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Schweizerisches Bundesblatt.

4l. Jahrgang. L .

Nr. 11.

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16. März 1889.

Bericht des

Bundesrathes an die Bundesversammlung über

seine Geschäftsführung im Jahr

1888.

Tit.

Nach Vorschrift des Artikels 102, Ziffer 16 der Bundesverfassung haben wir die Ehre, Ihnen den Bericht über unsere Geschäftsführung am Jahre 1888 zu erstatten.

I. Geschäftskreis des Departements des Innern.

I. Centralverwaltung.

1. Referendumsangelegenheiten, eidgenössische Wahlen und Abstimmungen.

Während des Berichtjahres haben keine Referendumsabstimmungen stattgefunden.

Die im Berichte des Vorjahres erwähnte Strafverfolgung wegen Fälschung einer Unterschrift des beglaubigenden Gemeindebeamten auf einem von Seedorf (Kt. Bern) stammenden Referendumsbogen, betreffend das Alkoholgesetz, ist am 17. März vor der bernischen Polizeikammer reursweise zum Abschluß gelangt und hat zur Bestätigung des erstinstanzlichen Strafurtheil geführt, wonach ein Bürger der genannten Gemeinde der Amtsanmaßung schuldig erklärt und zu Gefangenschaft und Kosten verfällt worden war.

Bundesblatt. 41. Jahrg. Bd. I.

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2. Organisation und Geschäftsgang.

An die Stelle des zu Ende 1887 verstorbenen Herrn A. P f u n d trat Herr Dr. G. Graffina Sekretär der Bundeskanzlei, als I. Sekretär des Departements. Als diesem kurz darauf auf seinen, Wunsch gestattet wurde, in seine frühere Stellung zurückzutreten,, wählten wir am 28. Februar zu seinem Nachfolger Herrn Job.

R e l l s t ab, Sekretär der bernischen Direktion des Gemeinde- und Kirchen wesens.

Durch den am 1. Dezember erfolgten Tod des Herrn Herrmann F r e y , von Ölten, hat das Personal der Bundeskanzlei einen Kanzlisten verloren, der seit 2. Januar 1880 angestellt war. Die Wiederbesetzung der Stelle fällt in das Jahr 1889.

3. Bundeskanzlei.

I. Sitzungen der Räthe und deren Protokolle.

a. Gesetzgebende Räthe.

Im Jahr 1888 haben drei Sessionen stattgefunden, nämlich vont 12. bis 24. März, vom 4. bis 30. Juni und vom 3. bis 22. Dezember, und in dieser Zeit hat der Nationalrath 57, der Ständernth 52 und die Vereinigte Bundesversammlung 3 Sitzungen abgehalten. Dio Sitzungen dieser letzteren fielen auf den 23. März, 28. Juni und 13. Dezember.

/;. Bundesrath.

Der Bundesrath hat 106 Sitzungen abgehalten und 5871 Geschäftsnummern behandelt (1887: 6641; 1886: 5975). Die Zabi der zur Erledigung dieser Geschäfte ausgegangenen Schreiben beträgt 7197 (1887: 8178; 1886: 6959). Dieser Rückgang ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, daß durch Beschluß des Bundesrathes vom 21. Februar 1888 das Departement des Auswärtigen ermächtigt worden ist, die Bürgerrechtsgesuche und dio Optionsangelegenheiten von sich aus zu erledigen. Die Ausfertigung der Bürgerrechtsbewilligungen und die Erhebung der daherigen Gebühren wird indessen noch immer von der Bundeskanzlei besorgt. Ein weiterer, indeß weniger bedeutender Ausfall ist seit dein 17. Januar 1888 infolge des Umstandes eingetreten, daß die Genehmigung der jährlichen Arbeitsprogramme für die vom Bunde subventionirten Wasserbauten nun nicht mehr wie früher durch den Bundesrath

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erfolgt, sondern dem Departement des Innern anheimgegeben ist, und daß auch die einzelnen Beitragszahlungen für solche Werke nicht mehr der vorherigen Genehmigung seitens des Bundesrathes bedürfen.

· c. Protokolle.

Der Stand der Reinschrift der Protokolle der Vereinigten Bundesversammlung, des National-, des Stände- und des Bundesrathes, sowie des Missivenbuch erhellt aus einer Ihren Kommissionen bereitgehaltenen Tabelle.

d, Register, Die Register der Bundesversammlung, des National- und Ständerathes, sowie diejenigen des Bundesrathes und der Bundeskanzlei sind nachgeführt. Laut den Kontrolen der Registratur sind während des Berichtjahres 6188 Schreiben an den Bundesrath gelangt (1887: 6541) und den einzelnen Departementen überwiesen worden.

Hier ist zu erwähnen, daß laut Beschluß des Bundesrathes vom '27. Dezember 1887 die an den Bundespräsidenten und den Bundesrath gerichtete Korrespondenz seit dem 1. Januar 1888 nicht mehr auf dem Departement des Auswärtigen, sondern auf der Bundeskanzlei eröffnet wird, welche sie den zuständigen Departementen überweist, beziehungsweise dem Präsidium mit ihrem Antrage am- Erledigung durch Präsidial Verfügung vorlegt. Mit dieser Aufgabe ist, der Registrato der Bundeskanzlei betraut worden. Von den eingegangenen Schreiben und Präsidialverfügungen über Geschäfte, welche Verhältnisse mit andern Staaten beschlagen, werden dem Departement des Auswärtigen von Seite der Registratur der Bundeskanzlei täglich Verzeichnisse zugestellt. Ebenso erhält dasselbe Protokollauszüge über die bundesräthlichen Verhandlungen und Beschlüsse in Betreff derjenigen Geschäfte erwähnter Natur, welche von andern Departementen vorbehandelt werden.

II. Uebrige Kanzleiarbeiten.

Die Bundeskanzlei hat von sich aus 2043 Geschäftsnummern behandelt (1887: 2308).

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für ,, ,, ,,

Gerichtliche Eröffnungen Frankreich deutsche Staaten .

.

.

Oesterreich .

.

.

.

verschiedene Kantone ins Ausland

sind bestellt worden: 557 .

2 .

8 .

49

Total 6Ï6 (1887 '· 720) M i l i tä r V o r l a d u n g e n waren anzulegen 169 (1887: 573) C i v i l s t a n d s a k t e n wurden an die Kantone und an auswärtige Staaten befördert 11,232(1887: 9,869) Ebenso S t r a f u r t h e i l e .

. 2,487 (1887: 2,603) Total 1^504 (188"7Tl3,765) Endlich wurden 72 Rogatorien schweizerischer Gerichte an ausländische vermittelt (1887: 68); bei weitem 11 waren die Vollzugsakten bis Ende des Jahres noch nicht zurückgelangt.

Die Zahl der Beglaubigungen beträgt 2412 (1887: 2454).

Ueber den Stand aller auf der Kanzlei geführten Bücher und Kontrolen gibt obenerxvähnte, bereitgehulteae Tabelle Auskunft.

III. Rechnungswesen.

An Legalisationsgebiihren wurden im Jahr 1888 Fr. 1764 eingenommen ; unentgeltlich wurden 676 Legalisationen besorgt. Die Mindereinnahmen dieses Jahres gegenüber dem Vorjahre betragen Fr. 32. 50.

Für 601 Bürgerrechtsbewilligungen gingen zuhanden des Departements des Auswärtigen Fr. 21,035 ein. (Im Jahr 188? Fr. 23,205.)

IV. Drucksachen.

Das Bundesblatt erschien im Jahre 1888 in 4 sehr starken Bänden, ohne die Beilagen 272 deutsche und 265 französische Druckbogen umfassend. Die Zahl der Abonnenten betrug 1641 für die deutsche und 796 für die französische Ausgabe; diejenige der Gratisempfänger 1120.

Vom X. Bande der eidg. Gesetzsammlung, neue Folge, sind im Berichtjahre 33 deutsche, 291/2 französische und 30 italienische Bogen gedruckt worden, von der Eisenbahnaktensammlung 9 lk Bogen in deutscher und 10 in französischer Sprache.

469 Den Satz von der eidg. Gesetzsammlung benutzten, wie seit; mehreren Jahren, 9 Kantonsregierungen, nämlich : Zürich .

.

Aargau Graubiinclon .

Schaffhausen .

Luzern Solothurn .

.

Appenzell A. Rh.

Waadt .

.

Genf

. m i t 3270 Exemplaren, .

,, 2100 ,, .

,, 504 ,, .

,, ,, 400 ., ,, 400 ,, ,, 250 ,, .

,, 150 ,, .

,, 1400 ,, .

,, 300 ,,

Für diese Satzbenutzung hatten die genannten Kantone dt: u für die Bundeskanzlei arbeitenden Offizinen S t a m p f li und W y ß bloß eine billige Entschädigung für Druck und Papier, sowie für Spedition y,u leisten.

Ferner ließ der Stand Glarus von allen Bundesgesetzen und Bundesbeschlüsseix, welche dem Referendum unterstellt wurden, 1700 Separatabzüge anfertigen.

4. Archive und Münzsammlung.

Während für die Supplemente zu der a m t l i c h e n S a m m l u n g d e r a l t e r n e i d g . A b s c h i e d e a u s handschriftlichen und gedruckten Quellen nicht unerhebliche Beiträge gesammelt worden sind, hat dagegen die Arbeit an dem Generalregister zu dem "Werke, und zwar aus der gleichen Ursache wie schon im Vorjahre, d. h. wegen Krankheitsumständen des Redaktors, nur geringe Fortschritte gemacht, indem kaum das Ende der ersten Abtheilung des dritten Bandes erreicht wurde. Bei diesem Sachverhalte und da für die nächste Zeit eine erheblich raschere Förderung der Aufgabe noch kaum zu erwarten steht, kommt der Umstand /u statten, daß besondere Eile in der Ausführung aus dem Grunde nicht dringend ist, weil alle einzelnen Bände der Sammlung gute Speeialregister enthalten und deßwegen ursprünglich die Erstellung eines Generalregisters auch gar nicht iu Aussicht genommen war.

Die a m t l i c h e A k t e n s a m m l u n g a u s d e r Z e i t d e r h e l v e t i s c h e n R e p u b l i k (1798--1803) erlitt im Fortgänge dcsr ihr gewidmeten Arbeit keine erheblichen Störungen. Der im Monat Mai begonnene Druck des III. Bandes, der die sechs Monate vom 1. Oktober 1798 bis Ende März 1799 umfassen soll, gedieh bei einer wöchentlichen Förderung von drei Bogen bis zum 94. liogen. Die

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Sammlung des zugehörigen Stoffes schritt im bisherigen Tempo fort; das noue Manuskript, das zum größten Theil die ersten Monate von 1799 beschlägt, summir sich auf reichlich 96 Druckbogen. Der Abschluß der Vorarbeiten für den III. Band ließ sieh jedoch bei dem massenhaften und stark verzettelten Material nicht erreichen.

Mit der A b s c h riftna me in den P a r i s e r A r c h i v e n u n d B i b l i o t h e k e n ist in früherer Weise fortgefahren und ein neues Manuskript erstellt worden, das 5947 Seiten umfaßt. Es waren das ganze Jahr hindurch vier Kopisten an der Arbeit beschäftigt, einer in der Nationalbibliothek,' zwei im Archiv des auswärtigen O Amtes und einer in verschiedenen ändern Depots, während ein fünfter erst seit Dezember im Kriegsarchiv abschreibt. Die Ablieferung der Abschriften an das Bundesarchi wird in nächster Zeit erfolgen. Der im Vorjahr bis zu Bogen 33 gediehene Druck des III. Bandes des Inventaire sommaire erreichte im Berichtjahr mit dem 51. Bogen den Abschluß; der Band, dem jetzt nur noch einer nachfolgen soll, umfaßt den Zeitraum von 1649--1680.

Die A r b e i t e n im B u n d e s a r c h i v betrafen in erster Linie die gänzliche Erledigung der Aktenbereinigung, soweit aus dem Vorjahre her noch Rückstände geblieben waren. Hernach sind die im Berichtjahr von der Bundeskanzlei und den Departementen an's Archiv abgegebenen Akten der XII. Amtsperiode (1882/84) zur Hand genommen und zunächst, behufs unbehinderter Benutzung, in provisorischer Weise aufgestellt und etikettirt worden, woraufhin dann die Zutheilung der massenhaften bundesräthlichen Missivenkonzepte zu den einschlägigen Geschäften, die Vereinigung der neuen mit den altern Personalakten, die Behandlung und Registrirung der zahlreichen Bewilligungen zu Erwerbung des Schweizerbürgerrechts, sowie die Anfertigung eines Gesammtverzeichnisses über diese ganze Aktenabtheilung erfolgte. Die neu eingelangten Urkunden und Iniprimate sind betreffenden Orts eingereiht und in den bestehenden Verzeichnissen nachgetragen worden. Die Benutzung des Archivs durch die eidgenössischen Dikasterien und andere Behörden und Personen war eine normale. Abgesehen von den bloßen Nachschlagungen und Auskunftertheilungen, weist die Ausgangskontrole an erhobenen Akten 4455 einzelne Stücke und Bände auf, von denen am Schlüsse des Jahres 1306
Stücke noch nicht restituirt waren.

Im Personalbestand des Archivs ist dadurch ein Wechsel eingetreten, daß der bisherige Gehülfe, Herr Eduard Plüß, der während vollen 38 Jahren das Amt treu und redlich versehen hat, bei Anlaß der letzten Erneuerungswahlen wegen allgemeiner Infirmität und schweren Augenleidens, das seither zu völliger Erblindung führte,

471 den eidgenössischen Dienst aufzugeben genöthigt war. An seine Stelle wurde aus der Zahl von 200 Bewerbern Herr Friedrich Bratschi, zur Zeit Gehülfe beim heroischen Staatsarchiv, gewählt.

Auch in den Lokalverhältnissen trat eine Veränderung eiu, indem das Bureau des Oberarchivars aus dem Souterrain in's Zimmer Nr. 20 dos Erdgeschosses, mit direkter Treppen Verbindung in die Archivräume, und das des Unterarchivars und der Archivkauzlei aus Zimmer Nr. 4 in Nr. 11 verlegt worden ist.

Noch ist einer werthvollen Aktenschenkung hier anerkennende Erwähnung zu thun, die dem Bundesarchiv von der Frau Gräfin d'Affry, geb. von Maillardoz, in Freiburg, am Schlüsse des Berichtjahres zukam, bestehend in den Militärpapieren des im Jahr 1818 verstorbenen Generals Karl d'Affry aus seinem Dienstverhältniß in Frankreich und in der eidgenössischen Armee. Auch die eidgenössische Pfahlbautensammlung, die unter der Aufsicht des Kimdesarchivars steht, erhielt von zwei Seiten Geschenke. Frau Professor Sprenger in Wabern bei Bern schenkte verschiedene Pfahlbauteugegenstände aus westschweizerischen Fundstätten, während Herr Dr. Vinassa, Dozent an der Berner Hochschule, eine hübsche Anzahl Fundstücke vom Bodensee der eidgenössischen Sammlung schenkungsweise abtrat.

Für die e i d g e n ö s s i s c h e M ü n z - u n d Medaillensamml u n g ergibt sich irn Berichtjahr eine Vermehrung um 44 Stücke im Metallwerthe von Fr. 250. Damit erreichte der Gesammtbestand auf Ende des Jahres 9692 Stücke und der Metallwerth Fr. 17,620.

Auch hier sind Geschenke zu verzeichnen und als Geber zu nennen : Die h. Regierung von Glarus, das Komite des letzten eidgenössischen Schützenfestes in Genf, die Herren Otto Bally, Fabrikant in Säckingen, Edmund Platel, eidgenössischer Münzdirektor, Dr. Geiser, Gehülfe des eidgenössischen Bibliothekars, und Pfarrer Th. Berther in Surrhein, Kts. Graubünden.

5. Bibliothek.

Infolge Verlegung der Alkoholverwaltung außerhalb des Bundesrathhauses sind einige Lokale frei geworden, welche es ermöglichten, der eidgen. Kiblio'.hek für die Zukunft eine würdigere und ihrer Entwicklung entsprechendere Aufstellung zu geben, als dies seit ihrem Bestehen der Fall gewesen ist. Sie verfügt nunmehr über vier an einander stoßende, unter sich verbundene Räume, und es wurde durch diese Vereinigung der Bücher zu einem Ganzen nicht nur der Ueberblick und die Bedienung der Bibliothek wesentlich

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erleichtert, sondern gleichzeitig einem langjährigen Uebelstande bis auf Weiteres abgeholfen.

Die Frequenz Derselben während des Berichtjahres verzeigt einen Bücherverkehr von über 6000 aus- und eingehenden Bänden.

Außer den von auswärtigen Staaten eingegangenen amtlichen Druckschriften, welche namentlich infolge der diesfalls abgeschlossenen, zwar noch nicht in Wirksamkeit getretenen Uebereinkunft von Jahr zu Jahr sich immer mehr anhäufen, hat die Bibliothek folgende spezielle Büchergeschenk zu verdanken: Von Herrn Ch. Vulliem in Lausanne das von Herrn Prof.

Vulliemin veröffentlichte Werk ,,Tableau du canton de Vaud".

Von der französischen Regierung : ,,Dictionnaire topographique des départements français", 1.--19. Band.

Ferner hat, Herr Ulrich Hoepli, ein in Mailand als Verlagsbuchhändler niedergelassener Schweizerbürger eine Anzahl werthvoller italienischer Werke (über 100 Bände), welche in seinem Verlage erschienen sind, geschenkt und damit eine bisher fühlbar gewesene Lücke in der Bibliothek ausgefüllt.

Neben den gewöhnlichen Anschaffungen, wie sie der Büchermarkt und die praktischen Bedürfnisse der Verwaltung mit sich bringen, hat der Bundesrath, um ein wichtiges litterarisches Unternehmen zu unterstützen, 100 Exemplare des von Herrn Professor Hilty herausgegebenen Werkes ,,Politisches Jahrbuch der schweizerischen Eidgenossenschaft", von welchem bereits der dritte Jahrgang erschienen ist, übernommen, und davon Exemplare an die verschiedenen Verwaltungszweige, sowie, an die schweizerischen Gesandtschaften und wichtigeren Konsulate abgegeben.

II. Vollziehung der Bundesverfassung und eidgenössischen Gesetze.

1. Primarunterricht.

Nachdem wir den schon im Berichte des Vorjahres erwähnten Rekurs der katholischen Schulgemeind Lichtensteig gegen Schlußnahmen der st. gallischen Staatsbehörden vom 24. März und 24. November 1886 durch Entscheid vom 10. Januar abgewiesen hatten, ist die Rekurrentin durch Eingabe vom 24. Mai mit der Streitfrage noch vor Ihre Instanz getreten, und wir glauben uns daher liier näherer Ausführungen über die Angelegenheit enthalten zu können.

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Ein fernerer Rekurs ist uns unter dem 30. Mai von einem iu Ölten wohnenden Bürger des Kantons Solothuru gegen einen Entscheid des dortigen Regierungsrathes, vom 26. desselben Monats, eingereicht-worden. Diese Eingabe beschwerte sich über die Thatsache, daß die Sehulbehörde von Ölten die Tochter des Rekurrenten nach Vollendung ihres siebenten Schuljahres noch ein weiteres Jahr zum Besuche der Primarschule anhalte, entgegen der allgemeinen gesefzlichen Vorschrift, welche bestimme, daß die Mädchen im letzten -- achten -- Schuljahre bloß zum Besuche der Arbeitsschule verpflichtet seien. Allerdings bestehe eine besondere Gesetzbestimmung, welche den Regierungsrath ermächtige, für die Schulen größerer Gemeinden, wie Solothurn, Ölten, Grenchen etc., Ausnahmen von der allgemeinen Gesetzvorsehrift zu gestation, und es sei der Gemeinde Ölten durch den Regierungsrath eine derartige Ausnahme bewilligt worden. Allein dieses der Gemeinde Ölten gewährte Ausnahmerecht zur Verlängerung der Schulzeit für Mädchen bilde eine unrichtige Gesetzanwendung oder wenigstens ein ,,Vorrecht des Ortsa, d. h. einen Verstoß gegen den in Art. 4 der Bundesverfassung aufgestellten Grundsatz der Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz. Von diesem Gesichtspunkte aus verlaugte der Rekurrent, daß der Regierungsrath von Solothurn in Aulhebung (reines Entscheides vom 26. Mai angewiesen werde, die Schulkommission von Ölten anzuhalten, seine -- des Rekurrenten -- Tochter aus der Alltagsschule zu entlassen.

Gleich wie bei dem im Bericht des Vorjahres erwähnten Rekurse des Gemeinderathes von Freiburg, hüben wir uns auch bei dieser Beschwerde in der Lage gesehen, die Kompetenz zur Entscheidung abzulehnen, weil jene nicht auf Verletzung des Art. 27, Satz 2 und 3, der Bundesverfassung, sondern auf Verletzung des Art. 4 derselben klagte, die Beurtheilung der Beschwerden, welche diesen Artikel zum Gegenstande haben, jedoch dem Bundesgerichto zukömmt. (Vergi. Art. 59, 2, des Bundesgesetzes über Organisation der Bundesrechtspflege vom 27. Juni 1874.)

Ueber die schon im Bericht des Vorjahres erwähnte, vom 14. Dezember 1887 abgeschlossene Uebereinkunft mit Frankreich für Durchführung der Schulpflicht in den beidseitigen Gebieten, insbesondere in den Grenzortschaften (A. S. X., S. 629), sind unter dem 13. Juni des Berichtjahres in Paris die
Ratifikationsurkunden ausgewechselt worden, und die Uebereinkuuft selbst ist nach Inhalt ihres Art. 7 mit diesem Akt in Kraft getreten. Der Art. t) der Konvention schreibt vor, daß die Schulbehörden der beiden Länder befugt seien, in Schulangelegenheiten direkt mit einander zu korrespondiren. Zu diesem Zwecke sei alljährlich in jedem der

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beiden Staaten eine Liste der zur direkten Korrespondenz ermächtigten Beamten aufzustellen. Dieser Vorschrift nachkommend, haben wir im Bin verstand niß mit den Kantonsregierungen der französischen Regierung die kantonalen Erziehungsdepartemente als die schweizerischen Behörden bezeichnet, welche mit den französischen zur direkten Korrespondenz berechtigt sein sollen. Die französische Regierung ihrerseits hat uns neben den Inspektoren der Akademie eine Anzahl Primarschulinspektoren namhaft gemacht, denen sie die Befugniß zur direkten Korrespondenz mit den schweizerischen Behörden ertheilt hat. Wir haben die Liste der beidseitigen Beamten dea Kantonsregierungen mitgetheilt und überdieß in Nr. 38 des Bundesblattes vom 25. August veröffentlicht.

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2. Freizügigkeit der Personen, welche wissenschaftliche Berufsarten ausüben. Medizinalprüfungen.

Wir haben im Bericht des Vorjahres erwähnt, daß die Verhandlungen mit Frankreich um Abschluß einer Uebereinkunft für gegenseitige Zulassung des Medizinalpersouals zur Grenzpraxis wegen Schwierigkeiten, die von der dortigen Regierung erhoben worden, in's Stocken gerathen seien. Diese Verhandlungen sind von uns im Laufe des Berichtjahres wieder angeknüpft worden und haben einen befriedigenden Fortgang genommen, so daß wir hoffen, im Berichte des nächsten Jahres den definitiven Abschluß der Uebereinkunft melden zu können.

Letztern können wir nun anzeigen in Bezug auf die gleichartige Uebereinkunft mit Italien, die am 28. Juni abgeschlossen, am 2. Juli von Ihnen, am 19. Juli von Italien ratifizirt worden und am 15. September in Kraft getreten ist. (Amtl. Samml. n. F. X.

S. 724.)

Anderseits haben wir uns in der Lage gesehen, die von England unter dem 18. November 1886 gemachte Anregung zu Abschluß eines Reziprozitäts Vertrages für Ausübung des Arztberufes in den beidseitigen Staaten definitiv abzulehnen, weil es sich nach eingehender Prüfung der Bedingungen, unter denen die ärztliche Praxis in England erlangt und ausgeübt wird, herausgestellt hatte, daß jene Bedingungen von den hierseitigen zu sehr abweichen, als daß aus dem von England angestrebten Vertrage für die schweizerischen Aer/te uennenswertho Vortheilc entspringen könnten, d. h. Vortheile, die annähernd denjenigen gleich kämen, welche die englischen Aerzte daraus ziehen würden.

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In Ausführung des Bundesgesetzes vorn 21. Dezember 1886, betreffend Ausdehnung der Freizügigkeit des Medizinalpersonals auf die Zahnärzte, sind wir in die Lage gekommen über zwei Rekurse von Zahnärzten zu entscheiden, welche, gestützt auf kantonale Diplome, die sie vor dem Inkrafttreten jenes Gesetzes erworben hatten, nach Art. l lit. b des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1877 ihre Berufstätigkeit über andere Kantone als diejenigen, für welche sie diplomili waren, ausdehnen wollten, dabei jedoch vou den zuständigen Kantonsbehördeu Widerstand erfahren hatten. Bei beiden Fällen hatten wir an der Hand des Wortlautes des Gesetzes hervorzuheben, daß kantonale Zahnarztdiplome, die vor dem Ì. Januar 1888 ausgestellt wurden, nur dann zur Berufsausübung im ganzen Gebiet der Eidgenossenschaft berechtigen, wenn sie von den Inhabern erworben sind auf Grundlage einer bestandenen kantonalen Prüfung. Von diesem Entscheidungspunkte ausgehend, haben wir dem einen der Rekurrenten sein Begehren zugesprochen, den ändern jedoch abgewiesen.

