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.Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend die Wahrung der Neutralität der Schweiz wahrend des Krieges zwischen Frankreich und Deutschland.

(Vom 28. Juni 1871.)

Tit.!

Am 8. Dezember 1870^) legte der Bundesrath Jhrer h. Behorde Rechensehast von dem Gebrauche ab, welchen er von den ihm durch Bundesbesehluss vom 16. Juli gl. J. ^) ertheilten Vollmachten gemacht hatte. Dieser Gebrauch wurde von Jhnen gutgeheissen und unterm 22. gl. Mts. eine Schlussnahme gesasst, welche die Vollmachten

für den Bundesrath bestätigte.

Dieser Bundesbeschluss bestimmt im Artikel 3 :

,,Der Bundesrath wird der Bundesversammlung bei ihrem nächsten "Zusammentritte über den Gebrauch, den er von den ihm neuerdings ,,ertheilten Vollmachten gemacht hat, Rechenschaft ablegen."

Heute haben wir nun die Ehre, uns dieses Auftrags durch Unter-

breitung gegenwärtigen Berichts zu entledigen. Dabei wurde die ^) Siehe Bundesblatt v. J. 1870, Band III, Selte 789.

^) Siehe eidg. Versammlung, Band X, Seite 203.

Bundesblatt. Jahrg. XXIII. Bd. II.

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762 nemliche Reihenfolge der verschiedenen Bestandtheile wie beim porherigen Berichte eingehalten, d. h. es werden hier die Massnahmen.

des Bundesrathes in der Reihenfolge der Departemente ausgesührt, welche jene Maßnahmen veranlassen oder ihre Vollziehung überwachten.

^...ch im .Laufe des verflossenen Jahres trat ein Vorfall ein, der, wenn auch unser Land nicht direkt berührend, doch die Aufmerksamkeit desselben in hohem Grade zu erregen geeignet war. Die Regierung des Grossherzogthums L u x e m b u r g , dessen Neutralität durch den Londonervertrag vom Jahr 1867 von den Mächten volkerrechtlich festgestellt und garantirt worden war und das sich zu Anfang des Krieges der Beoba.htung jener Neutralität seitens der kriegführenden Staaten in ahnlieher Weise versichert hatte, wie dies die Schweiz gethan, wurde Anfangs Dezember 1870 durch eine Eröffnung des deutschen Bundeskanzlers überrascht, dass das kriegsührende Deutschland aus Gruud verschiedener Tatsachen die .Neutralität Luxemburgs als von der dortigen Regierung verlezt erachte und sich in Folge dessen seinerseits nicht mehr für verpflichtet halte, bei den militärischen Operationen der deutschen Armeen auf diese Rentralität Rüksicht zu nehmen. Die Tatsachen, mit denen dieses Vorgehen motivirt wurde , bestanden darin , dass die feindselige Stimmung eines Theiles der Bevölkerung bis ^u Beleidigungen und übler Behandlung durchreisender deutscher Beamten gegangen sei; dass die ^estnng .^.hionville ^ur Zeit, als dieselbe noch in franzosischem Besiz gewesen, durch Raehtzüge der Luxemburger Bahn, und zwar unter Vorwissen der Landespolizei, Verproviautirung erhalten habe, und dass seit der Uebergabe von Me^ ein massenhaster Uebertritt von französischen Soldaten und Offizieren vom franzosischen Vizekonsul in .Luxemburg selbst unbeirrt von der Regierung organisirt und deren Durchzug auf fr.^nzo-

sisches Gebiet zur Wiederbetheiliguug am Kampfe bewerkstelligt worden sei.

So kategorisch die Erklärung lautete , welche den Kontrahenten des Londoner Vertrags einfach nol.ifizirt wurde, so durste man doch gerechten Zweifel hegen, dass die konigliehe Regierung diesem ,,^ich nicht mehr sür gebunden Erachten^ ohne weitere Verhandlung mit der Regierung des bedrohten Landes und den Regierungen der Staaten, welche dessen Neutralität mitgarantirt hatten , faktische Folge zu geben willens sei.

Jrgendwelche thatsächliche Hindernisse der Aussührung la^en zwar nicht vor, und nach der bekannten Erklärung des englischen Ministers über die

763 Bedeutung der Reutralitätsgarantien von .Luxemburg, dass , wenn auch nur e i n e der Verlragsmäehte sich weigere, die Macht zu bekämpsen, welche die Neutralität verleze, England keine Verpflichtung habe, seinerseits mit den Wassen einzuschreiten, hatte die k. norddeutsche Regierung um so weniger Grund, sofortige ernstliche Verwiklungen zu besuchten, als von Russland, einer dex Signaturmächte des Londonervertrags, welche eben erst die durch den Bariservertrag stipulirte Neutralität des schwarzen Meeres für aufgehoben erklärt hatte, kaum vorauszusehen war, dass es für die Neutralität Luxemburgs mit Waffengewalt einzustehen sich entschließen werde.

Wir verfolgten selbstverständlich mit grossem Jnteresse den Gang dieser Frage und hielten es im allgemeinen Juteresse für ansserordentlich

glüklieh, dass dem drohenden Wort die That nicht solgte, dass vielmehr der

norddeutsche Bundeskanzler bald beruhigende Erklärungen abgab, welche die rasch entstandene Besorgniss bannten.

Die Wahrung der vertragsmässigen R e c h t e der S c h w e i z bet r e s f e n d das n e u t r a l i s i r t e . ^ a v o . ^ e n und die von uns in dieser Begehung sür die verschiedenen Eventualitäten des Krieges getrossenen Vorkehren sind bereits in unserm Berichte vom 1. Dezember des Rähern dargelegt worden. Die ^rage trat uns näher, als die sranzosische Ostarmee sich zurükziehen n.nsste und das deutsche Armeekorps unter W e r d e r rasch gegen Besancon vordrang. Jn dieser Zeit gab sich in einem Theile des neutralisirten Savo^ens wieder eine lebhastere Bewegung knnd. Das Comili républicain vo.. Bonneville sasste den Beschluss, die Aussühruug der Vertage von 18t5 zu verlangen und sich bei der schweizerischen Eidgenossenschaft dafür zu verwenden , dass dieselbe unverzüglich das nentralisirte Territorium beseze. 35 Gemeinden schloffen sich diesem Begehren an , welches überdies von 42 Betitionen mit einer grossen Zahl von Unterschristen uuterstüzt wurde. Der

Bundesrath nahm von diesen il^m mitgeteilten Beschlüssen lediglieh Kenntniss und sah sich um so weniger zu weitern Entsehliessungen veranlasst, als der inzwischen eingetretene Waffenstillstand dem weitern Vorrü^en des deutschen Heeres Halt gebot. Der Regierungsdelegation von Tours war die übrigens ganz offen betriebene Bewegung in Svvopen kein Geheimniss geblieben. Als die deutsehen Blätter einer Besezung Savo^ens durch die Schweiz unverblümt das Wort redeten , dazu die Nachricht kam, dass von Savo^en aus eine Adresse ins deutsche Hanptquartier zur Wahrung der ..^telluug der in die schweizerische Neutralität eingeschlossenen Bezirke Savo.^ens abgegangen sei und endlich in Genf sich. eine etwas stärkere Zahl schweizerischer Treppen ansammelte, sah sich die franzosische Regierung veranlagt, selbst die Frage der Stellung der Schweiz zu dem neutralisirten Savo^en dnrch ihren Gesandten zur

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Sprache zu bringen und über die Jntentionen des Bundesrathes nähere Anskunst zu verlangen. Es führte dies zu mündlichen Erörterungen,

die sich einige Tage später, als nns von Genf die Mittheilung gemacht

wurde, dass srauzostsche Streitkräste von einigem Belang naeh Anuee...

und Bonneville und deren Umgebung verlegt worden seien, wiederholten

und neben dem gegenseitigen Verhältniss des Augenbliks auch die defi-

nitive Regelung der Angelegenheit aus dem Wege einer neuen vertrag^ massigen Verständigung zum Gegenstande hatten. Es gereichte uns zur Befriedigung, von dem sranzosisehen Gesandten im Austrage seiner Regierung aus gestellte Anfrage hin die Erossnung zu erhalten, dass auch sie eine der peränderten Sachlage entsprechende Umgestaltung des savoi-

schen Reutralitätsperhältnisses als im beiderseitigen Juteresse liegend be-

trachte und nieht nur bereit sei, bald thnnlichst in bezügliche Verhandlungen mit der Schweiz einzutreten, sondern zu denselben auch ein freundliches Entgegenkommen mitzubringen. Jndem wir unsern Gesandten in Baris von diesen gepflogenen Besprechungen in Kenntniss selten , beantragten wir denselben , die erhaltenen Erossnuugen dem franzostsehen Ministerium bestens zu perdanken und den angelegentlichen Wunsch auszusprechen, dass in möglichst naher Zeit eine Konferenz zur Verhandlung der Angelegenheit zusammentreten mochte. Die verhältnissmassige Ruhe der damaligen Tage versehwand indessen zu bald, als dass seither in dieser ^ache irgend ein weiterer Sehritt hätte gethan werden können.

Die Frage, wie zu verfahren sei, wenn T r u p p e n k ö r p e r des e i n e n o d e r a n d e r n k r i e g f ü h r e n d e n T h e i l e s aus u n s e r G e b i e t h in üb e r g e d r ä u g t w e r d e n s o l t e n , war ^..m Voraus durch unsere Verordnung vom 16. Juli 1870 geregelt. Sie waren zu entwaffnen und in das Jnnere des .Landes zu verweisen. Diese Bestimmung kam gleich ^u Anfang des Jahres in Anwendung, als ein vereinzeltes Korps von eirea 15l) Mann irregulärer franzostsche... Truppen sieh ans unser Gebiet flüchtete. Sie wurden an der Greuze in Empfang genommen , und nachdem sie ihre Wassen abgelegt hatten, naeh Thun instradirt, wo man sie unter militärische Aussieht stellte. Eine weit belangreichere Aufgabe dieser Art trat an die Schweiz heran , als die ganze sranzosisehe .^starmee im Bestand von 85,000 Mann und mehr als 10,000 Bferde, von deutschen Heeresabtheilungen eingeschlossen und gedrängt, sieh ansehikte, ihre Rettung durch Uebertritt aus unser Gebiet zu suchen. Jndem wir diesen Schnz gewährten, übernahmen wir die Verpflichtung, dasür zu sorgen, dass die durch unsere Neutralität der Verfolgnng entzogene .^lrmee nicht neuerdings an dem Kriege sieh betheilige.

Darüber nicht im Ungewissen, dass Behorden und Volk der Last, welche die Unterbringung und Verpflegung der unglükliehen ......rmee mit

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sich führen mnsste , willig sich unterziehen werden, konnten wir uns doch auch nicht verhehlen , dass bei einem längern Verbleiben dieser großen Masse im Lande Schwierigkeiten und selbst Gefahren verschiedenex Art sich einstellen konnten, worunter diejenige nicht die geringste war, dass bei einer mogl^chen Wiederausnahme der Feindseligkeiten unter den Jnternirten ernstliche Bewegungen und Versuche massenhaften Aus.^ Bruchs über unsere Grenzen zu befürchten stunden.

W.r erachteten es desshalb geboten, aus möglichste Abkürzung der Jnternirnng Bedacht zu nehmen und liessen zu diesem Zwek durch uusern Gesandten, Herrn Kern, in Baris und im Hauptquartier in Versailles den Vorschlag machen, dass durch Verständigung der beiden kriegführenden Barteien den übergetretenen französischen Truppen die Rükkehr in ihre Heimat ermöglicht werde, was nach dem Vorgange von 185..) in der Weise geschehen konnte, dass Frankreich die Verpflichtung zu übernehmen hatte, die zurükkehreuden Mannschaften während der Dauer des Krieges in keinerlei Weise mehr zum Kriege ^u perwenden, wobei wir überdies sür deu Fall, dass eine solche Verständigung nicht erreichbar wäre, uns für die Zukunft unsere freien Eutsehliessungeu ansdrükkich vorbehielten. Die franzosische Regierung war bereit, aus ein solches Arrangement einzugehen, deutscherseits dagegen wurde der Vorsehlag abgelehnt. Man bedaure, wurde uns erwidert, die Last, welche der Schweig durch den Uebertritt der franzosischen Truppen auferlegt sei. allein ^die frauzosische Regierung sei, nach den gemachten Erfahrungen, ganz ausser Staude , Garantien zu geben, dass diese Truppen nicht sofort wieder gegen das deutsche Heer im Felde erscheinen, sobald sie den sran^osischen Boden betreten hätten.

Die Schweiz habe bisher in loyaler Weise die Neutralität aufrecht erhalten, sie werde ersucht, für die wenigen Wochen, welche hoffentlich nur noch erforderlich sein würden , darin fortzufahren und dadurch den Frieden beschleunigen zu helsen. Die Rükkehr der franzosischen Trnppen nach Frankreich würde die Ehaneen des Friedens erheblich vermindern und nur gemissbraueht werden, um ihn hinauszuschieben. Da inzwischen die Verkeilung der übergetretenen Armee und die Unterbringung derselben in den verschiedenen Kantoneu stattgefunden, die Jnternirten sich überall willig den von den schweizerischen
Behorden getroffenen Anordnungen fügten und es überdies von Tag zu Tag wahrscheinlicher wurde, dass der Waffenstillstand binnen Kurzem zu einem ^riedensschlusse führen werde, so liessen wir es bei dem gethanen Sehritte bewenden. Jn der That kam es etwa 4 Wochen nach Beginn des Wassenstillstandes zur Annahme von Friedenspräliminarien, welche unter Anderm die sofortige Rükkehr der franzosischen Kriegsgefangenen, welche nieht schon nach dem Waffenstillstand zur Auswechslung gekommen waren, in ihre Heimat vorsahen und anch uns gestatteten , die Jnterniruug der sranzosischen Armee aufzuheben und deren Heimkehr anzuordnen, wobei immerhin

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nach der schon beim Uebertritt getroffenen Verabredung das deponirte Kriegsmaterial in unfern Händen verblieb.

Eine Sorge, welche uns von dem Moment an beschästigte, als von Deutschland aus der Rus nach L o s t r e n n un g des E l s a s s e s v o n F r a n k r e i c h u n d W i e d e r ei n v e r l e i b u n g d i e s e s L a n d e s in D e u t s c h l a n d laut wurde, war die, den nachtheiligen Rükwirkungen zu begegnen, welche diese Annexion für die Schweiz deutlich geuug voraussehen liess. Es waren zunächst die Gefahren nicht zu per.kennen, welche in k o m m e r z i e l l e r Beziehung ans dem Umstaude er.^ wachsen mussten, dass die das Elsass durchziehende Ostbahn eine deutsche .Linie würde, dass überhaupt eine sranzosisehe Eiseubahnlinie die nordliche, und einen guten Theil der westlichen Schweizergrenze nirgends mehr direkt erreichen sollte. Die bisherige vorteilhafte Lage der Schweiz an zwei xivalisirenden ansländisehen Bahns^stemen, an einer deutschen, Ant.^ werpen, Bremen zustrebenden Linie, und an einer franzosischen, auf Baris und Havre gerichteten Linie . die aus dieser Rivalität für die hinterliegende Schweiz erwachsenen Transport^ und Tariseombinationen, resp. Reduktionen und Begünstigungen, das Alles musste wesentlich alterirt werden durch eine dazwischen sich keilende neue deutsche Provinz, sei es, weil die deutsche Bahnverwaltnng die Direktion nach Deutschland zu ausschließlich bevorzugen und den Znflnss aus den französischen Bläzen für die Schweiz erschweren dürste, welche Befürchtung durch bezügliche Aeusserungen der deutschen Bresse steh als sehr begründet erzeigte, nament^ lich aber auch, weil die ohnedem komplieirten Verträge und Kombinationen für Alimentirung grosser Transporte und Erzielung günstiger Breise zwischen Bahnen verschiedener Länder noch bedeutend schwieriger werden, wenn jeweilen uo^ ein drittes Bahngebiet betreten und dadurch ei... dritter

Beteiligter zum Mitreden berechtigt wird. Welche Bedeutung dieses

kommerzielle Jnteresse für die Schweiz hat,

erhellt deutlich aus der

Thatsaehe, dass die Ein- und Aussuhr bei Basel uugesähr zwei Füuftel

des gesammten schweizerischen Handels darstellt. Von hoherer Wichtigkeit noeh als die genannten erschienen uns die Gefahren, ^ welche die beabsichtigten Annexionen der künstigen Vertheidigung unseres Landes und der Aufreehterhaltung seiner N e u t r a l i t ä t zu bringen geeignet waren.

Diese Gefahren hier des Rähern darzulegen, würde uns zu weit führen, uud wir perweiseu in dieser Beziehung aus die bei den Akten liegenden Gutachten unsers Militärdepartements.

Diese drohende Sachlage konnte anch den Kantonen nicht entgehen, welche von derselben zunächst betrossen wurden, Bern und Basel.^Stadt.

Beide befürworteten sehr die von uns bereits eingeleitete Jntervention zur bestmöglichen Wahrnng der schweizerischen ^Jnteressen, wobei sie in-

767 dessen mehr nur die Abwehr der wirthschastlichen ...^achtheile ins Auge fassen zu sollen glaubten. Diesen zu begegnen, boten st.h drei Möglich-

.keiten dar: entweder Ausschluss des nordlichsten Theiles des Elsasses

pon der Annexion, oder aber, wenn Deutschland aus vollständiger Loslösung des Elsasses von Frankreich bestehen sollte, Ueberlassung eines geeigneten Theiles desselben an die Schweiz, um von Basel ans auf schweiz. Gebiet eine möglichst direkte Verbindung mit Frankreich ^nd dessen Eisenbahnnez suchen zu können, oder aber, wenn auch daraus nicht eingegangen werden sollte, Erwirkung von Garantien für direkten, durch keinerlei neue Beschränkungen gehinderten, zollfreien Transitverkehr zwischen Frankreich und der Schweiz über deutsches Gebiet. Aus die erste der drei genannten Alternativen konnte, abgesehen von gewissen ^achtheilen militärischer Ratnr, welche mit einem solchen Hereinragen einer schmalen ^nnge französischen Landes zwischen deutsches und schweiArisches Gebiet verbunden für uns selbst verbunden gewesen wären, schon desshalb nicht ernstlich reslektirt werden, weil an ein Eingehen aus ein solches Bostulat deutscherseits nicht zu denken war. Unsere Jnstruktionen an Herrn Minister Kern bewegten sich daher aus dem Boden der beiden andern Alternativen, wobei selbstverständlich betreffend einer allsälligen Veränderung der schweiz. Grenze nicht davon die Rede sein konnte, in der Friedensstipulation durch Frankreich und Deutschland eine solche Territorialveränderung der Schweiz feststen zu lassen, sondern lediglich die Ausnahme einer Bestimmung in derselben zu erwirken, welche der .^ehweiz die Möglichkeit einer solchen Vereinbarung mit dem neuen Besizer des Landes gesichert hätte. Diese Fragen wurden aus der Grundlage unserer Jnstruktionen von Herrn Kern .wiederholt mit der Regierung ^er nationalen Verteidigung in Baris besprochen, und es bedurfte keiner langen Rachweise , um sie zu überzeugen , dass die Rettung eines direkten, unbeschwerten Verkehrs zwischen Frankreich und Deutsehland eben so sehr im französischen als im schweizerischen Jnteresse liege, und sie zu peranlassen , bei den Verhandlnngen der Friedenspräliminarien schon ernsthast dasür einzutreten. Wir nahmen auch keinen .Anstand, dem Grasen Bismarck unsern Standpunkt in direkter Weise auseinandersetzen ^u lassen, da wir mit vollem Recht annehmen konnten, dass Deutschland bei Ausnuzung seines Sieges nicht auch dem neutralen .Lande Schädigungen Anfügen und die Bedingungen späterer Ausreehterhaltuug seiner Reutralität erschweren wolle. Hier
fand nun zwar unser Ansinnen eine wenig günstige Ausnahme, indessen brachten doch die Friedenspräliminarien eine solehe Gestaltung der südöstlichen sranzösischen Grenze, dass wenigstens für den Eisenbahnausgangspunkt bei Bruntrut der unmittelbare, direkte Anschluss an das sranzösische Eisenbahnnez erhalten .blieb. Wenn damit auch etwas, und nicht Unwesentliches gewonnen wax, ^o war doch mit diesem Zugeständniss, wenn jene sonst allerdings nicht leicht

768 erklärbare grenze als ein Zugeständniss für uns angesehen werden konnte, weder unsern militärischen Bedürsnissen, noch den Bedürfnissen des in Basel ein- und ausgehenden franzosisch^schweizerischen Verkehrs.

