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.kommission des Nationalrathes in Sachen des Anleihens an die Eisenbahngesellschaft des Jura industriel.

(Vom 19. Januar 1863.)

Tit. l Jm Jahr 1856 hatte das aus Anlass des zwischen der Schweiz und Vreussen drohenden Krieges aufgenommene Anleihen einen grossen Geldvorrath in die eidgenössischen Kassen gebracht. Das Finanzdepartement verwandle denselben zu Darleihen an verschiedene Eisenbahngesellsehaften, obgleich derartige Geldanlagen durch das Gesez vom 23. Dezember 1851 weder vorgesehen, noch gestattet waren.

Die Bundesversammlung lud am 30. Juli 1858 den Bundesrath zu Vorschlägen über die Rükzahlung des Anleihens ein , sowie zur Vorlage einer Revision des Gesezes vom 23. Dezember 1851 , sosern eine solche Revision nothig erscheinen mochte, mit dem Beifügen: In zwischen w i r d der B u n d e s r a t h k e i n e w e i t e r e n Darleihen an E i s e n b a h n g e s e l l s c h a s t e n machen. --- Am 25. Januar 1859 ver-

fügte sie die Rükzahlung des Auleihens, hielt dabei aber daran fest,

dass an Eisenbahngesellschaften keine Darleihen zu machen seien.

Das Darleihen von einer Million an die Gesellsehast des .hira industriel ist eines der vor dem 30. Juli 1858 gemachten, und bietet

die schlagendste Rechtfertigung des am gleichen Tage gefassten Beschlusses

dar. Es zeigt die Gefahr einer Abweichung von den Geboten der Klugheit, .in der Absicht, vorübergehenden Anhäufungen auszuweichen, einer Ausserachtsezung gesezlicher Vorschriften da, wo sie am begründetesten erscheinen. Gerade im Hinblik anf solche Umstände werden sie zum voraus aufgestellt. - Es konnte uns ferner die Gefahr Beigen, welcher Regierungen und politische Behorden sieh aussehen, wenn sie auf ein weislieh der Brivatindustrie überladenes Gebiet sich begeben ; wenn sie in

530 Unternehmungen sich einlassen, welche die Brivatindustrie, dieser beste

Richter, zn gewagt findet. Jhr Ende sind immer finanzielle Missgrisse, welche den Staat, wie die Gemeinden und privaten treffen.

Der Gedanke, eine Eisenbahn zu bauen, musste natürlich den Bewohnern der reichen und gewerbthätigen Thäler des nenenburgisehen Jura nahe liegen. Sie sahen darin ein Mittel, ihrer Abschliessuug entgegenzutreten, sieh in raschen Verkehr mit ihren Rachbarn zu sezen, den Abfluss ihrer Erzeugnisse zu erleichtern und dabei den Märkten der agrikolen Gegenden sich zu nähern. Diess erklärt die Grosse und Beharrlichkeit ihrer Bemühungen für die Erlangung jener Eisenbahn. Die Schwierigkeiten waren gross und die Brivatindustrie fand selbst in diesen reichen Gegenden nieht genügende Kapitalien für die Unternehmung. Diese Abneigung des Brivatkapitals, sich dabei zu betheiligen, war eine Warnuug, die mau jedoch unbeachtet liess. Der Staat und die grossen Gemeinden La Chaux-de-Fonds und Loele stellten sich an die Spize der Unternehmung. Bläne und Voranschläge wurden aufgenommen; man berechnete sie eben so, wie man rechnet, wenn man ein Unternehmen durchführen will. Raeh diesen Aufnahmen sollte der Ban der Bahn 11 Millionen tosten.

Man beschloss, Aktien für 6 Millionen anzugeben; der Rest sollte durch Anleihen, durch die Ausgabe von Obligationen gedekt werden.