Ein in einer bernischen Gemeinde zunächst der Grenze des Kantons Freiburg niedergelassener Arzt, der seine Berufstätigkeit auch auf das Gebiet dieses Kantons ausdehnt, beschwerte sich bei unserm Departement des Innern darüber, daß die freiburgische Regierung von ihm für die Bewilligung der Berufsausübung ein Emolument von Fr. 50 verlange; diese Forderung sei ohne Zweifel im Widerspruch mit Art. l des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1877, welches den Aerzten die ,,freie"1 Ausübung ihres Berufes im Gebiete der ganzen Eidgenossenschaft zusichere.

Unser Departement des Innern hat diese Beschwerde dem Staatsrathe von Freiburg zur Vernehmlassung übermittelt'und ihn gleichzeitig auf unsern, die nämliche Streitfrage behandelnden Entscheid vom 15. Juli 1879 (Bundesblatt Jahrg. 1880, II., S. 19) aufmerksam gemacht, durch welchen der Kanton Bern angewiesen wurde, den Emokimententarif seiner Staatskanzlei in Bezug auf das Medizinalpersonal im Sinne der Herabsetzung zu revidiren. Der Staatsrath von Freiburg hat diese Mahnung in Erwägung gezogen und das geforderte Emolument auf eine Kanzleigebühr von Fr. 5 ermäßigt, zu deren Bezahlung sich denn auch der Beschwerdeführer ohne Weiteres bereit erklärte.

Auf die im Jahre 1887 vou der Gesellschaft schweizerischer Thierärzte gemachte Anregung, ,,es
möchte an Stelle der kantonalen Prüfungskommissionen die Abnahme des Maturitätsexamens für die Zulassung zum thierärztlichen Studium einer gemeinsamen eidgen.

Kommission übertragen werden11, hat unser Departement des Innern in der Weise Schritte gethan, daß es während des Berichtjahres

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einen Sachverständigen an die Aufnahmeprüfungen der beiden Thierarzneischulen in Bern und Zürich abgeordnet und sich von ihm Bericht über die bei jenen Prüfungen gemachten Beobachtungen hat erstatten lassen. Der weitere Verlauf der Frage fällt in das folgende Berichtjahr.

Wie bereits irn Bericht den Vorjahres erwähnt, haben wir uns in der Lage gesehen, die Prüfungaverordnung für Medizinalpersonen (vom 2. Juli 1880, A. S., V. S. 115) einer Revision zu unterwerfen.

Dieselbe war bedingt einerseits durch das Inkrafttreten des Bundesgesetzes vom 21. Dezember 1886, welches die Freizügigkeit der Berufsausübung auch auf die Zahnärzte ausgedehnt hat; anderseits war sie nöthig geworden, um einzelne Theile der Prüfungsverschriften mit den jetzigen Bedürfnissen in Uebereinstimmung zu bringen.

Die neue Prüfungsverordnung wurde von uns unter dem 19. März erlassen und ist auf 1. April in Kraft getreten (A. S. n. F. X., S. 497).

Der leitende Ausschuß für die eidgen. Medizinalprüfungen hat durch den am 7. September erfolgten plötzlichen Tod des Herrn Dr. Th. Challand, Direktor der Irrenheilanstalt Cery hei Lausanne, den Verlust eines Mitgliedes und seines Vizepräsidenten erlitten.

An Stelle des Verstorbenen haben wir unter dem 18. September Herrn Dr. Emil Bind, Chef des Sanitätsdienstes des Kantons Waadt, in Lausanne, zum Mitglied des genannten Ausschusses und damit zum Ortspräsidenten für die medizinischen Prüfungskommissionen von Lausanne gewählt.

In Vollziehung de» Art. 3 der obenerwähnten Prüfungsverordnung, welcher vorschreibt, daß für jedes Mitglied des leitenden Ausschusses ein Ersatzmann zu wählen sei, haben wir -- da die Amtsdauer der bisherigen '2 Ersatzmänner abgelaufen war -- als Suppleanten gewählt: Für Basel: Hrn. Dr. Wilhelm Bernoulli, ,, Bern: ,, Dr. Paul Niehans, ,, Genf: ,, Prof. 4. L. Prévost, ,, Lausanne ,, Dr. J. Larguier, ,, Zürich : ,, Dr. C. Heinr. Hirzel.

Endlich sind wir auf den Vorschlag und die Anträge des leitenden Ausschusses auch zur Neubesetzung der sämmtlichen medizinischen Prüfungskommissionen für die Dauer von 4 Jahren (Art. 13 der Prüfungsverordung) geschritten. Betreffend die Zusammensetzung dieser Kommissionen erlauben wir uns auf Bundesblatt III., S. 627, 684 und ff., IV., S. 189 und S. 1120, sowie auf das besonders herausgegebene Gesammtverzeichniss zu verweisen.

Lieber das Ergebniß der im Berichtjahre stattgefundenen medizinischen Prüfungen geben die folgenden Tabellen Auskunft:

Eidgenössische Medizinalprüfungen 1888.

Basel.

Bern.

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407

I

medizi269 nische Prüfungen.

I

pharma13 71 zeutische 27 Prüfungen.

31 thierärzt33 Ì 14 | 67 liehe Prüfungen.

20 J

3 141 21 342 65 407 162

Im Ganzen.

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59

Total.

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Zusammen.

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Medizinische , , anatom.-phys.

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Genf. Lausanne

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478

Sämmtliche Prüfungen (nicht Personen), genügende und ungenügende, vertheilen sich nach der Heimatangehörigkeit der geprüften Personen folgendermaßen : Schweiz.

Zürich Bern Luzern Uri Schwyz Obwalden Nidwaiden .

Glarns .

Zug .

Freiburg Solothm-n Basel-Stadt .

Basel-Landschaft .

Schaffhansen Appenzell A. Rh. .

Appenzell I. Rh. .

St. Gallen .

Graubünden .

Aargau Thurgau Tessin .

Waadt.

Wallis .

Neuenburg .

Genf . " .

Ausland.

67 54 25

4 2 5 7 19 6 13

1T 2 l l 2 l l l l

Deutschland Frankreich .

Oestei'veich .

Polen .

Rußland Italien .

Griechenland Kapland Bulgarien

27

H8(V 27

Schweiz Ausland

29 23 23 16 6 34 8 14 17

Total

407

380

3. Civilstand und Ehe.

Die in diese Rubrik fallenden Geschäfte sind durch Art. 5 unseres auf 1. Januar 1888 in Kraft getretenen Beschlusses vom 8. Juli 1887 über die Organisation unserer Departemente (A. S. X, S. 104) dem Justiz- und Polizeidepartement zugetheilt worden und haben in dem dieses Departement betreffenden Theile unseres gegenwärtigen Berichtes ihre Darstellung gefunden.

479

4. Gesundheitswesen.

Bei dei' im Berichte des Vorjahres erwähnten Ueberseudung unseres am 4. November 1887 erlassenen Reglements über die Ausrichtung von Bundesbeiträgen für Bekämpfung gemeingefährlicher Epidemien an die Kantonsregierungen haben wir auch ein Kreisschreiben angeschlossen, durch welches wir letztere einluden), uns die in Art. 10 des Bundesgesetzes über die Maßnahmen gegen gemeingefährliche Epidemien vorgesehenen VollziehungsVerordnungen zu diesem Gesetz zur Genehmigung einzureichen, und zur Abkürzung der hieraus entspringenden Verhandlungen die Gesichtspunkte auseinandersetzten, von denen wir bei Prüfung jener Vorlagen auszugehen gedachten.

Es sind uns dann im Laufe des Berichtjahres auch von der Mehrzahl der Kantone derartige Verordnungen vorgelegt, durch unser Departement des Innern unter Mitwirkung einer ärztlichen Fachkommission geprüft und schließlich von uns genehmigt worden.

Die säumigen Kantone wurden unter dem 30. Mai an die baldige O ü> Einsendung der erwähnten Erlasse gemahnt. Auf Schluß des Jahres standen noch aus die Vollziehuugsverordnungen von 11 Kantonen.

Dieser Umstand wird eine neue Mahnung nothwendig machen.

Entsprechend den obenerwähnten Vorschriften sind wir im Laufe des Berichtjahres zur Ausrichtung folgender Beiträge an Kantone gelangt, die durch kleine und größere Pockenepidemien heimgesucht wurden : Kanton.

Wallis

Tessiti

Gemeinde.

Salins

Poleggio .

Chiasso Wnadt Ollon Zürich Zürich Außevsihl Oberstraß Wetzikon Sternen berg Wiesendangen Winterthur Rieden Unterem brach Oberembrach Appenzell A. Rh. Waldstatt

Patienten.

Gesammtausgaben.

Ir.

22 312. 10 ?

356. 50 l 51.70 l 115.80 8 1 l l 3 2 51*) 8268.35 5 4 21 5 440. 34

9544.80 *) Daneben wurden im Ganzen 64 Personen internirt.

Biindesbeitracr.

Fr.

15(5. 05 178. 40 25. 85 57. 90

4134.15

220. 17

4772.50

480

Ferner haben wir auf gestellte Gesuche der Gemeinde Zug au den Umbau ihres Absonderungshauses, dessen Kosten auf Fr. 12,000 veranschlagt sind, einen Beitrag von Fr. 3000 und der Gemeinde Wattwyl (St. Gallen) an die auf Fr. 12,000 devisirten Erstellungskosten einer Asylbaute ebenfalls einen solchen von Fr. 3000 zugesichert.

Um den Gemeinden die Erstellung- von Asylbauten gegen Seuchen zu erleichtern, haben wir endlich auch durch unser Departement des Innern zu derartigen Bauten eine Anzahl Plannormalien ausarbeiten lassen, die bei Schluß des Jahres neu-h der Vervielfältigung harrten, um dann, wenn diese stattgefunden, in Begleit einer kurzen erläuternden Broschüre an die Kantonsregierungen versandt zu werden.

Ueber die im Verlaufe des Berichtjahres aus medizinischen Kreisen bei uns eingegangenen Anregungen zur Anhandnahme der Erstellung einer schweizerischen Pharmacopö und zur Errichtung einer Cantralstelle für Gesundheitsdienst haben wir bereits bei Vorlage des Budgets für 1889 die Ehre gehabt Ihnen Bericht zu erstatten, und wir erlauben uns hier, statt einer Wiederholung des damals Gesagten, auf das Bundesblatt Bd. IV, S. 332 und 335 zu verweisen.

In Bezug auf die mit dem vorliegenden Abschnitte in gewissem Zusammenhange stehende Aufsicht über die Ausführung der Artikel 7, 8, 9 und 13 des Bundesgesetzes vom 23. Dezember 1886 über gebrannte Wasser haben wir vorerst zu bemerken, daß auf das in unserm letz (jährigen Berichte erwähnteCircular 1 vom 27. September 1887 im Verlaufs desBerichtjahress einige Kantonsregierungen uns die von ihnen erlassenenVollziehungsverornungenu zur Kenntniß gebracht haben.

Das Bestreben einiger Regierungen, den Kleinverkauf von gebrannten Wassern noch mehr zu beschränken, als es die Artikel 7 und 8 des cilirt Bundesgesetzes t h u n , hat in einigen Kantonen zu Konflikten geführt, von denen der eine -- Meßmer und Genossen gegen den Beschluß des Landrath von Baselland vom 29. Dezember 1887 -- zur Entscheidung vor Ihre Instanz gelangt ist.(Vergl.. Bundesblatt III, S. 504.) Wir sind bei dor Beurtheilung dieser Streitigkeiten von dem Grundsätze ausgegangen, daß der Verkauf von gebrannten Wassern aller Art in Quantitäten unter 40 Liter kein freies Gewerbe sei, sondern durch die Kantone auf allgemein verbindlichem, d. h. gesetzmäßigem, Wege in der durch das öffentliche Wohl geforderten, d. h. in einer über die Artikel 7 und 8 des ßundesgesetzes über gebrannte Wasser hinaus-

481 gehenden Weise beschränkt werden könne, und diesem Grundsatz ist auch durch den bundesgerichtlichen Entscheid, welcher in einem der angedeuteten Konflikte (J. Kunz in Bremgarten gegen Verordnung des Großen Rathes von Aargau vom 21. Dezember 1887) durch den von uns abgewiesenen Beschwerdeführer provozirl wurde, nicht widersprochen worden. (Vergi. Bundesbl. I, S. 393, und Entscheidungen des Schweiz. Bundesgerichts Bd. XIV, S. 219.)

Was nun die arn 21. Juni durch den Nationalrath angenommene Motion seines Mitgliedes Hrn. Hochstraßer betrifft -- wonach wir untersuchen und darüber Bericht erstatten sollen, ob uicht das in Art. 8 des Bundesgesetzes über gebrannte Wasser aufgestellte Minimum von 40 Litern, bei welcher Produktion ein Brenner in Quantitäten von 5 Litern verkaufen darf, zu erhöhen sei -- so haben wir durch unser Departement des Innern vorläufig die Regierungen der Kantone um ihre Ansichtsäußerung darüber ersuchen lassen, ob und in welchem Maße sie eine Abänderung der angedeuteten Vorschrift des eitirten Art. 8 a.ls zweckmäßig erachten.

Diese Berichte sind bis Ende des Jahres eingegangen und hierauf noch dem Finunzdepartement übermittelt worden mit dem Ersuchen, sich darüber zu äußern, ob es eventuell einem vom Departemente des Innern eingebrachten Antrage auf bloß theilweise Abänderung des Art. 8 des Bundesgesetzes über gebrannte Wasser zustimmen könnte, oder ob es die Behandlung der Abänderungsfrage verschoben zu .sehen wünsche, bis es auch von seinem Verwaltungsstandpunkte aus Modifikationsvorschläge zu jenem Gesetz einzubringen haben werde.

III. Gesetzgeberische Arbeiten.

Wir haben uns beehrt, Ihnen durch Botschaft vom 12. März (Bundesbl. I, S. 541) einen Entwurf des Bundesgesetzes über die Organisation und die Beamtungen der Bundeskanzlei und des Departements des Innern zu unterbreiten, welcher einerseits die Einführung organisatorischer Veränderungen in einigen Geschäftszweigen des genannten Departements und anderseits eine ausgleichungsweise Festsetzung der Besoldungen des ordentlichen Beamtenpersonals der crwähnteu Dienstabtheilungen bezweckte.

Sie haben diesen Entwurf unter dem 20. Juni, soweit er sich auf das statistische Bureau und die Abtheilung Bauwesen des Departements des Innern bezog, zum Gesetz erhoben, und wir haben dieses, nachdem die Einspruchsfrist darüber unbenutzt abgelaufen war, auf 10. Oktober in Kraft erklärt und seither zur Ausführung gebracht.

Bundesblatt. 41. Jahrg, Bd. I.

33

482 Einem Postulate des Nationalrathes vom 6. Dezember 1887 nachkommend, haben wir Ihnen ferner unter dem 26. Oktober eine Botschaft mit Gesetzentwurf für Erleichterung der Stimmabgabe bei eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen zu Gunsten von im Militärdienst stehenden Bürgern, sowie von Beamten und Angestellten der Post-, Telegraphen- und Zollverwaltung, der Eiseubahnen und Dampfschiffe, kantonalen Anstalten und Polizeikorps, als Nachtragsgesetz zum Bundesgesetz über eidgenössische Wahlen und Abstimmungen vom 19. Juli 1872 unterbreitet.

Sie haben diesen Entwurf am 20. Dezember unter dem Titel: ,,Bundesgesetz betreffend Abänderung des vierten Artikels des, Bundesgesetzes über die eidgenossischen Wahlen und Abstimmungen vom 19. Juli 1872" zum Gesetz erhoben. Dasselbe ist am 29. Dezember im Bundesblatt publizirt worden.

IV. Ausstellungen und Kongresse im In- und Auslande.

Wir haben bereits bei Vorlage des Budgets für 1889 die Ehre gehabt, Ihnen mitzutheilen, daß in Ausführung Ihres Beschlusses vom 23. Dezember 1887, bei reffend die Betheiligung der Schweiz an der im Jahre 1889 stattfindenden Internationalen Ausstellung in Paris, durch eine von unserm Departement des Innern auf 19. Juli zusammenberufene Versammlung von Erziehungsdirektoren die Veranstaltung einer Ausstellung über das schweizerische Unterrichtswesen beschlossen und zugleich ein Programm über diese Ausstellung aufgestellt worden sei. Diesem Berichte haben wir noch nachzutragen, daß auf den Vorschlag jener Versammlung dann die Herren Stadtra A. Koller in Zürich und Professor B. Dussaud in Genf als Spezialkommissäre für das Unterrichtswesen ernannt worden sind.

Nach den von diesen auf Ende des Jahres über ihre Thätigkeit abgegebenen Berichten lassen die von den kantonalen Erziehungsbehörden und den Schulanstalten eingegangenen Erklärungen eine genügende Betheiligung an der Ausstellung hoffen.

Als Spezialkommissäre für die schweizerische bildende Kunst sind ernannt worden die Herren Burnand, Maler in Moudon und Paris, Gustav Jeanneret, Maler in Neuenburg, und J. Lanz, Bildhauer in Biel.

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In Beziehung auf die Rubrik ,,Kongresse"1 haben wir zu bemerken, daß uns vom Organisationskomite des auf 13. und 14. August in Zürich angesetzt gewesenen internationalen Kongresses zur Berathung von Fragen, welche die Ferienkolonien und damit verwandte Bestrebungen betreffen, eine Einladung zur Vertretung zugekommen ist, und daß wir hierauf unsern Vorsteher des Departements des Innern als Vertreter bezeichnet haben.

Ferner haben wir auf das Gesuch des Vorstandes der schweizerischen geologischen Gesellschaft einen Beitrag zur Abordnung einer Vertretung an den vom 17. bis 23. September dauernden internationalen geologischen Kongreß in London bewilligt, und dieser ist dann von den Herren Professoren E Renevier in Lausanne und A. Heim in Zürich als Delegirten der Gesellschaft besucht worden.

Dieselben haben uns über die bei diesem Anlaß gemachten Beobachtungen einen Bericht eingereicht, der Ihren Kommissionen zur Einsicht bereit liegt.

V. Werke der öffentlichen Gemeinnützigkeit und Wohltnätigkeit.

1. Schweizerische uatnrforschende Gesellschaft.

Diese Gesellschaft erhielt im Berichtjahr zur Unterstützung ihrer wissenschaftlichen Thäligkeit einen Bundesbeitrag von zusammen Fr. 27,000; nämlich Fr. 15,000 für die Thätigkeit im Gebiete der Erdmessung ; Fr. 10,000 als Beitrag zur Erstellung der geologischen Karte; Fr. 2000 an die Veröffentlichung von großem literarischen Arbeiten naturwissenschaftlichen Inhalts in der Sammlung ,,Neue Denkschriften der schweizerischen Gesellschaft für die gesammten Naturwissenschaften11.

Aus den uns eingegebenen Berichten der Kommissionen, welche für die besondere Thätigkeit der Gesellschaft nach den angedeuteten 3 Richtungen aufgestellt sind, mag Folgendes herausgehoben werden : Die geodätische Kommission hat den Verlust eines Mitgliedes und zweier Mitarbeiter erlitten, und es mußte für Ersatz der verlorenen Kräfte gesorgt werden. Diese Veränderungen haben natürlich eine gewisse Störung der Arbeit nach sich gezogen. Immerhin ist als positives Resultat der .letztem zu veizeichneu die Herausgabe des III., die Ergebnisse der Basismessungen darstellenden

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Bandes der Hauptpublikation der geodätischen Kommission (europäische Gradmessung, das schweizerische Dreiecknetz). Nehstdem wird das Erscheinen des IV., die Verbindungsnetze der Basen mit dem Hauptnetze enthaltenden Bandes in nahe Aussicht gestellt.

Auch für den V. Band seien bereits erhebliche Arbeiten gemacht.

In Bezug auf das Präzisionsnivellement bemerkt der Bericht, daß gegenwärtig der Anschluß der Centralbahulinien an dasselbe in voller Arbeit liege und zu hoffen sei. daß im nächsten Jahresbericht überhaupt über den Fortschritt der Nivellementsarbeiten weitergehende Nachrichten folgen können.

Die geologische Kommission hat im Berichtjahre die vollendete Herausgabe der geologischen Karte der Schweiz in 25 Blättern als Hauptarbeit aufzuweisen. Eines der ersten aufgezogeneu Exemplare der Karte ist dem Bunde dedizirt worden und soll nach dem Wunsche der Gesellschaft in der entsprechenden schweizerischen Abtheilung in Paris zur Ausstellung kommen. Nebstdem hat die geologische Kommission noch drei Lieferuageu des jene Karte ergänzenden und erläuternden Textes herausgegeben; nämlich 1.

Lieferung XXII, 1. Theil: E. Favre et H. Schardt: Description géologique des Alpes du canton de Vaud et du Chablais jusqu'à la Dranse et de la chaîne de la Dent du Midi, formant la partie ouest de la feuille XVII, avec une carte géologique et un atlas de 18 planches. 2. Lieferung XXIV, 2. Theil, von Karl MayerEymar: Systematisches Verzeichnis der Kreide- und Tertiär-Versteinerungen der Umgegend von Thun nebst Beschreibung der neuen Arten. 3. Lieferung XXIV, 4. Theil, von Dr. Armin Baltzer : Das Aarmassiv nebst einem Abschnitt des Gotthardmassivs, enthalten auf dem Blatt XIII, mit 9 lithographirten Tafeln, 2 in Lichtdruck und 34 Zinkographien im Text.

Die Denkschriftenkommission endlich hat als 1. Abtheilung des XXX. Bandes der ,,Neue Denkschriften der allgemeinen schweizerischen Gesellschaft für die gesammten Naturwissenschaften" folgende Arbeiten veröffentlicht: Dr. J. J. F r ü h : B e i t r ä g e z u r K e n n t n i ß der Nagelf l u h in d e r S c h w e i g , mit 17 in den Text gedruckten Figuren und 4 Tafeln, und Prof. D r . C . G r a m e r : U e b e r d i e v e r t i c i l l i r t e n S i p h o n e e n , besonders Neomeris und Cymopolia, mit 5 Tafeln.

Im Drucke befinden sich eine langjährige Arbeit des alt-Ständerath Franzoni sei. von Locamo; Die Flora der Phanerogamen des Kantons Tessin, und eine solche der Herren Kanonikus E. Favre

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in Montignez und Prof. E. Bugnion in Lausanne über die Coleopteren-Fauna des Kantons Wallis.

Der Studientisch arn zoologischen Institut des Herrn Prof. Dr.

A. Dohrn in Neapel blieb infolge Rücktritts einiger zu Anfang des Jahres angemeldeter Bewerber während mehrerer Monate unbesetzt.

Mit 1. Oktober nahm ihn Herr Dr. M. Bedot aus Genf ein, und auf 1. Dezember gesellte sich noch Herr C. Pictet, ebenfalls aus Genf, zu diesem und wurde vom Inhaber des Instituts in entgegenkommender Weise, als Ausgleichung für die Zeit, während welcher der Tisch nicht benutzt war, zugelassen.

2. Schweizerische geschichtsforschende Gesellschaft.

Schweizerisches Idiotikon.

Von den ,,Quellen zur Schweizergeschichte"', für deren Veröffentlichung die schweizerische geschichtsforschende Gesellschaft hauptsächlich einen Bundesbeitrag bezieht, ist aus Gründen, die nicht an der Gesellschaft noch am Redaktor des Werkes, Herrn Dr. Wartmann, liegen, während des Berichtjahres kein Band zur Publikation gelangt. Dagegen lagen zu Ende des Jahres drei Bände des genannten Werkes -- nämlich IX Campell, Bündnerisehe Geschichte, X die rätischen Urkunden in Regensburg und XI Korrespondenz Stapfer's, 1. Theil -- nebeneinander im Druck und werden im Laufe 1889 erscheinen. Veröffentlicht hat die Gesellschaft den Band XIII des Jahrbuches der Schweizergeschichte -- 35 Bogen -- enthaltend: Dr. Oeehsli, y.Orte und Zugewandte", und Anzeiger für Schweizergeschichte, Jahrgang XIX. Außerdem ist als Separatpublikation eine neue Ausgabe des habsburg-österreichischen Urbarbuches in Aussicht genommen.

Vom Idiotikon der deutsch-schweizerischen Mundarten sind im Berichtjahre die Hefte 13 und 14 erschienen, in welchen der für das Werk umfangreiche Buchstabe G zu Ende geführt und mit der Behandlung der Wörter des Buchstabens H begonnen ist. Am Schlüsse des Jahres stand die Herausgabe des 15. Heftes in naher Aussicht. Der geschäftsleitende Ausschuß des Unternehmens beklagt sich in der unserm Departement des Innern vorgelegten Jahresrechnung über den Rückgang seiner Hülfsmittel, der bei längerrn Andauern in naher Zukunft dem Weitererscheinen dt'.s Werkes ernstliche Schwierigkeiten bereiten müßte. Um let/.tern wenn möglieh vorzubeugen, beabsichtigt der Ausschuß bei Anlaß der Herausgabe des 15. Heftes mit einem neuen Aufruf um Unterstützung vor die Kantonsbehörden zu treten, welche bis jefzt keinen Beitrag iiu die Kosten des Werkes leisteten.

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3. Schweizerische statistische Gesellschaft.

Die Zeitschrift für schweizerische Statistik wurde auch im Berichtjahr fortgesetzt. Dieser Jahrgang -- es ist der 24. -- umfaßt nicht weniger als 49 1/2 Bogen. Am Ende des Jahres erschien auch die längst erwartete ,,Statistik der Hülfsgesellschaften in der Schweiz im Jahr1880" a , bearbeitet von Herrn Prof. Dr. Kinkelin.

Entspricht auch der mitgetheilte Versicherungsbestand nicht mehr der heutigen Sachlage, so kommt dafür die sehr lehrreiche theoretische Einleitung um so mehr den Bedürfnissen der Gegenwarentgegen.a.