Rechnung getragen. Wir fanden es daher geboten, im Hinblik auf die nach Abschluß der Bräliminarien erosfueten definitiven Friedensunterhandlungen in Brüssel, unsere Bestrebungen sortzusezen, wobei wir, da sranzosischerseits nur unser kommerzieller Gesichtspunkt, nicht aber auch unser militärischer, dessen Besriediguug eine Gebietsabtretung erheischte, getheilt wurde, uns daraus angewiesen sahen, unsere Be-

ftrebungen aus möglichst glükliche .Losung der Verkehrsfrage zu kon-

^entriren. Ob und wie diese Frage in Brüssel behandelt wurde, ist uus bis dato unbekannt geblieben ; das erwünschte Ziel wurde jedenfalls von den französischen Unterhändlern nicht erreicht, da der Frankfurter Friede den fragliehen Bunkt mit keinem Worte berührt. Wir sehen

immerhin die Frage noch nicht als ganz erledigt an. Es hängt freilich

von nun an lediglich vom guten Willen Deutsehlands ab, ob es zu Gunsten eines freien, konkurrenzfähigen Verkehrs zwischen Frankreich und der Schweiz Zugeständnisse machen will; da wir indessen in der Lage sind, den deutsehen Verkehrs^ beziehungsweise Eisenbahninteressen im Elsass auch unsererseits nicht unwesentliche Forderung angedeihen lassen zu konnen, so scheint uns eine unsern Bedürfnissen im Wesentliehen entsprechende Losung unserer Frage noch nicht und um so weniger ausgeschlossen zu sein, als die preussische ......erkehrs.. und Eisenbahnpolitik,.

welche sich aueh in der Verwaltung des Elsasses nicht verläugnen wird, bis jezt einen keineswegs engherzigen Eharaktex beurkundet hat.

Unsere G e s a n d t s c h a s t in B a r i s hat seit dem Zeitpunkte, als wir unsern legten saehbe^ügliehen Berieht Jhnen überreichten, ernste Krisen und erschütternde Wechselsälle durchzumachen gehabt.

Nachdem Baris zuerst lange Monate der Belagerung ausgestanden, brachen dann über diese Stadt im Monat Januar auch noch alle.

Schreken eines B o m b a r d e m e n t s herein. Die Geschosse der Be.^ lagernngsarmee trafen die Spitäler und Ambülaneeu, und verwundeten oder todeten harmlose Leute , Frauen , Kranke und Kinder. Unser Minister erachtete es als seine Bflicht , seine Stimme im Ramen der Menschlichkeit und des Volkerreehts zu erheben , welches verlebt erschien durch das ohne Voranzeige begonnene Bombardement , das nicht einmal den Angehörigen neutraler ...Staaten gestattete, sich personlieh nebst

76^ Hab und Gut in Sicherheit zu bringen.

Herr K e r n , dem in Folg..

Weggangs von Mgr. Ehigi die Stellung des Alterspräsidenten des diplo-

matischen Korps in Baris zufiel, berief dieses ledere zu dem .^weke, um an das Hauptquartier von Versailles eine Kollektivnote zu richten. Die vorläufige Redaktion derselben wurde dem Herrn Washburne, Minister der Vereinigten Staaten, van Zu^len, Minister der Niederlande, und Kern, Minister der Schweiz, übertragen. Die Rote wurde unterzeichnet von allen Mitgliedern des diplomatischen Korps und von den Konsuln der Mächte, deren Vertreter die belagerte Stadt perlassen hatten.

Die Rote protestate gegen das bei dem Bombardement eingeschlagene Verfahren und stüzte sich dabei auf die Unterlassung jeglicher Voranzeige.

und aus die Unmöglichkeit, in welche die .Vertreter der neutralen Rationen sieh persezt sahen , ihre Angehörigen gegen die Gefahren zu schüzen, denen sie steh nicht zu entgehen vermochten, indem Gründe hoherer Gewalt , namentlich die ihrer Abreise von Seite der Kriegführenden ent^ gegengesezten Schwierigkeiten, sie daran verhinderten., und es verlangte die Rote im Weitern, dass Maßregeln getroffen werden, um den betreffenden Laudesaugehorigen zu gestatten, sich personlich nebst Hab und ^Gut in Sicherheit zu briugen.

Der Schritt blieb jedoch ohne Ersolg. Herr Gras p. Bismarck entgeguete , das Bombardement sei eine militärische Rothweudigkeit, dereu Verantwortlichkeit ans diejenigen zurüksalle, welche aus eiuer Stadt von nahezu ^wei und eiuer halben Million Einwohnern eine Festung und ein verschanztes .^ager, einen Buukt der Konzentration de...

bedeutendsten Kräfte des ^eindes gemacht hatten. Er behauptete, zu wiederholten Malen die Angehörigen der neutralen Staaten auf die Folgen aufmerksam gemacht zu haben, welche ihr Verbleiben in der belagerten ^tadt nach sich ziehen konnte ; es hätten dieselben aber die ihnen gebotene Gelegenheit, die Stadt zu verlassen, nicht benu^t. Das deutsche Hauptquartier hielt ^u Gunsten des diplomatischen Korps die Erlaubniss, Baris zu verlassen, aufrecht, erklärte aber, die militärische Aktion gegen die .^tadt nicht dem Umstande unterordnen zu konnen, einem Theile der Bevölkerung, der ans 50,000 Mensehen zu schälen sei, nebst ihren Familien und Vermogensgegenständen, den freien ...lustritt zu gestatten.

Gegenüber

dieser kategorischen Weigerung , seinen Wünschen zu

entsprechen , hielt das diplomatische Korps , durch das .^rgan des Hrn. Kern, in einer Replik den Grundsa^ des ueuern Völkerrechtes ansrecht, dass dem Bombardement einer Stadt eiue Ansforderung (Sommation) vorauszugehen habe.

Der Bundesrath eri.heilte dem von seinem Minister bei diesem Anlasse beobachteten Verhalten , sowie den von ihm im Ramen des diplomatischen Korps ausgesprochenen Grundsäzen seine Gutheissung.

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Die Rote des Bundesrathes vom 26. Oktober 1870, welche von der deutschen Regierung den freien Ein- und A u s g a n g e i n e s d i p l o m a t i s c h e n C o u r r i e r s erwirken sollte, damit die Regierungen in den Fall gesezt würden, den Verkehr mit ihren Vertretungen fortzusezen, hatte keinen bessern Ersolg als die vorhergehende, so daß während der ganzen Dauer der Belagerung unsere Gesehästsbeziehungen mit der Gesandtschaft in Baris beinahe ganz unterbrochen waren. So schikte Herr Minister Hammer eine Anzahl an die Gesandtschaft in .^aris gerichteter Briefe nach Bern zurük , welche die deutsche Feldpost nicht hatte bestellen können und die ihm von der kaiserlichen Kanzlei übermittelt worden waren.

Auch noch langere Zeit nach der Kapitulation von Baris war von Sicherheit der Bost- und Telegraphenverbindung keine Rede, so dass wir für wichtigere. Mittheilungen immer zu außerordentlichen Mitteln unsere ^uflncht nehmen mussten.

An diesen Bericht über die Thätigkeit unserer Gesandtschaft in Frankreich knüpfen wir Einiges an, was die Schw e i z e r k o l o n i e i n Baris betrifft, welche während der schmerzlichen Zeit der Belagerung ebensalls harte Brüsungeu zu ertragen hatte. Als der Waffenstillstand abgeschlossen und der Verkehr mit der Stadt wieder hergestellt war, machte Herr Minister Kern den Bundesrath mit dem täglich wachsenden Elend und der ungewöhnlich harten und ungleichen Lage bekannt, in welcher sieh die Kolonie der Schweizer in Baris damals befand. Um der dringendsten Roth zu steuern, eröffneten wir sogleich einen Kredit und richteten .^in Kreisschreiben an sämmiliche Kantonsregieruugen, um sie einzuladen, unsern Landsleuten im Unglüke beizustehen. Dieser Ausruf fand überall die wärmste Ausnahme.

Regierungen, Privatgesellschaften , einzelne

Bürger, die gesummte Ration, Alle überboten sich in sreigebigen Liebes-

^aben und bewiesen aueh diesmal wieder durch die Begeisterung, mit der jeder Einzelne zur Unterstüzung der bedrängten Brüder seinen Bei-

trag hergab, dass die Devise ,,Einer für Alle, Alle sür Einen^ kein leeres Wort sei.

Die Herren Staatsrath Eheneviere von Gens, und Roth, Sekretär des politischen Departements , wurden vom Bundesrathe mit der Aufgabe nach Baris abgesandt, die gesammelten Gaben der dortigen Kolonie zu überbringen und derselben gleichzeitig mitzutheilen, wie sehr der Bundesrath und das ganze ^.hweizervolk an den Brüsnngen, welche die Kolonie während der Belagerung mit so vielem Muthe ertragen, Antheil genommen habe. Ansserdem waren die Delegirten beauftragt.

Herrn Minister Kern im Ramen des Bundesrathes die vollste ....ner-

77t kennung auszusprechen für die von ihm während der langen und kriti-

schen Zeit gänzlicher Verbindungslosigkeit mit dem Heimatlande an den Tag gelegte Umsi.ht, Energie und pflichttreue Vaterlandsliebe.

Die Delegirten, Herr Eheneviere und Herr Roth, entledigten sich ihrer Ausgabe mit Auszeichnung. Der Tag, an welchem die schweizerische Kolonie zusammenkam , um die Mittheilungen unserer Abgeordneten entgegenzunehmen, gestaltete sich zu einem erhebenden, patriotischen Feste, das unter den Schweizern in Baris lanate in Erinnerung bleiben wird.

Sie brachten dem Bundesrathe von Seite unserer unglüklichen Landsleute den herzlichsten Dank zurük sür die grossmüthigen Beweise pon

Anhänglichkeit, welche ihnen das Vaterland bei dieser Gelegenheit in so rührender Weise gegeben habe.

Jm ü b r i g e n Frankreich war das Elend u n s e r e r L a n d s -

leute, im Augenblike der Einstellung der Feindseligkeiten, nicht weniger gross als in der Hauptstadt.

Es glaubte daher der Bundesrath, auch sür

diese etwas thun zu müssen, da es nicht billig sei, ste zu Gunsten derjeuigen in Baris vollig zu pernachlässigen. Der Bundesrath liess daher die benachbarten sranzosischen Departement bereisen, ...... einen Einblik in die dort vorherrschenden Bedürsnisse zu gewinnen und in den grosseren Städten die Gründung von Komites ins Werk zu sezen, welche die Verkeilung der Hilssgelder zu übernehmen hätten , die ihnen pom Bundesrathe zur Verfügung gestellt werden sollten. Wir waren nemlieh der Ansicht, dass solche Lokalkomites sich am besten dazu eignen, um die eingegangenen Gaben mit Keuntniss der Sachlage und mit billiger Berüksiehtigung aller besteheuden Verhältnisse je nach Bedürfniss ^u vertheilen. Es bildeten sich zwei solcher Komites, eines in Montbéliard, das andere in Besancon. Beide, besonders dasjenige in Montb.^liard , haben schon grosse Dienste geleistet , indem sie unseren verarmten , in einem vom Kriege vollig verwüsteten Lande wohnenden Landsleuten in ihrem Unglüke hilfreich zur Seite standen. Da diese Unterstüzungen noch nicht abgeschlossen sind, so werden wir erst später in der Lage sein, einen vollständigen Bericht darüber abzustatten.

Dank der Vermittlung der schweizerischen Konsuln war es dem Bundesrath ansserdem noch ermoglicht , eine Anzahl Hilfsbedürftiger zn untersten , welche sich der Bitte um .^.ilfe an ihu direkt gewendet hatten.

Eine grosse Zahl in Frankreich etablirter Schweizer , welche durch den Krieg um Hab und Gut gekommen sind , wünschten in ihr Vater-

land zurükzukehren ; allein die Hilssgesellsehaften, deren Fonds bereits

772 in bedeutender Weise geschwächt waren, konnten ihnen keine hinreichen^ den Mittel bieten. Um diese Rükl.ehr zu erleichtern, wandte sich der .Bundesrath mit dem Ansuchen an die schweizerischen Eisenbahudirektionen, diesen Heimkehrenden die Fahrt anf ihren Linien unentgeltlich gestalten ^u wollen. Die Bitte wurde sosort gewährt, und wir benuzen gerne den hier gebotenen Anlass, mit Dank das freundliche Entgegenkommen ^u konstatiren, mit welchem die Direktionen der schweizerischen Eisenbahnen während der ganzen Ze.t die Thätigkeit der verschiedenen Hilfskomites zu untersten und zu erleichtern bemüht waren.

Die Belagerung der F e s t u n g B e l s o r t bot der Schweiz eine neue Gelegenheit, sich bei den kriegführenden Heeren zu Gunsten der unschuldigen Opser des Krieges zu verwenden. Was der Bundesrath für Strassbnrg gethan, glaubte er auch thun zu müssen für eine in nnmittelbarer Rahe unserer Landesgreuze gelegene Stadt, mit welcher die Bevölkerung einzelner Bezirke des schweizerischen Jura seit langer Zeit in taglichem Verkehr steht. Aus Verlangen des bernischeu Regierungsrathes hat der Bundesrath den franzosischen und deutschen Militärbehorden das Delegirtenkomite von Bruutrut, welches abgegangen war, um von den Belagerern den freien Abzug ans der Festn..g für Fragen, Kinder und Greise zu erbeten, aufs Angelegentlichste anempfohlen.

Um ein gleiches Empfehlungsschreiben kam auch ein in Basel zu demselben Zweke gebildetes Komite beim Bundesrathe eiu. Er beantwortete das Gesuch aus dieselbe Weise, wie dasjenige aus Vruntrnt.

.Leider scheiterten beide Versuche. Der deutsche General konnte sich mit dem franzosisehen Festungskommandanten nicht über die Bedingungen des ^ll^ugs einigen. Eti^uetteusragen ersehwerten die Verhandlungen und die Folge davon war, dass die Anfrage des Komites von Basel, gerade wie vorher diejenige des Brnntruter Abgeordneten , schliesslich abgewiesen wurde.

.^bschon diese Bemühungen umsonst gewesen waren, übersandte der Gemeinderath der Stadt B e l s o r t nach ausgehobener Belagerung dem Bundesrath einen Auszug aus seinen Verhandlungsprotokollen, in welchem er der Schweiz für die Beweise von ^.heilnahme, welche sie der Stadt während der Belagerung und nach der Kapitulation gegeben, den wärm-

sten Dank ausspricht.^)

Jn gleicher Weise haben andere sranzosisehe Gemeinden und Vereine, namentlich auch die Rationalversammlung in Bordeaux^ mit Dekret vom 5. März 1871, die lebhasteste Anerkennung knnd gegeben sur das, was die Schweiz au den übergetretenen franzosischen Militärs gethan hat^).

^ S. Bunde...blatt v. .^. 1871, Bd. .I, Seite 5.^.

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.^. .^ 471, 47.^ und ^7.

773 Bereits im Monat Januar brachte der Konig von Breussen dem Bundesrathe zur Kenntniss , dass er, entsprechend den Wünschen der deutschen Bürsten und ^reistädte, die K a i s e r w ü r d e angenommen .habe. Diese Mittheilung erwiderte der Bundesrath unterm 20. Februar mit der bei solchen Anlässen üblichen Beglükwünschung, indem ex dem neuen Baiser den Wunsch des Bundesrathes aussprach, mit dem .Kaiserreiche die freundschaftlichen Begehungen fortzuerhalteu, welche bishex das deutsche und das schweizerische Volk mit einander verbunden haben.

Herr Minister Hammer erhielt ein neues Kreditiv behuss seiner Beglaubigung bei der kaiserlich deutschen Regierung, nachdem auch Herr ^eneral v. Roder selbst dem Bundesrathe seine neuen Titel als Mi-

nister des Reichs übergeben hatte.

Jn ^olge der Kapitulation von Baris, sowie der ganzen Lage

ihrer Verthe.digungsmittel, sah sich die Regierung sür die Laudesvertheidigung genothigt, mit dem Sieger einen dreiwöchentlichen Waffenstillstand abzuschließen und aus Verabredung von Friedenspräliminaxien einzugehen.

Am 13. Februar erosfnete die inzwischen vom französischen Volke frei erwählte Rationalversammlung ihre Sizungen in Bordeaux, zum Zweke , die Friedenspräliminarien zu erortern und zu votiren. Am 17. Februar wurde Herr T h i e r s z u m E h e s d e x

E x e k u t i v g e w a l t der franzosischen Republik gewählt, und unterm 1.). theilte er der Versammlung die .^onstituirung des neuen

Ministeriums mit.

Der Bundesrath, welcher über diese Thatsachen offizielle Mittheilung

erhielt , hat dann, getreu der von ihm bisher befolgten Bolitik, und dabei von der Ansteht ausgehend, dass die neu ernannte Regierung die zur Unterhaltung offiziellen Verkehrs mit derselben erforderlichen Bedingungen ersülle, dem Hrn. Minister Kern ein neues Beglaubigungschreiben übersandt, welches ihn bei der Exekutivgewalt Frankreichs ak-

kreditierte.

Obwohl die unsere Landesgrenze unmittelbar berührenden franzofischen Departemente der Schauplaz bedeutender Truppenbewegungen und zahlreicher Gefechte gewesen sind, wurde die schweizerische Neutralität doch niemals perlezt. Wir haben keinen einzigen Fall von G r e n z v e r.l e ^ u u g anzuführen, welche hervorgegangen wäre aus der bestimmten Absicht der kriegführenden Barteien, unsere .Neutralität geflissentlich rnissachten ^u wollen, und^ wir freuen uns, bestätigen zu konnen, dass während der langen Krisis in unserm Verhältnisse zu den angrenzenden kriegführenden Staaten nie irgend eine ernstliche Trübung eingetreten ..st.

