BBl 2022 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung
Militärische Plangenehmigung betreffend Gemeinde Neuenkirch; Rückbau Sprengmitteldepot vom 31. März 2022
Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 21. September 2021 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Rückbau eines Gebäudes (Sprengmitteldepot), das militärisch nicht mehr genutzt wird unter Auflagen genehmigt.
Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).
7. April 2022
1
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Militärgesetz (MG; SR 510.10)
2022-1037
BBl 2022 823
BBl 2022 823
2/2