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Erfüllung angenommener Motionen und Postulate Beurteilung der Stellungnahmen des Bundesrates vom 13. Dezember 2019 und 11. Dezember 2020 Kurzbericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates vom 12. Oktober 2021

2022-0081

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Bericht 1

Einleitung

Die GPK-S verabschiedete und veröffentlichte gestützt auf die Evaluation1 der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) ihren Bericht am 8. Oktober 20192 zur Inspektion «Erfüllung angenommener Motionen und Postulate» und richtete insgesamt fünf Empfehlungen an den Bundesrat, welcher gebeten wurde, dazu Stellung zu nehmen. Motionen und Postulate sind mitunter die wichtigsten parlamentarischen Vorstösse, da sie einen verbindlichen Charakter haben und der Bundesrat zu einem Aktivwerden verpflichten. Mit der Inspektion wurde erstmals untersucht, wie der Bundesrat und die Bundesverwaltung angenommene Motionen und Postulate erfüllen.

Die Stellungnahme des Bundesrates erfolgte am 13. Dezember 20193. Die GPK-S nahm die Stellungnahme zur Kenntnis und beschloss, sie aufgrund der verschiedenen Schnittstellen mit dem Parlament und den Parlamentsdiensten der Verwaltungsdelegation der eidgenössischen Räte zur Kenntnis zu bringen. Die Einschätzung der Verwaltungsdelegation sollte es der GPK-S erlauben, unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände auf die Stellungnahme des Bundesrates reagieren bzw. über das weitere Vorgehen beschliessen zu können. Die Verwaltungsdelegation machte von dieser Möglichkeit Gebrauch und liess der GPK-S ihre Stellungnahme mit Brief vom 8. Mai 2020 zukommen.

Da auch nach der Analyse der Antwort der Verwaltungsdelegation und der Stellungnahme des Bundesrates weiterhin Fragen offenblieben, wandte sich die GPK-S mit ihrem Informationsbegehren mit Brief vom 25. August 2020 erneut an den Bundesrat.

Die noch fehlenden Informationen lieferte der Bundesrat mit Brief vom 11. Dezember 2020. Die GPK-S besass nun alle relevanten Informationen, um eine ganzheitliche Beurteilung der Umsetzung der fünf Empfehlungen vorzunehmen. Die GPK-S beriet vorliegenden Bericht an ihrer Sitzung vom 12. Oktober 2021 und beschloss, diesen zu veröffentlichen und damit die Inspektion abzuschliessen. Die Kommission wird zu gegebener Zeit eine Nachkontrolle durchführen.

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Erfüllung angenommener Motionen und Postulate, Bericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle zuhanden der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates vom 7.5.2019 (BBl 2020 425).

Erfüllung angenommener Motionen und Postulate, Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates vom 8.10.2019 (BBl 2020 409).

Erfüllung angenommener Motionen und Postulate, Bericht der GPK-S vom 8.10.2019, Stellungnahme des Bundesrates vom 13.12.2019 (BBl 2020 479).

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Beurteilung der GPK-S

2.1

Allgemeine Bemerkungen

Die GPK-S begrüsst die grundsätzliche Bereitschaft des Bundesrates, die Empfehlungen 1, 3 und 5 umzusetzen und die zur Umsetzung von Empfehlung 2 ergriffenen Massnahmen. Die Kommission ist sich bewusst, dass verschiedene Aspekte der Empfehlungen nur in Zusammenarbeit mit der Bundesversammlung bzw. den Parlamentsdiensten umgesetzt werden können. Hiernach nimmt die GPK-S eine Beurteilung der Umsetzung der fünf Empfehlungen durch den Bundesrat vor.

2.2 Empfehlung 1

Empfehlung 1 ­ Aufnahme des ursprünglichen Ziels eines Vorstosses in den Abschreibungsantrag Aufnahme des ursprünglichen Ziels eines Vorstosses in den Abschreibungsantrag

Der Bundesrat soll neu das ursprüngliche Ziel des Vorstosses in die Abschreibungsanträge integrieren. Damit soll sichergestellt werden, dass die Mitglieder der Räte die Abschreibungsanträge angemessen beurteilen können.

Der Bundesrat zeigte sich in der Stellungnahme vom 13. Dezember 2019 bereit, die Empfehlung bereits für das Berichtsjahr 2019 umzusetzen.

