BBl 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Verordnung zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen (Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, ChemRRV)

Bezeichnung einer harmonisierten Norm vom 29. Oktober 2021

In Anwendung vom Anhang 2.18 Ziffer 6 Absatz 2 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV1) hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) die folgende harmonisierte Norm bezeichnet, bei deren Einhaltung die Konformität mit den Anforderungen des erwähnten Anhangs vermutet wird: Nr. SN EN IEC

Titel

Fundstelle Amtsblatt der EU

63000:2018

Technische Dokumentation zur Beurteilung von Elektro- und Elektronikgeräten hinsichtlich der Beschränkung gefährlicher Stoffe (IEC 63000:2016)

2020/L 155/14

Dabei handelt es sich um eine europäisch harmonisierte Norm, welche vom European Committee for Electrotechnical Standardization (CENELEC) erlassen und von der Europäischen Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union mitgeteilt wurde2.

Da die neue Norm SN EN IEC 63000:2018 die Norm SN EN 50581:2012 ersetzt, wird die Bezeichnung vom 28. Januar 20143 durch diese Bezeichnung ersetzt.

Die Norm kann kostenlos eingesehen und gegen Bezahlung bezogen werden bei der Schweizerischen Normenvereinigung (SNV), Sulzerallee 70, 8404 Winterthur; www.snv.ch.

29. Oktober 2021

Bundesamt für Umwelt: Katrin Schneeberger

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SR 814.81 ABl. L 155 vom 18.5.2020, S. 12.

BBl 2014 1538

2021-3458

BBl 2021 2496

BBl 2021 2496

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