Eine Jahresversammlung der Gesellschaft konnte nicht abgehalten werden, weil diejenigen Mitglieder, welche für die Traktanden zu sorgen pflegen, bereits mit Arbeit überladen waren. Da das Defizit der Gesellschaft von Fr. 800 auf Fr. 1060 gestiegen ist, so ist nunmehr pro 1889 der Bundesbeitrag um Fr. 500 erhöht worden.

An der regelmäßigen Jahresausgabe von rund Fr. 5000 trugen Bund und Kantone zusammen nahezu die Hälfte.

4. Schweizerische gemeinnützige Gesellschaft.

Sie haben uns auf unsere Botschaft vom 7. Juni 1888 (Bundesblatt III, S. 471) einen Extrakredit von Fr. 2000 bewilligt zur Unterstützung der von der schweizerischen gemeinnützigen Gesellschaft an die Hand genommenen Ausbildung von Fortbildungslehrerinnen. Die Gesellschaft hat dann im Juli bekannt gemacht, daß sie beabsichtige, au den Frauenarbeitsschulen in Basel und Zürich zwei Kurse zur Ausbildung von Lehrerinnen an weiblichen Fortbildungs- und an Frauenarbeitsschulen in der Dauer von 12 bis 14 Monaten abhalten zu lassen. Die zwei Kurse sollten zehn Theilnehmerinnen umfassen, und es wurde durch die Gesellschaftsorgane mit obiger Bekanntmachung zugleich die Einladung zur Anmeldung für diese Kurse verbunden und die Zusicherung ertheilt, daß den Theilnehmerinnen, zur Erleichterung der auf Fr. 1000 bis 1200 für jede veranschlagten Kosten (Logis und Verköstigimg inbegriffen"), aus obiger Bundessubvention und einem Zuschuß der Gesellschaft Stipendien bis zum Betrage von je Fr. 500 verabfolgt werden sollten.

Die Bewerbung zur Theilnahme war eine unerwartet lebhafte: statt der gewünschten 10 Theilnehmerinne meldeten sich aus 13 Kantonen 60. Aus diesem starken Andrang nahm die Centralkommission der Gesellschaft Anlaß, mit dein Gesuch um einen weitern Beitrag vou Fr. 8000 an uns zu wachsen, um alle Bewerberinnen mit Stipendien ausstatten zu können. Wir haben uns

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indessen in der Lage gesehen, dieses Gesuch dahin zu beantworten, daß wir, vor weitern Schritten in der von der Centralkornmission vorgeschlagenen Richtung, das Ergebniß der fest in Aussicht genommenen Kurse abzuwarten wünschen. Letztere haben nun in Basel und Zürich in der ersten Woche September mit je acht Theilnehmerinnen begonnen. Von diesen sind 11 mit Stipendien unterstützt und 5 bestreiten die Kosten aus eigenen Mitteln. Die Kurse werden, wie oben erwähnt, 12 und für die Theilnehmerinnen, welche in der Vorbildung so zurück sind, daß sie in 12 Monaten das Ziel nicht erreichen könnten, 14 Monate dauern.

5. Hebung der Kunst; schweizerischer Kunstverein; Erhaltung vaterländischer Alterthümer.

A. Hebung der Kunst.

Schweizerischer Kunstverein.

Der Bundesbeschluß vom 22. Dezember 1887, betreffend die Förderung und Hebung der schweizerischen Kunst, ist, nachdem die Einspruchsfrist unbenutzt abgelaufen war, auf 18. April in Kraft erklärt worden (A. S. n. F. X, S. 579), und wir haben uuter demselben Tage auch eine Verordnung zu seiner Vollziehung i erlassen, die sogleich in Kraft trat (A. S. X, S. 582).

Diese Verordnung sieht die Aufstellung einer llgliedrigen Kommission von Fachleuten vor, welche unter dem Namen ,,Schweizerische Kunstkommission" 1 unserm Departement des Innern in den die Ausführung des citirten Bundesbeschlusses beireffenden Angelegenheiten begutachtend zur Seite stehen soll. Wir haben djese Kommission auf Grundlage von Vorschlägen, welche das Departement des Innern von den schweizerischen Kunstvereinen und Kunstgesellschaften eingeholt hatte, unter dem 13. Juli aus folgenden Personen bestellt: Präsident: Hr. Oberst E. Rothpletz, Professor in Zürich.

Mitglieder : ,, A. Anker, Maler in Ins, ,, Bocion, Maler in Ouchy, ,, A. Böcklin, Maler in Zürich, ,, S. Buchser, Maler in Solothurn, ,, Dorer, Bildhauer in Baden, ,, E. Du val, Maler in Genf, ^ A. de Meuron, Maler in Concise, ,, J. Muheim. Maler in Luzern, ,, Th. de Saussure in Genf, ,, J. J. Stehlin-Burkhardt, Architekt in Basel.

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Diese Behörde ist mit ihrer ersten Sitzung am 3. und 4. August in Thätigkeit getreten und hat neben Erledigung anderer zum Theil organisatorischer Angelegenheiten Hrn. Th. de Saussure zu ihrem Vizepräsidenten erwählt. In ihrer zweiten, am 23. und 24. Oktober abgehaltenen Sitzung hat sie sich hauptsächlich mit der Vorberathung eines Reglements über die nationale Kunstausstellung und eines solchen über die Gewährung von Bundesbeiträgen an monumentale Werke der Kunst beschäftigt. Diese Reglementsentwürfe sind gegen Schluß des Jahres unserm Departement des Innern eingereicht worden.

Von dem im oben citirten Bundesbeschluß für Hebung und Förderung der Kunst vorgesehenen Kredite haben Sie uns, entsprechend unserer Botschaft vom 7. Juni (Öundesbl. III, S. 473), für das Berichljahr eine Summe von Fr. 50,000 zur Verfügung gestellt. Wir haben aus demselben nach Antrag unseres Departements des Innern folgende Verwendungen gemacht : Beitrag an die Kosten des Löwenstandbildes auf der Denksäule zu Sempach Fr. 3000 Beitrag an die Kosten des Denkmals Jean Richard in Locle ,, ,, 4000 Beitrag an die Kosten des Pestalozzi-Deükmals in Yverdon ,, 5000 Dieser Beitrag wird zur Ausrichtung gelangen, wenn das Denkmal erstellt sein wird.

Dem schweizerischen Kunst verein nach dem Vorgehen früherer Jahi-e Fr. 6000 * Entsprechend dem unter den verschiedenen Sektionen dieser Gesellschaft bestehenden Abkommen, ist jene ßeitragssumme der Sektion Bern zugefallen, und diese hat an der im Berichtjahre stattgefundenen Turnusausstellung zwei Gemäkle -- ,,Waldlandschaft,, von Jeanmaire von Neuenburg und ,,Fischerbarke" von Bocion -- um die Summe von Fr. 3300 angekauft. Der Ueberschuß von Fr. 2700 soll zu Ankäufen aus der nächstjährigen Turnusausstellung in Basel verwendet werden.

Endlich haben wir dem schweizerischen Kunstverein auf das Jahr 1889 einen Bundesbeitrag von Fr. 12,000 bewilligt, jedoch unter den Bedingungen, daß der Verein die aus diesem Beitrage zu erwerbenden Kunstgegenstände uns zur Gutheißung der Auswahl vorlege, und daß die aus dem Beitrage erworbenen Kunstgegenstände in geeigneten, dem Publikum geöffneten Lokalen aufbewahrt ·werden.

489 Nach Abzug der ausgerichteten Beiträge und der Sitzungskosten der Kommission ist von dem für das Jahr 1888 bewilligten Kredit eine Summe von Fr. 35,347. 75 verfügbar geblieben, die wir gemäß Art 2 des oben citirten Bundesbeschlusses als ,,Schweizerischen Kunstfond" unter Spezialrechnung gestellt haben.

B. Erhaltung vaterländischer Alterthümer.

Von der in Art. 5 unserer Vollziehungsverordnung vom 25. Februar 1887 (A. S. n. F. X., S. 9) zum Bundesbeschluß über Erhaltungschweizerischer Alterthümer (A. S. IX, S. 62) enthaltenen Ermächtigung Gebrauch machend, hat unser Departement des Innern vorläufig den aus 15 Mitgliedern bestehenden Vorstand der schweizerischen Gesellschaft für Erhaltung historischer Kunstdenkmäler mit den Funktionen der ,,Eidgenössischen Kommission für Erhaltung schweizerischer Alterthümer" betraut.

Ueber die Beschlüsse, die wir unter Vorberathung dieser Behörde und auf den Antrag unseres Departements des Innern in Sachen der Erhaltung schweizerischer Kunstdenkmäler gefaßt haben, erlauben wir uns, nach der in Art. l des oben citirten Bundesbeschlusses vorgesehenen Gliederung, Bericht zu erstatten.

a. Anschaffung von Alterthümern von gemein-eidgenössischem Interesse, die Eigenthum des Bundes verbleiben.

1. Den 24. Februar: Ankauf des Getäfels eines Zimmers des Hrn. Albin Frey angehörenden Hauses in Mellingen (Aargau), das früher als Rathhaus diente, zum Preise vom Fr. 7000. Dieselbe Aufbewahrung wie bei Ziffer 2.

2. Den 2. März: Ankauf von 33 Holzmedaillons, Deckenschmuck des großen Saales im Schlosse zu Arbon, um den Preis von Fr. 10,000.

Nach Restauration wurden diese Medaillons für einstweilen verpackt und der Klavierl'abrik Satter zur Aufbewahrung übergeben.

3. Den 24. J u l i : Ankauf von 2 gothischen Tischen, 17 Stücken spätgothischer Flachschnitzerei und einer gothischen Thüre von Schmiedeisen aus der Sammlung des Hrn. Oberst Challande in Zürich, um den Preis von Fr. 1700.

Aufbewahrung: der 2 Tische im Sammlungslokal der antiquarischen Gesellschaft in Zürich , der übrigen Gegenstände : Einmagazinirung in der Pianofabrik Sutter in Zürich.

490

4. Den 17. August: Ankauf zweier Gerichtsstäbe (Szepter), Iierstainmend der eine von Sumiswald, der andere von Bischofszell, von Hrn. Antiquar Meyer in Zürich, zum Preise von Fr. 370.

Einstweilige Aufbewahrung : im historischen Museum in Bern.

5. Den 10. Oktober: Ankauf eines im Besitze des Herrn Jul. Reyhner-Gnehm in Stein a./Rh. befindlichen kupfernen Kessels aus dem Jahre 1685 um den Preis von Fr. 500 und eines im Besitze einer Familie Ffyffer in Luzern befindlichen Abendmahltischtuches aus dem 15. Jahrhundert zum Preise von Fr. 200.

Aufbewahrung: ersterer Gegenstand irn historischen Museum in Bern, letzterer irn antiquarischen Museum in Luzern.

6. Den 10. Dezember: Ankauf eines im Besitze der Familie Wyß in Bern befindlichen Kunstwerkes, bestehend in 8 Foliobänden Handzeichnungen von schweizerischen Kirchenfenstern, zum Preise von Fr. 5000.

Aufbewahrung: auf der bernischeu Stadtbibliothek.

Zwei von uns gefaßte Beschlüsse zu Ankauf von Fensterscheiben aus der Kirche zu Rheineck (St. Gallen) und einiger ändern Gegenstände aus der Kirche zu Flums (St. Gallen) sind infolge ablehnender Voten der betheiligten Gemeinden dahingefallen.

b. Ausgrabungen.

Auf eine unter dem 12. Oktober vom Zolleinnehmer in Stein a./Rh. eingegangene Mittheilung, daß auf dem Bauplatze des dortigen Zollhauses eine Anzahl altertümlicher irdener Krüge entdeckt worden seien, sah sich unser Departement des Innern im Einverständnisse mit der Kommission für Erhaltung schweizerischer Alterthümer veranlaßt, einige Nachgrabungen unter Leitung eines Abgeordneten jener Behörde am Fundorte anzuordnen. Dieselben haben nach dem Berichte jenes Beauftragten eine Anzahl unglasirter irdener Krüge, milchbeckenartiger Gefässe, glasirter Kacheln und verschiedener anderer Thonwaaren zum Vorschein gefördert. Die Funde sind jedoch nicht römischen, sondern mittelalterlichen und neuern Ursprungs. Sie scheinen das Inventar einer Töpferhütle darzustellen, die im 15. bis 16. Jahrhundert auf der Fundstelle gestanden haben mag, und sind daher Belege für die Geschichte des örtlichen Gewerbes und Kunstgewerbes auf dem Gebiete der Töpferei, wie solche bisher nur durch vereinzelte Funde in der Stadt selbst repräsentirt war und ihren Ausgangspunkt allem Anschein nach im Kloster daselbst genommen hat. Die Fundgegenstände sintl von der Kommission vorläufig in Verwahrung genommen worden.

491 c. Betheiligung an der Erhaltung historisch oder künstlerisch bedeutsamer Baudenkmäler.

1. Den 8. Mai: Bewilligung einer Summe von Fr. 9000 an die Gemeinde Näfels als Beitrag an die auf Fr. 18,000 veranschlagten Kosten der dekorativen Herstellung ihres sog. ,,Freulerhauses* aus der Zeit der Spätrenaissance.

2. Den 28. September : Zusicherung einer Summe von Fr. 750 an die Kirchgemeinde Mönchaltdorf (Zürich) als Beitrag an die auf Fr. 1500 veranschlagten Kosten der kunstgerechten Renovation der Decke des Schiffes ihrer Kirche.

Die Ausrichtung derartiger Beiträge wird jeweilen an die Beobachtung von Bedingungen geknüpft, welche die kunstgerechte Ausführung der Erhaltungsarbeiten zu sichern bestimmt sind.

d. Unterstützung kantonaler Alterthümersammlungen.

1. Den 10. Januar: Bewilligung eines Beitrages von Fr. 700 an den historischen Verein des Kantons Thurgau zur Erwerbung einer Anzahl Antiquitäten, für welche eine Summe von Fr. 1400 gefordert war.

2. Den 10. Oktober:-Bewilligung eines Beitrages von Fr. 1500 an den historischen Verein von St. Gallen zum Ankaufe eines im Besitze des Herrn Antiquar Dinser in St. Gallen befindlichen alten Plafonds, dessen Preis auf Fr. 3000 gestellt war.

3. Unter dem gleichen Tage: Gewährung eines Beitrages von Fr, 150 an den historischen Verein von Appenzell zum Ankaufe eines Bildnisses des Landammanns Suter (f 1784).

An die Bewilligung derartiger Beiträge wird jeweilen die Bedingung geknüpft, daß der unterstützte Verein die schriftliche Zusicherung ausstelle, die mit Hülfe des Beitrages erworbenen Gegenstände niemals zu veräußern.

Ueber einige Verhandlungen über Erhaltung schweizerischer Kunstdenkmäler, die während des Berichtjahres ihren Anfang genommen haben, wird im nächsten Geschäftsberichte Näheres anzugeben sein.

Von Seite der Regierungsräthe von Baselstadt und Bern, sowie der Stadträthe von Zürich, Luzern und Bern sind uns im Laufe des Jahres förmliche Bewerbungen um den Sitz des schweizerischen Nationaimuseums eingereicht worden. Wir haben theils selbst, theils durch unser 'Departement des Innern vorläufig darauf erwidert, daß wir ihnen, den bewerbenden Behörden, zur gelegenen Zeit auf die Sache bezügliche Mittheilungen machen werden.

492 Um der Ausführung dieses Institutes selbst näher zu treten, haben wir vorläufig die eidg. Kommission für Erhaltung schweizerischer Alterthümer durch unser Departement des Innern mit der Aufstellung eines Programms für ein schweizerisches Landesmuseum beauftragt, und jene Behörde hat denn auch dem Departement einen derartigen Plan eingereicht. Ueber die weitern Schritte in der Angelegenheit wird indessen erst im nächsten Geschäftsbericht Näheres mitzutheilen sein, Der Gedanke der Errichtung eines schweizerischen Nationalmuseums ist uns auch auf eine erfreuliche Weise nube gelegt worden durch eine amtliehe Mittheiluag von Basel.

Unter dem 15. März sind wir nämlich durch eine Zuschrift der dortigen Zivilgerichtssehreiberei in Kenntniß gesetzt worden, daß der am 12. desselben Monats verstorbene Herr Ludwig Merian, Baumeister, von Basel, durch Testament vom 6. Juni L884 die schweizerische Eidgenossenschaft zu seiner Universalerbin eingesetzt habe, mit der Bestimmung, daß dus nach Befriedigung der Legatare bleibende Vermögen zur Erbauung, resp. Vermehrung eines ^schweizerischen Nationalmuseums für künstlerische und kunstgewerbliche Gegenstände früherer Zeiten verwendet werden solle.

Dieser Mittheilung war eine Abschrift des Testaments des Herrn Merian sei. beigefügt, nach welchem die Summe der ausgesetzten Legate -- für gemeinnützige Zwecke und zu Gunsten von Verwandlen und Freunden des Testators -- Fr. 110,500 betrug. Nebstdem war einer Schwester und seiner Nichte des Testators die Nutznießung eines Kapitals von Fr. 50,000 legirt, das unter gewissen Voraussetzungen zu Gunsten der Legataiinnen über den Zinsertrag hinaus in Anspruch genommen werden soll.

Wir haben hierauf unter Beanspruchung der Reehtswohlthat des Inventars die Annahme fier Erbschaft erklärt, und die Gerichtsschreiberei Basel hat uns dann unter dein 14. Juli das amtliche Inventar über die Verlassenschaft vorgelegt.

Nach demselben bezifferte sich letztere folgendermaßen: Aktiven Fr. 429,978. 57 Passiven .

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. F r . 110,708.26 Hinzugerechnet die Summe derVermächtnisse unter Weglassung der legirten Nutznießung an einem Kapital von Fr. 50,000 ,, 110,500.-- F,.. 221,208. 26 Reiner Werth der Verlassenschaft .

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.

Fr. 208,770.31

493 Es ist indessen zu bemerken, daß das Sehlußergebniß der Erbschaftsbereinigung, mit welcher wir die Zivilgerichtsschreiberei Basel betraut haben, nicht diese Ziffer erreichen wird, indem wir, verschiedenen handschriftlichen Entwürfen des Herrn Merian über weitere letztwillige Verfügungen Folge gebend, in der Lage gewesen sind, eine bedeutende Anzahl zum Theil ziemlich werthvollev Gegenstände der Verlassenschaft einerseits an Freunde und Bekannte des Erblassers, anderseits an öffentliche Sammlungen schenkungsweise zu verabfolgen. Wir werden über das Schlußergebniß der Liquidation, sowie über die der Schenkung des Herrn L. Merian sei. gegebene Zweckbestimmung im nächstjährigen Ge schäftsbericht Näheres mitzutheilen haben.

Bndlich haben wir noch eines Vermächtnisses zu erwähnen, das uns von Herrn Nationalrath und Professor Vögelin sei. zu Händen des schweizerischen Nationalmuseums zugewendet worden ist. Dasselbe besteht in drei Original-Kunstgegenständen : einer Gruppe von Porzellan-Biscuit, ein Mädchen darstellend, das Kinder in einem Neste speist; einem Hündchen aus Porzellan, weiß und braun, und einem eingerahmten Medaillon, von J. J. Hedlinger von Winterthur, ,Direktor der Porzellanfabrik in Sèvres, unter dem diese Arbeiten erstellt wurden. Die Gegenstände sind vorläufig im Kunstmuseum in Bern und auf unserm Departement des Innern untergebracht worden.

6. Yersichernngsverein der eidgenössischen Beamten und Bediensteten.

Aus dem von diesem eingegebenen Berichte erlauben wir urus Folgendes hervorzuheben : Aufnahme neuer Versicherungen.

1) Nach Tarif A (Ableben) . 69 Policen (57 Mitglieder) Nach Tarif A (Ableben mit Rückversicherung) .

9 ,, (-- ,, ) 2) Nach Tarif B (Ableben oder 60. Altersjahr mit Rückversicherung) .

.

. 73 ,, (65 ,, ) Nach Tarif B (Ableben mit Rückversicherung) . 3 ,, (-- ,, ) 3) Nach Tarif C (Renten) . -- (-- ,, ) n

für Fr. 249,000 ,,

,,

44,000

,,

,,^-225,100

,, ,,

,, ,,

7,000 --

Total 154 Policen (122 Mitglieder) für Fr. 525.100 gegenüber 1887 von 197 ,, (149 ,, ) ,, ,, 569,500 mithin weniger 43 Policen (27 Mitglieder) für Fr. 44,400

494

Das Zentralkornite erklärt für diesen Rückgang in den Aufnahmen keinen bestimmten Grund angeben zu können, glaubt aber, die noch in Untersuchung liegende Frage der Pensionirung der eidgenössischen Beamten habe hiezu in der Weise mitgewirkt, daß viele Beamte vorziehen, lieber für sich allein, als für ihre Angehörigen i6u sorgen, während das Eine gethaii und das Andere nicht unterlassen werden sollte.

Abgänge durch Tod: 63 Policen für Fr. 157,78(5 gegenüber 62 ,, ,, ,, 168,903 im Jahre 1887.

Hier ist eine Besserung zu verzeichnen, und es wird sich für das Berichtjahr ungefähr eine normale Sterblichkeit ergeben.

Weitere Abgänge: a. Infolge Auszahlung a. d. 60. Altersjahr 4 Policen für Fr. 2,702 b.

,, Rückkauf 5 ,, ,, ,, 1,624 c.

,, Austritt 21 ,, ,, ,, 54,000 d.

,, Ausschluß l ,, ,, ,, 5,000 Die Zahl der Rücktritte beträgt gegenüber 1887 (7 Policen) das Dreifache.

Nach Abzug der Abgänge (infolge Todes, Auszahlung auf das 60. Altersjahr, Rücktritt, Ausschluß und Rückkauf) mit 94 Policen für Fr. 221,312 ergibt sich pro 1888 ein Zuwachs um 60 Policen mit Fr. 303,788 Versicherungskapital.

An die Prämien fremder Versicherungen (außerhalb des Vereins) wurde an 211 Beamte und Angestellte ein Totalbeitrag von Fr. 4865 geleistet (1887 210 Fälle mit Fr. 4786). Die Vermehrung rührt daher, daß neue in die Verwaltung eintretende Beamte und Bedienstete, die vor ihrem Eintritt anderwärtig versichert waren, ebenfalls berücksichtigt werden und diese Zahl größer ist, als diejenige der aus der Verwaltung durch Tod oder Austritt ausscheidenden. ,, E r g e b n i s s e d e r K a s s a r e e h nung.

a. E i n n a h m e n : Prämieneinnahmen Fr. 223,445.12. Zinsen Fr. 657792. 90. Bundessubvention Fr. 50,000. Bußengelder (bis November) Fr. 11,280.95. Kapitalrückzahlungen Fr. 15,000. Kassensaldo und Verschiedenes Fr. 2093. 83. Zusammen Fr. 367,612. 80.

b. A u s g a b e n : Bezahlte Versicherungen Fr. 161,406. Kapitalanlagen Fr. 180,000. Rückversicherungsprämien Fr. 9636. 10.

Bundessubsidie an fremde Versicherungen Fr. 4865 Verwaltungskosten und Verschiedenes Fr. 7171. 47. Total Fr. 363,078. 57.

495

V e r m ö g e n s s t a t u s a u f 3 1 . D e z e m b e r 1888.

a . Augelegte Kapitalien .

.

.

.

F r . 1,701,500. -- b. Marchzinsguthaben ,, 22,128.90 c. Kassasaldo ,, 4,534.23 Total Fr. 1,728,163.13 7. Schweizerische permanente Schnlausstellnngen.

Die vier permanenten Schulausstellungen in Zürich, Bern, Freiburg uad Neuenburg, welche während des Berichtjahres aus den Krediten unseres Departements des Innern mit je einem Beitrag von Fr. 1000 unterstützt wurden, haben ebenfalls Spezialberichte über ihr Wirken und ihre ökonomische Lage eingereicht. In Bezug auf jenes entnehmen wir den Berichten, dali sich die Ausstellungen von Seite des Publikums eines stets wachsenden Besuches und von Seite der Schulbehörden einer zunehmenden Zuratheziehung in Sachen der Schul Verwaltung zu erfreuen haben. Die Ziffern ihrer Verwnltung und ihres effektiven Bestandes sind dagegen ziemlich verschieden, wie folgende Uebersicht zeigt: Zurich .

Bern .

Freiburg.

Neueaburg

Einnahmen.

. Fr. 14,338. 35 . ,, 2,929. 20 . ,, 2,379.25 . ,, 3,135. 25

Ausgaben.

Vermögen.

Fr. 16,852. 67 Fr. 32,812. 28 ,, 2,826. 88 ,, 13,927. 32 ,, 2,631.15 ,, 16,274.89 ,, 2,842. 30 ,, 5,124. 75

Für weitergehende Informationen über den Stand dieser Anstalten begnügen wir uns Ihren Kommissionen die Speziai berichte zur Einsicht bereit zu halten.

8. Repertorio di giurisprudenza patria federale e cantonale.

Den übernommenen Verpflichtungen gemäß hat auch im vergangenen Jahre die in Bellinzona -- durch die Fürsorge der Herren Dr. L. Colombi, Sekretär des Bundesgerichts, und Advokat Stef. Gabuzzi -- erscheinende Zeitschrift ,,II Repertorio di giurisprudenza patria federale e cantonale", für welche Sie seit 1883 eine jährliche Subvention von Fr. 1000 auf dem Budget haben, nebst denjenigen der tessiuischen Gerichtsbehörden, sämmtliche grundsätzliche Entscheidungen des Bundesgerichtes und die wichtigeren der kantonalen Übergerichte auf dem Gebiete des eidgenössischen Privatrechtes aufgenommen. Ueberdies veröffentlichte dieselbe, ebenfalls in italie-

496

nischer Sprache, den Jahresbericht des Bundesgerichtes pro 1887, einen Auszug aus demjenigen des Justiz- und Polizeidepartements, die offizielle italienische Uebersetzung des zweiten Entwurfes -- nebst unserer bezüglichen Botschaft -- zum Bundesgesetze über Schuldbetreibung und Konkurs, sowie die Uebergangsbestimmungen zu demselben und den von Herrn Bundesrichter Dr. Hafner im Auftrag unseres Justiz- und Polizeidepartements ausgearbeiteten Entwurf zu einem neuen Bundesgesetze über Organisation der Bundesrec.htspflege. In der Zeitschrift wurden endlich, in Form von längeren Aufsätzen, unter Anderai besprochen: die Revision des ßundesgesetzes über Zivilstaud und Ehe (Gutachten König und Mentha), sowie die Verhandlungen verschiedener Kongresse und Versammlungen zu Debattirung Staats- und völkerrechtlicher Fragen.

