1113

#ST#

Die schweizerische Bundesversammlung

hat die am 25. März d. J. begonnene zweite Abtheilung ihrer Wintersession am 13. April 1889 geschlossen.

Unter den 24 g a n z e r l e d i g t e n Gegenständen sind die wichtigsten : Die Intervention im Kanton Tessin, das Gesetz über Schuldbetreibung und Konkurs und der Handelsvertrag zwischen der Schweiz und Italien.

#ST#

Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.

(Vom 8. April 1889.)

Vom Bundesrathe ist gewählt worden : als Posthalter und Telegraphist in Siebnen : Hr. Engelbert Keßler, Lehrer, von und in Galgenen (Schwyz).

#ST#

Bekanntmachungen von

Departementen und ändern Verwaltungsstellen desBundes..

Wochenbülletin über die Geburten und Sterbefälle.

Während der Woche vom 31. März bis 6. April 1889 sind dem eidg. statistischen Bureau von den Civilstandsbeamten der 15

1114 größern städtischen Gemeinden der Schweiz, deren Gesammtbevölkerung 480,641 beträgt, 223 Lebendgeburten, 202 Sterbefälle und überdies l Todtgeburten angezeigt worden.

Von den Verstorbenen waren 39 im ersten Lebensjahre.

An Infektionskrankheiten starben 15, wovon an Masern 4 (3 in Schaffhausen und l in Neuenburg) ; an Scharlach 2 (l in Groß-Zürich und l in Locle, außerdem l in Winterthur, von Seen kommend); -- an Diphtheritis und Croup 4 (1 in Zürich-Gemeinde, l in Lausanne, l in Chaux-de-Fonds und l in Herisau, überdies l in Bern, von Ostermundingen kommend); -- an Keuchhusten 2 in Basel; -- an Infektions - Kindbettkrankheiten 3 (l in Winterthur, l in Biel und l in Schaffhausen, überdies l in Groß-Genf, von Carouge kommend).

An Darmkatarrh der kleinen Kinder 7 (l in Zürich-Gemeinde, l in Außersihl, l in Groß-Genf, l in Basel, 2 in St. Gallen und l in Freiburg); -- an Lungenschwindsucht 35 -|- 4 von auswärts Gekommene; -- an akuten Krankheiten der Athmungsorgane 32 -|- 6 von auswärts Gekommene; -- an organischem Herzfehler 13; -- an Schlagfluß 8; -- infolge von Unfall 1; -- durch Selbstmord 1.

8 starben infolge angeborener Lebensschwäche und 6 Greise infolge Altersschwäche.

Eidg. statistisches Bureau.

Bekanntmachung.

Export von Seidenbeuteltuch.

Die Herren Exporteure, Spediteure und Verkehrsanstalten werden hiemit benachrichtigt, daß beim Export von Seidenbeuteltuch vom 1. Mai d. J. an nur noch Originaldeklarationen, ausgestellt und unterzeichnet (resp. gestempelt) von der Exportfirma, Geltung haben. Von Vermittlern ausgestellte Deklarationen werden von diesem Zeitpunkte an von den Zollstätten zurückgewiesen.

B e r n , den 11. April 1889.

[3/1]

Oberzolldirektion.

1115

Bekanntmachung.

Nachdem die Bundesversammlung den am 23. Januar d. J.

abgeschlossenen neuen Handelsvertrag mit Italien ratifizirt hui, werden, unter Vorbehalt des vorherigen Austausches der beidseitigen Ratifikationen, auf 15. April nächsthin nachstehende Aenderungen des schweizerischen Zolltarifs in Wirksamkeit treten.

TarifI Nummer.

Zolla nsatz

Bezeichnung der Waare.

i 1

j aus 9 aus 9 176 a 177 a 191 200 aus 201 201 a 204 aus 209 216«. i aus 218 . aus 256

Süßholzsaft .

.

.

.

Rieinusöl, farbloses, gereinigtes .

Marmor in Platten oder gesägt: ,, nicht geschliffen, nicht polirt ,, geschliffen oder polirt .

Eier

Geflügel, lebendes ,, getödtetes

.

.

.

.

.

.

.

.

alt.

neu.

Fr.

Fr.

per q. per q.

10.-- 7.

10.-- 7.--

1.50 --.75 3. -- 1.50 2. -- j 6. -- e.-- 12.- 6.-- 20.-- 12.4. -- 2.50 3. -- 2. -- 2.50 1.50 15.-- 8. -

Wurstwaaren (charcuterie) Tafeltrauben, frisch .