Von vornherein kam man zu einem Verhältniss zwischen den Aktien und den Obligationen, das eine vorsichtige Gesellschaft nie überschreitet; für Unvorhergesehenes war nichts vorbehalten.

An Aktien wurden gezeichnet :

Vom Staat Reuenburg für . . . .

Von den Gemeinden Locle und La Chaux-de-Fonds ,, der Burgerschaft Reuenburg ,, einigen Gemeinden . . . . . . , ,, Privaten . . . . . .

Fr. 3,000,000 ,, 900,000 ,, 500,000 , 90,000 ,, l ,600, 000

Die Bahn war in Wirklichkeit eine Unternehmung des Staates und der Gemeinden.

Gleichzeitig verhandelte man wegen eines Anleihens, das im April

1857 für ein Kapital von Fr. 3,000,000 abgeschlossen wurde. Zur

Erreiehuug der Summe von 11 Millionen wurden mit dem Geschäftsmanne Herrn Dr. Stockmayer die Verhandlungen sortgeführt, stiessen jedoch auf bedeutende Schwierigkeiten. Die Arbeiten wurden sortgesezt; das Geld zu ihrer Zahlung musste ausgebracht werden ; der Verwaltungsrath verlangte vom Bunde das Darleihen von einer Million für ein Jahr. Die Baubedingungen waren eine Warnung für den Bu..desrath, und die ..Schwierigkeit, zum Abschluss eines zweiten Anleihens zu

gelangen, hatte ebenfalls als einen Wink dienen sollen, dass die Kapi-

talien dieser Unternehmung nicht günstig waren.

Der Bundesrath fühlte

531 es ; er verlangte die personliche und solidarische Bürgschaft der Hälfte der Mitglieder des Verwaltungsrathes.

Diess ist der Ursprung der Bürgschast, mit welcher Sie sieh zn beschäftigen haben. Vor Allem fällt uns auf, warum nnr die Bürgschaft der Hälfte der Verwaltnngsräthe verlangt wnrde, warum nicht von Allenì Durch diese Bürgschastssorderung versate man die ......er.valtnngsräthe in die peinlichste Lage. Sie verweigern, hiess die Arbeiten einstellen, eine so lebhast gewunsehte und anBestrebte Unternehmung gefährden, bedeutende daraus schon verwandte Summen opfern, die Vorwürfe der ganzen Gegend aus sieh laden. Dnrch die Beschränkung der Zahl beseitigte man die beste Gewähr einer reifliehen Sehlussnahme, entzog man den dem Werke ergebensten, am wenigsten berechnenden, vielleicht am wenigsten reichen Verwaltungsräthen den Schuz der Klugheit und der Berechnungen ihrer Kollegen. Es ist wahrscheinlieh, dass wenn man die Unterschrift aller Verwaltungsräthe verlangt hätte, die Bürgsehast nieht geleistet worden wäre. Die Beobachtung hat uns betrossen, dass die reichsten und umsichtigsten Verwaltungsräthe sich fern gehalten haben. Freilich hat der ganze Verwaltungsrath und die Generalversammlung der Aktiouäre es sich angelegen sein lassen, die Bürgen, wie folgt, zu beruhigen : ,,den

,,Das Direktionskomite der neuenbnrgischen Eisenbahngesellsehaft durch industriellen Jura handelnd in seinem eigenen Ramen und als