VI. Polytechnische Schule.

Wir erlauben uns, aus dem Berichte des eidg. Schulrathes Folgendes herauszuheben : I. Leistungen und Frequenz der Anstalt.

Es wurden an Vorlesungen und Uebungskursen angekündigt:

gehalten:

i m Wintersemester 1887/88 .

.

.

279 250 i m Sommersemester 1888 .

.

.

.

271 250 Die Anmeldungen für Aufnahme als Schüler betrugen: im Oktober 1887 271, im Oktober 1886 276 im April 1888 23, im April 1887 16 Summa

294

Aufgenommen wurden: im Oktober 1887 236, im April 1888 20,

292 im Oktober 1886 im April 1887

236 15

Summa 256 251* und zwar: a. gestützt auf Maturitäts- und anderweitige Studienzeugnisse ohne Examen 68 Schweizer und 58 Ausländer . 126 b. infolge der am Polytechnikum bestandenen Prüfung 26 Schweizer und '104 Ausländer .

.

.

.130 Summa

256

. 497 Abgewiesen wurden 13 Bewerber-= 10 % der Geprüften und 4,4 % der Angemeldeten. 25 Angemeldete sind vor der Prüfung wieder zurückgetreten.

Die Aufnahmen vertheilen sich auf d i e Bauschule .

.

.

.

,, Ingenieurschule .

.

.

,, mechanisch-technische Schule ,, chemisch-technische Schule ,, Forstschule .

.

.

,, landwirthschaftliche Abtheilung ,, Fachlehrerabtheilung) .

.

.

.

.

.

.

.

.

®

Die Gesamrntfrequenz umfaßt: an Schülern an Zuhörern (davon 120 Studirende der zürcherischen Hochschule .

1887/88 7 50 73 78 6 12 30

1886/87 15 43 87 67 8^ 16 15

256

251

580

496

390

337

970

833

Hiernach ergibt sich gegenüber dem Schuljahre 1886/87 eine Zunahme um 84 Schüler und um 53 Zuhörer.

Im Laufe des Berichtjahres haben Vor Beendigung ihrer Studien .

Mit Diplom resp. Abgangszeugniß Absolvirte Schüler früherer Jahrgänge

die .

.

.

Anstalt verlassen : . 63 . 116 . 27

Summa Dieselben von der Gesammtzahl der Schüler

206 (1886/87 170) 580 abgerechnet,

ergibt sich als Uebertrag auf 1888/89 .

irn Vorjahre.

374, gegen 326

.

Unter den 580 Schülern sind 226 Schweizer und 354 Ausländer. An der Vermehrung gegenüber dem Schuljahre 1886/87 partizipiren die Schweiz mit 15, das Ausland mit 69 Schülern.

Die einzelnen Fachschulen zählen:

Bundesblatt. 41. Jahrg. Bd. I.

34

498 1886/87

1887/88 S·M

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Fachschule.

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Bauschule . . . .

8 14 22 Ingenieurschule . . 38 95 133 Mechanisch-technische Schule . . . . 52 120 172 Chemisch- technische Schule . . . . 65 96 161 Forstschule . . . . »16 -'' 16 l!

Landwirthschaftliche Abtheilung . . . 23 5|i 28 Fachlehrerabtheilung 24 24 jj 48

11 26

56

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gegenüber 1886/87.

14 25 -- 3 78 104 29 -- il 96 152 20 --

55 78 133 28 -- 3 19 -- 19 -- 2 -- 7 26 19 25 12 37 11 --

226 354 580 211 285 iii 496 j

90 * -i

6 .^ ·"

Differenz + 84

.

!

II. Fleiß und Disziplin.

In Ausübung der Studienkoutrole wurden außer einer Anzahl jeweilen den strengeren Maßregeln vorausgehenden Mahnungen durch die Fachschulvorstände und den Herrn Direktor 12 nachlässige Schüler mit der Wegweisung bedroht; die Wegweisung selbst gelangte gegen einen solchen Schüler zur Ausführung.

Promotionen: a. In höhere Kurse

Schülerzahl.

Ausgetreten.

437

37

Promovirt.

367

Nicht promovirt 33

b. Diplomprüfungen : Angemeldet.

112

l. Uebergangsprüfungen

Zur Zurückgetreten Sehlußpriifung oder zugelassen, abgewiesen.

78 34

Zahl Diplom- Diplo- Zurückgetreten der absolvirten bewerber. mirt.

oder Schüler.

abgewiesen.

2, Schlußdiplomprüfung

116

69

48

21

499 Von den 116 zum Diplomexamen Berechtigten haben 59,5 °/o sich zur Prüfung gemeldet und von diesen 70 °/o das Diplom erhalten.

Von den gestellten Preisaufgaben erfuhr nur diejenige der Bauschule, und zwar durch Herrn Gustav Bernowits von Kaschau, eine Lösung. Sie bestand in der Aufnahme der Kathedrale von Solothurn, und Herr Bernowits erhielt den Hauptpreis -- silberne Medaille ' nebst Geldzulage -- zuerkannt. Die üblichen Exkursionen mit den Studirenden haben in gewohntem Umfange stattgefunden.

III. Die Sammlungen und wissenschaftlichen Anstalten wurden nach Mitgabe der bewilligten Kredite ergänzt und erstere soweit möglich vermehrt. In Betreff der einzelnen Institute ist Folgendes hervorzuheben : P h y s i k a l i s c h e s I n s t i t u t . Auf dasselbe wurden im Berichtjahre verwendet Fr. 15,285. 09, d. h. für Vermehrung der Sammlung Fr. 6799 und auf Mobiliaranschaffung Fr. 1190. Der Rest diente zur Deckung der Bedürfnisse des Laboratoriums, in welchem im Wintersemester 51 und im Sommersemester 37 Praktikanten arbeiteten.

C h e m i s c h - a n a l y t i s c h e s L a b o r a t o r i u m . Einnahmen Fr. 31,997. 57. Verausgabt Fr. 31,640. 30 für Verbrauchsmaterialien, Vervollständigung der Arbeitsplätze, Kompletirung der Sammlungen und Ausstattung eines Laboratoriums für Studirende der mechanischtechnischen Schule. Frequenz: Wintersemester 1887/88: 130 Schüler und 8 Auditoren, unter erstem 39 Schüler der mechanisch-technischen Abtheilung. Sommersemester 1888 : 91 Schüler -j- 12 Auditoren = 103 Praktikanten.

C h e m i s c h - t e c h n i s c h e s L a b o r a t o r i u m . Einnahmen Fr. 26,490. 84. Verwendung Fr. 26,802. 37. Die Mehrausgabe wurde aus dem Ueberschusse der allgemeinen Rechnung gedeckt.

Frequenz: Wintersemester 67 Schüler und 6 Zuhörer, Sommersemester 52 Schüler und 4 Auditoren. In Bezug auf die Arbeiten ist zu bemerken, daß die neuen Laboratoriumseinrichtungen es ermöglicht haben, die technisch-chemische Analyse neben den Uebungen im Darstellen von Präparaten mehr in den Vordergrund treten zu lassen.

Den Studirenden hat sich diese vermehrte Pflege der technischchemischen Analyse von großem Nutzen erwiesen ; es wird auch

500

nicht länger mehr zu umgehen sein, diesen wichtigen Gegenstand ausdrücklich in das Unterrichtsprogramm der chemisch-technischen Abtheilung einzuführen.

Die Einrichtungen der neuen Laboratorien, des technischen wie des analytischen, haben sich weiter im Allgemeinen vorzüglich bewährt und die Erwartungen einer kräftigen, erfolgreichen Förderung der Arbeiten in denselben und der Fortschritte der Schüler erfüllt.

Die an das technische Laboratorium sich anschließende technologisch-chemische Sammlung, für welche im neuen Chemiegebäude ein Saal im obersten Geschoße errichtet wurde, ist im Berichtjahre vollständig geordnet, aufgestellt und etiquettirt worden.

Den Bemühungen des Vorstandes der chemisch-technischen Abtheilung ist es gelungen, in dieser Sammlung, wie sie nun besteht, ohne andere Ausgaben als für Mobiliar, Sammelgläser etc. ein technologisch-chemisches Museum zu schaffen, das an Vollständigkeit seines Gleichen sucht und ein sehr werthvolles und anziehendes Lehrmittel bildet. Einzelne Theile dieser Sammlung stammen schon von früher her, konnten aber nicht zur öffentlichen Besichtigung aufgestellt werden. Der größere Theil ist jedoch bei der Landesausstellung und seither durch anerkennenswerthe Geschenke von einer Menge schweizerischer und ausländischer Industrieller zusammengebracht worden.

L a n d w i r t h s c h a ft l i e h - c h e m i s c h es L a b o r a t o r i u m .

Verfügbarer Kredit Fr. 2870. Verwendung Fr. 2610. Frequenz: Wintersemester 4 Praktikanten, Sommersemester 14 Praktikanten, 4 Schüler der forstlichen und 10 der landwirtschaftlichen Abtheilung.

Landwirtschaftliche Versuchsfelder.

a. P f l a n z e n b a u . Kredit Fr. 1000. Verwendung Fr. 816. Außer dem schon im Jahre 1880 begonnenen, im Berichtjahre fortgesetzten Versuche mit vier verschiedenen Kunstfuttersorten: Klee, Luzerne, Kleegras und Gras, wurde im Berichtjahre auf der zweiten Hälfte des Feldes ein neuer Versuch mit Kunstfuttersaat: Grasgemisch ohne Klee, eingeleitet. Beide Versuche lieferten indeß wegen der äußerst ungünstigen Witterung ein sehr geringes Erträguiß.

b. O b s t - und W e i n b a u . Ueber die Einrichtung dieser Felder haben wir schon die Ehre gehabt in unserer Botschaft über die Nachkredite (Bundesbl. IH, 472) Näheres zu berichten, und wir erlauben uns, auf das dort Gesagte zu verweisen. Die Arbeiten für

501

Anlage, Einrichtung und Bepflanzung sind im Laufe des BerichtJahres durchgeführt worden und die daherigen Auslagen belaufen sich auf Fr. 14,578. 07.

S t e r n w a r t e . Die Vorlesungen, Uebungen und Beobachtungen haben während des Berichtjahres ihren ungestörten .Verlauf genommen. Die schon vor längerer Zeit begonnene gänzliche Umarbeitung der beiden Hauptinstrumente der Sternwarte, wofür ein besonderer Kredit von Fr. 10,000 bewilligt worden ist, hat ihren Abschluß gefunden, und die Arbeit ist nach dem Berichte des Schulrathes sehr gut gelungen.

B i b l i o t h e k . Diese umfaßte auf Schluß des Berichtjahres 30,770 Bände, von denen 27,148 im Bibliotheksaal, 3622 Bände in den verschiedenen Fachschulbibliotheken untergebracht sind. Der Zuwachs beläuft sich auf 1259 Bände. Eine neue Ausgabe des Gesammtkatalogs ist in Arbeit. Als außergewöhnlich zahlreich werden im Berichte des Schulrathes die Geschenke bezeichnet, welche der Bibliothek zugeflossen sind.

IV. Annexansialten.

1. A n s t a l t f ü r P r ü f u n g d e r F e s t i g k e i t v o n B a u m a t e r i a l i e n . Rechnungsergebniß : Einnahmen: Bundesbeitrag Fr. 10,000, Ertrag der Gebühren Fr. 10,496. 26, zusammen Fr. 20,496. 26. Ausgaben: Besoldungen Fr. 10,459. 95. Neuanschaffungen und Reparatur von Maschinen und Instrumeuten Fr 3508. 40, Betriebskosten Fr. 6527. 91, zusammen Fr. 20,496. 26.

Aehnlich dem Vorjahre wurde die Anstalt auch im Berichtjahre sowohl von Behörden und Privaten, als auch von Eisenbahnverwaltungen und Industriellen in bemerkenswerlher Weise in Anspruch genommen.

Gegenüber dem Vorjahre kann eine erfreuliche Steigerung der Frequenz und der Leistungen der Anstalt konstatirt werden, die der Hauptsache nach dem Umstände zuzuschreiben ist, daß das Institut durch die zu Anfang des Jahres 1888 erfolgte Einführung eines ermäßigten Tarifes, mit Minimaltaxen in Form von Abonnements, zugänglicher geworden ist. Dank den durch die erhöhte Frequenz erzielten Mehreinnahmen und dem erhöhten Bundesbeitrage ist es möglich geworden, neben den Untersuchungen auch eine Reihe rein wissenschaftlicher Arbeiten technologischer und theoretischer Natur auszuführen, welche s. Z. im Interesse des Unterrichtsganges der angewandten Mechanik der Oeffentlichkeit übergeben werden sollen.

502

In Bezug auf die praktische Thätigkeit der Anstalt ist zu bemerken , daß im Berichtjahre 76 Auftraggeber (gegen 50 im Vorjahre) mit ihr in Beziehung getreten sind, für welche einschließlich der im wissenschaftlichen Interesse durchgeführten Arbeiten 13,522 Einzel versuche (gegen 6954 im Vorjahre) ausgeführt worden sind, womit die Anstalt unter ihren jetzigen Verhältnissen das Maximum ihrer Leistungsfähigkeit erreicht haben dürfte.

2. S a m e n k o n t r o l s t a t i o n . Einnahmen Fr. 23,204. 81, worunter, nebst Fr. 15,300 Beitrag des Bundes, Fr. 7904. 81 Ertrag der Gebühren. Ausgaben Fr. 23,204. 81, d. h. Fr. 13,606. 40 an Besoldungen und Fr. 9598. 41 Betriebskosten. Es standen während des Berichtjahres 58 Samenhandlungen, wovon eine im Ausland, unter Kontrole. Außerdem hat die Station mit 54 schweizerischen und 27 ausländischen Firmen sogenannte Privat vertrage für Untersuchungen zu eigener Orientirung abgeschlossen. Außer den unter solchen Bedingungen untersuchten Mustern kamen im Ganzen 3150 eingesandte Proben zur Prüfung (gegen 2740 im Vorjahre).

3. A g r i k u l t u r - c h e m i s c h e U n t e r s u c h u n g s s t a t i o n .

Einnahmen Fr. 32,412. 02, wovon Fr. 23,000 Bundesbeitrag und Fr. 9412. 02 Ertrag an Gebühren. Ausgaben Fr.. 16,537. 50 für Besoldungen und Fr. 15,874. 52 an Betriebskosten, zusammen Fr. 32,412. 02. Infolge des sich ausbreitenden Ankaufes der Düngmittel nach Gehaltsprozenten auf genossenschaftlichem Wege hat die Station im Berichtjahre wieder bedeutend an Ausdehnung zugenommen. Die Gesammtzahl der Einsendungen belief sich auf 1323 Nummern, welche 7604 quantitative Bestimmungen erforderten.

Davon entfallen auf: Düngmittel 1185 mit 6218 Untersuchungen, Futtermittel 64 ,, 292 ,, Diverse 74 ,, 1094 ,, Die Büdgetkommission des Nationalrathes hat anläßlich der Behandlung des Budgets für 1889 den Wunsch ausgesprochen, es möchte untersucht werden, ob nicht die Benutzungstaxen der Annexanstalten des Polytechnikums erhöht werden sollten.

Wir erachten es hier am Platze, auf jene Frage zu antworten, und beehren uns, nach Anhörung des eidgenössischen Schulrathes Folgendes anzubringen : Die Annexanstalten der polytechnischen Schule, welche von dei1 aufgeworfenen Frage betroffen werden, sind :

503 Die Anstalt für Prüfung der Festigkeit von Baumaterialien, die Samenkontroistation, und die landwirthschaftlich-ehemische Untersuchungsstation (Düngerkontrolstation).

Für jede dieser Anstalten ist die Frage einer Erhöhung der Taxen keine neue; an jede ist sie schon herangetreten, für jede aber auch jeweilen abschlägig beschieden worden, während umgekehrt von Seiten der Kunden der Anstalten immerfort das Verlangen nach Erniedrigung der Taxen geäußerst wird und diesem Verlangen im Interesse der Erfüllung des Zweckes der Anstalten wiederholt nachgegeben werden mußte.

Von Neuem ist nun die Frage einer Taxenerhöhung von den Vorständen, der Aufsichtskommission der Anstalten und den mit diesen sich näher beschäftigenden Mitgliedern des Schulrathes einläßlich geprüft worden, hat aber von Neuem zu dem übereinstimmenden Schlüsse geführt: ,,Eine Erhöhung der Taxen genannter Anstalten ist unthunlich; sie würde keine größeren Einnahmen erwarten lassen und dazu führen, die Wirksamkeit und den Nutzen der Anstalten zu schmälern; sie wäre den öffentlichen Interessen zuwider, denen die Anstalten zu dienen berufen sind."

Bei der A n s t a l t f ü r P r ü f u n g der F e s t i g k e i t von B a u m a t e r i a l i e n durfte man sich schon 1884, als zum ersten Male die Taxen fest bestimmt und einläßlich geregelt wurden, der Einsicht nicht verschließen, daß nur bei möglichst niedrigen Taxen die Anstalt ordentlichen Erfolg zum Nutzen des Landes und seiner Gewerbe gewinnen könne. Wie richtig es war, damals, wenigstens nach den zur Zeit gegebenen Verhältnissen, die Taxen niedrig zu halten, beweist die erfreuliche Entwicklung, welche die Anstalt seither genommen hat.

Bald genug machte sich aber das Bedürfniß weiterer Erniedrigung der Taxen geltend, und wir haben uns auf eine einläßliche Eingabe des Schulrathes vom 26. Dezember 1887 in der Lage gesehen, unter dem 13. Januar 1888 einen etwas ermäßigten Tarif aufzustellen.

Diese immerhin nur beschränkte Ermäßigung hatte sofort zur Wirkung, daß irn letzten Jahre die Anstalt aus weiteren Kreisen und viel zahlreichere Aufträge erhielt, die ihr trotz verminderter Taxen doch im Ganzen vermehrte Einnahmen zuführten, so daß sie einen erheblich verstärkten Betrieb zu unterhalten und sich der Industrie des Landes, wie auch der wissenschaftlichen Forschung, in erheblich vermehrtem Maße nützlich zu machen vermochte. Hier

504 hat die Erfahrung durchschlagend bewiesen, daß vou Erhöhung der Taxen nicht die Rede sein kann, im Gegentheile auf Ermäßigung derselben ausgegangen werden muß; nur bei starkem Zuspruch aus den betreffenden Kreisen vermag diese Anstalt, wie auch die Samen- und Düngerkontroistation, dem Lande von Nutzen zu sein ; starker Zuspruch läßt sich aber nur mit niedrigen Taxen gewinnen.

Bei der S a m e n - und D ü n g e r k o u t r o l s t a t i o n sind erst vor wenigen Jahren die Réglemente dieser Anstalten nebst den Tarifen revidirt und letztere dabei grilndlich erörtert worden.

Man war sich damals bei Festsetzung dieser Tarife wohl bewußt , daß man einerseits nicht zu hoch greifen dürfe, weil sonst die Benutzung dieser'Anstalten beschränkt würde, anderseits aber auch nicht zu tief, um nicht die Anstalten der Gefahr auszusetzen, überlastet zu werden. Man bemaß die Ansätze des Tarifs nach den von den Stationen bis dahin gesammelten Erfahrungen und so, daß sie in passendes Verhältniß zu den Tarifen ähnlicher Anstalten kamen, und daß der schon früher, 1883, von der Gesellschaft schweizerischer Landwirtbe im Interesse der Landwirtschaft geforderten Erniedrigung der Tarife einigermaßen entsprochen war. Auf Grundlage der 1885 im Sinne einer Erniedrigung neu revidirten Tarife haben diese Stationen sich seither in erfreulicher Weise kräftig entwickelt, zu immer mehr hervortretendem und anerkanntem Nutzen der Landwirthschaft. Die Sachlage hat sich in Bezug auf Bemessung der Höhe der Taxen nicht wesentlich verändert, wenigstens nicht dahin, eine Erhöhung der Taxen thunlich erseheinen zu lassen, eher in entgegengesetztem Sinne. Von Seite der Landwirthschaft gibt sich erneutes Streben nach weiterer Ermäßigung der Taxen kund. Die derzeitigen Taxen finden sich nachgerade in manchen Punkten von den neueren Tarifen ähnlicher Anstalten unterboten.

Es bleibt aber für den Schutz der Landwirthe, welche künstlichen Dünger verbrauchen, von größter Wichtigkeit, die Düngerfabriken an die Kontroistation gebunden zu erhalten. Die Erhöhung der Taxen würde den Zuspruch von Produzenten und Konsumenten schwächen und damit auch die Wirksamkeit und den Nutzen der Anstalten vermindern; zudem wäre nicht zu erwarten, daß durch Erhöhung der Taxen den Anstalten eine größere Gesammteinnahme verschafft würde, welche gestatten dürfte,
den Bundesbeitrag an dieselben zu vermindern.

Voraussichtlich würden sich die Aufträge an die Anstalten so stark vermindern, daß gegentheils auch Minderung der Einnahmen einträte, und zwar ohne daß anderseits die Betriebskosten in

505

gleichem Maße abnähmen. Die Anstalten kämen nur dazu, theurer zu arbeiten und fili1 die Landwirthschaft weniger zu nützen und zu wirken.

Die drei Anstalten wurden aber vom Bunde errichtet und werden von ihm subventionirt zur Unterstützung und Förderung der Landwirthschaft und des Baugewerbes. Sie haben sich bis jetzt gut entwickelt und erweisen sich in einem Maße ihren Zweck erfüllend und die Interessen, denen sie dienen sollen, fördernd, daß sie unentbehrlich geworden und des ihnen gewährten Bundesbeitrages wohl werth sind. Nur wenn die Anstalten starken, zahlreichen Zuspruch von Auftraggebern erhalten, vermögen sie in ihrem Wirkungskreise ergiebig und nutzbringend zu arbeiten.

Im Hinblick auf das Angebrachte müssen wir die von der Büdgetkommission des Nationalrathes aufgeworfene Frage entschieden verneinen.

Centralanstalt für das f o r s t l i c h e Versuchs wesen.

Wir haben bereits im Berichte des Vorjahres ^Bundesblatt Bd. II, S. 719) über die Einsetzung der Aufsirhtskommission und die Bestellung des Direktors dieses durch Bundesbeschluß vom 27. März 1885 und Verordnung vom 1. April 1886 (Amtl. Samml. n. F.

VIII, 154, und IX, 39) aufgestellten Instituts Mittheilung gemacht.

In Fortsetzung dieser letztern haben wir hier anzubringen, daß der Direktor, Hr. Dr. B ü h l e r , Professor an der Forstschule, die Leitung der Anstalt mit 1. Januar des Berichtjahres übernommen hat. Als Assistenten mit forstwissenschaftlicher Bildung haben wir ihm unter dem 9. März beigegeben Hrn. Philipp F l u r y , von Balsthal, welcher seinen Dienst am 15. »desselben Monats angetreten hat. Die Besetzung der Stelle des Assistenten mit chemischen und pflanzenphysiologischen Kenntnissen beabsichtigen wir bis zum Bezüge der für die Anstalt bestimmten Räumlichkeiten im neuen Physikgebäude anstehen zu lassen, weil in den Lokalien, in denen das Institut gegenwärtig untergebracht ist, nicht Raum zur Thätigkeit eines derartigen Assistenten vorhanden wäre.

Ueber die Thätigkeit des gesammten Personals der Anstalt ist Folgendes hervorzuheben : Die Aufsichtskommission -- deren Präsidium nach dem schnellen Hinscheid des Hrn. Dr. Kappeler der Amtsnachfolger des Letztern, Hr. Oberst B l e u l e r, seit l. Dezember von Amtes wegen übernommen hat -- hat im Laufe des Jahres zwei Sitzungen abgehalten. In der ersten, am 9. Februar, wurde das vorn Vorstande entworfene allgemeine Arbeitsprogramm, sowie das besondere, für das Jahr 1888,

506

und das Budget für dieses Jahr berathen. In der zweiten, am 19. August stattgefundenen Sitzung hatte die Kommission das Arbeitsprogramm und Budget pro 1889, sowie den Koste.nvoranschlag für die Installation der Versuchsanstalt im neuen Gebäude zu begutachten.

Den Arbeiten der Anstalt im Versuchsgarten auf dem Adlisberg und im Walde hat die regnerische Witterung des Jahres 1888 sehr erhebliche Hindernisse bereitet. Der späte und starke Schneefall hat die Gartenarbeiten bis sehr weit in den Apvil hinein verzögert, und von da an haben die fast jeden zweiten Tag folgenden Niederschläge die Arbeiten ungemein erschwert und vertheuert. Die auswärtigen Arbeiten konnten, statt Anfangs Juni, wie es im Plane gelegen hatte, erst am 29. August in Angriff genommen werden.

Dagegen erlaubte die günstige Witterung der Monate Oktober, November und Dezember die Fortsetzung der Einrichtungsarbeiten, so daß sie noch größtenteils zur Vollendung gelangten. Das Beobachtungshaus ist erstellt, die Räumlichkeiten für die verschiedenen Versuche sind eingerichtet und mit einem Theil der nöthigen Apparat^ ausgestattet, und auch die Eintheilung des Gartens mit Anlage der Wege, der Wasserleitung und der Vertheilüng der Bodenarten ist bis auf wenige Tagwerke fertig gestellt worden.