.

.

.

Orangen und Citronen Reis in geschälten Körnern Teigwaaren .

.

.

.

.

Wermuth in Fässern, Flaschen oder Krügen .

.

.

.

.

. 16.-- Anmerkung. Für Wermuth mit über 18 ° Alkoholgehalt ist überdies die Monopolgebühr zu entrichten. (S. NB. zu Nr.

254/256 des Zolltarifs.)

8.--

aus 258 Olivenöl 1

i

aus 316 aus 357 386

in Flaschen oder Blechgefässen .

.

.

.

.

. 12.-- 10.q Gezwirnte Seide und Floretseide, roh 6.-- Strohhüte, nicht ausgerüstet (ungarnirt) 6o! -- 50. -- Pferde- und Büfifelhaare, gereinigt, zu7 bereitet .

.

.

.

.

.

5--

Außerdem hat durch diesen Handelsvertrag die Bindung einer Anzahl von Tarifpositionen theils zu den gegenwärtig in Kraft bestehenden Ansätzen des Generaltarifs, theils zu den Konventionalansätzen mit ändern Vertragsstaaten stattgefunden.

1116 Den Besitzern der Tarifausgabo von 1888 (deutsch und französisch) wird auf Verlangen eine gedruckte Zusammenstellung sämtntlicher Tarifpositionen, welche durch den Vertrag mit Italien berührt werden und die dementsprechend abgeändert worden sind, durch die Zollgebietsdirektionen in Basel, Schaffhausen, Chur, Lugano, Lausanne und Genf gratis verabfolgt. Durch Zerschneiden dieses Imprimates in die entsprechenden Streifen erhält man Tekturen zum Einkleben in oben erwähnte Tarifausgabe.

In den T a r i f e r l ä u t e r u.n gen sind folgende Aendorungen vorzumerken : Bei TarifNummer 9 z u st r e i c h e n : ,,Rieinusrtl farbloses, gereinigtes" (tigurirt nun als selbstständige Position Nr. 9 c) ; ebenso: ,,Süßholzsaft parfümirt, z. B. mit Anis, Pfeffermiinx etc., oder nicht parfümirt. tt Diese letztere Erläuterung hat unter 96 (neu) zu nguriren; 209 zu s t r e i c h e n : ,,Citronen (Limonen) a , ,,Orangen (Apfelsinen, Mandarinen, Pomeranzen)"; Citronon und Orangen bilden nun eine selbstständige Position Nr. 209 a.

209 a (neu) als Erläuterung vorzumerken: ,,Limonen, Apfelsinen, Mandarinen, Pomeranzen. a 316 zu s t r e i c h e n : ,,Floretseide (Schappe) gesponnene: gezwirnt; Rohseide gezwirnte" (flgurirt nunmehr als selbstständige Position).

B e r n , den 5. April 1889.

[3s] Schweiz. Zolldepartement.

Bekanntmachung.

Infolge des neuen schweizerisch-italienischen Handelsvertrages treten mit 15. April nächsthin auf folgenden Waarenartikeln, für welche gemäß Bundesrathsbeschluß vom 20. April 1888 die Abfertigung mit z v v ü l f m o n a t l i c h e m G e l e i t s c h e i u verlangt werden kann, Zollermäßigungen ein:

1117 Tarif-

Nummer.

Zollansatz

ait.

Fr.

aus 209 Orangen und Citronen .

.

. 3 . -- 216 bis1 Reis in geschälten Körnern .

.

2. 50 aus 258 Olivenöl in Flaschen oder Blechgefässen 12. -- aus 316 Gezwirnte Seide und Floretseide, roh (Stat.-Nr. 316 und 316 a) .

7. --

neu.

Fr.

2. -- 1. 50 10. -- 6. --

Die Inhaber von zwölfrnonatlichen Geleitscheinen für diese Artikel haben für diejenigen Quantitäten, welche erst vom 15. April an zum Verbleiben in der Schweiz bestimmt werden, Anspruch auf den ermäßigten Zoll, unter der Bedingung, daß die betreffenden Geleitscheine bis zum 14. April in Begleit eines notarialisch oder behördlich beglaubigten Bücherauszuges über die bis zu diesem Tage im Inlande verkauften Partien der im Geleitschein verzeichneten Waaren (Anzahl Kisten, Säcke etc., Zeichen, Nummer, Bruttogewicht) der Eintrittszollstätte vorgewiesen werden.

