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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

2l. Wochenbülletin über die Geburten und Sterbefälle, Tom 19. bis zum 25. Mai 1889.

Während der verflossenen Woche sind dem eidg. statistischen Bureau von den Civilstandsbeamten der 15 größern städtischen Gemeinden der Schweiz, nämlich: Zürich, Genf, Basel, Bern, Lausanne, St. Gallen, Chaux-de-Fonds, Luzern, Neuchâtel, "Winterthur, Biel, Herisau, Schaffhausen, Preiburg und Locle, deren Gesammtbevölkerung 480,617 beträgt, 271 Lebendgeburten, 162 Sterbefalle und 6 Todtgeburten angezeigt worden. Außerdem von auswärts : 13 Geburten, 29 Sterbefalle und l Todtgeburt.

Von den Verstorbenen waren 26 im ersten Lebensjahre, außerdem 4 von auswärts kommend.

An den meist verhütbaren Krankheiten starben 18. Außerdem l von auswärts Gekommener, d. h. welcher seinen Wohnsitz in einer andern Ortschaft hatte. Es starben an Masern 5 (l in Hirslanden, l in Riesbach, l in Basel und 2 in SchafFhausen) ; -- an Scharlach 3 (l in Außersihl, l in Bern von Locle kommend und l in Locle) ; -- an Diphtheritis und Croup 4 (3 in Basel und l in Lausanne);-- an Keuchhusten l in Basel;-- an Rot h lauf 2 (l in Basel und l in Wiedikon) ; -- an Typhus l in Basel ; -- an infektiösen Kindbettkrankheiten 3 (l in Basel und 2 in Winterthur) ; -- an Darmkatarrh der kleinen Kinder 11 (l in Unterstraß, l in Wiedikon, l in Genf-Stadt, 3 in Basel, 2 in Bern, wovon l von Oberhofen kommend, l in St. Gallen, l in Winterthur und l in Locle) ; -- 33 Todesfalle sind als Opfer der Lungenschwindsucht angegeben, außerdem 6 Personen, welche von auswärts kamen und also nicht

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zu der Wohnbevölkerung der Städte gehören; -- 19 sind infolge akuter Krankheiten der Athmungsorgane gestorben, außerdem 2 von auswärts; -- 10 infolge organischer Herzfehler, außerdem 2 von auswärts; -- 4 an Schlagfluß; infolge Unfall starben 2, außerdem 2 von auswärts ; -- durch Selbstmord l ; -- 8 Kinder starben infolge angeborener Lebensschwäche, außerdem 2 von auswärts und 11 Greise infolge Altersschwäche.

Auf l Jahr und 1000 Einwohner berechnet, ergibt sich für obgenannte Städte eine Totalsterblichkeitsziffer von 17,6 °/oo, für die 4 vorhergehenden Wochen eine solche von 18,0, 19,5, 21,9, 24,6 o/oo.

Morbidität. Vom 19. bis zum 25. Mai sind folgende Fälle von ansteckenden Krankheiten angezeigt worden:

1. Pocken und modifizirte Blattern.

Keine Fälle in den Kantonen und Ortschaften, welche dem eidg.

statistischen 'Bureau' Anzeige machen.

2. Masern. - A ' Schaffhausen (Kanton): 61 Fälle, sämmtliche im Klettgau. -- Groß-ZUrich: 40 l?älle, wovon 10 in Riesbach, 9 in Unterstraß, 8 in der Stadt, 7 in Hirslanden und 6 in 3 andern Außergemeinden. --· Basel-Stadt: 10 Fälle. -- Bern: 0. -- Neuenburg (Kaaton): 2 Fälle in der gleichen Familie in der Stadt Neuenbuvg.

3. Scharlachfieber.

Schaffhausen (Kauton): 3 Fälle in Unterhallau und 2 Fälle in Stein (Höhgau). -- Groß-ZUrich: 10 Fälle, wovon 4 in Außersihl und 6 in 4 andern Gemeinden. -- Basel-Stadt: 6 Fälle. -- Bern: 11 Fälle. -- Neuenburg (Kanton): 3 Fälle in Locle und (vom 1. bis zum 25. Mai) 10 Fälle in Chaux-de-Fonds.

