29

#ST#

Aus den Verandlungen des seherischen Bundesrathes.

(Vom 26. Juli 1871.)

Mit Rükficht auf die in der Schweiz stattgefundenen G'e w e h xu m ä n d e r u n g e n hat der Bundesrath beschlossen, an die eidgenössischen Stände folgendes Kreisschreiben zu richten.

"Tit.!

,,Es ist Jhnen bekannt, dass in Folge der Umänderungen, welche die Bewaffnung unserer Jnfanterie in den lezten Jahren erlitten hat, in den .Wiederholungskursen ein besonderer Raehdruk auf die Kenntniss der neuen Waffen gelegt werden musste. Jn Folge dessen sind die

Jnfanteriebataillone bezüglich der taktischen und dienstlichen Ausbildung in einer Weise in den Rükstand gekommen, wie dies sieh bei der legten Truppenausstellung nur zu sehr fühlbar gemacht hat.

,,Würde nun bei der bevorstehenden Einführung der Repetirgewehre in analoger Weise verfahren, und würden die nächsten Wiederholungsknrse wieder dazu benuzt, die neuen Waffen kennen zu lernen, so würde sieh der oben bezeichnete Uebelstand noch steigern. Auf der andern Seite aber erfordert die Kenntniss eines durchaus neuen Gewehres eine gewisse Zeit des Unterrichts, und es wäre für die neuen Waffen geradezu schädlich, wollte man sie ohne den nothigen einlässlichen Unterricht an die Mannschaft abgeben, wie auch die Mannschaft selbst in einer allzukurzen Uebungszeit nie dazu kommen wird, das Repetirgewehr so kennen und handhaben zu lernen, dass seine Vorzüge gehörig zur Geltung kommen. Mit Rüksieht aus diese Verhältnisse müssen wir des Bestimmtesten perlangen, dass das Repetirgewehr entweder nnr den Rekruten und den zu den Rekruten zugezogenen Eadern abgegeben oder dass, wenn einzelne Kantone weiter gehen wollen, sie die betreffenden Abtheilungen, welche das Gewehr erhalten sollen, auf wenigstens sechs Tage zn einem Spezialkurse im Waffen- und Sehiesswesen einlösen.

,,Diese Spezialkurse dürften in nicht grosserer Zahl als kompagnieweife stattfinden, weil nur so ein einlasslicher Unterrieht ertheilt werden kan , und überdies dürfen diese Kurse nicht von den gewohnliehen Wiederholungskursen in Abzug gebracht werden, sondern es müssen leztere für alle Bataillone, welche im Jahr 1871 keine solche zu bestehen .hatten, in der gewohnten Weise und mit gesezlicher Dauer im Jahx

1872 stattfinden.

30 ,,Der Umstand, daß durch das sueeesstpe Abgeben der Repetir^ewehre an die Rekruten die Bewaffnung in einzelnen Eorps des Auszugs vorübergehend eine gemischte wird, hat durchaus keinen Uebelstand,

d.. die Munitionseinheit dadurch ni.ht geftort wird.

,,Um nicht mißverstanden zu werden, fügen wir ansdrüklich hinzu, dass obige Anordnungen nur auf dieses und das zukünftige Jahr Bezua^ haben. und dass wir uns vorbehalten, später^ für diejenigen Eorps, welche die Kantone nicht inzwischen in obiger Weise bewaffnet haben Rollten, allgemeine Vorschriften zu ertheilen.

,.Was die Zahl der zu erwartenden Gewehre betrifft, so werden Sie für einmal, und zwar bis Mitte 1874, eine den Gewehrtragenden auf 1. Januar 1871 entsprechende Zahl erhalten, nebst einer Waffenreserpe von 20.^. des reglementarisehen Standes.

Jhr Kanton hätte demnach zu erhalten Repetirstuzer, Repetirgewehre.

,,Die Verwaltung des Materiellen hat den Auftrag erhalten, die jährliehe Vroduktion an Gewehren und Stuzern ...n die einzelnen Kantone in dem ihnen zukommenden Verhältnisse zu verabfolgen.^

Der Bundesrath hat, in der Absteht, neue Zuchtpferde im nächsten Herbstmonat anznkausen, das nachstehende Kreissehreiben an sämmtlich...

