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Interkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM): Vergabe der HSM-Leistungszuteilungen im Bereich der komplexen Neurochirurgie und Neuroradiologie: Einladung zum rechtlichen Gehör Mitteilung des HSM-Beschlussorgans 1.

Mit der 2009 in Kraft getretenen interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) haben die Kantone ihre Kompetenz, den Bereich der hochspezialisierten Medizin zu definieren und zu planen, einem interkantonalen Gremium, dem HSM-Beschlussorgan delegiert. Dieses stützt seine Beschlüsse auf Anträge des HSM-Fachorgans, eines aus in- und ausländischen Expertinnen und Experten bestehenden Gremiums. Die IVHSM bestimmt, dass das HSM-Beschlussorgan anstelle der Kantonsregierungen für Leistungen der hochspezialisierten Medizin eine interkantonale HSMSpitalliste nach Artikel 39 KVG erstellt.

Mit Beschluss vom 22. Oktober 2015, publiziert am 10. November 2015, wurde die Neurochirurgie und Neuroradiologie1 der hochspezialisierten Medizin zugeordnet. Dieser Beschluss ist rechtskräftig.

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2.

Im Rahmen des Planungsverfahrens hat das HSM-Fachorgan ein Bewerbungsverfahren durchgeführt, welches den interessierten Leistungserbringern die Möglichkeit bot, sich für einen Leistungsauftrag zu bewerben. Das Bewerbungsverfahren wurde am 17. September 2020 abgeschlossen. Zwischenzeitlich wurden die Bewerbungen inklusive Erfüllung der spezifischen Anforderungen durch die IVHSM-Organe evaluiert.

3.

Das HSM-Beschlussorgan lädt hiermit die Leistungserbringer, die sich für einen Leistungsauftrag beworben haben, sowie weitere interessierte Kreise zur Stellungnahme zu den vorgesehenen Leistungszuteilungen ein. Die Frist zur Einreichung einer Stellungnahme läuft bis zum 2. Dezember 2021. Diese Frist ist nicht erstreckbar.

Der ausgewählte Bereich umfasst die folgenden Teilbereiche: ­ Funktionelle Neurochirurgie ­ Prächirurgische Epilepsiediagnostik (Phase II) ­ Chirurgische Behandlung der refraktären Epilepsie ­ Behandlung von vaskulären Erkrankungen des zentralen Nervensystems (ZNS) ­ Behandlung von seltenen Rückenmarkstumoren

2021-3469

BBl 2021 2522

BBl 2021 2522

Die geplanten Leistungszuteilungen sind im erläuternden Bericht vom 11. August 2021 dargelegt. Dieser und die Unterlagen für das Anhörungsverfahren sind während der Verfahrensdauer der Gewährung des rechtlichen Gehörs auf der Webseite der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren aufgeschaltet (www.gdk-cds.ch).

2. November 2021

Für das HSM-Beschlussorgan Der Präsident: Mauro Poggia

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