Die meteorologischen Beobachtungen auf der Station im Garten haben am \. Mai, auf der Waldstation dagegen erst im Dezember begonnen.

Mit Ende August begannen, wie oben angedeutet, die Untersuchungen in den "Waldungen des Landes unter Mithülfe von Arbeitern der betheiligten Gemeinden, und sie bestanden in der Anlage von Versuchsfeldern in den Kantonen Thurgau,0 Schaffhausen, St. Gallen und Zürich. In Betreff der Zahl und der Einzelheiten der angestellten Versuche und Untersuchungen erlauben wir uns auf den Ihren Kommissionen zur Einsichtnahme bereitgehaltenen Bericht des Anstaltsvorstandes zu verweisen.

Die Gesammtausgabe für die Anstalt steigt auf die büdgetirte Summe .von Fr. 46,000. Für Einrichtungskosten waren im Budget Fr. 20,000 und für Betriebskosten Fr. 26,000 vorgesehen. Die Ausgaben betragen nun: an Einrichtungskosten Fr. 28,464. 40 und an Betriebskosten Fr. 17,535. 60.

507 V. Amtsthätigkeit der Schulbehörden.

Der Schulrath behandelte, resp. erledigte in vier Sitzungen 111 Geschäftsgegenstände, nachdem die wichtigsten derselben jeweilen vorgängig die Berathung der betreffenden Kommissionen passirt hatten. Außer den Sitzungen des gesammten Käthes und der einzelnen Kommissionen wohnten die Mitglieder der Behörde auch, soweit es ihnen möglich war, den Aufnahms- und Diplomprüfungen bei.

Das Präsidialprotokoll weist die Erledigung von 279 Traktanden nach.

P e r s o n a l ä n d e r u n g e n . Leider ging das Berichtjahr nicht vorüber, ohne gegen Bude desselben der Schule noch einen äußerst schweren Verlust zu bringen, indem ihr der Präsident des Sohulrathes, Hr. Dr. C. Kappeier, am 20. Oktober 1888 nach Sljährigem Wirken in seinem Amte unversehens durch den Tod entrissen wurde. Was der Verstorbene der Schule gewesen, welche \rerdienste er sich durch seine langjährige, mit größter Hingebung und steter unermüdlicher Einsetzung seiner ganzen, bis zuletzt ungeschwächt gebliebenen Kraft entfaltete Thätigkeit um die polytechnische Schule erworben hat, davon geben die glückliche Entwicklung der Schule, ihr blühender Zustand, das Ansehen, welches sie genießt, und die Anerkennung, die ihr gezollt wird, beredtes Zeugniß.

An die durch den Hinschied des Herrn Dr. Kappeier vakant gewordene Stelle des Präsidenten des Schulrathes haben wir den bisherigen Vizepräsidenten, Hrn. Oberst Bleuler, berufen, welcher das Amt mit dem 1. Dezember 1888 antrat. Zur Wahl eines Mitgliedes und Vizepräsidenten des Schulrathes wurde im Berichtjahre nicht mehr geschritten.

Die Aenderungen im bisherigen L e h r e r p e r s o n a l beschränken sich im Berichtjahre auf eine Anzahl Assistenten und Privatdozenten. Es haben ihre Entlassung nachgesucht und erhalten die Herren : Dr. Chr. ßeyel als Assistent, für darstellende Geometrie; ,, C. Dünnenberger als Assistent für Botanik ; ,, Julius Weber als Assistent im analytischen Laboratorium ; Fr. Sandmeier als Vorlesungsassistent im analytischen Laboratorium.

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In Wiederbesetzung der vakanten Stellen wurden gewählt: Hr. Gottlieb Stiner, von Entfelden, als Assistent der darstellenden Geometrie ; ,, Achilles Zschokke, von Aarau, als Assistent für Botanik; ,, M. Böniger, von Nitfurn, Glarus, als Assistent und ,, Roland Scholl, von Würzburg, als Vorlesungsassistent im analytischen Laboratorium.

Eine an der Ingenieurschule weiter nothwendig gewordene Assistentenstelle für Konstruktionsübungen und Repetitorien in Brücken-, Eisenbahn-, Straßen- und Wasserbau wurde Hrn. Ur.

Chr. Beyel von Zürich übertragen.

fn Ausführung der Bundesbeschlüsse vom 25. Juni 1887, betreffend Berücksichtigung der französischen Sprache, und vom 25. Juni 1886, betreffend Erweiterung der landwirtschaftlichen Abtheilung, wählten wir auf den Antrag des Sehulrathes als Professor für Nationalökonomie in französischer Sprache Hrn. Pierre Charton in Paris und für Kulturtechnik Hrn. Ingenieur G. Zwicky von Mollis, Kanton Glarus.

Beide haben mit 1. Oktober 1888 ihre Lehrthatigke.it begonnen.

Dringendem Bedürfnisse entsprechend, traten für Unterricht und Uebungen des Prof. Tetinajer in Civil- und Brückenbau und in Technologie der Baumaterialien der gleichzeitige Assistent der Festigkeitsprüfungsanstalt, Hr. Kubo, für den Zeichnungsunterricht am ersten Kurse der mechanisch-technischen und der chemischtechnischen Schule Hr. Leopold Grimm von Prag als einstweilige Assistenten in Thätigkeit. Letzterer wurde schließlich auch noch als Assistent für den Unterricht in Mechanik bestellt, nachdem hier der früher benutzte Assistent für Mathematik nicht mehr verfügbar geworden.

Nach Ablauf der zehnjährigen Amtsdauer wurden die Vorsteher der Samenkontrol- und der agrikultur-chemischen Untersuchungsstation, die Herren Dr. G. Stebler und Dr. E. Grete, für eine neue Amtsdauer von 10 Jahren bestätigt, unter Aufhebung des von ihnen bisher in der Form von Tantiemen der Gebühreneinnahmen genossenen Besoldungszuschusses und dem 'entsprechender Erhöhung der festen Besoldung.

An Stelle des'.Hrn. Zeller-Dolder in Hirslanden trat als Mitglied der Aufsichtskommission der naturhistorischen Sammlungen Hr. Escher-Kundig in Enge.

509 Organisation und Durchführung des Unterr i c h t s . Aus der eingetretenen Vermehrung der Studirenden und der in der neuern Zeit angebahnten und mit Erfolg weitergeführten Ausdehnung und Vertiefung der Uebungen in den meisten Disziplinen entsprang ein vermehrtes Bedürfniß nach Assistenten, dessen Befriedigung einige Schwierigkeiten verursachte. -- Neben kleinern ergänzenden und verbessernden Aenderungen im Schulplane, die aus den Programmen ersichtlich sind, verdienen noch folgende hervorgehoben zu werden: 1) Schaffung einer weitern Assistentenstelle für Brücken-, Bisenbahn-, Straßen- und Wasserbau bei der Ingenieurschule; 2) Besetzung des Lehrstuhls für Kulturtechnik und Eröffnung der daherigen Vorlesungen -- über Erd- und Straßenbau und landwirtschaftliches Bauwesen -- mit Beginn d'es Wintersemesters 1888/89; 3) Abhaltung einer Anzahl von Vorlesungen für Landwirthe von Beruf durch das Lehrerpersonal der Schule, gleich wie im Vorjahre.

In Betreff der S a m m l u n g e n ist zu bemerken, daß die im Vorjahre vollendete Revision und Neuordnung der vereinigten geologischen Sammlungen im Berichtjahr noch eine Vervollständigung, und letztere selbst durch den Ankauf der Sammlung des Herrn Dr. Mosch (Bundesbl. III, 472) eine werthvolle Bereicherung erfahren hat.

Ferner sind wir in der Lage gewesen, der Kupferstichsammlung aus der Verlassenschaft des Herrn Baumeisters L. Merian sei. eine namhafte Anzahl passender Kunstgegenstände zuzuwenden.

Anlangend d i e g r ö ß e r e B e r ü c k s i c h t i g u n g d e r f r a n z ö s i s c h e n S p r a c h e im Unterrichte, ist zu erwähnen die Besetzung einer zweiten Professur für Nationalökonomie und Finanz Wissenschaft durch Hrn. Pierre Charton und Eröffnung seiner Vorlesungen mit Beginn des Wintersemesters 1888/89. Dagegen mußten die Gesuche der Staatsräthe von Waadt, Wallis und Freiburg um Anstellung eines französisch sprechenden Lehrers der Hauptfächer der Forstwissenschaft aus mehrfachen Gründen abgelehnt werden.

Die Bemühungen des Schulrathes für Abschluß von sogenannten Maturitätsverträgen zum Uebertritt von Studirenden kantonaler Mittelschulen an das Polytechnikum sind insofern von Er-

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folg gewesen, als mit Tessiti fili- das Lyceum in Lugano und mit Genf für die Section technique seines Collège derartige Verträge zum Abschluß gelangt sind.

B a u a n g e l e g e n h e i t e n . Das neue Physikgebäude, dessen Bau durch die regnerische Witterung des letzten Sommers etwas gehemmt wurde, ist bis zum Beginn des Wintersemesters unter Dach gebracht und im Rohbau ziemlich vollendet worden,' und es steht zu hoffen, daß der innere Ausbau bis Herbst 1889 vollendet und die Installation des physikalischen Institutes und der forstlichen und der meteorologischen Centralanstalt in das Gebäude auf jenen Zeitpunkt möglich sein wird.

Da sich die im neuen Cherniegebäude ursprünglich eingerichteten drei Hörsäle infolge der wachsenden Zahl der Dozenten als den Bedürfnissen nicht genügend erwiesen hatten, wurde ein noch verfügbar gebliebener Raum zu einem weitem Hörsaale eingerichtet.

Ferner ist ein anderer Raum infolge Einführung eines chemischen Praktikums in den Stuclienplari der mechanisch-technischen Schule als besonderes Laboratorium für die aus dieser Abtheilung herstammenden zahlreichen Praktikanten eingerichtet und ausgestattet worden. Die Kosten dieser beiden Einrichtungen ließen sich noch aus den Ueberschüssen bestreiten, welche sich auf den für den Bau des neuen Chemiegebäudes gewährten Krediten ergeben hatten.

Endlich ist noch in anerkennender Weise einiger Schenkungen zu gedenken, welche im Laufe des Berichtjahres dem Polytechnikum zugewendet worden sind.

Der im April verstorbene Herr Minister Dr. Kern, gewesener erster Präsident des schweizerischen Schulrathes, hat die Schule durch Testament auf das Ableben seiner Wittwe mit einem Legate von Fr. 20,000 bedacht, dessen Zinsen jährlich zu höchstens zwei Prämien von Fr. 300 -- 400 an schweizerische Studirende der obersten Klassen für Lösung von Preisaufgaben verwendet werden sollen ; der Rest des Ertrages ist zu Stipendien bestimmt.

Im Fernern ist uns im Laufe Septembers von Hrn. Jacques Lepori, Ingenieur in Lugano, eine Summe von Fr. 10,000 als Vermehrung des Chatelainfonds -- für Stipendien -- übergeben worden, Endlich wurde der Schule durch ihren verdienten, in den Ruhestand getretenen Prof. Dr. Mousson dessen sehr umfangreiche und werthvolle Sammlung von Land- und Süßwasserkonchylien testamentarisch zugesichert. ·

511

VII. Statistisches Bureau, Ueber die Arbeiten dieses. Büreau's ist das Folgende zu berichten : Die Hauptresultate der Statistik, betreffend die B e w e g u n g der B e v ö l k e r u n g und die E h e s c h e i d u n g e n im Jahre 1887, wurden den 5. November veröffentlicht. Die weit ausführlicheren Zusammenstellungen über denselben Gegenstand, welche, wie früher, so auch dieses Jahr vorläufig nur handschriftlich festgestellt wurden, sollen seiner Zeit, unter Verwertliung der Volkszählungsergebnisse von 1888, in einer fünf Jahre umfassenden, größern Publikation zur Darstellung gelangen; doch wird auch in der Zwischenzeit deren Benützung zu amtlichen oder wissenschaftlichen Zwecken immer gerne gestattet. Ueber die in den größern S t ä d t e n v o r g e k o m m e n e n S ter befalle in folge von Infektionskrankh e i t e n wurden, an Stelle des frühern ^Wochenbülletins u , durch das Buadesblatt wöchentliche Mittheilungen bekannt gemacht.

Die Zusammenstellungen, betreffend die übe r s e e i s c h e A u s w a n d e r u n g aus der Schweiz im Jahre 1887, wurden den 2. Februar ausgegeben und summarische Zahlen über die gleichen Wanderungen im Jahre 1888 monatlich im Bundesblatte mitgetheilt.

Die Publikation der E r g e b n i s s e der p ä d a g o g i s c h e n R e k r u t e n p r ü f u n g e n vom Herbste 1887 erfolgte den 7. Mai.

Lücken in den Angaben der von jedem Rekruten zuletzt besuchten Primarschule, welche dieses Mal noch zu beklagen waren, scheinen für die Zukunft nicht mehr befürchtet werden zu müssen. Eine im Berichtjahre eingeführte Ergänzung der Prüfungskontrole und eine Aenderung in der Heraushebung des Inhaltes jener Kontrole für die statistische Verarbeitung werden schon pro 1889 eine kleine Erweiterung und gleichzeitig eine zeitliche Beförderung dieser Publikation möglich machen.

Die Resultate der ä r z t l i c h e n Rekrutenunters u c h u n g im Herbste 1887 erschienen den 26. Dezember. Die Jahresausgabe dieser Publikation kann in Zukunft bedeutend abgekürzt werden. Da das Wissenswerthe in der Hauptsache nunmehr feststeht, brauchen so ausführliche Zusammenstellungen wie bisher nur nach mehrjährigen Zeiträumen veröffentlicht zu werden.

Eine Anzahl von Militärärzten fand sieh veranlaßt, während des Berichtjahres bei unserem Militärdepartement Beschwerde zu erheben gegen die kritisirende Form, in welcher die ,,Einleitung" zum vorletzten Jahrgange dieser Publikation veröffentlicht worden

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war. Das Militärdepartement, welches übrigens die angeklagte Einleitung schon vor deren,,Veröffentlichung zur Einsicht mitgetheilt erhalten hatte, hielt nicht dafür, daß jener Beschwerde eine weitere Folge zu geben sei.

Die S p a r k a s s e n s t a t i s t i k für 1882, ergänzt durch Angaben für 1886, ist zwar nicht mehr im Berichtjahre, aber in ihrem tabellarischen Theile doch seither veröffentlicht worden. Die Einleitung zu derselben gibt Aufschluß, warum diese Publikation eine so außergewöhnliche Verzögerung erlitten hat.

Dem Bundesbeschlusse vom 23. Dezember 1887 entsprechend, war im Berichtjahre die auf eine Dauer von drei Jahren berechnete allgemeine U n f a l l s t a t i s t i k einzurichten. Nach Vorschrift einer den 17. Januar 1888 von uns erlassenen Verordnung nahm die Erhebung den 1. April ihren Anfang. Ueber die Organisation und deo bisherigen Verlauf derselben soll ausführlicher berichtet werden, wenn erst ihre Ergebnisse für ein ganzes Jahr zu veröffentlichen sein werden.

Ebenso wird eine ausführlichere Darstellung der Einrichtung und des Verlaufes der den 1. Dezember 1888 stattgefundenen V o l k s z ä h l u n g besser zurückgelegt, bis wir Ihnen die ersten geprüften Ergebnisse derselben mittheilen können. Nur die allgemeine Bemerkung sei hier angebracht, daß das statistische Bureau schon auf Grund seiner bisherigen Beschäftigung mit den Zählpapieren erklären zu dürfen glaubt, daß Kantons- und Gemeindebehörden ihre Aufgaben am großen Zählwerk so zu sagen überall mit vielem Fleiß und mit vollem Verständnisse gelöst haben; die neue Erhebungsform scheint überall ebenso leichte Anwendung gefunden zu haben, wie die frühere; überhaupt steht die Zählung im Bezug auf gute Erhebung hinter keiner frühern zurück.

Neben den Arbeiten, welche in der angegebenen Weise zu Veröffentlichungen führten, oder doch für solche berechnet sind, hat das statistische Bureau während des Berichtjahres ein handschriftliches bibliographisches Verzeichniß derjenigen Quellen angelegt, welche für die Zeit seit 1860 Angaben über schweizerische L e b e n s m i t t e l p r e i s e und A r b e i t e r l ö h n e enthalten. Es ist aber aus dieser Zusammenstellung nicht viel mehr als die Lehre gewonnen worden, daß solche von da und dorther zusammengetragenen Angaben nur in wenigen Fällen zu einer mit. gutem Gewissen
benutzbaren Statistik verwendet werden könnten ; eine solche Statistik in größerm Umfange ist kaum anders möglich zu machen, als dadurch, daß vorerst bestimmte und einheitliche Grundsätze über die Erhebung ihrer Elemente aufgestellt werden.

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Auch im Berichtjahre war das Bureau in bedeutendem Maße an der Ausgabe der ,, Z e i t s c h r i f t für s c h w e i z e r i s c h e S t a t i s t i k " bethätigt.

Außerhalb des vom Bundesrathe festgestellten Arbeitsprogramms wurde infolge besonderer Veranlassung eine Sammlung der Angaben über den F l ä c h e n in h a i t der e i n z e l n e n G e m e i n d e n angelegt. Für ungefähr die Hälfte der Kantone scheinen bezügliche Angaben noch ganz zu fehlen; aber auch wo sie vorhanden sind, lassen dieselben an mehr als einem Orte erheblich zu wünschen übrig. Für die Gemeinden der zwei Kantone Aargau und Thurgau wurden die Flächenangaben vor Kurzem durch das eidgenössische topographische Bureau auf Grund der Siegfriedkarte festgestellt.

Für die Statistik und wohl auch noch für andere Verwaltungzweige wäre es zu begrüßen, wenn die gleiche Arbeit auf weitere Kantone ausgedehnt werden könnte.

Was das P e r s o n a l betrifft, so blieben die Verhältnisse des Direktors bis zum Ende des Berichtjahres die gleichen, welche in unserem letzten Berichte angegeben wurden. Die infolge vorläufigen Uebertrittes des betreffenden Beamten in die Alkoholverwaltung schon seit dem Vorjahre thatsächlich nicht besetzte Stelle des Sekretärs wurde im Berichtjahre definitiv frei. Ihre Neubesetzung wurde aber nicht mehr vorgenommen, weil mit dem Inkrafttreten der durch das Bundesgesetz vom 20. Juni 1888 beschlossenen Neuorganisation des Büreau's eine Gesatnmterneuerung aller Stellen bevorstand; letztere fand indessen erst Anfangs des laufenden Jahres statt und wird daher im nächsten Berichte mitzutheilen sein. Anzuführen ist noch, daß zwei Mitglieder des Büreau's ihre Thätigkeit infolge von Krankheit längere Zeit unterbrechen mußten. Eine erhebliehe Störung der regelmäßigen Arbeiten verursachte auch der im Bericbtjahre stattgefundene Umzug des Büreau's aus der ,,Alten Insel" in den ,,Zähriugerhof1.

VIII. Schweiz, meteorologische Centralanstalt.

Mit dem Berichtjahr ist ein Vierteljahrhundert verflossen, seit das von der Schweiz, naturforschenden Gesellschaft mit Bundessubvcntion gegründete Netz von meteorologischen Beobachtuugsstationen in Funktion getreten ist, dessen Leitung im Jahre 1881 an die vom Bunde gegründete meteorologische Centralanstalt UberBundesblatt. 41. Jahrg. Bd. I.

35

514 ging. Es sind nur wenige Stationen, wo die Beobachtungen in ganx gleichartiger Weise, bei unveränderter Aufstellung der Instrumente und von derselben Person während des ganzen Zeitraums besorgt werden konnten. Solche Stationen sind: Sils im Engadin (Beobachter: J. Caviezel), Bevers (J. L. Krüttli), Castasegna (A. Garbald) , Ölten (Th. Munzinger - Meyer) , Affoltern im Emmenthal (Pfarrer F. Kühn).

Homogene Aufzeichnungen lieferten auch die Benediktinerstifte Engelberg und Einsiedeln, wo zwar verschiedene Ordensmitglieder das Amt des Beobachters successive besorgten, ebenso die Station auf dem Bernhardin, wo die Familie Bellig, und diejenige in Muri (Aargau), wo die Familie Ruepp die ganze Serie der Beobachtungen aufnahm. Der ehemalige Präsident der meteorologischen Kommission der Schweiz, naturforschenden Gesellschaft, sowie die jetzige Direktion der meteorologischen Centralanstalt nahmen deßhalb Veranlaßung, den erwähnten, um die schweizerische Klimatologie verdienten Männern, resp. Familien und Instituten, am Jahresschluß anläßlich ihres 25jährigen freiwilligen Dienstes eine Anerkennungsurkunde zuzustellen.

Während des Berichtjahres sind im S t a t i o n s n e t z nur wenige Veränderungen vor sich gegangen. Als neue Station figurirt C l a r e n s (Montreux), während diejenigen zu W a l l e n s t a d t und C h â t e a u d'Oex infolge Wegzuges der Beobachter eingegangen sind.

Die G e w i t t e r b e o b a c h t u n g e n wurden in bisheriger Weise fortgeführt und verarbeitet. An 104 Tagen wurden Gewittererseheinungen beobachtet. Die Gewitterphänomene hatten eine geringere Ausdehnung und zeigten, wenige Fälle ausgenommen, eine geringe Intensität.

Die Zahl der zur Kenntniß der Centralanstalt gelangten H a g e l s c h l ä g e , sowie ihre räumliche Vertheilung an den einzelnen Tagen ist aus unten folgender Tabelle zu ersehen. Die Zahl der Tage mit Hagelschlag beträgt 26 (1887: 29), die Anzahl deiin den einzelnen Kantonen betroffenen Bezirke 94 (1887: 144).

In das täglich erscheinende autographische W i t t e r u n g s b u l l e t i n wurden auf Ansuchen des Bezirksrathes von G e r s a u seit Oktober die Daten der dortigen meteorologischen Station aufgenommen.

Im internationalen telegraphischen Verkehr hat keine Aenderung stattgefunden.

Die Kontrole über das Zutreffen der von der Centralanstalt ausgegebenen W i t t e r u n g s p r o g n o s e n hat für das Berichtjahr

515 folgende Resultate ergeben. In Zürich ist die Prognose in ihrem ganzen Umfange in 71 °/o der alle (366) Tage des Jahres umfassenden Fälle, theilweise bei 25 °/o und gar nicht bei 4 °/o eingetroffen. Für Luzern fallen nach Prof. Arnet 64,5 °/o der ersten, 26,5 % der zweiten und 9 °/o der dritten Klasse zu, während für Neuenburg Prof. Weber in Klasse I 80 % ganz, in Klasse II 16 °/o theilweise und in Klasse III 4 °/o unrichtige Prognosen gezählt hat.

An allen drei Orten war die Zahl der Treffer am circa 2 °/o größer als im Jahre 1887.

Der Jahrgang 1886 der meteorologischen Annalen ist im Mai erschienen. Das Beobachtungsmaterial von 1887 wurde vollständig bearbeitet; publizirt wurden jedoch bis Ende 1888 nur die Beobachtungen der 15 Normalstationen in monatlichen Heften, und zwar bis und mit Juni 1888.

Die Rechnung der Anstalt stellt sich folgendermaßen: Einnahmen Bundessubvention Fr. 33,000, Ertrag der Annalen des Witterungsbülletins und einiger Gebühren Fr. 3000, zusammen Fr. 36,000; Ausgaben: Besoldungen Fr. 19,500; Betriebskosten Fr. 16,500 -- in begriffen die Säntisstation -- zusammen Fr. 36,000.

Die Bereinigung des Vermächtnisses des Herrn Fritz Brunner sei.

ist endlich im Berichtjahre durch Ihre Beschlüsse vom 23. und 28. Juni, d. h. durch die Abweisung der Ansprüche des Herrn M. Bäschlin-Aberli und des zürcherischen Fiskus, zu Ende gelangt.

1888.

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IX. Ab th eilung Bauwesen.

A. Allgemeines.

Das ßundesgesetz betreffend die Organisation und die Beamtungen des statistischen Büreau's und der Abtheilung Bauwesen auf dem Schweiz. Departement des Innern vom 20. Juni 1888 ist, na.ch seiner am 8. Oktober erfolgten Inkrafterklärung, für die Bauverwaltuog in den Monaten November und Dezember des Berichtjahres bereits in Vollzug gestanden. Während des größern Theiles des letztern bestund somit noch die frühere Organisation und es wird demgemäß auch für diesen Bericht die derselben entsprechende bisherige Form beibehalten.

Weiter ist unter dieser Rubrik nur Folgendes mitzutheilen : Der belgischen Gesandtschaft wurde auf ihren Wunsch eine Sammlung der in der Schweiz betreffend Bau und Unterhalt der Straßen bestehenden Gesetze und Verordnungen zugestellt.

Ebenso wurde einem Wunsche der russischen Gesandtschaft durch Uebermittlung eidgenössischer und kantonaler Gesetze und Verordnungen über die Beitragspflicht für Flußkorrektionen und Uferbauten entsprochen.

Die mit der Wutach-Korrektion bei Schleitheim (Schaffhausen) im Zusammenhang gestandene Festsetzung der schweizerisch-badischen Landesgrenze wurde beidseitig ratifizirt.

Zu dem in Frankfurt a. M. stattgehabten III. internationalen Binnenschifffahrtskongreß wurde auf von der Organisationskommission an den Bundesrath gelangte Einladung eine Vertretung abgeordnet.

