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Allgemeinverfügung über die Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels in Sonderfällen vom 14. Dezember 2021

Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 40 der Pflanzenschutzmittelverordnung vom 12. Mai 20101, verfügt: Das Pflanzenschutzmittel Fonganil (W-6409, 465 g/l Metalaxyl-M) wird vom 1. Januar bis zum 31. Oktober 2022 vorübergehend für eine eingeschränkte Anwendung unter folgenden Bedingungen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet

Gemüsebau Aubergine

Schadorganismus

Anwendungsverfahren

Auflagen

Kraut- und Fruchtfäule, Konzentration: 0.021 % Septoria- Blattflecken- Wartefrist: 3 Wochen krankheit der Tomate/Aubergine

1, 2, 3, 4, 5

Baby-Leaf (Asteraceae)

Alternaria spp., Rostpilze auf Salate (Asteraceae) und Chicorée

Aufwandmenge: 0.17 l/ha Wartefrist: 3 Wochen

1, 2, 6

Baby-Leaf (Chenopodiaceae)

Falscher Mehltau des Spinats, Papierfleckenkrankheit des Spinats

Aufwandmenge: 0.21 l/ha Wartefrist: 2 Wochen

1, 2, 3, 4

Melonen

Krätze der Kürbisgewächse

Aufwandmenge: 0.17 l/ha Wartefrist: 3 Wochen

1, 2, 3, 4

Rhabarber

Falscher Mehltau des Rhabarbers

Aufwandmenge: 0.21 l/ha Anwendung: nach der Ernte bis spätestens Ende August

1, 2, 3, 4

1

SR 916.161

2021-4197

BBl 2021 2961

BBl 2021 2961

Anwendungsgebiet

Schadorganismus

Anwendungsverfahren

Auflagen

Rucola

Alternaria spp., Phoma, Pythium spp., Weisser Rost

Aufwandmenge: 0.17 l/ha Wartefrist: 3 Wochen

1, 2, 6

Salate (Asteraceae)

Alternaria spp., Rostpilze auf Salate (Asteraceae), und Chicorée

Aufwandmenge: 0.17 l/ha Wartefrist: 3 Wochen

1, 2, 6

Spinat

Falscher Mehltau des Spinats, Papierfleckenkrankheit des Spinats

Aufwandmenge: 0.21 l/ha Wartefrist: 2 Wochen

1, 2, 3, 4

Zwiebeln Schalotten Knoblauch

Falscher Mehltau der Zwiebel

Aufwandmenge: 0.21 l/ha Wartefrist: 3 Wochen

1, 2, 3, 4

Auflagen für die Anwendung 1 Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen.

2 Das Pflanzenschutzmittel wurde nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.

3 SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 2 Behandlungen pro Kultur mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 04.

4 SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung bei der nachfolgenden Behandlung ein Produkt anwenden, welches keinen Wirkstoff aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 04 enthält.

5 Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.

6 Maximal 3 Behandlungen pro Kultur.

Das Pflanzenschutzmittel Cymoxanil WG (W-6693, 45 % Cymoxanil) wird vom 1. Januar bis zum 31. Oktober 2022 vorübergehend für eine eingeschränkte Anwendung unter folgenden Bedingungen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet

Gemüsebau Erbsen mit Hülsen Zwiebeln Schalotten

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Schadorganismus

Anwendungsverfahren

Auflagen

Falscher Mehltau der Erbse

Aufwandmenge: 0.25 kg/ha Wartefrist: 2 Wochen

1, 2, 3

Falscher Mehltau der Zwiebel

Aufwandmenge: 0.18­0.25 kg/ha Wartefrist: 3 Wochen

1, 2, 4, 5

BBl 2021 2961

Auflagen für die Anwendung 1 Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen.

2 Das Pflanzenschutzmittel wurde nur in Tankmischung mit anderen Produkten unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ohne Tankmischung ist daher nicht garantiert.

3 Maximal 1 Behandlung pro Kultur.

4 Maximal 2 Behandlungen pro Kultur.

5 Zur Vermeidung einer Resistenzbildung bei der nachfolgenden Behandlung ein Produkt anwenden, welches keinen Wirkstoff aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 27 enthält.

Das Pflanzenschutzmittel Revus (W-6509, 250 g/l Mandipropamid) wird vom 1. Januar bis zum 31. Oktober 2022 vorübergehend für eine eingeschränkte Anwendung unter folgenden Bedingungen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet

Gemüsebau Rhabarber

Zwiebeln

Schadorganismus

Anwendungsverfahren

Auflagen

Falscher Mehltau des Rhabarbers

Aufwandmenge: 0.5 l/ha Anwendung: nach der Ernte bis spätestens Ende August

1, 2, 3

Falscher Mehltau Aufwandmenge: 0.5 l/ha der Zwiebel, Wartefrist: 3 Wochen Mehlkrankheit der Zwiebel, Papierfleckenkrankheit der Zwiebel, Rost auf Zwiebel-Arten, Samtfleckenkrankheit der Zwiebelgewächse

1, 2, 3

Auflagen für die Anwendung 1 Das Pflanzenschutzmittel wurde nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.