,,Vertreter der Gesellschaft, in der Absteht, diejenigen Mitglieder des Ver-

,,waltnngsrathes, welche sich dem Bundesrathe gegenüber als Bürgeu für ,,das eidgenossische Anleihen konstituirt haben, gegen alle Eventualitäteu, ,,dureh welche sie aus der übernommenen Haftungspflicht betrossen werden ,,konnten, sieher zu stelleu, ,,erl.lärt mit Gegenwärtigem, dass bie Gesellschaft zu ihren Guusten ,,in sormlichster W.ise die Verpflichtung übernimmt, jeder Forderung, ,,welche an sie (die Bürgen) gestellt werden konnte, zuvor zu kommen, .,ihre Vartei zu übernehmen, im Falle man sie gesondert belangen ,,würde, --- Alles zu befahlen, was et.oa von ihnen gefordert werden mochte, ,,und ihnen Rükzahlung zu leisten für alle und jede Beträge, welche sie ,.in Folge der übernommenen Verpflichtung befahlt haben oder bezüglich ,,weleher sie blossgestellt sein würden, .-,,verhaftet zu diesem Zweke zu deren Guusten das sämmtliche bewegBliche und unbewegliche Vermogen der Gesellschaft, wel.hes eintretenden,, falls verkaust werden kann, wo dann der erhielte Erlos an die Erfüllung der in gegenwärtigem Sicherstellungsakt enthaltenen Verpflichtungen "verwendet werden soll.

Chaux-de-Fonds, den 25. März 1858.

Am 2.). Mai 1858 berichtete der Verwaltungsrai.h an die Aktionärversammlung : ,,Das Anleihen ist nur ein vorubergehendes und wird aus dem Anleihen zurükbezahlt werden, das roir in Stuttgart aufgenommen

532 haben.

Die Versammlung sasste sollenden Beschluss: In

Erwägung,

,,..... dass dieses Anleihen für die Gesellschast vorteilhaft ist. dass ,,es einen nur vorübergehenden Charakter hat und in keiner Weise das ,,durch Anleihen aufgenommene Kapital vermehren wird, . . . . beschließt: ,,1) Das mit dem Bnndesrathe abgeschlossene Anleihen von einer Million ,,wird genehmigt. 2) . . . . .

3) Die Gesellsehast verspricht den 17 Mit,,gliedern des Verwaltnngsraths, welche sich der Eidgenossenschaft gegen,,über als Bürgen dargegeben haben, volle Haftung, genehmigt und

,.ratifizirt die in dieser Richtung vom Direktionskomite ihnen ausgestellten

,, Erklärungen."

Es ist unmoglieh, mehr Formeln, mehr Gewährszusicherungen ans einander zu häufen. Sie zeigen uns die Unschlüssigkeit der Bürgen t.nd die Anstrengungen ihrer Kollegen, sie zu beruhigen. Die beste Gewähr wäre unzweifelhaft gewesen, mit ihnen zu unterzeichnen. Wir wollen den rechtlichen Werth dieser Versehreibungen nicht untersuchen; sie konnten die Bürgen glauben lassen, 1) dass die eidgenossische Million aus dem Anleihen Stockmayer bezahlt werde, 2) dass sie gegen alle .Verluste sicher gestellt seien. Wir fügen noch bei, dass im Verwaltungsrathe wie in der Aktionärversammlung der Staat Renenburg , die Gemeiuden und die Burgerschast von Reuenburg vertreten waren, und dass sich ihre Abgeordneten diesen Versprechungen, diesen Erklärungen angeschlossen haben.

Die Bürgeu unterzeichneten . die Urkunde wurde am 1. Mai 1858 durch den Rotar E u eh e versehrieben. Das neue Anleihen Stockmayer wnrde am 2..). Mai 1858 abgeschlossen. An Kommissions- uud anderen Gebül..ren hatte die Gesellsehast Fr. 223,000 zu befahlen. Herr Stockmayer musste Fr. 1,777,000 in Silber einzahlen; er gab Wechsel für diesen Betrag. Die ersten wurden regelmässig eingelost und ihr Ertrag aus die Arbeiten der Eisenbahn verwendet. Die Bürgen begiengen den Fehler, nicht zu verlangen, dass dieses Geld der Eidgenossenschaft zugestellt werde. Sie liessen sich wahrseheinlieh durch die nämlichen Betracht tungen leiten, die sie zur Unterzeichnung der Bürgschaft bewogen halten, nämlich durch die Befürchtung, die Arbeiten aufzuhalten und die Verantwortliehkeit eines Ausgebeus des Unternehmens auf fich zu laden. Vielleicht hofften sie au.... , dass der Erlos aus den legten Wechseln diese Bestimmung erhalten würde.

