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Botschaft des

Bundesrathes an die Bundesversammlung betreffend Korrektion der Thur längs des Exerzierplatzes in Frauenfeld.

(Vom 5. Juni 1889.)

Tit.

Der große Exerzierplatz in Frauenfeld wird auf eine Länge von 730 Metern durch das linke Ufer der Thur begrenzt. Auf dieser Strecke fehlt der Hochwasserdamm; die Ufer Versicherung besteht nur aus einer schwachen Leitlinie, durch eine einzige Senkfaschine gebildet und mit mehreren kleinen Traversen als Rückanbindung an's höhere Bord versehen. Diese Uferversicherung bedarf alljährlicher, verhältnißmäßig bedeutender Reparaturen. Für den Unterhalt der Wuhre wurde in steter Voraussicht der Anhand nähme einer rationellen Korrektion seit Jahren nur das Allernothwendigste gemacht. Auf dem rechten Ufer ist so gut wie kein Uferschutz vorhanden. Der dortige Bergabhang bildet das rechtseitige Ufer, von dem bei Hochwasser je weilen kleinere oder größere Partien abgeschwemmt werden.

Ueberschwemmungen des umliegenden Geländes, die bei allen größern Anschwellungen des Flusses eintreten, sind die natürlichen Folgen dieses Zustandes, so daß schon seit Langem beabsichtigt wurde, durch Erstellung des Hochwasserdammes längs der genannten Uferstrecke den dort bestehenden Uebelständen abzuhelfen. Auch im verflossenen Jahre fanden zu wiederholten Malen bedeutende Ueberschwemmungen statt, welche starke Verwüstungen an den Wuhrungen und auf dem ganzen Exerzierplatz im Gefolge hatten und die Benutzung desselben durch die Feldartillerie-Rekrutenschulen stark einschränkten.

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In Anbetracht dieser Verhältnisse halten wir dafür, es dürfe die Korrektion der in Frage stehenden Thurstrecke nicht länger hinausgeschoben werden und beantragen wir Ihnen die Ausführung derselben nach dem beiliegenden, von unserer Bauverwaltung ausgearbeiteten Projekte" Eine besondere Schwierigkeit bildete bei der Projektirung des Hochwasserdammes der Umstand, daß derselbe im Interesse der möglichsten Ausnützung des Schießplatzes so viel als thunlich dem Flußbette genähert werden mußte, damit die Aufstellung der Artillerieziele bei den Schießübungen nicht beeinträchtigt werde und die ricoschettirenden Geschoße auf dem gegenüberliegenden Ufer keine größere .Fläche als bisher gefährden. Indem in dieser Beziehung eine Verständigung zwischen den Abgeordneten des Militär- und des Baudepartements stattgefunden hat, wurde folgendes Projekt aufgestellt: Die ganze Korrektion, vom Anschluß an die schon ausgeführten Arbeiten auf Gebiet von Felben bis an die auf Gebiet von Langdorf noch auszuführenden, besteht aus einem zusammenhängenden System von Leitwerken, Traversen und Hochwasserdamm. Die Länge der auszuführenden Werke auf dem linken Ufer beträgt 730 Meter, auf dem rechten 620 Meter. Das innere Profil wird durch beidseitige, zwei Meter hohe Leitwerke aus Packwerk mit vorliegenden Senkfaschinen gebildet, von demselben führen Rückanbindungen, sogenannte Traversen, an den Hochwasserdamm auf dem linken, resp. an's Hochbord auf dem rechten Ufer. Der Hochwasserdamm, welcher oberhalb und unterhalb des Exerzierfeldes eine Entfernung von 90 Meter von den Leitwerken hat, wird denselben längs des Schießplatzes 40 Meter näher gerückt, dafür aber behufs Verminderung des Staues, welcher durch diese Verengung entsteht, auf dem rechten Ufer eine im Minimum 1t Meter breite Berme erstellt, wozu das erforderliche Land von den betreffenden Anstößern angekauft werden muß. Letztere werden selbstverständlich auch in Zukunft wuhrpflichtig bleiben, wenn die besondern Verhältnisse nicht etwa dazu führen sollten, Aenderungen am jetzigen Wuhrreglement vorzunehmen, in welcher Beziehung weitere Maßnahmen vorbehalten werden müssen.

Die vorerwähnten Umstände veranlaßten die Inaussichtnahme eines gegenüber dem bisherigen bedeutend verstärkten und daher auch wesentlich kostspieligem Wuhrsystems, welches unter Anderm nicht nur im innern
Profile der Leitwerke, sondern auch dadurch zum Ausdruck kommt, daß die Entfernung der Traversen gegenüber dem im Kanton Thurgau bei der Thurkorrektion gebräuchlichen System vermehrt und, so weit nothwendig, alle 40 Meter von

315 einander entfernt angenommen werden. Die Krone des Hochwasserdammes muß auf dieser Strecke von drei Meter auf fünf Meter verbreitert und der Kern desselben aus Kies, statt aus gewöhnlichem Auffüllmaterial, erstellt werden. Auch die äußere Seite des Dammes kann nicht in gewöhnlicher Weise ausgeführt, sondern muß, weil starker Beschädigung durch Artilleriegeschoße ausgesetzt, mit flachern Böschungen als gewöhnlich angelegt und ganz mit gutem Rasen angedeckt werden.

