar 1871.

^ ..

Dex Präsident des ^rossen Rathes: .

(L. .^.)

V. B e r x i n .

Dex Sekxetax: .L s. J a e e a x d . .

Das Bostdepaxtement ist vom Bundesrathe ermächtigt worden, mit der Regierung des Kantons Aargau wegen Errichtung eines Tele^raphenbüreaus in D o t t i k on einen Vertrag abzuschließen.

...... ... te. dieser ^ntnmer ist da^ ^eneralz^lltablean ^m Jahr 187^ .^ei^ .^..l^t.

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Jahr

1871

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1

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14

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

08.04.1871

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518-520

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