BBl 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Bundesbeschluss zur Anpassung der Bundesbeschlüsse über den zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten (Freigabe der Rahmenkredite Kohäsion und Migration) vom 30. September 2021

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 11. August 20211, beschliesst: I Die nachstehenden Bundesbeschlüsse werden wie folgt geändert:

1. Bundesbeschluss vom 3. Dezember 20192 über den zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU (Rahmenkredit Kohäsion) Art. 1 Abs. 2 Aufgehoben

2. Bundesbeschluss vom 3. Dezember 20193 über den zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten zur Unterstützung von Massnahmen im Bereich der Migration (Rahmenkredit Migration) Art. 1 Abs. 2 Aufgehoben

1 2 3

BBl 2021 1921 BBl 2020 757 BBl 2020 759

2021-3510

BBl 2021 2517

Anpassung der Bundesbeschlüsse über den zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten. BB (Freigabe der Rahmenkredite Kohäsion und Migration)

BBl 2021 2517

II Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, 30. September 2021

Nationalrat, 30. September 2021

Der Präsident: Alex Kuprecht Die Sekretärin: Martina Buol

Der Präsident: Andreas Aebi Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

2/2