4. Diphtheritis und Group.

Schaffhausen (Kanton): 0. -- Groß-Zürich: 6 Fälle in 4 Gemeinden zerstreut. -- Basel-Stadt: 12 Fälle. -- Bern: 3 Fälle. -- Neuenburg (Kanton): l Fall in Locle und (vom 1. bis zum 25. Mai) 3 Fälle in Chaux-de-Fonds.

5. Keuchhusten.

0

Schaffhausen (Kanton): 17 Fälle, wovon 13 in Schleitheim und 4 in Beringen;' außerdem zahlreiche Fälle in Neunkirch, wo ebenfalls die Masern herrschen. -- Groß-ZUrich: 0. -- Basel-Stadt:

5 Fälle. -- Bern: 0. -- Neuenburg (Kauton): 0.

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6. Yaricellen.

Schaffhausen (Kanton): 0. -- Groß-Zürich: 0. -- Basel-Stadt: l Fall. -- Bern: 0. -- Neuenburg (Kanton): 0.

7. Roseola« Basel-Stadt: l Fall.

8. Rothlauf.

Schaffhausen (Kanton): 0. -- Groß-ZUrich: 3 Fälle, wovon 2 in der Stadt und l in Wiedikon. -- Basel-Stadt: l Fall. -- Bern: 0.

-- Neuenburg (Kanton): 0.

9. Cerebrospinal-Meningitis: 0.

10. Typhus.

Schaff hausen (Kanton): 0. -- Groß-ZUrich: 0. -- Basel-Stadt: 3 Fälle. -- Bern : 0. -- Neuenburg (Kanton) : l Fall in Chaux-deFonds, vom 1. bis zum 25. Mai.

11. Puerperalfteber.

Schaffhausen (Kanton): 0. -- Groß-ZUrich: 0. -- Basel-Stadt: 0. -- Bern (Stadt): 0. -- Neuenburg (Kanton): 0.

In allen obbenannten Ortschaften sind Präventivmaßregeln getroffen worden; die Anzeige der vorkommenden Fälle beweist übrigens, daß die Behörden und Âerzte der Gesundheitspolizei die nöthige Aufmerksamkeit widmen.

Die Anzeigen, welche aus andern Kantonen eingelangt sind, werden im Monatsbericht mitgetheilt werden.

Eidg. statistisches Bureau.

Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

Monat.

Januar bis Ende März April .

.

.

1889.

2193 1041

1888.

2184 1118

Zu- oder Abnahme.

-j- 9 -- 77

bis Ende April .

. 3234 B e r n , den 25. Mai 1889.

3302

--68

[B. B. 89. II. 341.]

.

.

Eidg. statistisches BUreau.

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Bekanntmachung.

Nach einem dem unterzeichneten Departement zugekommenen offiziellen Programme wird anläßlieh der Weltausstellung vom 6. Juni an der i n t e r n a t i o n a l e K o n g r e ß f ü r V e r b r e i t u n g d e r P f l e g e k ö r p e r l i c h e r Uebungen m i t B e z u g auf die E r z i e h u n g in Paris tagen, und es werden auf seine Veranstaltung einige Konkurse in Reit-, Kraft- und Schwimmübungen, hauptsächlich für Zöglinge höherer Schulen Frankreichs abgehalten werden. Indessen können an diesen Konkursen auch Zöglinge fremder Schulen theilnehmen.

Programme Über die Theilnahme am Kongresse, sowie an den Konkursen stehen beim unterzeichneten Departement zur Verfügung.

B e r n , den 27. Mai 1889.

Eidg. Departement des Innern.

Bekanntmachung betreffend Spritverkauf.

Die unterfertigte Verwaltung hat, in Abweichung von dem in ihren Verkaufskonditionen aufgestellten geschäftlichen Grundsatze, keine Verpflichtung zur Lieferung b e s t i m m t e r ausländischer Spritmarken zu übernehmen, vielseitigen Wünschen entsprechend beschlossen, auf ausdrückliches Verlangen der Besteller bis auf Weiteres die Marke ,,K a h l b a u m Feinsprit" abzugeben. Da jedoch diese Marke stets um Fr. 4--6 im Kurse höher steht, als die ändern ausländischen Marken, welche von der Alkoholverwaltung unter der Bezeichnung ,,Primasprit" verkauft werden, so wird vom 1. Januar 1889 an der Kahlbaum Feinsprit, unter Beibehaltung der Monopolmarke A. V. P., zu Fr. 173 per 100 Kilogramm netto abgegeben.

