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22.006 Bericht des Bundesrates über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahr 2021 Auszug: Kapitel I vom 4. März 2022

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen Kapitel I des Berichts über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahre 2021 mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

4. März 2022

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Ignazio Cassis Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

2022-0979

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Bericht Kapitel I

An die Bundesversammlung: Anträge auf Abschreibung von Motionen und Postulaten Dieses Kapitel ist auch im Bundesblatt publiziert.

Bundeskanzlei 2018 P 18.3502

E-Signatur für verwaltungsinterne Dokumente (N 28.9.18, Dobler)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, vertiefte Abklärungen für die standardmässige Einführung der digitalen Signatur bei rechtlich zwingendem Erfordernis einer Unterschrift auf verwaltungsinternen Dokumenten zu treffen und diese in einem Bericht zu veröffentlichen.

Postulatsbericht vom 30. Juni 2021 «E-Signatur für verwaltungsinterne Dokumente».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2019 P 19.4093

Mehr Sicherheit und Qualität in IT- und anderen strategischen Projekten dank Transparenz über Vorarbeiten (N 20.12.19, Vitali)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie die jeweils zuständigen Kommissionen des Parlamentes über die Vorarbeiten für grössere geplante Projektvorhaben, sei es im IT-Bereich oder in anderen Bereichen, regelmässig informiert werden oder ob sie allenfalls ein Vorprojekt vorgelegt bekommen.

Postulatsbericht vom 3. Dezember 2021 «Mehr Sicherheit und Qualität in IT- und anderen strategischen Projekten dank Transparenz über Vorarbeiten».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

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Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten 2011 M 11.3005

Umsetzung der von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates verabschiedeten Resolution (N 17.3.11, Aussenpolitische Kommission NR; S 15.9.11)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird aufgefordert, mit allen notwendigen Mitteln auf die Umsetzung der Resolution hinzuwirken, die von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates aufgrund der Untersuchung betreffend mutmassliche Menschenrechtsverletzungen und illegalen Handel mit menschlichen Organen in Kosovo verabschiedet wurde.

Zur Verfolgung von Straftaten, die im Zuge des Kosovokriegs zwischen 1999 und 2000 begangen wurden, wurde in Den Haag das hybride Gericht der Kosovo Specialist Chambers and Specialist Prosecutor's Office (KSC & SPO) errichtet, welches auch die in der Motion genannten mutmasslichen Menschenrechtsverletzungen und illegalen Organhandel untersucht. Im Jahr 2020 haben die KSC acht Personen festgenommen, darunter auch prominente Politiker wie der ehemalige Präsident Hashim Thaçi, die wegen Kriegsverbrechen bzw. Missachtung der Arbeit des Gerichtshofs angeklagt wurden. Die ersten Prozesse begannen im September 2021, die ersten Verurteilungen werden für 2022 erwartet.

Als Teil des Engagements für die Vergangenheitsarbeit in Kosovo leistet die Schweiz sowohl personelle Unterstützung als auch einen finanziellen Beitrag an die Öffentlichkeitsarbeit der KSC. Ziel dieses Beitrags ist es, der breiten Öffentlichkeit in Kosovo das Mandat und die Verfahren des Gerichts zu erläutern und so den Informationsstand über die KSC und damit dessen Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen.

Zudem wurde am 1. Mai 2021 ein Schweizer als Richter bei den KSC ernannt. Mit dieser Unterstützung der KSC trug die Schweiz zur Umsetzung der Resolution des Europarates und somit zum Kampf gegen die Straflosigkeit bei.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2019 M 19.3416

Zusatzverhandlungen zum institutionellen Abkommen mit der EU (S 12.6.19, Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR; N 3.12.19; Text mit Änderungen angenommen)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, mit der EU Zusatzverhandlungen zu führen oder andere geeignete Massnahmen zu ergreifen, um das institutionelle Abkommen mit der EU wie folgt zu verbessern: ­

Lohnschutz: Der Lohnschutz muss auf dem heutigen Stand sichergestellt und nach Bedarf weiterentwickelt werden können. Die Sozialpartner sind in die geforderten Nachbesserungen einzubeziehen.

­

Unionsbürgerrichtlinie: Diese ist für die Schweiz nicht tragbar und muss explizit ausgeschlossen werden. Auch über im Europäischen Gerichtshof (EuGH) geführte Einzelprozesse darf diese nicht auf indirektem Weg für die Schweiz übernommen werden.

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­

Staatliche Beihilfen: Es ist sicherzustellen, dass die heutigen in der Schweiz bekannten Beihilfen nicht ausgeschlossen werden und der nötige Spielraum auch für die Zukunft erhalten bleibt.

­

Anschlussgesetzgebung: Es ist sicherzustellen, dass die Schweizer Stimmberechtigten trotz dynamischer Rechtsübernahme weiterhin das letzte Wort haben. Entweder ist dies im institutionellen Abkommen oder durch eine nationale Anschlussgesetzgebung sicherzustellen.

­

Streitbeilegung: Es ist klar abzugrenzen, welche Tatbestände des geltenden und künftigen EU-Rechts zu einer Konsultation des EuGH durch das Schiedsgericht führen. Schweizer Gerichtsurteile dürfen nicht indirekt durch den EuGH aufgehoben werden können. Es ist eine periodische Berichterstattung über hängige Streitigkeiten und deren Beilegung vorzusehen.

Ferner ist die Behandlung der eidgenössischen Volksinitiative «für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungs-Initiative)» zeitlich vorzuziehen.

2019 M 19.3420

Zusatzverhandlungen zum institutionellen Abkommen mit der EU (S 12.6.19, Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR; N 20.6.16)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, mit der EU Zusatzverhandlungen zu führen oder andere geeignete Massnahmen zu ergreifen, um das institutionelle Abkommen mit der EU wie folgt zu verbessern: ­

Lohnschutz: Der Lohnschutz muss auf dem heutigen Stand sichergestellt und nach Bedarf weiterentwickelt werden können. Die Sozialpartner sind in die geforderten Nachbesserungen einzubeziehen.

­

Unionsbürgerrichtlinie: Diese ist für die Schweiz nicht tragbar und muss explizit ausgeschlossen werden. Auch über im EuGH geführte Einzelprozesse darf diese nicht auf indirektem Weg für die Schweiz übernommen werden.

­

Staatliche Beihilfen: Es ist sicherzustellen, dass die heutigen in der Schweiz bekannten Beihilfen nicht ausgeschlossen werden und der nötige Spielraum auch für die Zukunft erhalten bleibt.

Anfang 2021 führte der Bundesrat Nachverhandlungen mit der EU. Das Ziel war es, die drei klärungsbedürftigen Punkte im Entwurf des institutionellen Abkommens zu verbessern, welche aus den 2019 in der Schweiz geführten Konsultationen hervorgegangen waren; Siehe dazu auch den Bericht des Bundesrates vom 26. Mai 2021: «Bericht betreffend die Verhandlungen über ein institutionelles Abkommen zwischen der Schweiz und der EU» veröffentlicht unter www.eda.admin.ch > Europapolitik der Schweiz > Überblick > Institutionelles Abkommen). Diese Gespräche haben nicht zu zufriedenstellenden Lösungen für die Schweiz geführt. Deshalb hat der Bundesrat am 26. Mai 2021 beschlossen, die Verhandlungen über den Entwurf des institutionellen Abkommens mit der EU zu beenden.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der beiden Motionen als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

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2020 P 19.4628

Die Schweiz braucht eine Strategie in Bezug auf Afrika (N 19.6.20, Gugger)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird gebeten, in einem Bericht die Strategie der Schweiz für den Umgang mit den afrikanischen Staaten in den nächsten zehn Jahren darzulegen. Dabei soll er im Sinne eines «Whole of Government»-Ansatzes über die Aussenpolitik und die Entwicklungszusammenarbeit hinausgehen und unter anderem Fragen der Steuerpolitik, der Migrations- und Arbeitsmarktpolitik, der Umwelt- und Klimapolitik sowie der Wirtschaftspolitik behandeln.

