BBl 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Umsetzung des Verbots zur Gesichtsverhüllung (Art. 10a BV): Änderung des StGB Am 7. März 2021 hiessen Volk und Stände eine Volksinitiative gut. Seither verbietet Artikel 10a der Bundesverfassung die Gesichtsverhüllung im öffentlichen Raum. Dieses Verbot ist innert zwei Jahren umzusetzen. Der Bundesrat schlägt eine Umsetzung im Strafgesetzbuch vor.

Datum der Eröffnung: 20. Oktober 2021 Vernehmlassungsfrist: 3. Februar 2022 Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter: https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2021/90/cons_1

29. Oktober 2021

2021-3431

Bundeskanzlei

BBl 2021 2494

BBl 2021 2494

2/2