BBl 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement des Innern Verordnung über die Rechnungslegung der öffentlich-rechtlichen Anstalt des Bundes «compenswiss (Ausgleichsfonds AHV/IV/EO)» Mit Inkrafttreten des Ausgleichsfondsgesetzes per 1. Januar 2019 wurde die Anstalt «compenswiss» als öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes errichtet. Aufgabe von compenswiss ist die Verwaltung der Ausgleichsfonds der AHV, IV und EO. Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen muss die Rechnungslegung die Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Anstalt den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend darstellen.

Die gegenwärtig angewendeten Rechnungslegungsnormen erfüllen diese Voraussetzung nicht. In der Verordnung werden entsprechend neue Rechnungslegungsnormen für die gesamte Anstalt festgehalten. Diese betreffen sowohl die operative Tätigkeit der Versicherungen AHV, IV, EO als auch die Vermögensanlagen der drei Ausgleichsfonds.

Datum der Eröffnung: 3. November 2021 Vernehmlassungsfrist: 16. Februar 2022 Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter: https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2021/18/cons_1

10. November 2021

2021-3587

Bundeskanzlei

BBl 2021 2605

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