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Schweizerisches Bundesblatt.

XV. Jahrgang. l.

Nr. 12.

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16. März 1863

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der Mehrheit der Commission des Nationalrathes über

den Ent.-

wurf eine.... Vertrages betreffend das Dappenthal.

(Vom 20. Januar 1863.)

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Es gibt gewisse Fragen ,^ die an sich bloss minderwichtige... Ratnx sind, und welche doch nach den Tatsachen, die sie hervorgerufen und deu damit zusammenhangenden Prinzipien bisweilen eine grosse Wichtigkeit erlangen.

Dieses scheint uus bei der Dappenthalfrage der Fall zu sein.

Das Dappenthal, oder eher das Dappeuthälehen, bildet an der äussersten Grande des Kantons Waadt einen vorstehenden Winkel auffranzosischem Gebiete. Diese aus Waldungen . und Weidland bestehende Gegend bietet , ausser den. Weiler Sressonieres , nur eine kleine Anzahl einzeln stehender Scheuneu und Sennhütten dar. Die Einwohnerzahl betrug im Jahr 1858 1 57 .....:. eeien, worunter bIoss 30 Grn..deigenthümer waren, alle gehörten der katholischen .Religion an, und waren meistens sranzosiseher Herkunft.

Seit 300 Jahren maehte das Dappenthal einen Theil des Waadtlandes aus. Jm Jahr 1760 wollte die frauzosische Regierung an

Bundesblatt Jahrg. XV. Bd. I.

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484 Genfersee .^nen Stappelplaz anlegen und hiefür zu Versoi^ einen Hafen bauen. Sie liess desshalb den .^lan zu einer Strasse studiren, die direkt ^on les Rousses nach dem genannten, als S t a d t projektirten Orte führen sollte.

Jm Jahr 1797 verlangte das sranzosische Direktorium von. Senate in Bern die Abtretung eines Gebietstheiles , um ans demselben die vorerwähnte .Strasse erstellen zn tonnen. Bevor aber eine Antwort abgeben war, wurde die Schweiz überfallen und Genf besezt.

Unter der helvetischen Regierung erneuerte der Minister R e i n h a r d t dieses Begehren, indem er am 28. Dezember 1800 im Ramen der Konsuln der französischen Republik Folgendes sd.rieb . ..Die sran..zosisehe Regierung erwartet von Seite der helvetischen Regierung ein ,,Entgegenkommen , das dureh die Jnteressen guter Rachbarschaft und ,, Freundschaft motivirt ist.^ Die helvetische Regierung beeilte sich aber keineswegs, dem Begehren Frankreichs ohne weiteres nachzukommen, sondern verlangte eine Gegencession, nämlieh die Abtretung der Gemeinde E e l i g n . ^ und des Erguelthales. Ohne hierauf einzutreten, beschlossen die Konsuln den Bau der Strasse, und luden die helvetische Regierung ein, das Rothig.^ anzu^ ordnen, damit die Arbeiten in kürzester ..^eit begonnen werden konnten.

Bei dieser Sachlage richtete der Vollziehnngsrath unterm l0. August 1802 an den helvetischen ^enat eine Botschast, worin er sagte: ,,Dass ,,die .Lage , m welcher sich die helvetische Republik gegenüber der fran,,kischen befinde, alle mögliche Geselligkeit von ersterer erfordere..^, und verlangte die Vollmacht, die fragliche Abtretung abschliessen zu konnen.

Zu glei^er Zeit gab er dem Regierungsstatthalter des Kantons Leman den Auftrag, dass er den im Dappenthal arbeitenden französischen Jugenieuren keine Hindernisse in den Weg legen solle.

Der Senat nahm den Vorschlag des Voll^iehungsrathes au , und indem er davon dem französischen Gesandten Kenntniss gab (am l 3. August 1802) wünschte er dessen hons olfices znm Zweke der Rükerftattnng von Biel, so wie der Abtretung des kleinen Gebietes von ... .^li^.

Der Allianzvertrag vom 27. September 1803, welcher auf die Mediationsakte folgte , bestimmte im Art. 8 eine Bereinigung der Grenzen ^wischen Frankreich und den anstossend.n Kantonen.

Demzufolge verlangte der sranzosisehe Gesandte, General Re..., ^dass der^ Kanton Waadt zun. Behnf dieser Gränzbereinigung Kommissarien ernennen mochte.

485 .t..

Das Protokoll über diese Gränzbereinigungsverhandlnng ist vom 4. Oktober 1805 datirt, und es wurde in demselben die Gränze des franzosischen Gebiets auf der höchsten Spize der Dole festgefezt.