774 Es mogen jedoch zwei Fälle Erwähnung finden, welche diplomatische Auseinandersezungen peranlasst haben.

Jm Laufe des Monats Januar führte der Kanton Aargau beim Bundesrath Klage darüber, dass B ad en s e r von Wald s hu t aus mittelst Morsern Steine aus Schweizergebiet geschleudert hätten und verlangte, dass Schritte gethan werden, damit eine Untersuchung über diese Vorgänge stattfinde. Aus die Rote, welche in Folge dessen der Bundesrath an die badische. Regierung richtete, antwortete diese, es sei unrichtig, dass Steine auf Schweizergebiet geworfen worden seien , die Tragweite der Morsex sei zu gering, um dieses zu ermöglichen . übrigens sei an die Waldshnter Behorden der Besehl ergangen, in Zukunft das Schiessen mit Morsern zu überwachen, damit kein Anlass geboten werde zur Wiederholung derartiger Reklamationen. Der Bundesrath verdankte der

badischen Regierung diese Mittheilnngen und erklärte sieh durch dieselben befriedigt.

Dex zweite Fall, den wir zu erwähnen haben, betrifst die Gefangennahm... eines Basler Bürgers, Ramens G ü r t l e r , ans Schweizergebiet, welcher, laut Aussage der deutschen Berichte, bei B u r g s e l d e n aus eiuem gezogenen Jnsanteriegewehr anf einen deutschen Vorposten geschossen haben sollte. .^..ie ans Vorposten stehenden Soldaten verfolgten den jungen Gürtler, welcher sich in sein nächst der Grenze gelegenes Haus flüchtete. Da ein hoher Schnee lag, wurde die Grenze von den ^erfolgern überschritten^ Gürtler wurde. gefangen genommen und vor den Kommandanten des Postens geführt. Kurz daraus aber wurde er, auf Verlangen der Basler Behorden, wieder freigegeben. Gürtler behauptete, aus der Wildentenjagd gewesen zu sein , einer Jagd , welche in jenen Gegenden sehr gebräuehl.ieh sei, und will niemals anf einen deuten Vorposten geschossen haben. Es war unter solchen Umständen begreislieherweise unmogli.h, den wahren Tatbestand sicher zu ermitteln.

Jn ihrer Antwort aus die Rote des Bundesrathes, welche die Reklamation dieses leztern in Betresf der Grenzverlezung enthielt, antwortete die deutsehe Regierung (immerhin unter Festhaltung des vom Vorpostenkommandanten über den ..^achverhalt eingegebenen Rapportes),

die deutschen Soldaten hätten nie die Absicht gehabt, die schweizer- ^ grenze zu übertreten . die Beschasfenheit des Terrains und der Umstand, dass Schnee gelegen habe , seien einzig ^ehuld an ihrem Jrrthum gewesen, den sie im Uebrigen bedaure. Der Buudesrath fragte zuerst .^ie Basler Regierung an, ob sie neue Beweise sür die Richtigkeit der von Gürtler gemachten Angaben beibringen konne. Als dieselbe diese Anfrage verneinend beantwortete, verzichtete der Bundesrath aus fernere Reklamationen.

ili.

775

Als das Elsass von den deutschen Truppen besezt wurde, stellte die franzosische Gesellschaft der Ostbahn den B e t r i e b d e r Linie

Basel-Mülhausen ein, indem sie gleichzeitig ihr gesammtes Material theils ins Jnnere von Frankreich zog, theils in die Schweiz in Sicherheit brachte. Die Munizipalität der leztern Stadt lud hieraus die schweizerische Eentralbahngesellschaft ein, den Betrieb der preisgegebenen Linie zu übernehmen. Die französische Regierung und Ostbahn einerseits, und der Generalgouverneur von Ober^Elsass andererseits, ertheilten ihre Zustimmung zu diesem ..Projekte , woraus die schweizerische Eentralbahn keinen Anstand nahm, die Linie theils mit eigenem, theils mit dem.

pon der Ostbahn gelieferten personal und Material zu betreiben. Alle.^

ging seinen geordneten Gang, als am 22. Dezember zu St. Louis plözlich der Befehl gegeben und ausgeführt wurde , die Bahn abzuschneiden und das Material zu s^uestriren.

Es befanden sich damals auf der Bahn 4 Lokomotiven , 509 Wagen, von denen 78 der Eentralbahn eigentümlich angehörten, 68 von

ihr gemiethete und 360 im Transit befindliche Wagen der Varis-Mittel-

meerbahn waren, und es traf diese Massregel in die Zeit, wo das deutsche Heer in Frankreich durch bedeutende Trnppensendungen ergänzt und verstärkt wurde.

Jn dieser Vergewaltigung, gegen welche übrigens von der Direktion der Eentralbahngesellschast sofort protestirt und reklamirt wurde, erblikte die sranzosisehe Regierung eine Verlezung unserer Neutralität durch die deutsehe Heeresleitung zum Schaden von Frankreich, und gab dieser ...lussassung ...tusdruk in einer von ihrem Minister in Bern uns übermittelten ^ote , in welcher gegen den .^ee.uester eines Materials, das einem neutralen Staate sür einen alle Merkmale der Neutralität ausweisenden Dienst vermiethet worden war, protestirt und gegen die.

Duldung der Beschlagnahme unsererseits reklamirt wurde.

^ür etwas, was außerhalb unsern Grenzen auf franzosischem Gebiet stattgefunden, konnten wir selbstverständlich eine Verantwortlichkeit um so weniger anerkennen, als das ganze .Arrangement des Betriebs der Streke von Basel-Mülhausen durch die schweizerische Eentralbahn ohne irgendwelche Mitwirkung der politischen Behorde zu Stande gekommen war.

Dagegen bot das pon dem deutschen Kommando vorgeschlagene Versahren Seiten dar, welche uus nicht gestatteten , dasselbe^ stillschweigend hinzunehmen. Es wurde Gegenstand mündlicher Erörterungen mit der norddeutschen Gesandtschaft, welche in Verbindung mit.

den von der Direktion der Eentralbahn selbst in .^trassbnrg gethanen

Schritten dazu führten, dass gleich anfangs das schweizerische Material

und einige Zeit nachher auch alle übrigen Wagen, mit Ausnahme derjenigen der sranzosischen Ostbahn, welche das deutsehe Kommando , als.

der oeeupirten Linie zugehörig, behielt, zurükgeleitet wurden.

776 Jm Jnteresse einer strikten Ausrechthaltung der Neutralität und um nicht dem einen der kriegführenden Theile auf Kosten des andern den gebrauch des Eisenbahnmaterials zu überlassen , welches s.ch vor der deutschen Jnvasion in die Schweiz geflüchtet hatte, lud dex Bundesxath auf erhaltene Mittheilung, dass Theile dieses Materials im Lause des Krieges wieder über die Grenze gegangen und nach ausgeführten

Militärtransporten sich neuerdings in die Schweiz geborgen hätten, die

Eentralbahn- und die westschweizerische Gesellschaft ein, das M a t e r i a l der s r a n z o s i s c h e n Bahnen, das in der Schweiz u n t e r g e b r a c h t w a r , genau zu inventarisiren und ohne Bewilligung nieht ^us dem Lande zu lassen.

Unterm 1. Februar glaubte jedoch der Bundesrath , diese Versüguug aufheben zu sollen, und zwar aus den Wunsch der sranzosisehen Regierung. Es erheischte nemlich die Verproviautirnng von Baris, dessen Belagerung kurz vorher ausgehoben worden war, die Verwendung des gesammten Materials der sran^osischen Gesellschaften sür die Lebensmitteltransporte.

Von den Gewaltmassregeln des Krieges und dessen Verheer xuugen sind anch viele Schweizer betroffen worden. Wegnahme des Eigenthums , Zerstornng von Mobilien und Hänsern , persönliche Massregelungen, Gesangenhaltnng als Geisseln u. s. w., - diese und andere Unbilden sind uns in einer Reihe von Fällen von Schweizern in Frankreich

in der Meinung eingeklagt worden, dass ihnen Entschädigung gebühre

und solche durch unsere J u t e r v e n t i o n erhältlich ^u machen sei. Es war in der srauzosischen Rationalversammlung in Bordeaux^ und Versailles wiederholt davon die Rede, den materiellen Sehaden iu den von dem Kriege heimgesuchten Brovinzen Frankreichs nicht den zufällig betroffenen einzelnen Bürgern einzig zur Last zu lassen, sondern denselben, wenigstens in einer gewissen .^uote, durch die Gesammtheit zu übernehmen und demgemäß au die Geschädigten Vergütungen zu entrichten. ^ür diesen Fall hatte Hr. Minister K e r n den Auftrag, dasür zu sorgen, dass in Frankreich angesessene Schweizer. nieht ungünstiger als die Franzosen behandelt würden. Es ist indessen unwahrscheinlich, dass Frankreich für all' den Schaden au Beweglichem und Unbeweglichem , welchen Brivate durch den ^eind zu erdulden gehabt, einstehe, und es versteht sich alsdann auch von selbst, dass von Frankreich nicht Entschädigungen oder Vergütungeu sür Schweizer verlangt werden konnen , welehe den eigenen Bürgeru versagt werden. Aueh bei Deutschland , durch dessen Heere ^ie Schädigungen ausgeführt worden sind, konnen wir .n dex Mehrzahl der ^älle, nemlieh überall da, wo es sich um Requisitionen, .Kontributionen, materielle Eigenthumsbeschädigungen von in Frankreich etablirten Schweizern handelt. nicht reklamiren. Dagegen haben wix

^

777 uns einzelner Fälle angenommen, bei denen Wegnahme von neutralem Handelsgut oder unbegründete Gewaltmassregeln gegen Schweizer, die

sich als solche vollständig legitimirt hatten, in Frage stehen. Die Ver-

Handlungen darüber sind noch im Gange, und wir müssen es dem ge-

wohnlichen Geschästsberichte über das Jahr 1871 vorbehalten, über die

Erfolge der gethanen Schritte weitere Mittheilung zu machen.

Aehnliche Fälle kamen auch z u r See

vor. So hat in jüngster

^eit ein in Are.^nipa etablirtes schweizerisches Handelshaus die Dazwischenkunst des Bundesrathes angesprochen , welche dahin eintreten sollte, bei der deutschen Regierung ein Begehren aus Erstattung von Waaren zu untersten , welche sich auf einem deutschen Schisse befanden , das von einem srauzosischeu genommen wurde. Jm Monat .Januar ist der Basler Missions gesellschast ihr unter deutscher Flagge segelndes Schiff, ,,die Balme", von einem sranzosischen Schisse angesiehts pon Dunker.^ue genommen worden. Der Frankfurter Friedenspertrag bestimmt im Artikel 13, es seien die am 2. März 1871 durch den Vrisenrath noch nicht verurtheilten deutschen S.hifse ihreu Eigeuthümern nebst den darauf befindlichen Ladungen zu erstatten, oder wenn fie nicht mehr vorhanden sind , ihr Werth nach dem Verkaufspreise zu vergüten.

Der Bundesrath hofst daher, es werde auch den schweizerischen Handelsleuten moglich sein, in dieser Weise die Erstattung ihres Vermogens zu erwirken , und es hat derselbe seinem Minister in Berlin Jnftrul^tionen in diesem Sinne ertheilt. Aueh hierüber werden ^ix erst später zu berichten im Falle sein.

Jm Anfange des Krieges haben sich manche arme, durch die plozlich eingetretene Arbeitsftokung ihres Verdienstes beraubte S c h w e i z e r in der f r a n z o s i s c h e n A r m e e e n g a g i r t , indem sie dabei in der Regel vorbehielten, es solle ihr Engagement nicht über die Dauer des Krieges hinaus verlängert werden konnen. Ein ......heil dieser Militärs kam kriegsgefangen nach Deutschland, von wo sich einzelne derselben mit dem Gesuche an den Bundesrath wendeten, es mochte derselbe von der deutschen Regierung ihre ^reilafsuug erwirken. Ein Recht hatte die Schweiz nicht, Angehorige herauszuverlangen, welche sreiwillig die Wassen gegen Deutschland ergriffen, indem sie sieh in die Reihe der sranzosischen Armee aufnehmen liessen. Gleichwohl glaubten wir, den Betreffenden die nachgesuchte Hilfe nicht verweigern zu solleu, und hatten auch die Befriedigung, unsere dureh Herrn Minister Hammer angebrachten Wünsche von den deutschen Militärbehörden mit anerkennenswerthem Entgegenkommen aufgenommen und berechtigt zu sehen.

Bundes........ ^..hrg. XXIII. Bd. II.

.^4

778

.

^

Ein andere... Theil dieser Militärs wurde von Frankreich nach Algerien gesandt, um den Ausstand der Araber bekämpsen zu helfen ; auch diese haben den Beistand des Bundesrathes in Anspruch genommen.

Eine grosse Zahl derselben wurde bereits verabschiedet , Andere dagegen, welche längere Engagements eingegangen hatten, sind vor der Hand noch zurükgeblieben. Für diese kann der Bundesrath dermalen nichts Anderes thun, als ihre Betitionen der sranzosisehen Regierung zu empfehlen, unter Geltendmachung der Armut der Familien der betreffenden Soldaten.

Jn einigen dieser Fälle ist seine Dazwischenkunft mit Erfolg gekront worden.

Die Kriegführung nahm in der zweiten Halste des gewaltigen Kampfes einen immer härtern und rüksichtslosern , um nicht zu sagen grausamern Eharakter an.

Ein Kreisschreiben des sranzosischen Ministers Ehaudord^ machte es

sich zur Aufgabe, die volkerrechtswidrigen Ausschreitungen und die Miss-

achtnngen der G e n f e r K o n v e n t i o n , deren sich das deutsehe Heer schuldig gemacht habe, zur Kenntniss der Regierungen der neutralen Staaten zu bringen, worauf deutscherseits mit einer Denl.schrist geantwortet wurde, welche eine lange Reihe von Fällen auszählte, in denen von Seite französischer Truppen konventionswidrig gehandelt worden sei. Wir haben bereits in frühern Berichten Anlass gehabt, darauf hinzuweisen, dass der Krieg manche^ ^üken und Unvollkommenheiten der Genser Konpeni.ion klar gelegt habe, und dass es nothwendig sein dürste, ans eine Vervollständigung derselben im Wege der Revision Bedacht zu nehmen.

Nachdem der Bundesrath bis jezt der Vermittler der auf die ^eusex .Konvention bezüglichen Verständigungen zwischen den beigetretenen ..Staaten gewesen , glaubte er nicht zogern zu sollen , sich mit der Frage zu befassen, in welcher Weise und in welchem Zeitpunkt die Angelegenheit.

wieder an die Hand ^u nehmen wäre. Dabei hielten wir es zunächst für angezeigt, uns mit dem Zentralkomite der Genfer Konventionsvereine ins Benehmen zu sezen. Rach Anhornng desselben sind wir der Ansicht, es sei der geeignete Moment, eine daherige neue Konferenz der ...^ignatarstaaten zu veranstalten , uoeh nicht gekommeu . man müsse der ^eidensehast die nothige Zeit lassen, sieh abzukühlen, und nicht dadurch, dass man vielleicht Rekrimiuationen Anlass gibt, sich ^uft zu machen,

selbst den Bestand des betreffenden Werkes gefährden.

Wir

haben mit Vergnügen vernommen, dass das Zentrall.omite sich

mit einer sorgfältigen Rachsorschuug über die während des Krieges dies-

falls gemähten Ersahrungen, sowie mit Untersuchungen über die an der Genfer Konvention eventuell anzubringenden Abänderungen befasse.

779 Es soll eine internationale Konferenz der verschiedenen Komites im Monat August 1872 in Wien zusammentreten. Die zwischen den ..^egierungen abgeschlossene Konvention kann nur durch sie selbst abgeändert werden . allein die Untersuchungen und Schlussnahmen der Konferenz der Hilfkomites kann nur sehr erspriesslieh sein auch für die ossiziellen Arbeiten, welche dann von einer Konferenz der Signatarstaaten an Hand zu nehmen sein werden. Wir glauben daher, es sei abzuwarten, bis diese erste Arbeit gemacht sei, bevor hierorts weitere Anregungen bei den Signatarstaaten der Genfer Konvention bezüglich deren Revision ge^ macht werden.

Die Jnte.mirnng der französischen Ostarmee in der Schweiz ging ihrer Beendigung entgegen, ohne dass irgend eine ernstlichere Unordnung vorgefallen war, als unglücklicherweise die E r e i g n i s s e in der Tonhalle zu Zürich eintraten, welche in weitern Kreisen außerhalb unserer Grenzen nur zu begierig aufgegriffen wurden , um den ....^inn unserer Bevölkerung und der schweizerischen Jnstitutionen einer höchst bittern Kritik zu unterwerfen. Wir wollen hier die nur zu bekannten bedauerlichen Thatsaehen nicht detail.lirt vorführen , wir haben uns hier darauf zu beschränken, nachzuweisen, wie die Eidgenossenschaft sich in die ^age versezt sah, in dieser Angelegenheit einzuschreiten. ..^cho.. im Anfange des Monats ^ebruar hatte die deutsche Kolonie in Zürich den Wunsch und die Absicht kundgegeben , bei einem patriotischen Banket in der Tonhalle zusammenzukommen, um den ruhmvollen .^ieg der deutschen Wasfen zu feiern und dem Wunsche baldigen Eintrittes des Friedens Ausdruk zu geben. Die dortige Bevölkerung zeigte sich diesem Vorhaben nicht günstig^ man fand eine solche K...ndgel....ng in der Schweiz nicht am Blaze, znmal in dem Augeublike, da diese deu 85,000 iuternirten Soldaten der unglüklicheu Bourbakischen Armee gastsreundliche Ausnahme gewährte. Es eutspauu sich eine Volemik in den Zeitungen und die herumlaufenden Gerüchte nahmen einen so ernsten Charakter an, dass die Bolizeikommissiou von Zürich glaubte, das deutsche Komite einladen zu sollen, das betreffende Fest zu verschieben, wozu sich dieses daun aneh wirklich verstand.

Die Friedenspräliminarien wurden von der französischen Rationalversammlung am 1. März votirt. die Abreise der französischen Juternirten wnrde ^aus
den 8. gleichen Monats feftgesezt, und das deutsche Komite lnd die Deutschen und die Freunde Deutschlands zu dem Banket iu der Tonhalle ans den 0. eiu. ^ beider musste dann aber, aus Gründen, welche in einem andern Theile dieses Berichtes auseinanderzusezen sein werden, die Abreise der französischen Soldaten verschoben werden , was eine der hauptsächlichsten Ursachen des hierauf ...^orgefallenen bildete.

