BBl 2022 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung
Bundesbeschluss über die Teilnahme der Schweiz an der Weltausstellung 2025 in Osaka (Japan)
Entwurf
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 18. März 20222, beschliesst:
Art. 1
Verpflichtungskredit
Es wird ein Verpflichtungskredit von 16,7 Millionen Franken bewilligt für: a.
die Teilnahme der Schweiz an der Weltausstellung 2025 in Osaka (13. April 13. Okt. 2025);
b.
die kommunikativen Begleitmassnahmen.
Art. 2
Frist für die einzelnen Verpflichtungen
Die einzelnen Verpflichtungen dürfen bis zum 31. Dezember 2026 eingegangen werden.
Art. 3
Teuerungsannahmen
Dem Verpflichtungskredit liegen der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 2021 (101,5 Punkte; Dez. 2020 = 100 Punkte) sowie die folgenden Teuerungsannahmen zugrunde: a.
2022: +1,1 %;
b.
ab 2023: jährlich +0,7 %
Art. 4
Referendum
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
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SR 101 BBl 2022 802
2022-0889
BBl 2022 803
Teilnahme der Schweiz an der Weltausstellung 2025 in Osaka (Japan). BB
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