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Bundesratsbeschluss über die Verpflichtungskrediterhöhungen für die Ausbauprogramme NEAT, HGV-A, ZEB, 4mK und den Ausbauschritt 2025 infolge Teuerung und Mehrwertsteuer sowie Freigabe aus gesperrter Verpflichtungskredittranche Achse Gotthard vom 13. Dezember 2021

Der Schweizerische Bundesrat, beschliesst: 1.

Der für das Werk Achse Gotthard freigegebene Verpflichtungskredit von 15 825,474 Millionen Franken (Preisstand effektiv) wird wie folgt erhöht: a. für die Teuerung um 34 Millionen Franken; b. für die Mehrwertsteuer um 11 Millionen Franken.

2.

Der für das Werk Streckenausbauten übriges Netz, Achse Gotthard freigegebene Verpflichtungskredit von 672,5 Millionen Franken (Preisstand effektiv) wird wie folgt erhöht: a. für die Teuerung um 4 Millionen Franken; b. für die Mehrwertsteuer um 1 Millionen Franken.

3.

Der Verpflichtungskredit für die Ausbauten St. Gallen­St. Margrethen von 100,9 Millionen Franken (Preisstand effektiv) wird wie folgt erhöht: a. für die Teuerung um 1,2 Millionen Franken; b. für die Mehrwertsteuer um -0,8 Millionen Franken.

4.

Der Verpflichtungskredit für die Ausbauten Bern­Neuenburg­Pontarlier von 118 Millionen Franken (Preisstand effektiv) wird wie folgt erhöht: a. für die Teuerung um 0,6 Millionen Franken; b. für die Mehrwertsteuer um 3,2 Millionen Franken.

5.

Der Verpflichtungskredit für die Massnahmen nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a ZEBG (Basislinien NEAT) von 700 Millionen Franken (Preisstand effektiv) wird wie folgt erhöht: a. für die Teuerung um 81 Millionen Franken; b. für die Mehrwertsteuer um 4 Millionen Franken.

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BBl 2022 372

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6.

Der Verpflichtungskredit für die Massnahmen nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b ZEBG (übrige Strecken) von 4420 Millionen Franken (Preisstand effektiv) wird wie folgt erhöht: a. für die Teuerung um 401 Millionen Franken; b. für die Mehrwertsteuer um 22 Millionen Franken.

7.

Der Verpflichtungskredit für die Massnahmen nach Art. 6 ZEBG (Ausgleich für Regionalverkehr) von 250 Millionen Franken (Preisstand effektiv) wird wie folgt erhöht: a. für die Teuerung um 27 Millionen Franken; b. für die Mehrwertsteuer um 2 Millionen Franken.

8.

Der Verpflichtungskredit 4-Meter-Korridor Massnahmen in der Schweiz von 710 Millionen Franken (Preisstand effektiv) wird wie folgt erhöht: a. für die Teuerung um 6,2 Millionen Franken; b. für die Mehrwertsteuer um 3,4 Millionen Franken.

9.

Der Verpflichtungskredit für den Ausbauschritt 2025 der Eisenbahninfrastruktur von 6400 Millionen Franken (Preisstand effektiv) wird wie folgt erhöht: a. für die Teuerung um 35 Millionen Franken; b. für die Mehrwertsteuer um 13 Millionen Franken.

10. Der freigegebene Verpflichtungskredit der Achse Gotthard von 12 201 Millionen Franken (Preisstand 1998) wird zulasten der gesperrten Tranche von 956 Millionen Franken (Preisstand 1998) um 140 Millionen auf 12 341 Millionen Franken (Preisstand 1998) erhöht. Die gesperrte Tranche beträgt somit noch 816 Millionen Franken (Preisstand 1998).

13. Dezember 2021

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Guy Parmelin Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

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