BBl 2022 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung
Bundesbeschluss über die Beschaffung von Armeematerial 2022
Entwurf
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Armeebotschaft 2022 des Bundesrates vom 16. Februar 20222, beschliesst:
Art. 1
Beschaffung
Der Beschaffung von Armeematerial 2022 wird zugestimmt.
Art. 2
Bewilligung von Verpflichtungskrediten
Folgende Verpflichtungskredite werden bewilligt:
Mio. Fr.
a.
Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung 2022
145
b.
Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf 2022
400
c.
Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung 2022
150
Art. 3
Verschiebungen zwischen den Verpflichtungskrediten
Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) wird ermächtigt, zwischen den Verpflichtungskrediten Verschiebungen vorzunehmen.
1
Mittels Kreditverschiebungen dürfen die einzelnen Verpflichtungskredite um höchstens 5 Prozent erhöht werden.
2
Art. 4
Delegation der Spezifikationsbefugnis
Die Spezifikationsbefugnis für die Verpflichtungskredite wird an das VBS delegiert.
1 2
SR 101 BBl 2022 615
2022-0512
BBl 2022 619
Beschaffung von Armeematerial 2022. BB
Art. 5
Schlussbestimmung
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
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