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Schweizerisches Bundesblatt

XXIII. Jahrgang.

III.

Nr. 5I.

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23. Dezember 187.1.

Verordnung des

Bundesrathes über Sperrungsmassregeln gegen die

Rinderpest.

(Vom 20. Dezember 1 871.)

Der schweizerische Bundesrath,

mit Rüksieht auf den Umstand, dass das Auftreten der Rinderpest in der Umgegend von Boutarlier konstant ist, verordnet.

1 . Die Behorden der westlichen Grenzkautone, sowie die sämmtliehen Zollbeamten der schweizerisch sranzosisehen Grenze sind angewiesen, ernstlich darüber zu wachen, dass das Verbot der Einsuhr von Riudvieh, Schafen, Biegen nnd allen andern wiederkäueudeu Teeren über die srauzosische Grenze strengsten gehaudhabt werde.

2.

Bis aus Weiteres ist auch die Einfuhr von ungegerbten Bauten, roher Wolle, .frischem fleisch und ungesehmolzenem Talg, von .Knochen, Hornern und flauen, von Heu und Emd, allen Arten Stroh und Streue, so wie von Viehdünger verboten.

3. Die untersagt.

Abhaltung von Viehmärkten in den Grenzbezirken ist.

Bundesblalt. Jahrg. XXIII. Bd. III.

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4. Die ^Viehbestzer der Grenzbezirke werden verpflichtet, den Gesundheitszustand ihres Viehes gen.au zu beobachten und jede verdächtige Erkrankung den Gemeiudsbehorden znr Kenntniss zu bringen, weiche unverzüglich die kantonale Behorde benachrichtigen.

Bern, den 20. Dezember 1871.

Jm Ramen des schweiz. Bundesrathes, Der B u n des p r é s i d e n t :

Schenk.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft:

Schi^.

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hier angelangt, in zwei Abtheilungen einerseits Ollon, andererseits Ber^ im Rhonethale zu exreichen. Dass die Aussühru.ng schon dieses Stückes sür die Anwohner Vortheile mannigfachster Art bietet, liegt ans der Hand - allein diese Vortheile sind hochft lokaler Ratnr. Eine interkantonale Bedeutung gewinnt diese Strasse nur unter der Voraussetzuug, dass sie von Pl.^le.^lsles weiter über den Villon^Vass ins Berner-Oberland geführt wird, und der Bundesrath hat unseres Erachtens recht gethan, .wenn er eine Unterstützung des La Croi^-Brojektes von der Erstellung dieser Fortsetzung wenigstens in so weit abhängig erklärt, als dieselbe nur dann zugesichert wird, wenn die Kantone Waadt und Bern sich zum Bau der Villonstrasse herbeilassen.

Jm Zusammenhange mit. der Billon-Strasse gewinnt nun aber die La Croix-Strasse eine Wichtigkeit, welche eine Baracele mit der Bulle^

Boltigen- Strasse zulässt.

Als kürzeste .^fahrbare Strassenverbindung zwischen Wallis und Bern --- denn über Aigle und Sepe.^ ist Bern nur ans enormen Umwegen zu erreichen --- hat sie ihre unbestreitbaren v o l k s w i r t h s ch a st lichen Vortheile. Diese werden durch den Umstand gesteigert, dass, für den ^all ihres Zustandekommens, eine Abzweigung über den Col de Cbeville nach Sitten zu auf Kosten der betheiligten Gemeinden in sicherer Aussieht steht, so dass auch Mittelwallis der nächsten Ver-

bindung mit dem Jnuern der Schweiz theilhastig würde.

^ie dient aber auch in erheblichem Masse den m i l i t ä r i s c h e n Juteressen der Eidgenossenschaft. Zwar hat, in Folge der Annexion Savo^ens, die Position von St. Moritz in der Eventualität eines Krieges mit Frankreich an Wichtigkeit verloren, immerhin bleibt sie bedeutend genng, nm eine ^trassenanlage, welche ihr die direkte Verbindung mit dem Jnneru der Schweiz sichert, als eine in hohem Masse n ü t z l i c h e zu begrüssen. Wir verweisen in dieser Richtung auf die

Aussühru..gen des eidg. Militärdepartemeuts in der bundesräthlichen

.Botschast, namentlich aber auch auf den von dem eidg. .Oberst Bor^ geaud über die militärische Re.^oguoseiruug des Kantous Wallis anno 1865 erstatteten Bericht, in welchem die zwischen dem Gensersee und den Festungswerken von ^t. Moritz gelegene Ebene als trefslieh geeignet sowohl zu Einnahme einer Angriffs- als einer Verteidigungsstellung bezeichnet wird, u n t e r d e r V o r a u s s e t z u ng, dass i e n e F e s t u n g s w e r k e durch e i n e Strasse über G r ^ o n und den Col de la Crol^ m i t d e m Jnnern der S c h w e i g v e r b u n d e n s e i e n .