Das dem Kanton Waadt entzogene Gebiet war aus 5,640.Jueharten angesehlagen. Die Tagsazung genehmigte das Brotokoll und besehloss, ,,dass der Landammann der Schweiz beauftragt werde, zur Erlangung ,,einer abgemessenen Territorialentschädigung für den Kanton Waadt mit ..gewohnter Klugheit und Vorsicht seine beste Verwendung im Ramen der ,,Tagsazung eintreten zu lassen.^ Frankreich nahm also ^siz vom Dappenthal und behielt dasselbe

bis zum Umsturz des Kaiserreichs. .

Als naeh dem Einzuge der .^llliirten in Baris die Territorialerhältnisse Europa^ den Gegenstand von Unterhandlungen zwischen den Mächten bildeten, ermangelte die Schweiz n.eht, die Rükerstattung der ihr entrissenen Gebietstheile zu verlangen.

Jm Bariser Vortrage vom 30. Mai 1^14 war die Wiedervereinigung Gens's mit der Schweiz und die Wiederherstellung der alten Gränzen, im Departement L e m a n stipnlirt, was die Retroeession des Dappenthales zur Folge hatte.

Der Wiener Kongreß ordnete in desinitiver Weise die neuen Territorialverhältnisse Europas. Derart. 2 der Erklärung vom 20. März 1815 bestimmt :

,,Das Wallis, das Genfergebiet, das ^ürstenthum Renenburg werden der Schweiz einverleibt.

,,Das D a p p e n t h a l , w e l c h e s v o r m a l s z u m K a n t o n ,,Waadt g e h ö r t e , w i r d d e m s e l b e n w i e d e r z u r ü k g e g e b e n . ^ Diese Erklärung wurde auch von F r a n k r e i c h unterzeichnet.

Raeh den 100 Tagen liess sieh die Schweiz bei den in Varis begonnenen neuen ^ri^.densverhaudlungen vertreten, und ^^.r durch Hrn.

B i e t e t de R o eh e m o n t , welcher aus Verbesserung der schweizerischen Militärgränze drang.

Jn der am 2. Oktober 18l 5 stattgehabten Konferenz wurde fest^esezt, dass von der Nordsee bis zum mittelländischen Meere Frankreich diejenige Gränze haben folte, welche dasselbe vor 1790 befass.

Jm Vertrage vom 20. Rovember 1815 wurden die Grenzen zwisehen dem Kanton Waadt und Frankreich gerade so beibehalten, wie sie im

486 ersten Bariser Vertrage bestimmt worden waren. Die Rükgabe des Dappenthals an den Danton Waadt ward da^er zum dritten Male sest..

gesezt. und es unterzeichnete F r a n k r e i c h auch diesen Vertrag.

Jedoch übermachte.. die Bevollmächtigten der vier Grossmächte in diplomatischer Anmassung, die vielleicht ihres Gleichen nicht hat, am 19. November (folglich am Tage vor der Unterzeichnung des Vertrags) dem franzosischen Minister der auswärtigen Angelegenheiten eine Rote

folgenden Jnhalts.

,,Die Unterzeichneten, Kabinetsminister Jhrer Majestäten des Kaisers ,,von ^esterr..ich, des Konigs von Grossbritannien, des Konigs von ,,Breussen und des Kaisers aller Renssen, haben die Ehre, Sr. E^. dem ,,Herzog von Richelieu, Minister Sr. Allerehristlichsten Majestät zu er,, klären : ,,Dass sie die Begründetet des von Frankreich gestellten Begehrens ,,anerkennen, wornaeh das Dappenthal, welches dureh den pariser Ver,,trag vom 30. Mai 1814 von ^raal.reich abgetrennt und durch die Er,,klärung des Kongresses vom 20. März den. Kanton Waadt gegeben ,,worden ist, in Betracht der weit bedeutenderen, von Frankreich zugestan,,denen Gebietsabtretungen zu Gunsten der helvetischen Eidgenossenschast, ,,an jene Macht zuxükerstattet werden soll.

,,Dass sie indessen in dem Vertrage, den sie mit Sr. Exzellenz zu ^unterzeichnen im Begrisse stehen und der fragliehe Abtretungen enthält, ,,die Rükerstattnng des Dappenthales an Frankreich nicht aufnehmen ^konnen, weil der schweizerische Bevollmächtigte, der sich in Baris befindet, ,,uieht ermächtigt ist, hiezu seine Einwilligung zu ertheilen, und weil eine ,,solehe Bestimmung , wenn sie ohne die Zustimmung der Schweiz be,.sehlossen würde, ein Angriff ans ihre Unabhängigkeit wäre.

,,Dass aber ihre Regierungen sich verbindlieh machen, in wirksamster ,,Weise sich bei der helvetischen Eidgenossenschaft durch ihre Minister bei ,,der Tagsaznng zu verwenden, damit diese Angelegenheit zur vollständigen ,,Zufriedenheit Frankreichs und in der von ihm gewünschten Weise ge,,regelt werde. ^ .