Diese legten Wechsel kamen aber mit Vrotest znrük. Herr Stockmayer hatte seine Unterschrist nicht zu deten vermocht. Er blieb im Rül.stand für mehr als Fr. 700,000. Die v.....

Herrn Stockn.aher als Gegenwerth dieser Beträge übexmachten ObliNationen und Vrämieu waren für die Gesellschaft nicht Baarsehaft.

Zu gleicher Zeit wurden die Blaue uud Voranschläge des Banes einer neuen Brüfung unterzogen, welche ergab, dass sie uuvollständig waren uud dass eine neue Summe von Fr. 2,500,000 zur Vollendung des Werkes unerläßlich wurde. Die Gesellschaft war ohne Geld und ohne Kredit; die Munzipalitäten von Locle und La Chaux-de-Fonds nahmen ein Anleihen von diesem .Betrage für eigene Rechnung aus, und

533 zwar erstere mit Fr. 850,000, ledere mit Fr. 1,700,000. Diese Ein.Zahlung konnte den Bürgen wieder einige Hoffnung geben, und dieselben zur Geduld weisen.

Auch der Kostenanschlag von 1858 war eine Täuschung.

Die Arbeiten wurden sortgesezt und das Geld ward verbraucht. Reuerdings zu Rathe gezogene Experten sprachen sieh dahin aus, dass noch drei Millionen uothig seien, um das Werk gehorig zu Ende zu sichren. Es war der Gesellschaft unmöglich, dieselben sieh zu verschaffen. Andererseits hatte sie an Geldesstatt Weisel von Stockmayer ausgegeben, die mit Brotest und Betreibungsandrohung zurükkamen.

Man verfiel aus den Gedanken, sie dnrch eine neue Gesellschaft unter dem Ramen einer Betriebsgesellschaft zu ersten; diese sollte sich die nochigen drei Millionen verschassen, und zwar mit Fr. 1,500,000 durch

ein unterpfändliches Anleihen im ersten Forderungsrange, und Fr. l ,500,000 durch Aktien. zur Bestellung dieser Hypothek im ersten Range bedurfte es der Zustimmung der Juhaber von Obligationen des ersten Anleihens Stockmayer - der Eidgenossenschaft --- der Gläubiger des zweiten Anleihend Stockmayer, und der Munizipalitäten. Diese Zustimmung wurde erlangt durch die Umschreibung jener chirographischen Anleihen in hypothekarische, wel.he dem von der Betriebsgesellschaft aufgenommenen, und zwar in dem von uns soeben bezeichneten Range nachfolgten. Die Znstimmung des Bundesrathes wurde von derjenigen der Bürgen abhängig gemacht, welche iedoch längere Zeit nicht daraus eingehen wollten.

Sie erlangten vom Bundesrathe eine Fristverlängerung von einem Jahre, und vom Verwaltnngsrathe eine jener Versieherungserkläxnngen, wie sie deren schon so manche erhalten hatten : ..Die Unterzeichneten, in ihrer Eigen-

schast als wirkliche Mitglieder der Betriebsgesellschaft der Eisenbahn durch

den industriellen Jura, erklären durch Gegenwartiges, sieh bei ihrer Ehre zu verpflichten, alles, was in ihren Kräften steht, dafür zu thu.., dass die Betriebsgesellsehaft in Betrefs des vom Finandepartement der s.chweizeris.heu Eidgenossenschaft au die Reuenburgisehe Gesellschaft der Eisenbahn durch den industriellen Jnra gemachten Darleihens von einer Million Franken die geeigneten Maßnahmen treffe, damit die 17 Bersouen, welche sieh als Bürgen dargegeben haben, ihrer Verpflichtung bis zum l. Januar

1861 gänzlich enthoben werden." .La Chaux-de-Fonds, den 5. März 1860.