780

^

Am 9. März kam es vor der Tonhalle zu einer beträchtlichen VolksZusammenrottung , und gegen Mitternacht drang dann eine Anzahl Personen , an deren Spize sich fra.^osische Ossiziere stellten , iu den Banketsaal. ein, begannen eine Schlägerei, in Folge deren das Fest gänzlich gestort wurde. Es mussten Truppen einschreiten, um die Ordnung herzustellen , und mehrere Belastungen vorgenommen werden.

Am Tag darauf wurde die Agitation noch stärker und besorgnisserregender ; die Agitatoren sprachen davon, die Gefangenen zu befreien. Die Regierung von ^ürich ersuchte telegraphisch den Bundesrath um eidg.

Jntervention.

Wir entsprachen uud sahen uns im Weitern veranlasse, in der Berson des Hrn. Nationalrath Heer einen eidgenössischen Kommissär abzuordnen mit der Einladung, sieh sofort nach Zürich zu begeben. Seine Jnstruktionen gingen dahin : Er habe sich mit der Regierung von Zürich ins Einvernehmen zu sezen und sieh über den Ursprung der Bewegung die erforderlichen Ausschlüsse zu verschaffen, die nothigen Massregeln für die Ausrechthaltung der Ordnung sei es in Zürich, sei es im übrigen Kanton zu treffen , zu welchem Zweke der Bundesrath zur Verfügung des Kommissärs vier Jnsauteriebataillone und zwei Artilleriebatterien unter dem Befehle des Hrn. eidgen. Obersten Ed. v. .^alis . stellte, alle geglichen Mittel in Anwendung zu bringen, um den Gebrauch bewaffneter Gewalt zu vermeiden , aber unter allen Umständen die perfassungsmässigen Rechte der Bürger und der Behörden zu schüzen , und endlich den Bundesrath von dem Gange der Ereignisse unterrichtet zu halten. Diese Schlnssnahmen wurden der Regierung von Zürich sofort zur Kenntniss gebracht.

An .^rt und ...Stelle angelangt , sah unser Kommissär bald . dass die Unordnung, wenn aueh bedeutend, doch nieht von der Art sei, um ernstlich und für längere Zeit die. öffentliche Ordnung zu gefährden.

Allerdings dauerten die Ruhestörungen noch einige Tage fort , es fanden mehrere Versu^e statt, die Gefangenen zu besreien . die Truppen mnssten sieh ihrer Waffen bedienen , wobei einige Bersonen verwundet und unglüklieherweise ein ganz unschuldiger Württemberger von einer Kugel getroffen und getödtet wurde, allein schon uach wenigen Tagen war die Regierung von Zürich in der .^age, uns zu erklären, dass sie vollständig im Stande sei, ohne fernere eidgen. Hilfe die
offentliehe Ordnung auf...

recht zu erhalten, worauf wir uieht säumten, die aufgebotenen Truppen vollständig zu entlassen und auch das eidgen. Kommissariat wieder anfzuheben. Die an den Ruhestörungen Betheiligten wurden den Gerichten überwiesen , welche die Schuldigen zur gebührenden Strafe gezogen haben.

^

781 Wix konnen den Bericht über diesen peinlichen Vorfall nicht schlössen, ohne daraus hinzuweisen, das.. die gesammte schweizerische Bresse, obschon sehr verschieden in ihrem Urtheil über die Opportunità eines deutsehen Sieges- und Friedenssestes unter damaligen Umständen, doch einmüthig war in der Verurtheilnug der schmählichen Verlegung des freien Vereins- und Versammlungsrechtes in der Schweiz, und dass es eben desshalb als ein hochst ungerechtes Beginnen erscheinen musste , die niedrigen Motive, welche bei den an jenem bedauerliehen Akte Betheiligten gewirkt haben mogen , als allgemeine Stimmung und .Auffassung der schweizerischen Bevölkerung darzustellen und für die Ausschreitungen Einzelner das ganze Land und Volk moralisch verantwortlich zu machen.

Herr Kern erhielt vom Bundesrath die Erlaubuiss, sich nach V e r -

failles zu begeben, als nach dem 18. März die Revolution zuerst die Regierung und dann in der Folge auch alle diplomatischen Vertreter aus der französischen Hauptstadt vertrieb. Die rasche Besorgung der Geschäfte, sowie die Rüksichten^aus die Regierung machten es notwendig, dass unsere Gesandtschaft sich an den Siz des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten begebe.

Unser Minister liess einen Theil des Gesandtschaftspersouals in Baris, unter der Leitung des Herrn Sekretär Lard.... Während der ganzen Dauer des Ausstandes unterhielt er mit dem ledern GesehästsBeziehungen durch das Mittel eines mit dem Ueberbringen der Depeschen beauftragten Courriers.

Die Eommune von Baris ihrerseits theilte dem Bundesrathe, durch das .^rgan ihres mit dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten betrauten Mitgliedes, die Konstituirung ihrer Regierung mit, ^indem sie ihn ihrer Empathie sur die schweizerische Republik versicherte.

Der Bundesrath liess diese Mittheilung unbeantwortet, indem er dafürhielt, es widerspreche allen Regeln internationalen Rechtes , wenn eine bloss kommunale Gewalt - sei der Ursprung derselben welcher er wolle sich zum souveränen Staat auswerfen und mit andern Mächten diplomatische Beziehungen unterhalten wolle.

782 Der Uebertritt der französischen Ostarmee in die Schweiz hatte an.h für den Gesundheitszustand unseres Landes, und zwar sür Menschen und Vieh, erhebliche Störungen znr Folge, welche namentlich unser D e p a r t e m e n t des J n n e r n stark beschäftigten.

Was den G e s u n d h e i t s z n s t a n d der M e n s c h e n betrifft, so ist von uns beim Eintritt der franzosischen Armee diesem Bnnkte sosort besondere Obsorge zugewendet worden. Durch telegraphis^hes Kreisschreiben vom 1. Februar machte unser Departement des Jnnern die Kantonsregiexungen aufmerksam, dass nach Erklärung der Generalintendanz . Kranke zwar nicht zahlreich seien, indess doch Blatternsälle vorkommen und dass, da bei der grossen Zahl der zu Jnternirenden eine Untersuchung an der Grenze unmöglich sei, eine genaue Untersuchung in den kantonalen Depots durchaus notwendig werde. Ebenso wurde in der Jnstruktion betreffend Unterkunst des internirten franzosischen Militärs (Bundes-

blatt 1871, I, 26..)) in den Art. 18 und 19 das Rothige vorge.^

sehrieben. Troz dieser Massregeln hat sich unleugbar in der Schweiz infolge der Jnternirung der sranzosisehen ^..starmee der allgemeine Gesundheitszustand namhaft verschlimmert. Wohl kamen schon vorher Boken und Typhus verschiedentlich vor. in gesteigertem Masse und in grösserer Ausbreitung traten aber diese Krankheiten nach der Jnternirung auf, namentlich im Kanton Reuenbnrg, welcher den Andrang der Uebergetretenen zunächst und am meisten auszuhalten hatte, und

wo, neben der eingeschleppten Grippe, Voke.. und Typhus förmlich grassirten und viele Opfer forderten.

Aber auch in der übrigen Schweig machte sieh nach der Jnternirung eine bedeutende Zunahme

von Boken- und T^phusfällen bemerklich. Es zeigte sieh überall die

Erscheinung, dass die franzosischen Militärs, sobald sie wieder besser erwärmt und genährt wurden, massenhast erkrankten, und diese Krankheiten theilten sich dann naturgemäss auch der übrigen Bevölkerung mit.

^Die diessälligen schlimmen Nachwirkungen der Jnternirung sind , was die Voken betrisst, dermalen noch, wenigstens an einzelnen .^rte^., so fühlbar, dass das Departement in den Fall gekommen ist, durch Kreisschreiben vom 16. Mai den obersten Sanitätsbehorden der Kantone

die vom eidg. Militärdepartement im Einverftändniss mit dem eidg.

^..berseldarzt angeregte Frage vorzulegen, ob nicht gegen die Verbrei-

tung der Poken allgemeine Massregeln im Sinne des Artikels 59 der Bundesverfassung zu tresfen seien.

Den eingegangenen Berichten znsolge

ist indess die Epidemie in bedeutendem Rükgange begrifsen, und es sind glüklicherweise

namentlich

die von

gegen^en fast durchgängig seuchenfrei.

den fremden besuchten

.Landes-

Hat die Jnternirnng sehon eine namhafte Verschlimmerung des Gesundheitszustandes des Volks zur ^olge gehabt, so ist sodann im

^

783 Befolge der übergetretenen franzosischen Ostarmee die R i n d e r p e st , welche seit ihrem vorjährigen Ausbruch in Frankreich und Deutschland von der Schweiz glüklich abgewehrt worden war, in das Land eingedrungen.

Zwar hatte schon im Herbste vorigen Jahres unser Militärdepartement auf Ansuchen des Departements des Jnnern vom 7. Oktober den .Kommandanten der zur Grenzbesezung aufgebotenen Truppenkorps die .Weisung ertheilt, für Ueber.vachung der unterm 16. September angeordneten Viehsperre gegen Frankreich die geeigneten Massnahmen ^u treffen, auch waren durch unsere Verordnung vom 23. Dezember v. J.

bei erfolgter Einschleppung der Rinderpest in das Departement des

Donbs die Behorden der westlichen Grenzkantone, sowie die zur GrenzBewachung aufgebotenen Trnppen angewiesen worden , über HandLabung der Sperre gegen Frankreich strengstens zu wachen . gleichzeitig waren die Grenzbewohner durch eine eidgenossische Bekanntmachung über die drohende Gesahr und die nothwendige Vorsicht aufgeklärt worden

(Bundesblatt 1870, llI, 1001-1004). Gemäss dem bisher beobachteten Verfahren wurde denn auch beim Uebertritt der franzosischen Ostarmee ...on den Militärbehorden die Weifung ertheilt, alles Vieh an der Grenze anzuhalten und zu todten ; ebenso liessen die Zollbeamten der betreffenden Eingangsstationen ihre Mitwirkung zur möglichsten Ansrechthaltung des Vieheinfnhrverbots eintreten. Jm Drange der Umstände wurden jedoch für die momentanen Bedürfnisse des in Auflösung begriffenen Heeres einzelne Thiere auf Schweizerboden geschlachtet, andere aus Missverständniss eingesührt, vielleicht auch aus strafbarer Habsucht eingeschmuggelt oder von französischen Grenz^ Bewohnern auf Schwei^erboden geflüchtet. So kam es, d^.ss die Rinder.oest in der Grenzgemeinde Verrieres des Kantons Reuenbnrg ausbrach.

Ueber die uähern Umstände der Einschleppung, den Verlaus und Schaden der Seuche, die glüklicherweise auch in der ^.olge auf die Gegend von Verrieres beschränkt blieb, sowie über die Massregeln, welche der vom Departement des Jnnern abgeordnete eidgenossische Viehsanitätsex^perte, .Herr eidg. Oberpferdarzt Z an g g er, zur Bekämpfung der Seuehe

theils durch Belehrung der Bevölkerung, theils durch ein energisches ......ilgungsverfahren mit bestem Erfolg ergrissen hat,

verweisen wir auf

dessen Bekanntmachung vom 24. Febrnar (Bundesblatt 1871, I, 33..)

.bis 341) und Bericht vom 28. März (Bnndesblatt 1871 Il, 322 bis 332).

.^b die nach dem Erloschen der Seuche im Kanton Reuenburg sueeessiv vorgekommenen, aber isolirt gebliebenen Rinderpestfälle auf der Rüti bei ..^rn und im Schongrün bei Solothnrn in einem KausalZusammenhang mit der Rinderpest im Kanton Reuenburg gestanden haben, ist zweiselhast. es sind sogar Stimmen laut geworden, welche bezweifelt haben, ob sich jene Fälle als Rinderpest .^ualifiziren lassen.

784 Eine unangenehme Folge dieser Krankheitsfälle war die po...

Jtalien, Baden und Bauern gegenüber der Schweiz verhängte Sperre.

Zwar hoben Baden und Bauern dieselbe ziemlich bald wieder aus,.

nachdem sie sich überzeugt hatten, dass dem Vordringen der Seuche in der Schweiz selbst von Seiten der betheiligten und angrenzenden.

Kantone mit aller Krast begegnet werde. Dagegen konnte sich die italienische Regierung, nachdem sie die Sperre einen Augenblik aufgehoben , um sie sofort wieder neu einzusühxen , leider lange tro^ unserer wiederholten und dringenden Gesuche nicht entschliesseu, die Sperre wieder zu beseitigen. Dieses geschah erst am 20. Juni.

Der Grund dieser Haltung der italienischen Regierung lag, wie sich

in der Folge ze.gte, in einem Jrrthnm ihrer Experten. Es zeigte sich nemlieh in der Umgebung des Laugensees eine Seuche, welche die italienischen Experten, welche mit der Rinderpest noch wenig praktische Bekanntsehast gemacht,. als Rinderpest ^ualisizireu zu sollen glaubten, und es wurde behauptet, diese Seuche sei aus dem Hessin eingeschleppt worden. Es entstand darob bei den italienischen Landwirthen ein grosser Schreken. Der Bundesrath, dem genau bekannt war, dass kein Rinderpestsall im Kanton Hessin vorgekommen war und der deshalb an diesen angeblichen Export aus dem Tessin nach Jtalien auch nicht glauben konnte, wollte sich vergewissern, was an dieser Saehe sei, und ersuchte .daher die Regierung von Tessin, durch einen mit der Rinderpest bekannten tessiuischen Thierarzt Nachfrage an Ort und Stelle zu.

veranstalten. Das Resultat der sorgfältigen und nochmals wiederholten Untersuchung zweier Experten war das, dass die italienischen Aerate sich in der Qualifikation der Krankheit geirrt hatten, was sie.^ dann, wie gewohnt, veranlasste, an ihren Behauptungen um so hartuäkiger sestzuhalten.

Die Situation gestaltete sieh in solcher Art hoehst eigenthümlich.

Jtalien wollte die Rinderpest haben , und zwar ans nnsern nächsten

Grenzen, und behauptete dies in osfiziellster Weise. Dies hätte die

Schweiz nun augenscheinlich veranlassen sollen, Sperre gegen Jtalien anzuordnen, da wir unsererseits behaupteten, seuehenfrei zu sein. Da.

indess der Bundesrath von der Existenz jener Senehe in Jtalien ..rozdem nicht überzeugt war, so widerstrebte es ihm, seinerseits Sperre zu verhängen; doch liess er den Grenzkantonen, indem er sie mit der eigentümlichen Sachlage bekannt machte, freie Wahl. Hessin ordnete keine Sperre an, und es ist nicht bekannt geworden, dass es darüber Sehaden gelitten habe.

Dagegen ordnete die Schweiz sehon vor dem Ausbrueh der Rinderpest in ihrem eignen Gebiete Sperre gegen Frankreich, Deutschland und ^esterreieh an. Der Bundesrath wurde in Handhabung derselben von den Regierungen dex sämmtlichen Grenzkantone aufs beste unter-

^

785 stüzt. Die Regierung von Waadt ging in ihrem Eiser, das Land vor dieser gefährlichen Seuche zu schüfen, sogar etwas zu weit, indem sie auch den ^ersonalverkehr mit den benachbarten Gegenden von Frankreich und selbst von Reuenbnrg verbot und dieses Verbot sehr rigoros handhabte.

Sie modifizirte indess aus unsere Gegenbemerkungen in der Folge ihre bezüglichen Schlussnahmen. Da die franzofischen Vehörden dermalen der Seuche ebenfalls mit grosserer Energie entgegentreten, so kann dem baldigen Erloschen derselben aus unsern Grenzen mit Sicherheit entgegengesehen werden. Die Sperre gegen Oesterreich und Deutschland konnten wir in Folge beruhigender Berichte schon vor längerer Zeit wieder ausheben ^ auch gaben wir den Verkehr Genss mit Savo^en und dem I^ys de Ge^, in welche Landestheile die Rinderpest nicht vorgedrungen war, in Bälde srei. Dagegen dauert die Sperre dermalen noch fort gegenüber dem Departement des Doub^ und dem Elsass.

Die Verkehrshemmung, die aus dieser Sperre resultile, verursachte eine Masse von Besehwerden und Gesuchen um Gestattung der Einund Durchfuhr von verbotenen Gegenständen. Wir haben, wo es immer ohne all^ugrosse Gefahr moglich war, den gestellten Gesuchen entsprochen. namentlich mussten wir nolhgedrnugen die Sperre mildern, um den an Futtermangel schwer leidenden Gemeinden des Bezirks Prnntrut und des bernischen Jura zu Hilfe zu kommen.

Ans diesem summarischen Berichte erhellt, dass die Jnternirnng der sranzosischen .^starmee eine namhafte Verschlimmerung des Volks-

gesundheitszustandes und die Einsehleppung der Rinderpest in den

Kanton Reuenburg, vielleicht auch einige sporadische Fälle in den Kantonen^ Bern und ^olothurn und als .^olge hievon partiellen Verluft an Vieh, sowie Viehsperren von drei Nachbarstaaten mit Schädiguug des Viehverkehrs verursacht hat.

Richts desto weniger dürfen wir uns wohl darüber freuen, dass es gelungen ist, die Seuche aus ganz wenige Buukte zu lol^alisireu und auszutilgen, ohne dass der Viehstand in den übrigen Theilen darüber noth litt.

Es bleibt uns noch ein Wort zu sagen über die Kosten, welche.

durch die vorbezeichneten sauitarischen Massregeln verursacht worden sind.

Die Handhabung der ...^anitätspolizei ist bekanntlich zunächst Sache der Kantone, deren Gesundheit und Wohlstand dabei anch in hohem Masse direkt interessirt sind. Es sind denn auch srüher niemals Anforderungen an den Bnnd gestellt worden^ dass er sich bei Polizeimassregeln für Handhabung der Grenzsperre ökonomisch betheilige.

