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Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit zum Aufbau einer ausfallsicheren Rechenleistung und der dazu nötigen Transformation der IKT von MeteoSchweiz vom 2. März 2022

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 8. September 20212, beschliesst:

Art. 1 Für den Aufbau der ausfallsicheren Rechenleistung und die dazu nötige Transformation der IKT-Systeme von MeteoSchweiz wird ein Verpflichtungskredit von 34,3 Millionen Franken bewilligt.

Art. 2 1

Die Freigabe des Kredits erfolgt in zwei Tranchen: a.

Die erste Tranche im Umfang von 16,5 Millionen Franken wird mit diesem Bundesbeschluss freigegeben.

b.

Die Freigabe der zweiten Tranche im Umfang von 17,8 Millionen Franken erfolgt durch den Bundesrat.

Der Bundesrat kann unter den freigegebenen Tranchen Verschiebungen vornehmen.

Dabei kann eine Tranche höchstens um 10 Prozent erhöht werden.

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1 2

SR 101 BBl 2021 2161

2022-0839

BBl 2022 777

Verpflichtungskredit zum Aufbau einer ausfallsicheren Rechenleistung und der dazu nötigen Transformation der IKT von MeteoSchweiz. BB

BBl 2022 777

Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Nationalrat, 16. Dezember 2021

Ständerat, 2. März 2022

Die Präsidentin: Irène Kälin Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

Der Präsident: Thomas Hefti Die Sekretärin: Martina Buol

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