Ein Blick auf den Bericht des Bundesrates vom 6. März 2020 über Motionen und Postulate der eidg. Räte im Jahr 2019 lässt erkennen, dass das ursprüngliche Ziel eines Vorstosses bzw. dessen eingereichter Text in den Bericht aufgenommen wurde.

Die GPK-S begrüsst diese Massnahme und kommt daher zum Schluss, dass die Empfehlung umgesetzt worden ist.

2.3 Empfehlung 2

Empfehlung 2 ­ Die Erarbeitung des Berichtes ­ klare Kompetenzen und Verantwortlichkeiten Die Erarbeitung des Berichtes ­ klare Kompetenzen und Verantwortlichkeiten

Der Bundesrat klärt die verschiedenen Kompetenzen und legt die Verantwortlichkeiten sowohl bei der Berichterstattung über die Erfüllung angenommener Motionen und Postulate als auch bei den entsprechenden Abschreibungsanträgen einheitlich fest. Zudem sind die technischen Voraussetzungen zu schaffen, damit Medienbrüche möglichst unterbleiben und der Bericht lückenlos über sämtliche Motionen und Postulate im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen Auskunft gibt.

Insbesondere soll eine departementsübergreifende Anwendung eingeführt werden, die sicherstellt, dass die Informationen in einer strukturierten Form eingegeben werden und den Austausch zwischen den verschiedenen Akteuren erleichtert.

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Der Bundesrat hält in seiner Stellungnahme vom 13. Dezember 2019 fest, dass die Kompetenzen und die Verantwortlichkeiten bereits einheitlich geregelt seien und hält fest, dass hierzu kein Handlungsbedarf bestehe.

Des Weiteren stimmt der Bundesrat der GPK-S zu, dass die notwendigen technischen Voraussetzungen geschaffen werden müssen, damit Medienbrüche unterblieben. Der Bundesrat stellte in Aussicht, dass er prüfen wolle, ob bestehende Anwendungen und IKT-Mittel für den strukturierten Datenaustausch verwendet bzw. erweitert werden könnten.

Die GPK-S zeigte sich mit dieser Antwort nur teilweise befriedigt, da die Evaluation der PVK aufgezeigt hat, dass die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten nicht immer klar und eindeutig sind. Mit Brief vom 25. August 2020 forderte die GPK-S den Bundesrat erneut auf, zu prüfen, welche Verbesserungen in diesem Bereich vorgenommen werden können. Zudem wurde der Bundesrat gebeten, der Kommission die Eckwerte der Prüfung der technischen Voraussetzungen zur Sicherstellung einer medienbruchfreien Eingabe und Bearbeitung der Grundlagen zur Erstellung des Berichts mitzuteilen.

Der Bundesrat antwortete der GPK-S mit Brief vom 11. Dezember 2020. Er macht dabei geltend, dass die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten geregelt seien und der Bundeskanzlei für den gesamten Bericht eine Koordinationsrolle zukomme. Der Bericht werde in enger Zusammenarbeit zwischen Bundeskanzlei und den betreffenden Departementen erstellt. Die Zuständigkeiten seien im jährlichen Terminplan zur Erstellung des Berichts und in einem Merkblatt geregelt. Die Bundeskanzlei habe für die Erstellung des Berichts 2020 den Zeitplan und das Merkblatt an einer Sitzung mit den zuständigen Personen in den Departementen erläutert. Das Merkblatt sei überarbeitet, Zuständigkeiten und Unklarheiten mit den Departementen geklärt worden.

Zudem werde die Bundeskanzlei bei der Zusammenstellung des Berichts 2020 ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der redaktionellen Vorgaben werfen.

Des Weiteren hielt der Bundesrat fest, dass sowohl die medienbruchfreie Eingabe und Bearbeitung der Grundlagen zur Erstellung des Berichts als auch der medienbruchfreie Austausch strukturierter Daten zwischen der Bundeskanzlei und den Parlamentsdiensten getestet worden sei. Sowohl die Bundeskanzlei als auch die Parlamentsdienste
hätten auf der Grundlage der Ergebnisse dieses Tests beschlossen, eine Kommunikationsinfrastruktur definitiv aufzubauen. Seitens der Bundeskanzlei werde der Aufbau im ersten Halbjahr 2021 erfolgen.