Gestützt auf diesen Ausweis hat die Zollstätte alsdann neue Geleitscheine mit Berechnung des ermäßigten Zolles für den noch nicht verkauften Theil der Waare auszustellen, mit Endefrist wie im alten Geleitschein. Für die bis zum 14. April im Inlande abgesetzten Waarenquantitäten dagegen wird der Zoll nach den alten Ansätzen bezogen werden.

Wer es unterläßt, vorstehend bedungenen Ausweis vorzulegen, hat für das bis zum Ablauf der Gültigkeitsfrist eines Geleitscheines nicht ausgeführte Waarenquantum den Zoll nach den alten Ansätzen zu entrichten.

Für Citronen und Orangen, sowie für Olivenöl in Flaschen oder Blechgefässen kann übrigens die Zollermäßigung nur d a n n zur Anwendung gelangen, wenn im Geleitschein diese Waarenbezeichnung ausdrücklich enthalten ist, nicht aber, wenn die allgemeine Bezeichnung- ,,Südfrüchte andere" (Wortlaut der Tarif- und Stat.Nummer 209) bezw. , Oel (Speiseöl) in Flaschen oder Blechgefässen" (Wortlaut der Tarif- und Stat.-Nummer 258) auf dem Geleitschein figurirt.

B e r n , den 5. April 1889.

31]

[

Schweiz. Zolldepartement.

1118

Bekanntmachungen.

Die Stutfohlenschauen fUr das Jahr 1889 sind wie folgt angeordnet: Montag

Dienstag

Mittwoch

13. Mai

H.

15.

,,

,,

Donnerstag 16. ,,

Freitag

17.

,,

Samstag

18.

,,

Montag

20.

,,

Dienstag

21.

,,

Mittwoch

22.

,,

Fruntnit Nid au Herzogen buchsee Liestal Möhlin Delsberg Zoll brück Wohlen

9 8 Nachm. 2 Vorm. 8 Nachm. 3 Vorm. 9

Zug

Nachm.

Vorm.

·n ·n ·n Nachm.

Vorm.

Tra m élan Hern Scliwyz Colombier Pont Martel Thuti Einsiedeln Yverdon Zweisimmen Siebnen Cossonay Samen Schäiinis» Flums Au boiiiie Lausanne Emmenbrücke Sursee Landquart Moud o n Fayerne Schüpfheim Haag Frei bürg Altstätten

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Vorm.

Nachm.

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Nachm.

Vorm.

Nachm.

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9 7 1 9 9 9 8 2 9 9 9 9 9 9 1 8 1 8 2 8 2 9 7 1

Nachm.

Vorm. 9 11

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11

1119 Donnerstag 23. Mai

Bulle Vorm. 9 Uhr St. Fiden ,, 8 ,, Weinf'elden Nachm. 2 ,, Freitag 24. ,, Château d'Oex Vorm. 9 ,, Samstag 25. ,, Sépey ,, 9 ,, Montag 27. ,, Aigle ,, 9 ,, Dienslag 28. ,, Martiguy ,, 9 n Mittwoch 29. ,, Gampel ,, 9 ,, Die Stutfolilen sind genau zu der vorbestimmten Zeit auf dem Schauplatz vorzuführen.

Für jedes Fohlen, auch wenn dasselbe schon früher prämivt worden, ist eine Beseheinigung (Beleg- und Wurfschein) vorzuweisen, aus welchem auf beglaubigte Weise hervorgeht, daß das betreffende Fohlen von einem durch den Bund eingeführten oder von ihm ,,anerkannten" Hengste abstammt.

Fehlt diese Beseheinigung, oder ist dieselbe nicht beglaubigt, oder stimmt die Beschreibung (Signalement) nicht mit dem betreffenden Fohlen, so darf letzteres nicht prätnirt werden.

Die mit gehörigen Beleg- und Wurfscheinen versehenen Fohlen werden von den Experten in die drei vorgeschriebenen Altersklassen eingetheilt, die Thiere jeder Altersklasse nach Qualität und Schönheit aufgestellt und nachher prämirt und bezeichnet.

Den Besitzern der von den eidgenössischen Experten ausgewählten ein- bis dreijährigen Fohlen werden die Prämien nach Ablauf eines Jahres, vom Tage der Prämirung an gerechnet, ausbezahlt, und zwar auf den amtlich beglaubigten Ausweis hin, daß die betreffenden Fohlen innert dieser Zeit der inländischen Zucht nicht entzogen worden sind.

