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Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

(Vom 2t. Juli 1871.)

Um einem von der k. italienischen Gesandtsehast in Bern unterm 18. dies gestellten Gesuche um Mittheilung von Statuten und Reglementen sur landwirtschaftliche Kolonien und Musterwirtschaften in der Schweiz zu entsprechen, hat der Bundesrath beschlossen, das nachstehende .Kreisschreiben an sämmtliche Kantonsregierungen zu erlassen.

,,Tit. l ,,Zusolge Mittheilung der italienischen Gesandtschaft beabsichtigt die königliche Regierung, in den verschiedenen Gegenden der Halbinsel die Errichtung von landwirthschaftlichen Kolonien und von Musterwirthschasten anzuregen und zu fordern. Da nun in Europa die ersten derartigen .Anstalten in der .Schweiz erriehtet worden seien, so werden wir darum angegangen, eine ...Sammlung der Statuten und Reglemente solcher .Anstalten, noth.gensalls ans Kosten der italienischen Regierung, zu verschaffen.

,,Wir stehen nicht an, diesem Gesuche Folge zu geben, indem wir den Regierungen der hohen Stände behufs geselliger Einsendung der Jhnen zn Gebote stehenden diessälligen Materialien davon Mittheilung machen. Dabei legen .vir es in Jhr Ermessen, die ....Sammlung auch aus Käsereien auszudehnen, sowie Schilderungen von etwa bestehenden Privat-Musterwirthschaften entgegenzunehmen, sür welche keine Statuten ooer Reglemente vorhanden sind. Für Arbeiten lezterer Art dürste eventuell von dem Anerbieten einer pekuniären Entschädigung Gebrauch gemacht werden."

(Vom 24. Jnli 1871.)

Mit Rüksicht aus die am 1. Dezember v. J. stattgehabte Volkszählung in der Schweiz und die dadurch bedingten Veränderungen in der Volksvertretung im Rationalrathe, beschloss der Bundesrath, den sämmtliehen eidgenossisehen Ständen sollendes Kreisschreiben zugehen zu lassen.

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,,Tit.l ,,Die mittels Dekretes vom 21. l. Mts. festgestellte Volkszählung.

von 1870 wird einzelne Veränderungen in der Vertretung der Be....olkerung im Rationalrathe zur Folge haben, wesshalb es angemessen sein dürste, mit den von daher zu treffenden Vorkehrungen nicht bis zur legten Session vor den Neuwahlen zuzuwarten.

...Wir ersuchen sie daher, etwaige Wünsche über die Zahl oder Begrenzung der Wahlkreise für den Nationalrath uns bis Ende September näehsthin gesälligst zur Kenutniss bringen zu wollen ; und da hiebei auch die Frage zur Erorterung kommen wird, ob die Zahl der Ortsanwesenden oder die Bevölkerung des Wohnortes überhaupt zur Grundlage sür die .Bestimmung des Repräsentat.onsverhältnisses anAnnehmen sei, so werden auch nach dieser Riehl.ung die etwa bestehenden Wünsche gerne vernommen werden."

,,Rach Eingang der Antworten aus das unterm 27. Mär., d.. J.

an die eidgenossisehen Stände erlassene Kreisschreiben, betreffend den Erlass eines B e t t a g m a n d a t s dureh die eidgenossische Behörde), hat sich der Bundesrath veranlasst gesehen, an sämmtliehe KantonsreVierungen folgendes Kreisschreiben zu richten.

Tit.!

"Bekanntlich hat die hohe Regierung des Kantons Aargau die Frage angeregt, dass der eidgenössische Bettag jeweilen dureh eine Rundgebung von eidgenössischer Stelle aus eiugeleitet werden uud diese in passender Weise die kantonalen Bettagsmandate ersehen sollte.

,,Ans unser daheriges Kreissehreiben vom 27. März abhin haben in günstigem Sinne sechzehn Regierungen sich vernehmen lassen, nemlieh diejenigen der Kantone Zürich, Bern, Luzern, Schwyz, Glarns, Solothurn, Schaffhausen, St. Gallen, Graubünden , Aargau, Thurgau, Hessin, Wallis, Gens, nebst Basel-Landschaft und Appenzeil J. Rh ; dagegen ziehen die Regierungen der Kantone Uri, Unterwalden (beide

Theile), Zug, Freiburg, Basel-Stadt , Appena A. Rh., Waadt und Reuenburg es vor, bei dem bisherigen Versahren zu verbleiben.

,,Es ist nun ausser Zweifel dass die Abftcht jener Anregung nur dann entsprechend erreicht worden wäre, wenn sie die unbedingte Zustimmung alter oder mindestens einer überwiegenden Mehrheit der hohen ^) Siehe Bundesblal... v. J. 1871, Band I, Seite 496.

1122 Stände gesunden hätte. Da nun aber solche Einmüthigkeit nicht vorliegt, so müssen wir jedenfalls schon aus diesem Grunde uns bewogen finden, den Gegenstand fallen zu lassen und von jener befürworteten .....enerung bestimmt abzusehen.

