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Bundesbeschluss zur Anpassung der Bundesbeschlüsse über den zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten (Freigabe der Rahmenkredite Kohäsion und Migration) vom 30. September 2021
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 11. August 20211, beschliesst: I Die nachstehenden Bundesbeschlüsse werden wie folgt geändert:
1. Bundesbeschluss vom 3. Dezember 20192 über den zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU (Rahmenkredit Kohäsion) Art. 1 Abs. 2 Aufgehoben
2. Bundesbeschluss vom 3. Dezember 20193 über den zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten zur Unterstützung von Massnahmen im Bereich der Migration (Rahmenkredit Migration) Art. 1 Abs. 2 Aufgehoben
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BBl 2021 1921 BBl 2020 757 BBl 2020 759
2021-3510
BBl 2021 2517
Anpassung der Bundesbeschlüsse über den zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten. BB (Freigabe der Rahmenkredite Kohäsion und Migration)
BBl 2021 2517
II Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Ständerat, 30. September 2021
Nationalrat, 30. September 2021
Der Präsident: Alex Kuprecht Die Sekretärin: Martina Buol
Der Präsident: Andreas Aebi Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
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