Die übrigen Spritpreise bleiben unverändert.

B e r n , den 31. Dezember 1888.

Schweiz. Alkoholverwaltung.

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Postamtliche Bekanntmachung.

In Gemäßheit von Artikel 25 der Transportordnung für die schweizerischen Posten vom 7. Oktober 1884 sind sämmtliche vom Jahr 1888 stammenden Postsendungen, welche ,aus irgend einem Grunde nicht bestellt werden konnten und deren Aufgeber nicht zu ermitteln waren, sowie alle liegen gebliebenen Passagiereffekten, nebst den in anderer Weise aufgefundenen Gegenständen ans genannter Periode, bei den einzelnen Kreispostdirektionen gesammelt worden.

Es ergeht nun hiemit an alle diejenigen, welche ein Eigenthumsrecht auf irgend einen dieser Gegenstände erheben zu können glauben, die Einladung, sich diesfalls bei der nächsten Kreispostdirektion unter genauen An gaben über Beschaffenheit, Inhalt u. dgl., beziehungsweise des Aufgabeortes, der Adresse, des Bestimmungsortes etc. des vermißten Gegenstandes, mittels frankirten Briefes anzumelden.

Nach Umfluß von drei Monaten von heute an werden die nicht reklamiren Gegenstände zu Gunsten der Postkasse veräußert.

B e r n , den 15. Mai 1889.

Die Schweiz. Oberpostdirektion: [%] Ed. Höhn.

Bekanntmachung, Revision des schweizerischen Zolltarifs.

Die schweizerische Bundesversammlung hat in ihrer letzten Dezembersession folgendes Postulat aufgestellt: ,,Der Bundesrath wird eingeladen, rechtzeitig eine Revision des Zolltarifs anzubahnen und über dieselbe Bericht und Antrag vorzulegen."

Um in den Stand gesetzt zu werden, die Vorarbeiten zu dieser Tarifrevision sobald wie möglich beginnen zu können, läßt das unterzeichnete Departement an alle hiebei interessirten Kreise der Industrie, der Landwirtschaft, des Handels und der Gewerbe dio Einladung ergehen, allfällige Begehren um Aenderung einzelner Tarifpositionen mit zudienender, aber kurzer Begründung und bestimmt formulirten Anträgen beförderlichst einreichen zu wollen.

145 Es wird hiebei bemerkt, daß eine gleichlautende Einladung direkt an die Kautonsregierungen, sowie an den Vorort des schweizerischen Handels- und Industrievereins, an das Landwirrhschaftsdepartement zu Händen der landwirtschaftlichen Kreise und an den Centraivorstand des schweizerischen Gewerbeverems ergangen ist, welche Behörden und Vorstände in erster Linie dazu berufen erscheinen, daherige Petitionen von Angehörigen des betreffenden Kantons, beziehungsweise der betreffenden Berufsklassen entgegenzunehmen und dieselben in Form einer Kollektiv vorläge au die Zollbehörde weiterzuleiten.

Als Schlußtermin für diese Eingaben ist der 31. August 1889 feslgesetzt.

B e r n , den 11. April 1889.

Schweiz. Zolldepartement.

Bekanntmachung betreffend

die Zollbehandlung von Ausstellungsgegenständen.

Reproduzirt.

In Erneuerung früherer Bekanntmachungen (siehe Bundesblatt 1H75, Bd. IV, S. 207; 1879, Bd. I, S. 225; 1882, Bd. I, S. 434: 1884, Bd. I, S. 343; 1885, Bd. II, S. 193, etc. und Handelsamtsblatt 1883,1. Theil, Nr. 34; 1884 Nr. 21) werden nachstehend diejenigen zollamtlich vorgeschriebenen Bedingungen in Erinnerung gebracht, unter welchen für Ausstellungssendungen Zollbefreiung eintreten kann.

