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Gesuch um Bewilligung eines Freisetzungsversuchs mit sterilisierten Männchen der gebietsfremden Tigermücke (Aedes albopictus) Gesuchstellerin:

Università professionale della Svizzera italiana (SUPSI)

Gegenstand:

B21002 ­ Freisetzungsversuch mit sterilisierten Männchen der gebietsfremden Tigermücke (Aedes albopictus) Beschreibung und Herkunft der Organismen: ­ Tigermücken (Aedes albopictus) sind invasive gebietsfremde Organismen, die ursprünglich aus Südostasien stammen und seit etwa 20 Jahren im Tessin etabliert sind.

Seit den letzten Jahren breiten sie sich auch in andere Regionen der Schweiz aus; ­ Tigermücken können Krankheitserreger wie beispielsweise Zika-, Chikungunya- und Dengue-Viren übertragen; ­ Die im Versuch zu verwendenden sterilisierten Tigermücken-Männchen stammen aus einer Zucht von Individuen, die 2019 und 2020 im Tessin gesammelt wurden.

Inhalt, Ziel und Zweck des Versuchs: ­ Der Versuch ist Teil eines internationalen Projektes zur Untersuchung der Wirksamkeit der Sterilen-InsektenTechnik (SIT) zur Kontrolle der Tigermücke und der damit einhergehenden Verminderung von Übertragungen von Krankheiten; ­ Eine grosse Anzahl durch Bestrahlung sterilisierter Männchen soll wöchentlich freigesetzt werden. Die in der Natur vorkommenden Weibchen sollen vorwiegend von diesen sterilen Männchen begattet werden (5 bis 10-fache Anzahl sterilisierter Männchen im Vergleich zu den natürlich vorkommenden Männchen). In der Folge produzieren die Weibchen keine lebensfähigen Nachkommen, wodurch ein Populationsrückgang erwartet wird; ­ Die männlichen Mücken stechen nicht, erzeugen keinen Nachwuchs und sterben nach etwa zwei Wochen; ­ Der Versuch wird in den Gemeinden Morcote und Melide durchgeführt. Der Erfolg dieser Methode wird ermittelt, indem die Tigermückenpopulationen dieser Standorte verglichen werden mit Standorten, an denen keine Freisetzungen stattfinden.

Orte des Versuchs: Melide (TI), Morcote (TI)

2021-4242

BBl 2022 1

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Dauer des Versuchs: 2022­2023 (Freisetzungen finden jeweils von Mai bis Oktober statt) Bewilligungsverfahren:

Das Verfahren richtet sich nach Artikel 17 ff. und 21 ff.

der Freisetzungsverordnung vom 10. September 2008 (SR 814.911).

Bewilligungsbehörde: Bundesamt für Umwelt BAFU, 3003 Bern Öffentliche Auflage:

Die nicht vertraulichen Akten können vom 4. Januar 2022 bis einschliesslich 2. Februar 2022 von jeder Person zu den üblichen Bürozeiten an folgenden Stellen eingesehen werden: ­ BAFU, Abt. Boden und Biotechnologie, Worblentalstrasse 68, 3063 Ittigen (um vorgängige telefonische Anmeldung wird gebeten: 058 462 93 49); ­ Municipio di Melide, via Franscini 6, CH 6815 Melide; ­ Municipio di Morcote, Riva da Sant Antoni 10, 6922 Morcote.

Wer aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie eine Zustellung der Unterlagen per Post oder per E-Mail wünscht, kann sich unter der angegebenen Telefonnummer beim BAFU melden.

Einsprache:

Jedermann kann schriftlich innert der oben angeführten Auflagefrist (2. Februar 2022) zum Gesuch Stellung nehmen.

Wer Rechte als Partei im Sinne von Artikel 6 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021) im Bewilligungsverfahren wahrnehmen will, muss dies innert der oben angeführten Auflagefrist (2. Februar 2022) dem BAFU mit seiner Einsprache schriftlich, mit Angaben zur Parteistellung, mitteilen und begründen. Wer dies unterlässt, wird vom späteren Verfahren ausgeschlossen.

Hinweis: Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen haben eine Person zu bezeichnen, welche die Gruppe rechtsverbindlich vertreten darf. Andernfalls bezeichnet das BAFU diese Vertretung (Art. 11a VwVG).

3. Januar 2022

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Bundesamt für Umwelt