Wix glauben daher, dass auch . diese Strasse einem r e e l l e n Bedürsnisse entspreche und^sieh durch die direkten wie die indirekten Vortheile, welche mit ihrer Erstellung verbunden stnd, der thätigen Theilnahme der Bundesbehorden empfehle.^

10.)0 Es erübrigt sprechen.

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noch,

die f i n a n z i e lle Seite der Sache zn be-

Allerdings fal.lt das Unternehmen in eine ^eit, welche die finanziellen^Kräste unseres Landes in noch nie da gewesenem Masse in Ansprnch nimmt.

Die voraussichtliche gänzliche Uebernahme der Militärlasten durch die Eidgenossenschaft, wofür in der Abtretung ^der ^oll- und Bostentsehädignngen der Kantone kein genügendes Ae^nipalent geboten wird, die in Aussicht stehende verlängerte Jnstruktionszeit, die Durchführung der Bewaffnung der Jnsanterie mit dem Vetterligewehr, die theilweise Umänderung und erhebliehe Vermehrung unserer ^eldartillerie, der ..^hlund der Rl^eineorrektion ^e. ^e. lassen eine gewaltige Anspannung all^.r unferer Kräfte als durch ^ie Verhältnisse geboten vorausseheu und es dürste ni^.ht ohne einen Schein von Recht behauptet werden, dass uament^lich was militärische Ausgaben anbelange, des Guten schon ausreichend genug in Aussieht genommen sei. Allein wir wagen es, d..e Be-

hanptung auszustellen, dass die finanzielle Zukunft des Bundes doch nicht

so gefährdet ist, dass wir solchen Ausgabe^ wie der vorgeschlagenen, ein absolutes non possumns entgegen zu halten halten. Bei der Dnrchsührung der neuen in die Verfassung niedergelegten Bestimmungen über das Weh^wesen wird sich ergeben, dass Ersparnisse realisirt werden könne.., an welche ängstliche Gemüther zur ^eit noch gar ni.ht zu denken wagen. Wenn, womit wir einverstanden, die Dauer der Jnstrnktionszeit für unsere Trnppen verlängert werden soll, so dürsen wir aus der anderen Seite annehmen, dass das Effektiv derselben ohue Breis^ebung der Jnteresseu der ..^audesvertheid.igung , mit dem seligen ^taud verglichen, eher vermindert als vermehrt werden mag. Wenigstens scheint sich der unseres Erachtens einzig richtige Sa^ immer mehr Bahn brechen zu wollen, dass es zehnmal besser ist, eine Armee von ^l00,000 Mann gut instruirter und gut diseiplinirter Truppen zu besi^eu, als eine Armee von 200,000 Mann, die n ..eh beiden leiten, uaeh der Seite

der militärischen Ausbildung wie uaeh derje...igeu der militärischen Diseiplin hin, zu wünsehen übrig lässt. Dureh eine Militär -Organisa^

tion, die das Q u a l i t a t i v e dem Q u a n t i t a t i v e n gegenüber be-

tont, die das Brinzip der allgemeinen Wehrpflicht nicht so auffasst, als

ob jedes meusehliche Wesen, welches zur Rothdurft eine Sehiesswasfe zu handhaben gelehrt werden kann, aueh zu Handhabung derselben herbeigezogen werden müsse, sondern so, dass sieh allerdings ein Jeder dem Vaterlande zur Verfugung zu stellen habe, dann aber in der Auswahl mit grosserer Rücksichtnahme ans die physische wie namentlich ans

die intellektuelle Tüchtigkeit zu verfahren sei, als bisher geschah, wird

den volks.oirtl^s..haftliehen Jnteressen nieht minder als den militärischen Rechnung getragen werden konnen.

1091 Ein Veitrag von 1/2 der Baukosten, resp. von Fr. 356,000, die si.h aus 5 Jahre vertheile.., erscheint uns nicht zn viel für Werke von allgemein eidgenossischem Rn^en, welche offenbar .-- die Ziffern überheben uns eine^ weitläufigeren Erorterung --- ohne diesen Zusehuss nieh.t zu Stande kommen konnten.

Dagegen erschiene es der Kommission entschieden unthunlleh, de^m Bunde weitere finanzielle Lesungen auszuerlegen.