Diese Rote ist es, die den langen Konflikt wegen dem Dappenthal veranlasste.

Obgleich diese Erklärung der Mächte , angesichts der bestimmten Stipnlationeu der Verträge, keinen wirklichen Werth hatte, so konstatirte sie nichts desto weniger zu Gunsten Frankreichs eine Art moralischer Verbindlichkeit, worauf dasselbe bei seiner Weigerung für Beilegung

des Streites steh stüzte.

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Wenn die Schweiz damals die Kraft und Einheit wie je.^t gehabt hatte , so wäre die Frage vielleicht schnell gelost worden. Sie hätte nämlich vom ^appenthal sosort Besi^ genommen und daselbst dann ihr Souveränetätsrecht ausgeübt durch Errichtung einer Zoltstätte und einer Gendarmeriestation ; sie hätte auch, wie es unlängst Herr Major G i r a r d verlangte, ein St. Lueia^ort erbauen konneu, gleich demjenigen, das unsere Grannen gegen Oesterreich beschult.

^ie Reiten waren aber schwierig . die Schweig war von der Last des Krieges erdrükt, und sie senkte nur naeh Ruhe. ^ie Regierung der Resta.....atiou hatte die ^mpathien der Mächte der heiligen Allianz für sich, so dass, als die Tagsa^ung sich an dieselben wandte, um dureh sie die Vollziehung der Vertragsbestimmungen zn erlangen , sie mit ihrem G..snche abgewiesen wurde.

^ie Antwort, welche die Tagsa^uug vom Minister Grossbritanniens, Sir S tra t t s o r t - E a n i n g , auf ^as erwähnte Gesuch erhielt, lautet also: ,,^er Umzeichnete ..e. ..e. hat ^ie Ehre, zufolge erhaltener Jnstrnktionen ^von ^.eite seines Hofes, den. Vororte der Schweig folgendes zu be., merken .

,.Bei den Friedensverhandlnngen zu Baris im Jahr 1815 hat die ,,srau^osische Regierung, auf das ^lnsnehen der alliirten Mächte hin, dem ,,Kanton Genf einen Theil ihres Gebiets im allgemeinen Jnteresse und ,,von hoher Wichtigkeit sur die ^ehwei^ ^abgetreten. Solche Konzessionen ,,maeht man jedoch nicht zum ossenbaren Rachtheil ^en pure perte^.

,,^eine Alterchristliehste Majestät verlangt daher für dieses .^pser , dass ,,die Schweiz ihr den Besi^ des Dappenthals , einer kleinen und unbe,,wohuteu Enklave, welche unter dem Kaiserreiche vom Waadtland weg^genommen und mit ^rankreieh vereinigt wurde, zusichere.

^a der ^ schweizerische Abgeordnete, welcher sich damals zu Baris befand, die zur .,Eimvillia^.g in diese Konzession nothige Vollmacht nicht besass, so haben ,,die ^eooll^uä^t^gten der verbündeten Mächte, von dem Wnusehe ge,,leitet, der .Schweiz neue Vorteile Anwenden, so wie auch im Gefühl ,,der ^iiligkeit gegen .Frankreich. sich verbindlieh gemacht, ^nr Untexstü^nng ,,des von der fran^osischen Regierung gestellten Begehrens ihre Verwen,,dnng (leu^ bons olii^e^) und wirksame Vermittlung eintreten zu lassen.

,,llm dieser Verbindlichkeit nach^.kommen, wendet sieh nun der ,,Unter^ich...et^.,
im Einverständnis mit seiner Regierung, durch das ^rgan ,,des Vorortes an die schweizerische Eidgeuossenschaft, in der Hoffnung, ,,dass di^ vorstehenden Bemerkungen als genügende Motiv... angesehen ,,werd..n, um der vom sran^osischeu Minister gewünschten Eession ^u ...nt^.sprechen.

^,Der Unterzeichnete benu^t diesen Anlass, .^e. ^e.

,,^trattsort^Eaning.^

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Der Erlass obigen Schreibens erfolgte im September 18t8, zur Zeit also , wo der Aachener Kon^ress versammelt war. Der Vorort sandte eine Denkschrift an die Vertreter der fünf Grossmächte ; allein dieser Schritt blieb ohne Erfolg, und man würdigte die Schweiz nicht einmal einer Antwort.

Von da an erschien die Dapventl^lsrage von Jahr ^u J..chr nnt^r den Traktanden der Tagsa^nug, ohne dass sie auch nur um einen Sehritt hätte vor.värts gebracht werden konnen.

