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Militärische Plangenehmigung betreffend Gemeinde Zürich-Wollishofen; Rückbau Materialmagazin vom 21. Februar 2022

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 15. November 2021 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Rückbau des Materialmagazins in der Gemeinde Zürich unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

28. Februar 2022

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz (MG; SR 510.10).

2022-0581

BBl 2022 458

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