Postulatsbericht vom 13. Januar 2021 «Subsahara-Afrika Strategie 2021­2024».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2021 M 20.3738

Konfliktgeladenes Duopol China-USA. Internationale Positionierung und Freihandelsabkommen der Schweiz überprüfen (N 25.9.20, Nidegger; S 16.3.21)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen seiner aussenpolitischen Strategie 2020­2023 dem Parlament eine Analyse vorzulegen, die sich spezifisch damit auseinandersetzt, welche Auswirkungen auf die Schweiz die fortschreitende Marginalisierung der EU in einer multipolar gewordenen und vom konfliktgeladenen Duopol China-USA beherrschten Welt hat.

In der Analyse soll der Bundesrat insbesondere die jeweiligen wirtschaftlichen und politischen Vorteile (demokratische Werte, Souveränität) folgender Optionen miteinander vergleichen: a)

Abschluss einer Vielzahl von Freihandelsabkommen mit allen möglichen Partnern (China, USA, EU, Japan, Indien, Mercosur usw.), parallel zu den Abkommen im Rahmen der WTO, die sich seit mehreren Jahren in Schwierigkeiten befindet;

b)

Abschluss und/oder Vertiefung regionaler Freihandelsabkommen mit den wichtigsten Akteuren, in erster Linie mit China, den USA und der EU;

c)

institutionelle Einbindung in die EU, dies angesichts des Duopols China-USA, und Schutz gegen «hegemoniale» ausländische Investoren.

Der Bundesrat hat sich im Rahmen seiner China Strategie 2021­2024 vom 19. März 2021 (www.eda.admin.ch /content/dam/eda/de/documents/ publications/SchweizerischeAussenpolitik/Strategie_China_210319_DE.pdf) in Kapitel 3.2.

spezifisch mit den Themenstellungen der Motion befasst und die weltpolitische Positionierung der Schweiz dargelegt. Ausführungen dazu finden sich des Weiteren in der Aussenwirtschaftsstrategie des Bundesrates vom 24. November 2021 (www.seco.admin.ch/dam/seco/de/dokumente/Aussenwirtschaft/Aussenwirtschaftsstrategie/bericht_aws.pdf.download.pdf/bericht_aws.pdf) und jeweils in den jährlichen Aussenpolitischen Berichten des Bundesrates.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

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2021 P 20.4334

Bericht über die Umsetzung des bilateralen Menschenrechtsdialogs zwischen der Schweiz und China (N 9.3.21, Aussenpolitische Kommission NR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Bericht über die Umsetzung des bilateralen Menschenrechtsdialogs Schweiz-China vorzulegen. Es stellen sich insbesondere folgende Fragen: ­

Wie ist der aktuelle Stand des Menschrechtsdialogs mit China?

­

Wie geht der Bundesrat bei der Umsetzung des Menschenrechtsdialogs konkret vor?

­

Welche Erfolge hat der Bundesrat dabei erzielt?

­

Welche weiteren Schritte sieht der Bundesrat vor.

Mit der Einreichung des Postulats hat die Kommission der Petition «18.2020 Pet.

Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV). Grundrechte der Tibeterinnen und Tibeter schützen, auch in der Schweiz!» Folge gegeben.

Postulatsbericht vom 19. März 2021 «China Strategie 2021­2024».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion und des Postulats als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

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Eidgenössisches Departement des Innern

Generalsekretariat 2019 P 19.3668

Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen und konkrete praktische Umsetzungsmassnahmen zur vollständigen Teilhabe (N 27.9.19, Rytz Regula)

2019 P 19.3670

Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen und konkrete praktische Umsetzungsmassnahmen zur vollständigen Teilhabe (N 27.9.19, Lohr)

2019 P 19.3672

Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen und konkreter praktischer Umsetzungsmassnahmen zur vollständigen Teilhabe (N 27.9.19, Romano)

2019 P 19.3684

Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen und konkrete praktische Umsetzungsmassnahmen zur vollständigen Teilhabe (N 27.9.19, Reynard)

Eingereichte Texte: Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung der drei Schweizer Gebärdensprachen darzulegen. Es soll insbesondere analysiert werden, ob eine rechtliche Anerkennung als Teillandessprache oder Kultur- bzw. Sprachminderheit möglich ist, um Gebärdensprachen und Gehörlosenkultur zu schützen und fördern. Es sollen konkrete Umsetzungsmassnahmen mit einem Aktionsplan im Sinne der Uno-BRK erstellt werden, um die vollständige inklusive und barrierefreie Teilhabe von Gehörlosen und Hörbehinderten zu erreichen.

1.

Wo steht die Schweiz im internationalen Vergleich?

2.

Wo sieht der Bundesrat Schwächen und Verbesserungsmöglichkeiten im Bericht «Behindertenpolitik», um Diskriminierung von Gehörlosen zu vermeiden?

3.

Wie können Bund und Kantone sicherstellen, dass Gebärdensprache für gehörlose Kinder und deren Angehörige in der Frühförderung angeboten wird und eine inklusive bilinguale (Berufs-)Bildung, d. h. gleichzeitiger Erwerb von Gebärdensprache und gesprochener bzw. Schriftsprache, erreicht wird?

4.

Wie kann der Bundesrat sicherstellen, dass Gehörlose gleichberechtigt am Arbeitsmarkt teilnehmen können?

5.

Wie erreicht der Bundesrat barrierefreie Gesundheitsversorgung für Gehörlose?

Postulatsbericht vom 24. September 2021 «Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

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2019 P 19.3942

Antisemitismus-Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (S 12.9.19, Rechsteiner Paul)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Verwendung der Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) in der Innen- und Aussenpolitik des Bundes in einem Bericht darzulegen.

1.

sich mit den rechtlichen und innen- wie aussenpolitischen Implikationen der Definition auseinanderzusetzen;

2.

auszuführen, wie die Definition der Sensibilisierungs-, Präventions-, Beratungs- und Interventionsarbeit auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene dient;

3.

wie sie für die gezielte Erhebung von Falldaten eingesetzt wird und welchen Nutzen sie für die Forschungsarbeit bringen kann;

4.

inwiefern sie von den Gerichten genutzt wird bzw. genutzt werden kann.

Postulatsbericht vom 4. Juni 2021 «Antisemitismus-Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA)».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann 2019 P 19.3618

Stopp der Tötungsdelikte an Frauen im häuslichen Umfeld.

Bericht zur Ursachenforschung und Massnahmenkatalog gegen Femizide in der Schweiz (N 27.9.19, Graf Maya)

Eingereichter Text: Der Bundesrat ist gebeten, in einem Bericht zu den folgenden Fragen die entsprechenden Daten und Ursachen zu erheben und darzulegen, welche effektiveren Präventions- und Schutzmassnahmen gemeinsam mit den Kantonen und den involvierten Fachstellen zu erarbeiten sind: 1.

Wie viele Frauen und wie viele Männer erlagen in den letzten zehn Jahren einem Tötungsdelikt in der Schweiz sowohl im öffentlichen wie im häuslichen Bereich?

2.

Wer sind diese Frauen (Männer), die getötet werden? Welche Biografien haben sie?