Die GPK-S begrüsst sowohl die ergriffenen Massnahmen zur Klärung der Kompetenzen und Verantwortlichkeiten beim Erstellen des Berichts als auch den Aufbau der entsprechenden Kommunikationsinfrastruktur, welche künftig die medienbruchfreie Eingabe und Bearbeitung der Grundlagen zur Erstellung des Berichts und der medienbruchfreie Austausch strukturierter Daten zwischen Bundeskanzlei und den Parlamentsdiensten erlaubt. Die Kommission wird die Umsetzung der beiden Teilgehalte von Empfehlung 2 im Rahmen einer Nachkontrolle überprüfen.

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In Bezug auf den medienbruchfreien Datenaustausch zwischen Bundesverwaltung und Bundesversammlung bzw. Parlamentsdiensten verweist die Verwaltungsdelegation auf den derzeitigen Aufbau von CURIAplus4, welcher einen medienbruchfreien Datenaustausch ermöglichen wird. Der GPK-S ist bewusst, dass die medienbruchfreie Eingabe und Bearbeitung der Grundlagen zur Erstellung des Berichtes nicht zuletzt davon abhängt, ob die Bundesverwaltung vom Parlament strukturierte Daten erhält.

2.4

Empfehlung 3 ­ Überarbeitung der Berichterstattung als solches

Empfehlung 3

Überarbeitung der Berichterstattung als solches

Der Bundesrat prüft, durch welche Massnahmen die Berichterstattung zur Erfüllung angenommener Motionen und Postulate effizienter und angemessener gestaltet werden kann, damit eine einfachere Nachverfolgung der Erfüllung betroffener Vorstösse möglich ist. Zudem wird der Bundesrat gebeten, zu analysieren, ob die heutige Berichterstattung durch eine Datenbank ergänzt und der Prozess der Berichterstattung dadurch vereinfacht werden soll. Die Anwendung sollte auch gewährleisten, dass Interessierte sich jederzeit über den Umsetzungsstand informieren können.

Der Bundesrat zeigte sich in seiner Stellungnahme vom 13. Dezember 2019 bereit, die verschiedenen Daten (Abschreibungsantrag, Begründung, Stand der Bearbeitung eines noch nicht umgesetzten Vorstosses) strukturiert zu erfassen und den Parlamentsdiensten in dieser Form zur Verfügung zu stellen. Dies soll den Parlamentsdiensten ermöglichen, die Daten mit ihrer Datenbank (Curia bzw. CURIAplus) zu verknüpfen, bzw. diese darin aufzunehmen. Für den dafür notwendigen medienbruchfreien Austausch strukturierter Daten verwies der Bundesrat auf die Ausführungen zur Umsetzung von Empfehlung 2.

Auch hierzu forderte die GPK-S den Bundesrat auf, ihr die Eckwerte der Prüfung bekannt zu geben. Der Bundesrat kam dieser Bitte im Schreiben vom 11. Dezember 2020 nach. Darin macht er geltend, dass die Umsetzungsarbeiten im Jahr 2021 starten sollen. Gemäss den Informationen der Bundeskanzlei soll der «Bericht des Bundesrates über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2021» erstmals automatisch und aus dieser neuen Anwendung heraus erstellt werden. Gemäss dem Bundesrat wird erst in einem zweiten Schritt die medienbruchfreie Erstellung zwischen der Bundeskanzlei, den Departementen und den Ämtern angegangen.

Zum Austausch strukturierter Daten mit den Parlamentsdiensten sei auf die Ausführungen zu Empfehlung 2 verwiesen.

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Curia ist die derzeitige Geschäftsdatenbank des Parlamentes, welche die seit der Wintersession 1995 im Parlament hängigen Beratungsgeschäfte enthält. CURIAplus soll diese Datenbank ablösen und die Geschäftsdatenbank von Grund auf erneuern. Gemäss den Ausführungen der Verwaltungsdelegation der eidg. Räte soll das neue System im Jahr 2023 eingeführt werden.

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Die GPK-S kam zum Schluss, dass sich die Empfehlung in Umsetzung befindet und dass diese im Rahmen der Nachkontrolle überprüft werden soll. Gemäss den Informationen der Verwaltungsdelegation werden die entsprechenden Datenfelder in CURIAplus vorgesehen und integriert.

