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Vorlage 2 Bundesgesetz über die Informationssicherheit beim Bund

Entwurf

(Informationssicherheitsgesetz, ISG) Änderung vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 27. Januar 20221 und in die Stellungnahme des Bundesrates vom ...2, beschliesst: I Das Informationssicherheitsgesetz vom 18. Dezember 20203 wird wie folgt geändert: Art. 29 Abs. 4 Bst. ebis Nicht durchgeführt wird die Personensicherheitsprüfung bei Anwärterinnen und Anwärtern auf folgende Funktionen: 4

ebis. Leiterin oder Leiter des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten; Minderheit (Addor, Bircher, Buffat, Glarner, Marchesi, Rutz Gregor, Steinemann) Streichen II 1

Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2

Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

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BBl 2022 345 Wird im Bundesblatt später veröffentlicht.

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Informationssicherheitsgesetz

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