Da man des langen Streitens müde war, und weil man den immer wiederkehrenden Konflikten ein Ende machen wollte . so ^ar es natürlich, dass man an einen Vergleich zu denken ansing, und den Gedanken auch wirklich aussührte. Es wurden daher die Granzen zwischen den Gränzkantonen der Schweiz und Frankreich in den Jahren l 824, 1825 nnd 1826 regulirt. ...lls es sich um die Notifikation nnd die^.lu.^ weehstung der über die Marken ausgesehen Verbale handelte, so kam die Dappenthalsrage auch wieder au^s Tapet. wesshalb der Vorort den Herrn Landammann M u r e t mit der Mission naeh Baris sandte, diese Angelegenheit wo moglieh ins Reine zu bringen.

Es werden Unterhandlungen gepflogen, und zwar zuerst mit Herrn R a h n e v a l , nachher mit Herrn von la F er r o na ^; allein sie ^erschlug^. sich in ^.olge der heftigen Opposition , die sich in der fran^ zosisehen Bresse und bei einen.. Theile der Kammern kund gab.

Unter der Regierung von ..^.^ig Bl^ilipp sauden in den Jahren 1835 und t 83.^ nene Unterhandlungen statt, welche ebenfalls ohne Ersolg blieben.

...^o verstrichen fast 40 Jal^re unter unnüzen Verhandlungen. W.^hrend dieser ^eit ubte der Danton ^aa^ im Dappenthal ei^...n Theil der ..^ouv^ränetät aus, indem er daselbst Abgaben einzog, die ^oli^ei ausübte und das Justizwesen verwaltete. Die Einwohner gehorten jedoch keiner schweizerischen Ge^ueinde an; sie hatten weder Kirche, noch ^^ule, und übten auch keinerlei politisée Rechte ans. Das Dappeuthal war daher Seh^veizergebiet, aber ol.,ne Schweizerbürger. Ueberdiess war^rankreich im Vesize der Faueille-.^trasse geblieben, wel.^he es unterhielt, so wie einen Theil der Strasse St. Eergues.

Dieser Zustand der Dinge verschlimmerte sich im Jal^r 185l dnrch den Widerstand, der oon Seite Frankreichs gewissen gerichtlichen Bersol^ ^nngen entgegen gesezt wurde, so wie dadnrch, dass einige Landbesi^er die Bezahlung der Grundsteuer verweigerten.

489 Der Vräfekt des Jura - Departements erhielt nämlich den Auftrag, nothigenfalls G e w a l t anzuwenden, n..enn Waadt die begonnenen gerietliehen Verfolgungen ausführen sollte. Der Bundesrath l..d daher den Staatsrath von Waadt ein, die gedachten Verfolgungen einzustellen ; später, in Folge nener Klagen, wnrde die waadtländisehe Regierung ..ur Beobachtung des.^atus quo eingeladen. (Diefer ...lnsdruk war^ zum ersten Male in einer Rote der französischen Gesandtschaft vom 3. .Rovember l85l gebraucht.^ Es verstrichen nieder l l) Jahre unter beständigen Konflikten, durch welche mehr als einmal die sreuudnachbarlichen. Beziehungen bald gestort wor.^e.. wären. wesshalb man daranf denken musste, diesem bemühenden Zustande durch eine gütliche Vereinbarung ein Ende ^u machen.

Zu diesem Zw^e fanden in den Jahren l 853 und 1858 neue Unterhandlungen statt, allein mit eben so wenig Erfolg als die frühern.

Damals gab H...rr Major G i r a r d , von Reu.mbnrg, seine an ^ie h. Bundesversammlung gerichtete Deuksehrist heraus, und in Folge derselben legte der Bundesrath seinen Bericht vom .). Dezember 185..) den eidgenossisehe.. Räthen ....or.

Beide Dokumente rügten die ^rage nm einen grossen Schritt vorwarts, iiideni sie dieselbe beleuchteten und jede, aus eine Entschädigung an Geld basirte.Uebereinkunst als mit der Wnrde der Schwe^ sur alle Zeiten unvereinbar darstellten.

Riehts liess eine baldige und befriedigende Losnug der Frag^. ahnen, als plozlich die ganze ^.hweiz von der Raehri^.t überrascht wurde , dass in Bern ein ^ertrag in Betreff des Dapp..uthales abgeschlossen worden sei.

Diese Raehrieht erwekte bei Vielen eine lebhafte ^reude , und es geeichte ihnen ^ur grossen Befriedigung, denken zu kennen, dass es endkieh dem Bundesrath. gelungen sei, eine ^rage zn losen, die fast ein halbes Jahrhundert lang die .^agsa^uüg und die Grossen Räthe der Cantone umsonst ermüdet hatte. Andere konnten sich eines Gefül.l... der Besorguiss ^nieht erw hren, weil sie sürchteten, die Schweiz n.ochte etwas von ihren Rechten vergeben haben. .^ie beruhigten sich jedoch bei dem Gedanken, die Bundesversammlung werde diesen Vertrag der genanesten Untersuchung unterwerfen.