Die Regierung von Graubünden hat indess dieses Mal von unserer Anordnung einer zeitweiligen Sperre gegen Oefterreich Veranlassung genommen, von uns die Bezahlung der Kostenrechnung von ^r. 3603. 25

786 zu verlangen. Wit glaubten, dieses Gesuch abschlägig bescheiden zu sollen, indem wir uns dahin ansprachen, ,,dass bis jezt noch kein Danton Ersaz solcher Kosten für die Handhabung der Sanitätsgrenz,,polizei vom Bunde verlangt habe , sowie. auch dem Bundesrath ,,niemals ein Kredit für solche Auslagen erossnet worden sei, dass die .^bezüglichen Anordnungen des Bundes dem Ausland gegenüber vor ,,Allem durch die Sorge für die Grenzkantone diktirt worden seien . dass

,,im Spezialsalle die Vslieht der Grenzbewachung und thierärztlieher

..Untersuchungen auch den übrigen Gren.^kantonen, ^und den westlichen ,,noeh weit mehr als den ostlichen, inklusive Graubünden, aufgefallen

,,sei; dass sehliesslieh die Behauptung, es haben die Grenzkantone mit

,,solchen Kosten eine aussergewohnliche Last im Jnteresse des ganzen ,,Landes zu tragen, vollig unhaltbar sei, indem jeder Kanton, liege ex ,,aus der Grenze oder im Jnnern, allen verseuchten Rachbarn gegenüber ,,in gleicher Weise zur Anordnung der nothigen Vorsichtsmaßregeln ,,verpflichtet sei und die Grenzkantone vielmehr in eine ausnahmsweise ..privilegirte Stellung kämen, wenn sie nur nach der e i n e n Seite ,,hin die Kosten der Grenzpolizei ^u tragen hätten.^ Ein zweites Gesuch um Kostenersaz^ ist uns von der Regierung von Reuenburg zugegangen. Es betrisft dasselbe die durch die Rinderpest diesem Kanton entstandenen Auslagen. Wir entheben dem diessäl.^igen Sehreiben des Staatsraths vom ..). Juni a. c. einige, den Standpunkt desselben in dieser Frage näher beleuchtende Stellen : .Crace à l ' a s s i.. lan c e ekllcacc qui nous a été donnée par la Co..^ fédération, et oar l.^ vétérinaires expérimentés qu'elle a envoyés à notre secours, ^épidémie a pu .^nk un seul cas, étre circonscrite dans la localité des Verrieres et étoulkee au bout de quelque tem^s.. Il n'en est. p.^s moins résulté pour l'Etat de Neneh.itel des frais d'autant plus considérables que notre loi prescrit que le propriétaire innocent doit etre complètement indemnisé des pertes résultant de l'^bat.^e de son bétail lorsqu'il est nécessaire de recourir à cette mesure pour empècher la propagation du lléau.

Cr il est évident que l'apparition de la peste bovine d^ns notre Canton n'a pas éte le résultat de causes ordinaires. qu'elle n'est ^oint la conséquence de relations régulières de notre population avec nos voisins de la France, mais qu'elle a été apportée par l'armée krancaise Iors de son entrée en Puisse, et que toutes les mesures de précaution prises avec la plus grande sollicitude par les autorités neucliateloises.

ont été déjouées par ce cas de force m.^eure . . . .

Dans ces conditions nous pensons qu'il ne serait pas juste q^ie le Canton de Neuchatel dl.it supporter les conséquences haanclères d'un événement qui n'est point sou kait, ma.s qu'il a dl.t .^ublr en sa qualité

^

787 d'Etat confédéré, ensuhe d... la décis.on prise par la Confédération, d'accorder l'hospilahté sur notre terruolre à une armée française. Loin de nous la pensée d'une réclamation a ce sujets nous avons applaudi .^ la conduite du. Conseil fédéral et des autorités militaires fédérales dans ces circonstances, nous les avons secondés dans la mesure de nos forces , et les inémes circonstances se réproduisant , nous serions préts aux mémes sacrifices. Mais il nous semble que les frals q...... ré^ sultent pour notre Canton de la peste bovine apportée par l'armée francise doivent étre assimilés aux dommages d^ autre nature causés par le passade et le séjour de cette armée, et dont la Confédération a indemnisé les victimes, Cantons ou particuliers. C'est pourquoi nous croyons pouvoir vous demander, Monsieur le Président et Messieurs, de bien vouloir décider que la Confédération, au lieu. de participer à ces frais dans la proportion admise jusqu'ici dans les cas de peste bovine, les prendra complètement à sa charge, attendu que cette épidémie a été une conséquence de l'entrée de l'armée francasse sur le territoire neuchatelois. ^ Bekanntlich hat auch im Jahr 1866, als die Rinderpest eine erste Erscheinung in den Kantonen St. Gallen und Graubünden erreichte, der Bund sich bei den daraus entstehenden Kosten in der Weise betheiligt, dass er von dem Kosteuersaz von ^ an die Privaten die Hälfte übernahm und es sieht der Jhnen vorliegende Gesezentwurs, betreffend polizeiliehe Massregeln gegen Viehseuchen, die jeweilige Betheiligung des Bundes für die Znl.nnst zu ^ vor.

Der Grundsaz der Bundesbetheiligung wird desshalb kaum in Zweifel gezogen werden wollen nnd es wird mehr in Frage kommen,

in welchem Masse im Spezialsalle die Entschädigung gewährt werden

wolle. Jn dieser Begehung mochten wir nnn mit dem Kanton Renenbnrg, welcher aus den augesührten Gründen die volle Entschädigung be..

ansprucht, nicht markten, und werden daher die angemeldete Summe im Betrage von Fr. 47,844. 47 ungeschmälert ausrichten lassen, sofern nicht die Bundesversammlung wider Erwarten anderer Ansicht ist.

Der Kanton Reuenburg hatte bei dem Uebertr.tte der französischen Armee eine ganz ausnahmsweise Stellung, und wenn er daher vom Bunde diesmal ausserordentlich berüksichtigt wird, so lassen stch daraus keine Konsequenzen auf andere ^älle ableiten , ohnehin wixd ja durch das neue Gesez für die Folge eine bestimmte Regel gegeben.

Was uns aber hauptsächlich veranlasst, d.m Begehren des Staatsrathes von Reuenburg rund und voll zu entsprechen , das ist dex Wunsch , demselben damit gleichzeitig ein Zeichen der Anerkennung zu geben für die ^usopserung und Hingabe , welche seine Bevolkexung, wie seine Behörden bei diesem Anlass an den .^ag gelegt haben. Unfer

788 jüngstes Bnndesglied hat sieh dadurch einen berechtigten Anspruch auf den Dank des Vaterlandes erworben, und wie es nicht rechnete gegen-

über den. hilfsbedürftigen Fremdling, so soll wohl auch der Bund nicht rechnen mit dem Bundesgliede, das bei diesem Anlasse zu Schaden kam.

Vom p o l i z e i l i c h e n S t a n d p u n k t e aus bot die Handhabung der Neutralität seit dem Berichte vom ..... Dezember 1^70 keine besondern Schwierigkeiten mehr. Es verminderten sich die Versuche zum W a ss e uund M u n i t i o n s s c h m u g g e l infolge der scharsen Kontrole und der vielen Sequestrationen von Waffen, die, weil nahe an der Grenze und meistens unter falscher Deklaration, im Verdachte standen, zur Aussuhr bestimmten seiu. Aus der andern Seite gab es einige Reklamationen gegen diese Sequester , indem sie als Eingriffe in die konstitutionell garantirle Gewerbesreiheit dargestellt wurden. Es ist aber einleuchtend, dass solche Beschlagnahmen von Waffen und Munition nicht erst dann vollzogen werden konnten , wenn die Waare bereits die Grenze überschritten hatte, oder so nahe am Grenzpfahl angelangt waren, dass eine Verhinderung der Aussuhr nicht mehr hätte stattfinden konnen, was namentlich bei denjenigen Grenzen der Fall gewesen wäre , die durch

Eisenbahnzüge überschritten werden. Um aber allfällige Missgriffe schnell

moglichst zu repariren, wurde jedem Betheiligten die sofortige Reklame tion gerne zugestanden. Es hat sieh abex sast durchgehend^ gezeigt, dass man es mit wirkliehen .^chmuggelversuehen zu thun hatte und dass ungeachtet aller Wachsamkeit dennoch nicht alle verbotene Ausfuhr verhindert werden konnte.

Sobald der Zeitpunkt gekommen war, die Wassen- und Munitionsaussuhr wieder freizugebeu, hat der Bundesrath nicht gesäumt, dieses zu thuu. Schon am 3. März 1871, also unmittelbar nach Unterzeichnung der Friedenspräliminarien, wnrde folgende Schlussnah.ue gesasst: 1) Es seien sämmtliche Sequester, welche während des Krieges zwisehen Frankreich und Deutschland von den Bolizei- nnd eidgenossischen Zollbehörden auf Munition, Waffen oder Wafsenbestandtheile gelegt worden sind, aufgehoben, und es seien die betreffenden Behorden ermächtigt, diese Gegenstände den Juteressirten aushinzugeben oder durch sie darüber versügen ^u lassen.

in der Meinung jedoeh, dass der Rükempfang gehorig konstatirt

^

^

789

werden müsse und dass die auf den Waaren allsällig haftenden Nachnahmen und Transportkosten von den Empfängern zu perguten seien.

2) Sei den Regierungen der Grenzkantone Basel-Stadt und Baselland, ^olothurn, Bern, Reuenburg, Waadt und Gens hievon Kenntniss zu geben, mit der Einladung, die Vollziehung dieser Massregel durch ihre Volizeidirektionen einzuleiten und über die Beendigung derselben Berieht zu erstatten ; dabei sei den genannten Regierungen noch zu bemerken, dass die eidgenossischen Zollbeamten angewiesen seien , den kantonalen Behörden be..

hilslich zu sein, sowie allsällig von ihnen aus direkt verfügte

Sequester im Sinne von Dispositiv 1 dieses Beschlusses auch

direkt aufzuheben. Ueber allfällige Anstände sei dem eidgenösfischen Justiz- und Bolizeidepartement genauer Bericht zu erstatten, welches entweder von sich aus die nothigen Versügungen treffen oder den Bundesrath zum definitiven Entscheide veranlassen werde.

3) Sei das Handels- und Zolldepartement eingeladen , die zur

Ausführung obigen Beschlusses nöthigen Weisungen an die be-

treffenden Zollbehörden zu erlassen.

Die ..Vollziehung dieses Beschlusses machte sich in den betreffenden Kantonen ganz einfach. Einzig mit den Behörden des Kantons Waadt wurde eine längere Korrespondenz nothig. Jn.^essen sind auch die in diesem Kantone se.^uestrirt gewesenen Gegenstände , Waffen und Munitionen , so weit nicht eine Zerstörung derselben bei der Explosion in Morges statt hatte, zurükgegeben.

Der D u r c h z u g w a f f e n f ä h i g e r L e u t e aus den kriegführenden .Staaten über schweizerisches Gebiet blieb bis in die Mitte des Monats Dezember in ansehnlicher Hohe, verminderte sich dann aber theils in Folge.

der Aushebung der Büreau^., die zuerst in Basel und später jenseits der Schweizergrenze behufs Ermuthigung und ökonomischer Unterstüzung der Elsässer etablirt worden waren , theils in Folge der Kriegsereignisse, und hörte gegen Ende Januar ganz aus, nachdem viele wieder zurükgekehrt waren.

Da wir schon in unserer ersten Botschaft vom 8. Ehristmonat 1870 unsern Standpunkt in dieser Dur.hzugsfrage dargelegt haben , so mag es hier genügen, einfach auf den Verlaus hinzuweisen, welche die Sache genommen hat. Reklamationen sind dieser Frage wegen von keinem Seite gemacht worden.

790 Zurzeit unserer Berichterstattung vom 8. ..Dezember 1870 über die zur Wahrung der .Neutralität getrossenen m i l i t ä r i s c h en M a s s r e g e l n befanden sich zum Behnfe der Beobachtung der grenze während der Einsehliessnng und Belagerung von Belfort im Bruntrutisehen die Auszügerbataillone der 8. Jnsanteriebrigade nebst einer Dragonerkompagnie.

Zur Ablösung dieser Truppen beschloss der Bundesrath unterm 26. Dezember ans den 3/4. Januar den Stab und die Auszügerbataillone. der Jnsanteriebrigade ....r. 7 und die Dragonerkompagnie Rr. 7 einzuberufen.

Diese Truppen marschirten den 5. Jänner von Biel und Bas.^l aus nach dem Brnntrutisehen.

Da zu jener Zeit die franzostsche Ostarmee zum Entsaz von Belfort vorrükte, war eine erhohte Sorge süx die Verteidigung von Bruntrut geboten. Der Kommandant der lll. Division erhielt daher den Besehl, sich nach Vruntrnt zu verfügen, die dortigen Truppen zu inspizireu, bei dem Eiutresfen der 7. Brigade den Oberbefehl zu übernehmen und die Entlassung der 8. Brigade nach Massgabe der Verhältnisse zu verschieben.

Da der Divisionskommandant gleichzeitig die Vollmacht erhielt, a..ch die

beiden , dem besezten Landestheil angehorigen Bataillone Rr. 67 und 69 aufzubieten , so waren ihm damit zur Erfüllung seiner Ausgabe 8 Bataillone nebst zwei Dragonerkompagnien znr Verfügung gestellt. durch Ausgebot vom 9. Januar wurde noch das Halbbataillon Rr. 79 (Solothurn) in den Dienst berufen.

Für den Fall , dass nuerwarteterweise durch den Uebertritt von Versprengten die Reuenburger^Grenze bedroht würde, luden wir unterm 13. Jauuar die Regierung von Reueuburg ein , vorzusorgen , dass in kürzester ^rist auf jedem der Haupteingänge je zwei Kompagnien ausgestellt werden konnten.

Der Kommandant der lll. Division hatte von der Vollmacht, die 8. Brigade im Dieust zu behalten, keineu Gebrauch gemacht und dieselbe nach Hause entlassen. Um daher den am meisten bedroht erscheinenden ..^.unkt nicht allzusehr von Truppen ^u entblossen, und da der Divisionskommandant selbst den Wunsch um Verstärkung ansprach, riefen wir ....term 14. Januar serner in Dieust die 13. Jnsaui.eriebrigade (3 Bataillone) und die Batterien Rr. 4 und 4..), welche Trup-

peu über Basel und die Delsberger^Klus nach Delsberg zur Verfügung des Divisiouärs dirigirt wurden.

Den 16. Jauuar trat sodann der General und der ^hes des Generalstabes mit dem Militärdepartement ans Veraulassung des ledern zu einer Konserenz in Bern zusammeu , welche einmüthig beantragte,

791

den Stab der V. ..Division, die Sappeurkompagnie Rr. 1, die Bat.^ texien Rr. 9 und 23, die Dragonerkompagnie Rr. 3, sowie die beiden Jnfanteriebrigaden ^r. 14 und 15 einzuberufen und diese Truppen in und um Basel auszustellen, was von dem Bundesrathe am folgenden Tage beschlossen und vollzogen wurde.

Da mit diesem Ausgebote die gesammte V. Division nebst Theilen der IlI. Division unter den Waffen stunden, so ergab sich für uns die Frage, ob es nicht angemessen erscheine, dass der General das Oberkommando wieder übernehme.

Da der Obergeneral von der Bundesversammlung bestellt wird und seine Funktionen erst mit der Entlassung erloschen ,. so hielten wir dafür , dass auch durch eine faktische Unterbrechung des Oberkommandos die Stellung des ...Generals nicht geändert werde, und dass es ihm daher jederzeit freistehe, bei neuen Ausgeboten den Besehl wieder zu übernehmen ; dass mithin eine sormliche Einberufung von Seite des Bundesrathes weder berechtigt noch nothig erscheine, um die Uebernahme^ des Befehls oder irgend eine andere dem General übertragene Funktion zu veranlassen.

Jn diesem Sinne glaubten wir bei der .Notifikation unseres Ausgebotes vom 17. Januar es dem Herrn General anheimgeben zu sollen, das Kommando über die unter den Waffen befindlichen Truppen zu übernehmen. So war der Herr General auch im August des vorigen Jahres auf seinen eigenen Antrag von dem Oberkommando zeitweilig zurükgetreteu, und in gleicher Weise geschah der Rüktritt ans dem aktiven Dienste im verflosseneu Februar in Folge eigener Entschliessung und mit dem ausdrüklichen Vorbehalt, den Besehl nach Gutfinden im Falle des Bedürsnisses wieder zu ergreifen.

Wir müssen es daher als durchaus unbegründet bezeichnen , wenn in einem offiziellen Berichte behauptet worden ist, dass der Oberkommandant von dem Bundesrathe ^beliebig einberusen oder entlassen worden sei.., und dass während der Beurlaubung des grossen Stabes vom August vorigen Jahres bis zum verflossenen Januar irgend ein Vorfall stattgefunden habe, aus welchem gefolgert werden konnte , dass der Bundesrath überhaupt nnr die Meinung gehabt habe, als sei der General .,ausser aller Kompetenz und Funktion^ getreten.

Damit ist allerdings die Möglichkeit von Konflikten zwischen der

Zivil- und Militärbehörde bei der gegenwärtigen Stelluug, wie sie durch das je^ige Gesez regulirt ist, keineswegs ausges^losfeu , und es wäre

namentlich zu wünschen, dass die Besngniss zum Aufgebot von Truppen genauer regulirt würde als es jezt der Fall ist. Uebrigens liegt es in der Ratur der Sache , dass das Zusammenwirken der politischen und Militärbehorden in weitaus den meisten Fällen nur auf der gegenseiti-

^92 gen Verständigung über den einzelnen Fall n^d nicht ans allgemeinen formalen Vorschriften wird beruhen konnen , wenn man sieh nicht entschlössen will, anch die Leitung der änssern Politik vorübergehend in die Hände des Obergenerals zu legen.

Von diesem Gesichtspunkte gingen wir ans, als der General mit dem am 19. Januar erlassenen und am 20. hier eingegangenen Schreiben das Ausgebot der IV. Division verlangte. Wir nahmen nemlich keinen Anstand , das Militärdepaxtement sosort zu ermächtigen , diesem Begehren zu entsprechen, wiesen dasselbe. aber an, vorher noch mit dem Herrn General sieh über die militärische Sachlage nähere Ausschlüsse geben zu lassen, die denn aneh in einer von uns veranstalteten ersten und einzigen Konferenz ani 21. ertheilt wurden, woraus das Angebot noch am gleichen Tage erfolgte. Eine zweite Konferenz, von welcher in dem oben angeführten Bericht die Rede ist, hat nie stattgesunden.

Die militärische Ausgabe der Schweig war an dem Tage des AufGebotes der IV. Division (21. Januar^ klar vorgezeichnet. .....ach übereinstimmenden und sichern Rachrichten befand sich seit dem 18. Januar die franzosische Armee nach dreitägiger Schlacht auf dem Rükzuge. Jhre Verfassung konnte bei ^en sehx schlimmen Witterungsverhältniss^n in einem gebirgigen Lande und bei schon damals abgeschnittenen Kommunikationen nur eine sehr bedenkliche sein. Von einem in der flanke anrükenden feinde hart bedrängt, musste sie entweder rasch zurükgehen, oder aus unser Gebiet übertreten. Dass sie ihrem bisherigen feinde ausweichen würde, um in unsern Truppen einen zweiten zu suchen, lag ansser jeder Berechnung. Mit den Verfolgern im Rüken konnte die sranzosische Armee bei uns unter solchen Umständen nur ein As....l

suchen. Als einzig mogliche Uebertrittspunkte für grossere Abtheilungen

stellten sieh die Strasseneingänge pou Mortean-Loele , Bontarlier^Verxieres und Jougne^St. Eroi^ dar. Rordlieh von diesen Bnnkten war ein

Uebertritt bei der Schwierigkeit des Terrains und der damaligen Wit-

terung uuthunlich. Es handelte sich also darum, die Hauptmasse unserer Truppen der lll. und V. Division, welche am 23. ^Jannar um Dels.berg und Bruutrut standen , rechtzeitig aus die bezeichneten Vuukte zu bringen und die am 21. einberufene IV. Division nebst den andern ueu ausgeboteuen Truppen ebensalls dahin zu dirigireu. .^iesür standen nach dem Gang der Ereignisse 5-.^ Tage zu Gebot. Wäre es der franzosischen Armee gelungen, srüher aus der ^.ohe der schweizerischen Eingänge anzulangen, so würde sie im Stande gewesen sein, ans eigenem Gebiet ihren Rükzng fortznsezen. ...^o sassten wir damals die Sitnaton ans^ in welcher Weise die Armeeleitung derselben gerecht ^..nrde , wird in dem militärischen Berichte des Herrn Generals auseinandergesezt werden.