Dem durch eine Note der französischen Gesandtschaft mitgetheilen Wunsche der Munizipalität der französischen Gemeinde Seyssel, rnit derjenigen von Genf über die Wasserstände des Genfersee's direkt verkehren zu dürfen, wurde im Einverständniß mit der Regierung des Kantons Genf entsprochen.

* B. Eigenes Bauwesen des Bundes.

I. Hochbauten.

Nebst den Arbeiten für den ordentlichen Unterhalt der eidgenössischen Gebäude gelangten mit Ausnahme der Renovirung des Bundesrathssaales und der Vergrößerung des Postgebäudes Bern sämmtliche durch das Budget und die Nachtragskredite bewilligten

518 Erweiterungs- und Umbauarbeiten zur Ausführung. Den für die Renovation des Bundesrathssaales im Budget pro 1888 vorgesehenen Kredit haben Sie unserem Antrage gemäß auf das Jahr 1889 übertragen, während wir aus den in unserer Botschaft betreffend den Ankauf eines Bauplatzes zu einem neuen Verwaltungsgebäude in Bern auseinandergesetzten Gründen von der Vergrößerung des Postgebäudes in Bern absehen zu sollen glaubten. Der für Letzteres bewilligte Kredit wird daher nicht zur Verwendung kommen.

Von neuen Gebäuden waren im Jahr 1888 im Bau begriffen: das neue Bundesrathhaus in Bern ; das Physikgebäude in Zürich; ein Magazingebäude auf dem Waffenplatz in Thun; ein Zeughaus in Schwyz; ein Geschoßmagazin in Payerne: zwei Patronenmagazine ebendaselbst; drei ,, in Ostermundingen bei Bern; drei ,, in Thun; ein Zollgebäude in Lücelle; ein ,, in Stein a./Rh. ; ein ,, in Campocologno ; ein Zollgebäude in Crassier; das Post- und Telegraphengebäude in Interlaken und das ,, ,, ,, in Luzern.

Von diesen Neubauten wurden den betreffenden Verwaltungen im Laufe des Jahres das Magazingebäude in Thun, das Zollgebäude in Grassier und die Postgebäude in Interlaken und Luzern übergeben. Mit den Arbeiten zu einigen ändern neuen Gebäuden konnte verschiedener Verumständungen halber, hauptsächlich wegen Schwierigkeiten bei Ankauf der Bauplätze, nicht frühzeitig genug begonnen werden, um solche noch vor Ablauf des Berichtjahres in bezugsfähigen Stand stellen zu können, immerhin werden das Geschoßmagazin und die Patronenmagazine in Payerne, die Patronenmagazine in Ostermundingen und Thun, sowie die Zollgebäude in Lücelle, Stein a./Rh. und Campocologno im Frühjahr 1889 zum Bezüge bereit stehen.

Die Physikbaute, für welche die großen Xerrassirungs- und Kanalisationsarbeiten und die Gebäudefundamente im Jahre 1887 erstellt worden waren, wurde im Berichtjahre trotz der ungünstigen WitterungsVerhältnisse noch unter Dach gebracht. Das Gebäude wird im laufenden Jahre zum größten Theile vollendet werden, so daß die innern Einrichtungen während des kommenden Winters getroffen werden können, wodurch die Eröffnung des physikalischen Institutes auf das Sommersemester 1890 ermöglicht wird.

519 Nachdem Sie im Dezember 1887 unsern Antrag auf Erstellung des neuen Bundesrathhauses zum Beschlüsse erhoben hatten, wurden im Bericlitjahre die allgemeinen Dispositionen des Gebäudes unter Berücksichtigung der hiebei in Betracht kommenden Verhältnisse zum Parlamentsbau und zu der spätem Entwicklung auf der Ostseite der Inselgasse einem nochmaligen gründlichen Studium unterworfen und hernach das definitive Projekt für die große Terassenmauer aufgestellt, um die Ausführung derselben im Sommer und Herbst 1888, während welcher Zeit die Baupläne und die Kostenberechnung für das Gebäude ausgearbeitet werden konnten, zu ermöglichen.

.Diese Arbeiten kamen dann auch programmgemäß zur Durchführung. Die Terrassenmauer stand, soweit sie auf das Eigenthum des Bundes zu liegen kommt, auf Ende der Bausaison 18b8 vollendet da. Ebenso konnten sowohl die definitiven Baupläne als die detaillirte Kostenberechnung, die sich bezüglich der Preise für die Abbruch-, Erd-, Maurer- und Steinhauerarbeiten auf die Ergebnisse der betreffenden Konkurrenzausschreibung stützt, fertiggestellt werden.

Wir glauben nun in Betreff der Kostenberechnung schon jetzt darauf aufmerksam machen zu sollen, daß dieselbe einen wesentlich höhern Betrag als der im Frühjahre 1887 aufgestellte approximative Voranschlag aufweist und sich für die Baukosten gegenüber der von Ihnen bewilligten Summe ein Mehrerforderniß von circa 18% ergeben wird. Dieser präliminirte Mehraufwand wird motivirt: 1) Durch die zum Zwecke besserer Ausnützung des Bauplatzes veränderte Situirung und das hiedurch bedingte größere Kubikmaaß des Gebäudes, wodurch sich übrigens auch eine Vermehrung der nutzbaren Räume ergeben hat, und 2) durch eine seit dem Jahre 1887 eingetretene Steigerung der hiesigen Steinmaterialpreise um mehr als 20 °/o, der Arbeitslöhne um 10 °/o und der für das laufende Jahr als sicher in Aussicht stehenden weitern Erhöhung der Maurer- und Steinhauerlöhne um weitere 10 °/o (resp. Verminderung der täglichen Arbeitszeit um eine Stunde"), welche Faktoren in den PreisofFerten für vorgenannte Arbeiten bereits zum Ausdruck gekommen sind.

Wir werden Gelegenheit haben, Ihnen später über dieses Geschäft noch nähere Mittheilungen zu machen, wir wollten jedoch nicht unterlassen, die Angelegenheit schon im gegenwärtigen Geschäftsberichte zu berühren.

520

In unserer Botschaft vom 4. Juni 1887 betreffend Erstellung' des neuen Bundesrathhauses haben wir darauf hingedeutet, daß für das Emplacement dieses Neubaues von den Herren Leuzinger und Dr. Verdat, deren Besitzung an die alte Inselspitalliegenschaft anstößt, ein Stück ihres Gartens erworben werden müsse.

Da sich uns hiebei die Ansicht aufdrängte, daß unter Umständen der Ankauf der ganzen Besitzung gegenüber einem voraussichtlich verhältnißmäßig sehr theuer zu stehen kommenden Stück des Gartens um so eher angezeigt sein möchte, als die Lokale des Hauptwohngebäudes zur Unterbringung von eidgenössischen Bureaux dienen könnten, so knüpften wir vorerst Unterhandlungen über den Ankauf der ganzen Liegenschaft an. Der geforderte Preis erschien uns jedoch im Vergleiche zu den bezüglichen Werthschatzungen, die wir einerseits durch unsere Bauverwaltung und andrerseits durch eine Expertenkommission vornehmen ließen, zu hoch, als daß wir uns zum Eintreten auf die Verkaufsofferte hätten veranlaßt fioden können, weßhalb die Einladung an die Herren Leuzinger und Dr. Verdat erging, uns ihre Bedingungen für die Abtretung des für den Neubau unentbehrlichen Stück Gartens mitzutheilen.

Auf bezügliche Anfrage erklärten die beiden Eigenthürner, daß sie sich nicht zur Abtretung eines Theiles ihres Gartens entschließen können, sondern an den früher gestellten Verkaufsbedingungen für die ganze Besitzung festhalten.

Es war nun unsere nächste Aufgabe, untersuchen zu lassen, ob der Bund in vorliegendem Falle das Expropriationsrueht zur Anwendung bringen könne. Dus Resultat der Prüfung der Frage war ein bejahendes und wir kamen daher denn auch zum Schlüsse, es solle das zum Bau des neuen Bundesrathhauses nothwendige Stück Garten, eventuell die ganze Besitzung der Herren Leuzinger und Verdat auf dem Expropriationswege erworben werden, wobei das ordentliche Verfahren nach dem Bundesgesetz betreffend die Verbindlichkeit zur Abtretung von Privatrechten vom 1. Mai 1850 einzuschlagen sei.

Zu Ende des Berichtjahres waren die Mitglieder der betreffenden Schätzungskommission bezeichnet, wogegen die Schätzung selbst erst im laufenden Jahre vorgenommen worden ist und daher über das Weitere an anderer Stelle berichtet werden wird. Die Erklärung über Annahme dieser Schätzung steht noch aus.

Im neuen Chemiegebäude haben wir, gestützt
auf bezügliche einläßliche Berichte des schweizerischen Schulrathes, nachträglich ein weiteres Auditorium einrichten und für die daselbst untergebrachte Samenkontroistation ein eigenes Glashaus zu Vornahme von

521 Keim- und ändern Versuchen erstellen lassen. Die daherigen Kosten wurden aus einem Theil der bei der Ausführung dieser Baute erzielten Ersparnisse bestritten.

Im Jahre 1886 ist seitens der Unternehmer der Erd- und Maurerarbeiten für das Chemiegebäude, der Firma Zschokke & Cie.

in Aarau, ein Prozeß contra Bundesrath angehoben worden. Letztere kam nämlich nach erfolgter Abrechnung bei uns mit einer Nachforderung im Betrage von Fr. 41,312 ein, welche wir nicht anerkennen konnten. Der Prozeß war zu Ende des Berichtjahres noch beim ßundesgericht anhängig.

Die Ausführung von zwei im Budget pro 1888 vorgesehenen Neubauten, nämlich eines Magazines für Scheibenmaterial auf dem Exerzierfeld in Frauenfeld und eines Munitionsmagazines in der Zentralschweiz, mußte, obwohl dringender Natur, auf das laufende Jahr verschoben werden. Für letzteres war es trotz aller Anstrengung nicht möglich, in der von uns gewünschten Lage auch nur einen einigermaßen günstigen Bauplatz zu finden, die Erstellung des erstem mußte unterbleiben, weil mit der Wahl des Emplacements des Gebäudes zugewartet werden mußte, bis daß das Projekt für den Hochwasserdamm der Thur längs des Exer/.ierfeldes ausgearbeitet war, was sich bis gegen Ende des Berichtjahres hinzog.

Neben den vorerwähnten Bauausführungen war unsere Bauverwaltung mit der Ausarbeitung von Projekten und Kostenberechnungen für die Aufstellung des Budgets, den Vorstudien für größere Neubauten, wie Verwaltungs- und Archivgebäude in Bern, Postund Telegraphengebäude in Genf und Zürich u. s. w. vollauf beschäftigt.

II. Straßen- und Wasserbauten.

Der Unterhalt der Straßen, Wege, Brücken, Fabrikkanäle, Uferbauten fand in gewohnter Weise statt ; außerdem mußten infolge der im Sommer und Herbst des Berichtjahres stattgefundenen Ueberschwemmungen an mehreren Orten eingreifende Instandstellungsarbeiten an beschädigten Uferbauten vorgenommen werden.

um die vor zwei Jahren erstellten Oekonomiegebäude auf der Steghaldenhöhe bei Amsoldingen besser mit Wasser versorgen zu können, wurde eine Wasserleitung von der 59 Meter tiefer gelegenen und 1300 Meter entfernten Mühlernatt, wo genügend Trinkwasser vorhanden ist, angelegt. Die Wasserleitung wird durch einen an letzterer Stelle angebrachten hydraulischen Widder, der sich bis jetzt sehr gut bewährt hat, gespiesen.

522

In der sog. Lochrüfe ob Maienfeld, durch deren im Jahre 1887 erfolgten Ausbruch die zur Festung Luziensteig fuhrende Wasserleitung theilweise zerstört wurde, mußten zum Zwecke einer neuen Wasserfassung zwei Sperren erstellt und ein Stück Uferversicherung neu aufgeführt werden. Gleichzeitig wurde ein Theil der 2000 Meter langen hölzernen Wasserleitung durch eine eiserne ersetzt.

Das Projekt für die Korrektion der Thur längs des Exerzierfeldes in Frauenfeld wurde, nachdem die nöthigen Terrain-Aufnahmen gemacht worden waren, ausgearbeitet und die Kostenberechnung aufgestellt. Wir beabsichtigen, in der nächsten Sommersession eine bezügliche Vorlage bei Ihnen einzubringen und um den nöthigen Kredit zur Ausführung der Korrektionsarbeiten während des kommenden Herbstes und Winters einzukommen.

C. Mobiliarwesen.

Die Ereirung neuer Bureaux und die immer fortschreitende Ausdehnung einzelner Verwaltungen, verbunden mit der im Berichtjahre durchgeführten neuen Organisation des Buudesrathes, veranlaßten ganz außerordentliche Anschaffungen an Mobiliar, über welche die detaillirten Rechnungsbelege nähere Auskunft geben.

Die Neumöblirung des Bundesrathssaales unterblieb, da wir hiemit bis nach erfolgter Renovation desselben zuzuwarten wünschen.

Für das Chemiegebäude in Zürich wurden die nöthigen Anschaffungen für dessen innere Einrichtung, soweit es der hiefür bewilligte Kredit erlaubte, fortgesetzt. Unter Anderm ließen wir auf motivirtes Ansuchen des Schulrathes ein geräumiges Lokal für das chemische Praktikum der Mechaniker ausrüsten und möbliren, ebenso das hievor erwähnte neue Auditorium.

Für die innere Einrichtung des physikalischen Institutes, der meteorologischen Centralanstalt und der Gentralanstalt für das forstliche Versuchswesen im neuen Physikgebäude wurden die nöthigen weitläufigen Verzeichnisse und Kostenberechnungen aufgestellt. Wir verweisen für das Nähere auf unsere bezügliche Botschaft vom 3. Dezember 1888.

523

D. Beschaffung von Büreaulokalen für die eidgenössische Centralverwaltung und Hansdienst.

Wegen des Abbruches des alten Inselspitalgebäudes mußten für die in demselben untergebrachten Dikasterien andere Lokale gesucht werden, ebenso für eine Anzahl Verwaltungen, die sich bisher im Bundesrathhause befanden, jedoch nach Durchführung der neuen Organisation des Bundesrathes nicht länger in demselben verbleiben konnten, sowie für einige neu kreirte Bureaux, wie das eidgenössische Amt für geistiges Bigenthum, die kommissarische Abtheilung des Auswanderungsbüreau, die Unfallstatistik u. s. w.

Zu diesem Ende wurde das Haus Nr. 12 an der Bundesgasse gegenüber dem Bundesrathhaus angekauft und in demselben die Zollverwaltung (mit Ausnahme der Handelsstatistik) und die Alkoholverwaltung untergebracht. Gleichzeitig wurde das alte Hôtel zum Zähringerhof am Waisenhausplatz in Miethe genommen und das statistische Bureau des Departements des Innern, die Handelsstatistik des Zolldepartements, das Versicherungsamt und die administrative Abtheilung des Auswanderungsbüreau in dasselbe verlegt. Ferner wurden im Gebäude Nr. 4 an der Wallgasse, wo sich bereits verschiedene eidg. Bureaux befanden, drei weitere Wohnungen für die kommissarische Abtheilung des Auswanderungsbüreau, das Bekleidungswesen und die Inventarkontrole des Oberkriegskommissariates, den Oberpferdearzt, den Oberinstruktor der Infanterie und für das Sanitätsmagazin und endlich irn Blindenanstaltsgebäude in der Lorraine die nöthigen Lokale für das Amt für geistiges Bigenthum gemiethet.

Die Bureaux der Bundesverwaltting sind nunmehr in 11 verschiedenen Gebäuden, von welchen 3 Eigenthum des Bundes und 8 gemiethet sind, zerstreut. Es ist dies ein Uebelstand, der mit vielen Inkonvenienzen für einen guten Geschäftsgang unter den verschiedenen Verwaltungsabtheilungen verbunden ist und dem durch Erstellung eines neuen großen Verwaltungsgebäudes in möglichster Bälde abgeholfen werden sollte.

Die Besorgung des Hausdienstes in den verschiedenen Gebäuden der Centralverwaltung gibt zu keinen besondern Bemerkungen Anlaß.

ö

524

E. Verschiedene Aufträge betreffend Hochbau.

Auch im verflossenen Jahre wurde eine Reihe von Geschäften,, welche nicht das eigene Hochbauwesen des Bundes, sondern gemiethete, zu miethende oder sonstige Gebäude, mit denen sich die eidgenössische Verwaltung in irgend einer Weise zu befassen hat, betreffen, unserer Bauverwaltung zur Mitbehandlung überwiesen, so unter Anderm diejenigen betreffend Uebernahme des Waffenplatzes Chur, Berichterstattung über den Zustand und den Werth des Palazzo civico in Lugano, Erstellung eines kantonalen Zeughauses in Zug, Einrichtung eines Magazingebäudes auf dem Bahnhof Morges als Niederlagshaus für die Zollverwaltung, Subventionirung von Asylbauten in Wattwyl und Zug, Vergrößerung der Transitpostlokale in Genf, Miethe von neu einzurichtenden Lokalen für das Filialpostbüreau Rive in Genf, Umbau des Postgebäudes in Freiburg, Erstellung von neuen Postlokalen in Tramelan, Umbau der Postlokale in Burgdorf, Schaffhausen, Romanshorn, Amriswyl, Appenzell, St. Moritz-Dorf und Chiasso, Erstellung neuer Postlokale in Schuls u. s. w. Die Jahresberichte derjenigen Verwaltungen, in deren Ressort der Gegenstand einschlägt, geben über das Nähere dieser Geschäfte Aufschluß.

Infolge Reklamationen seitens des Bundesgerichtes über die ungünstigen Beleuchtungsverhältnisse in den beiden Sitzungssälen im Bundesgerichtsgebäude in Lausanne sahen wir uns veranlaßt, eine eingehende Untersuchung darüber anzuordnen, wie den genannten Uebelständen ohne weitgehende bauliche Umänderungen und allzu große Kosten abzuhelfen sei. Die bezüglichen Vorschläge lagen am Schluß des Berichtjahres zur Vernehmlassung beim Bundesgericht.

F. Kantonale Straßen und Brücken.

1. Aufsicht Über den Unterhalt.

Die daherigen Inspektionen haben im Berichtjahre in gewohnter Weise stattgefunden. Trotz der außerordentlichen Schneemenge und der daherigen vielen Lawinen ist die Oeffnung der Alpenpässe für das Rad auf die für die Sommerpostkurse erforderliche Zeit überall erfolgt, zum Theil auch früher.

Hingegen veranlaßtea die infolge dieses Schneereichthums und der während des Sommers und Herbstes hinzugekommenen starken Regengüsse eingetretenen Hochwasser an verschiedenen Orten Be-

525 Schädigungen an den Straßen, die während des Berichtjahres nicht überall ausgeglichen und zum Gegenstände besonderer Inspektionen und besondern Verkehrs mit kantonalen Behörden geworden sind.

Dazu haben in einzelnen Fällen auch Mängel am gewöhnlichen Unterhalte Anlaß gegeben.

2. Subventionirung von Neubauten.

Die Vitznau-Gersau-Straße.

Die Vollendung des auf Gebiet des Kantons Schwyz liegenden Theiles dieser Straße und die Ausbezahlung des Subventionsrestes für denselben wurde schon im letzten Berichte gemeldet. Im Berichtjahre wurde nun auch die dem Kanton Luzern angehörige Strecke vollendet und nach erfolgter Kollaudation die Restzahlung an die Subvention im Betrage von Fr. 5739. 24 geleistet.

Die Straße von Cento-Valli und die Maggia-Brücke bei Ascona.

Die Bundesbeschlüsse vom 27. und 29. Juni 1888, durch welche diese beiden Subventionsangelegenheiten ihre Erledigung fanden, wurden in Vollziehung dieser Beschlüsse der Regierung des Kantons Tessin mitgetheilt.

Die Grimsel-Straße.

Mit diesem Straßenprojekte, welches laut Mittheilung im letzten Berichte zur Revision an die Regierung des Kantons Bern zurückgewiesen wurde, hatte der Bundesrath im Berichtjahre sich nicht zu beschäftigen.

3. Verschiedene Straßen und Brücken.

Seedamm Rapperswil.

Die wiederholt und auch im letzten Berichte als pendent erwähnte Angelegenheit betreffend die Bedienung der Drehbrücke im Seedainme zu Rapperswil hat nun ihre Erledigung durch Erlassung eines neuen hierauf bezüglichen Reglements gefunden.

526

Bau einer Brücke über den Tessinfluß auf der Strecke Biasca-Bellinzona.

Letztes Jahr hatten wir Veranlaßung, des Projektes einer. Brücke Erwähnung zu thun, welche die auf der rechten Seite des Tessinflusses liegende Gemeinde Lodrino bei der Gotthardbahnstation Osogna bauen wollte und wofür sie mit Rücksicht auf das dieser Brücke beigemessene militärische Interesse um eine Bundessubvention nachsuchte.

Seither wurden von ändern auf der rechten Seite genannter Flußstrecke liegenden Gemeinden zwei weitere Brückenprojekte mit gleichem Ansprüche angemeldet, das eine für die Stelle bei Gorduno-Molinazzo unterhalb der Moesa-Mündung, das andere, von der Gemeinde Lagna angemeldete, für eine bei Biasca, zunächst unterhalb der Mündung des Brenno befindliche Baustelle, ein Projekt, welches zugleich beidseits neu zu erstellende Zufahrtsstraßen von Iragna bis zum Anschlüsse an die Gotthardstraße bei Biasca in sich schließt.

Das Schweiz. Militärdepartement hat anerkannt, daß einem Uebergange über den Tessinfluß auf fraglicher Strecke und vorzugsweise einem solchen bei Biasca, durch welchen zu der bestehenden linksseitigen Straßenverbindung zwischen diesem Punkte und Bellinzona eine zweite auf der rechten Seite liegende geschaffen würde, ein militärisches Interesse wirklich zukomme, und es sind infolge dessen auf den Gegenstand bezügliche Verhandlungen mit der Regierung von Tessin im Gange, welche zu einer auf den Gegenstand bezüglichen Vorlage an die eidg. Räthe führen können.

Acher eggbrücke bei Stansstad.

Die im letzten Berichte erwähnte hierauf bezügliche Angelegenheit hat ihre Erledigung dadurch gefunden, daß die Dampfschifffahrtsgesellschaft des Vierwaldstättersees im Einverständnisse mit der Regierung von Nidwaiden den Umbau des beweglichen Theiles dieser Brücke in der Form einer Drehbrücke in eigenen Kosten bewerkstelligte.

527

G. Allgemeines Wasserbanwesen.

1. Oberaufsicht liber die Wasserbaupolizei.

Bei den zur Subventionirung angemeldeten Gewässerkorrektionen handelt es sich nicht selten um die Beseitigung von Uebelständen, welche künstlich herbeigeführt worden sind, so namentlich durch Anlagen zum Zwecke der Gewinnung von Wasserkräften, und es ist nicht für unzuläßig angesehen worden, darauf bezügliche Kosten zu berücksichtigen. Nun verbietet aber das eidg. Wasserbaupolizeigesetz vom 22. Braehmonat 1877, von Gewässern, welche der Oberaufsicht des Bundes unterliegen, einen dem öffentlichen Interesse nachtheiligen Gebrauch zu machen, und dasselbe berechtigt auch den Bundesrath, Arbeiten, deren Wirkungen schädlich sind, zu untersagen und, wo solche schon hergestellt wären, deren Entfernung zu verlangen ; letztere soll sogar nöthigen Falles auf Kosten der Schuldigen stattfinden und diese dazu noch in Bußen verfällt werden. Dies schließt nun selbstverständlich aus, daß für die Beseitigung von Uebelständen, welche an der Oberaufsicht des Bundes unterstellten Gewässern durch seit dem Bestehen des eidg. Wasserbaupolizeigesetzes ausgeführte Arbeiten veranlaßt sind, Bundesbeiträge bewilligt würden. Allein wir finden und haben uns auch im Berichtjahre in einem Falle, bei dem die künstlich veranlaßten Uebelstände besonders stark hervortreten, veranlaßt gefunden, es auszusprechen, daß dieß ebenso für Gewässer, welche nicht unter der Oberaufsicht des Bundes stehen, gelten müsse, da es sich doch nicht rechtfertigen ließe, gleichartige Anlagen an den einen Gewässern auf Kosten der Ersteller und unter Büßung der Letztern zu beseitigen, an ändern Gewässern dagegen für ihre Beseitigung oder ihren Umbau noch Bundesbeiträge zu bewilligen. Somit nehmen wir an, daß es sich um Berücksichtigung von Uebelständen, welche seit dem Bestehen des eidg. Wasserbaupolizeigesetzes künstlich herbeigeführt worden sind, bei Subventionirung von Gewässerkorrektionen überhaupt nicht handeln könne, und dieß somit als Regel für die künftige Behandlung von Subventionsbegehren zu gelten habe.

Die im letzten Berichte besprochenen Aufnahmen ausgeführter Korrektions- und Verbauungswerke sind fortgesetzt worden und es liegt bereits ein großes Material vor. Dieses hat, indem es den Zustand der subventionirten Werke genau vor Augen stellt, einen sehr wesentlichen
Werth für die Kontrole der Ausführung derselben, dann aber auch für den im letzten Berichte hervorgehobenen Zweck der Gewinnung von Erfahrungsresultaten über die angewandten Korrektions- und Verbauungs-Methoden, mit deren Erhebung aus dem umfangreichen Material sich das Oberbauinspektorat nun noch zu beschäftigen hat.