Und dieses ist von Jhrer Kommission aueh wirklich geschehen.

Die Hauptsragen, die dieser Vertrag auswirft, sind folgende : Jst die Würde der Schweiz hinlänglich gewahrt .^

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4.^0

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Sind die militärischen Jnteressen der Eidgen ossenschast nicht aus^s Spiel gesezt (compromis).^ Jst der Danton Waadt b..i

der Uebereinknnst

nicht

beeinträchtigt

( l e .

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Ju diesen drei Beziehungen hält die Mehrheit Jhrer Kommission dafür , es dürfe der Jhrer Ratifikation vorgelegte Vertragsentwurf genehmigt werden.

l. Jn erster Begehung steht der Vertrag vom 8. Dezember l 862 weit über allen srühern Transaktionsentwürsen. Liegt aber, muss ^uerst gefragt werden, Grnnd zu einer Transaktion vor^ Hierauf antwortet die Minorität kühn mit R e i n , welche Anschauungsweise die Mehrheit nieht theilen kann. Wenn es sieh, o l ^ n e ein A n t e e e d e n s , um Abtretung irgend eines Theiles des Sehwei^.rgebietes handelte, so würden wir mit Herrn G i r a r d ausrusen. ,,Die Bundesversammlung und das ^olk ,,sollen sieh aussprechen. Sie sollen in bestimmter Weise ihren sesten und ^unerschütterlichen Willen knnd geben, keinen Zoll breit vom schwereArischen Gebiete abzutreten, weleh^ lezteres, sei es usurpirt oder nieht, be.,ftehe es aus einem kleinern oder grosseren Theile, konstitutionell unver,,äus.erlieh ist.^ Wenn es z. B. dem Kaiser von Frankreich einfallen sollte, den Kanton Gens zu anner.iren, weil derselbe die natürliche Verbindung zwischen zweien Provinzen des Kaiserreichs bilde, und weil er ^berdiess^ nach dem Rechte der Eroberung während einigen Jahren zu Frankreich geborte, oh. alsdann würde man ^gewiss die gan^e Schweiz gleich einer Schneelawine da herstürzen sehen, um dem ungerechten Angreiser Widerstand zu leisten.

^as Gleiche würd... geschehen, wenn Jtalien den Kanton T es si n oder Deutschland den Kant.ou .^eh . . f s h a n s e n ansprechen sollte. Allein bei. der Dappenthalsra.ge kann mau, wie es uns steint, von ^en Anteeede^tien nicht absehen. Die Ansprüche der ..^ch^eiz auf dieses Gebiet sind unbestreitbar , weil dasselbe auf authentische . W^.ise der ..^ch^oeiz ^urükgegebeu wurde, folglieh il^r von Rechtes wegen angehort, nnd^weil ^ie gegen den fr..ie.^ B.si^ erhobene Einsprache aui Rechte nichts ändert.

War aber diese Einsprache in g e w i s s e n R ü k s i c h t e n gerechtfertigt.^ Hier n.uss man sieh, n ni billig zu sein, nothwendig einen Augenblik auf den Standpunkt des Gegners stellen.

Das Dappeuthal ist von der ^..chu.eiz nicht wieder erobert worden, sondern es umrde ihr r.on den Mächten geschenkt (o.^.troye) , und im glei.heu Augenblik , ^oo diese Rükerstatt^ng stattfand, versprachen die gleichen Mächte dnreh einen un^ualifi^irbaren Akt , sieh dahin vergeuden

491 zu wollen (d'emplove... leurs bons offices), dass diese Restitution nicht bewerkstelligt werde ^son de nul efket.).

Man versehe sich in jene Zeit, man bedenke, dass die Repräsentanten der Grossmächte naeh ihrem Gefallen über Provinzen verfügten, und man wird begreifen, dass eine solche Erklärung, selbst angesichts eines formliehen Vertrages, für denjenigen, dem sie abgegeben wurde, beinahe als rechtsgültige Ansage gelten musste. Un^ wurde diese Annahme, so irrig sie auch sein mochte, nicht bestärkt durch die .Antworten. welche die naniliehen Mächte der Schweig ertheilten, als. diese die Vollziehung der Vertragsbestimmungen verlangten. Man kann also, um gerecht zu sein, annehmen, dass die Ansprüche Frankreichs nlcht begründet waren, ^ass es aber dieselben aufrichtig für begründet halten konnte.