2 SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 2 Behandlungen pro Kultur mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 40.

3 SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung bei der nachfolgenden Behandlung ein Produkt anwenden, welches keinen Wirkstoff aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 40 enthält.

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Das Pflanzenschutzmittel Forum (W-6249, 150 g/l Dimethomorph) wird vom 1. Januar bis zum 31. Oktober 2022 vorübergehend für eine eingeschränkte Anwendung unter folgenden Bedingungen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schadorganismus

Anwendungsverfahren

Auflagen

Gemüsebau Zwiebeln Schalotten

Falscher Mehltau der Zwiebel

Aufwandmenge: 1 l/ha Wartefrist: 3 Wochen

1, 2, 3, 4

Auflagen für den Anwendung 1 Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen.

2 Das Pflanzenschutzmittel wurde nur in Tankmischung mit anderen Produkten unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ohne Tankmischung ist daher nicht garantiert.

3 SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 2 Behandlungen pro Kultur mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 40.

4 SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung bei der nachfolgenden Behandlung ein Produkt anwenden, welches keinen Wirkstoff aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 40 enthält.

Die Pflanzenschutzmittel Amistar (W-5481, 250 g/l Azoxystrobin) Hortosan (W-5481-1, 250 g/l Azoxystrobin) Amistar (W-5481-2, 250 g/l Azoxystrobin) Ortiva. (W-5481-3, 250 g/l Azoxystrobin) Amistar W-5481-4, 250 g/l Azoxystrobin) Ortiva (W-5481-5, 250 g/l Azoxystrobin) MAAG Rasen-Pilzschutz (W-5481-6, 250 g/l Azoxystrobin) Globaztar SC (W-7162, 250 g/l Azoxystrobin) Azbany (W-7334, 250 g/l Azoxystrobin) Azbany (W-7451, 250 g/l Azoxystrobin) werden vom 1. Januar bis zum 31. Oktober 2022 vorübergehend für eine eingeschränkte Anwendung unter folgenden Bedingungen bewilligt:

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Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet

Gemüsebau Bohnen ohne Hülsen

Schadorganismus

Anwendungsverfahren

Auflagen

Brennfleckenkrankheit der Bohne, Rost der Bohne

Aufwandmenge: 1 l/ha Wartefrist: 2 Wochen

1, 2, 3,

Auflagen für den Anwendung 1 Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen.

2 Die Pflanzenschutzmittel wurden nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.

3 SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 3 Behandlungen pro Kultur mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 11.

Das Pflanzenschutzmittel Signum (W-6994, 26,7 % Boscalid, 6,7 % Pyraclostrobin) wird vom 1. Januar bis zum 31. Oktober 2022 vorübergehend für eine eingeschränkte Anwendung unter folgenden Bedingungen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet

Gemüsebau Knollensellerie

Schadorganismus

Anwendungsverfahren

Auflagen

SeptoriaBlattfleckenkrankheit des Selleries

Aufwandmenge: 1,5: kg/ha Wartefrist: 2 Wochen

1, 2, 3,

Auflagen für den Anwendung 1 Maximal 1 Behandlung pro Kultur.

2 SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen des BLW um 1 Punkt reduziert werden.

3 Das Pflanzenschutzmittel wurde nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; Wirksamkeit und Abwesenheit von Phytotoxizität sind daher nicht garantiert.

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BBl 2021 2961

Das Pflanzenschutzmittel Moon Sensation (W-6961, 250 g/l Trifloxystrobin, 250 g/l Fluopyram) wird vom 1. Januar bis zum 31. Oktober 2022 vorübergehend für eine eingeschränkte Anwendung unter folgenden Bedingungen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schadorganismus

Anwendungsverfahren

Auflagen

Gemüsebau Bohnen

Rost der Bohne

Aufwandmenge: 0.8: l/ha Wartefrist: 2 Wochen

1, 2, 3,

Auflagen für den Anwendung 1 Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen, 2 Das Pflanzenschutzmittel wurde nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.

3 Maximal 2 Behandlungen pro Kultur.

Entzug der aufschiebenden Wirkung Einer allfälligen Beschwerde gegen diese Allgemeinverfügung wird gestützt auf Artikel 55 Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 19682 die aufschiebende Wirkung entzogen.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.

23. Dezember 2021

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Christian Hofer

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6/6

SR 172.021