Kantonsregierun.^en erlassen.

,,.^it.l ,,Raehdem die Bundesversammlung , in weiterer Vollziehung ihres Beschlusses vom 22. Juli 1868, zur Hebung der schweizerischen Bferde-^ zueht aneh für das Jahr 1870 einen Kredit von 20,000 Franken bewilligt hatte, welcher zum Ankauf von geeigneten Zuchtpferden, resp.

zur Uebernahme des Drittheils der Ankaufsspesen verwendet werden sollte, ist in Folge der bekannten Ereignisse des lezten Jahres dieser Ankauf unterblieben , und es sind die aus unser Kreisschreiben vom 27. April gl. J. erfolgten Anmeldungen der Kantone für Uebernahme von Zuchtpferden dahingefallen.

,,Jndessen hat die Bundesversammlung , mit Rüksieht ans die bis-

herigen günstigen Ersolge der eidg. Pferdezucht und aus die daherige Wünsehbarkeit der Fortsezung der bisherigen bezüglichen Bestrebungen, jenen unverwendet gebliebenen Kredit auf das lausende Jahr übergetragen.

^

31 ,,Wir haben nun für den Fall, dass Seitens der Kantone fest^ und genügende Anmeldungen für Uebernahme von Zuchtpferden einlangen, .beschlossen, Deinen neue.n Ankauf zu bewerkstelligen, welcher im nächsten Herbstmonat ausgeführt würde.

,,Jndem wir Jhnen hievon Kenntniss geben und uns in Betreff der Verpflichtungen, welche die sich betheiligenden Kantone zu übernehmen haben, auf unser Kreisschreiben und Programm vom 6. März 1868 berufen, ersuchen wir Sie, uns mitzutheilen, ob Sie an dem diesjährigen Ankaufe sich zu betheiligen geneigt seien und, bejahendenfalls, für welche Anzahl von Bferden.

,,Die

Anmeldungsliste wird am 20. August geschlosfen werden.

,,Jndem wir noch beifügen, dass bei dem bevorstehenden Ankaufe darauf gehalten werden soll, stärkere Bserde und so viel wie moglich trächtige Stuten zu a.^uiriren, ersuchen wir Sie, Jhre bezüglichen Mittheil.ungen uns baldthunliehst machen und dieselben an u n s e r Dep a r t e m e n t des Jnnern adressiren zu wollen.

^Gleichzeitig richten wir noch ein zweites, mit diesem Gegenstande zusammenhängendes Gesuch an ^ie. Um über die Wirkungen der bisherigen Bestrebungen auf diesem Gebiete ins Klare zu kommen, erseheint es wünsehbar, dass die Kantone Bserdesehauen veranstalten und dafür sorgen, dass die aus England bezogenen Bserde sammt ihrer Rachkommensehast, so weit sich dieselbe noch im Kanton befindet, zu dieser Schau herbeigezogen werden. Das Departement des Jnnern würde alsdann zu denselben eidg. Experten anordnen. Wir ersuchen ^ie daher, diesem leztern rechtzeitig Kenntniss geben zu wollen von allen Bserdefehauen, welche von jezt an bis Ende 1872 in Jhrem Kanton ver..mstaltet werden.^

(Vom 31. Juli 1871.)

Der Bundesrath hat als Telegraphist in St. Gallen gewählt : Hrn. Hermann Egg e r , von Tablatt (St. Gallen), Telegraphenaspirant, in St. Moriz^Dorf (Graubünden).

(Vom 4. August 1871.)

Der schweizerische Minister in Baris hat mit .^ote vom 3. d. Mts.

...in von der

Generalversammlung

der dortigen schweizerischen Wohl-

thätigk itsgesellsehast an den Bundesrath gerichtetes Dankschreiben eingesandt, welches also lautet:

32 "Hochgeachtete Hexren l ,,Die Generalversammlung der Helvetischen Wohlthätigkeitsgesell^chaft in Baris hat ihren Bräsidenten beauftragt, für den Ausdrnk ihrer ..Besinnungen tiefer Dankbarkeit sich zum Organe zu machen bei den Sehweizerbehorden.und den Wohlthätern, welche die Kolonie während der schreklichen Krise dex Belagerungen von Baris unterstüzt haben.