528 Es gibt eine bedeutende Zahl von Projekten, für welche schon vor mehreren Jahren vom Bundesrathe Subventionen bewilligt worden sind, ohne daß deren Ausführung seither an die Hand genommen worden wäre. Die betreffenden Kantonsregierungen wurden aufgefordert, sich zu erklären, ob die Ausführung überhaupt noch beabsichtigt werde, und es hat dieß zur Annullirung einiger Subventionsbewilligungen geführt, während dadurch bei ändern Projekten der Anstoß zur Ausführung gegeben wurde. Dieses Verfahren konnte übrigens, wie selbstverständlich, nicht für diejenigen Werke Anwendung finden, deren Ausführung ein dringendes Erforderniß vom Gesichtspunkte öffentlicher Interessen bildet, vielmehr hat der Bundesrath in Beziehung auf solche die betreffenden Kantonsregierungen gemäß Art. 2 und 5 des eidg. Wasserbaupolizeigesetzes zu beförderlicher Anhandnahme der Ausführung aufgefordert.

Infolge der Mittheilung der Regierung des Kantons Zürich, daß sie gegen die Erstellung eines Wasserwerkes an der Limmat oberhalb Wettingen Einsprache erhoben habe, wurde auf Grund des Art. 3 des eidg. Wasserbaupolizeigesetzes die Regierung des Kantons Aargau eingeladen, vor Ertheilung der vorlangten Konzession dem Bundesrathe die bezüglichen Akten und Pläne zur Prüfung einzusenden und seinen Entscheid über die Zuläßigkeit des in Aussicht genommenen Werkes abzuwarten.

Der Mittheilung im letzten Berichte über den von der Korporationsgemeinde der Stadt Luzern beabsichtigten Umbau ihrer Wasserwerke an der Reuß daselbst fügen wir Folgendes bei : Nachdem die Prüfung der eingereichten Pläne durch das Oberbauinspektorat ergeben hatte, daß dadurch eine Verschlimmerung der Abflußverhältnisse des Vierwaldstättersee's nicht bewirkt werde, so konnte der Bundesrath dem Begehren der Urkantone, er möchte fraglichen Umbau trotzdem untersagen, -- wiewohl er das Argument, daß dadurch das Zurückkommen auf das Projekt der Verbesserung jeuer Abflußverhältnisse erschwert, wenn nicht verunmöglicht werde, als richtig anerkannte, -- doch Angesichts des klaren Wortlautes des bezüglichen Vertrages vom 9. Oktober 1858 (Amtl. Samml. VI, 142 u. ff.) nicht entsprechen, da dieser nur Anlagen verbietet, welche eine Verschlimmerung herbeiführen würden.

Auf Wunsch der Regierung von Aargau wurde an diejenige voi) Neuenburg eine Anfrage gerichtet bezüglich eines in
den Zeitungen besprochenen Projektes, wonach eine große Wassermenge dem Neuenburgersee, auf Gebiet des Kantons Neuenburg, entnommen, dein Gewässersystem, welchem dieser See angehört, gänzlich

529 entzogen, und nach dem Auslande abgeleitet werden sollte. Die Antwort der Regierung von Neuenburg ging dahin, daß sie in keiner Beziehung zu dieser Sache stehe.

Es dürfte wohl, Angesichts des Hinübergreifens der planirten Anlage auf das Hoheits- und das Interessengebiet mehrerer Kantone, wie auch Angesichts der von der Eidgenossenschaft durch Subveutionirung der Juragewässerkorrektion erworbenen Rechte und des internationalen Charakters des Projektes, außer Frage stehen, daß dieses erstlich nicht von einem einzelnen Kantone konzessionirt werden, sodann überhaupt nicht bloß Gegenstand kantonaler Konzessionsertheilung sein kann.

Die im letzten Berichte erwähnte Differenz zwischen den Kantonsregierungen von Schwyz und Zug betreffend die an dem die Kantonsgrenze bildenden Rüfibache zu St. Adrian auszuführenden Arbeiten fand ihre Erledigung dadurch, daß die Delegirten beider Kantone anläßlich eines Augenscheines das Oberbauinspektorat um Aufstellung eines Projektes in dem damals besprochenen Sinne ersuchten.

Auf Gesuch der Regierung des Kantons Uri wurde, infolge eines in den ersten Tagen des Monates August dort stattgehabten Hochwassers, das Oberbauinspektorat mit sofortiger Besichtigung der dortigen Gewässer und gutachtlicher Rück-Aeußerung an genannte Regierung beauftragt.

Mit solchen Expertisen wurde das Oberbauinspektorat ferner beauftragt: Auf Gesuch der Regierung von Waadt infolge eines am 3. und 4. Oktober stattgehabten verheerenden Hochwassers der Broye und wegen ausgedehnter Bodenbewegungen im Thaïe deiOrbe, zwischen den Ortschaften Vallorbes und Brethonnières ; sodann auf Gesuch der Regierung von Genf, ebenfalls infolge von durch das Hoehwasser der Arve und der Aire verursachten Beschädigungen.

Zu Uebertragung besonderer Missionen an das Oberbauiuspektorat gaben dann auch die Ende Juli und Anfang .August an der Rhone und im September am Rhein und Jnn stattgehabten Hochwasser Veranlaßung.

An den Rhonekorrektionswerken bei Granges und St. Léonard, Kantons Wallis, wegen noch unkompleter Ausführung derselben entBundesblatt. 41. Jahrg. Bd. I.

36

530

standone Beschädigungen veranlaßten den Bundesrath zu besondern Schlußnahmen betreffend schleunige Abhülfe für die auf diesem Theil der Rhonekorrektion bisher wegen Unvermögens der wuhrpflichtigen Gemeinden bestandenen Mängel und daherigen Gefahren.

Zu einem solchen Beschlüsse gab auch das Bedürfniß einer Verstärkung der Wuhrlinie auf Walliserseite gegenüber der Mündung, der Gryonne Veranlaßung.

Bezüglich des im letzten Berichte erwähnten gänzlichen Ausbaues der rechtsseitigen Rheinkorrektionslinie auf dem Gebiete des Kantons Graubünden, zunächst der Grenze von Liechtenstein, hat unser Departement des Innern mit Abgeordneten von St. Gallen und Graubünden eine Konferenz an Ort und Stelle abgehalten und es ist dabei ein vorläufiges Einverständniß zu Stande gekommen.

In einem Anstände zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft einerseits und der Centralhahn-Gesellschaft andrerseits, betreffend die von letzterer an der Birsbrücke bei St. Jakob auszuführenden Arbeiten, wurde auf Ersuchen der Parteien das eidg.

Oberbauinspektorat mit Begutachtung der Angelegenheit beauftragt.

Die Rheindurchstich-Angelegenheit oder, genauer bezeichnet, die Angelegenheit der gemeinsamen schweizerisch - österreichischen Rheinkorrektion vom schweizerischen Dorfe Kriesern bis zum Bodensce beim österreichischen Fussach nebst dazu gehörigen beidseitigen Binnengewässerkorrektionen, hat im Berichtjahre einen wesentlichen Fortschritt gemacht, indem vereinbart wurde, daß die Berathung und Entwerfung des darüber abzuschließenden Staatsvertrages durch eine schweizerische und eine österreichische Delegation, jede bestehend aus einem technischen und einem politisch-administrativen Abgeordneten, vorgenommen werden solle, und diese Abgeordneten auch bereits bezeichnet worden sind. Arn Ende des Berichtjahres wurde ein baldiger Austausch der Projekte und Kostenvoranschläge zum Zwecke des Studiums derselben durch die Delegirten in Aussicht genommen.

Schon das Rheinhochwasser vom September 1885 hatte Anlaßzu Bedenken gegeben wegen der Höhe der Rheinbrücke der Vorarlbergerbahnen bei Buchs 5 dieß war in noch weit größerm Maße bei demjenigen vom September 1888 der Fall, indem die Brückenkonstruktion in dieses 0,50 Meter tief eingetaucht war. Einem dadurch veranlaßten Gesuche der Regierung von St. Gallen Folge gebend, haben wir die österreichische Regierung auf das Bedürfniß der Hebung dieser Brücke aufmerksam gemacht.

531 Der hohe Wasserstand, welchen die Jura-Seen im letzten Frühjahre infolge von Schneeschmelze und vielem Regen*während längerer Zeit besaßen, gab nicht nur in Zeitungen, sondern auch in den Großen Räthen der an der Juragewässerkorrektion betheiligten Kantone zu Aeußerungen Veranlaßung, nach denen es scheinen konnte, man habe es mit der Wiederkehr von Zuständen, wie sie vor Ausführung dieser Korrektion bestunden, zu thun. Eia vom eidg. Departement des Innern, Abtheilung Bauwesen, an den ßundesrath gerichteter einläßlicher Bericht wies aber nach, daß diese nach jetzigen Verhältnissen hohen Wasser nicht den Niederwasserstand von früher übertrafen, und daß daher auch nur der damals unter letzteren gelegene sogenannte Strandboden, dessen Gewinnung einen sehr sekundären Zweck der Juragewässerkorrektion bildete, überschwemmt wurde. Dieser Bericht ist auf Anordnung des Bundesrathes zum Zwecke der Publikation in den betheiligten Gegenden durch Druck vervielfältigt worden.

Laut Bundesbeschluß betreffend die Juragewässerkorrektion vom 25. Heumonat 1867 hat der Kanton Solothurn die Ausführung der Korrektionsarbeiten auf der Flußstrecke Büren-Attisholz übernommen, soweit solche nothwendig erachtet würden. Die Regierung dieses Kantons findet nun, es habe sich ergeben, daß solche Arbeiten nicht mehr nothwendig seien und auch von sehr geringer Wirkung wären, ersteres indem die Senkung der Wasserstände der drei Seen in dem im Projekte vorgeschriebenen Maße ohne dieselben schon erreicht sei ; letzteres weil das sehr geringe Gefalle der Aare eine wesentliche Vermehrung der Seesenkung unmöglich mache. Von anderer Seite wird dagegen ihre Ausführung verlangt, einestheils mit Rücksicht auf die Interessen der auf fraglicher Flußstrecke dem Kanton Bern angehörigen Ufer, andererseits behufs einer weitern Senkung der Niederwasser der drei Seen im Interesse des sogenannten Strandbodens. Zu Anforderungen aus letzterem Grunde gaben besonders die vorstehend besprochenen Wasserstände des Berichtjahres Veranlaßung. Nachdem schon früher wegen der speziellen Anforderungen von Bern Verhandlungen zwischen dem eidg. Departement des Innern, Bauwesen, und den Regierungen von Bern und Solothurn stattgefunden hatten, wurde eine Konferenz zwischen Abgeordneten dieser Kantone unter Leitung des Departements abgehalten und darin beschlossen,
es sei durch Bern die gänzliche Vollendung der Arbeiten auf der Strecke Nidau-Büren möglichst zu beschleunigen, gleichzeitig von Solothurn die Anfertigung bezüglicher Projekte für die untere (nach Festsetzung des genannten Bundesbeschlusses erst nach der obern eventuell zur Ausführung gelangende) Strecke zu besorgen und dann erst der Entscheid zu treffen, ob von Solothurn noch Arbeiten auszuführen seien und, bejahenden Falles, welche.

532 Nach erfolgter Vollendung der für die Regelung der Niederwasserstände der »drei Juraseen bestimmten Schleuse am Ausflusse des Bieleraee's ist dieselbe für den Winter 1888--1889 in Gebrauch gesetzt und zu diesem Behufe ein provisorisches Reglement aufgestellt worden, mit dem Vorbehalte, es je nach dem Ergebnisse der damit gemachten Erfahrungen zu revidiren.

Von Italien auf Grund des Grenz Vertrages von 1861 reklamirte Kosten -von Räumungsarbeiten an der Tresa wurden von der Regierung von Tessin bezahlt, übrigens mit dem Bemerken, daß italienischerseits Räumungen an der Rovana, einem geschiebreichen Zuflüsse der Tresa, vorgenommen werden sollten.

Durch die Regierung von Tessin darauf aufmerksam gemacht, daß die Anlage eines Wehres am Ausflusse des Langensee's beabsichtigt und zu befürchten sei, daß dadurch noch eine weitere Steigerung der an diesem See ohnedem zum großen Nachtheil der Uferbewohner vorkommenden sehr hohen Wasserstände veranlaßt werde, haben wir unsere Gesandtschaft in Rom beauftragt, der italienischen Regierung Kenntniß von diesen Besorgnissen zu geben und an dieselbe das Ansuchen zu richten, einer zu solchen wirklich Anlaß gebenden Anlage die Konzession nicht ertheilen zu wollen.

In Gemäßheit der Uebereinkunft zwischen der Schweiz und Baden, betreffend den Wasserverkehr auf dem Rhein, vom 10. Mai 1879, wurde im Berichtjahre die Angelegenheit betreffend Anlage einer Fähre über den Rhein bei Niederschwörstadt geregelt.

2. Subventionirung von Korrektionen und Verbauungen durch den Bundesrath.

Anmerkung.

Dieser Titel zerfällt in die Unterabtheilungen:

a. Subventionszusicherungen im Berichtjahre; b. Subventionszahlungen im Berichtjahre; c. daherige Gesammtverpflichtungen des Bundes auf Ende des Berichtjahres.

Die für letztere angefertigte Tabelle c bildet das bloß die Kantonstotale wiedergebende Résumé des auf Jahresschluß angefertigten Tableau's, enthaltend : sämmtliche bis dahin zugesicherten,

533 noch nicht voll ausbezahlten Subventionen, die daran geleisteten Zahlungen und den bleibenden Rest.

Die Behandlung der durch besondere Bundesbeschlüsse zugesicherten Subventionen findet sub 3 a, b, c in gleicher Weise statt.

a. Im Berichtjahre zugesicherte Subventionen.

Kosten Voranschlag.

Fr.

Beiträge aus der BundesHlllfskasse.

million .

Fr.

Fr.

1. Bern.

a. Korrektion der Zul bei Steffisburg (Nachsubvention) .

.

.

.

b. Verbauung d.Wührigrabens,Gemeinde Teuffenthal bei Thun.

21,000.--

7,000. --

--

8,000. -

3,200.--

--

c . Verbauung d e s Narrenbaches b e i

16,500. --

6,600. --

Z--w i - s c h e n f

45,500. --

16,800. --

--

125,000. -- 50,000. --

--

2. Uri.

a. Verbauung d. Gruonbach bei Flüelen b. Schutzbau bei der Vereinigung der beiden Göschen eralp-Bäche 3. Schwyz.

a. Korrektion des untersten Laufes des Spreitenbaches bei Lachen b. Korrektion des untersten Laufes des Mosenbaches bei Lachen c. Verbauung des Steinibaches bei Einsiedeln (Nachsubvention) .

4. Glarus.

Sernf-Korrektion bei Elm (Nachsubvent.)

B. Freiburg.

a. Verbauung der Wildbäche Scherwyl und Stoutz bei La Röche .

b. Glane - Korrektion zwischen SiviriezMacconens (Nachsnbvention) 6. Schaffhausen.

Rhein-Korrektion bei Rüdlingen (Nachsubvention)

3,150.--

--

131,300.-- 53,150.--

6,300. --

--

18,000. --

6,000. --

--

10,500. --

3,500. --

--

50,000. -- 20,000. --

--

78,500. -- 29,500. --

-

50,500. --

20,200. --

--

77,000. -- 30,800. --

--

5,515. --

1,838. -

--

82,515. -- 32,638. --

--

144,200.-- 48,700.--

--

534 Koaten-

voranschliig.

7. Grawbünden, a. RheinwTihr auf Gebiet der Gemeinde

Fr.

Beitrage aus der HttlfsBundesküsse.

milliou.

Fr.

Fr.

18,948. -- 6316.-- b. Inn-Korrektion bei Bevers 100,800. -- 33,600, -- -- c. Rheinwuhr bei der Fürstenauer-Zollbrücke 15,413. -- 5,137.

-- -- ~ d. Verbauung des Guggerbaches zu Davos 2,500. -- 1,000.-- 42,000. -- 16,800. -- e. Verbauang des Albertibaches zu Davos -- 320.f. Verbaunng der Val Targherà bei Cbur 800.-- g. Wuhrbauten bei Haldensteia 8,000. - 2,666. 67 -- 666. 67 n. Wuhrbauten bei Untervaz ..

2,000. -- -- 1,080. -- i. VerbauungdesValGaudnns bei Scanfs 2,700. -- -- k. Kanalisinmg der Susasca bei Sus 3,200. -- 1,2«0. -- -- 1. Verbauung der Val Ruin as zu Fuldera 4,668. -- 1,867. 20 -- 800.-- m. Verbauung d. Tanter Ruinas zu Münster 2,000. -- n. Wuhrbauteu an der Moësa bei Dosseda 8,800. -- 2,933. 33 -- 1,600. -- o. Verbauung dea Tobels bei Medels 4,000. -- -- 312. 20 p. Wuhr an der Muranza bei St. Maria 803.-- -- 2,750.

q. Schutzbau gegen Lawinen bei Selma 5,500. -- -- r. Korrektion d. Moësa zwischen Cabbiolo 144,750. -- 48,250. und Sorte, Gemeinde Lostallo .

-- s. Verbanung der Val Fileit u. Sanzano, Gemeinde Brusio .

.

.

.

38,000. -- 19,000. -- -- t. Schutzbauten am Vorderrhein bei Truns 141,000.-- 47,000. -- 545,882. -- 188,242. 07 5,137.-- 8. Tessin.

a. Verbauung der Rovana bei Campo .

68,000. -- -- 10,200. b. Schutzbauten am Gaggio, Gemeinde -- Monte Carasso 4,400. -- 1,760. -- 15,000. -- 6,000. -- c. Verbauung des Darò bei Bellinzona .

d. Schutzbau gegen Lawinen bei Fontana 5,426.50 2,170.60 1,085.30 e. Brenno-Korrektion bei Malvaglia (Er27,930. -- 11,172. -- gänzungsarbeiten) .

.

.

.

-- 120,756.50 21,102.60 11,285 30 9. Wallis.

Wildbäche in Bagnes (Nachsubvention) 10. Neueviburg.

a. Korrektion der Bässe-Reuse bei Cortaillod (Nachsubvention) .

b. Korrektion der Reuse im Champ du Moulin c. Schutzbauten in der Reuse-Schlucht unterhalb Brot-dessous d. Schutzbauten in der Reuse-Schlucht unterhalb dem Saut de Brot

11,480.--

4,058.70

--

27,000. -

9,000. --

--

21,900.--

7,300. -

15,000. --

5,000. --

--

36,000. --

12,000. --

--

99,900.-- 33,300.--

--

--

G - e s a m m t b e t r a g 1,310,533.50447,691.37 16,422.30

553

1). Im Berichtjahre bezahlte Subventionen.

Kanton Zürich.

Korrektion d e r Reppisch b e i Dietikon

.

.

.

.

F r . 6,863. 14

Kanton Bern.

Fr.

Korrektion des Saxetenbaches bei Wilderswyl .

Verbauung des Sagislauenenzuges bei Matten .

n Verbauung des Horlauibaches bei Frutigen n Verbauung d. Gonten- u. Gersternbacb.es bei Sigriswyl n Neubau der Gontenbachschale n Verbauung des Rübly- und Bürgisgraben bei Saauen » Verbanung des Kauflisbaches bei Saanen .

n Korrektion der Simme zwischen Lenk und Oberried n Korrektion der Simme zwischen Wallbach u. Niederdorf n Verbauung des Mattenbaches bei St. Stephan .

n Verbauung des Senggigrabens bei St. Stephan .

n Verbauung des Garfen- u. Reidenbaches bei Boltigen n Verbauung des Kratzbaches bei Thun n Korrektion d e r Zulg b e i Steffisburg .

.

.

. n Aarekorrektion zwischen Ottigen und Jabergbrücke B Korrektion und Verbaunng der Gürbe bei Blumenstein n Aarekorrektion zwischen Elfenau und Bern !t Korrektion der untern Ilfis zwischen Langnau und Emmenmatt .

.

.

.

.

.

.

.

.

19. Oenzkorrektion zwischen Wynigen und Bollodingen n

1.

2.

3.

4.

' 5.

6.

7.

8.

9.

10.

11.

12.

13.

14.

15.

16.

17.

18.

Total Kanton Schwyz.

1. Verbauuug des Schlierenbaches im Inner- Wäggithale 2. Verbauung des Tobelbaches bei Schwyz .

3. Verbauung des Steinbaches im Euthale bei Einsiedeln Total Kanton Unterwaiden ob dem Wald.

1. Verbauung der Zuflüsse der kleinen Schlieren .

2. Verbauung des Lauibaches bei Lungern .

Total Kanton Unterwaiden nid dem Wald.

Yerbauung des Steinibaches bei Hergiswyl Kanton Glarus.

Verbauung des Haslerbaches bei Haslen Kanton Freiburg.

Korrektion der Glane zwischen Siviriez und Macconens

2,973.

5,080.

1,187.

1,500.

1,866.

3,500.

6,300.

5,600.

3,500.

2,901).

400.

1,600.

2,100.

1,600.

2,900.

4,600.

9,932.

30 -- 05 -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- 29

7,532. 30 2,788. 23

Fr. 67,859. 17 Fr.

n n

8,240. 59 3,200. -- 3,z59. 49

Fr. 14,700. "08

»

1,480.

-- 5,080 --

Fr.

6,560. --

Fr.

Fr. 13,457. 40 Fr. 17,000. -- Fr.

8,000. --

536 Kanton Basel-Landschaft.

Korrektion des Hombnrger-Baches Fr.

Kanton St. Gallen.

1. Korrektion u. Verbauung des Kaltbrunner-Dorfbacb.es Fr.

2 . Verbauung d e s Vilterser-Baches .

.

.

. n

1.

2.

3.

4.

Total Kanton Graubünden.

Korrektion der Locbrüfe, Gemeinde Fläscb Rechtsseitige Bewuhrung der Moësa bei Cabbiolo Rechtsseitige Bewuhrung der Moësa bei Lostallo Rechtsseitige Bewuhrung der Moësa bei St. Vittore .

Total

Kanton Thurgau.

Korrektion d e s Tegelbaches b e i Islikon .

Kanton Tessin.

1 . Korrektion d e r Maggia b e i Cevio .

2. Korrektion der Maggia bei Moghegno

.

.

.

.

3,800. -- 386. 24 4,186. 24

Fr. 13,086. 72 n n n

1,408. 67 1,866. 82 3,250. --

Fr. 19,612. 21 . Fr. 10,000. --

.

Fr.

n

Total Kanton Waadt.

Verbaunngsarbeiten bei Bougy und Perroy

Fr.

2,975. 83

.

9,968. 9T 32,447. 64

Fr. 42,416. 61 Fr.

2,000. --

Kanton Wallis.

1. Verbauung der Bonne Eau bei Sierre Fr.

65. -- 2 . Verbanung d e r Lizerne b e i Ardon .

.

.

. n 20,000. -- 3. Verbaunng der Wildbäche St. Bernard, Grand ßey 2,136. 85 Brusou und Proz-Frey, Gemeinde Bagnes .

n 4. Verbauung des Torrent Neuf und Torrent des Glariers, Gemeinde Collombey-Muraz 2,368. 6& n 5. Entsumpfungskanal auf Gebiet der Gemeinde Raron 1,648. 81 n 6. Entsnmpfungskanäle auf Gebiet der Gemeinden St.

Léonard und Sion 699. 46 » 7. Entsumpfungskanäle auf Gebiet der Gemeinde La Batiaz » 2,450. 52 Total Fr. 29,369. 32 Kanton Neuenburg.

Schntzbantenin der Reuse-Schlucht unterhalb Brot-dessous

Fr.

5,000. --

G e s a m m t b e t r a g Fr. 250,000. -- Ferner kommen noch hinzu : Im Jahre 1888 bezahlte Arbeiten:

ausgeführte, aber aus dem BüdgetUvedite 1889

537 Kanton ,, » ,, -

Zürich .

Luzern.

Uri .

.

Schwyz Graubünden .

Fr.

,, ,, ,,

13,136. 86 19,831. 63 7,066. 85 33,493. 48 29,662. 35

Total Fr. 103,191. 17

Außerdem wurden aus der Hülfsmillion bezahlt: Dem Kanton Graubünden für ein Wuhr am Hinterrhein bei Fiirstenan-Zollbrücke Dem Kanton Wallis für den Entsumpfungskanal bei Raron

Fr.

,,

5,137. -- 824. 40

Total

Fr.

5,961. 40

und dem Kanton Uri (1889 zur Ansbezahlung gelangend) für die Verbauung des ßalanka-Baches bei Seedorf .

Fr.

785. 20

c. Durch ßundesrathsbeschlüsse bewilligte uml theilweise ausbezahlte Subventionen.

Bekapitulation auf 1. Januar 1889.

KostenAusMaximum der Voranschlag.

bewilligten bezahlte Bundes!mbvention.

Fr.

Fr.

Fr.

Kantone.

Zürich Bern Luzern Uri .

Schwyz .

Obwalden Nidwaiden Glarus Freiburg .

Solothurn Schaffhausen St. Gallen Graubünden Thurgau .

Tessin Waadt .

Wallis .

Neuenburg

.

Total

86,000. -- 1,611,569. 92 239,400. -- 231,300. -- 580,520. -- 184,400. -- 145,200. 277,920. -- 178,515. -- 150,000. -- 261,000. -- 572,162. -- 1,251,948. 60 39,493. 26 570,073. 49 14,OCO. -- 483,890. -- 84,900. --

28,666. -- 583,889. a7 89,002. 57 98,150. -- 230,039. 67 73,760. -- 69,600. -- 113,934. 67 71,038. -- 50,000. -- 98,700. -- 204,901. -- 469,274. 52 13,165. -- 230,926. 66 4,666. -- 177,207. 37 28,300. --

6,962,292.37

2,635,221.43

Snbveutioiisrest auf 1. Januar 1889.

Fr.

6,863. 14 336,063. 97 29,416. 11

-- 93,951.

51,240.

30,497.

52,801.

10,207.

60 -- 65 67 25

--

38,886. 43 62,504. 47 108,332. 28 12,133. 62 62,782. 80 2,000. -- 62,820. 63

-- 960,501.62

21,802. 86 247,826. -- 59,586. 46 98,150. -- 136,088. 07 22,520. -- 39,102. 35 61,133. -- 60,830. 75 50,000. -- 59,813. 57 142,396. 53 360,942. 24 1,031. 38 168,143. 86 2,666. -- 114,386. 74 28,300. --

1,674,719.81

538 Aus vorstehender Rekapitulation ergibt sich Folgendes: Die Werke, auf welche die vom Bundesrathe bewilligten und noch nicht gänzlich ausbezahlten Subentionen sich beziehen, sind im Ganzen devisirt zu Fr. 6,962,292. 27 (1887 Fr. 6,337,585. 87).

Die zugesicherten Subventionen betragen Fr. 2,635,221. 43 (1887 Fr. 2,397,087. 91) und es berechnet sich danach das durchschnittliche Beitragsverhältaiß zu 37.850/o (1887 37.82°/o). Nach dem gesetzliehen Maximum von 50 °/o würde sich die Beitragssumme Fr. 845,924. 70 höher stellen.

Noch nicht ausbezahlt waren von vorstehender zugesicherter Beitragssumme Fr. 1,674,719.81 (1887 Fr. 1,516,106. 06). Somit sind zu Abtragung dieser Summe 7 Annuitäten von Fr. 250,000, also abgesehen von neuen Bewilligungen, erforderlich.

3. Subventionirjing von Korrektionen und Verbauungen durch besondere BundesbeschlUsse.

a. Im ßerichtjahre zugesicherte Subventionen.

1) Durch Beschluß vom 18. Juni 1888 für die Verbauung des Bybaches bei Lungern, Kanton Unterwalden ob dem Wald, Kostenvoranschlag Fr. 245,000, Beitragsverhältniß 50 °/o, Beitragsmaximum Fr. 122,500.

2) Durch Beschluß vona 19. Juni 1888 für die Korrektion und die Verbauung der untern und obern Gryonne, Kanton Waadt, Kostenvoranschlag Fr. 350,000, Beitragsverhältniß 40 %, Beitragsmaximum Fr. 140,000.

3) Durch Beschluß vom 29. Juni 1888 für Sicherungs- und Wiederherstollungsarbeiten in der Vorstadt von Zug, Kanton Zug, Kostenvoranschlag Fr. 588,000, Beitragsverhältniß 50 °/o, Beitragsmaximum Fr. 294,000.

4) Durch Beschluß vom 7. Dezember 1888 für die Korrektion der Scheuß bei Biel (Bern), Kostenvoranschlag Fr. 274,000, Beitragsverhältniß 40 ü/o, Beitragsmaximum Fr. 109,600.

Dem ist Folgendes beizufügen : Infolge Erfüllung der gestellten Bedingungen sind im Rerichtjahre in Kraft getreten die Zusicherungen betreffend : a. die Korrektion der Engstligen bei Frutigen; b. die Verbauung des Eybaches bei Lungern ;

539

e. die Verbauung des Dorf baches von Niederurnen ; d. die Sicherungs- und Wiederherstellungsarbeiten in der Vorstadt von Zug; e. die Korrektion und die Verbauung der untern und obera Gryoune bei Bex, und f. die Tieferlegung des Merjelensees.

Fristverlängerungen wurden bewilligt betreffend Lorze (Zug) auf weitere 3 Jahre, und Korrektionen an der Thur (St. Gallen) bis 14. Dezember 1889.

In Behandlung ist geblieben ein Gesuch der Regierung von St. Gallen um Bewilligung einer Nachsubvention betreffend Werdenberger-Binnengewässerkorrektion.

b. Im Berichijahre bezahlte Subventionen.

1. An den Kanton Zürich: Für die Korrektion der Thur sammt Rhein an der Thurmündung, der Töß, Glatt, Limmat und der Sihl . Fr. 186,000. -- 2. An den Kanton Bern: a. Für die Aarekorrektion im Haslithale .

b. Für die Schleuse bei Nidau c. Für die Korrektion der Emme von der Gemeindegrenze Burgdorf-Kirchberg bis zur Kantonsgrenze Bern-Solothurn .

.

d. Für die Korrektion der Emme von Emmenmatt bis Burgdorf

,, ,,

40,000. -- 15,300. --

,,

29,972. 88

,,

52,662. 37

3. An den Kanton Unterwaiden nid dem Wald: Für Arbeiten an den Wildbächen bei Beckenried

,,

20,000. -

4. An den Kanton Freiburg : Für Arbeiten an der Juragewässerkorrektion

,,

10,000. --

,

33,000. --

5. An den Kanton Basel-Stadt: Für die Korrektion der Wiese

.

.

Uebertrag

.

Fr. 386,935. 25

540 Uebertrag Fr. 386,935. 25 6. An den Kanton Graubünden: a. Für die Rheinkorreküon im Domleschg . ,, 36,000. -- 4,856. 08 b. Für die Verbauung der Nolla .

. ,, c. Für die Rheinkorrektion auf Gebiet von 1,789. 83 Maienfeld und Fläsch .

7. An den Kanton Aargau: Für die Aarekorrektion zwischen Böttstein u n d d e m Rhein .

.

.

.

. ,,

62,600. --

8. An den Kanton Thurgau: Für die Korrektionen der Thur und Murg .

90,000. --

9. An den Kanton Tessin: Für die Tessiukon-ektion

.

.

.

10. An den Kanton Waadt: a. Für die Korrektion der Veveyse .

b. Für die Korrektion der Gryonne .

c. Für Arbeiten an der Juragewässerkorrektion .

.

.

.

.

.

d. Sanirung der Sümpfe der Orbe

.

,,

124,035. 50 20,000. -- 20,000. -- 10,000. -- 35,000. --

11. An den Kanton Wallis : Für Arbeiten an der Rhonekorrektion

76,739. 91

Ì2. An den Kanton Neuenburg: Für Arbeiten an der Juragewässerkorrektion .

.

.

.

.

.

10,000. --

Ì8. An den Kanton Genf: Für die Regulirung der Wasserstände des Genfersees .

.

.

.

.

.

154,700. --

Total

Fr. 1,032,656. 57

Außerdem wurden aus der Hülfsmillion, respektive dem allgemeinen Schutzbautenfond, an den Kanton Wallis bezahlt:

541 Für Korrektionsarbeiten an der Rhone auf Gebiet von Granges Für Uferschutz an der Rhone gegenüber der Grj'onne (Gemeinde Monthey) Ebenda

Fr. 11,914. 69 ,,

4,584. 38 9,168. 76

c. Durch Bundesbeschlusse bewilligte und theilweise ausbezahlte Subventionen.

Rekapitulation auf l. Januar 1889.

Kantone.

Kostenvoranschlag.

Fr.

Zürich Bern Obwalden Nidwaiden Glarus Zug .

Freibnrg *) Solothurn Basel-Stadt St. Gallen Graubünden Aargau .

Thurgau .

Tessin Waadt .

Wallis .

Genf Gesammtbetrag

5,630,997. -- 4,689,340. 14 245,000. -- 250,000. -- 300,000. -- 878,000. -- 594,600. 1,108,000. -- » 296,000. -- 4,872,875. -- 1,872,000. -- 950,000. -- 2,430,916. -- 3,039,000. -- 2,960,000. -- 1,803,599. -- 2,320,500. --

Maximum der Ausbewilligten bezahlte Bnndesf mbvention.

Fr.

Fr.

1,970,000. -- 1,591,200. -- 122,500. -- 125,000. -- 150,000. -- 410,000. -- 200,000. -- 360,000. -- 98,700. -- 1,949,150. -- 730,000. -- 380,000. -- 900,000. -- 1,520,000. -- 1,021,400. -- 541,600. -- 773,500. --

744,000. -- 559,164. 10

Subventionsrest auf 1. Jannar 1889.

Fr.

1,226,000. --

64 -- -- 50 72 91 --

1,032,035. 90 122,500. -- 51,000. -- 150,000. 410,000. -- 136,700. -- 360,000. -- 32,700. -- 1,949,150. 326,104. 36 275,400. -- 540,000. -- 1,395,964. 50 774,127. 28 374,860. 09 618,800. --

34,240,827. 14 12,843,050. -- 3,067,707. 87

9,775,342. 13

-- -- 74,000.

-- -- 63,300. -- -- 66,000. -- -- 403,895.

104,600.

360,000.

124,035.

247,272.

166,739.

154,700.

Aus vorstehender Rekapitulation ergibt sich Folgendes : Die Werke, für welche die Bundesversammlung bis Ende des Berichtjahres Beiträge bewilligt hat und die damals noch nicht vollendet waren, sind zusammen devisirt zu Fr. 34,240,827. 14 (1887 Fr. 32,783,827. 14). Die dafür zugesicherten Beiträge belaufen sich auf Fr. 12,843,050 (1887 Fr. 12,176,950) und das Bei*) Die unter Freiburg verzeichnete Bnndessubvention im Betrage von Fr. 200,000 vertheilt sich wie folgt: Frei bürg Fr. 70,000; Waadt Fr. 60,000 ; Nenenburg Fr. 70,000.

542

tragsverhältniß ist somit durchschnittlich 37.si °/o (1887 37.i* %).

Nach dem gesetzlichen Maximum von 50 °/o würde sich die Summe der .Bundesbeiträge um Fr. 4,277,363. 57 höher stellen. Noch nicht ausbezahlt, waren bei Abschluß der Rechnung für 1888 von obiger Beitragssumme Fr. 9,775,342. 13 (1887 Fr. 10,141,898).

Zu den vorstehend behandelten Unterabtheilungen 2 und 3 des Haupttitels ,,Allgemeines Wasserbauwesen" bemerken wir noch das Folgende: Aus den Verzeichnissen 2 a und 3 a ist ersichtlich, daß im Berichtjahre wieder eine bedeutende Zahl von Subventionszusicherungen durch den Bundesrath und durch besondere Bundesbeschlüsse erfolgt sind, und ebenso, daß die Werke, welche sie betreffen, sich ziemlich gleichmäßig auf die beiden Kategorien der Korrektionen im untern Laufe der Gewässer und der Wildbachverbauungen vertheilen, so daß letztere wieder in hervorragendem Maße dabei betheiligt sind. Dazu kommen dann noch einige Entsumpfungskanäle und als besonderartiges, nur theilweise in den Wasserbau einschlagendes, Unternehmen die Sicherungs- und Wiederherstellungsarbeiten in der Stadt, beziehungsweise Vorstadt Zug.

Die Verzeichnisse 2 b und 3 b zeigen, daß die subventionirten Werke sich auch in großem Umfange in Ausführung befanden, so zwar, daß bezüglich der vom Bundesrathe zugesicherten Beiträge der Büdgetkredit nicht zu voller Ausrichtung der entsprechenden Beitragszahlungen ausreichte, bezüglich der ändern Kategorie aber meist die in den betreffenden Bundesbeschlüssen festgesetzten JahresMaxima zu verabfolgen waren.

Die Ausführung und die darauf bezügliche Bethätigung der eidg. Bauverwaltung vollzogen sich übrigens regelmäßig nach den für das Jahr genehmigten Bauprogrammen und dem festgesetzten Geschäftsgange. Daß zwar Arbeiten, die sich im unmittelbaren Bereiche der Gewässer befinden, soweit ihre Ausführung nicht auf die Wintermonate beschränkt werden konnte, von dem außerordentlichen Charakter des Jahrganges mehr oder weniger gehemmt und benachtheiligt werden mußten, ergibt sich von selbst. Dagegen blieben die Arbeiten selbst von wesentlichen Beschädigungen verschont, wie es denn überhaupt als sehr erfreuliche Thatsache hervorgehoben werden darf, daß trotz einer erfahrungsgemäß noch kaum dagewesenen Frequenz von Hochwassern an den vom Bunde subventionirten Korrektions- und Verbauungswerken
ein im Verhältnisse zu dem großen, über fast alle Kantone sich erstreckenden'Umfange derselben nennenswerther Schaden nicht entstanden ist. Die Folge davon ist denn auch die, daß die Erfahrungen dieses Hochwasserjahres nicht die Wirkung

543

gehabt haben, von der Ausführung solcher Arbeiten abzuschrecken, sondern vielmehr neuen Projekten HU Flüssen und Wildbächen, gerufen haben, wo sie in regelrechtem Sinne noch nicht bestehen.

4. Hydrometrie.

Das von der hydrometrischen Abtheilung des Oberbauinspektorates bearbeitete Netz der Pegelstationen hat im Beriehtjahre einen Zuwachs von 12 Stationen erfahren, so daß nun die Gesammtzahl derselben 109 beträgt.

Da seitens der schweizerischen meteorologischen Centralanstalt die Daten über die mittleren Lufttemparaturen und Niederschlagshöhen für ein bestimmtes Semester jeweilen erst nach Ablauf der nächstfolgenden, geliefert werden können und dadurch bisher die Publikation der graphischen Darstellung der schweizerischen hydrometrischen Beobachtungen stetsfort in unliebsamer Weise verzögert worden ist, hat man sich veranlaßt gesehen, diese meteorologischen Angaben auf 3 besondern Tafeln herauszugeben. Infolge dessen ergab sich auf den übrigen Tafeln etwas mehr Raum und es konnten, statt wie bis anhin nur 71 Pegelkurven, deren 97 zur Darstellung gebracht werden. Die bearbeiteten und publizirten Stationen vertheilen sich auf die verschiedenen Flußgebiete wie folgt: Bearbeitet. Publizirt.

Rheingebiet 21 18 Aaregebiet 33 31 Reußgebiet .

. 1 4 11 Limmatgebiet .

.

9 9 Rhonegebiet 23 20 Tessingebiet .

.

9 8 Total

109

97

Die Anzahl der pro Halbjahr herausgegebenen Tafeln beträgt nun 13, gegenüber 10 im vorigen Jahre.

Der Textanhang zu den graphischen Darstellungen konnte aus den gleichen Gründen, wie sie im vorjährigen Berichte rnitgetheilt worden sind, noch nicht vollständig im Manusoript hergestellt werden, jedoch dürfte auf Ende 1889 wenigstens der Jahrgang 1886 zum Drucke gelangen.

Mit der Versicherung der Nullpunkte der Pegelstationen, der Anknüpfung derselben an Fixpunkte des schweizerischen Präzisions-

544

nivellements und mit der Aufnahme von bezüglichen detaillirten Croquis wurde fortgefahren, wobei im Berichtjahre weitere 50 Stationen erledigt werden konnten und zwar : ßheingebiet 8, Aaregebiet 17, Reußgebiet 9, Limmatgebiet 2, Rhonegebiet --, Tessingebiet 14. -- Im Zusammenhang damit sind auch die in den einzelnen Heften des schweizerischen Präzisionsnivellements und in dem sonstigen vorhandenen Aktenmaterial von den betreffenden Stationen sich vorfindenden Notizen über die frühere absolute Höhentage und allfällige Veränderungen der Pegelnullpunkte, gesammelt und auf ihre Richtigkeit geprüft worden, so daß nun für eine ziemlich große Anzahl von Pegelstationen zusammenhängende Beobachtungsreihen für längere Zeitperioden in zuverläßiger Weise angegeben werden können. Die diesbetreffend gewonnenen Ergebnisse werden jeweils in Tafeln zusammengestellt, von welchen hernach die dabei interessirten kantonalen Behörden auf heliographischem Wege hergestellte Kopien erhalten.

Um die Versicherung der Pegelnullpunkte auf möglichst solide Weise bewerkstelligen zu können, wurde im Berichtjahre mit der Setzung von Bronzefixpunkten begonnen, welche nebst eidgenössischem Kreuz, Nummer und Jahrzahl, den Text: Pegel-NullpunktVersicherung a , respective ,,Repère du zéro du limnimètre" tragen.

Diese Fixpunkte, von denen auf Ende 1888 insgesammt 43 zur Erstellung gelangt sind, sollen laut einer mit dem eidgenössischen topographischen Bureau und der schweizerischen geodätischen Kommission getroffenen Vereinbarung, seitens der eidgenössischen Stände, desselben Schutzes theilhaftig werden, wie die Fixpunkte des schweizerischen Präzisionsnivellements.

Von einer großem Anzahl von Pegelstationen konnte bisanhin die absolute Höhenlage der Nullpunkte nicht iu zuverläßiger Weise bestimmt werden, weil die zum Anschluß benutzbaren Polygonzüge des Präzisionsnivellements zu weit abseits gelegen sind. -- Es be/ trifft dies namentlich die Stationen längs der Aare von Brügg bis Attisholz, längs der Reuß von Rathhausen bis Mellingeu und beinahe ausnahmslos sämmtliche an der Thur belegenen. Infolge dessen wurde, im Einverständnisse mit dem eidgenössischen topographischen Bureau, an die schweizerische geodätische Kommission das Gesuch gestellt, das Niveilementnetz durch entsprechende Polygonzüge längs der Aare, Reuß und Thur im Laufe
der Jahre 1889 und 1890 ergänzen lassen zu wollen und es wurde diesem Gesuche auch bereitwilligst entsprochen. Dabei sollen die Kosten der eigentlichen Operationsarbeiten zur Hälfte von der Bauabtheilung des Departements des Innern, zur ändern Hälfte vom eidgenössischen topographischen Bureau getragen, die Berechnungen und Publikationen jedoch von der schweizerischen geodätischen Kommission übernommen werden.

545 Neben einer Reihe kleinerer hydrometrischen Arbeiten sind am Tessin bei Giubiasco 3 Wassermengenbestimmungen vorgenommen und in ausführlicher Weise graphisch bearbeitet worden.

Die, wie vorerwähnt, für das Berichtjahr publizirten Wasserstandskurven bringen das außergewöhnliche Verhalten der schweizerischen Gewässer während dieses Jahres zur Anschauung. Dasselbe war in der ersten Jahreshälfte besonders veranlaßt durch das Schmelzen der ungeheuren Sehneemassen, -welche der Winter in den Vorbergen und dem Hochgebirge aufgehäuft hatte, aber doch auch an verschiedenen Orten schon unterstützt durch starke Regengüsse. Auch in das zweite Halbjahr hinein machte sich vom Hochgebirge her der Einfluß der Schneeschmelze geltend, dazu kamen dann aber jene mächtigen Niederschläge, welche in den Monaten August, September und Oktober an fast allen Gewässern der Schweiz ungewöhnliche, zum Theil katastrophenartige Hochwasser veranlaßten. Eine auffallende Ausnahme machte der Genfersee.

Derselbe erreichte, trotzdem die Rhone ganz dem Charakter des Jahrganges entsprach, niemals einen schädlichen Stand. Es besteht daher kein Zweifel, daß dies den vom Bund subventionirten Regulirungseinrichtungen in Genf zu verdanken war, und es liegt in dieser Erfahrung der Beweis für das Gelingen jenes Werkes.

Zu erwähnen ist hier noch eine Anregung, welche beim Bundesrathe im Sinne der Erweiterung der hydrometrischeu Arbeiten in Form der Herausgabe einer schweizerischen Wasserkräftestatistik und Herbeiziehung weiterer Arbeitskräfte zu diesem Behufe gemacht wurde. Die Erledigung dieser Angelegenheit fällt nicht mehr in das Berichtjahr.

5. Die Linthunternehmung.

Dem von der eidgenössischen Linthkommission dem Bundesrathe in gewohnter Weise für das Jahr 1888 eingereichten Geschäftsbericht entnehmen wir Folgendes: Infolge der Wahl des bisherigen Mitgliedes für Zürich und Präsidenten der Linthkommission Herrn W. Hauser in den Bundesrath wurde von der Regierung des Kantons Zürich als Mitglied und sodann vom Bundesrathe als Präsident Herr Regierungsrath Nägeli gewählt. Als Stellvertreter für den Kanton Zürich bezeichnete die Regierung Herrn Regierungsrath Eschmann."

Bnndesblatt. 4l. Jahrg. Bd. Î.

36 a

546 Die Linthkommission hielt zur Besorgung ihrer Geschäfte drei Sitzungen in Zürich ab und nahm überdies eine Inspektion an der Linth (Escher- und Linthkanal) vor. Die Linthsteuer wurde auch im letzten Jahre zu 4 Rappen pro Are bezogen.

Die Unfallversicherung für die Lintharbeiter wurde, nachdem sie laut Mittheilung im letzten Berichte Gegenstand eingehender Prüfung einer Subkommission gewesen war, auf Bericht und Antrag derselben durch Vertrag mit einer Versicherungsgesellschaft geregelt.

Bin noch vor dem Zustandekommen dieses Vertrages erfolgter, den Tod eines Arbeiters herbeiführender Unfall fand seine Erledigung durch gütliches Uebereinkommen mit der Wittwe.

Weitere Mittheilungen betreffen Marchungsanstände, die Schifffahrtsbewegung auf dem Linthkanal, sodann die Bemühungen der Linthkommission für Beseitigung von Schifffahrtshindernissen bei Rapperswil und die Führung der Telephonlinie Glarus - Zürich über die Linthdämme.

Betreffend Straßen- und Brückenangelegenheiten ist besonders zu erwähnen die Anlage einer 1,50 m. breiten Brücke über den Escherkanal auf Kosten der Linthunternehmung und Beitragleistung derselben an den Umbau von zwei bisher hölzernen Brücken in Eisenkonstruktion über den Linthkanal, wobei durch Beseitigung der hölzernen Joche für die Sehifffahrt ein bedeutender Vortheil erzielt wurde.

Im Einverständniß mit dem Kanton Glarus wurde die Korrektion des parallel zum Escherkanal laufenden Seegrabens von 227 m. zunächst dem See ausgeführt.

Die Arbeiten an den Linthkanälen selbst finden sich in der nachstehenden Rechnung benannt. Als Neu- oder Ergänzungsbauten sind besonders die nun vollendeten Dammerhöhungen am Linthkanal und ebenda die submersiblen Leitwerke zu nennen, durch welche ein o Mittelprofil von gleichmäßiger Breite hergestellt und damit die Ausbildung eines regelmäßigen, der Schifffahrt gutes Fahrwasser bietenden Flußbettes bewirkt wird.

Die Einnahmen und Ausgaben im Berichtjahre und der daraus sich ergebende Vermögensstatus werden angegeben wie folgt:

847 Betriebsrechnung.

Einnahmen.

Ordentliche: Kapitalzinse ;j Pachtzinse Beiträge der Genoßamea .

.

Liiithzollentschädigung vom Bund Verschiedenes Außerordentliche: Zuschuß pro 1888 IV. Rate

Fr.

,, . ,, . ,, ,, . ,,

8,708. 85 15,388. 10 17,615. 74 15,142. 86 2,204. 06 10,000. --

Fr. 69,059. 61 Ausgaben.

Escherkan.il.

Wuhrbauten Damm- und Hintergrabenarbeiten Seegraben (die Hälfte pr. Kanton Glarus)

Fr.

,, . ,,

6,734. 26 2,049. 83 1,716. 86

Fr.

10,500. 95

Dammbauten ,, Uferbauten von Stein und Faschinen .

. ,, Ausschorren und Arbeit per Schifffahrt .

. ,, Reckwege- u n d Dämme-Unterhalt .

.

- T I Dotationsboden « .

.

.

.

.

. ,, Allgemeine Auslagen, Besoldungen, Kommissionen, Schiff und Geschirr etc ,,

12,510. 84 21,835. 72 170. 47 1,772. 6 3 672. 5 0

Linlhkanal.

14,604. 09

Ausserordentliche Auslagen.

Neue Linthbrücke Todesfall- und Unfallkosten

.

Ueberschuß der Ausgaben G l e i c h den E i n n a h m e n

,, ,,

5,891. 74 1,151. 40

Fr. 69,110. 34 ,, 50. 73 Fr. 69,059. 61

548 Fondsrechnnng.

Aktiven

. F r . 361,613. 96

Hievon ab: Zuschuss an den Betrieb

,, Restiren

10,000. --

Fr. 351,613. 96

Bilanz auf M. Dezember 1888.

Liegenschaften Fr. 102,345. 60 Schuldbriefe und Guthaben . ,, 216,874. 63 Restanzen von Zinsen etc.

9,912. 19 n Mobiliar ,, 8,000.

-- ; Schuld der Betriebsrechnung ,, 545. 60 Baarsehaft ,, 13,935. 94 V e r m ö g e n E n d e 1888 Fr. 351,613. 96

549

Reglement über

die Verwendung des zu Gunsten der meteorologischen Centralanstalt ausgesetzten Legates.

(Vom 6. März 1889.)

Der s c h w e i z e r i s c h e B u n d e s r a t h , auf den Bericht und Antrag seines Departements des Innern, beschließt: Art. 1. Der nach Erstellung der Säntisstation übrig 'bleibende Theil des Brunner'schen Legates soll ausschließlich bestimmt sein für besondere wissenschaftliche Arbeiten aus dem Gebiete der Meteorologie, die von der meteorologischen Centralanstalt, d. h. von Mitgliedern der Fachkommission, oder dem Direktor, ausgeführt oder geleitet werden.

Art. 2. In der Regel soll nur über den Zinsertrag des Legates verfügt werden; ein auffiahmsweiser Eingriff in das Kapital darf nur stattfinden, wenn daraus eine Neubaute ·oder ein Apparat von bleibendem Werth erstellt wird.

Art. 3. Die Ausgaben der meteorologischen Kommission aus dem Brunnerlegate sind jçweilen in gleicher Weise vor·Äuberathen, wie das Budget der laufenden Ausgaben, und dem Bundesrathe zur Genehmigung vorzulegen.

Art. 4. Dieses Reglement tritt sofort in Kraft. Das Departement des Innern ist mit der Vollziehung desselben .beauftragt.

B e r n , den 6. März 1889.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Hammer.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

Bundesblatt. 41. Jahrg. Bd. I.

37

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrathes an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahr 1888.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1889

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

11

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

16.03.1889

Date Data Seite

465-549

Page Pagina Ref. No

10 014 293

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