Von diesen. ..Gesichtspunkte aus betrachtet verlebt die Uebereinkunst,

wodurch der Konflikt mittelst eines Gebietsaustausches beseitigt wird, die

Würde der Schweiz keineswegs. Jm Gegentheil dürfen wir verst.hern, dass in dieser Hinsicht der Vortheil aus unserer ^eite ist. Wir überlassen nämlieh an Frankreich einen Theil von dem Gebiete, aus welches es rechtliche Ansprüche zu haben behauptet. wir dagegen nehmen als Kompensation ein Gebiet vom gleichen Werthe an, worauf wir gar keine Ansprüche haben. Mit andern Worten, wir tauschen ein b e s t r i t t e u e s Gebiet gegen ein u n b e s t r i t t e n e s ans.

Ferner muss in Betracht gezogen werden, dass diese Uebereinkunft zu einer ^eit stattfindet, wo Frankreich keinerlei Druk auf uns ausübt.

dieses konnte nicht gesagt werden, wenn die Transaktion mit der Beilegung der Ville^la^Grand^Angelegenhe.^ oder während dem Notenwechsel.

vom Jahr l 86l zusammengetrossen hatte.

Und was den Handelsvertrag anbetrifft, so hängt derselbe mit der Uebereinkunft wegen ^em Dappenthal durchaus nicht zusammen.

Man hat ja mehrere Jahre schon vom Absehluss eiues Handelsvertrages gesprochen, und obgleich die diessfälligen Unterhandlungen nunmehr begonnen haben, so konue.. leicht noch Jahre hingehen, bis er abgeschlossen sein wird.

Die Mehrheit Jhrer Kommission ist daher der Ansicht , dass der Dappenthal - Vertrag unsere El^re und unsere Würde vollständig wahrt, statt der einen oder der andern Eintrag zu thun.

2.

Hinsichtlich der militärischen Jnteressen der Schweiz wäre es allerdings wüns^bar gewesen, dass das ganze Thal in nnserm Besiz hätte verbleiben konnen. Denn seit der Erfindung der gezogenen Kanonen würde der Berg des Tulles das Fort des Rousses beherrscht und einen a u g e n b li k l i e h e n Widerstand erleichtert haben. Rach allgemeinem Ur-

492 theil kan.. aber das Dappenthal keine Vertheidigungslinie bilden und bloss als Bunkt sur Beobachtungen benuzt werden.

Herr General- ^uartiermeister F i n s l er, welcher als eisriger und beharrlicher Vertheidiger der. militärischen Jnteressen der Schweiz bekannt

ist, erklärte bereits im Jahr 1828, ,,dass die militärische Wichtigkeit des

.,Dappeuthals für die Eidgenossenschaft dadurch gewahrt würde, wenn die ,, Hauptkette des Jura im Besize der Schweiz verbliebe.

Herr General D u s o u r und Herr Oberst V o n t e m s haben stch viel bestimmter noch ausgedrükt.

^Es sagte nämlich unser berühmte General. ,,Jn militärischer Hinsicht ,,ist das Dappenthal nicht ohne Bedeutung (impor^ne.^. besonders für

,,die vorgeschobenen ^orts, jedoch .st die ^ertl.^.idigung dieses Thales

,,von untergeordneter Wichtigkeit und von der allgemeinen Verteidigung ,,der Westschweiz abhängig.^ Herr Oberst Zie g l er hat eine hievon verschiedene Meinung ansgesprochen, .vill jedoch, als Mitglied der Kommission, nicht daraus bestehen.

Jn unsern Augen bestand der militärische Hauptvortheil , den das Dapp..nthal uns bot, darin, dass der Dur...pass von Truppen, welche Fraukrei.h im .....ande Gex^, und folglich vor ^en Thoren G^ns^s hätte anhäuseu wollen, zu verhindern gewesen wäre. Allein diese Betrachtung verliert auch .^ou ihrer ^edentu^.g durch den Umstand. dass die Eisenbahnen nnnmehr iu viel kürzerer ^eit Truppeumasseu ans deui ^ort Eeluse und ....on ^...ou h.^r^eifül^ren kennen.

Endlich si l^ert uns der im Artikel ll des Vertrages gemachte Vorbehalt, dass aus dem ansgetaus.hten Gebiete keine Festungswerke ausgeführt werden dürfen . gegen die Errichtung militärischer Werke auf dem .^erge des Tulkes, dessen Lage einzig von einiger Wichtigkeit ist.

Ueberdiess dars nicht ausser Aeht gelassen werden, dass andere Bunkte, und vornehmlich der C o l l i e r , ebenfalls das Fort des l^uss^s dominiren, und dass diese Bunkte im Besi^e der .Schweiz verbleiben.

Die Mehrhe.t Jhrer Kommission findet daher, es gefährde der vorgeschlagen.. Gebietsaustausch die militärischen Jnteressen d.^r .^hweiz nicht.

