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Bundesbeschluss über die Teilnahme der Schweiz an der Weltausstellung 2025 in Osaka (Japan)

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 18. März 20222, beschliesst:

Art. 1

Verpflichtungskredit

Es wird ein Verpflichtungskredit von 16,7 Millionen Franken bewilligt für: a.

die Teilnahme der Schweiz an der Weltausstellung 2025 in Osaka (13. April­ 13. Okt. 2025);

b.

die kommunikativen Begleitmassnahmen.

Art. 2

Frist für die einzelnen Verpflichtungen

Die einzelnen Verpflichtungen dürfen bis zum 31. Dezember 2026 eingegangen werden.

Art. 3

Teuerungsannahmen

Dem Verpflichtungskredit liegen der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 2021 (101,5 Punkte; Dez. 2020 = 100 Punkte) sowie die folgenden Teuerungsannahmen zugrunde: a.

2022: +1,1 %;

b.

ab 2023: jährlich +0,7 %

Art. 4

Referendum

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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SR 101 BBl 2022 802

2022-0889

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Teilnahme der Schweiz an der Weltausstellung 2025 in Osaka (Japan). BB

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