3.

Wer sind die Täter (Täterinnen)? In welcher Beziehung standen sie zu den Opfern? Welche Biografien haben sie?

4.

Welches sind die allgemeinen Umstände dieser Straftaten? Welche Tötungsart wurde verwendet? Waren diese Personen vor der Tat punkto häuslicher Gewalt gemeldet?

5.

Was sind die Motive und Ursachen hinter diesen Taten? Welches sind die Risikofaktoren, die zu diesen Tötungsdelikten und zu Gewaltdelikten gegen Frauen führen?

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Postulatsbericht vom 10. Dezember 2021 «Tötungsdelikte an Frauen im häuslichen Umfeld: Ursachen und Massnahmen».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2019 P 19.4092

Rechtliche Ungleichbehandlung von Frauen und Männern im Bundesrecht (S 12.12.19, Caroni)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, welche Normen des Bundesrechts direkt nach Geschlecht unterscheiden. Dabei soll er auch aufzeigen, inwiefern solche Normen eine Benachteiligung bzw. Besserstellung von Frauen bzw. Männern beinhalten.

Postulatsbericht vom 10. Dezember 2021 «Direkte Ungleichbehandlungen von Frauen und Männern im Bundesrecht».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Bundesamt für Kultur 2019 P 19.3707

Der Einfluss der Urbanisierung in der Schweiz auf die Kulturförderung (S 12.9.19, Stöckli)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, wie sich die fortschreitende Urbanisierung auf das kulturelle Angebot und die Kulturförderung in der Schweiz auswirkt. Der Bericht soll einen Überblick über die Entwicklungen in den letzten Jahren geben und aufzeigen, welchen Beitrag die Kulturförderung leisten kann, um den Austausch zwischen den unterschiedlichen Funktionalräumen zu verbessern und dabei gleichzeitig die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen zu bewahren. Er soll in Zusammenarbeit mit Kantonen, Städten und Gemeinden erarbeitet werden.

Unterstützt und begleitet von einer Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern von Kantonen, Städten, Gemeinden und Berggebieten hat das Bundesamt für Kultur eine Studie über den Einfluss der Urbanisierung auf die kantonale und kommunale Kulturförderung erstellen lassen und im Juli 2021 publiziert (www.bak.admin.ch > Aktuelles > Aktuelles 2021 > Studie über den Einfluss der Urbanisierung auf die Kulturförderung). Die Studie beschreibt die unterschiedlichen Ausrichtungen der Kulturförderung auf kommunaler und kantonaler Ebene und zeigt auf, wie der Austausch zwischen den Funktionalräumen verbessert werden kann. Die Ergebnisse der Studie wurden im November 2021 im Rahmen des Nationalen Kulturdialog vorgestellt und diskutiert.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

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2021 M 20.3918

Förderung der Mobilität und der Sprachaufenthalte der Lernenden (N 7.9.20, Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NR S 14.6.21)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die für landesweite Sprachaufenthalte im Rahmen der beruflichen Grundbildung vorgesehenen Mittel signifikant aufzustocken. Er wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Berufsverbänden die Mobilität der Lernenden zu fördern und dafür namentlich eine auf nationaler Ebene koordinierte digitale Plattform zu schaffen.

Der Bundesrat hat das Anliegen der Motion in der Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2021­2024 (Geschäft 20.030) aufgenommen. Er hat dem Parlament eine Erhöhung der Mittel für den schulischen Austausch um 10 Millionen Franken beantragt, welche das Parlament in der Herbstsession 2020 bewilligt hat. Das Bundesamt für Kultur und das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation haben daraufhin im April 2021 die nationale Agentur zur Förderung von Austausch und Mobilität (Movetia) beauftragt, ein nationales Austauschprogramm für die berufliche Grundbildung zu konzipieren. Das Programm wird im Frühjahr 2022 starten.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Schweizerisches Bundesarchiv 2018 P 18.3029

Umsetzung des Bundesgesetzes über die Archivierung (S 13.6.18, Janiak)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht den Vollzug des Bundesgesetzes vom 26. Juni 1998 über die Archivierung (BGA; SR 152.1, in Kraft seit dem 1. Oktober 1999) unter Beizug der sachverständigen Fachgesellschaften zu evaluieren, die neuen Herausforderungen zu identifizieren und Empfehlungen für die Weiterentwicklung von Gesetz und Praxis der Archivierung abzugeben.

Postulatsbericht vom 1. September 2021 «Umsetzung des Archivierungsgesetzes: Evaluation und weiteres Vorgehen».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

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Bundesamt für Gesundheit 2006 P 05.3878

Gesundheitsversorgung. Positive Anreize zur Förderung der Patientensicherheit und der Qualitätssicherung (N 24.3.06, Heim)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, Modelle positiver Anreize zur Förderung der Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Gesundheitsversorgung und die dafür notwendigen rechtlichen Grundlagen zu prüfen.

2012 P 12.3363

Qualitätssicherung in der Gesundheitsversorgung statt Prämien und Rabatte für Leistungsabbau (N 28.9.12, Hardegger)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, mit einem Bericht aufzuzeigen, wie in Ärztenetzwerken, Managed-Care-Modellen, Einzelpraxen und Institutionen die ethischen Grundsätze des hippokratischen Eides gewährleistet und wie die Qualitätssicherung in der Grundversorgung des Gesundheitswesens gesichert werden.

Am 1. April 2021 ist die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG, Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit; SR 832.10; AS 2021 151) in Kraft getreten. Der Bundesrat hat damit die Aufgabe erhalten, alle vier Jahre die zu erreichenden Ziele im Hinblick auf die Qualitätsentwicklung der Leistungen festzulegen. Das revidierte KVG enthält neue Instrumente, die dazu dienen, die Ziele des Bundesrates zu konkretisieren und umzusetzen. Der Bundesrat agiert als strategisches Organ, setzt Ziele und hat die Eidgenössische Qualitätskommission (EQK) eingesetzt.

Zu den Aufgaben der EQK gehören die Beratung der Akteure hinsichtlich der Koordination inklusive zielgerichteter Empfehlungen zur Qualitätsentwicklung. Zudem beauftragt die EQK Dritte, nationale Programme zur Qualitätsentwicklung durchzuführen und kann nationale oder regionale Projekte zur Qualitätsentwicklung unterstützen. Die Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer haben neu gesamtschweizerisch geltende Verträge über die Qualitätsentwicklung abzuschliessen, die der Bundesrat genehmigen muss. Ziel und Zweck der Verträge ist es, einheitliche und verbindliche Massnahmen zur Qualitätsentwicklung festzulegen.

Mit der Inkraftsetzung der KVG-Änderung zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit sind die Anliegen der Postulate aufgenommen.

Der Bundesrat erachtet die Anliegen der Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2009 M 05.3522

Medizinische Mittel und Gegenstände. Sparpotenzial (N 19.3.07, Heim; S 2.10.08; N 3.3.09; Text mit Änderungen angenommen)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Bestimmungen im KVG und den entsprechenden Verordnungen so zu verändern, dass Krankenversicherer und Hilfsmittellieferanten die Tarife für kassenpflichtige Mittel und Gegenstände (Migel) aushandeln und in Tarifverträgen abschliessen. Diese Migel-Verträge sollen den Bestimmungen zur Genehmigung und zur Festsetzung aufgrund von Artikel 46 Absatz 4 und Artikel 47 KVG unterliegen.