Der Kostenvoranschlag beläuft sich auf die Summe von Fr. 150,000. Hievon entfallen auf: 1. Brd- und Planungsarbeiten .

. Fr. 48,327. 85 II. Faschinenarbeiten · .

.

.

,, 83,172. 50 III. Landerwerb, Bauaufsicht und Unvorhergesehenes ,, 18,499. 65 Total Fr. 150,000. -- Von dieser Summe kann der auf in Frage stehende Uferstrecke entfallende Theil der durch Bundesbeschluß vom 28. Juni 1882 auf Fr. 900,000 festgesetzten Subvention für die Korrektion der Thur und Murg, als bereits bewilligter Kredit, in Abzug gebracht werden.

Derselbe beziffert sich für 1350 Meter Uferlänge, zu Fr. 26. 50 per Meter berechnet (siehe bezügliche Botschaft des Bundesratbes vom 20. August 1881), auf Fr. 35,775 oder rund Fr. 35,800 so daß sich die neu zu bewilligenden Baukosten auf Fr. 114,200 belaufen.

Durch die Fortsetzung des flußaufwärts auf Gebiet der Gemeinde Felben bis an das Eigenthum der Eidgenossenschaft bereits ausgeführten Hochwasserdammes längs des Exerzierfeldes bis an die Grenze der Gemeinde Langdorf wird es der Letztern möglich gemacht, denselben flußabwärts bis an die Einmündung der Murg fortzuführen und dem rechten Ufer dieses Flusses entlang einen Staudamm zu erstellen.

Die Vortheile der projekürten Dammanlage sind folgende: 1. Es wird die Ausbildung des Thurbettes, welches sich auf der Strecke von der Eschikofer-Brücke bis zur Einmündung der Murg in die Thur bisher Mangels des Zusammenhaltens der Hochwasserstände stetig erhöhte und welcher Umstand das Eintreten immer häufigerer Ueberschwemmungen des anliegenden Gebietes zur natürlichen Folge hatte, bewirkt.

2) Es wird die Eindämmung des untersten Theiles der Murg ermöglicht, so daß nach Vollendung der Bewuhrungen der beiden Flüsse das umliegende Gelände, also auch das Exerzierfeld sammt Schießplatz vor Ueberschwemmung bewahrt und der Zugang zu

316 der unterhalb der Einmündung der Murg in die Thur gelegenen Rohrerbrücke, welcher schon verschiedeue Male durch Hochwasser unterbrochen wurde, gesichert.

3) Es wird die Anlage des Hochwasserdammes längs der Thur weiter flußabwärts bis an die Grenze des Kantons Zürich unterhalb der Ueßlingerbrücke ermöglicht, was von der Regierung des Kantons Zürich sehr gewünscht wird, indem auch sie die oötbigen Sicherungsarbeiten zur Vermeidung von Ueberschwemmungen auf ihrem Gebiete vorzunehmen beabsichtigt.

4) Speziell für den Bund wird erreicht, daß das Exerzierfeld in Zukunft nicht nur vor Ueberschwemmungen bewahrt, sondern auch eine rationellere Anlage der dasselbe durchkreuzenden Wassergräben und eine nachherige Drainirung von einzelnen nassen Landkomplexen ermöglicht wird, wodurch der Exerzierplatz besser wird benutzt werden können und Störungen im Gang der Militärschulen, wie solche auch im letzten Jahre wieder vorgekommen sind, wegfallen werden.

5) Endlich können die Wege und sonstigen Komtnunikationsmittel auf dem Exerzierfelde in Zukunft mit geringern Mitteln in besserm Stande erhalten werden.

Es erscheint wünschenswert!), daß die vorgeschlagene Korrektion der Thur auf der durch die Eidgenossenschaft zu erstellenden Strecke in einer einzigen Baukampagne durchgeführt werde, daher wir beabsichtigen, die Bauarbeiten im Laufe des Sommers zur Konkurrenz ausschreiben und solche unmittelbar nach Schluß der diesjährigen Schießübungen der Artillerie in Angriff nehmen zu lassen, damit sie bis zum Frühjahr 1890 zur Vollendung gelangen können.

Mit Rücksicht auf die dargestellten Verhältnisse und unter Hinweisung auf die bezüglichen Pläne, Kostenberechnungen und Berichte stellen wir den Antrag auf Annahme des nachfolgenden Beschlußentwurfes.

Genehmigen Sie, Tit., die erneuerte Versicherung unserer vollkommensten Hochachtung.

B e r n , den 5. Juni 1889.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident:

Hammer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

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(Entwurf)

B un (lesb oscillili; betreffend

die Korrektion der Thur längs des Exerzierplatzes in Frauenfeld.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes vom 5. Juni 1889, beschließt: 1. Für die Korrektion der Thur längs des Exerzierplatzes in Frauenfeld wird eine Summe von Fr. 114,200 bewilligt.

2. Dieser Beschluß tritt als nicht allgemein verbindlicher Natur sofort in Kraft.

3. Der Bundesrath ist mit der Ausführung desselben beauftragt.

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Botschaft des Bundesrathes an die Bundesversammlung betreffend Korrektion der Thur längs des Exerzierplatzes in Frauenfeld. (Vom 5. Juni 1889.)

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15.06.1889

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