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Botschaft de...

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend

Fixirung des ordentlichen Budgetkredits fur die polytechnische Schule.

(Vom 23. Juni 1871.)

Tit. l ..Nachdem in Berechtigung einer an uns gerichteten Eingabe des schweizerischen Sehulraths vom 12. Mai 1869 in den eidg. Voranschlag für 1871 (IV. Abschnitt, G. Polytechnikum , VI. B e i t r a g an den a n o n y m e n Schulfond) em Kredit von Fr. 10,000 ausgenommen worden, haben Sie, laut Besehluss vom 22,^23. Dezember abhin, betreffend jenen Voranschlag, den begehrten Kredit zwar bewilligt, "jedoch (wie es im Besehl.uss wortlich lautet) in der Meinung, dass, wenn künftig solche Mehrleistungen an das Polytechnikum vom Bunde verlangt werden wollen, die daherigen Anträge auf dem Wege der Bundesgesezgebung und nicht mehr im Wege der Büdgetberathung anzubringen feien. ^

Nach dem Wortlaut dieses Beschlusszusazes scheint es, dass di...

Fr. 10,000 Beitrag an den anonymen Schulsond nur für das lausende

Jahr bewilligt seien..

Wir haben nun nicht ermangelt, in Folge Jhres Beschlusses den Sehulrath darüber noch besonders anzusragen, ob er mit seinem Ver-

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langen eine .^loss vorübergehende oder aber eine dauernde Mehrleistung des Bundes in Aussicht genommen habe^ Die Antwort fiel, wi.^ erwartet, unter Verweisung auf eine Menge früherer Eingaben, dahin aus, daß der Schulrath nicht etwa nur ein ..usserordentliches Bedürfnis für e i n Jahr im Auge gehabt, so dass die betreffende Summe jede.^ Jahr wieder verlangt werden müsste. ; dass es vielmehr im Sinne seiner Anträge gelegen habe, dass durch einen Beschluss der Bundesversammlung ein d a u e r n d e s V e x h ä l t n i s s geschaffen werden solle, wie es di^.

Ratur. der Sache erheisehe. Es sollte nämlich nach Anficht des Schul....athes dadurch dem p e r m a n e n t e n und stets dringlicher werdende^ B e d ü r f n i s s e , die dur.eh den Abgang ausgezeichneter Lehrkräfte drohenden grossen Verluste vermittelst ausserordentlicher Hilfsmittel abzuwenden oder bereits erlittene diesfällige Einbußen zu repariren, nachhaltig begegnet werden. ^ Nachdem im Jahre 1^62 der anonyme Schulfond zur Festhaltun^ oder Gewinnung ausgezeichneter .Lehrkräfte gestiftet worden (Bnndesblatt 1863, H., 318), habe der schweizerische Sehulrath stets mehr die.

Dringlichkeit des Bedürfnisses erkannt, dass der Jahresertrag dieses

Fonds aus Fr. 10,000 gesteigert, mit andern Worten der Jahresbeitrag des Bundes an das eidg. Polytechnikum entsprechend erhoht werden solle.

Ohne hier wiederholen zu wollen, was in unserer leztjährigen Büdgetbotschast zur Begründung der Aufnahme eines Jahresbeitrages von Fr. 10,000 an den anonymen Schulfond angebracht worden ist, erlauben wir uns, entsprechend dem bezüglichen Gutachten des Schulrathes, noeh auf Folgendes aufmerksam zu machen, was dasür spricht, dass jene Summe der Anstalt unter allen Umständen bleibend zugesichert werden sollte.

Die grosse politische Einigung Deutsehlands hat die Stimmung de.^ deutsehen Gelehrten, dieses Land ungern zu verlassen, nicht unbedeutend erhoht; andererseits haben die neuliehen Ereignisse in Zürich die Reignng der daselbst angestellten deutsehen Gelehrten, in ihr Vaterland zurükzukehren. gar sehr verstärkt. Es handelt steh daher mehr denn j^ darum, ^ Rang und Ruf der eidg. Anstalt durch ausserordentliehe Mittel ^u sichern.

Ohnehin steigern sieh aueh verschiedene andere Ausgaben der Anstalt seit dem Beziehen des Reubaus und der starken ^re.^uen^unahme, s.^ dass die früher normirten bezüglichen Ansähe nicht mehr sestgehalten werden konnen. Das Besoldungsbüdget genügte bis jezt nur noch, weil einige ..Professuren unbesezt blieben. die Ansäze der Reinigungs-, Beheizungsund Beieuchtungskosten, der Mobiliarunterhaltung und der Sammlungen müssen fast alljährlich überschritten werden, wenn aueh bis jezt nicht in.

grossen Zahlen.

