BBl 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Genehmigung Richtplan Kanton Thurgau, Anpassung Windenergie Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Oktober 2021 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung ARE vom 24. August 2021 wird die Anpassung Windenergie des Richtplans des Kantons Thurgau unter Vorbehalt von Ziffer 2 und mit den Aufträgen gemäss den Ziffern 3 und 4 genehmigt.

2.

Das Windenergiegebiet Salen-Reutenen wird unter dem Vorbehalt genehmigt, dass, im Falle einer von ICOMOS bestätigten erheblichen Beeinträchtigung der die Welterbestätte «Klosterinsel Reichenau» konstituierenden aussergewöhnlichen universellen Werte, in der nachgeordneten Planung eine Lösung gefunden werden kann.

3.

Im Rahmen der nachgeordneten Planung hat der Kanton Thurgau für das Windenergiegebiet ­ Salen-Reuten Optimierungsmöglichkeiten in Bezug auf die Avifauna (insbesondere betreffend Thermikflieger, Kleinvogelzug, Massnahmen zur Verminderung von Schlagopfern im Vogelzug) sowie geeignete Massnahmen zum Fledermausschutz zu prüfen und Massnahmen zur grösstmöglichen Schonung des angrenzenden Gebiets 1411 «Untersee ­ Hochrhein» gemäss Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) zu treffen; ­ Thundorf potentielle Konflikte mit dem Objekt gemäss Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) «Lustdorf» und insbesondere folgende Aspekte im Bereich Avifauna zu vertiefen: Kollisionsrisiken im Hinblick auf die Rotmilan- Schlafplätze in Matzingen und Affentrangen, Risiken bezüglich der Lebensraumnutzung der residenten Thermikflieger (Greifvögel und Weisstorch) sowie des Kleinvogelzugs bzw. der ziehenden Thermikflieger; ­ Braunau-Wuppenau insbesondere folgende Aspekte im Bereich Avifauna zu vertiefen: KoIlisionsrisiken im Hinblick auf die RotmilanSchlafplätze in Matzingen und Märwil, Risiken bezüglich der Lebensraumnutzung der residenten Thermikflieger (Greifvögel und Weissstorch) sowie des Kleinvogelzugs bzw. der ziehenden Thermikflieger.

Untersuchungen zu den Fledermäusen sind vorzunehmen und darauf basierend sind Mortalitätsverminderunqsmassnahmen (Abschaltsystem) konkret zu beurteilen.

4.

Für die Weiterentwicklung des kantonalen Richtplans hat der Kanton Thurgau im Hinblick auf eine Festsetzung des Windenergiegebiets ­ Ottenberg die Resultate des HIA-Beurteilungsverfahrens zu berücksichtigen, sowie stufengerecht zu präzisieren, inwieweit das Vorhaben die

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Schutzziele der nahegelegenen ISOS-Objekte berücksichtigt,die Situation der Brutvögel insbesondere die Risiken bezüglich Rotmilan und Turmfalke sowie die Situation der Thermikflieger in Bezug auf Brutvögel, Lebensraumnutzung der Greifvögel, Vogelzug stufengerecht abzuklären und gegebenenfalls kollisionsvermeidende Massnahmen zu prüfen. Die Grundwasserschutzzonen aller Fassungen im öffentlichen Interesse sollten im Gebiet definitiv ausgeschieden sein und berücksichtigt werden.

Sirnach-Littenheid die Situation der Brutvögel insbesondere die Risiken bezüglich Rotmilan und Turmfalke sowie die Situation der Thermikflieger in Bezug auf Brutvögel, Lebensraumnutzung der Greifvögel, Vogelzug stufengerecht abzuklären und gegebenenfalls kollisionsvermeidende Massnahmen zu prüfen. Mögliche Konflikte mit den Schutzzielen des BLN-Gebiets «Hörnli-Bergland» sind im Rahmen einer Interessenabwägung zu klären.

Cholfirst genauere Untersuchungen zu nachfolgenden Themen durchzuführen: ­ Auseinandersetzung mit den Schutzzielen des BLN-Gebiets, die sowohl landschaftliche als naturschutzfachliche Aspekte beinhaltet; ­ Nachweis der Energieproduktion von jährlich mindestens 20 Gigawattstunden (nationales Interesse an Produktion und auch Effizienz); ­ Konflikte mit Rotmilan-, Mittelspecht-, Uhu- und WanderfalkenBrutplätzen; ­ Nachweis der Nicht-Beeinträchtigung des Amphibienlaichgebiets von nationaler Bedeutung «Seewadelgrab».

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Amt für Raumentwicklung, Verwaltungsgebäude, Promenadenstrasse 8, 8510 Frauenfeld Tel. 058 345 62 50

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Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 480 88 76

3. November 2021

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Bundesamt für Raumentwicklung