3.

Was endlich die Jnteressen des Kantons Waadt betrisst, so kann man sehon daraus sehliessen, sie seien nicht verlezt, weil der Grosse .Rath dieses Kautons den fraglichen Vertrag bis an e i n e Stimme mit E i n m u t h angenommen hat. Es nmss jedoch zugegeben werden, dass der

493 Canton Waadt in dieser solennellen Angelegenheit weniger aus kantonalen Rüksichten, als vielmehr in wahrhaft eidgenossischem ...^inne gehandelt hat, und dass er durch seine einmüthige Schlussnahme die Ursache fortwährender Konflikte von der Eidgenossenschaft entfernen wollte.

Bei dem Gebietsaustaus.h verliert wirklieh der Kauton Waadt in materieller Hinsieht, indem die Weiden und Wälder im abgetretenen Theile mehr werth sind als diejenigen im erhaltenen, ein Umstand, der jedoch

wenig in Betracht fällt. Hingegen ist es für den Danton Waadt wichtig, in seinem ..^ande nun e i g e n e r Herr zu sein. Bisher war es nämlich für diesen Danton erniedrigend, sein Recht im Dappenthal nur bestritten und ost so^ar mit Hindernissen verbunden ausüben zu müssen. Eben so war es für die Eidgenossenschaft erniedrigend, erfahren zu müssen, wie ihre Beschwerden, wenn sie anch noch so offenbar im Rechte begründet waren, mit Geringschäzung abgewiesen oder wie sie sogar nicht einmal beantwortet wurden, und ^oar pon denjenigen, die gerade dieses Reeht geschaffen hatten.^ ^iele und grosse Unannehmlichkeiten hatte man auch von Seite der den. Schleichhandel ergebenen Bevölkerung .^es Dappenthals. Die Volizei konnte daselbst nur sehr unvollkommen ausgeübt werden , die Vergehen blieben dort ungestraft ; der Schleichhandel ward da osfentlich getrieben , und wenn die Gerieht.. einschreiten u.ollten, so stellten die frau^osis.chen Behorden denselben Hindernisse entgegen.

Die zahlreichen, bei den Ulkten liegenden Rapporte der waadtläudis^heu Gendarmerie beweisen , ^dass u.^ir keineswegs ein ^u düsteres Bild entwerfen.

Solche Aachen Tonnen sieh in einem Lande nicht Antragen , ohne der offentliehen Moral ungemein ^.. schaden. Jn dieser B^iehuug, wir wiederholen es, wird der Danton Waadt wesentlich gewinnen, indem ein ^ustan^ .^er Dinge anfhort, den .^r bisher mit wirklich be.vundernngswürdiger Geduld ertragen h^.t. Denn man darf sieh uicht verhehlen, dass, wenn das Dappenthal zn einem Kantone gehort hätte, .wo^ das Volk weniger geduldig und bie Behoben weniger klug gewesen waren , die Eidgenoss..nschast mehr als einmal in die Rothwendigkeit verseht worden wäre, il^ Bataillone hinzusenden.

Der Artikel V des Vertrages, welcher eine direkte Verbindung zwischen ^em .lou^-Thal und .^l. Cernes zusichert, ist für jene Gegend eine wahre Wohlthat.

Bei den Dappentl..alakten fnidet sich eine Menge Vetitionen, in denen der Bundesrath gebeten wurde, sich für Oessuung dieser ^trasse zu vergeuden. Der gedachte Artikel gestattet auch, dass die .^t. Cer^ues-.^trasse bis zu ihrem Auschluss an die Ge^Strasse dem Kan-

494 ton Waadt zugehören soll. und gerade dieser Bunkt wurde im Jahr l 853 entschieden verweigert.

Jm Ganzen sind, nach unserer Ansicht, die Jnteressen des in der Dappenthalsrage besonders betheiligten Kantons Waadt in billiger Weise gewahrt worden.

Seiner Würde wäre jedoch dadurch ein wenig mehr Rechnung getragen worden, wenn man ein Mitglied seiner Regierung als integrirenden ......heil bei der Transaktion zugezogen hätt..

Dessen ungeachtet findet die Mehrheit Jhrer Kommission, der Ver^.

trag sei im Grunde so, wie er unter den obgewalteten Umständen zu erlangen möglieh war, un^ desshalb von der Bundesversammlung zu ratifi^ren.

Der Form nach hätten wir im ersten Artikel eine gleichmässige Ter..

minologie zur Bezeichnung der von beiden Theilen abgetretenen und erhaltenen Gebietsteile gewünscht. Es waltete dabei von Seite ^er sran..

zosisehen R..goeiateurs eine Jusistenz vor, die der Empfindlichkeit der

Schweiz vielleicht nicht genug Rechnung trng.