-.

793

Ausser den Trnppen der IV. Division, welche theils schon ..m 23., theils den 25. und 26. Morgens in den Kantonen zur Verfügung des Armeekommand.^s standen, waren noch aufgeboten und zur Verfügung gestellt den 20. Jänner die Gebirgsbatterien Rr. 26 und 27, den 2l.

das Scharfschüzenbataillon .^r. 5 von der Ill. Diviston, den 22. Jänner ein Divistonspark, den 23. die Guidenkompagnie Rr. 7 von Genf.

Ueberdies wurdeu , nachdem ans telegrafischen Berichten sich ergeben, dass sowohl über den Bass von St. Eergues als über die Faueille ein Einmarsch frauzosischer Truppen aus unser Gebiet als leicht möglich angenommen werden müsse, in der .^acht vom 28^29. auf den Wunsch des Generals die Bataillone 45 , 46 und 70 von Waadt aufgeboten und diese Truppen, sowie den 2.). Jänner noch die sämmtlichen Kontingentstruppen von Gens dem General zur Versügung gestellt. Es wurden von lezterem einberufen : die Batterie ^r. 25 und

das Bataillon Rr. 84.

Das Oberkommando verfügte daher zu dieser ^eit über Mann.

d e n großen Stab .

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28

die Stäbe der HI., IV. und V. Diviston die Stäbe der 7., 8., 10., 11., 12., 13.,

14. und 15. Jusanteriebrigaden und der 3. und 5. Artillerie-Brigaden 26^ Jnsanter^ und 1 Schüzenbataillon 2 10^ Batterien .

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2 8 ^ Batterien .2 Gebirgsbatterien Bark

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4 Dragonerkompagnien und .

2 Guidenkompagnien 2 Sappeurkompagnien .

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7 Ambulane^ .

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113

108

^,.^53

406

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Pferde.

30

.^,..

^^ 245

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^ 21

101 59 21,339 2013

Jnzwischen war, und zwar den 29. Jänner, die Nachricht von dem am 28. Jänner abgeschlossenen Wasfenftillstande eingegangen.

Wir säumten nicht, diese Rachrieht sofort dem Oberkommando zur Kenutniss zu bringen und es zu ersuchen, sich bei den uächststehenden Kommaudirenden zu erkundigen , ob der Waffenstillstand sowohl von deutscher als sranzosischer Seite verkündigt worden sei und zugleich zu erkläreu , dass in diesem Fall die Schweiz den Uebertritt von ganzen Truppeukorpern nicht mehr gestatten werde.

Bunde^b..^... ^ahrg.XXIII. Bd.II.

5.^

794

^

Wir hielten es um so wünschenswerther, dass das Oberkommando stch mit den beiden an unsern Grenzen sich bekämpfenden Armeen in Begehung seze, als die äusserst spärlichen Nachrichten , welche uns von dorther über die wahre Sachlage jenseits unserer Grenzen zugingen, uns die Ueberzeugung beibrachte.., dass man auch im Hauptquartier darüber nicht genügend ausgeklärt sei.

.Die am 31. Jänner eingegangenen telegraphischen Depeschen liessen indessen denn doch keinen Zweifel mehr darüber auskommen , dass pon Seite der Deutschen die Feindseligkeiten fortgesezt wurden und dass ein Herüberdrängen der unter Bourbaki gestandenen und nun unter das .Kommando ^es Divisionskommandanten Elinchant gekommenen srauzöfischen Oftarmee auf Sehweizergebiet im hochften Grade wahrschein-

lieh sei.

Am ersten Februar Morgens wurde zwischen dem nach Verrieres geeilten schweizerischen Obergeneral und General Elinchant sollende Eonvention abgeschlossen: ^Eiure Mouleur le ..^éné.^d Hcr.^, général en chef de l'armée ^dc la Confédération suisse et. Monsieur le Général de division Clmchaiit, général en chef de la .t^ armée francise. il a été fait les conventions ^ suivantes: 1. L'armée franose demandant .i passer sur le t.erritoire suisse.

déposera ses armes. équipements et mnmtions en v pe^n^trant.

^. Ces armes.. équipements et mutons seront reslnués à la France apres la paix. et apres le re^lement déllnitif des dépenses occasionnées à la Unisse par le séjour des troupes françaises.

3. Il en sera de nieme pour le matériel d'artillerie et ses munitions.

.^. Les chevaux. armes et e^ets des officiers seront laissés à leur disposition.

.^. Des dispositions ultérieures seront prises a l'égard des chevaux de troupe.

6. Les voilures de vivres et de ba^a^es, apres avoir déposé leur contenu, retourneront immédiatement en France avec leurs condncteurs et leurs chevaux.

7. Les voilures du trésor et des postes seront remises avec tout leur contenu .. la Conlédéralion helvétique, qui en tiendra compte lors du r.^lement des dépenses.

8. L'exécution de ces dispositions aura lieu en présence d'ofl^cler.^ français et suisses désignés .^ cet effet.

9. La Confédération se réserve la désignation des lieux d'interne.ment pour les officiers et. pour la troupe.

.

795 I0. Il appartient an Conseil fédéré d'mdiquer les prescriptions de délail destinées à compléter l.i presente convention.

^Fait en triple expédition aux ^.r^.^s. le 1^ Février .I87I.

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Général.

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n ^ n t .

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Hierüber erhielt das eidgenosstsche Militärdepartement am 1. Februar Morgens ^ 8 Uhr folgende telegraphische Mitteilung: ..Convention avec .^é.^r..d français kalt ce matm einq heures. Art.il^lerle entrera la premiere et ira jusqu'à Travers. Nombre de troupe^ ^peut surpasser 80. 000.^ Von diesem Ereignisse in Kenntniss gesezt , ordneten wir sofort die nothigen Massregeln^ zur Ausnahme der übergetretenen französischen Armee an.

Wir betrachteten es neml.ich als selbstverständlich, dass unsere Truppen unter solchen Verumstäudungen, schon um die Grenze gegen Sieger und Besiegte zu schüzen, nicht die Bewachung und die Administration der in das Jnnere des Landes zu instradirenden übergetretenen Armee besorgen konne , sondern dass dies Sache der militärischen Vehorden des Landes und der zu ihrer Verfügung verbliebenen Streitmittel sei.

Das Militärdepartement hatte daher schon unterm 26. Jänner in der Voraussicht, dass es sich nur um die Jnternirung einzelner versprengter .^orps handle, eine Verkeilung auf die vorhandenen .Kasernen vorbereitet und das Oberkommando der Armee darüber verständigt.

Aus der andern Seite war es selbstverständlich Sache des ArmeeKommandos, die Jnstradirung der fremden Armee in die Kantone selbst zu besorgen, weil dieses allein im Falle war, die nothigen Anordnungen für die erste Aufnahme, die Verpflegung und den Transport zu treffen.

Demgemäss nahm das Militärdepartement noeh am 1. Februar Morgens eine Vertheilung der zu internirenden Armee auf die Kantone por, machte den Kantonen davon Anzeige und verständigte auch den Herrn Obergeneral.

796

Die Vertheilnng ans die erhielt, war folgende :

Zürich .

Bern^ .

Ln^ern .

Uri Schw...z Obwalden Ridwalden

Glarus .

Zua.

.

Freiburg Solothurn Basel^Sladt .

Basel-Laudschaft Appenzell A. Rh.

Schafsh.^usen .

,,

J.

St. Gallen Graubünden Aargau .

Thurgau Waadt .

Wallis .

Reuenburg Genf .

^.

Kantone , welche unsere Genehmigung

11,000 20,000 5,000 400 1,000 400 300 .^,000 700 4,000 3,000 1,500 1,500 1,200 1,500 200 7,000 1,000 8,800 3,900 8,000 1,000 1,000 1,500 zusammen 84,900

^ür die Vertheilung waren die Rüksiehten aus die ^evolkerungszahl, aus die Opfer, welche einzelne Grenzkantone bereits gebracht und die Hilfsmittel der eiuzelnen Kantone maßgebend. Hessin wurde wegen

der Schwierigkeit des Transportes gänzlich ausser Acht gelassen, und die^ Zutheil.ung an Genf wurde nur als eine vorübergehende betrachtet.

Wir genehmigten im Weitern eine vom 1. Februar datirte, vom Militärdepartemeut uns vorgelegte ^Jnstruktion betreffend Unterkunft, ,,Verpflegnng, Besoldung und Administration der internirten französischen "Militärs^, welche sosort dem Oberkommando und den Militärbehörden der Kantone zur Kenntniss gebracht wurde und im Wesentlichen folgende Vorschriften enthält :

1. Den Generalen wird freigestellt, ihren Aufenthaltsort beliebig ^u wählen, mit Ausnahme in den Grenzkantonen.

Die übrigen Offiziere werden nach Zürich , Luzern , St. Gallen, Baden und Jnterlaken internirt und unter besondere vom Militarle-

^

797 paiement bezeichnete Stabsossiziere gestellt. Später kam als Jnternirnngsort für Offiziere auch noch Freibnrg hi..^u.

3. Die Ossifere hatten sich selbst zu verköstigen und zu logiren, und erhielten eine tägliche Besoldung Stabsoffiziere von Fr. 6 uud^ Subalternosfiziere inel. Hauptlente Fr. 4 täglich.

4. Die internirten Truppen treten unter kantonales Kommando und kantonale Administration. Jeder Kanton hat zu diesem Behnfe einen Jnfpektor aufzustellen.

5. Für die Ueberwachu..g sind die nothigen Detasehemente in der Stärke von ^---..^ der zu Bewachenden aufzustellen.

6. Den Juternirten ist die eidg. Verpflegung und täglich 25 Rp.

Sold zu verabfolgen.

Jm Uebrigen enthält die Jnstrnktion die uothigeu Vorschriften für den innere Dienst, den Gesundheitsdienst, den Briefverkehr, die Diszipli.. und die in den Grenzkantonen zu treffenden besondern Massregeln.

Die Trennung der Ossifere von der Mannschaft konnte nicht ohne ^ einigen Widerstand durchgeführt werden . sie war aber eine durchaus selbstverständliche Massregel , geboten sowohl zur ..lufrechthaltung der Autorität unserer eigenen Offiziere . als durch Rüksichteu gegen die frauzosisehen Ostiere selbst.

Ueber die Jnternirnng selbst lassen wir den Bericht des Herrn Geuerals sprechen. .....^e konnte um den 12. ^ebruar als beendigt angesehen werden. Die Zahl der Jnternirten betrng nach den offiziellen Berichten der Kautone , die Osfiziersdepots iubegriffeu am 15. ^ebruar 83,778, darunter in Spitälern 4,948.

20.

,, 25. ,, 28. ,, 5. März

84,271 85,410 85,123 83,891

^, ,, ,, ^

^, ,, ,, ,,

^, " ,, ,,

5,^16.

4,975.

4,972.

4,321.

Die Vferde, deren Zahl beim Uebertritt et.va 10,000 betragen hat, wurden ebenfalls auf eine Anzahl von Kantonen vertheilt und den Kan-

tonen für deren Unterhalt eine tägliche Entschädigung von Fr. 2. 50 zugesichert.

Mit Rüksicht ans die ^nlternoth sahen wir uns gezwungen, eine Versteigerung der Pferde anzuordnen , mit welcher Operation eine Spezialkommission betraut wnrde.

Dieselbe begann damit den 21. ^ebruar.

Der Verkauf der Bserde wurde jedoeh am 2. März in ^olge des Abschlusses der Bräliminarien auf ausdrüklichen Wnnsch der sranzosisehen Regierung unterbrochen.

798

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^

Verkaust wurden im Ganzen 4487 Bferde mit einem Erlos von

Fr. 1,142,276. 89.

Das Kriegsmaterial, welches die franzosische Armee mitgebracht, weist im Wesentlichen folgenden Bestand aus:

266 Feldgeschüze,

19 M.trailleusen, 36 Vorrath.^lasfeten,

472 .^lrtillerieeaisson..., 1l0 Jufauterieeaissons, 68 Feldsehmiedeu, 229 Rüstwagen, Barkwagen, Schanzzeugwagen, nebst einer ^rossen Menge zwei- und vierspänniger Fourgons- und Vagagewagen.

58,262 Ehassepots-Gewehre,

6,415 Remington-Gewehre, 2,07.) umgeänderte Gewehre, à t.^h.^re..

818 verschiedene Gewehre, 67,574 Gewehre, 3,946 Kavallerie- und Artillerie-Karabiner, Geschirre, Vorrathsbestandtheile, Munition - und befindet sieh noch jezt theils in Eol.ombier (grosser Bark), theils in ^...erdon , Grandson,

Marges und Thun.

Die Armeekassen lieferten eine Baarschast von Fr. 1,727,819. 76 ab.

Die unvorbereitete Aufnahme einer so grossen Zahl von Leuten und Bferden war natürlich , namentlich in den ersten Tagen , mit grossen Schwierigkeiten verbunden. Aber Dank der Bevolkernng , welche überall

thätig und mit Geschik eingriff, um das Elend zu mildern, in welchem sich die dnreh die Strapazen ermüdeten und von Hunger ge^uäl^eu .^eut.^ befanden , Dank namentlich der betretenden Grenzbevolkerung , welche den Behorden überall mit grosser Opferwilligkeit zur Seite stand , war die Armee sel^r bald und in zureichender Weise verpflegt uud untergebracht, uud für die Kranken gesorgt.

Für die grosse Verpflegung war namentlich das Kommissariat der Armee thätig, und besondere Anerkeunuug verdienen überdies die kantonalen Vehorden , welche die ihnen gewordene Aufgabe mit grosseur Ge^ sehike losten.

Rach der Jnternirung der srauzosischen Armee befand sieh dieselbe in 186 Depots, von denen 3 die Stärke von mehr als 2000,

17^ 30 ^ 45 "

.

,, .,

,, 1000-2000, ^ 500-1000, ^, . 300--500,

9l

,,

unter 300 hatten.

186

,.

.

799 Um uns davon zu überzeugen , ob die von den Kantonen für Unterkunst und Verpflegung getroffenen Anordnungen zwekentsprechend seien und die Bewa..hungsmaunschast ihre Bflicht erfülle, ordneten wir eine ei^ Jnspekt.on an. Dieselbe wurde besorgt von Hrn. Oberst Trümp^ in den Kantonen Graubünden, St. fallen, Appenzell , Thurgan , Zürich und S.hasfhanfen ; von Hrn. Oberst J. v. Salis in den Kantonen Glarus , Zug, Schulz , Uri, Unterwalden, Luzern und Aaxgau ; vou Hrn. Oberst Tronchi n in den Kantonen Bern, Basel und Solothurn.

von Hrn. Oberst W i e l a u d in den Kantonen Waadt. Freiburg und

Wallis.

Da uns daran gelegen war , dass auch den franzosischen Offizieren durch eigene Anschauung Gelegenheit geboten werde, sich von der Art nud Weise zu überzeugen^, wie die Armee untergebracht sei , wur.^e Herr General Elinchant eingeladen, für jede Jnspektiou einten Offizier als Theilnehmer zu bezeichnen. Herr General Elinehaut bezeichnete hiefür die Herren Oberst Saehy, General. Eomagu... , Oberst Tissier und General Segard. Die Resultate der Jnspektion ko.^nen als vollkommen befriedigend bezeichnet werden, und auch die französischen Ossifere erklärten ihre vollste Zufriedenheit über die für die Jnternirung getroffenen Anordnungen.

Um dann au.h uoch der srau^osischen Regierung Gelegenheit zu geben, die Zahl der Juternirten zu konstatireu , fand durch franzosisehe Intendanten gemeinsam mit den betreffenden Depotkommandanteu eine sogeuaunte Kommissariatsmusteruug statt, und zwar in dem Zeitraum vom 2. bis 6. März. Diese Musterung konstatirte in Uebereinftimmung mit den Etats der Depotkommaudauten die Anwesenheit vou 85,153 Juternirten.

Wir waren sofort nach dem Uebertritt der ^lrmee daraus bedacht, Mittel und Wege zu finden , um dieselbe sobald als moglich wieder über die Grenze zurük instrad.ren zu konnen. Allein die internationalen Verhältnisse machten dies vor .^l.bschluss der Friedenspräliminarien nicht moglich. Als dann dieselben am 1. März von der franzosisehen Rationalversau.mlung ratisizirt worden waren , verhandelten wir mit den franzosischen Behörden über den Rül^marsch der Armee und durch einen Delegirten mit General Mantenssel, um das Debouchiren bei Verrieres , welches innerhalb der deutschen Demarkationslinie lag . zu

ermögliche....

Der Beginn des Rükmarsches war nach einem vom Militärdepartement in Verbindung mit den Eisenbahnverwaltnngen vereinbarten Bro-

jekte aus den 8. März bestimmt, mn^.. dann aber, da weder die sran^ zosisehen Eisenbahnen im Falle waren, die Transporte in Verres abzunehmen, no^h die nothigen Anordnungen für die Verpflegung getrossen waren, auf den 13. März verschoben werden.

Die Leitung des Rürmarsches war Hrn. Oberst H o f f s t e t t er übertragen, der sich zu diesem Behufe nach Olten begab.

Rach den vom Departement genehmigten Bläuen war vorgesehen, dass die Evaeuirung der Depots der Kantone Freiburg, Waadt und

Wallis inner 6 Tagen über Gens per Marsch stattfinden solle. Für

die übrigen war Eisenbahntransport angeordnet, und zwar taglich 4 Züge zu ea. 1000 Mann nach Genf und 3 in gleicher Stärke nach Verrières.

An der Grenze sollten die ankommenden Kolonnen von speziell dazu bezeichneten schweizerischen Stabsoffizieren an die franzos^schen.

Delegirten mit formliehem Verbal-Brozess übergeben werden.

Um die Zeit vom 5. bis 13. März mogli.hst zu benuzen und .^

um sicher zu sein , dass die einzelnen Transporte eher kleiner als angenommen ausfallen, wurde eine Abschiebuug von Reeonvaleseenten angeordnet, welche jedoch am Vorabend der allgemeinen Bewegung wieder eingestellt wurde.

Den 8. März wurden zur Bewachung des Bahnhoses Eulo^ l 000 Mann von Zürich dorthin beordert, und infolge der Ereignisse in Zürich wurden den 10. März weitere 1000 Mann über Gens evaeuirt.

Die Evaenir..ng der westlichen Kantone wnrde unter der speziellen Leitung von Oberst de Gin g in s nach Blan ausgeführt.

Die Züge über Verrières mussten vom 4. Tage der Bewegung an wegen starkem ^ch.neefall und daherigen Schwierigkeiten für den Weitertransport von Verrières aus anf 1 per Tag reduzirt werden ^ eine

Stokuug der Bewegung trat jedoch nicht ein, da die übrigen 2 Züge

über ^verdon ebenfalls nach Genf instradirt werden konnten.