.^22 Es erscheint daher die dauernde Erhöhung des Büdgets der eidg.

polytechnischen Schule um die fraglichen Fr. 10,000 in jeder ^iehung als gerechtfertigt. Dagegen findet auch der Bundesrath , dass es viel .einfacher und rationeller ist, den allgemeinen Büdgetansaz für die pol.^technische Schule um diesen Betrag zu erhöhen, statt der beantragten ^Zusehussertheilung an den anonymen Schnlsond. Durch solche Vermischungen von Zuschüssen aus öffentlichen Mitteln zu Fonds, die von privaten mit speziellen Stistungszweken begründet worden sind, können tn der Folge unklare Rechtsverhältnisse und Streitigkeiten entstehen, die durch ein Auseinanderhalten derselben besser ausgewichen werden. Für die Bundeskasse ist es übrigens ganz gleichgültig, unter welchem ^..itel.

die Fr. 10,000 rubrizirt werden. Wir betrachten es also nur .^ls ein verändertes Rechnungsverhältniss, wenn wir beantragen, die Fr. 10,000 auf den ordentlichen Beitrag überzutragen.

Damit würde sieh dann der Gesammtbeitrag des Bundes an die Anstalt von Fr. 285,000 aus Fr. 2^5,000 steigern. Der Sehulrath spricht uns indess den Wunsch aus , es möchte bei dieser Sachlage die Abrundung des Beitrags aus Fr. 300,000 erfolgen. Wir möchten unserseits empfehlen, diefem Begehren des Sehulrathes beizupflichten und zwar schon darum, um damit ^gleich ein anderes Rechnungsverhältniss

zu bereinigen, das uns ebenfalls etwas anstössig erscheint. Es wird

nämlich dermalen aus den Zinsen des Reservesonds der polytechnischen Schule ein Beitrag an die Versicherungsprämien für die Lehrergesel^schaft verausgabt, der z. B. im Jahr 1870 Fr. 6295. 15 betrug. Augenscheinlich ist ein solcher Beitrag nur eine andere Form von Ausgaben für die Besoldung der Lehrerschaft und es entsteht durch Auseinanderreißen solcher Verrechnungen der Rachtheil, dass der klare Einblik in die

bezüglichen Büdgetverhältnisse getrübt wird.

Wenn die h. Bundesversammlung die Fr. 300,000 bewilligen

würde, so läge es dann in unserm Willen, den ^chulrath anzuweisen, auch dieses Rechnungsverhältniss so zu ordnen, dass alle ordentlichen ^Jahresausgaben durch den Hauptbüdgetsaz regnlirt werden.

Wir möchten die Abrundung aus Fr. 300,000 aber auch noch aus ^em Gru..^e empsehlen, um in dieser ^umme gewissermassen ein bestes Fundament zu haben gegenüber weitergehenden Verlangen, unter der Selbstverständlichen Voraussezung, dass nicht neue Unterrichtsanstalten der .polytechnischen Schule beigesügt werden wollen , was einstweilen nieht in Aussicht steht. Wir anerkennen zwar bei diesem Anlass gerne, dass der schweizerische Schnlrath die Oekonomie der Schule mit grosser Sorgfalt und Sparsamkeit administrât und dass alle andern polytechnischen Anstalten, welche mit der schweizerischen auf gleichem Rauge stehen, weit höher dotirt find, als die leztere. Dessenungeachtet glanben wir, dass wenn das Budget aus Fr. 300,000 si^irt werde, der Jahresbeitrag des

923 Bundes dann ein solcher sei, mit welchem sich für die Schule in ihrem ^igen Umfang die notwendigen Ausgaben bestreiten lassen werden.

Und selbst wenn der Fall einträte, dass innert diesem Rahmen Mehrausgaben nothwendig würden, so dürste dann füglich das Fehlende durch ^ine etwelche Steigerung der Schulgelder, also ohne weitere Jnansprnchnahme der Bundeskasse, bezogen werden.

Mit Bezug auf obige Eroberungen glauben wir, Jhnen, Tit., den nachstehenden Beschlussentwurs zur Berechtigung und Annahm^ empfehlen zu sollen, und benuzen den Anlass, Sie unserer vollkommensten Hochachtung ^u versichern.

B e r n , den 23. Juni 1871.

Jm Ramen des schweizerischen Bundesrathe^, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Schenk.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: ^ie^.

(Entwurf)

Bundesbeschluß betreffend

den Bundesbenrag an die eidgenössische polytechnische Schule.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen E i d g e n o s s e n s c h a f t

besehliesst: Axt. 1. Der jährliche Beitrag der Eidgenossenschaft sur die polr,.technische Schule wird auf 300,000 Franken festgesezt.

Art. 2.

in Kraft.

Gegenwärtiger Besehluss tritt mit dem 1. Januar 1872

Art. 3. Der Bundesrath ist mit der Vollziehung desselben beaustragt.

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Botschaft des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend Fixirung des ordentlichen Büdgetkredits für die polytechnische Schule. (Vom 23. Juni 1871.)

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08.07.1871

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920-923

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10 006 927

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