Wir anerkennen jedoch gerne, dass die Akten im Allgemeinen beweisen, es habe beiderseits ein Geist des Wohlwollens vorgewaltet.

Jn dieser Hinsieht bemerkten wir die nachstehende Stelle in einer Depesche des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten, Herrn Thouv e n e i , der uns übrigens an keine so hosliche Sprache gewohnt hat.

,,Jn den Beziehungen, welche das Angränzen ihrer Gebiete zweien ,,^taaten hervorrust, ereignet es sich oft, dass, durch das Zusammen^ ,,tresfen und das Vermengen der Jnteressen , so wie durch ein oft uber,,trie^enes Rationalgefühl veranlagt, ortliehe oder individuelle ^wistigReiten zn vorübergehenden ..^.torungen führen. Die Weisheit der Re,, gierungen soll diese zu verringern und zu entsernen trachten, salls sie ,,denselben nicht zuvorzukommen vermag.

,,^raul.reieh hat seiue freundschaftlichen Gesinnungen gegenüber ^er ,,^ehweiz niemals^ geändert, noch eine Gelegenheit vorübergehen lassen, ,,ihr davon Be^veise zu geben. Di.^ Regierung des Kaisers wird stets,,sort diesen Traditionen treu verbleiben. und ihr Vertrauen auf die ,,Klugheit und den gesunden ....^inn der schweizerischen Ration ist zu gross, ,,um glauben zu kounen., dass grundlose Befürchtungen und ungerechte ,,^ornrtheile jemals über die dauernden und gegenseitigen Jnteressen der ,,beiden Länder obzusiegen vermochten...

..

^

Dieses sind wirklieh schone Gedanken und schone Worte.

sie nur immer in Ausübung gebracht werden l

Mi..gen

Hier müssen wir uns noch ein Wort über eine delikate Frage er^ lanben, die der Bnndesrath in seiner Botschaft ^om 7. Januar l 863 angeregt hat.

Wir meinen nämlich das bittere Gefühl ^l'^m^re déception^, welche die Savo^er-Angelegenheit in uns erregt hat, und das daraus entstandene tiesgewur^elte Misstrauen.

Diesem Eindruke ist es denn auch zuzuschreiben, dass sieh im Schosse

Jhrer Kommission eine gewichtige Minderheit gebildet hat. Diese ist nicht beruhigt . ste erblikt Gesahren bei einer Uebereinkunst, die unsere Gränzen zu schwächen seheint, unsere Grenzen, die durch die mit dem Kaiserreich bewerkstelligte Einverleibung einer Brovinz, deren Gebiet einen Theil unserer Neutralität ausmachte, wie wenn es schweizerisches Geriet wäre, schon zu sehr gefährdet seien.

Wir ehren diese Bedenken und Befürchtungen, theilen sie jedoch nicht.

Die Beilegung der Dappenthalfrage hat allerdings ihre ernste Seite; sie ist uns auch vom Bundesrath offen dargelegt worden, ....enn gleich er uns die Losung der ^rage vorschlug; wofur wir ihm gebührend Dank wissen.

Wenn durch diese Losung die ..^.avohersrage in irgend welcher Art hätte präsudi^irt werden müssen, so würden wir sie ohne weiters verworsen haben, allein die lettere .^rage bleibt vollständig unberührt, und es ist am Blaze, dass diess hier anf die bestimmteste Weise nochmals ausgesprochen wird.

Wir gehen sür die Znkunst bloss Verbindlichkeiten ein, die aus den Speziallsall des uus beschäftigenden Dappenthalvertrags Bezug haben ; ^ir geben kein Jota von den Rechten preis, die uns zugesichert sind, un.^ die wir daher auch so lange behaupten werden, bis die Angelegen-

heit auf billige Weise geordnet sein wird.

Die Gränzbereinigung im Dappenthal hat zum Zwek, die Ursache

beständiger Uneinigkeit und gegenseitiger Erbitterung sür immer zu beseitigen.

Einzig dieses und nichts anderes will man.

4^ Jn diesem Sinne hat die Mehrheit der Kommission die Ehre, Jhnen die Annahme des bundesräthliehen Besehlussentwurses vom 7. Jannar 18^3 vorzuschlagen.

Bern, den 20. Januar 1863.

Die Mitglieder der Mehrheit der Kommission : d.^ali^ ^ler.

^rle.^

^alle^ ^a^le^, Berichterstatter.

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Bericht der Mehrheit der Kommission des Nationalrathes über den Entwurf eines Vertrages betreffend das Doppenthal. (Vom 20. Januar 1863.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1863

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

12

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

16.03.1863

Date Data Seite

483-496

Page Pagina Ref. No

10 004 008

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