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Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Entwurf

(UWG) Änderung vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 17. November 20211, beschliesst: I Das Bundesgesetz vom 19. Dezember 19862 gegen den unlauteren Wettbewerb wird wie folgt geändert: Einfügen vor dem Gliederungstitel des 2. Abschnitts Art. 8a

Missbräuchlichkeit der Verwendung von Preisbindungsklauseln gegenüber Beherbergungsbetrieben

Unlauter handelt insbesondere, wer als Betreiber einer Online-Plattform zur Buchung von Beherbergungsdienstleistungen allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, welche die Preissetzung von Beherbergungsbetrieben durch Preisbindungsklauseln, namentlich durch Preisparitätsklauseln, einschränken.

II 1

Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2

Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

1 2

BBl 2021 2858 SR 241

2021-3793

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Gegen den unlauteren Wettbewerb. BG

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