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Bundesbeschluss über die Beschaffung von Armeematerial 2022

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Armeebotschaft 2022 des Bundesrates vom 16. Februar 20222, beschliesst:

Art. 1

Beschaffung

Der Beschaffung von Armeematerial 2022 wird zugestimmt.

Art. 2

Bewilligung von Verpflichtungskrediten

Folgende Verpflichtungskredite werden bewilligt:

Mio. Fr.

a.

Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung 2022

145

b.

Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf 2022

400

c.

Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung 2022

150

Art. 3

Verschiebungen zwischen den Verpflichtungskrediten

Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) wird ermächtigt, zwischen den Verpflichtungskrediten Verschiebungen vorzunehmen.

1

Mittels Kreditverschiebungen dürfen die einzelnen Verpflichtungskredite um höchstens 5 Prozent erhöht werden.

2

Art. 4

Delegation der Spezifikationsbefugnis

Die Spezifikationsbefugnis für die Verpflichtungskredite wird an das VBS delegiert.

1 2

SR 101 BBl 2022 615

2022-0512

BBl 2022 619

Beschaffung von Armeematerial 2022. BB

Art. 5

Schlussbestimmung

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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