BBl 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Mitteilung des Bundesamtes für Landwirtschaft vom 20. Oktober 2021

1.

Die Bewilligungen der Pflanzenschutzmittel, welche den Wirkstoff 1-methylcyclopropene/1-MCP enthalten, werden gemäss Artikel 29a der Pflanzenschutzmittelverordnung vom 12. Mai 2010 (PSMV; SR 916.161) überprüft.

Zu diesen gehören: RipeLock Tabs 2.0 (W-7084) Smart Fresh (W-7066) SmartFresh Pro Tabs (W-7067)

2.

Die beschwerdeberechtigten Organisationen gemäss Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe b des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451) können innerhalb von 14 Tagen ab Publikation dieser Mitteilung die Parteistellung in diesen Überprüfungsverfahren beantragen.

3.

Sämtliche Eingaben und Anträge der beschwerdeberechtigten Organisationen sind innert 6 Wochen seit Gewährung der Parteistellung einzureichen.

4.

Die Akteneinsicht im Bundesamt für Landwirtschaft, Schwarzenburgstrasse 165, 3003 Bern ist mindestens zwei Tage vorher anzumelden. Hierzu ist eine E-Mail an folgende Adresse zu senden: psm@blw.admin.ch.

5.

Denjenigen beschwerdeberechtigten Organisationen, welche Parteistellung beantragt haben, wird die vom BLW erlassene Verfügung eröffnet.

29. Oktober 2021

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Christian Hofer

2021-3434

BBl 2021 2495

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