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Genehmigung Richtplan Kanton Solothurn ­ Anpassungen 2019 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 22. Dezember 2021 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 17. Dezember 2021 wird die Anpassung des Richtplans Kanton Solothurn mit den Aufträgen gemäss den Ziffern 2 und 3 genehmigt.

2.

Der Kanton Solothurn wird aufgefordert, im Rahmen einer nächsten Richtplananpassung a. im Kapitel S-1.1 Siedlungsgebiet und Bauzonen die Planungsgrundsätze S-1.1.9 bezüglich Schonung und Kompensation der Fruchtfolgeflächen inhaltlich an den Grundsatz 8 des Sachplans Fruchtfolgeflächen anzupassen. Die Aufwertung von bedingt geeigneten Fruchtfolgeflächen darf nicht mehr als Kompensation bezeichnet werden.

b. im Kapitel L-1.2 Fruchtfolgeflächen eine Kompensationsregelung im Sinne des Grundsatzes 10 des Sachplans FFF vom 8. Mai 2020 einzuführen.

3.

Der Kanton Solothurn wird betreffend das Vorhaben «Chall» im Kapitel E-2.4 Windenergie / Gebiete für Windparks aufgefordert, im Rahmen der nachgeordneten Planung sicherzustellen, dass die Schutzinteressen der Thermikflieger wie beispielsweise von Greifvögeln oder Weissstörchen berücksichtigt werden.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Amt für Raumentwicklung des Kantons Solothurn, Werkhofstrasse 59, 4509 Solothurn, Tel. 032 627 25 61

­

Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 46 31378

14. Januar 2022

2022-0080

Bundesamt für Raumentwicklung

BBl 2022 75

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