Gegenstände, welche an eine Ausstellung im Auslaude gesandt werden, sind, um zollfreie Rückkehr nach der Schweiz zu genießen, bei ihrem Austritte aus der Schweiz der Freipaßabfertigunj> zu unterstellen. Zu diesem Behufe muß im Frachtbriefe und in der bezüglichen Deklaration das Verlangen nach einem Freipasse, unter genauer Bezeichnung der in der Sendung enthaltenen Gegenstände, deutlich angegeben sein,? oder es müssen dem Vermittler der Sendung" an der o o Grenze die nöthigen diesbezüglichen Instruktionen vom Absender w-theilt werden.

Wird diese Vorschrift, welche die zollamtliche Koutrolirung der Sendung bei der Aus- und Wiedereinfuhr behufs Feststellung der Buiidesblan. 41, Jahrg. Bd. III.

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Identität ihres Inhaltes zum Zweck hat, außer Acht gelassen, so unterliegt die Sendung bei der Rückkehr der Verzollung.

Ebenso tritt Bezug des Einfuhrzolles ein, wenn der Freipaß anläßlich der Wiedereinfuhr bei der Zollstätte, die ihn ausgestellt hat, nicht vorgewiesen wird.

In gleicher Weise ist andererseits für Gegenstände, welche au Ausstellungen in der Schweiz bestimmt sind, behufs zollfreier Einfuhr, die Freipaßabfertigung zu verlangen. Für die Wiederausfuhr muti in diesem Falle, bei Vermeidung der Entrichtung des Eingangszolles, die im Freipaß anberaumte Frist eingehalten werden, Verlängerung derselben vorbehalten, wenn das Gesuch hiefür vor Ablauf des Freipasses gestellt wird.

Hat infolge Außerachtlassung vorerwähnter Vorschriften die Einfuhrverzollung stattgefunden, so bleibt der Zoll verfallen, und es können nachträgliche Reklamationen resp. Zollrückvergütungsbegeheren keine Berücksichtigung finden.

B e r n , den 23. März 1885.

Eidg. Oberzolldirektion.

Bekanntmachung.

Die Auswanderungsagentur Christ-Simmener in Genf ist infolge Ablebens der Firmainhaberin erloschen. Es wird deshalb die von derselben geleistete Kaution von Fr. 4 0 , 0 0 0 dem Eigenthümer der letztern auf A n f a n g N o v e m b e r 1889 z u r ü c k g e s t e l l t w e r d e n , sofern das unterzeichnete Departement bis zu jenern Zeitpunkt keine Kenntniß von Ansprüchen erhält, welche nach Maßgabe des Bundesgesetzes betreffend den Geschäftsbetrieb von Auswanderungsagenturen von Behörden, Auswanderern oder den Rechtsnachfolgern von solchen gegen die obengenannte Agentur geltend gemacht werden wollen.

B e r n , den 8. November 1888.

[12/9]

Schweiz. Departement des Auswärtigen: Auswanderungswesen (Administrative Sektion).

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Inhalt des schweizerischen Handelsamtsblattes M 94, vom 25. Mai 1889.

Handelsregistereinträge. Erfindungspatentliste.

Gewerbliche Muster und Modelle. Verzollung von Wollgeweben und Tramwaywagen in Russland. Kohlenbezüge aus Deutschland. Telegramme.

Situation ausländischer Banken.

M 95, vom 27. Mai 1889.

Abhanden gekommene Werthtitel.

Handelsregistereinträge.

Bundesrathsverhandlungen. Bilanz der Basler-Transportversicherungsgesellschaft und der Badischen Pferdeversicherungsanstalt zu Karlsruhe pro '1888. Belgischer Einfuhrzoll auf Saccharin. Zolltarif für Guadeloupe. Fleischeinfuhr nach Frankreich.

JV» 96, vom 28. Mai 1889.

Rechtsdomizile.

Handelsregistereinträge.

Emissionsbanken : Wochensituation ; Spezifikation der gesetzlichen Baarschaft auf den 25. Mai d. J. Handelsbericht des Schweiz. Konsuls in Valparaiso über das Jahr 1888. Situation ausländischer Banken.

J\» 97, vom 29. Mai 1889.

Handelsregistereinträge. Schweizerische Ein- und Ausfuhr im I. Quartal 1889. Bilanz der Basler Versicherungsgesellschaft gegen Feuerschaden pro 1888. Bundesrathsverhandlungen. Pariser Weltausstellung. Uhrenindustrie in Besançon.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Jahr

1889

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

24

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

01.06.1889

Date Data Seite

140-147

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10 014 406

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