Am 22. März gingen die lezten Züge ab, und am 23. März war die gauze Evaenirung, mit Ausnahme der zurükgebliebeuen Kranken und Reeonvaleseenten, beendigt.

Leider stiess einem am lezten Tage abgehenden Zuge infolge un-

richtiger Weichenstellung in Eolombier ein Unglük zu, wobei der .^ugsichrer und 22 Juternirte getodtet und 72 der leztern mehr oder weniger stark verwundet wurden.

Die Evaeuirung der Vserde sand unter der Leitung von Herrn Oberst F o r n a r o vom 14. bis 22. März statt. Die Bferde marschirten,.

geleitet von der nothigen Zahl von frauzosisehen Berittenen und mit

^01 schweizerischer Bewachung, in 10 Kolonnen übe... Rolle nach Divonne, wo sie den franzosischen Behorden übergeben wurden.

Die oberste Leitung der ganzen Jnternirnngsangelegenheit vom Zeitpunkte der Jnstradirung bis zum Rükmarsch der französischen Armee besorgte das eidgenossische Militärdepartement, und zwar mit dem ständigen personal, das vorübergehend bloss durch drei Kopisten vermehrt war. Es erwuchs dadurch dem Departement eine bedeutende Last, die nur durch Nachtarbeit bewältigt werden konnte. Die Kanzlei e.^pedirte ohne die personlichen Aufgebote und ohne die Expedition für die Militärschulen , die Zirkulare nur einmal gerechnet, vom 1. Januar

bis Ende April 7211 Schreiben und Telegramme, also 60 per Tag,

davon wahrend dem Monat März 82 per Tag.

Zur Erledigung der durchschnittlich zahlreich eingehenden Auskunstbegehren und zur Sortirnng der in grossen Massen angekommenen Briefe wurde unter der speziellen Leitung von ...^tabsmajor D a v a l l eiu besonderes Auskunftsbüreau erri.htet, für welches eine Anzahl Schweizerischer Ossiziere und eine grossere Zahl franzosischer Unteroffiziere verwendet wurden.

Wenn auch eine bessere Unterstüzung dieses Bureaus Seitens einer grössern Zahl von Depotkommandanten wünschbar gewesen wäre, so hat es doch der internirten Armee sehr wesentliche Dienste geleistet.

Da der eidgenossische Oberfeldarzt zur Zeit der J..ternirnng noch im eidgeu. Dienste stand, so wurde die Oberleitung des Sanitätswesens Herrn Divisionsarzt Dr. Berri.. übertragen. Das Justizwesen stand unter dem Oberauditor , das Kommissariatswesen unter dem .^..ber-

kriegskommissär.

Dem Bericht über die Besorgung des Sa n i t ä t s w e s e n s entnehmen wir folgende Daten : Rachdem die Kautone in ^dem Massstabe der zugetheilten Jnternirten für die rasche Errichtung von ...^pitaianstalten mit dem^ dazu nothweudigeu amtlichen personal gesorgt hatten, welches lecere für jeden Kanton aus einem Ehesarzt. aus schweizerischen Eivil- und Militärärzten, franzosischen Aerzten, Krankenwärtern, sowie aus einem zahlreichen freiwilligen Hilfspersonal bestand, war es moglich, den für unsere einheimischen Verhältnisse ganz ungewohulichen Dienst allmälig tn einen übersichtlicheu Rahmen zu bringen.

Jn der ersten Zeit der Jnternirung war dieses unmoglich, da das ärztliche Personal zu sehr mit der Krankenpflege und Organisation so vieler Krankenanstalten beschäsi.igt war, als dass dasselbe Zeit zu andern als den notwendigsten Schreibereien finden konnte.

802 Diesem Umstande ist es zuzuschreiben, dass wir über die erste Zeit der Jnternirung, gerade über eine Beriode, wo der Krankenstand am grössten war, sehr wenig statistische Angaben besizen.

Zu Spitalanstalten, von denen über hundert grössere und kleinere bestunden, wurden bssentliche Gebäude, Kasernen, Schulhäuser, Kirchen n. s. w. eingerichtet. Aus den heutigen Tag sind in den verschiedenen Kantonen noch ungefähr 25 kranke Jnternirte.

Für Typhus- und Bokenkranke wurden Absondernngshäufer und .Lazaretbaraken verwendet.

Bei einer Stärke von 84,271 Mann war die Zahl der Spitalkranken am 20. Februar in fämmtlichen Kantonen 5116. Am 20. März hatte sich der Totalkrankenstand bereits aus 3346 vermindert, und zwar in folgender Verkeilung :

Zürich .

Bern .

.Luzern .

Uri . .

Schwyz .

Obwalden Ridwalden

Glarus .

Zug .

Freiburg Solothurn

Basel-Stadt Basel-Landschast Sehasfhausen .

Appenzell A. Rh.

,, J. Rh.

St. Gallen (Stadt Graubüuden Aargau Thurgau .

Waadt

Wallis

Reneuburg

Am 11. April sank

336 (in 12 Spitalanstalten), 759 (in 38 Depots), 135 (in 8 Depots), 91, ^ 20, 30, 73, 40, 206, 7^ 81, 20, 82, 38, 13, 310, .Landschaft 201, - (5t l^, 53, 227, 196, 142, 30, 180.

die Totalzahl der Kranken aus 509,

es betrug dieselbe Ansangs Mai

und

noch zirka 150..

Am 23. Juni befanden sich in den verschiedenen Kantonen 25 kranke Jnternirte.

noch

Jm Monat März wurde mit Rüksicht ans die Rükkehr der Internirten nach Frankreich die Konzentrirung der Spitalanstalten, ebenfo

^

803 die Entlassung alles entbehrlichen schweizerischen und französischen ärztliehen Personals zeitig augeordnet, um den ebenso weitläufigen als der Umstände wegen zersplitterten Sanitätsdienst moglich zu vereinfachen.

Für die Evaknation der Hauptarmee wurden ...u folgenden wichtigen Eisenbahnstationen , an welchen die Trausporte Erfrischunge.^ nehmen konnten, um bei allsälligen Eventualitäten die nothige ^.Hilfe leisten zu können, fliegende Ambulanzen errichtet : ^ürieh, Winterthur, Olten, Herzogenbuchsee, Biel, Burgdoxs, Reuenburg, Freiburg, Romout, Morges und Gens.

Mit Ausnahme derjenigen in Gens wurden alle nach dem Abmarsch der Gesunden wieder ausgehoben.

Am häusigsten waren besonders im Anfange der Juternirung Krankheiten der Respirationsorgane, in zweiter Linie tpphose Brozeffe und Blatternerkraukungen.

Es ist uumogli.h, die Zahl aller behandelten Kranken genau anzugeben. Hingegen übersteigt die Zahl derselben die Summe von

12,000.

Zum ^weke der möglichst raschen Räumung und Aushebung der Spitäler wurde ein regelmässiger täglicher Evakuationsdienst über Genf

organisirt und vom 4. April hinweg bis in die lezte Zeit wöchentlich ^wei Mal fortgebt. Es dursten nur solche Reeonvaleseeuten evaknirt werden, bei welchen unter gewöhnlichen Umständen Rezidive nieht zu befürchten waren. ^iese Evakuirten wurden in Gens von frauzosisehen Delegirten iu Empfang genommen. Sowohl das dortige internationale Hilfsl^o^uite als die errichtete fliegende Ambülauee haben für diese Evaknationen die besten Dienste geleistet.

W.^s nun den Sanitätsdienst in den Kantonen sowohl als speziell iu den Spitälern betrifft, so muss dem ganzen dabei betheiligt geweseneu Personal die grösste Anerkennung gezollt werden, ebenso der freiwilligen Krankenpflege, sowie ganz vorzüglich den internationalen

Hilfsgesells.haften.

Laut den b i s j e z t eingelangten Berichten starben im Ganzen 1650 Manu und von diesen 872 an tp^phosen Kraukheitsprozessen, 303 au Kraukheiten der Respiratiousorgaue, 137 au Blatter...

Unter den 338 übrigen Todessällen find verschiedene Krankheiten vertreten, ebenso 24 ^älle in der ersten Wo.he ^ebruar in Folge erhaltener Wunden während des ^eldzuges (Ambülauee in Verrières), ferner die .^..pfer der Katastrophen in Morges und Eolombier, sowie

einige ^..fällig Verunglükte.

^04 Angesichts der in jed.... Beziehung ausseht misslichen Umstand.., unte... welchen die französische Ostarmee in die Schweiz übertrat und der grossen Anzahl schwerer Erkrankungen sind die Verluste derselben während der Jnternirung nicht einmal als bedeutend zu betrachten.

^ür die Besorgung der S t r a s j u st i z wurden 3 Kriegsgerichte .^usgestellt (West^, Eentral- und Ostschweiz) und vom Bundesrath die drei Grossrichter und für jeden Kanton ein Auditor bezeichnet ; die Riehtex und die Geschworen hatten diejenigen Kantone zu bezeichnen, in welchen die Angeklagten internirt waren.

Es mußten int Ganzen 21 Urtheile gegen 24 interniate Militärs

gefällt werden, darunter 12 Fälle von Diebstahl. Die hochste Strafe betrug eiu Jahr Zuchthaus wegen Diebstahl.

Das Oberkriegskommissariat hatte einstweilen nur dafür zu sorgen, dass die Kantons^.riegskommissariate mit hinreichenden Geldmitteln zur Vestreitung der Kosten persehen wurden, wosürbis27. MaiFr. 7,284,817. 62 verausgabt worden sind.

Die Revision der von den Kantonen eingehenden Rechnungen ist dem Oberkriegskommissariat übertragen, geht indessen sehr langsam von Statten, da das Material von vielen Kantonen noch sehr unvollständig ist und von eiuer andern bedeutenden Zahl noch aussteht.

Rach dem Betrag der bereits eingegangenen Rechnungen, den gemachten Vorschüssen und Zahlnugeu und den Vorschüssen, die uoch an die Kantoue zur Bestreitung der Kosten zu machen sind , werden sich die Ausgaben für die Jnternirung aus etwa 11 Millionen ^ranken belaufen.

Raeh erfolgter Jnternirung der französischen Armee konnte aus die Entlassung des großen Theils der für den Grenzdienst ausgebotenen Truppen gedacht werden.

Unterm 6. Februar beschlossen wir aus den Antrag des Herrn .^ber-

besehlshabers die Entlassung der beiden Gebirgsbatterieu Rr. 26 und Rr. 27 , der beiden 10^... Batterien Rr. 4 und Rr. ..) und der 8^.

Batterie

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1 8 .

Ferner unterm 8. Februar die Brigaden Rr. 7 und Rr. 11, die Batterien Rr. 23 und Rr. 13, die aufgebotenen Waadtländer und Genser .Lokaltrnppeu und die Stäbe der lll. und lV. Division.

Mit Schreiben vom 14. ^ehruar machte Herr General Herzog von der Entlassung des grossen Stabes Anzeige, sowie davon , dass er das Kommaudo der für den Grenzschuz perbleibeuden Truppen : Brigade Rr. 10 (2 Bataillone) und 12 der Division lV dem Kommandanten

.

^

^

der V. Divifiou, Herrn eidgen. Oberst Me^er übertragen habe, welcher ebenfalls 2 Brigaden, 14 und 15, behielt.

Von obigen Brigaden wurden den 16/18. Februar die Brigade 12, den 3. März die Brigade ^r. 10, am 16. März der Divisionsstab und am 25. nach Schluss der Evaeuirung die restirenden Truppen der V. Division entlassen.

Am 3. März 1871 hoben wir die am 16. Juli v. J. ausgefproehene Viketstellung auf.

Zur Bewachung des Barkes in Eolo.nbier und ^verdon wurden sueeessive einberufen:

E o l o m b i e r.

Auf

14. März Einzelkomp. Rr. 6 Reuenburg , Entlassung

16.

April.

Auf 16. April Einzelkomp. Rr. 20. und 11 , Appenzell J. R., Entlassung 1. Juni.

Aus 1. Juni ein Detachement der Landwehr^Artillerie Kompagnie pon Reuenburg.

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^

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x

d

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n.

Auf 13. März ein Jnsanterie^Detachement von Waadt, Entlassung

27. Mär^.

Auf 27. März Reserve-Barkkomp. Waadt, Entlassung 18. April.

Auf 18. April ein Detachement der Batterie Rr. 50, von Waadt, Entlassung 29. Mai.

Aus 29. Mai ein Detaehement des Schüzenbataillons Rr. 14.

Zur Vornahme der no..higen Arbeiten sür die Vorbereitung der Evaeuirung des Materiellen befinden fieh in jedem der beiden .^arks noch etwa 60 Mann Jnternirter.

Dies in gedrängter Kürze unsere Berichterstattung über die Jnternirung der franzofischen Ostarmee.

Eine einlässliche Besprechung dieses für unser .Land so denkwürdigen Ereignisses wird gegenwärtig ausgearbeitet und soll seinerzeit verosfentlieht werden.

806 Unsere f i n a n z i e l l e B e r i c h t e r s t a t t u n g beschrankt sich dieses Mal auf die Ausnahme eines d e f i n i t i v e n Anleiheus. Der Umstand, dass die im verflossenen Sommer emittirten Kassascheine und SolaWechsel -- erstere nur auf 1 Jahr und leztere auf höchstens 100 Tage lauteten , gebot uns , bei Zeiten aus Herbeischassung der erforderlichen Rükzahlungsmittel. Bedacht zu nehmen. Da infolge der andauernden Gefchästslosigkeit bereits im Januar Ueberfluss an Baarschast sich geltend maehte und dem Finanzdepartement von verschiedenen kompetenten Seiten

der Augenblik zur Kontrahirung eines Anleihens als günstig bezeichnet

worden war, so wurden einleitende Vorkehren getrossen. Ein... vom Finanzdepartement niedergesezte Kommission berieth über Grosse und Bedingungen des Anleihens und einigte sieh , nachdem sie von einem Berichte über die Finanzlage und einem solchen über die in kürzern oder .längern Terminen zu machenden neuen militärischen Anschaffungen Kenntniss genommen hatte, zu einem.Anleihen von 15-20 Millionen, welches auf dem Wege .der öffentlichen Snbseriptiou beschafft werden solle. Und um des Erfolges vollkommen sicher zu sein , war die Kommission darüber einstimmig, dass dasselbe al p.^.i zum Ziussuss von 5^ auszuschreiben sei.

Die Basis , welche der Kommission zur Festsezung der Anleihenssumme auf 15 Millionen diente, war folgende : Stand der eidgenossischen Kapitalien und der Baarschaft ^u Ende

1869

Fr. 8,456,000 -

Davon kommen in Abzug: 1) Das erforderliche Betriebskapital der Bundesverwaltung , namentlich mit Rüksicht ans die Bedürfnisse der .^ostverwaltung für den Mandatenverkehr und die bevorstehenden Münzprägungen Fr. 2,500,000

2. Das doppelte Geldkontingent nach Art. 40 der Bundesversassung .

.

.

.

.

.

3. Die unverwendete Restanz von dem Kredite

,

2,080,000

von Fx. 10,741,350 sür Hinterladungsgewehre, welche Restanz zu Ende 1869 noch betrug . . . . . 3,288,000 und bekanntlich nicht aus lausenden Einnahmen, sondern aus dem Anleihen von 1867 bestritten werden soll.

.4. Mnthmassliche Uebersehreitung obigen Kredites nach den Berechnungen des Miiilärdepartements ,.

1,000^000

5. Muthmassliche Kosten von 2.^,000 Stük nach.^ bestellter Vetterligewehre (nebst Munition,. .

.

2,400,000

6. Der Gegenwerth des Münzreservesonds

.,

., 662,000 Fr. 11,930,000

.

Fr.

von . . . . . . . . , , bleiben . . ^ . . . . . . ,, Die tosten der ^renzbesezung waren damals peranschlagt worden zu . . . . . . . .

und stehen zur Zeit de... Abfassung des gegenwärtigen ^.ch Abzug der verfügbaren Mittel im Betrage

Berichtes

a u f

F r .

1 0 , 1 0 4 , 0 0 0

Zu dekende Summe .

oder rund

.

.

.

^07 11,930,000 8,456,000 3,474,000 10,000,000

.

.

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^ .

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^ .

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^ .

^ .

^

.

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.

.

Fr. 13,474,000

.

.

.

.

F r . 13,^00,000

Erläuterungsweise sollen wir beifügen , dass in den verfügbaren Mitteln das Guthaben an der Bank in Sitten im Betrage von

Fr. 215,000 begriffen ist. Jn den Ausgaben für die Grenzbesezung sind keine kosten für die Jnternirten enthalten.

Wir beriethen sodann am 3. Februar einen uns vom Finanzdepartement vorgelegten Eutwurs einer Verordnung über aufzunehmende 15 Millionen Franken, beschlossen aber mit Rüksicht auf die allgemein herrsehende Geldabondanz , den Zinssuss aus 4^ ^ und dagegen den

Emisstonskurs aus 97 zu sezen. Die Rükzahlung des Anleihens wurde.

desshalb demjenigen von 1867 vorangeht, weil je nach der spätern Entwiklung unserer Finanzverhältnisse eine Rükerstattung ermöglicht

werden dürste. Fällt aber die Rükzahlnng nicht in den Bereich der

Möglichkeit, so lässt sich alsdann ein neues Anleihen ausnehmen oder eine Konversion bewerkstelligen , wodurch die neuen Rükzahlungstermine^ denjenigen des 1867-Anleihens hinten angesügt werden können.

Jn Bezug ans die übrigen Bedingungen verweisen wir auf die offizielle Sammlung (.^, Seite 400).

Anfänglich schien das Anleihen nicht recht Anklang finden zu wollen, und es wurde sogar und namentlich aus der französischen Schweiz , von woher eine starke Betheiligung zu erwarten war, die vollständige Deknng zu den bekannten Bedingungen in Zweifel gezogen , so dass wir un^ entweder auf Erhohung des Zinsfusses oder aber auf Herabsezung des

Emissionskurses gesasst machen mussten. Als indessen gegen die Mitte

des anberaumten Zeichnungstermines von 10 Tagen einige grössere Anmeldungen erfolgten und die Dekung und selbst eine Ueberzeichnung sieher war, stieg die Theilnahme auf die bekannten Dimensionen, so dass am Sehluss des Termines (20. Februar) die Subseriptionen auf

Fx. 106,126,500 angestiegen waren , wovon jedoch Fr. 4,754,700 auf Konversionen zu stehen kamen.

^

^08

Wir verweisen auf nachstehende Subseriptionsübersicht :

Zürich Bern Ludern Uri Schwyz

.

.

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.

.

Unterwalden

. . . . Fr. 27,008,000 . . . . , , 12,791,500 . . . .

,, ^ 824,000 . . . .

,, 46,000 . . . .

,, 209,000 .

.

.

. ^

,,

Glarus .

.

.

.

.

,,

Freiburg Solotbnrn Basel .

Schasshansen .Appenzell St. Gallen Graubünden Aargau .

Thnrgau Tessin .

Waadt .

Wallis .

Renenburg Gens .