Die Betriebsgesellsehast sollte Fr. 1,50l),0l)0 durch das Bäsler

Anleihen erhalten, Fr. 15..),0l)0 gingen au Kommissionsgebühreu u auf, Fr. 185,000 wurden il.rer Bestimmung entfremdet, um einen Theil der protestirten Wechsel von Stockmayer zu bezahlen. Sie sollte Fx. 1,500,000 aus den Aktien erhalten, sur Fr. ^0,000 aber fanden steh keine Abnehmer. A u ..l. aus dem daherigen Erlos niussten Fr. 604,000 zur Zahlung proteftirter Wechsel des Herrn Stockmayer verwendet werden.

Hieraus ergibt sieh, dass die Gesellschaft statt drei Millionen, deren nur zwei erhielt. Jhre Geschäftsführung war nicht glüklich. Am 24. De-

zember ^860 gab sie ihre Bilanz ein.

534 Wir wollen diese Darstellung nicht weiter verfolgen. Wir haben alle aus diese Angelegenheit seit dem Falliment der beiden Gesellschaften bezüglichen Aktenstüke aufmerksam durchgelesen. Die Jnteressen der EidGenossenschaft sind so viel wie moglich gewahrt worden , namentlich im

Hinb.ike aus einen Rükgriss auf die Bürgen. Es war diess keine leichte

Sache in den Jrrgängen der Reuenburger Gesezgebung.

Auf diesem Standpunkte angelangt, gehen wir zur Vrüsnng der Stellung der verschiedenen Bersonen, welche bei dieser Angelegenheit als betheiligt erscheinen und des Antheils über, welcher jeder in ihrer Losung zufällt. Wir finden: 1) Den Staat Reuenburg belastet mit einer S.huld von drei Millionen, einer der Ursachen seiner missliehen finanziellen Lage und der außerordentlichen Massnahmen, die er ergreifen muss, um sieh ans derselben zu ziehen.

2) La Chaux-de-Fonds mit einer Schuld von Fr. 3,400,000.

3) Loele mit einer solchen von Fr. 1,800,000. Die Zinszahlung fällt schwer, die Amortisation noch schwerer. Drükende Gemeindesteuern kommen zu den Staatsstenern.

4) Die Bewohner des industriellen Jura, welche fast allein die Aktien sowol der Société Neuchâteloise, als der Betriebsgesellschaft gezeichnet haben, erleiden einen, nahezu gewissen Verlust von Fr. 3,l00,000.

Als Steuerpflichtige werden sie aueh mittelbar betroffen.

5) Die Bürgen erleiden als einfache privaten und Aktionäre einen bedeutenden Verlust. Jhre allgemein bekannte Bürgschaft halte, sobald die Geschäfte der Gesellsehast eine schwimme Wendung nahmen, den Verlust ihres Kredites zur Folge. Sie sind sast alle Kaufleute und Industrielle.

6) Die Eidgenossenschaft findet sich mit ihrem Guthaben von einer Million in den fünften Rang gewiesen, und es stehen vor ihr privilegirte

Gläubiger für Fr. 250,000 und Grundpfandgläubiger sür Fr. 4,500,000.

Sie hat das Riickgriffsrecht aus die Bürgen.

So stehen die Aachen. Die Million der Eidgenossenschaft kann nicht verloren gehen. Sollen aber die Bürgen allein dafür verantwortlich sein? Hier gehen wir vom Gebiete des Rechts aus dasjenige der Billig-

keit über. Der Staat und die Munizipalitäten sind sür beträchtliche

Summen betheiligt. Sie waren die Vorderer der Unternehmung, sie haben sie getragen , ihre Abgeordneten haben allen Ratten , allen Versammlungen der Gesellsehast beigewohnt. Sie haben sieh dureh ihre Stimmgebung den Versprechungen zu Gunsten der Bürgen angesehlossen.

