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Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Alpnach, Militärflugplatz Alpnach; Entflechtung Kernzone Mitwirkung und Anhörung vom 9. November 2021 Gemeinde:

Alpnach

Gesuchstellerin:

armasuisse Immobilien, Baumanagement Zentral

Gesuchsunterlagen:

­ Projektbeschrieb inkl. Planbeilagen

Gegenstand:

Auf dem Militärflugplatz Alpnach müssen die an ihrem Nutzungsende angelangten fünf U43 Unterstände rückgebaut werden, wodurch Fahrzeugeinstellflächen verloren gehen.

Zudem müssen neue Spezialfahrzeuge (z.B. Fahrzeuge zur Flugverkehrsflächenreinigung, Flugfeldlöschfahrzeuge, usw.) untergebracht werden. Daher soll auf dem Militärflugplatz Alpnach eine neue, beheizte Fahrzeug-Einstellhalle inklusive Garderobe und Materialraum in der Kernzone erstellt werden. Für Betriebsfahrzeuge ohne Schutzauflagen soll im Umfeld des Neubaus zudem eine ungedeckte Parkfläche realisiert werden.

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach dem Militärgesetz (Art. 126 ff. MG; SR 510.10), der militärischen Plangenehmigungsverordnung (MPV; SR 510.51) und subsidiär nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Das Generalsekretariat VBS ist Genehmigungsbehörde und leitet das Verfahren.

Mitwirkungs- und Nach Artikel 126 und 126d MG in Verbindung mit ArtiAnhörungsverfahren: kel 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG, SR 172.010) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachbehörden des Bundes anzuhören, bevor die Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt.

Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Genehmigungsbehörde schriftliche Anregungen einzureichen.

UVP:

2021-3565

Das Projekt unterliegt nicht der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäss Artikel 10a des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01).

BBl 2021 2595

BBl 2021 2595

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können vom 10. November bis am 9. Dezember 2021 während der ordentlichen Öffnungszeiten an folgender Stelle eingesehen werden: Gemeinde Alpnach: Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 15, 6055 Alpnach Dorf

Aussteckung / Profilierung:

Während der öffentlichen Auflage sind die Veränderungen, welche die geplanten Bauten und Anlagen im Gelände bewirken, sichtbar zu machen und auszustecken; bei Hochbauten sind Profile aufzustellen.

Einsprachen:

Einsprache kann erheben, wer nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG; SR 172.021) oder EntG Partei ist.

Einsprachen müssen schriftlich innert der Auflagefrist beim Generalsekretariat VBS, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern erhoben werden.

Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (vgl. Art. 126f Abs. 1 MG und 14 MPV).

Innerhalb der Auflagefrist sind sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen (Art. 126f Abs. 2 MG). Einwände gegen die Aussteckung oder die Aufstellung von Profilen sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde vorzubringen (Art. 126c Abs. 3 MG).

9. November 2021

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport