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22.009 Aussenpolitischer Bericht 2021 vom 2. Februar 2022

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen hiermit den Aussenpolitischen Bericht 2021 und ersuchen Sie, davon Kenntnis zu nehmen.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

2. Februar 2022

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Ignazio Cassis Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

2022-0381

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Zusammenfassung Der Aussenpolitische Bericht 2021 gibt einen Überblick über die Aussenpolitik der Schweiz im Jahr 2021. Gestützt auf Artikel 148 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes legt der Bundesrat darin Rechenschaft ab über die aussenpolitischen Aktivitäten, insbesondere mit Bezug auf die Aussenpolitische Strategie 2020-2023 (APS 20-23), gemäss deren Struktur der Bericht gegliedert ist. Basierend auf dem Bundesratsentscheid vom 11. Mai 2011 geht der Bericht zudem auf ein Schwerpunktthema vertieft ein. Dieses Jahr befasst er sich mit dem institutionellen Abkommen Schweiz-EU.

Kapitel 1 schildert die weltpolitische Lage und verortet die wichtigsten aussenpolitischen Massnahmen der Schweiz im Berichtsjahr. Kapitel 2 erläutert das Instrumentarium zur Sicherstellung der aussenpolitischen Kohärenz. Kapitel 3 befasst sich mit dem Schwerpunktthema. Es erläutert den Entscheid des Bundesrates, das institutionelle Abkommen nicht zu unterzeichnen, zeigt auf, dass die Schweiz eine zuverlässige und engagierte Partnerin der EU bleibt und dokumentiert den Willen des Bundesrats, den bilateralen Weg fortzuführen.

Kapitel 4 widmet sich dem ersten thematischen Schwerpunkt der APS 20-23: Frieden und Sicherheit. Die guten Dienste der Schweiz blieben stark nachgefragt. Das Gipfeltreffen der USA und Russlands in Genf und das Treffen von Spitzenvertretern der USA und Chinas in Zürich verdeutlichten, dass die eigenständige Aussenpolitik der Schweiz und ihre Rolle als glaubwürdiger und diskreter Gaststaat geschätzt werden.

Die Neutralität der Schweiz gewinnt wieder an internationaler Relevanz. Der zweite thematische Schwerpunkt der APS 20-23, Wohlstand, wird in Kapitel 5 behandelt.

Dieses erläutert, wie sich die Schweiz in einem anspruchsvollen Umfeld für gute Rahmenbedingungen für ihre Wirtschaft und eine enge Zusammenarbeit bei der Bildung, Forschung und Innovation einsetzte. Ebenfalls wird gezeigt, wie die Schweiz im Rahmen ihrer internationalen Zusammenarbeit bestehende Programme angepasst und neue Programme geschaffen hat, um Entwicklungsländer bei der Bekämpfung der Folgen der Pandemie zu unterstützen. In Kapitel 6 wird der dritte thematische Schwerpunkt der APS 20-23 dargelegt: die Nachhaltigkeit im Bereich der Aussenpolitik. Die tiefgreifenden Auswirkungen der Covid-19-Krise haben die Umsetzung der Agenda 2030
weltweit erheblich verlangsamt. Kapitel 6 greift mit der Digitalisierung den vierten und letzten thematischen Schwerpunkt der APS 20-23 auf. Nicht zuletzt dank der erfolgreich gestarteten Stiftung «Geneva Science and Dipomacy Anticipator» ist die Schweiz gut positioniert, um die globalen Debatten betreffend Digitalisierung und neue Technologien mitzuprägen und das Zusammenspiel von Wissenschaft und Diplomatie zum gegenseitigen Nutzen zu fördern.

Kapitel 8 analysiert die Entwicklung verschiedener bilateraler Dossiers mit der EU sowie die Beziehungen mit den EU/EFTA-Staaten und dem Vereinigten Königreich.

Kapitel 9 erläutert die Beziehungen zu den weiteren Schwerpunktregionen und zu den globalen Schwerpunktländern der Schweiz. In Kapitel 10 wird die Aussenpolitik auf multilateraler Ebene aufgezeigt: Die Kandidatur der Schweiz für den UNO-Sicherheitsrat 2023/24 ist auf Kurs. In Kapitel 11 werden Ressourcenfragen und die Kommunikation behandelt. Den Abschluss des Berichts bildet Kapitel 12 mit einer Bilanz und einem Ausblick.

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Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung

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1

Weltpolitische Entwicklungen 2021 1.1 Konkurrierende Grossmächte 1.2 Regionalisierung 1.3 Globale Herausforderungen 1.4 Multilateralismus unter Druck 1.5 Instabilität in Europas Nachbarschaft

5 6 7 7 9 9

2

Kohärenz in der Aussenpolitik

11

3

Schwerpunktkapitel: Institutionelles Abkommen Schweiz-EU 3.1 Verhandlungsverlauf 3.2 Entscheid des Bundesrates 3.3 Fortführung und Entwicklung des bilateralen Wegs

12 12 13 14

4

Frieden und Sicherheit 4.1 Gute Dienste und Friedensförderung 4.2 Internationale Sicherheit 4.3 Kandidatur für den UNO-Sicherheitsrat 4.4 Menschenrechte 4.5 Humanitäres 4.6 Migration und Flucht

17 17 18 19 20 21 21

5

Wohlstand 5.1 Globales Wirtschaftssystem 5.2 Wirtschafts-, Finanz- und Freihandelsabkommen 5.3 Bildung, Forschung und Innovation 5.4 Entwicklungszusammenarbeit

22 22 23 23 24

6

Nachhaltigkeit 6.1 Agenda 2030 6.2 Umwelt und Klima 6.3 Wasser 6.4 Energie 6.5 Finanz und Unternehmensführung 6.6 Katastrophenvorsorge 6.7 Gesundheit 6.8 Kultur

26 26 26 27 28 28 29 29 30

7

Digitalisierung 7.1 Digitale Gouvernanz 7.2 Cybersicherheit

31 31 31 3 / 92

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7.3 7.4 7.5

Digitale Selbstbestimmung Tech4Good Wissenschaftsdiplomatie

32 33 33

8

Europa 8.1 Entwicklungen in den bilateralen Dossiers 8.2 Nachbarstaaten und übrige EU/EFTA-Staaten 8.3 Beziehungen zu UK

34 34 37 37

9

Regionen und globale Schwerpunktländer 9.1 Eurasien 9.2 Amerikas 9.3 MENA 9.4 Subsahara-Afrika und Frankophonie 9.5 Asien und Pazifik

38 38 39 40 41 41

10 Multilateralismus 10.1 UNO 10.2 Internationales Genf und Gaststaat 10.3 OSZE, Europarat 10.4 OECD, Bretton-Woods und Entwicklungsbanken 10.5 G20 10.6 Völkerrecht

42 42 43 44 45 46 46

11 Ressourcen 11.1 Aussennetz und Personal 11.2 Krisenmanagement und Sicherheit 11.3 Konsularische Dienstleistungen 11.4 Verständnis der Aussenpolitik im Inland 11.5 Landeskommunikation im Ausland

47 47 48 49 49 49

12 Bilanz und Ausblick

50

Abkürzungsverzeichnis

51

Anhänge 1 Berichte des Bundesrates zu aussenpolitischen Aspekten 2 Publikationen des EDA 3 Stand Zielerreichung Aussenpolitische Strategie 2020-2023

57 64 70

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Bericht 1

Weltpolitische Entwicklungen 2021

Im Jahr 2021 haben sich zwei epochenbildende Ereignisse zum zwanzigsten Mal gejährt: die Anschläge vom 11. September 2001 und Chinas Beitritt zur Welthandelsorganisation (WTO). Auf ersteres reagierten die USA mit einem globalen Krieg gegen den Terror, der unter anderem durch die Militärinterventionen in Afghanistan und Irak geprägt war. Chinas Integration in die Weltwirtschaft wiederum verlieh der Globalisierung zusätzlichen Antrieb und trug massgeblich dazu bei, dass diese zu einem Megatrend der vergangenen Jahrzehnte wurde.

Ein Blick auf beide Entwicklungslinien heute lässt eine Zeitenwende erkennen. Mit dem Abzug aus Afghanistan verschiebt sich der Fokus der US-Aussenpolitik von der Terrorbekämpfung auf die Beziehungen mit rivalisierenden Grossmächten. China steht dabei im Zentrum. Entgegen der vor zwanzig Jahren weitverbreiteten Annahme hat die markwirtschaftliche Öffnung Chinas nicht die erhoffte politische und gesellschaftliche Liberalisierung mit sich gebracht hat. Stattdessen ist die Volksrepublik rasant zu einer Grossmacht aufgestiegen, die selbstbewusst ein politisches, gesellschaftliches und wirtschaftliches Gegenmodell zum Westen propagiert. Heute verdichten sich die Anzeichen, dass sich China wieder stärker nach innen wendet und sein Wachstum künftig weniger stark von weltwirtschaftlicher Verflechtung abhängig machen will.

Der Systemkonflikt zwischen den USA und China zeigte sich im Berichtsjahr in Handels-, Menschenrechts- und zahlreichen weiteren Fragen. Ein geopolitischer Brennpunkt waren das Süd- und das Ostchinesische Meer. China untermauerte seine Souveränitätsansprüche mit erhöhten militärischen Aktivitäten. Die Spannungen verschärften sich insbesondere betreffend Hongkong und Taiwan. Die USA unterstrichen durch eine vertiefte trilaterale Sicherheitspartnerschaft mit Australien und dem Vereinigten Königreich (AUKUS) ihren Willen, langfristig als Ordnungsmacht für einen freien und offenen asiatisch-pazifischen Raum einzustehen.

Die Neuausrichtung der US-Aussenpolitik ging 2021 mit transatlantischen Friktionen einher, die unter dem neuen Präsidenten Joe Biden in diesem Ausmass nicht antizipiert wurden. In Afghanistan trugen die mangelnde Koordination des Abzugs und der überraschend schnelle Zusammenbruch der Zentralregierung in Kabul dazu bei, dass das Staatsbildungsprojekt in
einem chaotischen Umfeld ein jähes Ende fand. Auch die Schweiz musste eine anspruchsvolle Evakuationsoperation durchführen und ihr Kooperationsbüro vorübergehend schliessen (Ziff. 9.5). Ebenfalls für Verstimmung sorgte, dass AUKUS ohne Kenntnis der Kontinentaleuropäer verhandelt wurde. Wie sich die transatlantischen Beziehungen weiterentwickeln, bleibt abzuwarten und wird wohl je nach Thema variieren. Im Streit um Strafzölle kam es zu einer Annäherung.

Erkennbar ist, dass die USA ihre nationalen Interessen heute enger als in der Hochblüte der «Pax Americana» interpretieren und ihr nach wie vor machtvolles Instrumentarium selektiver zur Förderung der internationalen Stabilität einsetzen.

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1.1

Konkurrierende Grossmächte

Eine neue Epoche zeichnet sich ab, noch bleiben ihre Konturen aber diffus. Vieles ist im Fluss. Einige Charakteristika lassen sich dennoch identifizieren. Im Vordergrund steht dabei die wachsende Konkurrenz der Grossmächte und einiger Regionalmächte.

Auch wenn die internationale Politik zunehmend im Bann der strategischen Rivalität zwischen den USA und China steht, wird die Welt zugleich multipolar. Russlands ultimative Forderungen nach einer Neugestaltung der europäischen Sicherheit und die entsprechenden Selbstbeschränkungen der USA und der NATO verdeutlichen dabei, dass das Ringen um Einfluss auch im europäischen Kontext anhält.

Machtpolitik erlebt weltweit eine Renaissance, stabilisierende Faktoren wie die konventionelle und nukleare Rüstungskontrolle erodieren. Neben einem verbreiteten Trend militärischer Aufrüstung werden auch mehr denn je wirtschaftliche Instrumente wie Sanktionen für politische Zwecke verwendet. Im Berichtsjahr war aber auch ein Wille der Grossmächte erkennbar, ihre Differenzen mit diplomatischen Mitteln anzugehen und Kommunikationskanäle wieder zu öffnen. Diese Bereitschaft zum Dialog trug dazu bei, dass Eskalationsrisiken wenigstens teilweise eingedämmt werden konnten und Kooperationsmöglichkeiten ausgelotet wurden, was mit Blick auf die wachsenden globalen Herausforderungen bedeutsam ist.

Solche Bemühungen um Verständigung werden von der Schweiz nach Kräften unterstützt. Ihre guten Dienste zur Förderung von Dialog unter Nichtgleichgesinnten gewinnen im aktuellen weltpolitischen Umfeld weiter an Bedeutung. Im Jahr 2021 rückte dabei ihre Rolle als Gastland für solche Gespräche in den Fokus. Der Genfer Gipfel zwischen den USA und Russland im Juni zählte zu den wichtigsten diplomatischen Treffen des Jahres und war auch für die Schweiz ein aussenpolitischer Höhepunkt (Ziff. 4.1). Die sich daraus ergebenden russisch-amerikanischen Dialoge über strategische Stabilität und Cybersicherheit fanden teilweise ebenfalls in Genf statt.

Ein Treffen zweier ranghoher Vertreter Chinas und der USA in Zürich im Oktober ebnete seinerseits den Weg für ein virtuelles Gipfeltreffen zwischen den Präsidenten Joe Biden und Xi Jinping im November. Das Profil der Schweiz als glaubwürdige und der Diskretion verpflichtete Anbieterin guter Dienste ist auf der internationalen Bühne anerkannt.
Die Schweiz hat aber nicht nur Brücken gebaut, sondern in Einklang mit der Aussenpolitischen Strategie 2020-2023 auch ihren eigenen Beziehungen mit Grossmächten hohe Bedeutung beigemessen. So konnte sie am Rande des Genfer Gipfels mit den Präsidenten und Aussenministern der USA und Russlands Treffen abhalten. Mit den USA konnte im Oktober ein erster strategischer Partnerschaftsdialog zwischen der Staatssekretärin des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und der stellvertretenden Aussenministerin der USA durchgeführt werden.

Dieser soll künftig jährlich stattfinden und stärkt die dynamischen und vielfältigen bilateralen Beziehungen mit dem zweitwichtigsten Handelspartner der Schweiz weiter. Schliesslich verabschiedete der Bundesrat eine China-Strategie 2021-2024. Er stärkte damit die Grundlagen für eine ausgewogene, kohärente und koordinierte Politik gegenüber der Volksrepublik, die heute der drittwichtigste Handelspartner der Schweiz ist.

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1.2

Regionalisierung

Die Globalisierung bleibt ein wichtiger Treiber der internationalen Beziehungen. Die im Aussenpolitischen Bericht 2020 identifizierte gegenläufige Entwicklung einer Deglobalisierung respektive Regionalisierung hat sich jedoch akzentuiert. Regionale Arrangements gewinnen angesichts der geopolitischen Rivalitäten und dem damit verbundenen Ringen um Einflusssphären an Bedeutung. Dies zeigt sich etwa im Handelsbereich, wo die Reform und Modernisierung der WTO umstritten sind. Das Risiko, dass divergierende regionale Normenräume entstehen, die die globale Ordnung unterminieren, ist real und manifestiert sich etwa bei technischen Standards. Ebenfalls dürften die Lehren, die Staaten und Unternehmen aus der anhaltenden Pandemie ziehen, einer Regionalisierung Schub verleihen. Die Risiken globaler Lieferketten für gewisse essenzielle Güter wurden augenfällig. Schliesslich ermöglichen Fortschritte in der Automatisierung eine Rückverlagerung der industriellen Produktion aus Billiglohnländern in die Zielmärkte («reshoring»), was die Regionalisierung ebenfalls begünstigt.

Für die Schweiz bedeutet dieser Trend: Europa bleibt ein zentraler Bezugsrahmen ­ auch wenn sich der weltpolitische Schwerpunkt in den asiatisch-pazifischen Raum verlagert und die Schweizer Aussenpolitik aus gutem Grund global ausgerichtet ist.

Geografie und Grundwerte machen die Schweiz zu einem festen Bestandteil einer europäischen Gemeinschaft von Staaten, die ihre Interessen in einer stark globalisierten Welt wahren müssen. Die Entwicklungen der EU sind dabei auch für die Schweiz relevant. Die EU war zwar im Berichtsjahr weiterhin mit inneren Divergenzen konfrontiert und konnte ihren eigenen Ansprüchen als geopolitische Akteurin nicht umfassend genügen. Sie zeigte sich aber auch krisenresistent, etwa mit ihrer Leitidee des «Green Deal» und dem Fonds «NextGenerationEU» für die wirtschaftliche Erholung nach der Covid-19-Krise. Zudem bleibt die EU eine Schlüsselakteurin für die Stabilisierung des regionalen Umfelds.

Die Schweiz zeigte im Berichtsjahr, dass sie auch ohne das institutionelle Abkommen eine zuverlässige und engagierte Partnerin der EU ist. Es bleibt das Ziel des Bundesrats und höchste aussenpolitische Priorität, die enge Partnerschaft zwischen der Schweiz und der EU auf der Basis des bilateralen Wegs fortzuführen. Angesichts
der engen Verflechtung zwischen der Schweiz und der EU und ihren Mitgliedstaaten ist diese Partnerschaft im gegenseitigen Interesse. Zudem verfolgen die Schweiz und die EU in zahlreichen aussenpolitischen Fragen dieselben Ziele und arbeiten oftmals eng zusammen. Das Schwerpunktkapitel dieses Berichts erläutert den Entscheid des Bundesrats, das institutionelle Abkommen nicht zu unterzeichnen, und legt seine Massnahmen zur Weiterführung des bilateralen Wegs dar (Kap. 3).

1.3

Globale Herausforderungen

Zu den Charakteristika unserer Zeit gehört, dass viele Herausforderungen global sind.

Sie können nur durch Zusammenarbeit bewältigt werden. Im Falle der Pandemie, die die Welt auch 2021 in ihrem Bann hielt, blieb die Kooperation jedoch begrenzt. Zwar gab es ein gewisses Mass an Koordination, zum Beispiel betreffend die Anerkennung von Covid-Zertifikaten oder bei Rückholaktionen. Die Krisenbewältigung blieb aber 7 / 92

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letztlich nationalstaatlich geprägt. Dies hatte unter anderem zur Folge, dass der Zugang zu Impfstoffen global sehr uneinheitlich ausfiel, was die Überwindung der Pandemie erschwert. Deren wirtschaftliche, finanzielle und soziale Folgen sind weitreichend, namentlich für von Armut, Krisen und Not betroffene Entwicklungsländer. Die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung erlitt durch Covid-19 einen Rückschlag.

Die Pandemie blieb auch für die Schweizer Aussenpolitik eine prägende Herausforderung. Einerseits erschwerte sie weiterhin die diplomatische Arbeit und verzögerte teilweise die Umsetzung aussenpolitischer Ziele und Massnahmen. Das aussenpolitische Krisenmanagement war 2021 stark gefordert. Im Fokus stand die Durchhaltefähigkeit des Aussennetzes, die insgesamt gut aufrechterhalten werden konnte. Die Auslandschweizergemeinde wurde im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen unterstützt, den teilweise weit darüberhinausgehenden Erwartungen konnte dagegen nicht immer Rechnung getragen werden (Ziff. 11.1). Andererseits mass die Schweiz der Unterstützung von Drittstaaten in der Bewältigung der Covid-19-Krise einen hohen Stellenwert bei. Sie richtete ihre bilateralen und globalen Entwicklungsprogramme laufend auf entsprechende Bedürfnisse aus. So unterstützte sie die Initiative «Access to COVID-19 Tools Accelerator», mit der die Entwicklung und der gerechte Zugang zu Covid-19-Tests, -Behandlungsmethoden und -Impfstoffen beschleunigt werden soll. Auch hat sie mehreren Staaten im Rahmen ihrer humanitären Hilfe Beatmungsgeräte sowie Test- und Schutzmaterialien zukommen lassen (Ziff. 4.5).

Der Klimawandel steht trotz Pandemie weit oben auf der politischen Agenda. An der Weltklimakonferenz in Glasgow konnten die ausstehenden Umsetzungsregeln des Pariser Klimaübereinkommens finalisiert werden. Zudem bekräftigten die Länder erstmals ihren Willen, Kohleenergie und ineffiziente Subventionen für fossile Energien abzubauen. Jenseits der Klimadiplomatie verstärkte die Schweiz in Einklang mit der Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2021-2024 (IZA-Strategie 2021-2024) ihre klimarelevanten Projekte im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit. Mit Blick auf einen klimafreundlichen Umbau des globalen Energiesystems machten nicht zuletzt die angestiegenen Energiepreise die Herausforderungen der
kommenden Jahre deutlich.

Als eine dritte globale Herausforderung neben der Pandemie und dem Klimawandel erweist sich die Gestaltung des technologiebedingten Wandels. Daten sind ein zentraler Treiber von Innovation geworden, werden aber auch immer mehr zur Grundlage von Macht und Machtpolitik. Über die Digitalisierung hinaus zeichnen sich aufgrund der wachsenden Konvergenz von Informations-, Bio-, Nano- und weiterer Technologien wissenschaftliche Durchbrüche ab, die für die Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und internationale Gouvernanz neue weitreichende Chancen und Herausforderungen mit sich bringen werden.

Gemäss ihrer Strategie Digitalaussenpolitik 2021-2024 will die Schweiz diesen Wandel zum Wohle der Menschen mitgestalten. Die vom Bund mitfinanzierte Stiftung «Geneva Science and Dipomacy Anticipator» (GESDA) präsentierte anlässlich ihres ersten Gipfels im Oktober ein neues Instrument, das bevorstehende Durchbrüche in der Wissenschaft antizipieren und damit einer zukunftsorientierten internationalen Gouvernanz den Weg bereiten soll. Mit einem neuen Sondergesandten für Wissen-

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schaftsdiplomatie und einer Abteilung Digitalisierung hat das EDA Grundlagen geschaffen, um das immer wichtigere Zusammenspiel von Wissenschaft und Politik zu fördern und das internationale Genf in diesem Bereich weiter zu stärken. In der UNO ist es 2021 einer von der Schweiz geleiteten Arbeitsgruppe gelungen, alle Mitgliedstaaten auf ein Rahmenwerk für ein verantwortungsvolles Verhalten im Cyberraum zu verpflichten. Im Rahmen des «Geneva Dialogue on Responsible Behaviour in Cyberspace» konnte auch der Dialog mit Unternehmen über Cybersicherheit vorangetrieben werden (Ziff. 7.2).

1.4

Multilateralismus unter Druck

Um die globalen Herausforderungen zu bewältigen, sind wirksame und effiziente multilaterale Institutionen wichtig. Aufgrund der geopolitischen Polarisierung sind diese Institutionen weiterhin grossem Druck ausgesetzt. Interessendivergenzen stehen gemeinsamen Lösungen oftmals im Wege. Gewisse Staaten ignorieren gar bewusst das Völkerrecht, verletzen Vereinbarungen zum Schutz der Grundrechte oder missachten die Entscheide internationaler Gerichte. Die ordnende Kraft des internationalen Systems wird dadurch herausgefordert. Hinzu kommen neue Themenstellungen, die Anpassungsbedarf im Bereich der internationalen Gouvernanz mit sich bringen.

Seit einigen Jahren lässt sich beobachten, dass Verhandlungen vermehrt ausserhalb regulärer multilateraler Institutionen geführt werden. Auch werden häufiger SoftLaw-Lösungen angestrebt, die einfacher zu vereinbaren sind. Solche Trends sind nicht per se negativ und können dem Multilateralismus neue Impulse verleihen. Es gibt aber auch Risiken. So wurden die Eckwerte für die Mindestbesteuerung für Grosskonzerne hauptsächlich im Kreis der grössten Volkswirtschaften verhandelt. Politische Übereinkünfte ohne Rechtsverbindlichkeit werfen zudem Fragen zur Rolle nationaler Gesetzgebung und Judikativen auf.

Für den Bundesrat ist es prioritär, die multilateralen Institutionen zukunftsfähig zu machen und das Völkerrecht zu stärken. Das heisst auch, nichtstaatliche Akteure wie die Wissenschaft und Unternehmen, ohne die viele der heutigen Probleme nicht zu lösen sind, stärker in die multilaterale Ordnung einzubeziehen. Das internationale Genf mit seinem Ökosystem von Multi-Stakeholder-Dialogen bietet für diese Debatten den geeigneten Rahmen (Ziff. 10.2). Mit ihrer erstmaligen Kandidatur für einen nichtständigen Sitz im UNO-Sicherheitsrat unterstreicht die Schweiz ihre Bereitschaft, Verantwortung für einen wirksamen Multilateralismus zu übernehmen. Die Kandidatur und die innen- und aussenpolitischen Vorbereitungen kamen im Jahr 2021 gut voran (Ziff. 4.3).

1.5

Instabilität in Europas Nachbarschaft

Die Regionen südlich und östlich Europas sind für die Sicherheit und den Wohlstand der Schweiz von grosser Bedeutung. Die Instabilität vieler Staaten bleibt hoch, die Situation hat sich aufgrund der Pandemie teilweise weiter verschärft. Es bewährt sich, dass diese Regionen Schwerpunkte der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz 9 / 92

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bilden. Mit ihren Instrumenten zur Förderung von Frieden und Menschenrechten, der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe leistet die Schweiz wichtige Beiträge an die Stabilisierung. Ihr umfassender und langfristig ausgerichteter Sicherheitsansatz und ihr eigenständiges aussenpolitisches Profil bieten gute Grundlagen hierfür.

In Nordafrika bleibt die Lage instabil, das Risiko eines wieder zunehmenden Migrationsdrucks nach Europa ist real. In Subsahara-Afrika sind die Entwicklungen in der Sahelzone besorgniserregend, wo sich islamistische Gruppierungen und organisierte Kriminalität ausbreiten und Staatsbildungsprozesse stagnieren. Eine Herausforderung für den afrikanischen Kontinent bleibt zudem, dass das wirtschaftliche nicht mit dem demografischen Wachstum mithalten kann. Der Bundesrat will auf der Basis seiner Subsahara-Afrika-Strategie 2021-2024 die Beziehungen der Schweiz mit afrikanischen Staaten vertiefen und diese darin unterstützen, Jobs und gute Perspektiven für die Jugend zu schaffen (Ziff. 9.4).

Im Nahen und Mittleren Osten wurde im Berichtsjahr wieder vermehrt auf Diplomatie gesetzt. Zu erwähnen sind die Annäherung zwischen Israel und arabischen Staaten, die Wiederannäherung letzterer mit Syrien, das Ende der Blockade gegen Katar, aber auch die Verhandlungen über das iranische Atomprogramm. Das Machtgefüge verändert sich, eine stabile Regionalordnung ist aber nach wie vor nicht in Sicht. Der Nahostkonflikt stand im Zeichen einer neuerlichen Gewaltwelle. Die guten Dienste der Schweiz bleiben in der Region gefragt. Mit einem neuen EDA-Sonderbotschafter für den Mittleren Osten und Nordafrika (MENA) will die Schweiz ihr entsprechendes Profil weiter stärken. Als Ko-Veranstalterin einer Geberkonferenz für Jemen, als Gastland einer Geberkonferenz für Afghanistan und mit bilateralen Unterstützungsmassnahmen hat sie die notleidende Bevölkerung mit Hilfe vor Ort unterstützt (Ziff. 9.3).

Die europäische Sicherheit hat sich weiter verschlechtert, namentlich im Kontext der Spannungen zwischen Russland und dem Westen sowie der Lage im russisch-ukrainischen Grenzgebiet. Mit dem Recht auf freie Bündniswahl stellt Russland ein wichtiges Element der massgeblich in der OSZE definierten europäischen Friedensordnung in Frage. Auch die Inhaftierung des Oppositionellen Alexej Nawalny und die
Schliessung der Organisation «Memorial» wurde von zahlreichen Staaten kritisiert, darunter der Schweiz. Die andauernde Krise in Belarus sowie die Instrumentalisierung von Migrantinnen und Migranten bieten ebenfalls Anlass zu Besorgnis. Die ungelösten Konflikte und Wertedifferenzen im OSZE-Raum haben die Handlungsfähigkeit der OSZE stark eingeschränkt. Erneut musste eine OSZE-Feldmission mangels Konsens geschlossen werden. Zugleich konnte die OSZE erneut ihre Relevanz als Plattform für inklusiven Dialog geltend machen. Die Schweiz wird sich weiterhin für eine Revitalisierung der Organisation, einen inklusiven Dialog über die europäische Sicherheit und eine Lösung der Konflikte einsetzen (Ziff. 10.3). Auch im Westbalkan wird sie im Rahmen der KFOR- und EUFOR-Missionen präsent bleiben.

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Kohärenz in der Aussenpolitik

Aussenpolitik ist Interessenpolitik. Damit die Schweiz ihre Interessen wirksam gegenüber dem Ausland vertreten kann, muss sie wissen, was sie will. Ebenso wichtig ist, dass sie kohärent agiert. Gerade im aktuellen weltpolitischen Umfeld ist aussenpolitische Kohärenz zentral. Die Gestaltung und Umsetzung der Aussenpolitik betrifft alle Departemente. Das Zusammenspiel verschiedener Politikbereiche soll möglichst widerspruchsfrei sein. Auch eine enge Verschränkung von Aussen- und Innenpolitik und eine entsprechende Mitwirkung von Parlament und Kantonen sind unabdingbar.

Im Sinne seines Whole-of-Switzerland-Ansatzes will der Bundesrat zudem die aussenpolitische Vernetzung der Wissenschaft, der Zivilgesellschaft und des Privatsektors fördern und deren Kompetenzen für die Aussenpolitik nutzbar machen.

Ein Instrument zur Stärkung der Kohärenz ist die aussenpolitische Strategiekaskade.

Ausgehend von der Bundesverfassung und der Legislaturplanung 2019-2023 verabschiedete der Bundesrat die APS 20-23.1 Sie ist der zentrale Bezugsrahmen für die Gestaltung der Aussenpolitik und der aussenpolitische Kompass der Schweiz für die aktuelle Legislatur. Zu wichtigen geografischen und thematischen Teilbereichen der APS 20-23 verabschiedet der Bundesrat Folgestrategien. Sie bilden die zweite Ebene der Strategiekaskade. In diesen Strategien definiert er Schwerpunkte, Ziele und Massnahmen für vier Jahre. Je nach Bedarf werden auch zusätzliche Koordinationsgremien geschaffen. Die dritte Ebene der Kaskade bilden schliesslich Grundlagendokumente auf Departementsstufe wie beispielsweise Leitlinien und Aktionspläne.

Sie konkretisieren die Umsetzung.

Im Berichtsjahr verabschiedete der Bundesrat die geografischen Folgestrategien Sub-Sahara-Afrika 2021-2024 und China 2021-2024. Weitere Folgestrategien zu Rüstungskontrolle und Abrüstung 2022-2025, Amerikas 2022-2025, Südostasien 2023-2026, Eurasien 2023-2026 sowie Multilateralismus und Gaststaat 2024-2027 sind in Vorbereitung. Auf der dritten Ebene verabschiedete das EDA das Leitbild Privatsektor im Rahmen der Strategie für internationale Zusammenarbeit 2021-2024 und die Leitlinien Menschenrechte 2021-2024. Ebenfalls wurde ein Aktionsplan OSZE 2022-2025 erarbeitet. In Vorbereitung sind Leitlinien für die Science Diplomacy 2022-2025 sowie für den Themenbereich Wasser.

1

Die in diesem Bericht erwähnten aussenpolitischen Grundlagedokumente sind abrufbar unter: www.eda.admin.ch > Aussenpolitik > Strategien und Grundlagendokumente.

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Abb. 1: Aussenpolitische Strategiekaskade (illustrative Auswahl an Dokumenten).

3

Schwerpunktkapitel: Institutionelles Abkommen Schweiz-EU

Es gehört zu den Zielen der Legislaturplanung des Bundesrats 2019-2023, dass die Schweiz und die EU über geregelte Beziehungen verfügen. Ein Mittel zur Erreichung dieses Ziels war die Aushandlung eines Institutionellen Abkommens (InstA). Am 26. Mai 2021 entschied der Bundesrat allerdings, den dannzumal vorliegenden Entwurf des Abkommens nicht zu unterzeichnen. Im Folgenden werden dieser Entscheid erläutert und die weiteren Massnahmen zur Umsetzung des Legislaturziels dargelegt.

3.1

Verhandlungsverlauf

Seit 2008 haben die Schweiz und die EU die Möglichkeit eines institutionellen Rahmenabkommens geprüft und anschliessend darüber verhandelt. Ein solches Abkommen hätte die Entwicklung und Übernahme von EU-Recht sowie die Rechtsauslegung, Überwachung und Streitbeilegung ­ die sogenannten «institutionellen Fragen» ­ geregelt. Ende 2018 erklärte die EU die Verhandlungen für beendet. Trotz Fortschritten in vielen Bereichen war es nicht möglich, eine Lösung für gewisse materielle Fragen im Zusammenhang mit dem Freizügigkeitsabkommen (FZA)2 zu finden. In seiner Evaluation zum Entwurf des institutionellen Abkommens vom November 2018 hielt der Bundesrat fest, dass gemäss dem Schweizer Verhandlungsmandat

2

Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit (SR 0.142.112.681).

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von 2013 die Verpflichtung zur Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie3 im FZA explizit auszuschliessen und die flankierenden Massnahmen vollständig aufrechtzuerhalten seien. Der Bundesrat verzichtete daher darauf, den Abkommensentwurf zu akzeptieren und somit zu paraphieren. Anfang 2019 beschloss er, breite Konsultationen mit der Wirtschaft, der Wissenschaft, den politischen Parteien, den Sozialpartnern, den Kantonen, dem Parlament und anderen interessierten Kreisen in der Schweiz zu führen. Nach diesen Konsultationen teilte der Bundesrat der Europäischen Kommission in einem Schreiben vom 7. Juni 2019 mit, dass bei drei Punkten ­ Unionsbürgerrichtlinie, flankierende Massnahmen und staatliche Beihilfen ­ konkreter Klärungsbedarf bestehe.

Nach dem Einbezug der Kantone und der Sozialpartner in die Lösungserarbeitung legte der Bundesrat am 11. November 2020 seine Position zu den drei noch offenen Punkten des institutionellen Abkommens fest, womit die Gespräche mit der EU neu lanciert werden konnten. Trotz des Engagements beider Delegationen konnte bei den Verhandlungen jedoch keine Einigung erzielt werden. Bei einem Treffen zwischen Bundespräsident Guy Parmelin und der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, am 23. April 2021 zogen die beiden Parteien eine politische Bilanz über die technischen Verhandlungen und die Schweiz wiederholte ihr Angebot.

Nach diesem Treffen blieben erhebliche Differenzen zwischen der Schweiz und der EU bestehen. Bei den staatlichen Beihilfen wäre eine zufriedenstellende Lösung unter der Voraussetzung einer Einigung in den beiden anderen Punkten möglich gewesen, die materiellen Fragen zum FZA (Unionsbürgerrichtlinie, flankierende Massnahmen) blieben jedoch ungelöst. Die EU signalisierte klar, dass sie nicht alle entsprechenden Forderungen der Schweiz akzeptieren könne.

3.2

Entscheid des Bundesrates

Nach der Konsultation der parlamentarischen Kommissionen und der Kantone unterzog der Bundesrat das Resultat der Verhandlungen über das institutionelle Abkommen an seiner Sitzung vom 26. Mai 2021 einer Gesamtevaluation. Dabei kam er zum Schluss, dass in zwei zentralen Bereichen des Abkommens weiterhin substanzielle Differenzen bestehen: beim Lohnschutz und bei der Auslegung des FZA. Nachdem die Schweiz bereits bei den institutionellen Mechanismen souveränitätspolitische Zugeständnisse gemacht hatte, benötigte sie zur Wahrung ihrer wesentlichen Interessen zumindest im sensiblen Bereich der Personenfreizügigkeit eine Begrenzung der dynamischen Rechtsübernahme. Die EU war jedoch nicht bereit, der Schweiz die notwendigen Ausnahmen zu gewähren. Der Bundesrat entschied deshalb am 26. Mai, das institutionelle Abkommen nicht zu unterzeichnen und die Verhandlungen zu beenden.

Dieser Entscheid war das Ergebnis einer umfassenden Interessenabwägung. Er wurde der EU noch am gleichen Tag schriftlich mitgeteilt. In seinem Schreiben erklärte der Bundesrat seine Absicht, den bilateralen Weg fortzuführen und mit der EU eine 3

Abrufbar unter: www.eur-lex.europa.eu > Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten.

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gemeinsame Agenda auf der Grundlage der bestehenden bilateralen Abkommen zu erarbeiten. Zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen schlug er zudem vor, auf hochrangiger Ebene einen strukturierten politischen Dialog aufzunehmen. Der Bundesrat kündigte überdies an, er werde sich im Parlament für eine rasche Freigabe des zweiten Beitrags der Schweiz an ausgewählte EUMitgliedstaaten einsetzen (Ziff. 3.3).

Nach dem Entscheid des Bundesrats hatten der Bundespräsident, der Vorsteher des EDA und die Staatssekretärin des EDA Kontakte mit der Europäischen Kommission, den Nachbarstaaten, dem jeweiligen (rotierenden) EU-Ratsvorsitz und anderen EUMitgliedstaaten. Die Schweiz erläuterte in mehreren europäischen Hauptstädten ihre Position und unterstrich das Interesse beider Seiten an einer guten Zusammenarbeit.

Zudem traf Bundesrat Ignazio Cassis am 15. November 2021 den Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, Maros Sefcovic, und bekräftigte den Willen der Schweiz, den bilateralen Weg fortzusetzen.

Im Berichtsjahr gehörten die Beziehungen zur EU bei den Besuchen des Bundesrats zu den Prioritäten. Zugleich wurde der intensive innenpolitische Austausch über die Europapolitik fortgesetzt, namentlich mit dem Parlament und den Kantonen.

3.3

Fortführung und Entwicklung des bilateralen Wegs

Der Bundesrat bekräftigte, dass die Schweiz den bilateralen Weg mit der EU weiterführen und stärken möchte. Die Schweiz gehört zu den vier wichtigsten Wirtschaftspartnern der EU: Beim Warenhandel belegt sie den vierten Rang, beim Dienstleistungs- und Investitionshandel den dritten Platz. Ausserdem leistet sie einen wesentlichen Beitrag zum freien Personenverkehr in Europa: 8 Prozent aller Staatsangehörigen der EU/EFTA, die nicht in ihrem Herkunftsland leben und im EU/EFTARaum erwerbstätig sind, wohnen in der Schweiz. Die enge Partnerschaft zwischen der Schweiz und der EU geht jedoch weit über die Bereiche Wirtschaft und Arbeitsmarkt hinaus: Sie beinhaltet dank über hundert Abkommen viele weitere wichtige Themen wie Forschung und Bildung, Sicherheit, Justiz, Migration und Asyl, Umwelt sowie die Förderung von Frieden, Menschenrechten und Demokratie (Kap. 8). Auch ohne institutionelles Abkommen bleibt die Schweiz eine verlässliche und engagierte Partnerin für die EU und ihre Mitgliedstaaten. Der Bundesrat hat verschiedene Massnahmen beschlossen, die den Beziehungen zur EU eine positive Dynamik verleihen und die Zusammenarbeit stärken sollen.

Kurzfristig soll die rasche Freigabe des zweiten Schweizer Beitrags an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten zur Stabilisierung des bilateralen Wegs beitragen. Dieser Beitrag in der Höhe von 1.3 Milliarden Franken war am 3. Dezember 2019 mit zwei Bundesbeschlüssen (Rahmenkredite Kohäsion und Migration) vom Parlament genehmigt worden.4 Dies geschah jedoch unter der Bedingung, dass keine Verpflichtungen eingegangen werden, wenn und solange die EU diskriminierende Massnahmen gegenüber der Schweiz erlässt. Diese Bedingung hat die Umsetzung des Beitrags blockiert.

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BBl 2020 757; BBl 2020 759

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Am 30. September 2021 haben die eidgenössischen Räte beschlossen, den zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten ohne europapolitische Bedingungen freizugeben. Sie sind damit dem Vorschlag des Bundesrates gefolgt, der am 11. August 2021 mit einer entsprechenden Botschaft dem Parlament beantragt hatte, die im Dezember 2019 beschlossene Bedingung aufzuheben.5 Damit wurde von Schweizer Seite der Weg zur Umsetzung des zweiten Schweizer Beitrags freigemacht.

Dieser fliesst ­ wie schon der erste Erweiterungsbeitrag ­ in ausgewählte Projekte und Programme in den Partnerländern und wird nicht direkt in deren Haushalte oder an die EU überwiesen. Für die effiziente Umsetzung des zweiten Schweizer Beitrags hat der Bundesrat am 24. November 2021 ein rechtlich nicht verbindliches «Memorandum of Understanding» (MoU) mit der EU genehmigt. Dieses soll unterzeichnet werden, sobald auch auf EU-Seite die internen Genehmigungsverfahren abgeschlossen sind. Das MoU soll inhaltlich als Grundlage für den Abschluss der erforderlichen bilateralen Umsetzungsabkommen mit den Partnerstaaten dienen.

Mit der Freigabe des Beitrags will der Bundesrat der Dynamik in den Beziehungen zur EU einen neuen Impuls geben und die Negativspirale der politischen Verknüpfungen durchbrechen. Er möchte damit einen Prozess anstossen, der auch Fortschritte in weiteren Dossiers mit der EU ermöglichen soll. So hat die EU seit Mai 2021 die Umsetzung des Beitrags als eine der Voraussetzungen für die Assoziierung der Schweiz am Rahmenprogramm der EU für Forschung und Innovation «Horizon Europe» und weiteren damit verbundenen Programmen und Initiativen (HorizonPaket 2021-2027) formuliert (Ziff. 8.1). Eine rasche Freigabe des Beitrags war auch deshalb wichtig, weil die Mittel des Rahmenkredits Kohäsion innerhalb von fünf Jahren, also bis zum 3. Dezember 2024, verpflichtet werden müssen, unter anderem weil die gesetzliche Grundlage für den Rahmenkredit bis Ende 2024 befristet ist.

Mittelfristig schlug die Schweiz der EU die Aufnahme eines strukturierten politischen Dialogs auf hochrangiger Ebene vor. Im Rahmen dieses Dialogs soll eine gemeinsame Agenda für die künftige Zusammenarbeit festgelegt werden, die den Interessen beider Seiten gerecht wird. Eine solche gemeinsame Agenda kann nur in Zusammenarbeit mit der EU erarbeitet werden. Dieser
Dialog wird die für technische Fragen bestehenden Formate ergänzen (z. B. gemischte Ausschüsse, thematische Konsultationen). Er wird das gesamte Spektrum der bilateralen Zusammenarbeit abdecken, insbesondere bilaterale Abkommen, Kooperationsabkommen sowie die aussen- und sicherheitspolitische Zusammenarbeit. Das Dialogformat wird einen geeigneten Rahmen dafür schaffen, dass allfällige Herausforderungen ­ auch mögliche Differenzen bei der Umsetzung und den Mechanismen der bilateralen Abkommen ­ angesprochen und pragmatische Lösungen erarbeitet werden können. Gleichzeitig können Möglichkeiten für eine weitere Intensivierung der Beziehungen zur EU in Bereichen von gemeinsamem Interesse ausgelotet werden. Beim Treffen des Vorstehers des EDA mit Maros Sefcovic im November kamen beide Seiten überein, einen strukturierten politischen Dialog aufzunehmen. Gleichzeitig teilte die EU vier Punkte mit, die ihres Erachtens darin geregelt werden müssen: 1) dynamische Anpassung an das EU-Recht, 2) LevelPlaying-Field, 3) Streitbeilegungsmechanismus und 4) regelmässiger finanzieller

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BBl 2021 1921

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Beitrag der Schweiz. Auf Schweizer Seite wurde im Rahmen der bestehenden departementsübergreifenden Arbeits- und Koordinationsstrukturen rasch mit den Vorbereitungen begonnen.

Am 26. Mai 2021 beschloss der Bundesrat zudem, die Regelungsunterschiede zwischen der Schweiz und der EU zu analysieren und die Möglichkeiten eines autonomen Abbaus zu prüfen, soweit dies im Interesse der Schweiz liegt. Das Ziel wäre dabei, Unstimmigkeiten mit der EU zu vermeiden und ein reibungsloses Funktionieren der bilateralen Abkommen zu gewährleisten. Erhebliche Unterschiede wurden in folgenden Bereichen festgestellt: Freizügigkeit (FZA), Land- und Luftverkehr, Landwirtschaftsabkommen, staatliche Beihilfen, Kultur, Film und gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA6). Am 30. Juni 2021 nahm der Bundesrat den ihm vorgelegten Bericht zur Kenntnis und entschied über die nächsten Etappen. In einem ersten Schritt wurde analysiert, welche autonomen Anpassungen im Interesse der Schweiz liegen könnten. In Bereichen, in denen dies sinnvoll war, wurden auch die Kantone, die Sozialpartner und die Wirtschaft einbezogen. Mit den Erkenntnissen aus diesen Analysen befasste sich der Bundesrat im Dezember.

Damit werden die Beziehungen zur EU langfristig stabilisiert. So können Probleme gemeinsam und pragmatisch gelöst und die Beziehungen ausgebaut werden, wo dies im beiderseitigen Interesse liegt.

Schliesslich hatte der Bundesrat schon vor einiger Zeit damit begonnen, Massnahmen zu planen und zu umzusetzen, welche die negativen Folgen des politischen Drucks der EU gegenüber der Schweiz abfedern sollen (Druck durch die Blockierung von Dossiers, z. B. indem neue Marktzugangsabkommen nicht abgeschlossen oder bestehende Abkommen nicht verlängert wurden oder indem die Assoziierung an EUProgramme verwehrt wurde). Diese Massnahmen wurden 2018 initiiert, nachdem die EU die Börsenäquivalenz nicht verlängert hatte, und während des gesamten Jahres 2021 fortgeführt. Zusätzlich traf der Bundesrat unter anderem einseitige Massnahmen, welche die Versorgung der Schweiz mit sicheren Medizinprodukten gewährleisten sollen, nachdem das Abkommens über den Abbau technischer Handelshemmnisse (MRA) nicht aktualisiert worden war. Einseitige Massnahmen können jedoch die negativen Folgen von EU-Massnahmen nur teilweise kompensieren. Langfristig
ist damit die bisherige sektorielle Beteiligung am EU-Binnenmarkt nicht mehr gewährleistet.

Die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU bleiben ein zentraler Bestandteil der Schweizer Aussenpolitik. Die langfristige Stabilisierung der Beziehungen ist ein ständiges Anliegen des Bundesrates. Die Schweiz bleibt trotz der Entscheidung, das institutionelle Abkommen nicht zu unterzeichnen, eine verlässliche Partnerin der EU.

6

Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft vom 21. Juni 1999 über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (SR 0.946.526.81).

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4

Frieden und Sicherheit

4.1

Gute Dienste und Friedensförderung

Die Nachfrage nach Beiträgen der Schweiz an Frieden und Sicherheit bleibt hoch. Am 16. Juni 2021 trafen sich US-Präsident Joe Biden und der russische Präsident Wladimir Putin in der Villa La Grange in Genf. Es ist der Schweiz gelungen, das Gipfeltreffen trotz grossem Medieninteresse in einem diskreten und ungestörten Umfeld durchzuführen. Das Profil der Schweiz als zuverlässiger Gaststaat und als Förderin von Dialog auf der Grundlage einer eigenständigen Aussenpolitik konnte damit gefestigt werden. Ihre guten Dienste eröffneten Bundespräsident Parmelin und Bundesrat Cassis zugleich die Möglichkeit, mit den beiden Präsidenten bilaterale Gespräche zu führen.

Im Bereich Mediation hat die Schweiz im Berichtsjahr 17 Friedensprozesse vorbereitet und begleitet, so zum Beispiel in Kamerun, in Kolumbien und in Libyen. Seit Mai 2020 spielt die Schweiz eine aktive Rolle im sogenannten Berliner Prozess. Dieser wurde im Januar 2020 lanciert um den Friedensprozess der UNO für Libyen zu unterstützen. Konkret wurden am 23. Oktober 2020 ein Waffenstillstand vereinbart und am 5. Februar 2021 eine Übergangsregierung gewählt. Gemeinsam mit den Niederlanden und der UNO leitet die Schweiz die Arbeitsgruppe, die die Achtung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte fördern soll (Ziff. 9.3). Ein nachhaltiger Frieden in Libyen ist im Interesse der Schweiz. Der Vorsteher EDA nahm am 23. Juni 2021 an der zweiten Berliner Libyen-Konferenz und am 12. November 2021 an der Pariser Konferenz zu Libyen teil. Im UNO-Friedensprozess für Syrien trug die Schweiz zur Schaffung einer digitalen Plattform für den Einbezug der syrischen Zivilgesellschaft bei. Zudem lancierte sie im Berichtsjahr ein neues friedenspolitisches Programm im Sudan, um den demokratischen Übergang im Land zu unterstützen. Damit soll der Dialog gefördert, Schweizer Expertise in den Übergangsprozess eingebracht und die Achtung der Menschenrechte gestärkt werden.

Im Rahmen ihres Mandats zur Förderung der Demokratie unterstützt die Schweiz auf Ersuchen lokaler Akteure Wahl- und Demokratieprozesse. Sie bietet ihre Expertise insbesondere für Prozesse zur Erarbeitung eines Verhaltenskodex für politische Parteien während Wahlen an, wie zum Beispiel in Georgien. Darüber hinaus trägt die Schweiz im Vorfeld von Wahlen zum Dialog über das Risiko von Gewalt im
Zusammenhang mit den sozialen Netzwerken bei. Unter anderem organisierte sie in Nigeria eine Konferenz mit Blick auf die allgemeinen Wahlen im Jahr 2023. Auf Einladung der USA nahm die Schweiz zudem am «Summit for Democracy» teil.

Die Schweiz hat ein neues Programm erarbeitet, das ihre Aktivitäten der nächsten vier Jahre in den Bereichen Vergangenheitsarbeit und Prävention von Gräueltaten festlegt. Im Berichtsjahr wurde sie von der Ukraine angefragt, bei der Entwicklung erster Politiken und Gesetzesgrundlagen im Bereich Vergangenheitsarbeit ihre Expertise zur Verfügung zu stellen. Mit Israel fand erstmalig ein bilateraler Dialog zu Antisemitismus und Holocausterinnerung statt. Auf multilateraler Ebene setzt sich die Schweiz dafür ein, den Ansatz und die Arbeit der UNO betreffend Vergangenheitsarbeit weiterzuentwickeln. Sie unterstützt beispielsweise einen breit konsultierten Revisionsprozess des Leitfadens zu Übergangsjustiz der UNO.

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Aufgrund der Verzögerungen im Zuge der Covid-19-Pandemie führte die Schweiz den 2019 übernommenen Vorsitz der zweiten Überprüfungskonferenz für die Streumunitionskonvention7 fort und setzte sich so auch im Berichtsjahr für den Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten ein. Sie engagiert sich für die Suche nach vermissten Personen sowie die Wiederaufnahme des Kontakts mit deren Angehörigen. Die Suche soll mit Hilfe neuer Technologien wirkungsvoller gestaltet werden.

Die enge Zusammenarbeit mit dem IKRK sowie das im Mai gemeinsam organisierte 150. Jubiläum der «Central Tracing Agency» (CTA) dienen dazu, die globale Kooperation als notwendige Voraussetzung der Prävention zu stärken.

Auch im Berichtsjahr entsandte die Schweiz zivile Expertinnen und Experten in Feldmissionen der UNO, der OSZE und der EU. Im Jahr 2021 leisteten 163 Expertinnen und Experten der zivilen Friedens- und Menschenrechtsförderung 184 multilaterale oder bilaterale Einsätze in 46 Ländern. Davon fanden 60 Einsätze im Rahmen von 12 Wahlbeobachtungsmissionen der OSZE, der EU und der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) in 12 Ländern statt. Im Rahmen der militärischen Friedensförderung leistete die Schweiz konkrete Unterstützung durch die Entsendung von rund 260 Armeeangehörigen in Konfliktgebiete: einerseits bewaffnete Kontingente für Missionen unter der Führung der EU und der NATO auf dem Balkan, andererseits unbewaffnete Armeeangehörige wie Militärbeobachter, Stabsoffiziere und Militärexperten (u. a. in den Bereichen Minenräumung, Lagerverwaltung und Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration), die unter anderem in UNO-Missionen oder zu Ausbildungszwecken eingesetzt wurden.

4.2

Internationale Sicherheit

Im Bereich der Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nonproliferation gab es mit der Verlängerung des «New START»-Vertrags zwischen den USA und Russland positive Signale. Der Ausblick bleibt jedoch getrübt, wie etwa der Austritt der beiden Staaten aus dem «Open Skies»-Vertrag (OST) zeigt. Im Rahmen der Stockholmer Initiative konnte die Schweiz mit ihren Vorschlägen zur Reduktion von Nuklearwaffenrisiken einen wichtigen Beitrag für die anstehende Überprüfungskonferenz des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NPT) leisten. Da der Anlass pandemiebedingt erneut um ein Jahr verschoben wurde, rückt die Neubeurteilung der Schweizer Haltung zum Kernwaffenverbotsvertrag (TPNW) zeitlich entsprechend nach hinten.

Im Rahmen des Chemiewaffenübereinkommens (CWÜ) gelang es der Schweiz zusammen mit Australien und den USA festzuhalten, dass im Gesetzesvollzug der Einsatz von auf das Nervensystem wirkenden Chemikalien in aerosolisierter Form unvereinbar ist mit den Bestimmungen des CWÜ. Die Schweiz koordiniert die Unterstützungsgruppe des Mechanismus des UNO-Generalsekretärs zur Untersuchung mutmasslicher Bio- und Chemiewaffeneinsätze. Während ihres Vorsitzes des Haager Verhaltenskodex gegen die Proliferation ballistischer Raketen (HCOC) förderte sie dessen Universalisierung. Vor dem Hintergrund der 2020 unter Schweizer Federführung angenommenen Resolution der UNO-Generalversammlung zur Unterstützung

7

Übereinkommen vom 30. Mai 2008 über Streumunition (SR 0.515.093).

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des HCOC hat die Schweiz Nichtunterzeichnerstaaten in virtuellen Seminaren für die Thematik sensibilisiert.8 Die Schweiz unterstützt den Austausch zu internationalen Sicherheitsfragen. Sie ist seit 25 Jahren aktiv im Rahmen der NATO-Partnerschaft für den Frieden, wobei das in Genf geplante NATO-Partnerschaftssymposium aufgrund der Pandemie auf das Jahr 2022 verschoben werden musste. Im Bereich der Terrorismusbekämpfung unterstützte die Schweiz die Umsetzung der «Zurich­London Recommendations» und des entsprechenden «Policy Toolkits» im Rahmen des «Global Counterterrorism Forums» (GCTF) (Ziff. 10.6). Im siebten Prozess zur Überprüfung der Weltweiten Strategie der Vereinten Nationen zur Bekämpfung des Terrorismus hat sich die Schweiz erfolgreich für die Stärkung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte eingesetzt.9 Sie nahm auch an der hochrangigen UNO-Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Agenturen zur Terrorismusbekämpfung teil und brachte ihren Standpunkt zur Prävention und Bekämpfung von Terrorismus im Zeitalter der transformativen Technologien ein. Die Massnahmen der UNO zur kooperativen und koordinativen Terrorismusbekämpfung erfolgen in enger Abstimmung mit anderen multilateralen Partnern, unter anderem INTERPOL und dessen Anti-Terrorismus-Projekte. In Bezug auf private Militär- und Sicherheitsunternehmen machte sich die Schweiz für die Annahme von Regeln im Sinne des Montreux-Dokuments durch weitere Staaten und internationale Organisationen stark. Aktuell unterstützen 58 Staaten und drei internationale Organisationen das Montreux-Dokument.

4.3

Kandidatur für den UNO-Sicherheitsrat

Die Kandidatur der Schweiz für einen nichtständigen Sitz im UNO-Sicherheitsrat (2023­2024) war auch 2021 eine Priorität. Neben der Schweiz bleibt Malta der einzige Mitkandidat für die beiden freiwerdenden Sitze der Gruppe der westeuropäischen und anderen Staaten. Die Schweizer Kandidatur konnte mittels verschiedener Massnahmen weiter bekannt gemacht werden und stösst seitens der UNO-Mitgliedstaaten auf viel Unterstützung. So wurden eine Ausstellung zu den humanitären Prinzipien während der Woche zum Schutz der Zivilbevölkerung im Mai und die Präsentation des Kunstwerks «The World in Progress» des Künstlers Saype am UNO-Hauptsitz in New York im September genutzt, um die Kernbotschaften der Kandidatur einem weiten Kreis von UNO-Mitgliedstaaten zu vermitteln. Der Slogan der Kandidatur «A Plus for Peace» hat seit seiner Bekanntmachung im Juni 2020 an Sichtbarkeit gewonnen.

Der Bundesrat stand bezüglich der Kandidatur weiterhin in engem Austausch mit den Aussenpolitischen Kommissionen von National- und Ständerat. Diese haben den Bericht des Bundesrats in Beantwortung des Postulats 19.3967 zur Frage beraten, wie das Parlament in den angestrebten Einsitz der Schweiz im Sicherheitsrat einbezogen werden kann.10 Im Juni lancierte das EDA einen strukturierten Dialog mit der Zivil-

8 9 10

Abrufbar unter: www.hcoc.at/sites/default/files/documents/A_RES_75_60_E.pdf.

Abrufbar unter: www.undocs.org/en/A/RES/75/291.

Abrufbar unter: www.parlament.ch > 19.3967 > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.

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gesellschaft und der Wissenschaft zur Kandidatur. In Erfüllung eines seiner Jahresziele 2021 legte der Bundesrat im November die Koordination der Beschlussfassungen während des Einsitzes der Schweiz im Sicherheitsrat fest.

4.4

Menschenrechte

Das EDA verabschiedete im Juni Leitlinien Menschenrechte 2021­2024. Die Wirksamkeit und die Kohärenz der Schweiz bei der Förderung der Menschenrechte im Ausland sollen weiter gestärkt werden. Vier Schwerpunktthemen stehen dabei im Vordergrund ­ Meinungsäusserungsfreiheit, Todesstrafe, Folter und Minderheiten.

Hinzu kommen die drei Querschnittthemen Frieden und Sicherheit, Wirtschaft und Nachhaltigkeit. Die Schweiz fördert die Universalität, Interdependenz und Unteilbarkeit der Menschenrechte. Sie verwendet dabei das bilaterale und multilaterale Instrumentarium der Menschenrechtsaussenpolitik differenziert und kontextabhängig.

Die weltweite Menschenrechtslage hat sich insgesamt verschlechtert, insbesondere aufgrund der Massnahmen zur Bekämpfung von Covid-19. Die Schweiz setzte sich in multilateralen Gremien dafür ein, dass diese Massnahmen zeitlich begrenzt bleiben und den Grundsätzen der Gesetzmässigkeit, der Notwendigkeit, der Verhältnismässigkeit und der Nichtdiskriminierung entsprechen. Sie verurteilte Gewalt von Sicherheitskräften bei friedlichen Demonstrationen, die Verhaftung von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern sowie die Sperrung des Internets.

Im Bereich des Minderheitenschutzes präsentierte die Schweiz dem UNO-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung ihren letzten Bericht und legte dem Europarat einen kombinierten Bericht vor. Sie unterstützte mehrere multilaterale Initiativen, insbesondere die Resolution der Generalversammlung zur Erklärung über die Rechte von Personen, die nationalen oder ethnischen, religiösen und sprachlichen Minderheiten angehören. Im Menschenrechtsrat initiierte die Schweiz Resolutionen zu den Themen Todesstrafe, Kinder-, Früh- und Zwangsheiraten in Krisenzeiten, insbesondere während der Covid-19-Pandemie, sowie eine Resolution, in der die UNOMitgliedstaaten das Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt anerkennen. Bilateral wurden Menschenrechtsdialoge mit Russland, Brasilien, Südafrika und Mexiko geführt. Der Menschenrechtsdialog mit China fand letztmals 2018 statt; am 27. November 2021 vereinbarte der Vorsteher des EDA mit dem chinesischen Aussenminister die Fortführung des Dialogs ab 2022.

Im Bereich Frauenrechte und Gleichstellung engagiert sich die Schweiz sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler Ebene. Sie
nahm im Juli 2021 am Forum Generation Gleichberechtigung teil und ging im Rahmen der Aktionskoalition zur wirtschaftlichen Stärkung von Frauen nationale und internationale Verpflichtungen ein.

Die Schweiz war Gründungsmitglied der im Juli in Genf gegründeten Vereinigung des Zentrums für Sport und Menschenrechte. Sie setzte sich weiterhin für die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte ein und organisierte ein schweizweites Forum zu diesem Thema. Nachdem das Parlament im Oktober der Schaffung einer Nationalen Menschenrechtsinstitution (NMRI) zugestimmt hat, wurden die Umsetzungsarbeiten an die Hand genommen. Das NMRI wird an die

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Stelle des bis Ende 2022 befristeten Pilotprojekts eines Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte treten.

4.5

Humanitäres

Das humanitäre Engagement der Schweiz ist Ausdruck ihrer humanitären Tradition und ihrer Solidarität mit Menschen in Not. Im Berichtsjahr war dieses Engagement angesichts der zahlreichen humanitären Notlagen sehr gefragt. Als Reaktion auf bewaffnete Auseinandersetzungen unterstützte die Schweiz zum Beispiel in der TigrayRegion in Äthiopien humanitäre Organisationen darin, die Bevölkerung in Not mit lebenswichtigen Hilfsgütern zu versorgen. Auch für die notleidende Bevölkerung in Afghanistan wurde die Hilfe ausgebaut (Ziff. 9.5). Ebenfalls leistete die Schweiz Hilfe bei Umweltkatastrophen, beispielsweise durch den Einsatz von Löschhelikoptern zur Bekämpfung von Waldbränden in Südeuropa oder zur Unterstützung der Bevölkerung nach dem Erdbeben in Haiti im August. Zudem unterstützte sie besonders stark von der Pandemie betroffene Staaten mit humanitären Hilfslieferungen (u. a. Indien, Indonesien, Nepal, Sri Lanka, Thailand, Tunesien, Vietnam, Mongolei, Ukraine).

Die Schweiz appellierte wiederholt an Konfliktparteien, das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte zu respektieren und den Zugang für die humanitäre Hilfe zu garantieren. Ein wichtiger internationaler Akteur und Partner der Schweiz ist das in Genf ansässige Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK). Die Schweiz unterstützt dessen Arbeit mit allgemeinen Beiträgen und mit gezielten Beiträgen in Krisensituationen. So etwa im Jemen, wo seit Jahren eine der grössten humanitären Krisen weltweit andauert. Dort sichert das IKRK mit Unterstützung der DEZA beispielsweise den Zugang zu Trinkwasser und Nahrungsmitteln für die vom Konflikt betroffene oder zwangsvertriebene Bevölkerung. Die Schweiz sucht auch politische Lösungen für die Krise. Sie hatte gemeinsam mit Schweden im März und September den Vorsitz von virtuellen Geberkonferenzen für die Jemenkrise inne (Ziff. 9.3).

4.6

Migration und Flucht

Die Anzahl Asylgesuche in der Schweiz blieb im Berichtsjahr auf tiefen Niveau.11 Die globale Migrationslage bleibt jedoch volatil. Diese Volatilität ist massgeblich durch Auswirkungen der Covid-19-Pandemie bedingt, aber auch durch die Entwicklungen in fragilen Staaten. Trotz der Machtübernahme der Taliban blieben die grössere Fluchtbewegungen aus Afghanistan bisher aus. Weiterhin ungelöst ist der Konflikt in Syrien. Zehn Jahre nach dessen Beginn lebt die Mehrheit der syrischen Flüchtlinge in den Nachbarländern, in denen sie Zuflucht gefunden haben. Die Schweiz unterstützt diese Länder weiterhin.

Mit der IZA-Strategie 2021-2024 wird das Thema Migration auf alle IZA-Instrumente ausgedehnt. Im Jahr 2021 kamen erstmals die für Migration reservierten sogenannten flexiblen Mittel zum Einsatz, zum Beispiel für ein Berufsbildungsprojekt in 11

Abrufbar unter: www.sem.admin.ch/sem/de/home/publiservice/statistik/asylstatistik.html.

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Nigeria. Auf europäischer Ebene entsandte die Schweiz im Berichtsjahr erstmals zwei Grundrechtsexpertinnen in das Grundrechtsbüro der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache Frontex.

Die Behandlung des UNO-Migrationspakts wurde vom Parlament im September in Zusammenhang mit den laufenden Diskussionen betreffend «Soft Law» sistiert. Zur Überprüfung der Umsetzung des UNO-Flüchtlingspaktes organisierte das UNOHochkommissariat für Flüchtlinge im Dezember eine hochrangige Konferenz in Genf, die zusammen mit dem Vorsteher des EDA eröffnet wurde.

5

Wohlstand

5.1

Globales Wirtschaftssystem

Die Schweiz ist als handelsorientierte mittelgrosse Volkswirtschaft auf offene Märkte, Rechtssicherheit, Vorhersehbarkeit und damit verbunden ein regelbasiertes Weltwirtschafts-, Finanz- und- Währungssystem angewiesen. Der Ausbruch der Covid-19Pandemie mit weltweiten Grenzschliessungen und Produktionsstopps hat die Komplexität und den transnationalen Charakter der Wertschöpfungsketten verdeutlicht.

Unterbrüche in den Lieferketten führten zu temporären Engpässen etwa betreffend Atemschutzmasken und Vorprodukten für Antibiotika. Dies gab Anlass zu einer andauernden Diskussion über die Herstellung lebenswichtiger Güter in Europa. Alle Länder brauchen Impfstoffe, aber nicht alle können diese selber herstellen. Die Lieferketten ­ von der Forschung bis zur Auslieferung der Impfstoffe ­ sind transnational, was den Handel zu einer unverzichtbaren Voraussetzung macht. Diskussionen über die Versorgungssicherheit haben wieder an Bedeutung gewonnen und dürften in manchen Bereichen einer Regionalisierung des Wirtschaftssystems Vorschub leisten.

Die Schweiz hat derzeit keine Kontrolle über die Produktion von Impfstoffen, spielt aber aufgrund der Pharmaindustrie eine wesentliche Rolle bei Forschung und Entwicklung. Offene Märkte ­ dank tiefen Zöllen und der Vermeidung von nicht-tarifären Handelshemmnissen ­ werden entscheidend sein, um auch künftig einen rechtzeitigen Zugang zu Impfstoffen gewährleisten zu können.

In der Welthandelsorganisation (WTO) sprach sich die Schweiz mit gleichgesinnten WTO-Mitgliedern gegen eine breite Aussetzung von Rechten zum Schutz des geistigen Eigentums auf Covid-19 bezogene medizinische Produkte (sog. «TRIPS Waiver») aus. Aus ihrer Sicht lässt sich damit eine rasche und dauerhafte Verbesserung der Versorgung nicht erreichen. Die Bereitstellung von wirksamen, sicheren sowie bezahlbaren Heilmitteln verlangt nach grossen Mitteln für Entwicklung, Produktion und Verteilung. Die Aussetzung der Rechte des geistigen Eigentums wäre kontraproduktiv für die Versorgung mit Impfstoffen und anderen wichtigen medizinischen Gütern, würde zu Rechtsunsicherheit führen und die künftige Innovation hemmen.

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5.2

Wirtschafts-, Finanz- und Freihandelsabkommen

Die Schweiz verfügte im Berichtsjahr ­ neben der EFTA-Konvention und dem Freihandelsabkommen mit der Europäischen Union (EU) ­ über ein Netz von 33 Freihandelsabkommen (FHA) mit 43 Partnern. Die FHA werden normalerweise im Rahmen der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) abgeschlossen. In Einzelfällen entscheidet sich die Schweiz für bilaterale FHA, wie im Fall Japans oder Chinas. Darüber hinaus sind 111 bilaterale Investitionsschutzabkommen (ISA) der Schweiz in Kraft.

Bei der Volksabstimmung vom 7. März 2021 wurde das umfassende Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (CEPA) zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien angenommen.12 Es wird insbesondere den Marktzugang und die Rechtssicherheit für den Handel mit Waren und Dienstleistungen wie auch den Schutz von Investitionen und des geistigen Eigentums verbessern. Das CEPA ist am 1. November 2021 in Kraft getreten. Im Zentrum der Abstimmungsdiskussionen standen die Regeln für präferenzielle Importe von Palmöl aus Indonesien, die ­ zum ersten Mal in einem FHA der Schweiz ­ Zollkonzessionen für ein Produkt an strikte Nachhaltigkeitsbedingungen knüpfen. Lösungen, die sicherstellen, dass FHA beziehungsweise der internationale Handel nicht auf Kosten von Mensch und Umwelt gehen, sondern einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten, gewinnen an Bedeutung. Auch das modernisierte Freihandelsabkommen EFTA­Türkei, das am 1. Oktober 2021 in Kraft trat, bietet unter anderem einen Diskussionsrahmen für Nachhaltigkeitsthemen.13

5.3

Bildung, Forschung und Innovation

In den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation (BFI) will der Bundesrat das Exzellenzniveau der Schweiz aufrechterhalten. Die Schweiz gehört in internationalen Innovations-Rankings wie dem «European Innovation Scoreboard» der EU oder dem «Global Innovation Index» (GII) der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) regelmässig zur Spitze.14 Der Bundesrat passt die Innovationsförderung des Bundes laufend an neue Bedürfnisse an.

2021 kündigte der Bundesrat an, dass die Schweiz dem «Square Kilometre Array Observatory» (SKAO) beitreten werde. Das Parlament hat die Finanzierung der Mitgliedschaft bis 2030 gutgeheissen. Mit dem Beitritt zu dieser neuen globalen zwischenstaatlichen Organisation im Bereich der Astronomie will die Schweiz ihre internationale Forschungspolitik diversifizieren. Des Weiteren setzte sich der Bundesrat mit den übrigen 26 Mitgliedstaaten für eine substanzielle Erhöhung des Budgets des «European Molecular Biology Laboratory» (EMBL) ein, dies mit Blick auf die nachhaltige Entwicklung und effiziente Umsetzung von dessen Programm. Das EMBL spielt eine wichtige Rolle bei der Entwicklung der Biowissenschaften, insbesondere im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie.

12 13 14

Abrufbar unter: www.admin.ch > Dokumentation > Volksabstimmungen > Volksabstimmung vom 7. März 2021 > Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Indonesien.

Abrufbar unter: www.efta.int > Global trade relations > Free Trade Agreement > Turkey.

Abrufbar unter: www.wipo.int/portal/en/ > Resources > Global Innovation Index 2021; https://ec.europa.eu/info/index_de > Forschung und Innovation > Statistiken > Leistungsindikatoren > Europäischer Innovationsanzeiger.

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Der Bundesrat hat beschlossen, das weltweite Schweizer Netzwerk für Bildung, Forschung und Innovation Swissnex auszubauen und ab 2022 ein Konsulat und einen neuen Swissnex-Standort in Osaka zu eröffnen (Ziff. 11.1). Ausserdem soll die Zusammenarbeit mit Lateinamerika, Afrika, dem Nahen und Mittleren Osten, Asien sowie den USA im Zeitraum 2021­2024 gestärkt werden.

Für den Austausch im multilateralen Kontext ist für die Schweiz insbesondere die OECD ein geeignetes Forum, weshalb sie sich aktiv im Komitee für Wissenschaftsund Technologiepolitik (CSTP) einbrachte. Zentrale Themen waren der Beitrag von Wissenschaft und Technologie zu globalen Herausforderungen wie auch die Gouvernanz neuer Technologien (Ziff. 1.3, 7.5). So unterstützte die Schweiz etwa die Ausarbeitung einer Empfehlung zu «Responsible Innovation in Neurotechnology».

5.4

Entwicklungszusammenarbeit

Mit der IZA-Strategie 2021-2024 ist die internationale Zusammenarbeit der Schweiz geografisch fokussierter. Im Zentrum stehen die Schwerpunktregionen SubsaharaAfrika, Osteuropa, Asien, Nordafrika und Mittlerer Osten. Die humanitäre Hilfe und die globale Zusammenarbeit behalten ihren universellen Anspruch.

Im Berichtsjahr stand die IZA im Zeichen der Pandemie. Die Schweiz hat bestehende Programme an die neue Situation angepasst und neue Programme geschaffen, um Entwicklungsländer bei der Bekämpfung der Folgen der Pandemie zu unterstützen. So hat sie die Gesundheitssysteme von besonders stark von der Krise betroffenen Ländern finanziell unterstützt und medizinische Hilfslieferungen geleistet. Auch auf der Grundlage eines vom Parlament im Sommer 2021 bewilligten zusätzlichen Kredits von 226 Millionen Franken konnte die Schweiz die multilaterale Initiative «Access to COVID-19 Tools Accelerator» (ACT-A) im Berichtsjahr mit insgesamt 300 Millionen Franken zur internationalen Bekämpfung der Covid-19-Pandemie unterstützen.

Im Rahmen von ACT-A arbeiten zahlreiche öffentliche und private Gesundheitsakteure zusammen, um die Pandemie umfassend anzugehen. Die Initiative umfasst vier Säulen: Tests, Medikamente, Impfstoffe und Stärkung der Gesundheitssysteme. Die «COVAX Facility» bildet den Impfstoffpfeiler von ACT-A. Die Schweiz unterstützte innerhalb von COVAX den «Advance Market Commitment»-Mechanismus (COVAX AMC) mit insgesamt 155 Millionen Franken. Dieser ermöglicht 92 Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen den Bezug von Impfstoffen via COVAX.

Die Schweiz stärkt damit den gerechten Zugang zu effizienten und sicheren Impfstoffen für alle Länder. Bis Anfang Dezember konnten so via COVAX AMC rund 483 Millionen Impfdosen an 86 Staaten ausgeliefert werden.

Gerade in Entwicklungsländern ist die Pandemie jedoch weit mehr als eine Gesundheitskrise. Sie hat auch erhebliche Auswirkungen auf die Ernährungssicherheit, die Wirtschaft, Arbeitsplätze, Bildung, Rechtsstaatlichkeit sowie Menschenrechte. Dies auch, weil Entwicklungsländer nicht über dieselben finanziellen Ressourcen wie die entwickelten Länder verfügen, um der Pandemie und ihren Folgen rasch zu begegnen.

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Durch die Covid-19-Pandemie ist die Ernährungssicherheit vielerorts bedroht. Das Ziel, die Zahl der hungernden und unterernährten Menschen bis 2030 auf null zu reduzieren, ist nur durch ein verstärktes Engagement aller Akteure erreichbar.15 Die Pandemie beeinträchtigt den Handel und Transport von Nahrungsmitteln. Die Förderungen von Kleinbäuerinnen und -bauern ist entsprechend wichtig für die Versorgung der Bevölkerung. Kleine landwirtschaftliche Systeme produzieren 50 Prozent aller Nahrungsmittelkalorien auf 30 Prozent der weltweit landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die Schweiz beteiligt sich deshalb an der «Rural Poor Stimulus Facility» des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD). Davon profitierten bis anhin 2.3 Millionen Haushalte.

Die weite Verbreitung des informellen Arbeitsmarktes sowie fehlende Sozialversicherungen stellen die Bevölkerung in Entwicklungsländern vor enorme Herausforderungen. Gemäss Schätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) drohen zusätzlich rund 80 Millionen Menschen aufgrund der Folgen der Pandemie in die absolute Armut zu fallen. Das BIP wird sich gemäss IWF trotz anlaufender Erholung besonders in einkommensschwachen Entwicklungsländern nur sehr langsam auf vorpandemischem Niveau einpendeln.16 Zur wirtschaftlichen Stabilisierung ergriff die Schweiz Massnahmen in den Bereichen Finanz- und Schuldenmanagement, Liquiditätsversorgung für Unternehmen und Stärkung der Handelssysteme. In Laos konnten über die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen (KKMU) bei der Erholung von der durch Covid-19 ausgelösten Wirtschaftskrise unterstützt werden. So sollen 800 KKMU einen besseren Zugang zu Finanzdienstleistungen erhalten. Zudem werden 250 angehende Unternehmerinnen und Unternehmer unterstützt.

Für die Bewältigung der Covid-19-Krise sind handlungsfähige Behörden zentral. Die Stärkung der Lokalregierungen und der Zivilgesellschaft sind wichtige Massnahmen der Schweizer IZA. Deren Bedeutung hat sich gerade angesichts der Pandemie gezeigt, als in vielen Ländern die Schwächen der Rechtsstaatlichkeit und der demokratischen Regierungsführung verstärkt zutage traten. Die Schweiz unterstützte beispielsweise in Serbien und Albanien lokale Behörden dabei, ihr Krisenmanagement und den Schutz von ethnischen Minderheiten
(z. B. Roma) zu verbessern.

Auch die Förderung der Menschenrechte, der Korruptionsbekämpfung und von Erwerbsmöglichkeiten waren zentrale Themen der Entwicklungszusammenarbeit. In Mali beispielweise konnten mit Hilfe der Schweiz bedeutende Fortschritte im Bereich der Geschlechtergleichstellung erzielt werden. Durch die Einsetzung eines Unterausschusses für Gleichstellungsfragen und die Einrichtung einer Beobachtungsstelle für Frauen im Friedensprozess konnte die Beteiligung von Frauen am Friedensprozess deutlich erhöht werden. In Bangladesch unterstützt die Schweiz ethnische Minderheiten und andere Randgruppen mit einem Programm, das 21 000 Menschen (davon 60 % Frauen) durch Massnahmen wie Arbeitsvermittlung und Schulungen zu Unternehmertum hilft. So sollen einkommensschaffende Aktivitäten sichergestellt werden.

15 16

Abrufbar unter: www.fao.org/3/cb4474en/cb4474en.pdf.

Abrufbar unter: www.imf.org > Publications > World Economic Outlook Update, July 2021 > Fault Lines Widen in the Global Recovery.

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Die vorhandenen Ressourcen sollen möglichst wirksam für die Umsetzung der Agenda 2030 sowie die Bekämpfung der Pandemie und deren Folgen eingesetzt werden. Dies bleibt eine grosse Herausforderung.

6

Nachhaltigkeit

6.1

Agenda 2030

Die Agenda 2030 bildet den globalen Referenzrahmen für die Wirtschafts-, Sozial und Umweltpolitik im Sinne nachhaltiger Entwicklung. Die tiefgreifenden Auswirkungen der Pandemie haben die Umsetzung der Agenda 2030 weltweit erheblich verlangsamt.

So stand das Hochrangige Politische Forum für Nachhaltige Entwicklung (HLPF) der UNO im Berichtsjahr im Zeichen des nachhaltigen Post-Covid-19-Wiederaufbaus.

Die Schweiz setzt sich auf nationaler und internationaler Ebene für die Umsetzung der Agenda 2030 ein. Am 23. Juni 2021 verabschiedete der Bundesrat die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 (SNE 2030).17 Die SNE 2030 legt die Leitlinien der Nachhaltigkeitspolitik der Schweiz fest und definiert drei Schwerpunktthemen: nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion, Energie, Klima und Biodiversität sowie Chancengleichheit und sozialer Zusammenhalt.

Am hochrangigen UNO-Gipfel über Ernährungssysteme im September setzte sich die Schweiz für eine Transformation in Richtung nachhaltiger Ernährungssysteme ein und präsentierte, gestützt auf die SNE 2030, ihren Umsetzungspfad diesbezüglich (Ziff. 10.1). Die Ernährungssysteme wirken sich übergreifend auf alle siebzehn Ziele der Agenda 2030 aus und tragen deshalb entscheidend zu deren Umsetzung bei.

6.2

Umwelt und Klima

Bedingt durch die andauernde Covid-19-Pandemie sind im Berichtsjahr verschiedene Prozesse weiter in Verzug geraten: In den Bereichen Biodiversität, Chemikalien und Abfall sowie Umweltgouvernanz wurden an virtuell abgehaltenen Konferenzen mit einer reduzierten Agenda vornehmlich Entscheide zur Weiterführung relevanter Prozesse und Arbeiten der Übereinkommen getroffen.

Im September fand die Ministerkonferenz zur Vermeidung der Verschmutzung der Meere durch Plastik in Genf statt. Damit wurde ein Meilenstein zur Ausarbeitung eines Übereinkommens im Rahmen des UNO-Umweltprogramms (UNEP) gesetzt.

Das Übereinkommen von Paris fordert die Staaten auf, eine langfristige Klimastrategie zu erarbeiten.18 Am 27. Januar 2021 verabschiedete der Bundesrat eine entsprechende Strategie für die Schweiz.19 Diese zeigt auf, wie das Ziel von Netto-Null 17 18 19

Abrufbar unter: www.are.admin.ch > Nachhaltige Entwicklung > Strategie und Berichterstattung > Strategie Nachhaltige Entwicklung.

SR 0.814.012 Abrufbar unter: www.bafu.admin.ch > Themen > Thema Klima > Fachinformationen > Ziele der Klimapolitik > Verminderungsziele > Ziel 2050 > Klimastrategie 2050.

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Treibhausgasemissionen bis 2050 erreicht werden kann. Der im August präsentierte Sachstandsbericht des Weltklimarats (IPCC) bestätigt, dass sich der menschliche Einfluss auf das Klima deutlich nachweisen lässt und die globale Erwärmung und deren Auswirkungen zunehmend schneller voranschreiten.20 Im November konnten an der Vertragsparteienkonferenz der UNO-Klimakonvention in Glasgow die ausstehenden Umsetzungsregeln des Pariser Klimaübereinkommens finalisiert werden. Die Schweiz leistet überdies für die Jahre 2021­2024 erneut einen Beitrag an den UNOAnpassungsfonds zur Unterstützung der Anpassungsbemühungen der am stärksten vom Klimawandel betroffenen Entwicklungsländer.

Im Oktober hat der EDI-Vorsteher den ausserordentlichen Kongress der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) eröffnet. Der Kongress konnte historische Resolutionen verabschieden: Die neue WMO-Datenpolitik für den freien und uneingeschränkten Austausch von Beobachtungs- und Vorhersagedaten, die Standards für den Aufbau eines globalen Beobachtungsmessnetzes (GBON) sowie ein innovativer Finanzierungsmechanismus für den Aufbau von GBON in Entwicklungsländern.

Der «EU Green Deal», welcher im Rahmen des EU-Klima- und Umweltschutzes einen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandel in Europa herbeiführen soll, sieht unter anderem einen Grenzausgleich des CO2-Preises zwischen EU-Produkten und Importen vor. Da die Emissionshandelssysteme der Schweiz und der EU verknüpft sind, wird die Schweiz von dieser Massnahme voraussichtlich ausgenommen (Ziff. 8.1). Im Berichtsjahr wurden weitere Staatsverträge zur Durchführung von Klimaprojekten mit Senegal, Georgien, Vanuatu und Dominica abgeschlossen. Diese regeln die Rahmenbedingungen für die Anrechnung der Emissionsreduktionen an die Schweizer Verpflichtung.

6.3

Wasser

Die weltweit zunehmende Wasserknappheit, durch Missmanagement und Klimawandel verschärft, erhöht die Gefahr von Spannungen und gewaltsamen Auseinandersetzungen. Die Schweiz legte ihren Fokus auf nachhaltiges Wasserressourcenmanagement, den Zugang zu Trinkwasser und Abwasserentsorgung, die Verbesserung der Gewässerqualität sowie die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Ökosysteme. Im Berichtsjahr verstärkte die Schweiz ihre Anstrengungen für einen besseren Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung sowie in der Aufklärung zu Hygienemassnahmen, deren Wichtigkeit für den Schutz vor Krankheiten durch Covid-19 verdeutlicht wurde. Zudem begleitet die Schweiz die Arbeiten des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen und deren Protokoll über Wasser und Gesundheit. Vor Ort engagierte sie sich mit ihrer Wasserdiplomatie in der Prävention und der Entschärfung von Konflikten, namentlich im Nahen Osten, in Zentralasien, in Afrika und in Südostasien. Durch ihre «Blue Peace»Programme unterstützte sie Länder bei der zwischenstaatlichen Nutzung und Verwaltung von grenzüberschreitenden Wasserressourcen. So unterstützte die Schweiz die

20

Abrufbar unter: www.ipcc.ch/ > sixth assessment report.

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Gründung einer regionalen Plattform für einen permanenten Dialog zu Wasser im Nahen Osten oder die Erarbeitung eines regionalen Entwicklungsplans zur nachhaltigen Nutzung gemeinsamer Gewässer für Anrainerstaaten des Gambia-Flusses in Westafrika. Auf internationaler Ebene setzte sich die Schweiz in der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) für die Stärkung der operationellen Hydrologie ein.

6.4

Energie

Für die Schweiz ist die internationale Zusammenarbeit im Energiebereich aufgrund der hohen Importabhängigkeit für die Versorgungssicherheit und die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der schweizerischen und internationalen Energiepolitik unabdingbar. Ein Stromabkommen mit der EU, das die Schweiz nicht nur technisch, sondern auch rechtlich in den europäischen Strombinnenmarkt eingegliedert hätte, ist mit dem Abbruch der Verhandlungen zum institutionellen Abkommen noch weniger absehbar. Um die langfristige Versorgungssicherheit der Schweiz sicherzustellen bleibt es ein Ziel des Bundesrats, ein Stromabkommen mit der EU abzuschliessen, aber auch die Importabhängigkeit zu reduzieren.

Der Energiecharta-Vertrag ­ ein völkerrechtlich verbindliches Investitionsschutzabkommen im Energiesektor ­ soll an die zeitgemässe Praxis im Investitionsschutz und die Herausforderungen der Dekarbonisierung angepasst werden.21 2020 wurden diesbezüglich Verhandlungen aufgenommenen. Diese wurden im Berichtsjahr fortgesetzt.

Die Schweiz setzt sich in verschiedenen internationalen Organisationen für eine nachhaltige Energiepolitik ein. Sie ist 2019­2022 Mitglied im Verwaltungsrat der Internationalen Agentur für Erneuerbare Energien (IRENA) und wirbt unter anderem für die Wasserkraft als nachhaltiger Energieträger. Weiter engagierte sie sich für die Abkehr von der Subventionierung fossiler Energien. Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit unterstützte die Schweiz diverse Projekte und Initiativen für einen verbesserten Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle.

6.5

Finanz und Unternehmensführung

«Sustainable Finance» blieb für den Bundesrat im Berichtsjahr ein zentrales Thema im Hinblick auf einen nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Schweizer Finanzplatz.

Durch die im Dezember 2020 beschlossenen Massnahmen für einen nachhaltigen Finanzstandort Schweiz sollen die Transparenz verbessert, die Risikoanalyse gestärkt und das internationale Engagement der Schweiz ausgeweitet werden.22 So hat die Schweiz im Januar der Arbeitsgruppe zur Klimaberichterstattung («Task Force on Climate-related Financial Disclosures» TCFD) ihre offizielle Unterstützung zugesagt.

Damit unterstützt sie einen internationalen Rahmen für finanzielle Transparenz im Klimabereich auf Unternehmensebene. Bis im Sommer 2022 soll eine verbindliche 21 22

SR 0.730.0 Abrufbar unter: www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > Der Bundesrat konkretisiert Vorschläge für einen nachhaltigen Finanzstandort Schweiz.

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Umsetzung der TCFD-Empfehlungen für grosse Schweizer Unternehmen ausgearbeitet werden. Der Bundesrat verfolgt eine umfassende Betrachtungsweise von Nachhaltigkeit im Sinne der Agenda 2030. Initial besteht national und international ein Fokus auf Umweltaspekte.

Die Schweiz fördert die verantwortungsvolle Unternehmensführung durch einen international abgestimmten Ansatz (Ziff. 4.4). Gemäss dem indirekten Gegenvorschlag des Parlaments zur Konzernverantwortungsinitiative wird für Publikumsgesellschaften und für grosse Finanzinstitute eine Pflicht zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Belange eingeführt. Dazu kommen Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten in den Bereichen Kinderarbeit und Konfliktmineralien.

6.6

Katastrophenvorsorge

Ziel der Katastrophenvorsoge der Schweiz ist es, Menschenleben zu retten und Entwicklungserfolge zu bewahren. Das Berichtsjahr hat gezeigt, dass Naturkatastrophen und Notlagen wie Erdbeben, Wirbelstürme, Überschwemmungen, Dürren oder die Covid-19-Pandemie grosse Auswirkungen auf Entwicklungsländer haben und jahrzehntelange Entwicklungsfortschritte in kurzer Zeit zunichtemachen können. Am europäischen Forum für Katastrophenrisikoreduktion (EFDRR) im November setzte sich die Schweiz für ein kohärentes Vorgehen bei der Katastrophenvorsorge ein.

Der von der Schweiz gegründete Regionale Hub zur Verminderung von Katastrophenrisiken in Südostasien und dem Pazifik spielte auch im Berichtsjahr eine Schlüsselrolle bei der Bewältigung der Folgen des Klimawandels und der Förderung einer nachhaltigen Bewirtschaftung von natürlichen Ressourcen. So konnte nach einem Staudammbruch in Laos eine Partnerschaft mit dem zuständigen Ministerium aufgebaut werden, um die Sicherheit von Staudämmen und den Schutz der Bevölkerung nachhaltig zu erhöhen. Dank ihrer Fachkompetenz und den vielfältigen Partnerschaften zwischen Bund, Kantonen, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft konnte sich die Schweiz in den betroffenen Regionen als glaubwürdige Partnerin positionieren.

Mit dem Pilotprojekt «Weather4UN» trägt die Schweiz zum Aufbau eines Koordinationsmechanismus der WMO bei. Dieser soll den Zugang zu meteorologischen Informationen für humanitäre Organisationen verbessern.

6.7

Gesundheit

Im Jahr 2021 bekräftigte die Schweiz die Notwendigkeit von globalen Lösungen gegen Covid-19 im Rahmen des «Access to Covid-19 Tools Accelerator» (ACT-A). Die USA sind ihren finanziellen Verpflichtungen in der Weltgesundheitsorganisation (WHO) nachgekommen und haben die Dynamik innerhalb der Organisation vorangetrieben. Hochrangige Diskussionen in multilateralen Gremien wurden geführt, wie beim Weltgesundheitsgipfel der G20 im Mai in Rom, an dem die Schweiz teilnahm.

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Die Ergebnisse der von der WHO entsandten internationalen wissenschaftlichen Mission zur Erforschung der Ursprünge des Virus sind wichtig für die Beurteilung der Massnahmen gegen die Krise und bleiben umstritten. Diesbezügliche Klärungen sind im Gange. Es wurden mehrere unabhängige Evaluationen zur Bewältigungsstrategie der WHO durchgeführt, und die resultierenden Empfehlungen werden in den entsprechenden Gremien diskutiert. Im November 2021 wurde im Rahmen einer Sondersitzung der WHO über die Erarbeitung eines Pandemievertrags oder eines internationalen Instruments zur Vorbereitung und Reaktion auf Pandemien diskutiert. Dieser Vertrag soll bestehende Instrumente im Bereich der Gesundheitssicherheit, wie die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV), ergänzen.23 Der schnelle und transparente Austausch epidemiologischer und klinischer Daten zur Bewältigung von Pandemien ist sehr wichtig. Die Schweiz unterzeichnete im Mai 2021 eine Kooperationsvereinbarung mit der WHO im Rahmen der «WHO BioHub»-Initiative: Das Biosicherheitslabor in Spiez wird der WHO für die Aufbewahrung von biologischem Material mit Epidemie- oder Pandemiepotenzial zur Verfügung gestellt. Auf europäischer Ebene wurde die enge Zusammenarbeit mit der EU im Rahmen ihres Krisendispositivs zur Bewältigung der Pandemie fortgeführt (Ziff. 8.1).

6.8

Kultur

Kultur ist auch ein Instrument der Aussenpolitik. Sie verbindet über Ländergrenzen hinweg und transportiert das Image eines Landes. Die Schweiz fördert im Ausland den kulturellen und künstlerischen Austausch sowie das Filmschaffen (Koproduktionsabkommen) und verwaltet das Netz der Schweizerschulen. Sie bekämpft den illegalen Kulturgüterhandel und beteiligt sich an der Umsetzung und Überprüfung internationaler Kulturübereinkommen. Seit 2020 ist die Schweiz Mitglied des zwischenstaatlichen Komitees der UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes. Ebenfalls fördert die Schweiz die Landessprachen, beispielsweise im Rahmen der «Settimana della lingua italiana nel mondo».

Präsenz Schweiz (PRS) setzte bei der Imageförderung auch 2021 auf kulturelle Inhalte wie Tradition und Vielfalt, zum Beispiel beim «Pop-up House of Switzerland» in Stuttgart (Ziff. 11.5). Mit Pro Helvetia war die Zusammenarbeit weiterhin eng, beispielsweise für den Auftritt am Fotografie-Festival in Arles.

Die DEZA unterstützt mit ihrem Kulturengagement Dialoge zur Konfliktbewältigung oder zu Themen, die lokal tabu sind. So unterstützte die Schweiz Graffiti-Kunst im Besetzten palästinensischen Gebiet, Bildhauerei gegen Gewalt an Frauen in Bolivien, die Produktion von Radiosendungen zu Teenage-Schwangerschaften in Tansania oder Schreibworkshops für sozialkritische Novellen in Nicaragua.

23

SR 0.818.103

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7

Digitalisierung

7.1

Digitale Gouvernanz

Im Einklang mit der Strategie Digitalaussenpolitik 2021-2024 setzt die Schweiz auf die Nutzung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Potenzials der neuen Technologien unter grösstmöglicher Wahrung der individuellen Rechte. Die Haltung der Schweiz für einen offenen, sicheren und freien digitalen Raum ist allerdings nicht unbestritten. Deshalb fördert sie den internationalen Dialog und setzt dabei auf den Standort Genf als neutrale und etablierte Plattform (Ziff. 10.2).

Die Schweiz hat sich im Berichtsjahr für die Einhaltung und Stärkung des globalen Regelwerks zur digitalen Gouvernanz eingesetzt. Sie trieb die Umsetzungsarbeiten zur «UN Roadmap for Digital Cooperation» voran und trat für ein inklusiveres, effektiveres und politisch relevanteres «UN Internet Governance Forum» ein. Ebenfalls aktiv war die Schweiz in der OECD - im Komitee für Digitale Wirtschaftspolitik (CDEP) und der Arbeitsgruppe über Sicherheit in der Digitalen Wirtschaft. Der Fokus lag auf der Entwicklung von Instrumenten, die bei neuen Herausforderungen im Digitalbereich klare Verhaltensweisen vorgeben. In der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) und den technischen Normierungsorganisationen sprach sich die Schweiz dafür aus, dass alle Ebenen des internationalen Regelwerks miteinander abgestimmt werden.

Die Fortsetzung des Genfer Dialogs (Ziff. 7.2) und weitere von der Schweiz unterstützten Initiativen (z. B. Cybermediations-Pilotprojekt des «Centre for Humanitarian Dialogue», die «Geneva Internet Platform» und die «AI for Good Digital Platform») trugen zur Stärkung des Standorts Genf in Bezug auf digitale Gouvernanz bei. Für den Aufbau von Kapazitäten in Drittstaaten finanzierte die Schweiz Projekte in Subsahara-Afrika. Weiter wurde eine vertiefte Analyse zu den geplanten EUMassnahmen im Digitalbereich und deren möglichen Auswirkungen auf den Schweizer Wirtschafts-, Innovations- und Forschungsstandort erstellt.24

7.2

Cybersicherheit

Die Schweiz verstärkte ihr Engagement für Cybersicherheit, unter anderem durch die bilateralen Cyberdialoge mit den Niederlanden, Grossbritannien, Österreich, und Japan. Die vom EDA gemeinsam mit dem Nationalen Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) durchgeführten Dialoge illustrieren die enge Verknüpfung von Innen- und Aussenpolitik. Die geopolitischen Spannungen verdeutlichten die Wichtigkeit von Vertrauen und breit abgestützten Regeln.

Im Rahmen der UNO engagierte sich die Schweiz als Vorsitzende der Arbeitsgruppe zu Entwicklungen auf dem Gebiet der Information und Telekommunikation im Kontext der internationalen Sicherheit (OEWG). Ebenso beteiligte sie sich an der Expertengruppe zu Cybersicherheit (GGE). Beide Gruppen schlossen ihre Arbeit mit der

24

Abrufbar unter: www.bakom.admin.ch > Digitalisierung und Internet > Digitalisierung > Digitale Schweiz.

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Verabschiedung je eines Berichts erfolgreich ab.25 Wichtige inhaltliche Fortschritte wurden bezüglich der Anwendung des Völkerrechts, insbesondere des humanitären Völkerrechts, auf den Cyberraum erzielt. Eine neue OEWG wurde für den Zeitraum 2021­2025 eingerichtet. Parallel initiierten über 50 Staaten, darunter die Schweiz, ein Aktionsprogramm zur Umsetzung beider Berichte. Ausserdem soll ein Ad-hoc-Ausschuss eine UNO-Konvention zur Cyberkriminalität erarbeiten.

In der OSZE unterstützt die Schweiz die Umsetzung der 16 vertrauensbildenden Massnahmen im Bereich der Cybersicherheit. Als Mitglied der «Freedom Online Coalition» fokussiert sie auf Meinungsfreiheit und den Schutz der Privatsphäre im Internet.

Der von der Schweiz 2018 lancierte Genfer Dialog über verantwortungsvolles Verhalten im Cyberraum erweiterte im Berichtsjahr seine Industriepartnerschaften und setzte den Austausch fort: An über zwanzig Treffen wurden gute Praktiken definiert.

Zur Wahrung der Cybersicherheit arbeitet die Schweizer Bundespolizei fedpol eng mit INTERPOL und Europol zusammen.

7.3

Digitale Selbstbestimmung

Im Mai wurde mit der Swiss Data Alliance (SDA) und der Schweizerischen Akademie für Technische Wissenschaften (SATW) das nationale Netzwerk Digitale Selbstbestimmung lanciert. Das Netzwerk verbindet Akteure aus Verwaltung, Privatwirtschaft und Wissenschaft aus unterschiedlichen Sektoren (z. B. Finanzen, Gesundheit, Mobilität, öffentliche Verwaltung). Ebenfalls wurden internationale Kontakte mit akademischen Institutionen und anderen Netzwerken geknüpft. Das nationale und internationale Netzwerk wird unter anderem dazu genutzt, Erkenntnisse für den Bericht zur Förderung der Digitalen Selbstbestimmung und vertrauenswürdiger Datenräume zu sammeln, den der Bundesrat 2022 verabschieden wird.

Im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) kommt den Normierungsorganisationen in Genf eine besondere Bedeutung zu. Im Oktober wurde gemeinsam mit dem Internationalen Elektrotechnischen Komitee (IEC) ein Workshop zur Normung, Konformitätsbewertung und Gesetzgebung im Bereich der KI durchgeführt.

Das erste globale Instrument zur Ethik der KI wurde im Rahmen der UNESCO im November verabschiedet. Es enthält Werte und Prinzipien sowie nicht rechtsverbindliche politische Massnahmen. Verbindliches Recht könnte dagegen im Rahmen des Europarates (Ad hoc-Komitee für KI, CAHAI) entstehen wenn sich das Ministerkomitee nächstes Jahr für die Aufnahme der Verhandlungen ausspricht.

Ferner wurde der Bericht Prüfaufträge EDA Swiss Cloud ausgearbeitet. Er enthält sechs Handlungsempfehlungen, wie die Zuständigkeit von behördlichen Zugriffen auf international gehaltenen Daten zu regeln sind und wie sich die Schweiz zur CloudFrage positionieren soll, um datenpolitisch ein attraktiver Standort zu sein.

25

Die Berichte sind abrufbar unter: https://documents.un.org/ > Symbol > A/76/135 und A/75/816.

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7.4

Tech4Good

«Tech4Good» ist ein zukunftsträchtiges Instrument an der Schnittstelle von internationaler Zusammenarbeit (IZA) und Digitalisierung und reflektiert die Positionierung der Schweiz als Innovationsführerin. Neue Technologien bieten in der IZA enorme Chancen. Im Juni haben die Schweiz und das UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) gemeinsam den «Geneva Technical Hub» gegründet. Damit werden Lösungen gesucht für Probleme zwangsvertriebener Menschen in Flüchtlingslagern, zum Beispiel in den Bereichen der Unterkunft, der Energie, der Wasserzufuhr und der Hygiene. Ausserdem soll die Umwelteinwirkung humanitärer Einsätze reduziert werden.

In Tansania unterstützt die Schweiz einen Gesundheitsfonds. Dieser wird von der Regierung umgesetzt und soll den Bürgerinnen und Bürgern Zugang zur medizinischen Grundversorgung in den rund 6 000 Kliniken des Landes ermöglichen. Die Finanzbuchhaltung des Fonds erfolgt über ein modernes transparentes landesweites digitales System, das jährlich einer externen Prüfung unterzogen wird.

Mit einem Projekt in wasserarmen Regionen am Horn von Afrika fördert die Schweiz die Einführung von Sensoren in Brunnen und Bohrlöchern. Dabei leisten die privaten und öffentlichen Partner einen wesentlichen Beitrag zur effizienten Wassernutzung.

Neue Technologien bergen aber auch Risiken, wie fehlender Datenschutz und Datenmissbrauch. Die Schweiz leitete 2021 im Rahmen der von ihr mitbegründeten «Humanitarian Data and Trust Initiative» einen Dialogprozess mit Staaten und humanitären Organisationen zum verantwortungsvollen Teilen von Daten und zur Minimierung der Risiken für schutzbedürftige Personen.

7.5

Wissenschaftsdiplomatie

Die Welt steht vor grossen gesellschaftlichen Veränderungen, die auf technologischen Fortschritt bei einer wachsenden Konvergenz verschiedener Wissenschaftsdisziplinen zurückzuführen sind. Zugleich gerät Wissenschaft zunehmend in den Sog geopolitischer Rivalitäten. Es besteht das Risiko eines Technologiewettlaufs. Aus diesem Grund hat der Bundesrat die verstärkte Nutzung der Wissenschaftsdiplomatie für seine Aussenpolitik in der APS 20­23 verankert. Als eine Bildungs-, Forschungs- und Innovationsführerin ist die Schweiz gut positioniert, auch an der Schnittstelle von Wissenschaft und Politik brückenbauend zu wirken und dazu beizutragen, dass die neuen Technologien zum Wohle aller Menschen eingesetzt werden. Der Bundesrat hat zur Stärkung der Schweizer Initiativen im Rahmen der Wissenschaftsdiplomatie im Berichtsjahr einen Sonderbeauftragten für Science Diplomacy ernannt.

2021 konnte die Stiftung «Geneva Science and Diplomacy Anticipator» (GESDA) Ergebnisse präsentieren und eine erste grössere Veranstaltung durchführen. Die vom Bundesrat und den Genfer Behörden gegründete Stiftung steht im Dienste der globalen Gouvernanz des 21. Jahrhunderts, in Genf und darüber hinaus. Der «Geneva Science Breakthrough Radar» wurde im Oktober auf dem «Geneva Science and Diplomacy Anticipation Summit» vorgestellt und von der Wissenschaft, der Diplomatie, 33 / 92

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der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft und der Philanthropie als ein Instrument begrüsst, das Entwicklungen antizipiert, welche die Wissenschaft revolutionieren und die Welt verändern werden. Die GESDA stärkt damit Genf als internationales Zentrum für die Suche nach Lösungen für globale Herausforderungen, die der gesamten Menschheit zugutekommen (Ziff. 10.2).

Zu den konkreten im Berichtsjahr durchgeführten Projekten der Schweiz gehören das «Transnational Red Sea Center» zum Schutz der Korallen im Roten Meer und die diplomatische Begleitung der Gründung des «South East European International Institute for Sustainable Technologies» (SEEIIST). Bei Letzterem handelt es sich um ein geplantes Kernforschungszentrum in Südosteuropa, das unter anderem der Erforschung und Therapierung von Krebserkrankungen mit in dieser Region bisher nicht zur Verfügung stehenden Technologien dienen soll.

8

Europa

8.1

Entwicklungen in den bilateralen Dossiers

Die bilateralen Beziehungen zur EU standen im Berichtsjahr im Zeichen des bundesrätlichen Entscheids, die Verhandlungen über das geplante institutionelle Abkommen zu beenden (Ziff. 3.2). Gleichzeitig bekräftigte der Bundesrat, dass er den bilateralen Weg weiterführen will. Er setzte verschiedene Massnahmen um, welche die Beziehungen zur EU stabilisieren sollen, und verabschiedete für gewisse Dossiers Abfederungsmassnahmen (Ziff. 3.3). Die EU betrachtet die bilateralen Dossiers im Rahmen der aktuellen Gesamtbeziehung mit der Schweiz und hält den politischen Druck aufrecht, weshalb mehrere Dossiers blockiert sind. Neben der Nichtaktualisierung des MRA für Medizinprodukte und der Nichtassoziierung der Schweiz an Programme im Bereich Bildung, Forschung und Innovation (BFI) wie Horizon Europe und Erasmus+ hat die EU weitere, vorwiegend technische Massnahmen ergriffen. So wurde die Schweiz beispielsweise aus den europäischen Gremien ausgeschlossen, in denen die Regulierungsbehörden für den Energiebereich (ACER) und den Postbereich (ERGP) zusammenkommen. Im BFI-Bereich wurde das SBFI nicht mehr in die Expertengruppen eingeladen. Für den Bundesrat haben solche Blockaden aufgrund von politischen Verknüpfungen mit dem institutionellen Abkommen keine Berechtigung.

In der Schweiz wurden alle notwendigen Vorbereitungen getroffen, um möglichst rasch Verhandlungen mit der EU über die Assoziierung der Schweiz an die EURahmenprogramme im Bereich Forschung und Innovation (Horizon-Paket 2021­ 2027) aufzunehmen. Der Bundesrat verabschiedete Anfang 2021 zudem ein Verhandlungsmandat für die Assoziierung der Schweiz an das Programm Erasmus+ (2021­ 2027). Abklärungen zu allfälligen weiteren Beteiligungen an EU-Programmen (Gesundheit, Weltraum, Kultur) sind im Gang. Die Paraphierung des Abkommens über die Teilnahme der Schweiz an der Agentur für das europäische globale Satellitennavigationssystem (GSA) ist weiterhin hängig.26 Beim EU-Rahmenprogramm Horizon 26

Die GSA wurde im Mai 2021 zur Agentur der EU für das Weltraumprogramm (EUSPA) aufgewertet und ist für das gesamte Weltraumprogramm der EU (inkl. Galileo/EGNOS) zuständig.

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Europe wurde die Schweiz als nicht-assoziierter Drittstaat behandelt. Der Bundesrat stellt für Schweizer Forschende und Innovatoren geeignete Übergangsmassnahmen bereit, wobei diese eine Assoziierung am Horizon-Paket nicht ersetzen können. Die EU verweigerte bis dato Gespräche zu einer Assoziierung der Schweiz an Erasmus+.

Die Schweiz führt daher die seit 2014 bestehende «Schweizer Lösung» zur Sicherstellung der internationalen Mobilität in der Bildung weiter. Auch ein Abkommen im Bereich Strom wird seitens der EU weiterhin blockiert (Ziff. 6.4) sowie die Verhandlungen hinsichtlich einer erweiterten Zusammenarbeit im Bereich Lebensmittelsicherheit. Während in den Bereichen des Luft- und des Landverkehrsabkommens die Zusammenarbeit mit der EU im Allgemeinen positiv verläuft, verweigert die EU der Schweiz im Luftverkehr weiterhin die Kabotagerechte und die Verhandlungen zur Anpassung des Landverkehrsabkommens zur vollständigen Umsetzung der technischen Säule des vierten EU-Eisenbahnpakets bleiben sistiert.

Eine Aktualisierung des MRA27 im Bereich der Medizinprodukte ist seit dem 26. Mai 2021 hängig. Dies hat zur Folge, dass seither die Erleichterungen des MRA im Medizinproduktehandel sowie die Einbindung der Schweiz ins EU-Marktüberwachungssystem für Medizinprodukte entfallen sind. Der Bundesrat hat rechtzeitig Massnahmen erlassen, um die Versorgung der Schweiz mit sicheren Medizinprodukten weiterhin zu gewährleisten (Ziff. 3.3).

Aufgrund der engen wirtschaftlichen Verflechtung zwischen der Schweiz und der EU und der bestehenden Verknüpfung der beiden Emissionshandelssysteme wird die Schweiz von der im Juli vorgeschlagenen Schaffung eines CO2-Grenzausgleichmechanismuses (CBAM) der EU sowohl in handels- als auch klimapolitischer Sicht betroffen sein, auch wenn sie von deren Massnahmen voraussichtlich ausgenommen wird (Ziff. 6.2). Die zu diesem Zweck gegründete interdepartementale Arbeitsgruppe CO2-Grenzausgleichmechanismen begleitet diese Entwicklungen eng. Was die Personenfreizügigkeit betrifft, geniessen Staatsangehörige aus Kroatien ab dem 1. Januar 2022 die volle Personenfreizügigkeit zu den gleichen Bedingungen, wie sie für Angehörige der übrigen Mitgliedstaaten der EU gelten. Die Schweiz hat die EU anlässlich des Gemischten Ausschusses am 22. Oktober 2021 offiziell über diese Entscheidung
informiert. Vorbehalten bleibt die Möglichkeit der Anrufung der Ventilklausel. Der Gemischte Ausschuss des Freihandelsabkommens Schweiz­EU28 hat im Berichtsjahr zwei Beschlüsse angenommen. Im Bereich der verarbeiteten Landwirtschaftserzeugnisse wurden mit Beschluss 1/2021 die Referenzpreise angepasst.29 Zudem konnten mit Beschluss 2/202130 im Bereich der Ursprungsregeln die revidierten Regeln des PEM-Übereinkommens31 bilateral umgesetzt werden.

Mit dem Unionszollkodex hat die EU unter anderem Neuerungen im Bereich der Zollsicherheitsmassnahmen eingeführt, welche direkte Auswirkungen auf das Abkommen 27 28 29

30 31

SR 0.946.526.81 SR 0.632.401 Beschluss Nr. 1/2021 des Gemischten Ausschusses EU-Schweiz vom 12. Februar 2021 zur Änderung der Tabellen III und IV des Protokolls Nr. 2 zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 22. Juli 1972 in der geänderten Fassung [2021/274].

SR 0.632.401.3 Abrufbar unter: www.ezv.admin.ch > Themen > Ursprungsregeln revidiertes PEM-Übereinkommen.

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über Zollerleichterungen und Zollsicherheit (ZESA)32 zwischen der EU und der Schweiz haben; dieses muss somit aktualisiert werden. Die Weiterführung der Erleichterungen beim Warenverkehr liegt im beidseitigen Interesse. Die Parteien haben sich am 12. März 2021 auf eine entsprechende Anpassung des ZESA geeinigt. Der Beschluss33 wird seit dem 15. März 2021 vorläufig angewendet und steht unter Vorbehalt der Ratifikation. Am 25. August 2021 hat der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft zur Genehmigung dieses Beschlusses überwiesen.34 Das Gesundheitsabkommen, für welches auf technischer Ebene bereits 2018 ein Textentwurf bereinigt wurde, blieb 2021 weiterhin blockiert. Mit dem Abkommen würde die Schweiz am europaweiten Frühwarn-, Präventions- und Kontrolldispositiv gegen grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren sowie am mehrjährigen EUGesundheitsprogramm teilnehmen. Zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie gewährte die EU der Schweiz dennoch seit 2020 eingeschränkten ad hoc Zugang zu ihrem Krisendispositiv. Diese enge Zusammenarbeit wurde 2021 fortgeführt.

Das vergangene Jahr stand auch im Zeichen einer Koordination der gesundheitspolitischen Massnahmen zwischen den Schengen-Staaten an den Aussen- und Binnengrenzen sowie der Visumerteilung im Aussennetz (Ziff. 11.3). Die Schweiz beteiligte sich auch an den Arbeiten zum digitalen Covid-Zertifikat der EU, das am 1. Juli 2021 offiziell eingeführt wurde, und war das erste Land ausserhalb der EU/EWR mit Anbindung an das EU-System.

Im Einklang mit der APS 20­23 und den Verpflichtungen der Schweiz im Rahmen ihrer Schengen-Assoziierung wurden 2021 weitere Teile des Schengen-Besitzstands übernommen, namentlich durch den Abschluss des internen Genehmigungsverfahrens für die Übernahme der Weiterentwicklungen zur Modernisierung des Schengener Informationssystems (SIS)35, die Interoperabilität der Informationssysteme (IOP)36, das Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS)37 und das System über gefälschte und echte Dokumente online (FADO). Bei ETIAS und IOP handelt es sich um neue Informatiksysteme, die zwischen Ende 2022 und Anfang 2024 in Kraft treten werden. Gegen die Übernahme der revidierten EU-Verordnung über die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) wurde das Referendum ergriffen.

Schliesslich wurden drei Vernehmlassungen
abgeschlossen. Diese betreffen die Teilnahme am Fonds für integriertes Grenzmanagement (Border Management and Visa Policy Instrument BMVI), die Änderung der Verordnung über das Visa-Informationssystem (VIS) und die Interoperabilität von ETIAS. Weiter sprach sich das Parlament für die Beteiligung an der Prümer Zusammenarbeit38 aus, die nicht Teil des SchengenSystems, aber wichtig für die polizeiliche Zusammenarbeit in Europa ist.

32 33 34

35 36 37 38

SR 0.631.242.05 AS 2021 250 Abrufbar unter: www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Aktualisierung des Abkommens über Zollerleichterungen und Zollsicherheit mit der EU.

BBl 2020 3465 BBl 2020 7983 BBl 2020 2955 BBl 2021 738

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Die Schweiz bekräftigte in den Diskussionen auf Ministerebene ihre Unterstützung für den umfassenden Ansatz des neuen Migrations- und Asylpakets39, das die Europäische Kommission im September 2020 vorgelegt hatte. Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO), an dem sich die Schweiz über einen bilateralen Vertrag beteiligt, wird durch eine Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) ersetzt. Die Teilnahme der Schweiz an dieser neuen Agentur wird derzeit evaluiert.

8.2

Nachbarstaaten und übrige EU/EFTA-Staaten

Die bilateralen Beziehungen zu allen EU/EFTA-Staaten standen im Zeichen der Beziehungen Schweiz­EU. Die zahlreichen Gespräche dienten primär dazu, Verständnis für die Schweizer Europapolitik zu schaffen (Ziff. 3.2). Die anhaltende Covid-19-Krise hat in Erinnerung gerufen, wie wichtig die Nachbarländer und die grenzüberschreitenden Beziehungen für die Schweizer Aussenpolitik sind. Dank einer engen departementsübergreifenden Zusammenarbeit konnten die grenzüberschreitenden Aspekte in der Krisenbewältigung koordiniert und kohärent angegangen werden.

Der institutionelle Rahmen der Beziehungen mit den Nachbarstaaten wurde gestärkt.

Mit Österreich wurde eine Absichtserklärung über die Schaffung einer neuen strategischen Partnerschaft unterzeichnet. Damit soll die Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten intensiviert werden, zum Beispiel in den Bereichen Interessenvertretung und gegenseitige Unterstützung in Drittländern. Der Bundesrat hat überdies ein Verhandlungsmandat für ein Abkommen zum Hochwasserschutz auf dem Rheinabschnitt zwischen der Schweiz und Österreich verabschiedet. Mit Deutschland, Österreich und Liechtenstein wurde der Aufbau einer gemeinsamen Dialogplattform für grenzüberschreitende Themen in der Bodenseeregion beschlossen. Mit Deutschland wurde ebenfalls ein bilateraler grenzüberschreitender Dialog vereinbart. Mit der Einrichtung dieser beiden zusätzlichen Instrumente verfügt die Schweiz künftig über institutionalisierte Dialoge mit allen Nachbarländern und für alle grenzüberschreitenden Themen.

Mit Frankreich wurden die Gespräche über die bilaterale Zusammenarbeit in Bezug auf die Rhone fortgesetzt; ein Abkommen wurde aber noch nicht geschlossen. Beim EuroAirport Basel Mulhouse Freiburg ging Frankreich nicht auf den Vorschlag der Schweiz aus dem Jahr 2020 für eine dauerhafte Lösung zum Arbeitsrecht im Schweizer Sektor ein. Die beiden Länder arbeiteten weiter an Verbesserungen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Justiz-, Polizei- und Zollsachen. In Bezug auf Italien klärte der Bund offene Fragen betreffend Campione d'Italia und die konkreten Auswirkungen einer Aufnahme der italienischen Enklave in das Zollgebiet der EU weiter.

8.3

Beziehungen zu UK

Die Schweiz und das Vereinigte Königreich (UK) pflegten auch im Berichtsjahr gute und intensive Beziehungen. Mit dem Austritt des UK aus der EU sind die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr auf 39

Abrufbar unter: www.ec.europa.eu > Strategie > Prioritäten 2019-2024 > Förderung unserer europäischen Lebensweise > Neues Migrations- und Asyl-Paket.

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das UK anwendbar. Mit den neun neuen Abkommen Schweiz­UK im Rahmen der Mind-the-Gap-Strategie konnte die rechtliche Kontinuität im bilateralen Verhältnis in weiten Teilen gewährleistet werden.40 Die Abkommen betreffen die Bereiche Handel, Mobilität von Dienstleistungserbringern, Strassenverkehr, Luftverkehr, gegenseitige Anerkennung des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten, erworbene Rechte der Bürgerinnen und Bürger, soziale Sicherheit, Versicherungen sowie Polizeikooperation. Wo möglich und wo ein Interesse besteht, sollen die Beziehungen weiter ausgebaut werden («Mind-the-Gap-Plus»). Infrage kommen etwa die Bereiche Migration, Finanzdienstleistungen und Handel.

9

Regionen und globale Schwerpunktländer

9.1

Eurasien

Die Schweiz setzte ihre Politik eines kritischen und konstruktiven Dialogs mit Russland und der Türkei, zweier globaler Schwerpunktländer, fort. Mit Russland stand das Treffen des Bundespräsidenten und des Vorstehers EDA mit Präsident Wladimir Putin und Aussenminister Sergej Lawrow am Rande des Genfer Gipfels im Zentrum (Ziff. 4.1). Im Rahmen des Interessenswahrungsmandats zwischen Georgien und Russland konnte sich die Schweiz weiterhin vermittelnd einbringen. Zusammen mit dem Vorsteher des EDA empfing Bundespräsident Parmelin die georgische Präsidentin Salome Zourabichvili am 15. Oktober 2021 in Bern. Im Rahmen der Kontakte mit der Türkei wurden die Bedenken der Schweiz bezüglich Rechtsstaatlichkeit und Demokratie sowie der türkische Rücktritt vom Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (IstanbulKonvention) thematisiert.41 Die Lage in Osteuropa und Zentralasien blieb im Berichtsjahr angespannt. Konflikte, politische Krisen und die Pandemie wirken sich auf die Armut und den sozialen Zusammenhalt der Region aus. Die Kooperationsprogramme der Schweiz tragen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Bevölkerung, der Wirtschaftssysteme und Institutionen bei. Beispielsweise setzt sich die Schweiz für demokratische Reformen ein. Im Juli nahm Bundesrat Cassis an der Reformkonferenz für die Ukraine in Vilnius teil. Im Hinblick auf die nächste Ausgabe, die 2022 unter Schweizer Vorsitz in Lugano stattfinden wird, leitete der Vorsteher des EDA am 29. Oktober 2021 mit seinem ukrainischen Amtskollegen sowie dem Premierminister in Kyiv den Vorbereitungsprozess «On the road to Lugano» ein.

Aufgrund der Menschenrechtslage in Belarus schloss sich die Schweiz den von der EU schrittweise ausgeweiteten Sanktionen an.42 Auch wenn die Kampfhandlungen in der Region Bergkarabach eingestellt wurden, verbleiben viele offene Fragen, die eines Dialogs bedürfen. Bezüglich Zentralasien empfingen Bundespräsident Parmelin 40 41 42

Abrufbar unter: www.eda.admin.ch/europa > Verhandlungen und offene Themen > Offene Themen > Brexit.

SR 0.311.35 Verordnung vom 11. August 2021 über Massnahmen gegenüber Belarus (SR 946.231.116.9).

38 / 92

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und Bundesrat Cassis ihre Homologen aus Kasachstan zu offiziellen Treffen in der Schweiz. Am Rande der Gespräche wurden bilaterale Verträge unterzeichnet.

Im Westbalkan setzt sich die Schweiz für die Normalisierung der Beziehungen zwischen Serbien und Kosovo ein. Zudem engagiert sich die Schweiz im Rahmen der KFOR und EUFOR Missionen für Frieden und Stabilität im Westbalkan. Die Entwicklungszusammenarbeit und die Migrationspartnerschaften der Schweiz stehen mit dem Annäherungsprozess der dortigen Länder an die EU im Einklang.

9.2

Amerikas

Der amerikanische Doppelkontinent war 2021 von der Covid-19-Krise überdurchschnittlich stark betroffen. Dies hat in der Region Lateinamerika und Karibik (LAK) zu erheblichen Rezessionen geführt und Millionen von Menschen zurück in die Armut gedrängt. Strukturelle Probleme traten deutlich zu Tage, wie die Abhängigkeit von Rohstoffexporten und die Informalität der Volkswirtschaften, die sozialen Ungleichheiten oder die geschlechterbasierte Gewalt. Dies führte zu Protesten und einer verstärkten Polarisierung der Bevölkerung. Die sehr knappen Wahlresultate in Ecuador, Peru, Chile und Honduras bestätigten diese Tendenz.

2021 leistete die Schweiz in der LAK-Region humanitäre Hilfe, etwa im Rahmen von Covid-19 (z. B. Lieferung von Hygienemasken nach Peru), Naturkatastrophen (z. B.

Nothilfe nach dem Erdbeben in Haiti) oder der venezolanischen Migrationskrise. Die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit wurde teilweise an die veränderten Umstände angepasst. Zudem setzte sich die Schweiz auf bilateraler und multilateraler Ebene für den Schutz der Menschenrechte ein (z. B. Venezuela, Kuba oder Kolumbien) und schloss sich den neuen EU-Sanktionen gegenüber Nicaragua an.43 Der Schweizer Handel mit LAK hat Covid-19-bedingt spürbare Einbussen erfahren.

Mit Peru trat am 1. August 2021 ein Klimaabkommen in Kraft44 während mit Brasilien am 16. März 2021 ein Doppelbesteuerungsabkommen45 und am 13. Juni 2021 ein Luftverkehrsabkommen46 rechtskräftig wurden. Mit Mexiko wurde die Absichtserklärung im Berufsbildungsbereich aktualisiert. Das mit dem MERCOSUR angestrebte Freihandelsabkommen ist dagegen noch nicht unterschriftsreif.

Die USA sind weltpolitisch nach wie vor tonangebend und weiterhin der bedeutendste aussereuropäische Partner der Schweiz. Durch verschiedene hochrangige Kontakte ist es gelungen, die guten Beziehungen weiterzuführen und zu stärken. Dies insbesondere anlässlich der bilateralen Treffen von Bundespräsident Parmelin und Bundesrat Cassis mit US-Präsident Joe Biden und Aussenminister Antony Blinken im Rahmen des Genfer Gipfels (Ziff. 4.1). Die Schweiz ist für die USA eine geschätzte Partnerin. Dies kam mit der Wahl von Genf als Standort für das Gipfeltreffen deutlich zum Ausdruck.

43 44 45 46

Verordnung vom 24. Juni 2020 über Massnahmen gegenüber Nicaragua, SR 946.231.158.5).

Abrufbar unter: www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msgid-80791.html.

Abrufbar unter: www.sif.admin.ch > Dokumentation > Fachinformationen > Inkrafttreten der Doppelbesteuerungsabkommen mit Brasilien und Saudi-Arabien.

Abrufbar unter: www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2021/311/de.

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Weiter fand ein erster strategischer Partnerschaftsdialog Schweiz-USA am 1. Oktober 2021 in Bern statt. Zudem wurde in Washington die Absichtserklärung im Berufsbildungsbereich von Bundespräsident Parmelin erneuert. Die bereits dynamischen Wirtschaftsbeziehungen erhalten mit dem Entscheid des Bundesrats für die Beschaffung von Kampfflugzeugen des Typs F-35A zusätzliche Impulse.

9.3

MENA

Im Berichtsjahr blieb die Schweiz im Nahen und Mittleren Osten und Nordafrika gemäss der MENA-Strategie 2021­2024 engagiert. So setzte sie sich auf bilateraler und multilateraler Ebene für Frieden, den Schutz der Menschenrechte sowie den Kampf gegen die Straflosigkeit ein und führte ihre Unterstützung des Friedensprozesses für Syrien fort (Ziff. 4.1). Im Rahmen des UNO-Friedensprozesses für Libyen war die Schweiz Gastgeberin für das libysche politische Dialogforum in Genf (Ziff. 10.2) und Ko-Vorsitzende der Arbeitsgruppe Humanitäres Völkerrecht und Menschenrechte (Ziff. 4.1). Am 1. März 2021 richtete die Schweiz zusammen mit Schweden und der UNO die vierte humanitäre Geberkonferenz für den Jemen aus (Ziff. 4.5). Dabei wurden Spendengelder in Höhe von insgesamt 1.7 Milliarden US-Dollar mobilisiert. Als Folgetreffen davon fand am Rande der 76. UNO-Generalversammlung unter Vorsitz der Schweiz, Schwedens und der EU ein hochrangiger Anlass zur humanitären Krise in Jemen statt, wobei weitere 600 Millionen US-Dollar angekündigt wurden.

Die Verhandlungen über das iranische Atomprogramm werden von der Schweiz eng verfolgt. Sie erachtet den «Joint Comprehensive Plan of Action» (JCPOA) als zentrales Element der Nonproliferationsarchitektur und stellt den Parteien bei Bedarf ihre guten Dienste zur Verfügung, um den diplomatischen Prozess zu unterstützen Im 2021 konnten die regionalen Entwicklungsprogramme verstärkt werden, insbesondere länderübergreifende Aktivitäten im Migrationsbereich. Die Schweiz unterstützte zudem verschiedene Staaten der Region im Umgang mit der Pandemie. Im Juli lieferte sie beispielsweise Beatmungsgeräte und Sauerstoffkompressoren nach Tunesien.

Im Berichtsjahr reiste Bundespräsident Parmelin nach Israel, in das Besetzte palästinensische Gebiet und die Vereinigten Arabischen Emirate, wo er unter anderem am Nationentag der Weltausstellung Expo Dubai teilnahm. Bundesrat Cassis stattete im Rahmen der Umsetzung der MENA-Strategie Algerien, Irak, Oman, dem Libanon, Libyen und Saudi-Arabien offizielle Besuche ab. Im Zentrum der verschiedenen Gespräche standen unter anderem das Engagement der Schweiz vor Ort, Frieden und Sicherheit in der Region, Menschenrechte sowie die Bewältigung der Covid-19-Krise.

Im Irak wurden die Migrationskooperation sowie die zukünftige diplomatische Präsenz der
Schweiz vor Ort diskutiert. Bundesrätin Karin Keller-Sutter erörterte in Algerien die Migrationsthematik sowie die Polizei- und die Justizzusammenarbeit. Bundesrat Ueli Maurer besuchte mit einer hochrangigen Finanzdelegation Ägypten und Katar. Zudem traten am 1. April 2021 und am 27. Juli 2021 die Doppelbesteuerungsabkommen mit Saudi-Arabien respektive Bahrain in Kraft.

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9.4

Subsahara-Afrika und Frankophonie

Im Einklang mit der APS 20­23 verabschiedete der Bundesrat im Januar die Subsahara-Afrika-Strategie 2021­2024, die Schwerpunkte, Ziele und Massnahmen für diesen Subkontinent definiert. Dabei wurden zwei Stellen für Sondergesandte für den Sahel sowie das Grosse Horn von Afrika neu geschaffen und beschlossen, eine Botschaft in Mali zu eröffnen, sobald die Sicherheitslage dies zulässt.

Der afrikanische Kontinent leidet unter den gesundheitlichen und sozioökonomischen Auswirkungen der Covid-19-Krise und ist in vielen Ländern weiterhin mit grossen Herausforderungen wie politischer Fragilität, Armut, Konflikten, Klimawandel und humanitären Krisen konfrontiert. In weiten Teilen des Kontinentes kommen die IZAInstrumente zur Anwendung. Ausserdem wurden die bilateralen Beziehungen zu den afrikanischen Ländern insbesondere durch den Abschluss von sektoriellen Abkommen (Wirtschaft, Migration, Umwelt, Luftverkehr, usw.) sowie durch hochrangige Kontakte gefestigt.

So stattete Bundesrat Cassis anlässlich der Lancierung der neuen Strategie Mali, dem Senegal und Gambia einen offiziellen Besuch ab. Im Januar empfing der Vorsteher des EDA ­ zusammen mit Bundesrätin Keller-Sutter ­ die Vizepräsidentin Gambias in Bern für die Unterzeichnung eines Migrationsabkommens. Im Mai traf er seinen burundischen Amtskollegen zu einem Austausch über die bilateralen Beziehungen und die Menschenrechtslage. Des Weiteren unterzeichnete die Schweiz ein Klimaschutzabkommen mit dem Senegal. Aus diesem Anlass reiste Bundesrätin Simonetta Sommaruga nach Dakar. Ihr Arbeitsbesuch führte anschliessend nach Ghana, dem ersten afrikanischen Land, das mit der Schweiz 2020 ein solches Abkommen abgeschlossen hatte. Dieses trat am 22. Januar 2021 in Kraft. Bundesrätin Keller-Sutter nahm überdies an der offiziellen Feier zum 10-jährigen Bestehen der Migrationspartnerschaft zwischen der Schweiz und Nigeria teil und unterzeichnete drei Abkommen im Migrationsbereich mit Côte d'Ivoire.

Das 18. Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der frankophonen Länder, das für November in Djerba geplant war, wurde um ein Jahr verschoben.

9.5

Asien und Pazifik

Die Beziehungen zu den Ländern Asiens und der Pazifikregion waren im Berichtsjahr durch die Covid-19-Pandemie je nach Subregion unterschiedlich geprägt: In Ostasien blieb die epidemiologische Situation insgesamt unter Kontrolle und erlaubte einen wirtschaftlichen Aufschwung, der zur Steigerung des bilateralen Handels beitrug.

Gleichzeitig erreichten die Infektionszahlen in Süd- und Südostasien einen Höchststand. Die Schweiz lieferte medizinische Hilfsgüter im Gesamtwert von 25 Millionen Franken in die Region, namentlich nach Indien, Indonesien, in die Mongolei, nach Nepal, Sri Lanka, Thailand und Vietnam.

Vor dem Hintergrund der Pandemie blieb die bilaterale Beziehungspflege eine Herausforderung, konnte jedoch gegenüber 2020 deutlich intensiviert werden. Im März verabschiedete der Bundesrat seine China-Strategie 2021­2024. Die Olympischen und Paralympischen Spiele in Japan waren für die Schweiz nicht nur sportlich ein 41 / 92

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Höhepunkt, sondern dienten auch als Anlass für bilaterale Gespräche zwischen Bundespräsident Parmelin und dem damaligen japanischen Premierminister Yoshihide Suga. Mit Indien, dem dritten globalen Schwerpunktland der Region, konnten die Beziehungen ebenfalls intensiviert werden, insbesondere in den Bereichen Wirtschaft, Finanzen und Gesundheit. Darüber hinaus besuchte Bundesrat Cassis im Berichtsjahr die ASEAN-Mitglieder Laos, Thailand und Vietnam. Er unterstrich damit die Ausgewogenheit des Schweizer Beziehungsnetzes in der Region, das auch den aufstrebenden Ländern Südostasiens hohe Bedeutung beimisst.

Im Berichtsjahr erregten die Ereignisse in Afghanistan grosse Besorgnis. Mit dem Abzug der internationalen Truppen kam es dort zu einer raschen Verschlechterung der Sicherheitslage. Die Schweiz sah sich veranlasst, das Kooperationsbüro vorübergehend zu schliessen und ihre Mitarbeitenden zu evakuieren (Ziff. 11.2). Der Machtwechsel in Kabul führte zu einer Anpassung der humanitären und entwicklungspolitischen Arbeit der Schweiz in Afghanistan; mit zusätzlichen 33 Millionen Franken reagierte die Schweiz schnell auf die neuen humanitären Bedürfnisse.

In Myanmar stürzte die Absetzung der demokratisch legitimierten Regierung durch die Armee das Land in eine politische, wirtschaftliche und humanitäre Krise. Die Schweiz richtete ihr Kooperationsprogramm neu aus, verzichtete auf eine Zusammenarbeit mit der Militärregierung und beteiligte sich an Sanktionen.47 Mit ihrer Unterstützung des «Independent Investigative Mechanism for Myanmar» (IIMM) engagierte sie sich ausserdem für die Prävention und die Aufarbeitung von Gräueltaten.

10

Multilateralismus

10.1

UNO

Die Vereinten Nationen (UNO) sind die einzige internationale Organisation mit universeller Zuständigkeit und Mitgliedschaft. Für die Schweizer Aussenpolitik spielt die UNO eine Schlüsselrolle. Seit ihrem UNO-Beitritt 2002 hat sich die Schweiz als verlässliche Partnerin mit einer unabhängigen Stimme etabliert. Sie wurde im Berichtsjahr in verschiedene Leitungsgremien der UNO gewählt: in die Betäubungsmittelkommission (2022­2025), in die Kommission für soziale Entwicklung (2021­2025) sowie ins Büro des Fünften Ausschusses (Budget- und Managementfragen) gewählt.

Zudem wurde die Schweiz erneut in den Verwaltungsrat und den Rat für Postbetrieb des Weltpostvereins (2022­2025) gewählt.

Die Pandemie hatte nicht nur Einfluss auf die Arbeit der UNO im Feld, sondern auch auf ihre Arbeitsmethoden. Sie führte unter den Mitgliedstaaten zu Diskussionen über Themen wie Impfungen, den Umgang mit künftigen Pandemien sowie die Zukunft der Konferenzdiplomatie. Trotz schwieriger Umstände hat die UNO ihre Arbeit ohne Unterbruch fortgeführt. Als konstruktive brückenbauende Partnerin setzte sich die Schweiz weiterhin zugunsten eines wirksamen und starken multilateralen Systems ein, das auf dem Völkerrecht beruht und die Würde und Sicherheit des Menschen in 47

Verordnung vom 31. März, 30. April und 1. Juli 2021 über Massnahmen gegenüber Myanmar (SR 946.231.157.5).

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den Mittelpunkt stellt. Dabei standen im Berichtsjahr die Umsetzung der UNOReformen sowie der Einsatz für effiziente und transparente Arbeitsmethoden der verschiedenen Gremien und Organe im Fokus. Im Rahmen der Überprüfung und Stärkung des Hochrangigen Politischen Forums für Nachhaltige Entwicklung (HLPF) und des Wirtschafts- und Sozialrats (ECOSOC) konnte die Schweiz das Ziel erreichen, dass das Segment für humanitäre Angelegenheiten weiterhin alle zwei Jahre in Genf stattfindet. Zudem unterstützte die Schweiz den Überprüfungsprozess der UNOVertragsorgane im Hinblick auf eine Effizienzsteigerung. Als Koordinatorin der Gruppe für Rechenschaftspflicht, Kohärenz und Transparenz (ACT) plädierte sie erfolgreich für einen transparenten Wahlprozess des UNO-Generalsekretärs, der in der Wiederwahl von António Guterres für ein zweites Mandat (2022­2026) mündete. Im Rahmen ihres Vizevorsitzes im UNESCO-Exekutivrat setzte sich die Schweiz zudem für die Weiterführung der statutarischen Aufgaben trotz Covid-19 sowie für eine transparente Wahl der Generaldirektorin ein. Sie trug zur Erneuerung der Leitdokumente der Organisation bei, beispielsweise indem sie die Empfehlungen des 7. interregionalen Treffens der UNESCO-Nationalkommissionen einbrachte, das im Beisein von Bundesrat Cassis von Bern aus online durchgeführt wurde.

Die Friedenssicherung blieb 2021 eine Priorität der Schweiz in der UNO. Sie äusserte sich im Sicherheitsrat zu Themen wie Zugang zu Impfungen in Konfliktgebieten, sexuelle Gewalt in Konflikten und Sicherheit von Blauhelmen. Im Februar wandte sich der Vorsteher des EDA mit einer Videoaufzeichnung an den Sicherheitsrat zu den Auswirkungen des Klimawandels auf Frieden und Sicherheit. Auf Initiative der Schweiz unterbreitete im Juni eine Gruppe gleichgesinnter Staaten dem Sicherheitsrat Vorschläge für einen unabhängigen Überprüfungsmechanismus, um Verfahrensgarantien von sanktionierten Individuen und Entitäten in den UNO-Sanktionsregimes zu verbessern.

Bei der Umsetzung der Agenda 2030 standen im Berichtsjahr die Vorbereitungen des hochrangigen UNO-Gipfels über Ernährungssysteme im Zentrum (Ziff. 6.1). Der Bundespräsident vertrat die Schweiz per Videonachricht. An der Sondersitzung der UNO-GV zu Korruption betonte Bundesrat Cassis die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit bei der Rückführung
von gestohlenen Vermögenswerten (Ziff. 10.6). Ausserdem schloss sich die Schweiz einer politischen Erklärung zur Gefährdung der Sicherheit durch Korruption an. Eine besondere Rolle hatte die Schweiz dieses Jahr als Vizepräsidentin des ECOSOC inne. In diesem Zusammenhang kam ihr auch die Leitung des Segments für humanitäre Angelegenheiten in Genf zu.

10.2

Internationales Genf und Gaststaat

Die internationalen Organisationen und ständigen Missionen passten ihre Arbeitsweise den Schweizer Massnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 an. Die in hybrider oder virtueller Form durchgeführten internationalen Konferenzen haben weiter an Bedeutung gewonnen. Die Schweiz als Gaststaat unterstützte die auf ihrem Hoheitsgebiet ansässigen internationalen Akteure nach Kräften. Mit einem flexiblen Krisenmanagement stärkte sie die Wettbewerbsfähigkeit des internationalen Genf gegenüber anderen Standorten. So wurden in den Kantonen Genf und Waadt mehrere 43 / 92

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Treffen im Rahmen der Friedensprozesse für Libyen, Syrien und Zypern abgehalten (Ziff. 4.1, 9.3). Beim Gipfeltreffen zwischen US-Präsident Joe Biden und dem russischen Präsidenten Wladimir Putin rückte das internationale Genf ins Rampenlicht der Weltöffentlichkeit und konnte optimale Gesprächsbedingungen bieten (Ziff. 4.1).

Im Immobilienbereich genehmigten Bundesrat und Parlament ein Darlehen zur Finanzierung der Vorarbeiten für den Abriss und Neubau des Sitzgebäudes der Internationalen Organisation für Migration (IOM). Im November wurde der Neubau des Büros der Vereinten Nationen in Genf (UNOG) im Beisein von Bundesrat Cassis und UNOG-Generaldirektorin Tatjana Valovaya eingeweiht. Am 10. März 2021 schloss der Bundesrat mit der GARDP Foundation («Global Antibiotic Research & Development Partnership») ein Abkommen über Privilegien und Immunitäten ab.48 Diese spielt eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen.

Die Dialogplattformen, die Synergien zwischen den Akteuren des internationalen Genf fördern sollen, konnten ihre Arbeit trotz der pandemiebedingten Einschränkungen weiterführen. Die internationale Organisation «Education Cannot Wait», die Teil des UNO-Kinderhilfswerks UNICEF mit Sitz in New York ist, eröffnete in Genf ein neues Büro. Ausserdem errichteten der Kanton Waadt, die Stadt Lausanne und die Universität Lausanne in Zusammenarbeit mit der UNESCO und dem EDA eine globale Beobachtungsstelle für Frauen, Sport, Sportunterricht und körperliche Aktivität.

Die Schweiz hat sich auch für den Verbleib des UNESCO-Instituts Internationales Büro für Bildung (IBE) in Genf eingesetzt. Und schliesslich hielt die Stiftung GESDA vom 7. bis 9. Oktober 2021 ihren ersten Gipfel ab (Ziff. 7.5).

10.3

OSZE, Europarat

Die OSZE-Spitzenpositionen wurden neu besetzt. Schweden führte 2021 den Vorsitz.

Im Kontext der anhaltenden geopolitischen Spannungen sieht sich die OSZE mit einem schwindenden Vertrauen und einer abnehmenden Bereitschaft zur Zusammenarbeit konfrontiert. Der OSZE-Ministerrat in Stockholm konnte sich erstmals auf eine Erklärung zum Klimawandel einigen, zeitigte ansonsten aber wenig konkrete Ergebnisse. Ein von der Schweiz und Deutschland eingereichter Vorschlag für eine Budgetreform verfehlte den erforderlichen Konsensus knapp. Wie wichtig die Organisation bleibt, zeigte sich anhand der regen Krisendiplomatie am Rande des Ministerrats. Die OSZE bleibt die einzige Plattform für inklusiven Dialog zur europäischen Sicherheit.

Das EDA hat einen Aktionsplan «OSZE 2022­2025» ausgearbeitet, der Aktionsfelder, Ziele und Massnahmen zur Stärkung der OSZE und damit der europäischen Sicherheit definiert.

Das Ministertreffen des Europarats wurde im Mai unter dem Vorsitz Deutschlands virtuell durchgeführt. Der Vorsteher des EDA würdigte die zentrale Rolle des Europarats im digitalen Zeitalter. Der Vorsitz wurde im Mai von Ungarn und im November von Italien übernommen. Die Schweiz spielt weiterhin eine aktive Rolle bei den Ver-

48

Abrufbar unter: www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msgid-82649.html.

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handlungen über den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Im Herbst legte sie einen kombinierten Bericht zur Umsetzung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten und der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen vor.49

10.4

OECD, Bretton-Woods und Entwicklungsbanken

Das Berichtsjahr markiert das Ende der fünfzehnjährigen Amtszeit von OECDGeneralsekretär Angel Gurría. Diese war durch die OECD-Beitritte von Chile, Costa Rica, Estland, Israel, Kolumbien, Lettland und Slowenien und damit die Erweiterung der Organisation auf 38 Mitgliedstaaten sowie die Bemühungen um eine Reform des internationalen Steuersystems geprägt. Zehn Länder, darunter auch die Schweiz mit Philipp Hildebrand, hatten einen Kandidaten für seine Nachfolge nominiert. Hildebrand zog im Februar seine Kandidatur zurück.

Im März hat der OECD-Rat Mathias Cormann, den ehemaligen australischen Finanzminister, zum Generalsekretär ernannt. Dieser wurde im Juli von Bundespräsident Parmelin und Bundesrat Maurer in Bern empfangen. Die Zukunftsvision für die OECD­ eine Initiative der Schweiz ­ und die Herausforderungen der internationalen Steuerpolitik waren Gesprächsthemen. Die Zukunftsvision wurde im Oktober anlässlich des 60-jährigen Bestehens der OECD auf ministerieller Stufe verabschiedet.50 Mit dem Projekt der OECD und der G20 zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft sollen der Besteuerungsanteil der Marktstaaten am Gewinn grosser, grenzüberschreitend tätiger Konzerne erhöht und Mindestbesteuerungsregeln für internationale Konzerne eingeführt werden. Das 141 Mitgliedsländer umfassende «Inclusive Framework on BEPS» der OECD hat im Oktober die im Juli veröffentlichten Eckwerte konkretisiert.51 Einige für die Schweiz wichtige Punkte wurden geklärt, darunter der Besteuerungsanteil der Marktstaaten am Gewinn grosser, grenzüberschreitend tätiger Konzerne, der Mindestbesteuerungssatz und die verbindliche Abschaffung unilateraler Digitalsteuern. Die Mindestbesteuerungsregelungen der zweiten Säule sollen 2023 wirksam werden, wobei die «Under Taxed Payment Rule» (UTPR) erst 2024 in Kraft treten soll. Diese gestaffelte Einführung kommt dem demokratischen Gesetzgebungsprozess der Schweiz entgegen. Dennoch bleibt die nationale Implementierung der UTPR per 1. Januar 2024 sehr sportlich. Die Schweiz setzt sich weiterhin für innovations- und wohlstandsfreundliche Regeln ein, die weltweit einheitlich angewandt werden und einem Streitbeilegungsmechanismus unterstehen. Ziel ist es, Rechtssicherheit für betroffene Unternehmen zu schaffen. Kritik übte die Schweiz ­ wie auch weitere Länder ­ weiterhin am Zeitplan der OECD.
Die Entwicklungsbanken und insbesondere die Bretton-Woods-Institutionen spielen eine wichtige Rolle bei der Bewältigung der Covid-19-Krise in den Entwicklungs49

50 51

Abrufbar unter: www.eda.admin.ch > Aussenpolitik > Völkerrecht > Internationale Menschenrechtsübereinkommen > Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten.

Abrufbar unter: www.oecd.org/mcm/MCM_2021_Part_2_[C-MIN_2021_16-FINAL.en].

pdf.

Abrufbar unter: www.oecd.org > tax > beps > about.

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und Schwellenländern, dies auch mit Unterstützung der Schweiz. Bis im Juni haben die Entwicklungsbanken gemeinsam über 250 Milliarden US-Dollar zur Verfügung gestellt; allein die Weltbankgruppe hat seit Beginn der Pandemie bis zum 1. Oktober 2021 mehr als 100 Länder mit über 157 Milliarden US-Dollar unterstützt.52 Der IWF hat 87 Ländern rund 120 Milliarden US-Dollar bereitgestellt.53 Bis zu 20 Milliarden US-Dollar werden für Impfkampagnen in enger Zusammenarbeit mit der «Covax Facility» und weiteren Partnern eingesetzt (Ziff. 5.4). Um den Bedürfnissen der ärmsten Länder zu entsprechen, erfolgt die 20. Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) bereits 2022. Verschiedene Entwicklungsbanken haben im Berichtsjahr zudem ihre Klimaziele verschärft und höhere Beträge an die globale Klimafinanzierung angekündigt. Die Schweiz setzt sich in den Steuerungsgremien und Verhandlungen für Ergebnisorientierung, wirksame Partnerschaften und einen nachhaltigen Wiederaufbau zur Erreichung der Ziele der Agenda 2030 ein.

10.5

G20

Unter der italienischen G20-Präsidentschaft nahm die Schweiz im Berichtsjahr am «Finance Track» sowie an Teilen des «Sherpa Track» teil. Im «Finance Track», der sich auf finanzielle und monetäre Fragen konzentriert, nahm die Schweiz an sämtlichen Arbeitsgruppen, einschliesslich derjenigen zu «Sustainable Finance», sowie den Treffen der Finanzminister und der Zentralbankgouverneure teil. Zu den Hauptthemen gehörten die ungleichmässige wirtschaftliche Erholung nach der Pandemie, die Verschuldung der ärmsten Länder, die Unternehmensbesteuerung und die Herausforderung der Finanzmärkte durch den Klimawandel. Im «Sherpa Track» erlangte die Schweiz in der Antikorruptions-Arbeitsgruppe den Status «permanent guest country».

Prioritär wurden hier die Verbindung zwischen Korruption und organisierter Kriminalität sowie Korruption im Sport behandelt. Neu konnte die Schweiz auch in den Arbeitsgruppen zu Handel und Investitionen sowie zu Gesundheit aktiv mitwirken.

Im Hinblick auf die indonesische G20-Präsidentschaft 2022 ist die Schweiz bestrebt, ihre Beteiligung am «Finance Track» und an der Antikorruptions-Arbeitsgruppe fortzusetzen. Ausserdem wird die Schweiz ihr Interesse an einer breiteren Beteiligung am «Sherpa Track», insbesondere an den Arbeiten in den Bereichen Handel und Investitionen, Gesundheit sowie Klima und Umwelt manifestieren.

10.6

Völkerrecht

Im Bereich des Völkerrechts hat der Multilateralismus im Berichtsjahr neue Impulse bekommen. Das geht nicht zuletzt auf die Wahlen in den USA zurück: Das erneuerte Bekenntnis der US-Administration zugunsten der Bindungswirkung von multilateralen Verträgen ist insbesondere für mittlere und kleinere Staaten von grosser Relevanz.

52 53

Abrufbar unter: www.worldbank.org > coronavirus-covid19.

Abrufbar unter: www.imf.org/en/Topics/imf-and-covid19/COVID-Lending-Tracker#ftn.

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Der Bundesrat hat im Mai die Botschaft des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) über das Aushungern von Zivilpersonen verabschiedet. Auf Vorschlag der Schweiz wurde diese Kriegsmethode auch in Bürgerkriegen zum Kriegsverbrechen erklärt. Mit einer Ratifizierung unterstützt die Schweiz einen leistungsfähigen ICC und trägt zur Friedenssicherung bei. Ausserdem hoben die USA ihre Massnahmen gegenüber dem ICC auf, nachdem die Schweiz mit anderen Staaten dazu aufgerufen hatte.

Der Bundesrat hatte 2020 seinen ersten freiwilligen Bericht über die Umsetzung des humanitären Völkerrechts (HVR) in der Schweiz verabschiedet. Im Jahr 2021 leistete die Schweiz erfolgreich bilaterale und multilaterale Überzeugungsarbeit, um weitere Staaten zum Vorlegen von freiwilligen Berichten zu bewegen. Dazu organisierte sie im Juni zusammen mit den IKRK einen Austausch zwischen 300 Regierungsexpertinnen und -experten. Diese Berichte bieten den Staaten eine Basis, um den Schutz der Opfer von bewaffneten Konflikten zu verbessern.

Ein Erfolg für die Schweizer Diplomatie war im Dezember die Freilassung des Schweizer Tankers «San Padre Pio» nach fast vier Jahren Festhaltung durch Nigeria: Nach intensiver diplomatischer Arbeit und einer Klage der Schweiz vor dem Internationalen Seegerichtshof (ITLOS) konnte der Tanker Nigeria verlassen.

Die Schweiz präsentierte im April den Bericht über ihre Umsetzung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen beim zuständigen UNO-Ausschuss.54 Die Schweiz ist zudem Co-Leiterin der Arbeitsgruppe Strafjustiz und Rechtsstaatlichkeit des «Global Counterterrorism Forum» (GCTF) (Ziff. 4.2). Sie trug massgeblich dazu bei, dass Empfehlungen für eine völkerrechtskonforme und rechtsstaatliche Strafverfolgung von Verbrechen an der Schnittstelle von Terrorismus und Völkerrechtsverbrechen ausgearbeitet und auf Ministerebene gutgeheissen wurden.

Die Sperrung, Einziehung und Rückführung unrechtsmässig erworbener Vermögenswerte («Asset Recovery») spielt für die Reputation der Schweiz und ihres Finanzplatzes eine wichtige Rolle. Öffentliche und private Akteure sollen ihr jeweiliges Fachwissen in diesem Bereich teilen. Zu diesem Zweck brachte das elfte LausanneSeminar im September mehr als 150 internationale Fachleute zusammen. Anhand konkreter Beispiele wurde eruiert, wie die öffentlich-private Zusammenarbeit den «Asset Recovery»-Prozess effizienter gestalten kann.

11

Ressourcen

11.1

Aussennetz und Personal

Das Aussennetz ist das zentrale Instrument der Schweizer Aussenpolitik. Die Pandemie hat dies verdeutlicht. Seine Struktur wird laufend weiterentwickelt. So eröffnete

54

Abrufbar unter: www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > Bericht der Schweiz zur Umsetzung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen.

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die Schweiz im Berichtsjahr ein Konsulat in Osaka, um die Zusammenarbeit im Bereich Bildung, Forschung und Innovation zu stärken (Ziff. 5.3) und schloss vorübergehend das Kooperationsbüro in Kabul im Kontext der Machtübernahme durch die Taliban.

Im Rahmen des Projekts «Rebalancing» will das EDA bis 2024 das Aussennetz mit 35 Stellen verstärken. Im Jahr 2021 wurden die ersten drei Stellen aus der Zentrale in kleine Vertretungen und in fragile Kontexte verlagert, um die Durchhaltefähigkeit zu verbessern. Auch die 2021 angelaufene Reorganisation der DEZA («fit for purpose») zielt unter anderem auf eine Stärkung der Kompetenzen im Aussennetz ab.

Im Berichtsjahr stand die Unterstützung des EDA-Personals im Aussennetz im Rahmen der Covid-19-Krise im Vordergrund. So wurden zum Beispiel medizinisches Material geliefert oder medizinische Evakuierungen organisiert. Besonders gefährdete Angestellte konnten sich in der Schweiz impfen lassen. Über 50 Vertretungen wurden mit Impfstoffen beliefert. Davon profitierten rund 2500 versetzbare und lokale Mitarbeitende sowie deren engste Familienangehörige. Zudem beteiligte sich das EDA am bundesweiten, freiwilligen Testen am Arbeitsplatz.

11.2

Krisenmanagement und Sicherheit

Das Sicherheits- und Krisenmanagement des EDA stand 2021 vielfältigen Herausforderungen gegenüber. Aufgrund der Pandemie waren Mitarbeitende im Ausland über längere Zeit weitreichenden Restriktionsmassnahmen ausgesetzt. Vor allem in fragilen Kontexten mit überlasteten Gesundheitssystemen standen das Bundespersonal und Schweizer Staatsangehörige vor grossen Herausforderungen. Einige Vertretungen nahmen ihre Aufgaben unter schwierigsten Umständen wahr. Gleichzeitig mussten Betriebskontinuität und Durchhaltefähigkeit gewährleistet und Lehren aus der Krisenbewältigung 2020 gezogen und umgesetzt werden. Zugleich wurden zahlreiche Covid-19-bedingte Anliegen von Schweizer Staatsangehörigen im Ausland im Rahmen des konsularischen Schutzes bearbeitet.

Das Krisenmanagement-Zentrum (KMZ) des EDA konnte durch die Schaffung von drei neuen Stellen im Bereich der regionalen Sicherheitsberatung verstärkt werden.

Das KMZ leistete im Berichtsjahr Beratung und Unterstützung bei Sekundärrisiken der Pandemie, politischen Unruhen, Naturkatastrophen, Terroranschlägen, Entführungen und internationalen Grossanlässen. Der Dienst Reisehinweise des EDA stand einem kontinuierlichen Informationsbedürfnis der Bevölkerung gegenüber. Die Covid-19-Krisenorganisation des EDA sorgte dafür, dass die internationale Dimension im Einklang mit der Schweizer Aussenpolitik laufend abgedeckt wurde. Aufgrund der Lage in Afghanistan wurde eine Evakuierung von 385 Personen mit Bezug zur Schweiz unter Leitung des KMZ durchgeführt (Ziff. 9.5). Dies verdeutlichte die Wichtigkeit der Koordination innerhalb des EDA und der Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Bundesstellen, insbesondere der Armee, dem Staatssekretariat für Migration (SEM) und dem Bundesamt für Polizei (fedpol). Gemeinsam mit Partnerstaaten, namentlich Deutschland und den USA, konnte so rasch und unter schwierigsten Umständen eine komplexe Operation erfolgreich durchgeführt werden. Aktuell

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werden die Sicherheits- und Krisenmanagementprozesse digitalisiert, was die Krisenbewältigung effizienter gestalten und zu einer institutionalisierten Wissenssicherung beitragen soll.

11.3

Konsularische Dienstleistungen

Nebst der Betreuung der Schweizerinnen und Schweizer im Ausland stand im Berichtsjahr die Wiederaufnahme der seit Anfang der Covid-19-Krise weitgehend suspendierten Visabearbeitung im Fokus. Die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern wurde wiederaufgenommen. Suspendierte Vereinbarungen zur gegenseitigen Vertretung im Visabereich konnten in Absprache mit den einzelnen SchengenPartnerstaaten sukzessive reaktiviert werden, wobei sämtliche Öffnungsprozesse im Visabereich weiterhin andauern (Ziff. 8.1).

Die Modernisierung des Dienstleistungsangebots wurde fortgeführt. So befindet sich ein mobiles «Interface» für die Auslandschweizergemeinschaft in Entwicklung, das den Austausch mit der offiziellen Schweiz fördern und einen zusätzlichen Zugang zu wichtigen konsularischen Dienstleistungen ermöglichen soll. Des Weiteren wurde das Projekt «Ageing Abroad» lanciert, das die im Ausland lebenden Schweizer Seniorinnen und Senioren dabei unterstützen soll, ihren Lebensabend optimal zu bestreiten.

Schliesslich kam nach intensiven Bemühungen die Repatriierung zweier minderjähriger Schweizer Mädchen aus Syrien zu einem glücklichen Abschluss.

11.4

Verständnis der Aussenpolitik im Inland

Im Vordergrund der Informations- und Kommunikationsaktivitäten des EDA standen im Berichtsjahr die Europapolitik sowie aussergewöhnliche Ereignisse wie der USARussland-Gipfel in Genf (Ziff. 4.1) oder die EDA-Evakuierungsaktion aus Afghanistan (Ziff. 9.5). Diese Themen stiessen auch bei den Medien auf grosses Interesse.

Weiter galt das Augenmerk der Umsetzung der thematischen und geografischen Folgestrategien der APS 20­23 für den Zeitraum 2021­2024 (IZA-Strategie, MENAStrategie, Subsahara-Afrika-Strategie und China-Strategie) sowie weiteren Themen wie «Science Diplomacy» oder die humanitären Aktionen der Schweiz.

Sind Informationen gleichermassen an die Bevölkerung in der Schweiz und im Ausland gerichtet, arbeitet Kommunikation EDA eng mit Präsenz Schweiz (PRS) zusammen. Dies war zum Beispiel im Rahmen der «Emna da la lingua rumantscha» oder der «Settimana della lingua italiana» der Fall.

11.5

Landeskommunikation im Ausland

Mit der Landeskommunikation wird im Ausland die Wahrnehmung und das Verständnis für die Schweiz gefördert. Einen Höhepunkt im Berichtsjahr bildete die viermo-

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natige Präsenz mit über 20 000 Gästen des «Pop-up House of Switzerland» in Stuttgart. Diese Kommunikationsplattform fokussierte auf Schweizer Innovationskraft, Wirtschaft und Tourismus, zwecks Förderung der engen Beziehungen zwischen der Schweiz und ihrem bedeutenden Handelspartner Baden-Württemberg. Schweizer Innovation und Technologie wurden auch bei der VivaTech-Messe in Paris präsentiert.

Dabei konnten Schweizer Firmen und Start-ups ihre Produkte einem internationalen Publikum vorführen und die Schweiz als wichtiger Standort in diesen Bereichen positioniert werden. Mit den Schweizer Vertretungen wurden 195 weitere an die Pandemie angepasste Projekte durchgeführt.

Covid-19-bedingt kam der geplante Auftritt des «House of Switzerland» an den Olympischen und Paralympischen Spielen in Tokio nicht zustande. Anfang Oktober wurde die ursprünglich für 2020 geplante Expo Dubai eröffnet, mit einem Schweizer Pavillon. Der Fokus lag auf Innovationen von Schweizer Start-Ups und Hochschulen im Bereich der Kreislaufwirtschaft und globaler Nachhaltigkeit. Der Pavillon dient auch als Plattform des Ideenaustausches und der Vernetzung. Ferner fanden 5 Delegationsreisen von ausländischen Meinungsführenden in die Schweiz statt. Hohe Bedeutung behielt der Einsatz digitaler Kanäle, wie etwa die Informationsplattformen «finance.swiss» zur Promotion des Finanzplatzes Schweiz oder «swiss.tech» zur Promotion der Schweiz als führenden Innovations- und Technologiestandort.

12

Bilanz und Ausblick

Die Umsetzung der APS 20­23 hat in Bezug auf die Beziehungen zur EU einen Rückschlag erlitten. Die Konsolidierung und Weiterentwicklung des bilateralen Wegs bleibt die vordringliche Herausforderung und Aufgabe der Schweizer Aussenpolitik.

Europa ist auch unter den sich verändernden weltpolitischen Vorzeichen die Schlüsselregion für den Wohlstand und die Sicherheit der Schweiz.

Jenseits der EU-Politik ist die Umsetzung der APS 20-23 trotz erschwerter Bedingungen durch die Pandemie im Berichtsjahr insgesamt gut vorangekommen. Der Ansatz des Bundesrats, mit geografischen und thematischen Folgestrategien zur APS 20-23 die Kohärenz in der Aussenpolitik weiter zu stärken, hat sich bewährt. In Einklang mit den Jahreszielen 2022 des Bundesrats werden 2022 Strategien zu Südostasien 2023-2026, zu Eurasien 2023-2026 sowie zu Multilateralismus und Gaststaat 2024-2027 erarbeitet.

Die eigenständige aussenpolitische Positionierung der Schweiz bleibt anspruchsvoll, ist aber zielführend. Die Neutralität der Schweiz gewinnt wieder an internationaler Relevanz. Sie ist eine wichtige Grundlage für die guten Dienste, die auch im Berichtsjahr stark nachgefragt wurden. Auch im Falle einer Einsitznahme im UNOSicherheitsrat 2023/24 wird die Neutralität ein Markenzeichen der Schweizer Aussenpolitik sein. Über die UNO hinaus wird sich die Schweiz für einen wirksamen Multilateralismus und gemeinsame Antworten auf die globalen Herausforderungen einsetzen. Zwei wichtige Anlässe in der Schweiz werden hierzu das erste «International Cooperation Forum Switzerland» Ende März und die fünfte Ukraine-Reformkonferenz im Juli 2022. Die Stärkung der europäischen Sicherheit durch die OSZE wird eine Priorität bleiben, ebenso die Bewältigung der Covid-19-Krise und ihrer Folgen.

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Abkürzungsverzeichnis ACT

Gruppe für Rechenschaftspflicht, Kohärenz und Transparenz an der UNO

ACT-A

Access to Covid-19 Tools-Accelerator

ACER

Agentur für Kooperation der Energieregulatoren der EU (Agency for the Cooperation of Energy Regulators)

APS 20­23

Aussenpolitische Strategie 2020­2023

ASEAN

Vereinigung Südostasiatischer Nationen (Association of Southeast Asian Nations)

AUKUS

Trilaterale Sicherheitspartnerschaft USA-UK-Australien

BEPS

Projekt gegen Gewinnverkürzung und -verlagerung (Base Erosion and Profit Shifting)

BFI

Bildung, Forschung und Innovation

BIP

Bruttoinlandsprodukt

BMVI

Border Management and Visa Instrument

BRI

Belt and Road Initiative

CAHAI

Ad hoc Komitee für KI des Europarats

CBAM

CO2-Grenzausgleichsmechanismus der EU (Carbon Border Adjustment Mechanism)

CDEP

Komitee für Digitale Wirtschaftspolitik der OECD (Committee on Digital Economy Policy)

CEPA

Umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EFTAIndonesien (Comprehensive Economic Partnership Agreement)

COVAX

Covid-19 Vaccines Global Access-Initiative zur Sicherstellung eines weltweit gleichmässigen Zugangs zu Covid-19 Impfstoffen

COVAX-AMC Advance Market Commitment-Mechanismus von COVAX Covid-19

Coronavirus-Krankheit 2019 (Coronavirus disease 2019)

CTA

Central Tracing Agency

CWÜ

Chemiewaffenübereinkommen

DDR

Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration (Disarmament, Demobilization and Reintegration)

DEP

Digital Europe Programme

DEZA

Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit

EASO

Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen (European Asylum Support Office) 51 / 92

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ECOSOC

Wirtschafts- und Sozialrat der UNO (Economic and Social Council)

EDA

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten

EDI

Eidgenössisches Departement des Innern

EFD

Eidgenössisches Finanzdepartment

EFDRR

Europäisches Forum für Katastrophenrisikoreduktion (European Forum for Disaster Risk Reduction)

EFTA

Europäische Freihandelsassoziation (European Free Trade Association)

EGNOS

European Geostationary Navigation Overlay Service

EMBL

European Molecular Biology Laboratory

ERGP

Gruppe der Europäischen Regulatoren für Postdienstleistungen (European Regulators Group for Postal Services)

ETIAS

Europäisches Reiseinformations- und Genehmigungssystem (European Travel Information and Authorization System)

EU

Europäische Union

EUAA

Europäische Asylagentur (EU Agency for Asylum)

Europol

Europäisches Polizeiamt

EUSPA

Agentur der EU für das Weltraumprogramm (EU Agency for the Space Programme)

EWR

Europäischer Wirtschaftsraum

FADO

False and Authentic Documents Online-System

fedpol

Bundesamt für Polizei

FHA

Freihandelsabkommen

FMSTAN

Foreign Ministries Science & Technology Advice Network

Frontex

Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache

G20

Gruppe der 20 (USA, Japan, Deutschland, China, Vereinigtes Königreich, Frankreich, Italien, Kanada, Brasilien, Russland, Indien, Südkorea, Australien, Mexiko, Türkei, Indonesien, Saudi-Arabien, Südafrika, Argentinien, Europäische Union)

GARDP

Global Antibiotic Research & Development Partnership

GCTF

Globales Forum zur Bekämpfung des Terrorismus (Global Counterterrorism Forum)

GBON

Globales Beobachtungsmessnetz der WMO (Global Basic Observing Network)

GESDA

Geneva Science and Diplomacy Anticipator

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GGE

Expertengruppe zu Cybersicherheit (Group of Governmental Experts)

GII

Global Innovation Index der WIPO

GSA

European Global Navigation Satellite Systems Agency

HCOC

Haager Verhaltenskodex gegen die Proliferation ballistischer Raketen (The Hague Code of Conduct against Ballistic Missile Proliferation)

HLPF

Hochrangiges Politisches Forum für nachhaltige Entwicklung (High-level Political Forum on Sustainable Development)

HVR

Humanitäres Völkerrecht

IBE

Internationales Büro für Bildung der UNESCO in Genf

ICC

Internationaler Strafgerichtshof (International Criminal Court)

IDA

Internationale Entwicklungsorganisation (International Development Association)

IFAD

Internationaler Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (International Fund for Agricultural Development)

IGV

Internationale Gesundheitsvorschriften der WHO

IHRA

International Holocaust Remembrance Alliance

IIMM

Independent Investigative Mechanism for Myanmar

IKRK

Internationales Komitee vom Roten Kreuz

ILO

International Labour Organisation

InstA

Institutionelles Abkommen

INTERPOL

Internationale kriminalpolizeiliche Organisation

IOM

Internationale Organisation für Migration

IOP

Interoperabilität der Informationssysteme

IPCC

Weltklimarat (International Panel on Climate Change)

IRENA

Internationale Agentur für erneuerbare Energien (International Renewable Energy Agency)

ISA

Bilaterales Investitionsschutzabkommen

ITU

Internationale Fernmeldeunion (International Telecommunication Union)

IWF

Internationaler Währungsfonds

IZA

Internationale Zusammenarbeit

KI

Künstliche Intelligenz

KKMU

Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen 53 / 92

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KMZ

Krisenmanagement-Zentrum des EDA

LAK

Lateinamerika und Karibik

MENA

Mittlerer Osten und Nordafrika (Middle East and North Africa)

MERCOSUR

Gemeinsamer Markt Südamerikas (Mercado Común del Sur)

MoU

Offizielle Absichtserklärung (Memorandum of Understanding)

MRA

Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die gegenseitige Aberkennung von Konformitätsbewertungen

NCSC

Nationales Zentrum für Cybersicherheit (National Cyber Security Centre)

NMRI

Nationale Menschenrechtsinstitution

NGO

Nichtregierungsorganisation (Non-governmental Organisation)

NPT

Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (Non Proliferation Treaty)

OAS

Organisation Amerikanischer Staaten (Organisation of American States)

OECD

Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Cooperation and Development)

OEWG

Open-Ended Working Group

OPCW

Organisation für das Verbot chemischer Waffen (Organisation for the Prohibition of Chemical Weapons)

OST

Open Skies Treaty

OSZE

Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa

PRS

Präsenz Schweiz

RSB

Regionaler Sicherheitsberater

SATW

Schweizerische Akademie der Technischen Wissenschaften

SBFI

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation

SDA

Swiss Data Alliance

SDG

Sustainable Development Goal

SEEIIST

South East European International Institute for Sustainable Technologies

SEM

Staatssekretariat für Migration

SIF

Staatssekretariat für internationale Finanzfragen

SIS

Schengener Informationssystem

SKAO

Square Kilometre Array Observatory

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SNE 2030

Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030

TCFD

Task Force on Climate-Related Financial Disclosures

TPNW

Kernwaffenverbotsvertrag (Treaty on the prohibition of nuclear weapons)

TRIPS

Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums im Rahmen der WTO (Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights)

UK

Vereinigtes Königreich (United Kingdom)

UNEP

UNO-Umweltprogramm (UN Environment Programme)

UNESCO

Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organisation)

UNHCR

Hochkommissar der Vereinten Nationen (Office of the United Nations High Commissioner for Refugees)

UNICEF

UNO-Kinderhilfswerk (UN International Children's Emergency Fund)

UNO

Organisation der Vereinten Nationen (United Nations Organisation)

UNOG

UNO-Büro in Genf (United Nations Office at Geneva)

UNO-GV

UNO-Generalversammlung

USA

Vereinigte Staaten von Amerika (United States of America)

UTPR

Under-Taxed Payment Rule des BEPS

VBS

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

VIS

Europäisches Visa Informationssystem

WEF

Weltwirtschaftsforum (World Economic Forum)

WIPO

Weltorganisation für geistiges Eigentum (World Intellectual Property Organisation)

WHO

Weltgesundheitsorganisation (World Health Organisation)

WMO

Weltorganisation für Meteorologie (World Meteorological Organisation)

WTO

Welthandelsorganisation (World Trade Organisation) 55 / 92

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ZESA

Abkommen über Zollerleichterungen und Zollsicherheit

ZKR

Zentralkommission für die Rheinschifffahrt

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Anhang 1

Berichte des Bundesrates zu aussenpolitischen Aspekten Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2020 einschliesslich Botschaften zu Wirtschaftsvereinbarungen sowie Bericht über zolltarifarische Massnahmen im Jahr 2020 01/2021 Der Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2020 untersucht die Auswirkungen der Covid-19-Krise auf den internationalen Handel und die internationalen Wertschöpfungsketten. Er analysiert die wichtigsten Entwicklungen in der Aussenwirtschaftspolitik der Schweiz, die Wirtschaftsbeziehungen mit der EU sowie verschiedene bilaterale Wirtschaftsabkommen. Des Weiteren beleuchtet er Themenkreise wie Nachhaltigkeit und verantwortungsvolle Unternehmensführung, wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit sowie Exportkontrolle und Sanktionen. Zudem enthält er einen Ausblick auf das kommende Jahr.

https://fedlex.data.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/fga/2021/343/de/ pdf-a/fedlex-data-admin-ch-eli-fga-2021-343-de-pdf-a-2.pdf

Subsahara-Afrika-Strategie 2021­2024 01/2021 Bei diesem Bericht handelt es sich um eine geografische Folgestrategie zur Aussenpolitischen Strategie 2020­2023 (APS 20­23). Das Ziel 6.2 der APS 20­23 sieht nämlich vor, dass die Schweiz eine Strategie für Subsahara-Afrika formuliert. Die neue Strategie berücksichtigt die grosse Vielfalt des afrikanischen Kontinents sowie die Herausforderungen und Chancen, die sich daraus ergeben. Das Dokument definiert Ziele und Massnahmen, welche die Schweiz in den Jahren 2021­2024 umsetzen will. Frieden, Sicherheit und Menschenrechte sowie Migration, Wohlstand, Nachhaltigkeit und Digitalisierung bilden die thematischen Schwerpunkte der Strategie, die an die langjährige Tradition der Partnerschaft mit den Ländern südlich der Sahara anknüpft.

www.eda.admin.ch/dam/eda/de/documents/publications/ SchweizerischeAussenpolitik/20210205-strategie-subsahara-afrika_DE.pdf

Aussenpolitischer Bericht 2020 02/2021 Der Aussenpolitische Bericht 2020 gibt einen Überblick über die Aussenpolitik der Schweiz im Jahr 2020. Gestützt auf Artikel 148 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes legt der Bundesrat der Bundesversammlung einen Rechenschaftsbericht über die aussenpolitischen Aktivitäten der Schweiz vor. Dabei bezieht er sich insbesondere auf die Aussenpolitische Strategie 2020­2023 (APS 20­23), an deren Struktur sich der 57 / 92

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vorliegende Bericht orientiert. Basierend auf dem Bundesratsentscheid vom 11. Mai 2011 geht der Bericht jeweils auf ein Schwerpunktthema vertieft ein. Dieses Jahr ist dies die Covid-19-Pandemie.

https://fedlex.data.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/fga/2021/230/de/ pdf-a/fedlex-data-admin-ch-eli-fga-2021-230-de-pdf-a.pdf

Bericht des Bundesrates über die Aktivitäten der schweizerischen Migrationsaussenpolitik 2020 03/2021 Die Schweizer Migrationsaussenpolitik stand 2020 im Zeichen der Covid-19-Krise.

Die Pandemie und die Massnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus erschwerten sowohl die bilaterale Migrationszusammenarbeit als auch die Umsetzung des Schweizer Resettlement-Programms. Rückführungen waren zeitweise blockiert oder nur beschränkt durchführbar. Die Migrationsdialoge mit wichtigen Partnerländern konnten hingegen weitergeführt werden. Die Reisebeschränkungen bewirkten einen Rückgang der Asylgesuche. Gleichzeitig nahm die Vulnerabilität von Migrantinnen und Migranten, Flüchtlingen und Binnenvertriebenen in zahlreichen Regionen zu. Vor diesem Hintergrund setzte sich die Schweiz in wichtigen Herkunfts-, Transit- und Erstaufnahmeländern für die Eindämmung der Pandemie und die Bewältigung ihrer Folgen ein. Ausserdem verstärkte sie ihr Engagement in Griechenland.

https://fedlex.data.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/fga/2021/801/de/pdfa/fedlex-data-admin-ch-eli-fga-2021-801-de-pdf-a.pdf

China-Strategie 2021­2024 03/2021 Bei diesem Bericht handelt es sich um eine geografische Folgestrategie zur Aussenpolitischen Strategie 2020­2023 (APS 20­23). Gemäss dem Ziel 6.4 der APS 20­23 erneuert die Schweiz ihre China-Strategie und schafft interdepartementale Koordinationsgremien, welche die Kohärenz stärken. Diese Strategie definiert die im Rahmen der China-Politik der Schweiz vorgesehenen Ziele und Massnahmen für den Zeitraum 2021­2024. Der Bundesrat anerkennt die grosse Bedeutung der Volksrepublik China und will mit dieser Strategie die Kohärenz der Aktivitäten der Schweiz mit diesem Land stärken.

www.eda.admin.ch/dam/eda/de/documents/publications/ SchweizerischeAussenpolitik/Strategie_China_210319_DE.pdf

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Bericht des Bundesrates «Stand der Umsetzung der Empfehlungen aus dem Bericht «Rohstoffsektor Schweiz: Standortbestimmung und Perspektiven» 04/2021 Der Bundesrat hat am 21. April 2021 die erste Berichterstattung zum Stand der Umsetzung der Empfehlungen aus dem Bericht von 2018 über den Rohstoffsektor Schweiz gutgeheissen. Wie daraus hervorgeht, wurden die Rahmenbedingungen für die Rohstoffbranche erheblich verbessert und auch deren Integrität wurde gestärkt.

www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/66220.pdf

Jährliche Beurteilung der Bedrohungslage: Bericht des Bundesrates an die eidgenössischen Räte und die Öffentlichkeit 05/2021 Gemäss Artikel 70 Absatz 1 Buchstabe d des Nachrichtendienstgesetzes vom 25. September 201555 (NDG) beurteilt der Bundesrat jährlich die Bedrohungslage der Schweiz und informiert die eidgenössischen Räte und die Öffentlichkeit. Die Beurteilung bezieht sich auf die im NDG genannten Bedrohungen sowie auf sicherheitspolitisch bedeutsame Vorgänge im Ausland.

https://fedlex.data.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/fga/2021/1161/de/ pdf-a/fedlex-data-admin-ch-eli-fga-2021-1161-de-pdf-a.pdf

Bericht über die im Jahr 2020 abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge 05/2021 Nach Artikel 48a Absatz 2 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 199756 erstattet der Bundesrat der Bundesversammlung jährlich Bericht über die von ihm, von den Departementen, den Gruppen oder den Bundesämtern abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge. Der vorliegende Bericht betrifft die im Laufe des Jahres 2020 abgeschlossenen Verträge.

https://fedlex.data.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/fga/2021/1247/de/ pdf-a/fedlex-data-admin-ch-eli-fga-2021-1247-de-pdf-a.pdf

55 56

SR 121 SR 172.010

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Bericht betreffend die Verhandlungen über ein institutionelles Abkommen zwischen der Schweiz und der EU 05/2021 Der Bundesrat beauftragte das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), einen Bericht über die Vorbereitung, den Verlauf und die Ergebnisse der Verhandlungen über ein institutionelles Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) vorzulegen. Der Bericht behandelt diese drei Punkte und enthält zudem eine Einschätzung der Verhandlungsergebnisse.

www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/66828.pdf

Antisemitismus-Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA): Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 19.3942 Rechsteiner vom 21. Juni 2019 06/2021 Mit diesem Bericht erfüllt der Bundesrat das Postulat von Ständerat Paul Rechsteiner (19.3942) «Antisemitismus-Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA)» vom 21. Juni 2019. Das Postulat forderte einen Bericht, der sich mit der Arbeitsdefinition zu Antisemitismus der IHRA auseinandersetzt und ihren Nutzen in der Sensibilisierungs-, Beratungs- und Interventions-, Forschungs- und Justizarbeit darlegt. Im ersten Teil geht der Bericht auf die Entstehungsgeschichte der Arbeitsdefinition ein und legt dar, wie die Arbeitsdefinition durch andere Staaten und internationale Organisationen angenommen und verwendet wird. Im zweiten Teil geht er auf die Massnahmen gegen Antisemitismus auf nationaler und internationaler Ebene ein und würdigt den Einsatz als breit und vielseitig.

www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/66987.pdf

Prioritäten der Schweiz an der 76. UNO-Generalversammlung: Bericht des Bundesrates zuhanden der Aussenpolitischen Kommissionen 06/2021 Im Bericht legt der Bundesrat drei Prioritäten der Schweiz für die 76. Tagung der UNO-Generalversammlung fest. Es sind dies erstens die Förderung der Sicherheitsratskandidatur der Schweiz und die Vorbereitung der Einsitznahme, zweitens die nachhaltige Entwicklung und die Bewältigung der Folgen von Covid-19 sowie drittens die Förderung eines freien, offenen und sicheren digitalen Raums. Bundespräsident Parmelin und Bundesrat Cassis vertraten die Schweiz an der hochrangigen Woche anlässlich der Eröffnung der 76. Tagung der UNO-Generalversammlung Ende September in New York.

www.eda.admin.ch/dam/eda/de/documents/aktuell/agenda/2021/berichtprioritaeten-uno-gv-76_DE.pdf

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Marktzutrittsbedingungen in der Schweiz und ihren Nachbarländern unter dem Aspekt der Gegenseitigkeit: Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 17.3137 Chiesa vom 15. März 2017 06/2021 Der Bundesrat hat am 23. Juni 2021 den Bericht «Marktzutrittsbedingungen in der Schweiz und ihren Nachbarländern unter dem Aspekt der Gegenseitigkeit» verabschiedet. Der Bericht kommt zum Schluss, dass Schweizer Erbringer kurzfristiger Dienstleistungen und Schweizer Teilnehmer an öffentlichen Ausschreibungen im Staatsvertragsbereich keinen systematischen Diskriminierungen ausgesetzt sind.

www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/67264.pdf

Aktualität und Bedeutung der Flüchtlingskonvention von 1951: Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 18.3930 Damian Müller vom 27. September 2018 06/2021 Der Bundesrat hat im Auftrag des Ständerates die Aktualität der Genfer Konvention von 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und die Bedeutung der Konvention für die Schweiz überprüft. Er ist zum Schluss gekommen, dass die aktuelle Anwendung der Konvention in der Schweiz den Anforderungen an einen konsequenten Schutz von verfolgten Personen weiterhin gerecht wird und dass die Migration aus wirtschaftlichen Gründen bereits explizit vom Anwendungsbereich der Konvention ausgeschlossen ist. Der Bundesrat hat den Bericht zur Erfüllung des Postulates an seiner Sitzung vom 23. Juni 2021 verabschiedet.

www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/67244.pdf

Roadmap in Finanz- und Steuerfragen vom 23. Februar 2015 zwischen der Schweiz und Italien. Analyse der Umsetzung: Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats Romano 21.3242 vom 17. März 2021 «Roadmap von 2015 zwischen der Schweiz und Italien.

Nachdem jetzt das neue Abkommen über die Grenzgängerbesteuerung unterzeichnet ist, muss der Stand der Umsetzung der Roadmap insgesamt analysiert und beurteilt werden» 10/2021 Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Oktober 2021 einen Bericht über die Beziehungen zwischen der Schweiz und Italien in Finanz- und Steuerfragen verabschiedet. Damit leistete er dem Postulat Romano vom 17. März 2021 Folge. Der Bericht gibt einen Überblick über die Fortschritte bei den Dossiers, die Gegenstand der im Mai 2015 zwischen den beiden Regierungen vereinbarten Roadmap sind. Die Roadmap enthält insbesondere gemeinsame Lösungen für eine Reihe von Themen wie automatischer Informationsaustausch, Regularisierung der Vergangenheit, Doppelund Grenzgängerbesteuerung. Wie der bundesrätliche Bericht zeigt, ermöglichten die 61 / 92

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in der Roadmap vereinbarten Lösungen erhebliche Fortschritte bei der Normalisierung der schweizerisch-italienischen Beziehungen in Finanz- und Steuerfragen.

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Kombinierter Bericht der Schweiz zur Umsetzung des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten und der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen 10/2021 Der Bundesrat hat am 1. Oktober 2021 den kombinierten Bericht der Schweiz zur Umsetzung von zwei verwandten Übereinkommen des Europarates gutgeheissen: dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten und der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen. Die Schweizer Behörden sind verpflichtet, regelmässig über ihre Massnahmen zur Umsetzung der Übereinkommen Bericht zu erstatten. Gemäss Bericht wurden in den letzten Jahren Verbesserungen zugunsten der Angehörigen nationaler Minderheiten und zum Schutz der Regionaloder Minderheitensprachen erzielt. Das Engagement des Bundes muss weitergeführt werden.

www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/68416.pdf

Die Sicherheitspolitik der Schweiz: Bericht des Bundesrates 11/2021 Der Bundesrat veröffentlicht in periodischen Abständen Berichte über die Sicherheitspolitik der Schweiz, um zu prüfen, ob und inwieweit die Sicherheitspolitik und ihre Instrumente angepasst werden müssen, damit die Schweiz auf sich verändernde Bedrohungen und Gefahren rasch und richtig reagieren kann. Der Bericht analysiert die Entwicklungen der internationalen Lage und die sich daraus ergebenden Bedrohungen und legt dar, was sie für die Schweizer Sicherheitspolitik bedeuten. Er beschreibt die Prinzipien, Interessen und Ziele dieser Politik und zeigt auf, wie deren Instrumente zur Erreichung der Ziele beitragen und wie sie sich ausrichten müssen.

www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/69203.pdf

Strategie zur Aussenwirtschaftspolitik 11/2021 Der Bundesrat hat am 24. November 2021 seine neue Strategie zur Aussenwirtschaftspolitik verabschiedet. Diese trägt den tiefgreifenden wirtschaftlichen sowie umwelt-, sozial- und geopolitischen Änderungen Rechnung, die die Welt seit der Jahrtausendwende geprägt haben. Die Strategie ist ein wichtiger Kompass für die Aussenwirtschaftspolitik des Bundesrates. Sie umfasst neun Handlungsfelder: Auf die Interessen der Schweiz fokussieren; den Multilateralismus aktiv mitgestalten; den 62 / 92

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Aussenhandel öffnen und regeln; die wichtigsten Partner priorisieren; durch Diversifizierung die Resilienz stärken; zur Nachhaltigkeit bei Umwelt und Sozialem beitragen; die digitale Wirtschaft integrieren; Transparenz und Partizipation stärken; Wechselwirkungen mit der Innenpolitik berücksichtigen.

www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/69218.pdf

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Anhang 2

Publikationen des EDA Die nachfolgend aufgeführten Publikationen sind alle auf der Website des EDA verfügbar.

www.eda.admin.ch/eda/de/home/das-eda/publikationen.html

Strategie Landeskommunikation 2021­2024 02/2021 Dieser Bericht, der vom Bundesrat am 18. Dezember 2020 gutgeheissen wurde, ist eine thematische Folgestrategie zur Aussenpolitischen Strategie 2020­2023. Gemäss Artikel 3 der Verordnung über die Pflege des schweizerischen Erscheinungsbildes im Ausland (SR 194.11) verabschiedet der Bundesrat für jeweils vier Jahre eine Strategie Landeskommunikation.

China-Strategie 2021­2024 03/2021 Der Bericht ist eine geografische Folgestrategie zur Aussenpolitischen Strategie 2020­2023 (APS 20­23). Gemäss dem Ziel 6.4. der APS 20­23 erneuert die Schweiz ihre China-Strategie und schafft interdepartementale Koordinationsgremien, welche die Kohärenz stärken. Mit dem Bericht werden zudem das Postulat der APK-N (20.4334) und die Motion Nidegger (20.3738) erfüllt. Der Bericht wurde vom Bundesrat am 19.03.2021 gutgeheissen.

Leitlinien Menschenrechte 2021­2024 06/2021 Die vorliegenden Leitlinien dienen der Umsetzung der Aussenpolitischen Strategie 2020-2023 in Bezug auf die Menschenrechte. Sie sind auf der dritten Ebene der Kaskade aussenpolitischer Strategiedokumente angesiedelt. Die Leitlinien richten sich in erster Linie an das EDA und das schweizerische Aussennetz, können aber auch als Orientierungshilfe für andere Departemente und weitere Akteure dienen. Sie enthalten ein Glossar, das die wichtigsten Begrifflichkeiten erläutert.

Leitbild Privatsektor im Rahmen der Strategie für internationale Zusammenarbeit 2021­2024 05/2021 Ein dynamischer Privatsektor ist eine wichtige Triebkraft für die Reduktion der weltweiten Armut. Er fördert Innovation und Beschäftigung und trägt zur Verbesserung der Lebensbedingungen bei. Die Ressourcen des Privatsektors sind auch eine wichtige 64 / 92

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Ergänzung zur öffentlichen Entwicklungshilfe, damit die SDG erreicht werden können. Das Leitbild stellt die verschiedenen Formen der Zusammenarbeit zwischen der DEZA und den Akteuren der Privatwirtschaft vor und erläutert das Engagement der DEZA für entwicklungsfördernde wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen. Es steht im Einklang mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung.

Flyer Abteilung Frieden und Menschenrechte 11/2021 Informationsbroschüre mit einer kurzen Vorstellung der Aktivitäten der Abteilung Frieden und Menschenrechte (EDA, Staatssekretariat).

Eine Welt 1/2021 01/2021 In den Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen hat sich der Zugang zu medizinischen Leistungen in den letzten zwanzig Jahren stark verbessert. Trotzdem sterben Jahr für Jahr noch Millionen Menschen infolge von Qualitätsmängeln im Gesundheitsbereich. Dem Ausbau der Qualität von Dienstleistungen muss deshalb eine höhere Priorität eingeräumt werden.

Eine Welt 2/2021 05/2021 Zehn Jahre nach Beginn des Syrienkonflikts ist die humanitäre Lage im Land schlimmer denn je. Doch während die Bedürfnisse zunehmen, kommt die internationale Hilfe immer mehr unter Druck. Fehlende Gelder und Zugangsbeschränkungen gefährden die Unterstützung mehrerer Millionen Menschen.

Eine Welt 3/2021 08/2021 Zunehmende Klimaschocks bedrohen das Leben von Millionen Menschen im globalen Süden. Sie haben am wenigsten zur globalen Erhitzung beigetragen, leiden jedoch heute schon am stärksten darunter ­ Projektbeispiele zeigen auf, wie humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit ineinandergreifend die Verletzlichsten dabei unterstützen, sich an die neue Klimarealität anzupassen.

Eine Welt 4/2021 11/2021 Bei der Reduktion von Armut und Umweltschäden spielt Forschung eine zentrale Rolle. Insbesondere bei der Ernährungssicherheit tragen Forschende zu grossen Erfolgen bei ­ und stehen doch vor riesigen Herausforderungen.

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Swiss Peace Supporter 1/2021 03/2021 Die Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration (DDR) von ehemaligen Kämpferinnen und Kämpfern nach bewaffneten Konflikten ist für den Friedensprozess unabdingbar. In dieser Ausgabe des vom EDA in Kooperation mit VBS und EFD herausgegebenen Journals der Schweizer Beiträge zur internationalen Friedensförderung teilen Schweizer Expertinnen und Experten ihre DDR-Erfahrungen in Kolumbien, Mosambik und der Demokratischen Republik Kongo. Ebenfalls enthalten ist ein «Special-Dossier» zu den Entsendungen von Polizeifachleuten an Friedensmissionen beispielsweise der UNO oder der EU.

Swiss Peace Supporter 2/2021 07/2021 Diese Ausgabe des vom EDA in Kooperation mit VBS und EFD herausgegebenen Journals der Schweizer Beiträge zur internationalen Friedensförderung widmet sich der Weiterentwicklung der militärischen Friedensförderung und der Frage, wie sich diese an die zukünftigen Anforderungen anpasst. Dazu gehört auch der Versuch, Frauen nach ihrem Auslandeinsatz in die Milizarmee einzugliedern. Ein Special beleuchtet zudem die Förderung der Menschenrechtsstandards für private Sicherheitsunternehmen. Zudem berichtet ein Kollege über seinen Alltag in Myanmar.

Swiss Peace Supporter 3/2021 10/2021 Diese Ausgabe des vom EDA in Kooperation mit VBS und EFD herausgegebenen Journals der Schweizer Beiträge zur internationalen Friedensförderung fokussiert auf den Zusammenhang von Frieden und Demokratie. In dem sie Konfliktbearbeitung mit Demokratieförderung verbindet, sieht sich die Schweiz als Akteurin des Wandels: Demokratische Prozesse werden gestärkt, sei es mittels freier und fairer Wahlen oder der Meinungsäusserungsfreiheit im digitalen Raum. Die Ausgabe enthält ausserdem Berichte aus der Ostukraine, der Region Kaschmir und vom UNO-Hauptsitz in New York.

Swiss Peace Supporter 4/2021 12/2021 Die für 2021 letzte Ausgabe des vom EDA in Kooperation mit VBS und EFD herausgegebenen Journals der Schweizer Beiträge zur internationalen Friedensförderung fokussiert auf den Westbalkan. Hier stehen die grössten militärischen Schweizer Kontingente im Einsatz. Im zivilen Bereich unterstützt die Schweiz neben inklusiven Dialogplattformen auch das Kosovo-Sondergericht. Daneben enthält die Publikation Beiträge zur Bekämpfung von Menschenhandel bei der UNO und zu katastrophenbedingter Migration in Ostafrika.

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Entwicklungshilfe der Schweiz: Statistiken 2019 08/2021 Diese Publikation gibt einen Überblick über die Beiträge der öffentlichen Entwicklungshilfe (Bund, Kantone, Gemeinden) und der privaten Hilfe (NGOs) der Schweiz im Jahr 2019. Sechs Tabellen liefern eine Übersicht der Hilfe, aufgeschlüsselt nach Empfängerländern und Organisationen, sowie eine Liste der wichtigsten Projekte für jedes Land.

Globalprogramm Wasser: Programmrahmen 2021­2024 02/2021 Das EDA legt in dieser Publikation die Planung des Globalprogramms Wasser der DEZA bis 2024 dar. Im Zentrum steht der Wandel hin zu einer wassersicheren Welt.

Dieser soll über vier strategische Prioritäten eingeleitet werden, nämlich Zugang zu Wasser, Sanitäreinrichtungen und Hygiene, wirtschaftliche Entwicklung durch nachhaltigen Zugang zu Wasserressourcen für wirtschaftliche Aktivitäten, Umweltschutz durch verantwortliche Nutzung von Wasserressourcen sowie Frieden und Gouvernanz durch gemeinsames Management von grenzüberschreitenden Wasserressourcen. Die Publikation gibt Detailinformationen zur Ressourcenausstattung des Globalprogramms und nennt konkrete Indikatoren für die Erfolgskontrolle.

Globalprogramm Gesundheit: Programmrahmen 2021­2024 02/2021 Das EDA legt in dieser Publikation die Planung des Globalprogramms Gesundheit der DEZA bis 2024 dar. Es geht darum, Gesundheit und Wohlbefinden zu steigern.

Das geschieht über vier strategische Prioritäten, nämlich Stärkung qualitativer Gesundheitssysteme, Einflussfaktoren für Gesundheit, Geschlechtergleichstellung und Menschenrechte, sowie globale Gesundheitsgouvernanz. Die Publikation gibt Detailinformationen zur Ressourcenausstattung des Globalprogramms und nennt konkrete Indikatoren für die Erfolgskontrolle.

Globalprogramm Ernährungssicherheit: Programmrahmen 2021­2024 02/2021 Das EDA legt in dieser Publikation die Planung des Globalprogramms Ernährungssicherheit der DEZA bis 2024 dar. Über die vier strategischen Prioritäten globale Gouvernanz, ökologische Nahrungsmittelproduktion, inklusive Marktsysteme und gesunde Ernährung soll die Ernährungssicherheit verbessert werden. Die Publikation gibt Detailinformationen zur Ressourcenausstattung des Globalprogramms und nennt konkrete Indikatoren für die Erfolgskontrolle.

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Globalprogramm Klimawandel und Umwelt: Programmrahmen 2021­2024 02/2021 Das EDA legt in dieser Publikation die Planung des Globalprogramms Klimawandel und Umwelt der DEZA bis 2024 dar. Im Zentrum stehen die vier strategischen Prioritäten internationale Klima- und Umweltgouvernanz, klimaresiliente Entwicklung, kohlenstoffarme Entwicklung sowie nachhaltige Bewirtschaftung von natürlichen Ressourcen. Die Publikation gibt Detailinformationen zur Ressourcenausstattung des Globalprogramms und nennt konkrete Indikatoren für die Erfolgskontrolle.

Analyse & Politik: Programmrahmen 2021-2024 02/2021 Das EDA legt in dieser Publikation die Planung der Abteilung Analyse & Politik der DEZA bis 2024 dar. Im Zentrum stehen Partnerschaften und Politikkohärenz, die für die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung wichtig sind. Die Publikation gibt ausserdem Detailinformationen zur Arbeitsmethodik und Ressourcenausstattung der Abteilung und nennt konkrete Indikatoren für die Erfolgskontrolle.

Globale Institutionen: Programmrahmen 2021­2024 02/2021 Das EDA legt in dieser Publikation die Planung der Abteilung Globale Institutionen der DEZA bis 2024 dar. Besonderes Augenmerk liegt auf der Umsetzung der Agenda 2030. Die Publikation gibt ausserdem Detailinformationen zur Arbeitsmethodik und Ressourcenausstattung der Abteilung und nennt konkrete Indikatoren für die Erfolgskontrolle.

Globalprogramm Migration und Vertreibung 11/2021 Das EDA legt in dieser Publikation den Programmrahmen 2022­2025 des Globalprogramms Migration und Vertreibung dar. Das Engagement der Abteilung, die Ursachen von Vertreibung und irregulärer Migration zu bekämpfen, wird verdeutlicht.

Konfliktprävention und Klimaschutz sind ebenso wichtig wie der Schutz der von Vertreibung betroffenen Gemeinschaften in ihren Herkunftsregionen und die Schaffung nachhaltiger Perspektiven für Menschen im globalen Süden.

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Kooperationsprogramm Ausstiegsprogramm Kuba 2022­2024 12/2021 Das vorliegende Kooperationsprogramm 2022­2024 plant den Ausstieg der langjährigen bilateralen Entwicklungszusammenarbeit der DEZA aus Kuba. Dies ist gemäss dem Entscheid des schweizerischen Parlaments von 2020, die bilateralen Mittel für Lateinamerika bis 2024 schrittweise auf die Regionen Nordafrika, Mittlerer Osten und Subsahara-Afrika zu verlagern.

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Anhang 3

Stand Zielerreichung Aussenpolitische Strategie 2020-2023 APS-Ziel

Etappenziele 2021

Standortbestimmung

Ziele der APS 20-23 (teilweise verkürzt, Hervorhebung zur einfacheren Übersicht, vollständige Zielformulierungen siehe APS)

Inwiefern wurden Etappenziele erreicht?

Zwischenbilanz im Hinblick auf die Ziele der APS 20-23

1.1 Die Schweiz wird als nichtständiges Mitglied in den UNOSicherheitsrat gewählt und verfolgt in diesem ein glaubwürdiges Engagement (...).

Die Schweizer Kandidatur wurde mittels verschiedener Massnahmen weiter bekannt gemacht. Innenpolitisch hat der Bundesrat die Koordination der Beschlussfassung während des Einsitzes beschlossen sowie im Austausch mit den APK die Modalitäten des Einbezugs des Parlaments festgelegt.

Auf Kurs.

Die Schweizer Kandidatur geniesst bei den UNOMitgliedsstaaten viel Unterstützung und die Arbeiten im Hinblick auf den angestrebten Einsitz 2023/24 schreiten planmässig voran.

1.2 Durch aktive Beiträge zur Förderung der Demokratie, Konfliktprävention, Mediation und Konfliktbeilegung und im Kampf gegen die Straflosigkeit gehört die Schweiz zu den weltweit führenden Ländern in der Friedensförderung. Über ihren für 2021 geplanten Vorsitz im Netzwerk «Frauen, Frieden, Sicherheit» stärkt sie die Rolle der Frauen in der Friedens- und Sicherheitspolitik.

Im Bereich Mediation und Dialogunterstützung hat die Schweiz im Berichtsjahr 17 Friedensprozesse begleitet und unterstützt.

Auf Kurs.

Die Nachfrage nach guten Diensten bleibt hoch. Im libyschen Friedensprozess hat sich die Schweiz biund multilateral erfolgreich eingebracht. Der Vorsitz im Netzwerk «Frauen, Frieden, Sicherheit» wurde pandemiebedingt auf 2022 verschoben.

1. Frieden und Sicherheit

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APS-Ziel

Etappenziele 2021

Standortbestimmung

1.3 Die Universalität der Menschenrechte stärkt die Schweiz über einen internationalen Rechtsrahmen mit handlungsfähigen Institutionen, insbesondere dem UNOMenschenrechtsrat in Genf sowie den Menschenrechtsorganen des Europarates und der OSZE (...).

Das EDA verabschiedete im Juni die Leitlinien Menschenrechte 2021­ 2024. Die Schweiz setzte sich für die Handlungsfähigkeit der multilateralen Menschenrechtsgremien trotz Pandemie ein. Im Menschenrechtsrat präsentierte sie erfolgreich Resolutionen u. a. zur Abschaffung der Todesstrafe.

2021 fanden mit vier Staaten bilaterale Menschenrechtsdialoge statt.

Der politische Entscheidprozess zur Schaffung einer Nationalen Menschenrechtsinstitution ist abgeschlossen.

Teilweise auf Kurs.

Die Schweiz leistet im Rahmen ihrer Möglichkeiten und auf der Basis ihrer langjährigen Kontakte und ihrer grossen Glaubwürdigkeit wertvolle Beiträge, aber der Universalität der Menschenrechte wird international zu wenig Rechnung getragen.

1.4 In humanitären Krisen stellt die Schweiz Nothilfe bereit. Sie stärkt ihren Ruf als «Hub» für humanitäre Fragen, insbesondere über das internationale Genf, und entwickelt neue Lösungsansätze für humanitäre Herausforderungen. (...) In Erstaufnahmeregionen fördert sie den Schutz und die nachhaltige Integration von Flüchtlingen und Vertriebenen und reduziert die Ursachen irregulärer Migration und Flucht.

Die Schweiz leistete humanitäre Nothilfe z. B. in Afghanistan oder in Haiti.

In Genf wurden der «Geneva Technical Hub» (Förderung innovativer Lösungen in Flüchtlingscamps) und der «Geneva Global Hub for Education in Emergencies» (Engagement für die Bildung von jungen Flüchtlingen und Vertriebenen) gegründet. Die Schweiz unterstützte das «High Level Panel on Internal Displacement» (Förderung der Integration von Vertriebenen).

Auf Kurs.

Die Schweiz tritt als glaubwürdige und innovative humanitäre Akteurin auf und vermochte den Standort Genf als humanitärer Hub zu stärken.

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Standortbestimmung

1.5 Die Schweiz engagiert sich für den Erhalt von Rüstungskontroll- und Abrüstungsabkommen. Sie bekämpft organisierte sowie digitale Kriminalität und Terrorismus, verhindert dessen Export und Unterstützung und engagiert sich im Kampf gegen Menschenhandel und -schmuggel.

Im Rahmen der Stockholmer Initiative wurden Vorschläge der Schweiz zur Risikominderung bzgl. Atomwaffen angenommen. In der OPCW hat die Schweiz zusammen mit den USA und Australien einen Beschluss zu Chemikalien, die auf das zentrale Nervensystem wirken, erreicht. Als Ko-Vorsitzende der Arbeitsgruppe Strafjustiz und Rechtsstaatlichkeit des «Global Counterterrorism Forum» hat die Schweiz dazu beigetragen, dass Empfehlungen zur Strafverfolgung auf Ministerebene gutgeheissen wurden.

Teilweise auf Kurs.

Es gab positive Entwicklungen und die Schweiz konnte wichtige Beiträge leisten, aber weitere Abkommen erodierten und wichtige Konferenzen, wie die Überprüfungskonferenz des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NPT), konnten aufgrund von Covid-19 nicht stattfinden.

Freihandelsabkommen der EFTA: das neue Abkommen mit Indonesien und das modernisierte Abkommen mit der Türkei traten in Kraft. Die Verhandlungen über ein Investitionsschutzabkommen mit Indonesien konnten abgeschlossen werden. Die WTO blieb ein Forum für aktuelle handelspolitische Themen, ringt aber um ihre Relevanz. Bei der Wiederherstellung des Streitschlichtungsmechanismus konnten keine substanziellen Fortschritte erzielt werden. Die Schweiz hat sich den konkretisierten Eckwerten der OECD zur künftigen Besteuerung von grossen, international tätigen Unternehmen angeschlossen.

Teilweise auf Kurs.

Fortschritte konnten bei einzelnen Freihandelsabkommen erzielt werden, die Rückkehr zur Normalisierung der WTOMechanismen ist aber weiterhin unsicher. Die liberale Weltwirtschaftsordnung bleibt unter Druck.

2. Wohlstand 2.1 Die Schweiz setzt sich für die Stärkung einer stabilen, regelbasierten und verlässlichen Handels-, Finanzund Währungsarchitektur ein. Sie verbessert die Rahmenbedingungen für die Wirtschafts- und Finanzbeziehungen mit Partnern und sichert ihren Wirtschaftsakteuren einen hindernisund diskriminierungsfreien Zugang zu ausländischen Märkten.

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Standortbestimmung

2.2 Die Schweiz unterstützt schweizerische Unternehmen bedürfnisorientiert und wirkungsvoll bei Auslandaktivitäten über die Instrumente der Handelsdiplomatie und der Exportförderung.

Trotz Einschränkungen durch die Covid-19-Pandemie führte die Schweiz zahlreiche Wirtschaftsmissionen, Arbeitsgespräche und gemischte Wirtschaftskommissionen durch. Der Bundesrat beschloss Massnahmen, um den Zugang der Schweizer Wirtschaft zu ausländischen Infrastrukturprojekten zu verbessern.

Auf Kurs.

Die Instrumente der Handelsdiplomatie und der Exportförderung haben angesichts geopolitischer Entwicklungen und der Pandemie weiter an Bedeutung gewonnen und werden entsprechend eingesetzt; das Instrumentarium wird ausgebaut.

2.3 Die Schweiz schafft optimale Rahmenbedingungen, um auch künftig in Bildung, Forschung und Innovation weltweit eine Spitzenposition zu belegen und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation wurde gemäss den in der Botschaft für den Zeitraum 2021­2024 dargelegten Prioritäten umgesetzt. Der Bundesrat hat 2021 den Beitritt der Schweiz zum «Square Kilometre Array Observatory» (SKAO) angekündigt. Er hat zudem die Eröffnung eines Konsulats und eines neuen Swissnex-Standorts in Osaka, Japan, beschlossen.

Teilweise auf Kurs.

Die Europäische Kommission hat mitgeteilt, dass die Schweiz im Rahmen von Horizon Europe bis auf Weiteres den Status eines nicht assoziierten Drittlands innehat. Eine Assoziierung an Horizon Europe und Erasmus + bleibt weiterhin das erklärte Ziel des Bundesrats.

2.4 Die Schweiz fördert den Marktzugang von Entwicklungsländern und schafft für sie neue wirtschaftliche Möglichkeiten. Sie unterstützt Initiativen des Privatsektors in den Bereichen Zugang zu Kapital, Integration in die Weltwirtschaft, Unternehmertum und Fachkompetenzen, um die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze zu erleichtern.

Verschiedene Projektaktivitäten wurden angepasst um die wirtschaftlichen Auswirkungen von Covid-19 zu mindern. Das Leitbild Privatsektor und das Handbuch zur Zusammenarbeit mit dem Privatsektor wurden verabschiedet und erste Finanzinstrumente angewandt.

Eine Rahmenvereinbarung bezüglich Garantien für Investitionen im Bereich internationale Zusammenarbeit mit dem «Swiss Investment Fund for Emerging Markets» wurde abgeschlossen und ein erstes Investment realisiert.

Teilweise auf Kurs.

Die geplanten Aktivitäten zur Privatsektorförderung und zur Zusammenarbeit mit dem Privatsektor gehen voran. Die internationalen Herausforderungen haben sich pandemiebedingt verschärft.

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Standortbestimmung

2.5 Die Schweiz engagiert sich für eine nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und leistet einen Beitrag zur Stärkung des gleichberechtigten Zugangs zu einer guten Grundversorgung.

Alle neuen Kooperationsprogramme sowie thematischen Programmrahmen integrieren die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen. Der erste UNO-Gipfel zu Ernährungssysteme fand statt (Ziel: Transformation hin zu nachhaltigen Ernährungssystemen fördern). Die Schweiz unterstützte den Gipfel finanziell und engagierte sich im Rahmen von «Multi-Stakeholder»-Dialogen für ein nachhaltiges Ernährungssystem sowie in den Arbeitsfeldern «Förderung der nachhaltigen Produktion» und «Umstellung der Konsumgewohnheiten». Zudem reichte sie ihren Umsetzungspfad zur Transformation der Ernährungssysteme ein und trat den Koalitionen «Agrarökologie» und «Gesunde und nachhaltige Ernährung» bei.

Teilweise auf Kurs Die Schweiz hat ihr Instrumentarium zielorientiert ausgerichtet und leistet wertvolle Beiträge. Die Anzahl hungernder Menschen sowie die Ernährungsunsicherheit ist 2021 jedoch als Folge von Konflikten, mit Covid-19 verbundenen wirtschaftlichen Einbrüchen und Klimaschwankungen wieder massiv angestiegen.

Die Ausführungsbestimmungen zu den neuen Sorgfalts-und Berichterstattungspflichten von Unternehmen in den Bereichen Kinderarbeit und Konfliktmineralien sind bereinigt und die Umsetzung des Gegenvorschlags zur Konzernverantwortungsinitiative ist im Gange. Der Bundesrat setzt die Empfehlungen der «Task Force on Climate-related Financial Disclosures» für Schweizer Unternehmen praxisgerecht um.

Auf Kurs.

Die Schweiz hat in den genannten Bereichen im Rahmen ihrer Möglichkeiten zusammen mit gleichgesinnten Staaten Fortschritte erzielen oder Erreichtes bewahren können.

3. Nachhaltigkeit 3.1 Die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Boden oder Wald und der Schutz der Biodiversität sind für die Schweiz zentral.

Sie trägt zur Ressourceneffizienz bei und strebt hohe Standards in den Bereichen Chemikalien und Abfall, Rohstoffgewinnung und -handel sowie Infrastruktur an. Der Bund fördert die verantwortungsvolle Unternehmensführung und einen nachhaltigen Finanzsektor.

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Standortbestimmung

3.2 Die Schweiz trägt zur wirksamen Umsetzung des Pariser Klimaübereinkommens sowie zur schrittweisen Erhöhung der nationalen Klimaziele bei, um die Klimaerwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen. Entsprechend ihren Verpflichtungen unterstützt sie Entwicklungsländer bei der Umsetzung multilateraler Umweltabkommen (...). Sie unterstützt diese Länder auch in der Katastrophenvorsorge (...).

Die Schweiz hat sich an der UNO-Klimakonferenz für ein starkes multilaterales Klimaregime, klare Regeln für die Rechenschaftsablegung und die Anrechnung von im Ausland erzielten Emissionsreduktionen eingesetzt. In der Entwicklungszusammenarbeit und der Katastrophenvorsorge werden insbesondere die ärmsten Entwicklungsländer unterstützt.

Teilweise auf Kurs.

Sowohl die internationalen wie auch die nationalen Regulierungen und Massnahmen werden der globalen Herausforderung noch nicht gerecht.

3.3 Über das internationale Engagement sollen der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsrisiken erhöht, der Zugang zu sicheren und nachhaltig finanzierbaren Heilmitteln sichergestellt und nachhaltige nationale Gesundheitssysteme gefördert werden. Die Schweiz will die Gouvernanz in der globalen Gesundheitsordnung fördern und zur Weiterentwicklung der internationalen Suchtpolitik beitragen.

Die Schweiz beteiligt sich auf bilateraler, multilateraler und humanitärer Ebene an den globalen Anstrengungen zur Bekämpfung von Covid-19.

So unterstützt sie den Zugang und die Verbreitung von Diagnostika, Impfstoffen und Behandlungsmethoden sowie die Stärkung der Gesundheitssysteme in Ländern mit niedrigem Einkommen. Zudem spendete sie Schutzausrüstungen, Testmaterial und Impfdosen. Die Schweiz ist 2022­2025 Mitglied der Suchtstoffkommission.

Teilweise auf Kurs.

Die Schweiz beteiligt sich an den Gesprächen über die globale Gesundheitsgouvernanz, die Stärkung der WHO und die Vorbereitung und Reaktion auf Pandemien. Der international ungleiche Zugang zu Impfstoffen blieb allerdings stossend. Die Schweiz setzt sich aktiv für die Umsetzung der im Rahmen der internationalen Suchtpolitik eingegangenen Verpflichtungen ein.

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Standortbestimmung

3.4 Die Schweiz positioniert sich mit ihrer Strategie zum Schutz des gefährdeten Kulturerbes in einem internationalen Kontext der zunehmenden Gefährdung des Kulturerbes aufgrund von bewaffneten Konflikten oder von Naturkatastrophen. Der Bund begleitet die verschiedenen Förderbereiche der Kulturpolitik im Ausland wie Filmförderung, Schweizerschulen und Kulturgütertransfer. Auf multilateraler Ebene strebt die Schweiz eine Beteiligung an Programmen der EU an, ist aktives Mitglied des UNESCOExekutivrates und konsolidiert den Platz der Kultur im Europarat.

Die Umsetzung der Strategie zum Schutz des gefährdeten Kulturerbes ist im Gange. Der Schweiz steht es offen, als Drittstaat am Rahmenprogramm der EU zur Förderung der audiovisuellen und kulturellen Branche «Creative Europe 2021­ 2027» teilzunehmen.

Der Bundesrat wird eine Teilnahme prüfen.

Auf Kurs.

Die Umsetzung der Strategie erfolgt nach Plan.

Die Schweiz setzt sich als aktives Mitglied des UNESCO-Exekutivrates für eine nachhaltige Umsetzung der normsetzenden Instrumente der Organisation ein.

3.5 Das Potenzial der Städte als aussenpolitische Akteure nutzt die Schweiz über Partnerschaften im In- und Ausland. Sie verstärkt den Dialog, besonders im Nachhaltigkeitsbereich, mit relevanten Städte-Netzwerken oder über UN-Habitat.

Dabei bekämpft sie negative Umweltentwicklungen sowie die Folgen von Konflikten auf Städte.

Die Städtegouvernanz wurde durch die Beteiligung in den Gremien von UN-Habitat und anderen Organisationen wie auch durch die programmatische Umsetzung durch die Mittel der Entwicklungszusammenarbeit, insbesondere auch in fragilen Kontexten, gestärkt.

Auf Kurs.

Die Schweiz kann sowohl institutionell wie auch durch Projekte Akzente setzen.

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4.1 Die Schweiz bringt Akteure aus allen Anspruchsgruppen zusammen, um die Verantwortlichkeiten im digitalen Raum zu klären und neue Gouvernanzmodelle zu entwickeln. Als Brückenbauerin spielt sie eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der Empfehlungen des hochrangigen Panels des UNOGeneralsekretärs zur digitalen Kooperation.

In Umsetzung der Empfehlungen des hochrangigen Panels unternimmt die Schweiz weiterhin Anstrengungen, Teile des UN Tech Envoy Offices in Genf anzusiedeln. Die Schweiz unterstützt zudem weiterhin aktiv die Schaffung eines hochrangigen Gremiums («MultiStakeholder high-level body») innerhalb des «UN Internet Governance Forums», welches dieses politisch sichtbarer und vernetzter machen soll.

Auf Kurs.

Namentlich mit dem internationalen Genf ist die Schweiz führend in der Förderung entsprechender «Multi-Stakeholder»-Dialoge. Das Profil als globaler Hub für die Digitalisierung ist geschärft.

4.2 Die Schweiz setzt sich für geeignete Rahmenbedingungen einer globalen Digitalisierungs- und Datenpolitik ein, die Zugang und Nutzung von Daten zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung fördern. (...) Die Schweiz schafft dazu ein internationales Netzwerk zur Förderung der digitalen Selbstbestimmung.

Sie entwickelt die Zusammenarbeit mit der EU weiter und nutzt so die Chancen eines europäischen Datenraums und eines digitalen Binnenmarktes.

Mit einem Bericht zur Cloud-Problematik inkl.

«Swiss Internet Jurisdiction» und GAIA-X hat der Bundesrat die Diskussion über den Umgang mit digitaler Souveränität initiiert. Im Mai wurde das nationale Netzwerk Digitale Selbstbestimmung lanciert und die Grundlage für ein internationales Netzwerk geschaffen.

Auf Kurs.

Die Arbeiten werden gemäss der Strategie Digitalaussenpolitik 2021-2024 vorangetrieben. Der Weg bis zu den angestrebten internationalen Rahmenbedingungen ist allerdings noch weit.

4. Digitalisierung

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4.3 Die Schweiz fördert die Rolle Genfs als Zentrum der globalen Digital- und Technologiepolitik. Sie stärkt existierende Foren wie die «Geneva Internet Plattform», die Stiftung GESDA oder den Geneva Dialogue.

Auch mit Forschungsinstituten anderer Kantone wird die Zusammenarbeit verstärkt.

GESDA hat den ersten «Geneva Science & Diplomacy Anticipation Summit» erfolgreich durchgeführt. Im Rahmen des Geneva Dialogue fanden alle zwei Wochen virtuelle Treffen statt. Die Arbeit mit den 22 Industriepartnern kam voran und eine Austauschplattform mit Regulierungsbehörden und Standardisierungsorganisationen wurde geschaffen. Bei der «Geneva Internet Platform» wurde zur breiteren Abstützung ein «Partnership Council» aufgebaut.

Auf Kurs.

Das internationale Genf wurde mit neuen Initiativen erfolgreich als globales Zentrum für Digitalisierung und neue Technologien positioniert.

4.4 Die Schweiz baut ihr Profil im Bereich der Digitalaussenpolitik aus. Sie unterstützt internationale Vertrauensbildung zur Minimierung der Risiken.

Das Prinzip «Recht vor Macht» gilt auch virtuell, weshalb sie Initiativen zur Klärung der Anwendung des Völkerrechts im Cyberraum fördert.

Die Schweiz engagierte sich aktiv zur Konkretisierung des Völkerrechts im Cyberraum, u. a. in den Cyber-Prozessen der UNO, durch die Veröffentlichung ihrer Nationalen Position zur Anwendung des Völkerrechts im Cyberraum und im Rahmen eines Expertendialogs. Dabei legte sie einen Schwerpunkt auf das Humanitäre Völkerrecht. In der OSZE engagierte sie sich für die Umsetzung von vertrauensbildenden Massnahmen.

Auf Kurs.

Die Bestätigung und Konkretisierung der Geltung des Völkerrechts, insbesondere des Humanitären Völkerrechts, im Cyberraum durch die UNO markiert einen Meilenstein in den internationalen Debatten.

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Die neue Abteilung Digitalisierung im EDA trägt dazu bei, das digitalaussenpolitische Profil weiter zu stärken.

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4.5 Die Schweiz unterstützt Entwicklungsländer in der Anwendung neuer Technologien sowie im Umgang mit deren Risiken. (...) In Zusammenarbeit mit ausgewählten Partnern wie dem IKRK erarbeitet sie Rahmenbedingungen für den Schutz von digitalen humanitären Daten.

Tech4Good-Massnahmen haben im Rahmen der Schweizer IZA weiter an Bedeutung gewonnen.

Das EDA hat die internationale Diskussion um den Schutz humanitärer Daten vorangebracht und eine detaillierte Bedarfsabklärung zur Verbesserung des Schutzes von Daten internationaler Organisationen und Daten des konsularischen und diplomatischen Diensts durchgeführt.

Auf Kurs.

Die Schweiz hat ein international anerkanntes Profil entwickelt und arbeitet aktiv an der Konkretisierung möglicher Massnahmen zum Schutz von Daten in der Schweiz.

Angesichts der substanziellen Differenzen ohne Aussicht auf eine Lösung hat der Bundesrat beschlossen, die Verhandlungen über ein InstA zu beenden. Er hat jedoch Massnahmen zur Abfederung der negativen Auswirkungen eines Scheiterns des InstA umgesetzt und eine Reihe von Massnahmen zwecks Stabilisierung des bilateralen Wegs mit der EU getroffen.

Teilweise auf Kurs.

Die Konsolidierung und Weiterentwicklung des bilateralen Wegs erfordert einen neuen Anlauf, im Rahmen dessen Aussenund Innenpolitik eng aufeinander abgestimmt sind.

5. Europa 5.1 Die Schweiz konsolidiert durch den Abschluss eines InstA den EU-Binnenmarktzugang sowie den bilateralen Weg insgesamt und ermöglicht dessen Weiterentwicklung durch den Abschluss neuer Marktzugangsabkommen. Für den Fall eines Ausbleibens einer Einigung über das InstA entwickelt die Schweiz zeitgerecht konkrete Massnahmen in den sektoriellen Bereichen der Zusammenarbeit mit der EU, um unerwünschte negative Folgen abzufedern.

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5.2 Die Schweiz schliesst die laufenden Verhandlungen insbesondere in den Bereichen Strom, Lebensmittelsicherheit und öffentliche Gesundheit mit der EU ab und sichert die Beteiligung an EU-Programmen, insbesondere in den Bereichen Forschung und Innovation.

Vor dem Hintergrund der Beendigung der InstAVerhandlungen war es nicht möglich, mit der EU neue Binnenmarktabkommen (Strom, Lebensmittelsicherheit) abzuschliessen. Gleichermassen war die EU nicht bereit zum Abschluss von Kooperationsabkommen (öffentliche Gesundheit) oder zu Gesprächen zur Beteiligung an weiteren relevanten EU-Programmen (namentlich in den Bereichen Forschung und Bildung).

Nicht auf Kurs.

Aufgrund der inhaltlichen Verknüpfung mit den institutionellen Fragen sind diese Verhandlungen blockiert.

5.3 Die Schweiz nutzt ihre Assoziierung an Schengen/Dublin, um ihre Interessen in der Bekämpfung von Kriminalität und irregulärer Migration sowie beim Grenzschutz auf europäischer Ebene einzubringen. Sie stärkt die Sicherheit der Schweiz und Europas mit der Übernahme und Umsetzung von Schengen-Weiterentwicklungen.

Das Parlament genehmigte fünf SchengenWeiterentwicklungen (SIS, IOP, ETIAS, FADO, Frontex), drei Vernehmlassungen wurden eröffnet (BMVI, VIS, ETIAS). Auf Basis ihrer Schengen-Mitwirkungsrechte hatte die Schweiz u. a. Zugang zu CovidKrisenformaten der EU und war in die Ausarbeitung der EU-Zertifikatsverordnung einbezogen.

Auf Kurs.

Die Schweiz hat Weiterentwicklungen übernommen und kann ihre Interessen zielführend einbringen.

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5.4 Zur Gewährleistung der Kohärenz ihrer Europapolitik prüft die Schweiz wo sinnvoll ihre Aussenpolitiken auf ihr Verhältnis zu den europapolitischen Kernzielen, schafft Koordinationsinstrumente und führt einen regelmässigen Dialog mit der EU (...).

Die intensive innenpolitische Koordination wurde fortgeführt. Aussenpolitisch unterstrich die Schweiz, dass sie eine zuverlässige Partnerin ist.

Die Schweiz hat der EU die Aufnahme eines strukturierten Dialogs auf hochrangiger Ebene angeboten, um die bilaterale Zusammenarbeit gesamthaft und kohärent zu gestalten und um eine gemeinsame Agenda zu erarbeiten und zu verfolgen. In diesem hochrangigen Dialog sollen auch aussenpolitische Themen angesprochen werden.

Auf Kurs.

Der Bundesrat stellt mit verschiedenen Massnahmen sicher, dass die europapolitische Kohärenz gewahrt bleibt.

5.5 Bestehende gegenseitige Rechte und Pflichten zwischen der Schweiz und dem Vereinigtem Königreich (UK) sind im Rahmen der Umsetzung der Mind-the-Gap-Strategie soweit als möglich rechtlich zu sichern.

Das bilaterale Verhältnis zwischen der Schweiz und dem UK wird vertieft und ausgebaut (Mind-the-GapPlus).

Seit Anfang 2021 werden sechs neue Abkommen angewandt, welche die Schweiz im Rahmen der Mind-the-Gap-Strategie mit dem UK ausgehandelt hat. Im Verlauf des Jahres kamen drei weitere Abkommen hinzu. In diversen Bereichen arbeiten die beiden Länder zudem an einer Vertiefung ihrer Beziehungen. Zudem einigte man sich auf eine politische Absichtserklärung, die die allgemeine Richtung für die zukünftige Zusammenarbeit definiert.

Auf Kurs.

Die bilateralen Beziehungen entwickeln sich positiv und im gegenseitigen Interesse.

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6. Weitere Regionen und globale Schwerpunktländer 6.1 Südosteuropa, Osteuropa und angrenzende Regionen: Die Schweiz pflegt eine kritisch-konstruktive Dialogpolitik mit Russland und der Türkei. Sie verstärkt das Engagement in den Ländern Osteuropas mit dem Ziel, die Eigenständigkeit dieser Staaten zu stärken.

Solange Russland und Georgien keine diplomatischen Beziehungen pflegen, steht die Schweiz bereit, die Kommunikation zwischen diesen Staaten über ein Schutzmachtmandat aufrechtzuerhalten.

Die Schweiz hat die kritisch-konstruktiven Dialoge mit Russland und der Türkei im Rahmen regelmässiger Gespräche fortgesetzt. Die Schweiz hat 2021 den Vorsitz für die Ukraine-Reformkonferenz 2022 übernommen. Sie vertritt weiterhin die Interessen Georgiens und Russlands.

Auf Kurs.

Die eigenständige Politik der Schweiz bewährt sich und ist zentrale Grundlage für ihre Rolle als Vorsitz der UkraineReformkonferenz in Lugano 2022.

6.2 Subsahara-Afrika: Die Schweiz formuliert eine Strategie für Afrika. Sie baut die Zusammenarbeit mit der Afrikanischen Union aus und festigt damit ihre partnerschaftlichen Beziehungen mit den Ländern Afrikas ­ auch im Hinblick auf die Mitgliedschaft der Schweiz im UNO-Sicherheitsrat.

Der Bundesrat hat die Subsahara-Afrika-Strategie 2021­2024 verabschiedet. Dank hochrangiger Kontakte konnten die Beziehungen mit afrikanischen Ländern gefestigt werden; die Schweiz erhielt von diesen zudem die Zusicherung, dass sie ihre Kandidatur für den UNO-Sicherheitsrat unterstützen werden.

Auf Kurs.

Die Umsetzung der Strategie kommt voran. Die Schweizer Afrikapolitik hat an Profil gewonnen.

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6.3 MENA-Region: Die Schweiz erarbeitet eine Strategie für die Region und legt neben der Einhaltung von Völkerrecht und Menschenrechten einen verstärkten Akzent auf die wirtschaftliche Entwicklung und die beruflichen Perspektiven für junge Menschen. Sie fördert günstige Rahmenbedingungen für Schweizer Unternehmen. In der gesamten Region führt sie das Angebot der guten Dienste weiter, insbesondere bezüglich der Schutzmachtmandate für den und gegenüber dem Iran.

Bundesrat Cassis hat die Prioritäten der MENA Strategie mit 12 Ländern diskutiert. Bundespräsident Parmelin besuchte Israel, das BPG und die VAE, um die Zusammenarbeit in den Bereichen Innovation und Wirtschaft/Jugendbeschäftigung auszubauen. Der Schweizer Auftritt an der EXPO Dubai ermöglichte es, die Kooperation zu Bildung, Forschung und Innovation mit den Golfstaaten zu verstärken.

Die Schweiz hat sich für die politische Stabilisierung Libyens und die Minderung der humanitären Krisen in Syrien und Jemen engagiert. Das EDA hat einen Sonderbotschafter MENA ernannt, mit Hauptfokus auf den Nahen Osten und die Golfregion.

Auf Kurs.

Die Umsetzung der Strategie verläuft planmässig.

Die guten Dienste der Schweiz bleiben in der Region stark nachgefragt.

Die Frage der wirtschaftlichen Entwicklung und der beruflichen Perspektiven für junge Menschen behält hohe Priorität.

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6.4 Asien: Die Schweiz erneuert ihre ChinaStrategie und schafft interdepartementale Koordinationsgremien, welche die Kohärenz stärken. Im Rahmen der «Belt and Road Initiative» (BRI) setzt sie sich für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Teilnahme von Schweizer Unternehmen an BRI-Projekten ein. Gleichzeitig engagiert sie sich für eine Ausrichtung der BRI an den Werten und Zielen der etablierten multilateralen Organisationen und Institutionen. Weiter baut die Schweiz ihre Zusammenarbeit mit der ASEAN punktuell weiter aus.

Der Bundesrat hat seine China-Strategie am 19. März 2021 verabschiedet. Die mit der Umsetzung betraute interdepartementale Arbeitsgruppe ist etabliert. Hinsichtlich BRI sind die Kontakte auf hoher Ebene geknüpft. Im Rahmen der sektoriellen Dialogpartnerschaft mit der ASEAN wurde der Aktionsplan für die zweite Phase der technischen Zusammenarbeit (2022­ 2026) ausgearbeitet.

Teilweise auf Kurs.

Die Kohärenz der Schweizer Chinapolitik wurde gestärkt. Die epidemiologische Situation schränkte den Austausch betreffend BRI ein.

6.5 Amerikas: Die Schweiz setzt sich für eine Stärkung der rechtlichen Rahmenbedingungen (Handel, Investitionen, Steuern, Innovation) ein mit dem Ziel, die teils engen wirtschaftlichen Beziehungen weiter auszubauen. Mit vielen Staaten in der Region teilt sie eine multilaterale «Like-Mindedness»; sie wird sich gemeinsam mit diesen für die eigenen multilateralen Prioritäten einsetzen.

Mit Brasilien trat 2021 ein Doppelbesteuerungsabkommen und mit Peru ein Klimaabkommen in Kraft.

Mit den USA wurde die Absichtserklärung im Berufsbildungsbereich erneuert. Die Bemühungen zur Modernisierung der Freihandelsabkommen mit Chile, Kanada, Kolumbien und Mexiko werden weitergeführt. Auch wenn gewisse neue Regierungen in den Amerikas andere Prioritäten setzen, bleibt die multilaterale «Like-Mindedness» mit der Region hoch und hat sich hinsichtlich den USA noch verstärkt.

Teilweise auf Kurs.

Wichtige und innovative Abkommen traten in Kraft und die Schweiz hat sich gemeinsam mit Partnern in internationalen Organisationen eingesetzt. Das geplante Freihandelsabkommen EFTA-Mercosur ist auf Grund unterschiedlicher Vorstellungen im Agrar- und Nachhaltigkeitsbereich noch nicht unterschriftsreif.

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7.1 Die Schweiz stärkt die Reformbemühungen der UNO. Sie arbeitet gezielt in Allianzen, die sich für den Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten einsetzen und mehr Rechenschaft und Transparenz in den Arbeitsmethoden des Sicherheitsrates einfordern.

Die Schweiz unterstützte die Umsetzung der Reformen und setzte sich in Verhandlungen entsprechend ein. Sie trug dazu bei, dass die Arbeit des Sicherheitsrats, inkl. die Wahl des Generalsekretärs, transparenter wird, insbesondere gegenüber Nichtmitgliedern. Als Vorsitzende der Freundesgruppe zum Schutz der Zivilbevölkerung hat sie die dem Thema gewidmete virtuelle Woche koordiniert.

Auf Kurs.

Die Schweiz hat im Rahmen ihrer Möglichkeiten zusammen mit gleichgesinnten Staaten Fortschritte erzielen oder Erreichtes bewahren können.

7.2 Die Schweiz nutzt die strategische Partnerschaft mit dem IKRK, um dem humanitären Völkerrecht Geltung zu verschaffen, und setzt sich für einen leistungsfähigen Internationalen Strafgerichtshof ein. Sie engagiert sich für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Weltbank und UNO, um den Grundursachen von Fragilität und Gewalt entgegenzutreten.

Die Schweiz hat sich in Zusammenarbeit mit dem IKRK auf bilateraler und multilateraler Ebene für die Stärkung des humanitären Völkerrechts eingesetzt. Der Bundesrat hat eine Botschaft verabschiedet, welche die Ausweitung der Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs auf das Verbrechen des Aushungerns von Zivilpersonen zum Ziel hat. Über einen verstärkten Dialog und strategische Beiträge hat die Schweiz zudem die UNO und die Weltbank zu einer engeren Zusammenarbeit aufgefordert, um die tiefer liegenden Konfliktursachen besser verstehen und angehen zu können.

Auf Kurs.

Das humanitäre Völkerrecht wurde gestärkt. Die UNO und die Weltbank haben ihre Zusammenarbeit ausgebaut, müssen aber ihr globales Engagement vermehrt auf nationaler Ebene umsetzen.

7. Multilateralismus

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7.3 Die Schweiz nutzt die Gelegenheit, sich als Gastland in den Arbeiten der G20 einzubringen und die Beziehung zu diesem Forum zu stärken.

Die Schweiz hat unter italienischer G20 Präsidentschaft zum siebten Mal am «Finance Track» teilgenommen. Im «Sherpa Track» nahm die Schweiz an den Arbeitsgruppen «Korruptionsbekämpfung», «Handel und Investitionen» und «Gesundheit» sowie an den Ministertreffen zu diesen Themen teil.

Auf Kurs.

Die Mitwirkung der Schweiz hat sich etabliert.

7.4 Die Schweiz stärkt ihre Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit als Gaststaat. Der Fokus liegt dabei auf der Universalisierung der diplomatischen Vertretungen, der Durchführung von internationalen Konferenzen und Friedensgesprächen sowie auf der Positionierung bei Zukunftsthemen.

Die Schweiz unterstützte die auf ihrem Hoheitsgebiet ansässigen internationalen Akteure auch während der Pandemie. Sie war Gastgeberin für eine Reihe von Treffen im Rahmen von Friedensgesprächen zu Libyen (4), Syrien (2) und Zypern (1) sowie für das Gipfeltreffen zwischen den Präsidenten Biden und Putin.

Durch das flexible Krisenmanagement während der Pandemie hat die Schweiz die Wettbewerbsfähigkeit des internationalen Genf im Vergleich zu anderen Gastgeberstädten gestärkt.

Auf Kurs.

Trotz der derzeitigen Einschränkungen ist die Schweiz weiterhin attraktiv als Gaststaat für internationale Organisationen und Konferenzen und setzt die Massnahmen Gaststaatbotschaft um.

Der Gipfel Biden-Putin beweist die Attraktivität der guten Dienste der Schweiz.

7.5 Die Schweiz strebt vermehrt themen-, sach- und regionenbezogene diplomatische Initiativen mit gleichgesinnten Staaten und Staatengruppen an.

Die Schweiz hat mit gleichgesinnten Staaten verschiedene Initiativen lanciert, beispielsweise in der UNO, wo sie gemeinsam mit Belgien, Benin, Costa Rica, Frankreich, Mexiko, Moldova und der Mongolei eine Resolution zur Abschaffung der Todesstrafe einbrachte.

Sie ist auch in der von Deutschland und Frankreich gegründeten Allianz für den Multilateralismus vertreten. Zusammen mit Schweden hat sie zwei Konferenzen zum Jemen organisiert.

Auf Kurs.

Der Ansatz der Interessenwahrung durch vermehrte Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Staaten bewährt sich.

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8. Aussennetz und bürgernahe Dienstleistungen 8.1 Die Schweiz unterhält ein optimal aufgestelltes Aussennetz als Grundlage für ihre Aussenpolitik. Sie überprüft Standorte und Aufgaben der rund 170 Vertretungen regelmässig. Die Zusammenarbeit mit allen Akteurinnen und Akteuren, ob aus Kultur, Wirtschaft, Wissenschaft oder anderen Bereichen, wird im Aussennetz systematisch im Sinne des «One Switzerland»Ansatzes gefördert.

Per 1. August 2021 eröffnete die Schweiz in Osaka ein Konsulat, um die Zusammenarbeit im Bereich Bildung, Forschung und Innovation zu stärken. Im Rahmen des 2020 vom Departementschef erteilten Mandats «Rebalance» verstärkt das EDA bis 2024 das Aussennetz, um die Durchhaltefähigkeit und Krisenresistenz zu verbessern.

Auf Kurs.

Das Aussennetz wird weiter verstärkt, der «OneSwitzerland»-Ansatz ist bereits breit verankert.

8.2 Der Bund achtet beim Personal auf eine repräsentative Vertretung der Bevölkerung auf allen Hierarchiestufen. Flexible Arbeitsmodelle und die Vereinbarkeit von Beruf und anderen Lebensbereichen werden gefördert und das Personal regelmässig weitergebildet. Die Durchlässigkeit zwischen verschiedenen Berufskarrieren wird erhöht.

Das EDA hat Massnahmen ergriffen, um eine noch bessere Repräsentativität nach Geschlecht, Alter und Sprachen zu gewährleisten, insbesondere auf Stufe Topkader. Zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und anderen Lebensbereichen wurde ein neuer Leitfaden «Flexibles Arbeiten im EDA» publiziert. Es hat sein Ausbildungsangebot weiterentwickelt, verfügt über Grundsätze für die Durchlässigkeit und flexibilisiert die Laufbahnen schrittweise. Ein Wiedereinstieg in die Laufbahnen ist möglich.

Auf Kurs.

Die Förderung von Pluralismus und einer personalgerechten Weiterbildung im Departement sind eine Priorität der Departementsleitung.

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8.3 Die Schweiz fördert das Konzept «nachhaltiger Vertretungen». Der Bundesrat engagiert sich für eine Reduktion des CO2Ausstosses durch verstärkte Nutzung von Videokonferenzen, mittels eines gut aufgestellten Aussennetzes sowie der Einsparung von Flügen. Er setzt sich auch in der Aussenpolitik für seine Umweltziele ein und achtet auf seine Umweltbilanz.

Das EDA setzt sich zum Ziel, den CO2Fussabdruck seiner durch die Bundesreisezentrale gebuchten Flugreisen jährlich um 3 % zu reduzieren. 2021 wurde diese Reduktion auch aufgrund der Pandemie problemlos erreicht.

Auf Kurs.

Das EDA setzt die neuen Dienstreiseregeln des Bundes konsequent um und baut VideokonferenzLösungen fortlaufend aus

8.4 Das Krisenmanagementzentrum des EDA stärkt die Krisenmanagementkapazitäten und die Sicherheitskultur (...). Die Sicherheit der Vertretungen wird regelmässig überprüft und durch neue Technologien unterstützt. In speziell schwierigen Kontexten kommen Sicherheitsfachleute zum Einsatz.

Der Akzent liegt auf spezifischen Aus- und Weiterbildungen des EDAPersonals im Bereich des Sicherheits- und Krisenmanagements durch Kurse und Missionen. Das Kursangebot wird laufend überprüft und angepasst.

Die IT-Anwendung KMZdigital befindet sich in der Realisierungsphase.

Drei neue Stellen für regionale Sicherheitsberater (RSB) wurden bewilligt.

Auf Kurs.

Vor dem Hintergrund der Pandemiebewältigung und Krisenentwicklungen wie in Afghanistan wurden die Kultur und die Kapazitäten des Krisenmanagements im EDA weiter gestärkt.

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8.5 Als wichtiger Wissenschafts- und Innovationsstandort unterhält die Schweiz alleine oder mit Partnern ein Angebot, das konsequent die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzt. Das Online- und Mobile-Angebot im Bereich der Konsulardienstleistungen wird kontinuierlich ausgebaut. Zentrale Bedeutung kommt dabei einer sicheren, vertrauenswürdigen elektronischen Identifizierung der Kundinnen und Kunden zu (...).

Der Aktionsplan 2021­ 2022 zur digitalen Transformation im Dienstleistungsbereich liegt vor und zeigt die Ausbauetappen des Online- und MobileAngebots auf. Erste Projekte sind abgeschlossen (Travel Admin Web, Digitalisierung der Zivilstandsprozesse) oder weit fortgeschritten (neue App für die Auslandschweizergemeinschaft).

Auf Kurs.

Die bestehenden Identifikationslösungen funktionieren, für die Kundschaft und die Behörden dürfte eine breit etablierte elektronische Identifizierung die Benutzerfreundlichkeit aber weiter erhöhen.

EDA und Bundeskanzlei koordinieren die Kommunikation zu aussenpolitischen Entscheidungen des Bundesrates. Die im EDA für die Kommunikation zuständige Abteilung wurde reorganisiert, um Informationen rascher verfügbar zu machen und durch verständliche Sprache zielgruppengerecht zu vermitteln. Die Zusammenarbeit mit dem Aussennetz wurde weiter ausgebaut (Social Media, Web).

Auf Kurs.

Die Kommunikation erfolgt transparent, zeitnah, proaktiv und qualitätsgesichert.

9. Kommunikation 9.1 Der Bundesrat sorgt für eine transparente, zeitnahe, proaktive und qualitätsgesicherte Kommunikation über seine Aussenpolitik und achtet auf die Kohärenz der Kommunikation im In- und Ausland.

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9.2 Das kommunikative Potenzial der sozialen Medien wird sowohl an der Zentrale als auch im Aussennetz systematischer ausgeschöpft. Damit werden der Erklärungsbedarf in der Schweiz abgedeckt und die Kommunikationsbedürfnisse vor Ort sowie die Umsetzung der aussenpolitischen Strategie und der Strategie Landeskommunikation unterstützt.

Der regelmässige Austausch mit dem Aussennetz stärkt die Kohärenz der Kommunikation in der Schweiz und im Ausland auch im Bereich «Social Media». Bei aktuellen Themen wird die Verbindung zur aussenpolitischen Strategie oder den Folgestrategien erläutert.

Auf Kurs.

Die Nutzung von «Social Media» wurde intensiviert und die Kommunikation insbesondere gegenüber jüngeren Generationen verfeinert. Die Zusammenarbeit zwischen Zentrale und Aussennetz funktioniert gut.

9.3 Das EDA pflegt den Austausch mit der Bevölkerung zur schweizerischen Aussenpolitik und Diplomatie.

Hierzu führt es das Pilotprojekt «Meet the Ambassadors» aus dem Jahr 2019 weiter.

Wegen Covid-19 war die Durchführung des Projekts «Meet the Ambassadors» im Jahr 2021 nicht möglich.

Teilweise auf Kurs.

Aufgrund der Pandemie waren der direkte Kontakt und Austausch mit der Bevölkerung eingeschränkt.

9.4 Auftritte der Schweiz an internationalen Grossveranstaltungen werden unter Einbezug von Partnerinnen und Partnern aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Tourismus, Sport, Kultur und Gesellschaft genutzt.

Dazu gehören insbesondere der Auftritt des House of Switzerland an den Olympischen Spielen 2020 in Tokio und 2022 in Peking sowie die Teilnahme an der Expo 2020 in Dubai.

Das Weltwirtschaftsforum (WEF) wird nach dem erfolgreichen Projekt im Jahr 2019 verstärkt als Plattform für Landeskommunikation genutzt.

Der Auftritt an der Expo in Dubai, die nach 2021 verschoben wurde, läuft nach Plan. Der Auftritt mit dem House of Switzerland an den Olympischen Sommerspielen in Tokio wurde aufgrund der Covid-19-Pandemie abgesagt. Auch fand 2021 kein WEF in Davos statt.

Kurzfristig wurde ein Pop-up House of Switzerland in Stuttgart durchgeführt, um die Interessenswahrung in Deutschland zu unterstützen.

Teilweise auf Kurs.

Die Umsetzung der Massnahmen ist abhängig von den weiteren Entwicklungen im Kontext der Pandemie.

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9.5 In enger Zusammenarbeit mit den Partnerinnen und Partnern werden Landeskommunikationskampagnen zu Themen wie den Beziehungen Schweiz­EU, der Schweiz als bedeutendem Innovationshub, der Kandidatur für den UNO-Sicherheitsrat sowie zur Umsetzung der Agenda 2030 konzipiert. Diese Kampagnen ergänzen und verstärken die geltenden Strategien in den jeweiligen Themenbereichen.

Die Pandemie erschwerte die Realisierung von Anlässen. Dennoch konnten v.a. zu den Themen Finanzplatz, Innovation und UNOSicherheitsratskandidatur zahlreiche Aktivitäten durchgeführt werden. Die Themen der Kampagnen standen zudem im Fokus der Auftritte in Stuttgart und Dubai. Das Stakeholder-Feedback war positiv.

Die Schweiz hat die geltenden Strategien zu den jeweiligen Themen mit Kommunikationsmassnahmen unterstützt.

Teilweise auf Kurs.

Das Ziel wird erfüllt soweit es die Bedingungen der Pandemie zulassen.

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