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Die Gesamtrevision der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) ist Ende 2015 gestartet und per Ende 2021 abgeschlossen worden. Im Rahmen der Gesamtrevision sind auch Grundsatzfragen bezüglich Konkretisierung und Optimierung des Systems zur Festlegung der Höchstvergütungsbeträge entschieden worden. Der Einbezug von Auslandpreisvergleichen wurde präzisiert. Damit wurde das vorhandene Kostensparziel erreicht. Eine kontinuierliche Überprüfung der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit ist implementiert.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2009 M 05.3523

Wettbewerb bei den Produkten der Mittel- und Gegenständeliste (N 19.3.07, Humbel; S 2.10.08; N 3.3.09; Text mit Änderungen angenommen)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, im KVG die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit die Preise bei den Produkten der Mittel- und Gegenständeliste (Migel) vertraglich auszuhandeln sind und die Krankenversicherer Produkte einzig gestützt auf einen vertraglich ausgehandelten Preis zwischen den Leistungserbringern und den Krankenversicherern bzw. deren Verbänden bezahlen müssen.

Frau Nationalrätin Humbel hat am 17. März 2016 die parlamentarische Initiative 16.419 mit dem gleichen Anliegen wie die Motion 05.3523 eingereicht. Der Nationalrat hat 2017 einer Fristverlängerung bis Wintersession 2021 zugestimmt. Die Behandlung der parlamentarischen Initiative ist pendent.

Die Gesamtrevision der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) ist Ende 2015 gestartet und per Ende 2021 abgeschlossen worden. Im Rahmen der Gesamtrevision sind auch Grundsatzfragen bezüglich Festlegung der Höchstvergütungsbeträge unter Berücksichtigung der Auslandsvergleichspreise bearbeitet worden. Als neuer Höchstvergütungsbetrag wird der niedrigere Preis aus Inlandvergleichspreis und Auslandsvergleichspreis festgelegt. Mit der Präzisierung der generischen Positionen wird zudem der Wettbewerb so stark wie möglich erhöht. Damit wurde das vorhandene Kostensparziel erreicht. Eine kontinuierliche Überprüfung der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit ist implementiert.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2010 M 09.3150

Massnahmen gegen den Anstieg der Krankenkassenprämien (N 12.6.09, Fraktion CVP/EVP/glp; S 20.9.10; Text mit Änderungen angenommen)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, unverzüglich dringliche Massnahmen gegen den Anstieg der Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung zu treffen, sodass deren Anstieg mit der Entwicklung der Lebenshaltungskosten vergleichbar ist.

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Folgenden Entwicklungen muss im Besonderen entgegengetreten werden: 1.

dem Anstieg der Tarife für die ambulante Spitalbehandlung (um etwa 10 Prozent im Jahr 2008);

2.

den hohen Preisen für Medikamente, durch einen ausführlichen Preisvergleich (z. B. mit den Preisen in der EU der 15);

3.

den hohen Preisen von diagnostischen und therapeutischen Mitteln und Gegenständen (Migel).

Nach Artikel 55 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) sind der Bundesrat und das EDI dafür zuständig, bei den obengenannten Punkten unverzüglich die nötigen Massnahmen zu treffen.

Die Massnahmen sind umgesetzt: a)

Der Bundesrat hat per 1. Januar 2018 eine Änderung der Verordnung vom 20. Juni 2014 über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung (SR 832.102.5; AS 2017 6023) verabschiedet. Die Auswirkungen dieses Eingriffs in die Tarifstruktur TARMED auf die abgerechneten Leistungen in den Jahren 2018 und 2019 wurden zusammen mit den Tarifpartnern analysiert. Insgesamt sind die fakturierten Leistungen seit der Anpassung im Jahr 2018 um durchschnittlich 0,9% pro Jahr gestiegen, verglichen mit einem durchschnittlichen Anstieg von 4,1% zuvor. Im Jahr 2018 sanken die Leistungen um 1,8%. Im Jahr 2019 stiegen die Leistungen im Vergleich zum Vorjahr um 3,7%. Angesichts der Effekte der Covid-19 Pandemie auf das Spektrum der erbrachten und fakturierten Leistungen wurde auf ein detailliertes Monitoring für das Jahr 2020 verzichtet. Für eine neue oder gesamthaft revidierte Einzelleistungstarifstruktur für ambulante ärztliche Leistungen hat der Bundesrat als eine Rahmenbedingung die Einhaltung der Kostenneutralität gefordert.

b)

Das Bundesamt für Gesundheit hat in den Jahren 2009­2014 sowie seit dem Jahr 2017 sämtliche Präparate der Spezialitätenliste mehrfach überprüft (mindestens alle drei Jahre). Aufgrund der Überprüfung in den Jahren 2012­2014 wurden Einsparungen von rund 600 Millionen Franken erzielt. Mit den Überprüfungen in den Jahren 2017­2019 konnten zusätzlich Einsparungen von über 450 Millionen Franken erzielt werden (2017 225 Millionen Franken, 2018 122 Millionen Franken, 2019 120 Millionen Franken, 2020 100 Millionen Franken). Zudem hat der Bundesrat im Jahr 2017 weitere Anpassungen im patentabgelaufenen Bereich beschlossen, mit denen Einsparungen von insgesamt rund 60 Millionen Franken in den Jahren 2017­2019 erwartet wurden.

Die Überprüfungen werden regelmässig weitergeführt.

c)

Die Höchstvergütungsbeträge in der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) wurden bereits mehrfach angepasst. Die Gesamtrevision der MiGeL ist Ende 2015 gestartet und per Ende 2021 abgeschlossen worden. Eine kontinuierliche Überprüfung der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit ist implementiert. Damit wurde das vorhandene Kostensparziel erreicht.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

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2011 P 10.3753

Klare Kriterien statt kantonale Willkür bei Spitallisten (N 18.3.11, Humbel)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, über den Stand der Umsetzung der kantonalen Spitallisten Bericht zu erstatten. Gleichzeitig sind Massnahmen vorzuschlagen, welche eine gesamtschweizerisch konsistente Umsetzung von Artikel 39 KVG garantieren, beispielsweise mit einer Definition von Mindestzahlen pro Spitalarzt, das Vorliegen eines Qualitätsberichtes sowie Vorgaben für Aus- und Weiterbildungsplätze. Nötigenfalls ist eine Gesetzesänderung vorzulegen.

2020 M 18.3107

Transparenz bei Entschädigungen und Honoraren für Ärzte und Ärztinnen in leitender Funktion (N 14.3.19, Heim; S 10.3.20)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird eingeladen, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit Listen- und Vertragsspitäler im stationären und ambulanten Bereich zur Vergütungstransparenz verpflichtet sind.

Der Bundesrat hat verschiedene Berichte zur Thematik erstellt. Diese sind veröffentlicht unter www.parlament.ch > 09.4239/10.3753 (Bericht «Grundlagen der Spitalplanung und Ansätze zur Weiterentwicklung» vom 18. Dezember 2013 in Erfüllung der Postulate 09.4239 und 10.3753) bzw. 13.4012 (Bericht «Planung der hochspezialisierten Medizin: Umsetzung durch die Kantone und subsidiäre Kompetenz des Bundesrates» vom 25. Mai 2016 in Erfüllung des Postulates 13.4012) > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses bzw. unter www.bag.admin.ch > Das BAG > Publikationen > Bundesratsberichte > 2019.

Die Spitalplanung wird zudem ausführlich in der Evaluation der KVG-Revision im Bereich der Spitalfinanzierung beleuchtet. Der Schlussbericht der Evaluation ist verfügbar unter www.bag.admin.ch > Das BAG > Publikationen > Evaluationsberichte > Kranken- und Unfallversicherung > Abgeschlossene Studien > 2012­2019 Evaluation KVG-Revision Spitalfinanzierung.