Weder der Staat noch die Gemeinden konnen die ganze Last des eidgenossisehen Darleihens auf sie fallen lassen. Die Mitglieder der Verwaltungsräthe der Compagnie Neuchâteloise und der Betriebsgesellsehaft werden sieh ihrer Gewährszusieherungen, ihrer Ehrenverpslichtunge.. erinnern und nieht wollen, dass dieselben nur leere Worte bleiben. Die Bürgen mnssten wissen, dass eine Bürgschaft eiue ernste .Handlung ist, die folgen nach sieh zieht, welche zu tragen mau steh bei Eingehung derselben ver-

535 pflichtet hat. Sie konnen nicht erwarten, denselben ganzlich zu entgehen.

Endlich scheint uns selbst die Eidgenossenschaft diesem Verluste zu einem Theile sich unterziehen zn sollen.

Es scheint uns, dass diese .Andeutungen leicht zu einem billigen Abkommniss führen konnten, über welches Riemand ernstlich sich zu beklagen hätte. Es steht nicht an Jhrer Kommission, die Grundlagen desselben auszustellen ; sie gedenkt keineswegs, die Verantwortlichkeit des Bundesrathes zu beseitigen. derselbe ist am .besten in der Lage, die diessfällige Verhandlung aufzunehmen, und wir zweifeln nicht daran, dass er sie so schnell wie immer moglich zu einem gedeihlichen Ende zu führen suchen wird. Jn dieser Voraussezung beantragt Jhre Kommission, die Anträge im bnndesräthlichen Berichte anzunehmen.

Ein Zusaz hat ihr jedoch nothig geschienen. Bei Durchgehung der umfangreichen Akten haben wir bemerkt, dass wiederholt Versuche gemacht worden sind, um in erster Linie die Eidgenossensehast zu veranlassen, provisorisch allein den Betrieb der Bahn durch den .industriellen Jura zu übernehmen, in zweiter Linie, gemeinschaftlich mit den übrigen Grundpfandgläubigern, und endlich dieses unter Zuziehung aller Gläubiger im Konkordatswege zu thun. Der Bundesrath hat diese Zumnthnngen zurükgewiesen, und wir beantragen, dieser Rükweisung eine neue Bestätigung zu geben durch eine bestimmte Schlussnahme der Bundesversammlung: ,,Die Bundesversammlung stimmt den Schlnssanträgen des Berichtes ,,des Bundesrathes über das Darleihen an die Gesellschast der Eisenbahn ,,dnreh den Jndustriellen Jura bei, ihn anweisend, sieh in keinerlei Ueber,,einkommen einzulassen, welches die Eidgenossensehast künstig als beim Be,,triebe der Eisenbahn durch den Jndustriellen Jura mitbetheiligt erseheinen "liesse."

Bern, den l.). Januar 1863.

Ramens der Kommission, Der Berichterstatter :

L. de Miéville.

Note. Der Nationalrath hat am 20. Cannar 18.^.^ den Antrag seiner Kommission einstimmig zum Beschlufse erhoben, und es ist demselben der Ständerath unterm 22. gleichen Monats mii 2^ gegen 11 Summen beigetreten.

Die kommission bestand aus den .Herren ^ I... dc Miéville, in Yerdon (Waad).

H. Fierz, in Fluntern bei Zürich.

H. A m m a n n , in Schaffhausen.

J. L. S u l z b e r g e r , in Frauenfeld.

Sip.

Bundesblatt.

R e b e l ,

Jahrg.

i n

Neuenstadt

XV. Bd.

I .

( B e r n ) .

3

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Bericht der Kommission des Nationalrathes in Sachen des Anleihens an die Eisenbahngesellschaft des Jura industriel. (Vom 19. Januar 1863.)

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21.03.1863

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