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Öffentliche Auflage eines Rodungsgesuchs im Rahmen von Sanierungsarbeiten im Kanton St. Gallen auf der Nationalstrasse N13, Abschnitt 28 und 32, auf dem Gebiet der Stadt Altstätten sowie in den Gemeinden Sennwald, Rüthi, und Oberriet Das Bundesamt für Strassen ASTRA legt das folgende Rodungsgesuch auf: Im Zusammenhang mit den Sanierungsarbeiten auf der N13 werden Waldflächen tangiert. Voraussichtlich in den Jahren 2024-2026 wird die Nationalstrasse N13 auf den Abschnitten 28 und 32, zwischen km 157.0 bis 172.8, an den Anschlüssen Haag und Sennwald (Gemeinde Sennwald, SG) sowie am Anschluss Oberriet (Gemeinde Oberriet, SG) saniert. In diesem Zusammenhang müssen mehrere temporäre Installationsplätze erstellt, ein Lärmschutzwall abgebrochen und anstelle dessen eine Lärmschutzwand neu erstellt werden.

Dabei wird auf folgenden Parzellen eine temporäre Rodung durchgeführt: ­

Gmd. Rüthi; Parzelle 1083

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Stadt Altstätten; Parzelle 20005

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Gmd. Sennwald; Parzelle 529

Die notwendigen Ersatzaufforstungen erfolgen auf den gleichen Parzellen in gleicher Höhe nach Abschluss der Bauarbeiten.

Zu den Sanierungsarbeiten gehören weiters die Begradigung der Ausfahrt beim Anschluss Haag in Fahrtrichtung Sargans (Gemeinde Sennwald), die Verlängerung und teilweise Verbreiterung der Ein- und Ausfahrt sowie der Bau von einem Kreisel im Anschluss Sennwald in Fahrtrichtung St.Margrethen (Gemeinde Sennwald) wie auch die Verlängerung und teilweise Verbreiterung der Ausfahrt in Fahrtrichtung St.Margrethen beim Anschluss Oberriet (Gemeinde Oberriet).

Dabei wird auf folgenden Parzellen eine definitive Rodung durchgeführt: ­

Gmd. Sennwald; Parzellen 526, 529, 467, 526, 3185, 3177, 3179

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Gmd. Rüthi; Parzelle 715

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Gmd. Oberriet; Parzellen 4109 und 5000

Die notwendigen Ersatzaufforstungen erfolgen im Projektperimeter in der Gemeinde Sennwald bei den Anschlüssen Haag und Sennwald auf den Parzellen 529, 3177 und 3179.

Gestützt auf Artikel 49a des Bundesgesetzes über die Nationalstrassen (SR 725.11) in Verbindung mit Artikel 46 der Verordnung über die Nationalstrassen (SR 725.111), Artikel 6 des Waldgesetzes (SR 921.0) sowie Artikel 5 der Waldverordnung (SR 921.01) legt das Bundesamt für Strassen folgendes Rodungsgesuch öffentlich auf.

2021-3490

BBl 2021 2545

BBl 2021 2545

I Öffentliche Auflage Das Rodungsgesuch liegt während der Auflagefrist bei folgenden Stellen während der ordentlichen Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme auf: ­

Gemeindeverwaltung Sennwald, Rathaus, Büro 02, 9467 Frümsen

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Gemeindeverwaltung Rüthi, Schalter Einwohneramt, 1. Stock, Staatsstrasse 78, 9464 Rüthi

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Gemeinde Oberriet, Rathaus, Hochbauamt, Büro 23, Staatsstrasse 92, 9463 Oberriet

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Stadt Altstätten, Rathausplatz 2, 9450 Altstätten

II Die Auflagefrist dauert vom 8. November 2021 bis 7. Dezember 2021 (30 Tage) III Anhörung betroffener Dritter Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (SR 172.021) oder eines anderen Spezialgesetzes des Bundes von der Rodung betroffen ist, kann innert der Auflagefrist gegen das Rodungsgesuch beim Bundesamt für Strassen, 3003 Bern, schriftlich mit Antrag und Begründung Einsprache erheben.

5. November 2021

Bundesamt für Strassen Guido Biaggio: Vizedirektor, Abteilungschef

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