Zur Stärkung der Planung hat der Bundesrat am 23. Juni 2021 eine Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) beschlossen. Die einheitlichen Anforderungen ermöglichen insbesondere eine bessere Koordination der Planungen unter den Kantonen, eine einheitliche Wirtschaftlichkeitsprüfung der Spitäler und eine genauere Regelung der Anforderungen im Bereich der Qualität. Die Dokumente sind verfügbar unter www.bag.admin.ch > Versicherungen > Krankenversicherung > Abgeschlossene Neuerungen und Revisionen > Spitalfinanzierung > Änderung vom 23. Juni 2021 der KVV.

Der Bundesrat erachtet die Anliegen des Postulats sowie der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

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2011 P 10.4055

Nationale Strategie zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation von Menschen mit seltenen Krankheiten (N 18.3.11, Humbel)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Organisationen und Fachpersonen sowie mit den Kantonen eine nationale Strategie für seltene Krankheiten zu erarbeiten. Ziel ist es, dass Patienten mit seltenen Krankheiten in der ganzen Schweiz medizinisch gleich gut versorgt werden. Dies beinhaltet eine rechtzeitige Diagnostik, eine zweckmässige Behandlung, den rechtsgleichen Zugang zu wirksamen, evidenzbasierenden Therapien und Arzneimitteln. Dazu braucht es eine Koordination der Fachkräfte, den Einbezug von Informations- und Kommunikationstechnologien für den Wissenstransfer sowie die Zusammenarbeit bundesweit wie auf internationaler Ebene.

2017 P 15.4181

Konsequenzen einer fehlenden Regelung im Übergang von der IV ins KVG-Regime (N 28.9.17, Amherd)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird gebeten, einen Bericht vorzulegen, der aufzeigt, wie häufig es für Patienten mit seltenen Krankheiten, die nach dem 20. Lebensjahr von der IV ins KVG-Regime wechseln müssen, zu Problemen oder Konflikten mit den Krankenkassen kommt und ob es bei gewissen Krankheiten häufiger vorkommt als bei anderen. Zudem sind die Konsequenzen (Kosten) für die Betroffenen aufzuzeigen. Ebenfalls sollen Mängel bzw. Lücken in der Gesetzgebung in Bezug auf die Vergütung von Therapien am Übergang von IV zu KVG dargestellt werden.

2018 P 18.3040

Gesetzliche Grundlage für die Sicherstellung der Versorgung im Bereich der seltenen Krankheiten (N 19.9.18, Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, welche gesetzlichen Anpassungen und finanziellen Rahmenbedingungen zur Verbesserung der Versorgung im Bereich seltener Krankheiten nötig sind.

Postulatsbericht vom 17. Februar 2021 «Gesetzliche Grundlage und finanzielle Rahmenbedingungen zur Sicherstellung der Versorgung im Bereich seltene Krankheiten».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2013 M 12.3111

Diabetikerinnen und Diabetiker. Kostenübernahme für die Fusspflege durch Podologinnen und Podologen (N 28.9.12, Fridez; S 9.9.13)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Übernahme der Kosten für Fusspflegeleistungen, die aufgrund einer ärztlichen Anordnung bei Diabetikerinnen und Diabetikern durch Podologinnen oder Podologen erbracht werden, in den Leistungskatalog gemäss KVG aufzunehmen.

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Der Bundesrat hat am 26. Mai 2021 mit einer Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102; AS 2021 323) die Zulassung der Podologinnen und Podologen als Leistungserbringer und Leistungserbringerinnen beschlossen. Die Regelung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2017 P 16.3909

Rechtliche Gleichstellung der öffentlichen und privaten Spitex (N 13.3.17, Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, inwiefern private und öffentliche Spitexorganisationen bzw. ihre Kundinnen und Kunden nicht gleichgestellt sind. Wichtig dabei ist aufzuzeigen, wo es Unterschiede in Bezug auf die Gleichbehandlung (Rechte und Pflichten) gibt. Ebenso soll der Bericht aufzeigen, wie allfällige Unterschiede eliminiert werden können. Dabei ist der Fokus auf die Finanzierung, Mehrwertsteuer, Qualität, Anstellungsbedingungen, Aus- und Weiterbildungsverpflichtung und Versorgungssicherheit zu legen.

Postulatsbericht vom 12. Mai 2021 «Rechtliche Gleichstellung der öffentlichen und privaten Spitex».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2017 P 17.3880

Überprüfung der Finanzierung der Prämienverbilligung (N 15.12.17, Humbel)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, Vorschläge zu unterbreiten, wie die Finanzierung der Prämienverbilligung durch Bund und Kantone effektiver und ausgewogener gestaltet werden kann. Dabei soll auch ein Modell geprüft werden, das vorsieht, den Bundesanteil an den Finanzierungsbeitrag des Kantons zu knüpfen.

Dieses Anliegen wurde mit dem Postulatsbericht vom 20. Mai 2020 «Überprüfung der Finanzierung der Prämienverbilligung» beantwortet. Der Nationalrat hat den Antrag auf Abschreibung dieses Vorstosses am 10. Juni 2021 abgelehnt.

Der Bundesrat hat jedoch gestützt auf diesen Bericht einen Vorschlag für den indirekten Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative erarbeitet (vgl. Faktenblatt zur Medienmitteilung des BAG vom 17. September 2021; www.bag.admin.ch > Medienmitteilungen). Das Anliegen ist somit in der Botschaft zur Volksinitiative «Maximal 10% des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» und zum indirekten Gegenvorschlag (Änderung des Krankenversicherungsgesetzes) vom 17. September 2021 aufgenommen worden (Vorlage 21.023: siehe BBl 2021 2383).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

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2017 P 17.3963

Obligatorische Krankenpflegeversicherung.

Transparenz bei den Leistungserbringern (S 29.11.17, Français)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen zu den Anforderungen, die Krankenversicherer und Leistungserbringer im Hinblick auf die Transparenz der Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erfüllen müssen. Im Bericht sollen namentlich die Entschädigung (Pflicht zur Offenlegung des Entschädigungssystems und der Entschädigung der leitenden Organe) behandelt werden sowie die Pflicht, Daten weiterzugeben, Regeln der Good Governance vorzusehen und über eine Compliance-Stelle zu verfügen.

Der Bericht soll den Ist-Zustand darlegen sowie die gesetzlichen Änderungen aufführen, die notwendig sind, um auf Bundesebene für alle Akteure der obligatorischen Krankenpflegeversicherung dasselbe Transparenzniveau zu garantieren.

Der Bundesrat hat am 23. Juni 2021 eine Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102; AS 2021 439) beschlossen. Mit der Änderung ist neu in den Leistungsaufträgen der Spitäler festzuhalten, dass ökonomische Anreizsysteme verboten sind, die zu einer medizinisch nicht gerechtfertigten Mengenausweitung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung oder zur Umgehung der Aufnahmepflicht nach Artikel 41a KVG führen. Damit soll sowohl der Bezahlung von mengenabhängigen Boni oder Kickbacks entgegengewirkt als auch eine medizinisch ungerechtfertigte Mengenausweitung bekämpft werden. Zur Umsetzung resp. Kontrolle dieser Massnahme durch die Kantone ist ein Mindestmass an Transparenz bei den Entlöhnungssystemen der Leistungserbringer gegenüber den Kantonen erforderlich.