2.5 Empfehlung 4

Empfehlung 4 ­ Mitteilung an Urheberin bzw. Urheber des Vorstosses Mitteilung an Urheberin bzw. Urheber des Vorstosses

Der Bundesrat soll prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, um die Urheberin bzw. den Urheber einer Motion oder eines Postulates direkt über den Erfüllungsstand ihres bzw. seines Vorstosses oder den damit zusammenhängenden Abschreibungsantrag zu informieren.

Der Bundesrat zeigte sich in seiner Stellungnahme vom 13. Dezember 2019 nicht bereit, die Empfehlung umzusetzen, da die Information an die Urheberin bzw. den Urheber eines Vorstosses im Parlamentsgesetz nicht vorgesehen sei. Zudem sei die Urheberschaft nach der Überweisung eines Vorstosses durch den bzw. die Räte unerheblich.

Gleichzeitig hielt der Bundesrat jedoch auch fest, dass die Information der Urheberin bzw. des Urhebers eines Vorstosses durch die Umsetzung von Empfehlung 3 sichergestellt werden könne. Der Urheber bzw. die Urheberin könne sich ohne grossen Aufwand über den Realisierungsstand des Vorstosses informieren, wenn die Daten in Curia bzw. in CURIAplus integriert werden. Dieser Ansicht des Bundesrates stimmte auch die Verwaltungsdelegation in ihrem Brief an die GPK-S vom 8. Mai 2020 zu.

Die GPK-S kann dieses Argument nachvollziehen, weshalb die Empfehlung 4 in ihrer Essenz mit der Umsetzung der Empfehlung 3 als realisiert betrachtet werden kann.

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2.6 Empfehlung 5

Empfehlung 5 ­ Probleme bei der Schnittstelle BK/PD weiter aktiv bearbeiten Probleme bei der Schnittstelle BK/PD weiter aktiv bearbeiten

Der Bundesrat wird dazu aufgefordert, die seitens der Verwaltung notwendigen Schritte in Zusammenarbeit mit den Parlamentsdiensten weiter zu verfolgen und rasch umzusetzen, damit der Prozess bei der Erarbeitung des jährlichen Berichts weiter vereinfacht und weniger fehleranfällig ausgestaltet werden kann.

Die Informationen aus dem jährlichen Bericht sollen dem Parlament und seiner Verwaltung in einer Form zur Verfügung gestellt werden, welche es erlaubt, diese ganzheitlich in CURIAplus zu integrieren.

Der Bundesrat stimmt der GPK-S in Bezug auf Empfehlung 5 zu. Dabei solle eine lückenlose und medienbruchfreie Erfassung der Vorstösse und Berichterstattung angestrebt und ermöglicht werden. Die Arbeiten würden seitens der Bundesverwaltung in der Arbeitsgruppe «Schnittstellen BK/PD» vorangetrieben.

Die GPK-S begrüsst diese Antwort des Bundesrates. Die Kommission wird sich im Rahmen der Nachkontrolle ­ auch der Empfehlungen 2 und 3 ­ mit der konkreten Umsetzung der Empfehlung 5 befassen.

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Abschluss der Inspektion

Die GPK-S hat an ihrer Sitzung vom 12. Oktober 2021 beschlossen, die Inspektion abzuschliessen. Wie bereits in der Einleitung festgehalten wurde, hängt die Umsetzung der Empfehlungen auch mit den weiteren Entwicklungen bei den Parlamentsdiensten und insbesondere mit der Umsetzung von CURIAplus zusammen. Die GPKS wird zu gegebener Zeit eine Nachkontrolle durchführen.

12. Oktober 2021

Im Namen der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates Die Präsidentin: Maya Graf Die Sekretärin: Beatrice Meli Andres Der Präsident der Subkommission EJPD/BK: Daniel Fässler Die Sekretärin a i. der Subkommission EJPD/BK: Therese Müller

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Abkürzungsverzeichnis BBl

Bundesblatt

BK

Bundeskanzlei

bzw.

beziehungsweise

eidg.

eidgenössisch

EJPD

Eidgenössisches Justiz und Polizeidepartement

GPK-S

Geschäftsprüfungskommission des Ständerates

PD

Parlamentsdienste

PVK

Parlamentarische Verwaltungskontrolle

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