BBl 2022 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Waffenplatz Frauenfeld; Gesamtsanierung Kaserne Auenfeld, 2. Etappe; vorzeitiger Baubeginn für Vorarbeiten vom 14. Februar 2022

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 5. Oktober 2021 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den vorzeitigen Baubeginn für Vorarbeiten für die Gebäude AD, AG und AK unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

21. Februar 2022

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz (MG; SR 510.10)

2022-0468

BBl 2022 391

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