Im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Spitalplanungskriterien wurde eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen für mehr Transparenz bei der Lohnpolitik überprüft. Diese Überprüfung hat ergeben, dass Regelungen der Lohnpolitik der Leistungserbringer im Krankenversicherungsrecht nicht möglich sind, da dies ausserhalb der Regelungskompetenz des Bundes nach Artikel 117 BV liegt. Mögliche Massnahmen im Sinne des Postulats wurden somit geprüft und soweit möglich im Rahmen der Weiterentwicklung der Planungskriterien umgesetzt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2018 P 17.4076

Perspektiven der schweizerischen Drogenpolitik (S 15.3.18, Rechsteiner Paul)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament bis Ende 2019 einen Bericht über die Perspektiven der schweizerischen Drogenpolitik für die kommenden zehn Jahre zu unterbreiten. Der Bericht soll die Erfahrungen der letzten zehn Jahre und die Veränderungen im internationalen Umfeld insbesondere zum Wirkstoff Cannabis einbeziehen.

Postulatsbericht vom 28. April 2021 «Perspektiven der schweizerischen Drogenpolitik».

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Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2019 M 18.3713

Aktuelle Einteilung der Prämienregionen beibehalten (S 12.12.18, Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR; N 7.3.19)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die einschlägigen Rechtsgrundlagen (Bundesgesetz über die Krankenversicherung, KVG) so anzupassen, dass die aktuelle Einteilung der Prämienregionen beibehalten werden kann. Zudem soll er regeln, welcher Region eine durch Fusion entstandene Gemeinde zuzuordnen ist.

Das Anliegen, die geltenden Prämienregionen zu fixieren, wurde mittels Anpassung des Artikels 3 in der Verordnung des EDI vom 25. November 2015 über die Prämienregionen (SR 832.106) umgesetzt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2019 P 18.4328

Elektronisches Patientendossier. Was gibt es noch zu tun bis zu seiner flächendeckenden Verwendung? (N 21.6.19, Wehrli)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, Bericht zu erstatten über die für die generelle Einführung des elektronischen Patientendossiers bereits getroffenen Massnahmen und darüber, welche Massnahmen noch zu treffen sind, um die Einführung zu beschleunigen und dessen allgemeine Verwendung zu fördern.

Postulatsbericht vom 11. August 2021 «Elektronisches Patientendossier. Was gibt es noch zu tun bis zu seiner flächendeckenden Verwendung?».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2019 P 19.3382

Versandhandel mit nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln (N 21.6.19, Stahl [Brand])

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, abzuklären und Bericht darüber zu erstatten, inwiefern und unter welchen Bedingungen Artikel 27 HMG und/oder andere Bestimmungen geändert werden können, um den Versandhandel mit nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu ermöglichen, ohne dabei die Behandlungssicherheit und Qualität im Vergleich mit der Abgabe durch den stationären Fachhandel zu beeinträchtigen.

Postulatsbericht vom 24. November 2021 «Versandhandel mit nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

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2020 M 20.3133

Smart Restart (S 4.5.20, Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR, N 5.5.20)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, mit der Änderung der COVID 2 Verordnung einen klaren Plan für die etappierte Rückkehr in die Normalität zu erstellen, der unter Berücksichtigung der epidemiologischen Lage folgende Punkte umfasst: ­

Für Branchen, die auch nach dem 11. Mai aus gesundheitspolitischen Überlegungen nicht zurück in den normalen Betrieb können, bezeichnet der Bundesrat Tätigkeiten, welche ab dem 11. Mai von diesen Branchen angeboten werden können (z.B. Fitnesstraining nach Voranmeldung, Verpflegung im Restaurant).

­

Schulen, Kinderbetreuungsstätten, usw. sollen bis spätestens zum 11. Mai ihren Betrieb wieder aufnehmen müssen.

Selbstverständlich gelten die Vorschriften des Bundesrates sowie die Branchenkonzepte zur Wahrung der Gesundheit von Mitarbeitenden sowie Kundinnen und Kunden nach Massgabe der Öffnung.

2020 M 20.3159

Smart Restart (S 4.5.20, Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR, N 5.5.20)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, mit der Änderung der COVID 2 Verordnung einen klaren Plan für die etappierte Rückkehr in die Normalität zu erstellen, der unter Berücksichtigung der epidemiologischen Lage folgende Punkte umfasst: ­

Für Branchen, die auch nach dem 11. Mai aus gesundheitspolitischen Überlegungen nicht zurück in den normalen Betrieb können, bezeichnet der Bundesrat Tätigkeiten, welche ab dem 11. Mai von diesen Branchen angeboten werden können (z.B. Fitnesstraining nach Voranmeldung, Verpflegung im Restaurant).

­

Schulen, Kinderbetreuungsstätten, usw. sollen bis spätestens zum 11. Mai ihren Betrieb wieder aufnehmen müssen.

Selbstverständlich gelten die Vorschriften des Bundesrates sowie die Branchenkonzepte zur Wahrung der Gesundheit von Mitarbeitenden sowie Kundinnen und Kunden nach Massgabe der Öffnung.

Nach den im März 2020 beschlossenen Massnahmen des Lockdowns wurde in den beiden Motionen ein klarer Plan für die etappierte Rückkehr in die Normalität verlangt. Der Bundesrat hat bereits in der Stellungnahme vom 1. Mai 2020 auf seinen Plan für die etappierte Rückkehr in die Normalität des Jahres 2020 verwiesen. Mit Beschluss vom 29. April 2020 hat der Bundesrat die Massnahmen unter Berücksichtigung der epidemiologischen Lage per 11. Mai 2020 gelockert (zweiter Lockerungsschritt). Ein Grossteil der Branchen konnte daraufhin den Betrieb wieder aufnehmen.

So konnten Läden, Restaurants, Märkte, Museen und Bibliotheken wieder öffnen, in den Primar- und Sekundarschulen durfte der Unterricht wieder vor Ort stattfinden und 19 / 70

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im Breiten- und Spitzensport waren Trainings wieder möglich. Mit dem dritten Lockerungsschritt per 6. Juni 2020 (BRB vom 27. Mai 2020, 2020.1161) wurden die verbliebenen Massnahmen weitestgehend aufgehoben. Unter anderem konnten Freizeitbetriebe und touristischen Angebote wieder öffnen und Präsenzunterricht an den Berufsschulen und Gymnasien war möglich. Mit den beiden erwähnten Entscheiden des Bundesrates wurde das Anliegen der Motion umgesetzt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motionen als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Bundesamt für Statistik 2019 P 19.3342

Zulassungssystem für Open Government Data (N 21.6.19, Badran Jacqueline)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, ein niederschwelliges Zulassungssystem im Zusammenhang mit der Open-Government-Data-Strategie zu prüfen.

Dabei sollen einheitliche Kriterien festgelegt werden, welche Daten für welche Verwendungszwecke und für welche Akteure generell frei und kostenlos, auf Anfrage kostenlos oder kostenpflichtig angeboten werden sollen.

Postulatsbericht vom 23. Juni 2021 «Zulassungssytem für Open Government Data».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Bundesamt für Sozialversicherungen 2018 M 17.3860

Familienzulagen. Für eine faire Lastenverteilung (S 15.3.18, Baumann; N 19.9.18)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird aufgefordert, das Bundesgesetz über die Familienzulagen (SR 836.2) wie folgt zu ändern: Art. 17 Titel Kompetenzen und Pflichten der Kantone ...

Abs. 2 ...

k.

...