Um diesen Austrag ^u erfüllen, brauche ich nicht aus Umstände zurükzukommen, welche Jhnen bereits im Detail bekannt sind, sowohl durch die Berichte der Gesandtschaft als durch denjenigen Jhrer Spezialabgeordneten , der Herren Eheneviere und Roth.

^hne die Handreichung des Vaterlandes (mere patrie) wäre das Elend unzweifelhaft entsezlieh gewesen unter der zahlreichen schweizerischen Bevolkerung, und

es hätten die Wohlthätigkeitsgesellschasten ihrer Aufgabe erliegen müssen.

Aber die Dazwischenkuust hatte nicht einfach bloss den Charakter einer

Pflichterfüllung. durch ihre Freiwilligkeit, ihre Ausdauer, ihre Grossu.üthigkeit gibt sie Zeugniss von einer brüderlichen Fürsorge, die ihr einen besondern Werth verleiht. Dieses wird von uns lebhast gefühlt, nnd von dieser Gesinnung beseelt, bitte ich Sie, hochgeachtete Herren, den Aus-

druk der Erkenntlichkeit aller Mitglieder der Helvetischen Gesellschaft zu

genehmigen, denen überhaupt, ohne allen Zweifel, sämmtliche Schweizer in Baris beizufügen sind. Alle werden sich dessen erinnern, was die Schweiz für sie gethan hat.

"Bei diesem seinem Liebeswerke hat der Bundesrath eine eifrige.

Mitwirkung gesunden bei den Kantonsregiernngen, sowie bei den Eomite und Brivatgebern. Wir konneu nicht direkte, wie wir es wünschten, allen diesen bekannten und unbekannten Wohlthätern danken. Um dieser Schwierigkeit so gut als moglich abzuhelsen, erlaube ieh mir, den Bundesrath ^u ersuchen, gegenwärtiges Schreiben durch .das offizielle

Blatt zur Oefsentlichkeit zu briugen, damit Alle wenigstens indirekte

unserer tieseu und aufrichtigen Dankbarkeit versichert werden mogen.

^Genehmigen Sie , Tit. , die Versicherung meinex vorzüglichen Hochachtung und Ergebenheit.

,,Baris, den 1. .August 1871.

,,Der

Bräsident der Generalversammlung .: .,.^. buchet.. V^e-Brästdent.^

Der Bundesrath hat beschlossen, es sei dex am 1. Juli abhin ^gehobene Eiuspänner-Bosl.kurs ^wischen A a c h e n und Richters weil, .m Ansehlusse einerseits an den Kurs Mo llis^aehen und ......derer-

^

33

seits in Riehtersweil an die Dampfboote von Zürich und Riehtersweil, auf 15. dies wieder einzuführen, unter der Voraussezung billiger Führnngsangebote und Vermehrung der Fre^.enz.

Ferner beschloss der Bundesrath, es sei zwischen U u d e r v e l i e r und B a s s e e o u r t auf den 15. dieses Monats eine zweimal tägliche Bostverbindung, im ^lnschluf. an die Knrse Eh..ux^efonds-Del...mout und Basseeourt^Delémont. zu erstellen.

Der Bundesrath hat für die eidgenössischen Kassenbeamten folgendes Dekret erlassen : 1. Dem eidgenössischen Staatskassier, seinem Adjunkten, sowie den Kreispost- und den Zollkassenbeamten ist untersagt, Handels- oder Jnduftriegeschäste, welcher Art sie immer sein mögen, zu machen, oder für Rechnung Dritter sich zu verpflichten.

2. Der zuwiderhandelnde Beamte versällt, je nach Beschaffenheit des Falles , in eine. der Strafen , welche im Artikel 37 des Gesezes vom .^. Dezember 1850 über die Verantwortlichkeit der eidgenössischen Behorden und Beamten ^) vorgesehen sind.

Der Bundesrath ernannte den Hrn. Jnfanterieha..ptmauu Robert S ch n .^ d e r , von Baden , zum .^uartiermeister des Seharssehüzen-

bataillons Rr. 1.

^) Siehe eldg. GesezsammIung, Band II, Seite 157.

Bundes bla^. ^ahrg.X.^I. Bd. III.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1871

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

31

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

05.08.1871

Date Data Seite

29-33

Page Pagina Ref. No

10 006 969

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.