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Interkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM): Leistungszuteilungen im Bereich der komplexen hochspezialisierten Viszeralchirurgie, Teilbereich Oesophagusresektion: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Mitteilung des HSM-Beschlussorgans 1.
Mit Beschluss vom 31. Januar 2019 (BBl 2019 1496) hat das HSM-Beschlussorgan die Spitalliste im Bereich der komplexen hochspezialisierten Viszeralchirurgie, Teilbereich Oesophagusresektion festgesetzt. Es wurde darauf hingewiesen, dass die nicht berücksichtigten Leistungserbringer eine separate individuelle anfechtbare Verfügung erhalten. Die Bewerbung der Kantonsspital Aarau AG für einen Leistungsauftrag für Oesophagusresektion bei Erwachsenen wurde nicht berücksichtigt, was ihr per Verfügung vom 1. April 2019 eröffnet und begründet wurde.
Gegen die Verfügung erhob die Kantonsspital Aarau AG beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde mit Urteil vom 9. März 2022 abgewiesen und das HSM-Beschlussorgan eingeladen, Ziffer 2 des Dispositivs im Bundesblatt zu veröffentlichen:
2.
«Die Beschwerdeführerin darf in sechs Monaten ab Eröffnung dieses Urteils Eingriffe im Bereich der komplexen hochspezialisierten Viszeralchirurgie Oesophagusresektion bei Erwachsenen nicht mehr zulasten der OKP abrechnen.»
29. März 2022
Für das HSM-Beschlussorgan Der Präsident: Mauro Poggia
2022-0929
BBl 2022 720
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