Zug

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^

Ausland

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. . . . .

.^

1,320,000

4^,^

,, 345,500 ,, 969,500 ,, 23,689,500 ,, 907,000 ,, 280,000 ,, 7,496,000 , , 3,785,500 , , 3,339,000 ,, 998,000 ,, 347,000 ^ ,, 6,969,500 ,, 24,500 ,, 7,0.3,500 , , 6,733,000 Fr. 105,514,50l) . .

,, 612,000 Total Fr. 106,126,500

Mogeu aueh in vorstehenden Summen viele Zeichnungen gewesen sein , welche aus das Vrädil.at der Realität nicht Anspruch mache.. konnten, weil sie unter der bestimmten Voraussicht ersolgten , dass nur ein geringer Theil davon angenommen werde , so liegt darin doch immerhin das Merkmal einer grossen innern .^apitalkrast , die um so bemerkens..

werther ist , als sie sieh zu wiederholten Malen , wiewohl nicht in so hohem Masse wie das lezte Mal , manifestirt hat. Für die BundesVerwaltung liegt in dem porliegenden Snbsi.riptionsergebniss überdies der abermalige Beweis , dass wenn sie zu Anleihen zu sehreiten geno..higt ist, sie sich für deren Unterbringung nicht an das Ausland zu wenden braucht , sondern dass sie das ersorderliche Geld inner i^hren eigenen Grenzen findet.

Schwieriger als die Sammlung von Zeichnungen war unter obwaltenden Umständen die Reduktion der Summe aus die einzelnen Subseribirten. Bei ganz gleichmässiger Repartition wäre nemlich jeder derselben nur mit 14 ^ zu Theil gekommen und es hätten alle Snbseribe^ten

.^

^

mit unter Fr. 4000 Betheiligung ansser Betracht gelassen werden müssen , was selbstverständlich grosse Unzufriedenheit hervorgerufen haben ^..iirde. Allgemein war man darüber einverstanden , dass zunächst die kleinen Theilnehme... für die Zeichnungen von Fr. 5000 ^Fr. 50,000 ^..rükfie.ht^t werden sollen; ....esshalb genehmigten wir unterm 3. ..^arz ^ol.^ende Seala: 1. blasse Subskriptionen von Fx.

500-- 2,000 erhält Fr. 500

2.

3.

4.

5.

^.

7.

8.

9.

10.

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^ ,, ,, ,, ^, ,, ,, ,, ,, ,,

,, ,, ,, ,, ,, ^, ,, ., ,,

2,500- 4,000 4,500- 6.000 6,500--10,000 10,500 --15,000 15,500-20,000 20,500--^25,000 25,500-30,000 30,500-35,000 35,500 --50,000

,, ^.

^ ^ ^ ,, ,, ,, ,,

^ ,, ^ ,, ^, ,, ,, ,, ,,

1,000 1,500 2,000 2,500 3,000 3,500 4,000 4,500 5,000

^..ie Totalsumme der Zeichnungen von Fr. 500 bis Fr. 50,000 .betrug Fr. 12,600,000, und e.^ fielen auf dieselbe nach obigem Tableau Fr. 1,800,000. -^a zudem die Konversion der sechsprozentigen ..^assascheine eine Summe von Fr. 4,754,400 erheischte, so verblieb vom

Anleihen von Fr. 15,000,000 nur noch eine Restanz von Fr. 8,445,300 ^u vertheilen aus ein Subseriptionskapital von Fr. 88,771,000; e..

konnten mithin nicht einmal 10^.. ^geschieden werden.

Sobald aueh bekannt worden war, dass die kleinen Zeichnungen .bevorzugt werden sollten, so machten verschiedene Bankanstalten, weleh...

ihre eigene ..^etheiligung beim Anleihen und diejenige ihrer Klienten in einer Bauschalsumme aufgegeben hatten, die gesammten kleinen Sub-

feriptionsbeträge ebenfalls geltend, indem fie ihre bezüglichen Original-

listen einsandten.

Strikte genommen hätten wir diesen Reklamationen ke.n Gehor zu .schenken gebraucht, aber es schien uns kaum billig, der blossen Form wegen gegenüber Subseribenten, welche zum Gelingen des Anleihen^ beigetragen, mit Strenge zu verfahren. ...^ix ertheilten dahex dem Finanz-

Departement die Weisung, alle hinlänglich belegten, zur gehörigen Zeit

eingereichten Subseriptionsvexzeiehnisse anzunehmen und denselben für die Reparation Rechnung zu tragen, was denn ..uch ftattgesunden.

Der soeben angeführte Umstand hat etwelche Verzogerung in die schwierige und zeitraubende Verkeilung des Anleihens gebracht , und die nachträgliche Einreichung von Subseriptionen in die ausgestellten

Klassen hatte überdies zur Folge, dass die Zeichnungen über Fr. 50,000 nur 8.^. erhielten und dass sehliesslich das Anleihen um Fr. 600,000

.erhoht werden musste.

Bundesb......:... .^ ..h r g . XXl l I. Bd. n.

56

810 An Einzahlungen , welche auf 3l. März, 31. Mai und 31. August festgesezt wurden, erfolgten am exsten Termin Fr. 7,228,764. 98. und am zweiten Texmine hatte sich diese Summe an der Bundeskasse felbst um weitexe 2,000,000 Franken vermehrt . so dass voraussichtlich die noch

einzubezahlenden Fr. 1,016,500 ziemlich vollständig eingehen werden

und mithin am legten Texmine nur noch die Eonverston zu vollziehen fein wird.

Die Eintheilung der Obligationen in die verschiedenen Serien ist folgende :

A.

B.

C..

D.

zu Fr. 500 ..... Fr. 2,311,000 ,, ,, 1,000 .... ,, 10,304,000 ,, ,, 5,000 .... ,, 2,375,000 ,, ,, 10,000 ^ ,, 610,000

So weit die Gelder nicht sofort zux Bestreitung von Ausgaben für die Liquidation dex Gxenzbesezung und die französischen Jntexnirten verwendet werden müssen , sind sie bei Banken in Eonto eurrent ...nge-

legt , wo sie zu jeder Zeit verfügbar sind. Mit Rüksicht auf die gegenwärtig herrschende Geldabondanz wird jedoch der dahexige Ertrag sehr gering sein. Wir sollen hier noch erwähnen, dass durch die den französischen Kommissariatsofsizieren abgenommenen Kriegskassen und die Versteigexung einer Anzahl .Pferde Fr. 3,000,000 zurükerstattet worden sind.

Die Kosten der Jnternirten werden zirka Fr. 11,000,000 betragen. Bis jezt (Anfangs Juni) ist keine Rükvergütung von Seite Frankreichs erfolgt. Der vollständige Abschluß der Rechnungen wird erst in einigen Monaten möglich sein.

Die Mitwirkung des Handels- und Z o l l d e p a r t e m e n t s zur Vollziehung der Verordnung des Bundesrathes betreffend Handhabung der Neutralität der Schweiz vom^16. Juli v. J. hatte sich eigentlich nur auf den verbotenen V e r k e h r mit W a f f e n und . K r i e g s m a t e r i a l zu erstreken. Die Massnahmen für Ueberwachung der Pserdeaussnhx

mit Rüksicht aus die vom Bundesrathe persügte Erholung des Aussuhr-

zolles standen eher im Zusammenhange mit den militärischen Rüstungen der Eidgenossenschaft, als mit der Wahrung der neutralen Stellung der Schweiz zwischen den kriegführenden Staaten.

Mit seinem Berichte vom 11. Rovember hatte das Departement dem Bundesxath eine Uebersichtstabelle der durch die Zoll-

811 Verwaltung bis zu jenem Zeitpunkte vollzogenen Beschlagnahme von Waffen und Kriegsmaterial vorgelegt.

Die im Manuseript beiliegende Tabelle enthält nun das Verzeiehniss sämmtli^her derartigen Besehlagnahmen, die seit Erlass des Bundesraths.^ Beschlusses vom 16. Juli bis zur Aufhebung desselben d. d. 3. März

stattgefunden haben. Das diessällige Ergebniss beweist, dass das personal der Zollverwaltung mit ausdauernder Tätigkeit sieh dieser mit vielen UnAnnehmlichkeiten verbundenen Ausgabe unterzogen hat, wie denn überhaupt in dieser Hinsicht geleistet wurde, was Angesichts der grossen Schwierigkeiten, auf die schon im Berichte des Departements vom 11. November ^. J. hingewiesen wurde, zu leisten möglich war.

Mit dem Erlass des Bundesrathsbesehlusses vom 3. März, wodurch die gedachten Beschlagnahmen ausgehoben worden sind, hat die Thätigkeit der Zollverwaltung in dieser Richtung ausgehört.

Ausser den Massregeln sur die Wahrung der schweizerischen Reutralität kommen noch folgende Verhandlungen in Betracht , mit denen der Bundesrath sich in Folge der Kriegsereignisse von 1870^71 zu befassen hatte :

Durch Bundesrathsbesehluss vom 20. Juli 1870 war der A n s f u h r z o l l f ü r B f e r d e von Fr. 150 aus Fr. 600 per Stük erhöht worden. Unterm 14. Oktober beschloss der Bundesrath die Aushebung dieser Massregel. Die durchschnittliche Ausfuhr von Vserden stellte sieh seither wie folgt:

Jm Oktober

eirea 17 Stük per Tag.

,, ,.

Rovember Dezember

,.

,,

,, ,,

Januar Februar

,, ,,

,,

^arz

,,

., April

,,

51 106

,.

.,

,, ,,

,, ,,

40 31

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" .,

,, ,,

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.^

,,

48 ,.

,,

..

Gestüzt auf diefes Verhältniss fand sich der Bundesrath nicht veranlasst, die gedachte Beschränkung der Bserdeaussuhr aus's Reue im

Jahr 1871 einzusühren.

Von mehreren Seiten war zur Zeit des Beginns der schweizerischen Grenzbesezung das Begehren an den Bundesrath gelangt, die .^ussuhr von Heu zu verbieten, an welchem in einzelnen Gegenden dex Schweiz sich einiger Mangel fühlbar maehte. .Allein dex Umstand, dass das Ergebniss der Heuernte andern Orts in der Schweiz ein sehr gün^ ftiges war, so dass auch ohne Aussuhrverbot ein allgemeiner Mangel an Heu nicht zu befürchten stand, bewog den Bundesrath, von einem solchen Verbote abzusehen, was sieh, wie damals schon, auch in der Folge als gerechtfertigt zeigte.

.^12

^

S t o k u n g d e s W a a r e n t r a n s p o r t e s auf d e n E i A n b a h n e n . Unter dieser Verkehrsstörung hatte besonders der Waarentransport in Basel und ^enf zu leiden. ...lm Abhilfe zu schaffen, wurden vom Bundesrath zwei Abgeordnete, der eine nach Basel, der andere nach Genf entsendet, denen es gelang, erhebliche Besserung zu erzweken; jedoch walten Verhältnisse ob, vermöge welcher diese Abhilfe mehr nur von vorübergehendem Bestände sein konnte, wie denn aueh, obgleich m vermindertem Masse, der Eisenbahntransport über Genf immer noeh UnRegelmäßigkeiten unterworfen ist, mit deren gründlicher Beseitigung sieh dermalen die Regierung von Gens besehästigt.

Am bedenklichsten stand es eine Zeit lang mit dem B e z u g s v o n S t e i n k o h l e n , deren Zufuhr , sowohl von Frankreich als von Deutschland her, andauernd unterbrochen war. Von Seite der Verwaltung der schweizerischen Eentralbahn wurde dadurch Abhilfe versucht.

dass dieselbe besondere Wagenzüge zur Ausnahme von Steinkohlen nach den Saargruben organisirte . allein ungeachtet dieses Auskunstsmittels nahm der Mangel an Steinkohlen in der Schweiz fortwährend zu, bis, nach Beendigung der Kriegsoperationen, die Kohlenlieserungen wieder regelmäßiger wurden.

Wie außerordentlich der Waarenandrang zu jener Zeit bei Basel.

war, mag nach der Thatsache bemessen werden, dass Sendungen, welche auf der badischen Bahn daselbst anlangten, und die entweder nach Basel oder zur Weiterbeförderung aus der schweizerischen Eentxalbahn bestimmt waren, aus der Eisenbahn über Waldshut nach der Linie der Eentral.bahn, oder auch nur nach Basel instradirt wurden.

Ueber d i e A u s f u h r v e r b o t e a u s L e b e n s m i t t e l v o n d e n d e u t s c h e n S t a a t e n u n d v o n F r a n k r e i c h ertheilt

der Geschästsbericht des Handels- und Zolldepartements einlässlichen Anssehluss.

Seitens der deutschen Staaten wurden die Ausfuhrbeschränkungen, die gegenüber der Schweiz gleich anfänglich eine mildere Anwe^dun^ gefunden hatten , schon vor Beendigung des Krieges (Waffenstillstand und Friedensschluß aufgehoben. ^luf Verwendung des Bundesrathes, anlässlich der Jnternirung der Truppen der französischen Osta^mee, erfolgte auch von Seite der französischen Regierung die vollständige .Aushebung der im Verlauf des Krieges erlassenen AussuhrbesehränJungen.

Mittlerweile waren hinwieder Reklamationen der Regierungen von Bern und von Reuenburg wegen Anständen in Betreff d e r S a l z . ^ u s - ^ fuhr nach der Schweiz ans den durch deutsche Truppen besehen Departementen an den Bundesrath gelangt.

Aus Verwendung der französischen Regierung und bei den ....etrefsenden deutschen Militärkommandos wurden auch diese Anstände beseiti^t und sind solehe nicht wiedergekehrt.

^13 Theils schon bei Ausbruch des .^rieges, theils im Verlaufe desselben, Wurden grosse Mengen hausräthlicher E f f e k t e n , sowie von Kaufmannswaaxen ans den vom Krieg bedrohten ...fegenden auf schweizerisches Gebiet g e f l ü c h t e t . Es wurde den Eigentümern solcher .Gegenstände die zuvorkommendste. Behandlung Seitens der schweizerischen Zollverwaltung zn Theil, welche hiesür, unter gewissen, leichten Kontrolmassnahmen ZollBefreiung eintreten liess.

Da.^ Bostdepartement hat immer Hand geboten zum Vollzug der im Bundesbeschluß vom 16. Juli 1870 vorgesehenen Massnahmen und welche m der frühern Botschaft über die .^eutralitätswahrung erwahnt worden sind.

Bereits mit unserer Zuschrift .^om 17. November 1.^70 an das politische Departement haben wir Bericht über diejenigen Anordnungen erstattet, welche das Bostdepartement infolge des Bundesbeschlusses vom

16. Juli 1870 über die .^eutralitätswahrung zu treffen vexanlasst

war.

Diese Anordnungen sind auch seither in Aussuhrung geblieben.

Als weitere Vorkehren und Verhandlungen haben wir hier zu ....ezeichnen, dass die Bostverwaltung den Transntransport über die Schweiz für jene Korrespondenzen vorübergehend übernommen hat, welche die BostVerwaltungen der kriegführenden Staaten über das neutrale Territorium zu leiten wünschten. Es wurden z. B. mit den schweizerischen Bosten Korrespondenzen zwischen den deutschen Staaten und ^üdsrankreich, zwifchen deutschen Staaten und Spanien, zwischen Belgien und Jtalien, zwischen Rordsrankreieh und Südfrankreich u. s. w. theils unentgeltlich, theils zu den gewohlichen Tarnen beordert.

Ausser den von Anfang des Krieges an sur mehrere Klassen von Korrefpondenzen zugestandenen .^ortobefreiungen sind weiter noch gleiche Begunstigungen gestattet worden für die Briefe, welche zwischen den in der Schweiz internirten franzosischen Militärs und ihren Familien in Frankreich gewechselt wurden, und es ist der Dienst der Geldanweisungen --gegen die gewohnliche Tax^e - aueh aus diese Jnternirten ausgedehnt worden. Die besondere Sortirung, .Leitung und Distribution dieser Korrespondenzen und Mandate in der Schweiz gehört zu den schwierigern Ausgaben des Bostdienstes, bei welchem, unter Leitung des MilitärDepartements , im Einverständniss mit dem Bostdepartement, ein aus französtsehen Militärs zusammengeseztes Vostbüreau in Bern zur Aushilfe zugezogen worden war.

Hiemit sind ^ir, Tit., am Ende ^lana.t.

unserer Berichterstattung an-

^14 Der zwischen welcher schon vor außergewöhnlichen, Friedensschluß von

Frankreich und Deutschland angebrochene Krieg, einem Jahre veranlaßt hat, den Bundesrath mit umfassenden Vollmachten auszurüsten, hat mit dent Frankfurt am 10. Mai 1871 sein Ende erreicht.

Jndem wir diese Vollmachten nach abgelegter Rechenschaft über deren gebrauch mit Dank für das uns bewiesene Vertrauen in Jhre Hände zuxüklegen, Donnen wir nicht umhin, anzuerkennen, dass, wenn die Schweiz ans dem gewaltigen Sturm, der sie umtobt und sie nach verschiedenen Seiten hin auf die Vrobe gestellt hat, nicht nur a.1 Ehr^ und Unabhängigkeit unversehrt, sondern gehoben und gekräftigt hervorgegangen ist, der beste Antheil an diesem glüklichen Ausgang dem Schweizervolke selbst gebührt, welches die durch langandauernde Grenz.besezung ihm auferlegten Lasten freudig getragen, die Bewältigung

schwieriger ausgaben durch kräftiges allgemeines Miteinstehen ermoglicht

und zur Linderung der unsäglichen Leiden und Röthen, die der Krieg mit sich gebracht, die ganze Zeit hindurch Herz und Hand offen b...halten hat.

Es gereicht uns zur Befriedigung, sagen Schweiz während der ganzen Dauer der Krise mit beiden benachbarten kriegführenden Staaten und, bungen abgerechnet, auch mit den Bevölkerungen Einvernehmen geblieben ist.

zu konnen, dass die den Regierungen .der vorübergehende Trüderselben im besten

Die Ersüllung unserer völkerrechtlichen ..^fliehten hat das Land verhältnissmässig sehr grosse Opfer gekostet. Jndessen hoffen wir, daß eine längere Zeit ungestörten Friedens die Mittel uns bieten werde, ohne Beeinträchtigung der Ausgaben, deren ungeschmälerte Er-

fullung das Wohl und die Sicherheit des Landes erheischt, die Luken,

welche die vergangene Zeit in dessen Finanzen gerissen, durch sorgfältigen Haushalt wieder zu ergänzen.

Mit dem Wunsche, dass der Gebrauch, den wir von den uns übertragenen Vollmachten gemacht haben, Jhre Billigung erhalten moge, haben wir die ..^hre, Sie, Tit., unserer vollkommenen Hochachtung und Ergebenheit zu versichern.

Bern, den 28. Juni 1871.

Jm Ramen des schweiz. Bundesrathes,

Dex Bundespräsident:

Schenk.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft :

Schi^.

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Bericht des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend die Wahrung der Neutralität der Schweiz während des Krieges zwischen Frankreich und Deutschland. (Vom 28. Juni 1871.)

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1871

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01.07.1871

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