Die Eigenthiimer der drei- his fünfjährigen Stuten erhalten die zuerkannte Prämie auf den amtlich beglaubigten Ausweis hin, daß die betreffende Stute als drei- bis fünfjährig von einem mit Kundessubvention importirten oder als gleichwertig anerkannten Hengste bedeckt worden sei und innert zwölf Monaten nach dem Tage der Beschälung ein lebendes Fohlen geboren habe.

Dieser Ausweis soll enthalten: den Namen des Hengstes, dessen Geburtsjahr, das genaue Signalement der Stute, Name und Wohnort ihres Besitzers, das Datum der Beschälung und der vom Viehinspektor bescheinigten Geburt des Fohleos, sowie das genaue Signalement des letztern.

B e r n , den 1. April 1889.

O] Schweiz. Landwirthschaftsdepartement.

1120

Verpfändung einer Eisenbahn.

Mittelst Eingabe vom 9. März 1889 sucht die Eisenbahngesellschaft Visp-Zermatt um die Bewilligung nach, zur Bestellung eines Pfandrechtes auf die circa 34 km. lange, im Bau befindliche Eisenbahn von Visp nach Zermatt, behufs Sicherstellung eines Anleihens von 4 Millionen Franken im I. Rang, das zur betriebstüchtigen Fertigstellung der Bahn und Beschaffung des nöthigen Betriebsmaterials etc. dienen soll. Das Pfandrecht wird die Bahn nach ihrem Ausbau nebst dem zudienenden Betriebsmaterial gemäß Art. 9 des Bundesgesetzes über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahnen, vom 24. Juni 1874, umfassen.

Gesetzlicher Vorschrift gemäß wird dieses Pfandbestellungsbegehren anmit öffentlich bekannt gemacht, unter gleichzeitiger Ansetzung einer mit dem 15. April 1889 auslaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen bei dem Bundesrathe einzureichen sind.

B e r n , den 25. März 1889.

Im Namen des S c h w e i z . B u n d e s r athes: [33] Die Bundeskanzlei.

Inhalt des schweizerischen Handelsamtsblattes, No. 62, vom 5. April 1889.

Abhanden gekommene Werthtitel. Rechtsdomizile. Handelsregistereinträge. Generalsituation der Emissionsbanken auf Ende jeder Woche des I. Quartals 1889. Jahresschlußbilanz 1888 der Emmenthalischen MobiliarVersicherungsgesellschaft. Konsularbericht Galatz 1888. Schweizerisch-italienischer Handelsvertrag. Zollanschluß Hamburgs. Handelsreisende in Schweden. Englisches Waarenzeichengesetz. Emission von Wertpapieren in Deutschland. Situation ausländischer Banken.

No. 63, vom 6. April 1889.

Abhanden gekommene Werthtitel. Rechtsdomizile. Handelsregistereinträge. Erfindungspatentliste. Zollwesen. Pariser Weltausstellung. Situation ausländischer Banken.

No. 64, vom 8. April 1889.

Handelsregistereinträge.

Gewinn- und Verlustrechnung und Jahresschlußbilanz 1888 der Banque cantonale vaudoise in Lau-

1121

saune. Literarisches und künstlerisches Eigenthum. Gewerbliche Muster und Modelle.

No. 65, vom 9. April 1889.

Handelsregistereinträge. Posttarifentscheide im März. Jahresschlußbilanz 1888 der Glasversicherungsgesellschaft ,,Union Suisse".

Handelsmuseen. Rhederei und Schiffsbau in Deutschland. Auswanderung. Situation einer ausländischen Bank.

No. 66, vom 10. April 1889.

Handelsregistereinträge. Gewinn- und Verlustrechnung und Jahresschlußbilanz 1888 der Kantonal-Spar- und Leihkasse Luzern.

Wochensituation der Emissionsbanken. Jahresschlußbilanz 1888 der Sächsischen Vieh Versicherungsbank in Dresden. Griechisch-italienischer Handelsvertrag. Türkischer Maschinenzoll.

No. 67, vom 11. April 1889.

Handelsregistereinträge. Ein- und Ausfuhr der Schweiz im Februar. Tarifentscheid der Zollbehörde in New-York. Hamburgische Gewerbe- und Industrieausstellung. Situation ausländischer Banken.

# S T #

Konkurrenz- & Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate & litterarische Anzeigen.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o d und F l e i s c h für die Militärkurse pro 1889 auf dem Waffenplatze L u z i e n s t e i g werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für ß r o d und F l e i s c h für Luziensteig" bis 27. April nächsthin dem OberKriegskommissariat franko einzusenden.

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Jahr

1889

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15

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

13.04.1889

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1113-1121

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