"Jndem wir die Ehre haben, Sie hievon in Kenntniss zu sezen, benuzen wir den Anlass, Sie, getreue, liebe Eidgenossen, nebst uns in den Sehuz des Allmächtigen zu empfehlen."

Der Bundesrath hat die von der eidg. Vensionskommission in ihrer außerordentlichen Sizu..g vom 18. dies gestellten Anträge genehmigt.

Rach denselben ist von den b i s h e r i g e n Bensionen) solche von 100 Franken gestrichen und eine andere unverändert Kinder übergetragen worden.

R e u e P e n s i o n e n wurden bewilligt an die Hinterlassenen 20 bei Anlass der Grenzbesezung und des Bewaehnngsdienstes der ternirten gestorbenen Militärs, im Betrage von 3240 Franken.

eine auf von Jn-

Mit Rote vom 17. d. Mts. macht die K. & K. osterreichischungarische Gesandtschast bei der schwe.z. Eidgenossenschaft dem Bnndesrathe die Mittheilnng, dass die kais. russische Regierung den Wunsch zu erkennen gegeben habe, sür die nunmehr vollendeten TelegraphenIinien im Geriete des Amur und an der Küste des stillen Meeres dem internationalen Telegraphenvertrage von Wien vom 2l. Juli 1868 belzutreten und zu diesem Zweke um die Zustimmung der Vertragsmaehte nachsuche.

Der Bundesrath ertheilte seinerseits die Zustimmung zum Beitritt der kaiserlieh rnssisehen Regierung zum internationalen Telegraphenvertrage von Wien sür ihre Telegraphenlinien der Imarprovinz und der Küste des stillen Ozeans, sowie für alle östlich vom Meridian von Werthe-Udin s k gelegenen telegrafischen .Linien.

......ach dem erwähnten Telegraphenvertrage wird das asiatische Rnss-

land bezüglich der Depeschengebühren in zwei Zonen eingetheilt.

Die

erste erstrekt sich vom Meridian von J e k a t e r i n e n b u r g bis zu dem von ...... o ms k. die zweite vom Meridian von Tomsk bis zu demjenigen

Werthue-Udinst.

^) Slehe Bundesblatl. vom Jahr 1871, Band Il, Seite ...15.

1123 Für jede dieser beiden Zonen beträgt die Gebühr 8 Franken.

Rach dem Vorschlage der russischen Regierung sollen nun die Telegraphenlinieu der Amurprovinz und der Küste des stillen Oeeans, sowie alle ostlich vom Meridian von W e r k h n e - U d i n k s gelegenen Linien eine dritte Zone bilden und hiesür eine Gebühr von Fr. 16 sür eine einfache Depesche festgesezt werden.

Der Bundesrath ertheilte seinem Vostdepartement die Ermächtigung, mit der Regierung des Kantons Graubünden einen Vertrag über Erriehtung eines Telegraphenbüreaus in F l im s abzuschließen.

(Vom 28. Juli 1871.)

Der. Bundesrath hat für die Sendungen von Liebesgaben bis zum Gewichte von 10 zu Gunsten der Brandbeschädigten in Bassee o u r t Bortosreiheit bewilligt, sowie für die bezüglichen Korrespondenzen.

Das Vostdepartement ist vom Bundesrathe ermächtigt worden, bei steh darbietendem Anlasse an geeigneten Bunkten des Stadtbezirks Bern ein oder mehrere Filialtelegraphenbüreau mit einer den Umständen entsprechenden Dienstorganisation zu errichten.

Der Bundesrath hat die Errichtung offentlicher Telegraphenbüreau im Knrl..ause S eh ou eck bei Beckenried (Unterwaldeu) und ans dem B e r n ina beschlossen.

Der Bundesrath ermächtigte se.n Bostdepartement, mit den Regieruugen der Kautone Thurgau und Zürich wegen Errichtung von Telegraphenbüreaux i n A l t n a u , K e s s w e i l . und O b s e l d e n sach-

bezügliche Verträge abzusehliessen.

1124 Vom Bundesrathe sind gewählt werden :

(am 24. Juli 1871) als Postkommis in Basel:

Hr. Joh. Fidel F u r t e x , von Dottikon (Aargau), Postaspirant, in Vasel; ,, ,, ,, ,, ,, Ferdinand Forst e r , von Langrikenbaeh (Thurgan), Bostaspirant, in .Basel ; ,, Telegraphist in Walzenhausen : Hr. Johannes Kellenberger, Bostablagehalter, v...n u. in Walzen-

hausen (Appenzell A. Rh.) ,

,, Telegraphiftin in Rougemont : Jgfr. Elise S a u g u , von und in Rougemont (Waadt), Tochter des dortigen Bosthalters ;

(am 28. Juli 1871) als Postkommis in Thun: Hr. Adolf G e hrig, von Oberburg (Bern), Postaspirant, in Thun.

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