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zwingend den vollen Lastenausgleich zwischen den Kassen;

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Die Motion verlangt, dass die Kantone einen vollen Lastenausgleich für die Finanzierung der Familienzulagen einführen müssen. Gemäss Familienzulagengesetz (FamZG) liegt es in der Kompetenz der Kantone, einen Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen ihres Kantons einzuführen. Gegenwärtig wenden elf Kantone ein volles Lastenausgleichssystem an, drei Kantone einen vollen Lastenausgleich für Arbeitnehmende, nicht aber für die Selbstständigerwerbenden und sechs Kantone ein System, bei dem die Lasten teilweise ausgeglichen werden. Insgesamt haben also 20 Kantone Ausgleichssysteme eingeführt, die ihre jeweiligen kantonalen Eigenheiten und Bedürfnisse widerspiegeln.

In der Vernehmlassung lehnten 6 von den 15 Kantonen, die von der Vorlage effektiv betroffen sind, die Einführung eines vollen Lastenausgleichs ab. Die ablehnenden Kantone gaben übereinstimmend zu bedenken, dass mit einem obligatorischen vollen Lastenausgleich bedarfsgerechte und kantonalpolitisch breit abgestützte Kompromisslösungen verhindert würden und dass dessen Einführung im Widerspruch zu den Grundsätzen des in der Familienpolitik stark verankerten Föderalismus stehe. Die befürwortenden Kantone ihrerseits führten im Wesentlichen aus, dass mit einem vollen Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen eine ausgewogenere Verteilung der Familienzulagenlasten unter den Arbeitgebern und den Selbstständiger-werbenden innerhalb eines Kantons erreicht werden könne. Die CVP und die SP unterstützten die vorgesehene Änderung, während die FDP und die SVP dagegen Stellung nahmen. Von den Dachverbänden der Wirtschaft sprach sich einzig der SAV gegen die Einführung eines vollen Lastenausgleichs aus, während sich von den Wirtschaftsbzw. Branchenverbänden die Mehrheit dagegen aussprach.

Der Bundesrat beurteilt eine Anpassung des Familienzulagengesetzes im Sinne der Motion angesichts der stark kontroversen Stellungnahmen in der Vernehmlassung als weder notwendig noch zielführend und beantragt die Abschreibung der Motion. Mit der Neuregelung würde der Bund ohne Not in die Zuständigkeit der Kantone eingreifen. Er würde damit politisch abgestützte kantonale Lösungen übersteuern. Das Prinzip des FamZG als Rahmengesetz und die damit einhergehenden kantonalen Autonomien würden so ausgehebelt. Weitere Angaben unter: Voller Lastenausgleich und Auflösung FLG-Fonds (admin.ch).

2018 P 17.4087

Digitalisierung. Ein neuer Status für den Arbeitsmarkt?

(N 19.9.18, FDP-Liberale Fraktion)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen neuen Status für Selbstständige in Plattform-Beschäftigung zu prüfen und über dessen Vor- und Nachteile Bericht zu erstatten. Dieser soll einen gewissen, angemessenen Sozialversicherungsschutz bieten, welcher aber unter dem Niveau für Angestellte liegt. Der Status sollte zudem pro Auftragsverhältnis gewählt werden können. Es müssen klare Abgrenzungskriterien vorgeschlagen werden, damit für die Betroffenen Rechts- und Planungssicherheit geschaffen wird.

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2018 P 18.3936

Plattformunternehmen und Gig Economy. Bessere Absicherung von selbständig Erwerbstätigen (S 12.12.18, Bruderer Wyss)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wie die soziale Absicherung von selbstständig Erwerbstätigen der sogenannten Gig Economy gestärkt werden kann. Dabei ist auch und insbesondere zu prüfen, wie Plattformunternehmen zur Verbesserung der sozialen Absicherung beitragen können.

Bericht in Erfüllung der beiden Postulate vom 13. Oktober 2021: «Digitalisierung ­ Prüfung einer Flexibilisierung des Sozialversicherungsrechts (Flexi-Test)».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der beiden Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2019 P 19.3262

Geht es den Kindern gut, geht es der Schweiz besser (N 26.9.19, Gugger)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, eine geeignete Strategie und ein Massnahmenpaket aufzuzeigen, mit welchen die in Politik und Fachkreisen weitgehend unbestrittene Förderung der frühen Kindheit zugunsten frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung, auch frühe Förderung oder FBBE genannt, wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich umgesetzt werden kann.

Dabei geht es darum, den Bereich der Früherziehung und Beratung auf den Ebenen Bund, Kantone und Gemeinden zu stärken und verbessern, speziell in den Bereichen: 1.

Qualität der Berufe im Bereich Früherziehung und Beratung;

2.

Integration fremdsprachiger Kinder insbesondere in Spielgruppen und Kindertagesstätten;

3.

Koordination bestehender Angebote und die überregionale Zusammenarbeit;

4.

die wissenschaftliche Begleitung, Evaluation und Projektarbeit;

5.

Ebenso soll aufgezeigt werden, wie Bund, Kantone und Gemeinden effizient und aufgabenteilig im Bereich FBBE zusammenarbeiten können.

2019 P 19.3417

Strategie zur Stärkung der frühen Förderung (N 5.6.19, Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, eine Strategie zur Stärkung und Weiterentwicklung der frühen Förderung von Kindern in der Schweiz zu erarbeiten.

Postulatsbericht vom 3. Februar 2021 «Politik der frühen Kindheit. Auslegeordnung und Entwicklungsmöglichkeiten auf Bundesebene».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

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2020 M 20.3128

Bei der familienergänzenden Kinderbetreuung sind alle in der Pflicht (S 4.5.20, Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NR; N 5.5.20)

2020 M 20.3129

Bei der familienergänzenden Kinderbetreuung sind alle in der Pflicht (S 4.5.20, Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur SR; N 5.5.20)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu ergreifen, um die Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung aufgrund der Ertragsausfälle infolge der Coronakrise finanziell zu unterstützen. Die Aufwendungen der Kantone für den Ausgleich der Ertragsausfälle werden vom Bund zu mindestens 33 Prozent abgegolten. Der Bund regelt die Voraussetzungen dazu in einer Verordnung. Diese Abgeltungen des Bundes sind nach Massgabe der innerkantonalen Aufgabenteilung zwischen Kantonen und Gemeinden aufzuteilen.

Verabschiedung der Notverordnung vom 20. Mai 2020 über die Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) auf die institutionelle familienergänzende Kinderbetreuung (Covid-19Verordnung familienergänzende Kinderbetreuung, SR 862.1).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der beiden Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2020 P 20.3747

Coronavirus. Entschädigung für Erwerbsausfall auch für die Eltern und andere Angehörige von Erwachsenen mit einer Behinderung (S 21.9.20, Maret Marianne)

Eingereichter Text: Im Hinblick auf eine mögliche zweite Pandemiewelle und um prekäre Situationen, die sich während der ersten Welle eingestellt haben, zu vermeiden, aber auch im Hinblick auf eine andere vergleichbare Situation, wird der Bundesrat damit beauftragt, abzuklären, inwiefern die Erwerbsersatzordnung (EO) (vgl.

COVID-19-Verordnung Erwerbsausfall) so ausgedehnt werden kann, dass die Eltern und die anderen Angehörigen, die Erwachsene mit einer Behinderung betreuen, ein Recht auf Entschädigung für Erwerbsausfall haben.

Postulatsbericht vom 11. Juni 2021 «Coronavirus. Entschädigung für Erwerbsausfall auch für die Eltern und andere Angehörige von Erwachsenen mit einer Behinderung».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2020 M 20.3917

Covid-19-Verordnung familienergänzende Kinderbetreuung vom 20. Mai 2020. Überdenken der Umsetzung (N 15.9.20, Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NR; S 9.12.20)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die im Titel erwähnte Verordnung so anzupassen, dass das Ziel von Artikel 1 in allen Kantonen gleichermassen erreicht wird.

