BBl 2022 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Flughafen Zürich Bewilligung von Messflügen zwischen 23.30 und 02.00 Uhr Mit Verfügung vom 23. Dezember 2021 hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) der Flughafen Zürich AG die Bewilligung für Messflüge ausserhalb der ordentlichen Betriebszeiten gemäss folgendem Dispositiv erteilt: 1.

Die von der Flughafen Zürich AG am 30. November 2021 beantragte Ausnahmebewilligung für Messflüge zwischen 23.30 und 02.00 Uhr im Zeitraum vom 14. bis 26. März 2022, jeweils von Montag/Dienstag bis Freitag/Samstag, wird unter den folgenden Nebenbestimmungen erteilt: 1.1 Die Messflüge sind soweit möglich tagsüber zu verkehrsarmen Zeiten durchzuführen. Bei Bedarf sind Massnahmen zum Schutz der Messflüge vor störendem Verkehr anzuordnen.

1.2 Messflüge ausserhalb der Betriebszeiten sind dem BAZL unter Angabe einer Begründung anzuzeigen.

2.

Gebühren

3.

Eröffnung

Der vollständige Wortlaut der Verfügung kann bezogen werden beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion LESA, 3003 Bern, E-Mail: lesa@bazl.admin.ch.

Die Verfügung ist im Internet publiziert unter: www.bazl.admin.ch > Sicherheit > Infrastruktur > Flugplätze > Landesflughäfen > Flughafen Zürich > Verfügungen > 2021 Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen Verwaltungsbeschwerde erhoben werden beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen.

Die Beschwerdefrist beginnt bei persönlicher Eröffnung an die Parteien an dem auf die Eröffnung folgenden Tag, bei Publikation in einem amtlichen Blatt an dem auf die Publikation folgenden Tag zu laufen.

Die Beschwerde ist in einer Amtssprache abzufassen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführenden zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die Beschwerdeführenden sie in Händen haben.

Ferner ist die Vollmacht einer allfälligen Vertreterin oder eines allfälligen Vertreters beizulegen.

3. Januar 2022

2021-4290

Bundesamt für Zivilluftfahrt

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