Die Verweisung daraus, dass der Bnud in anderen Fällen 1/2 der Erstellungskosten aus sieh genommen habe, ist unbehelslich, denn wenn wir es in concreto aueh mit Werken von unbestreitbar allgemeinem ....^.tze.. zu lhnn haben, , so halten sie doch einen Vergleichet jenen anderen Unternehmungen, wanden U m s a u g der durch sie berührten Jnteressen anlangt, entschieden nicht aus, und zudem hat sieh seit 1861 und 18.^ die Finanzlage des Bundes in einer Weise verschlimmert, dass er darauf hingewiesen ist, sieh in seinen .Ausgaben aus das Röt hi g e zu beschränken, und die Grenze des Rothigen liegt in einem solchen Masse von Betheiligung, dass dadurch den betheiligten Kantonen und Gemeinden der Bau gerade ermöglicht wird.

Dass dieser Zweck mit einem Beitrag von 1/2 der Erstellungskosten

bezüglich der ^trasse Bnlle-Boltigen erreicht sei, dürfen wir als sicher annehmen. Die interessirten Gemeinden haben ni^ht ein eigentliches Begehren um einen Beitrag von 1/2 der Kosten gestellt, sondern mehr nur angedeutet, dass der Bund sich ihnen gegenüber in das gleiche Verhällniss setzen dürste, welches er srüher den andern von ihm subventionirten Militär-^trassen gegenüber eingenommen habe, und die betheiligteu Kantone selbst haben ein so grosses Jnteresse an dem Zustandekommen des Werkes an den Tag gelegt, dass sie das fehlende aus eigenen Mitteln zu beschassen nicht ermangeln werden.

Anders steht es freilich mit

der La Croi^. Strasse.

Die einzige

offiziell.^ Kundgebung der waadtländisehen Regierung in dieser AnGelegenheit datirt vom 28. Rovember abhi.. und sichert die Ausführung der La Croi^-^lrasse zu, unter der Bedingnng, dass der Bund nicht nur 1/2 ftatt 1/2 an die Erstellungskosten der La Croix^Strasse , sondern im Fernern noch 1/2 an die Erstellungskosten der Billou-.^trasse Planteslsles^.Bernergrenze bezahle und dem Kanton Waadt zudem ein unverzinsliches Anleihen von ^r. 40,000 sür 5 Jahre mache.

Dass der Bund aus diese , ihn mit einer Mehrausgabe von Fr. 140,000 belastende Offerte nicht eintreten kann, bedarf nach dem weiter oben Gesagten keiner weitern Ausführung , immerhin bleibt zu hoffen, dass der Kanton Waadt seine Ansprüche massigen und nicht durch allzuhoch gespannte Forderungen das Gelingen einer Unternehmung in Frage ste.len werde, welche allerdings allgemein schweizerischen, ^in erster ..^inie aber waadtländischen Jnteressen dient.

1092 Die Commission empfiehlt Jhnen daher einmütig Eintreten auf den Besehlussentwurs und unveränderte Annahme desselben mit einer einzigen Abänderung im zweiten Lemma des Art. 3.

Wir schlagen Jhnen nämlieh vor, dieses Lemma in folgender Weise zu fassen: ,,Die Kantone Bern und Waadt haben die Verpflichtung zu übernehmen, innert der gleichen Frist auch eine Strasse über den Billon herzustellen, deren technische Anlage mit derjenigen der La Croi^Strasse übereinstimmen foll.^ Dieser Znsa^ motivirt sich s o : Wie früher bemerkt, hat die L.^ Croi^Strasse nur dann einen Sinn, wenn sie über den Villon ins Berner-Oberland weitergeführt wird. Darin liegt, dass sie auch nur.

dann einen Sinn hat, wenn diese Fortsetzung die gleiche technische Vollendung aufweist, wie die Stammlinie. Jn der That, was nü^t es, eine gute Fahrstrasse mit 10^. Max^imal^teigu..g pou Be^ und Ollon nach Pl^les^..^ zu haben , wenn mau hier in eine Sack..

gasse geräth und das Berner^Oberland mit Fuhrwerken entweder gar nicht oder nur mit grosster Roth erreichen kaun^ - Uebereinstimmung der technischen Anlage ist daher eine condit.o sine que non.

Daraus erklärt sich dann aueh die kleine Reda.^tiousabänderung, wonach gesagt werden soll ., Strasse^ statt ..Verbindungsftrasse^ , mit letzterem Ausdruck pflegen Wege der geringsten Sorte bezeichnet ^u werden, welchem Missverständniss hier vorgebeugt werden soll.

B e r n , den 30. Rovember 187l.

Ramens der kommission, der Berichterstatter:

^. ..^in^ier.

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1093

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Schweiz

im Monat November 1871 gegenüber 1870.

Mit Angabe der wichtigsten Artikel diesem Verkehrs.

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Verordnung des Bundesrathes über Sperrungsmassregeln gegen die Rinderpest. (Vom 20.

Dezember 1871.)

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