BBl 2022 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Ablauf der Referendumsfrist: 7. Juli 2022

Bundesgesetz über die Pensionskasse des Bundes (PUBLICA-Gesetz) (Sanierung der Vorsorgewerke der geschlossenen Rentnerbestände) Änderung vom 18. März 2022 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 30. Juni 20211, beschliesst: I Das PUBLICA-Gesetz vom 20. Dezember 20062 wird wie folgt geändert: Art. 24 Abs. 3 zweiter Satz ... Hat der Bund zuvor Sanierungsbeiträge nach Artikel 24a geleistet, so fliessen die verbleibenden Mittel zurück in den Bundeshaushalt.

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Art. 24a

Sanierung der Vorsorgewerke der geschlossenen Rentnerbestände

Ergibt die versicherungstechnische Überprüfung eines Vorsorgewerks mit einem geschlossenen Rentnerbestand (geschlossenes Vorsorgewerk) eine Unterdeckung im Sinne des BVG3 von 5 oder mehr Prozent, so richtet der Bund dem Vorsorgewerk Sanierungsbeiträge aus, bis die Unterdeckung beseitigt ist.

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Die Sanierungsbeiträge werden nach Vorliegen der Jahresabschlüsse der einzelnen geschlossenen Vorsorgewerke mit dem darauffolgenden Voranschlag des Bundes beantragt.

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1 2 3

BBl 2021 1582 SR 172.222.1 SR 831.40

2022-0835

BBl 2022 705

PUBLICA-Gesetz (Sanierung der Vorsorgewerke der geschlossenen Rentnerbestände)

BBl 2022 705

II 1

Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2

Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

Nationalrat, 18. März 2022

Ständerat, 18. März 2022

Die Präsidentin: Irène Kälin Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

Der Präsident: Thomas Hefti Die Sekretärin: Martina Buol

Datum der Veröffentlichung: 29. März 2022 Ablauf der Referendumsfrist: 7. Juli 2022

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