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Dabei ist insbesondere Artikel 3 dahingehend zu ändern, dass eine flexiblere Umsetzung möglich ist und auch Institutionen berücksichtigt werden, die vom Kanton oder von der Gemeinde Subventionen erhalten, oder gar von der öffentlichen Hand betrieben werden, um so sicherzustellen, dass die lateinischen Kantone ebenfalls von den beschlossenen Massnahmen profitieren können. Eine Anpassung von Artikel 4 ist auch empfehlenswert, um zur Umsetzung des vom Parlament erteilten Auftrags beizutragen und dafür zu sorgen, dass die verschiedenen Infrastrukturen und Institutionen gleich behandelt werden.

Abschreibung beantragt mit Geschäft (21.016): Botschaft vom 17. Februar 2021 zu einer Änderung des Covid-19-Gesetzes betreffend Härtefälle, Arbeitslosenversicherung, familienergänzende Kinderbetreuung und Kulturschaffende, zu einer Änderung des Bundesbeschlusses Ia über den Voranschlag für das Jahr 2021 (Zusatzkredit «Kantonale Härtefallmassnahmen für Unternehmen») und zu einer Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2021 P 20.3556

Auswirkungen von Covid-19 auf die Sozialwerke (S 18.3.21, Kuprecht)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt in einem Bericht aufzuzeigen, inwieweit sich die Prognosen zur Finanzierung der Sozialversicherungen infolge des Wirtschaftseinbruchs 2020 verschlechtern, namentlich a.

die AHV

b.

die IV

c.

die Pensionskassen.

Das EDI hat am 2. Juli 2020, am 17. Februar 2021 sowie am 17. September 2021 die Finanzhaushalte der AHV, IV und EO unter Würdigung der Auswirkungen der Corona-Krise veröffentlicht. Die Oberaufsichtskommission der Beruflichen Vorsorge hat zuletzt im Mai 2021 im jährlichen Bericht «Erhebung der finanziellen Lage» diese Auswirkungen berücksichtigt. Für die laufenden Reformvorhaben der 1. und 2. Säule werden ebenso stets aktuelle Grundlagen zur Verfügung gestellt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats im Zuge der laufenden regulären Berichterstattung als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen 2015 M 14.3503

Schweizweite Bekämpfung der Moderhinke beim Schaf (N 26.9.14, Hassler; E 9.6.15)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Bedingungen für eine koordinierte schweizweite Bekämpfung der Moderhinke beim Schaf zu schaffen.

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Der Bundesrat hat am 31. März 2021 eine Änderung der Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995 (SR 916.401; AS 2021 219) genehmigt, welche die Moderhinke beim Schaf als Tierseuche definiert und Massnahmen zu ihrer Bekämpfung festsetzt. Die Änderung ist seit dem 1. Mai 2021 in Kraft.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Bundesamt für Justiz 2015 M 15.3335

Für eine stärkere Berücksichtigung der nationalen Rechtsordnungen am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (N 19.6.15, Lustenberger; S 15.12.15)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, sich auf allen relevanten Ebenen, insbesondere beim Europarat, vermehrt für die Einhaltung und Durchsetzung des Subsidiaritätsprinzips und die Berücksichtigung der nationalen Rechtsordnungen bei der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) einzusetzen.

In hängigen Verfahren vor dem EGMR beruft sich die Schweiz, wo angezeigt, auf das Subsidiaritätsprinzip und verweist jeweils auf den Entscheidungsspielraum, der den nationalen Behörden und Gerichten zu belassen ist. Zudem arbeitet die Schweiz in den Gremien des Europarats auf eine Stärkung des Subsidiaritätsprinzips hin.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2016 P 16.3317

Kindesschutzmassnahmen. Informationsfluss sicherstellen.

Kundenservice stärken (N 30.9.15, Fluri)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht vertieft zu prüfen, wie gewährleistet werden kann, dass die Verwaltung, insbesondere die Einwohnerdienste, über aktuelle Informationen zur elterlichen Sorge und zu Kindesschutzmassnahmen verfügt.

Postulatsbericht vom 31. März 2021 «Zugang zur Information über die elterliche Sorge».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2016 P 16.3682

Die Tätigkeiten von Wirtschaftsauskunfteien einschränken (N 16.12.16, Schwaab)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob es nicht notwendig wäre, die Praktiken der Wirtschaftsauskunfteien stärker zu regeln, namentlich ob nicht im Bereich der Methoden, die zur Beschaffung von Informationen über Privatpersonen und Unternehmen verwendet werden können, klarere Grenzen eingeführt werden sollten. Er soll namentlich die rechtlichen Konsequenzen der Verbreitung und Nutzung von unvollständigen oder fehlerhaften Informationen über die Zahlungsfähigkeit prüfen.

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Postulatsbericht vom 19. Mai 2021 «Rechtsrahmen der Praktiken von Wirtschaftsauskunfteien».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2017 P 16.3314

Gemässigte Imame sind Schlüsselpersonen gegen die Radikalisierung von jugendlichen Muslimen (N 15.3.17, Ingold)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird gebeten, in einem Bericht Massnahmen der Ausbildungsvoraussetzungen für Imame aufzuzeigen, die vor islamistischer Missionierung schützen und stattdessen das Integrationspotenzial der Imame nutzen im Umgang mit Jugendlichen in ihren muslimischen Gemeinschaften.

Postulatsbericht vom 18. August 2021 «Professionalisierungsanreize für religiöse Betreuungspersonen».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2018 P 18.3714

Überprüfung des Abstammungsrechts (S 12.12.18, Kommission für Rechtsfragen SR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, den Reformbedarf im Abstammungsrecht zu prüfen und dem Parlament in einem Bericht gegebenenfalls entsprechende Empfehlungen zu unterbreiten.

Am 1. Juli 2019 hat das Bundesamt für Justiz eine interdisziplinäre Expertengruppe eingesetzt. Diese hatte den Auftrag zu prüfen, ob das geltende Abstammungsrecht den heutigen Lebensrealitäten noch gerecht wird. Sie hat im Juni 2021 ihren Bericht sowie Empfehlungen für eine Gesamtreform formuliert.

Gestützt darauf hat der Bundesrat am 17. Dezember 2021 den Bericht «Reformbedarf im Abstammungsrecht» verabschiedet.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2019 P 19.3105

Familien schützen und Gemeinwesen entlasten.

Die Ratifikation des Haager Unterhaltsübereinkommens prüfen (N 21.6.19, Vogler)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, den Beitritt der Schweiz zum Haager Unterhaltsübereinkommen von 2007 sowie zum Haager Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht zu prüfen. Der Bericht soll darstellen, wie das Übereinkommen in der föderalen Schweiz umgesetzt werden kann. Er soll die Vorund Nachteile (insb. Kosten-Nutzen-Bilanz) verschiedener Umsetzungsmodelle aufzeigen. Die Kantone sollen in geeigneter Weise in die Prüfung mit einbezogen werden.

Unterhaltsberechtigte in der Schweiz haben Anspruch auf behördliche Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Alimentenforderungen. Dies, auch wenn der Schuldner im Ausland lebt. Dazu hat die Schweiz verschiedene Übereinkommen ratifiziert. Das 27 / 70

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wichtigste ist das New Yorker Übereinkommen von 1956 über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland.

Das New Yorker Übereinkommen ist mittlerweile veraltet. Es erfasst beispielsweise bevorschusste Unterhaltsforderungen nicht ausdrücklich. Weil viele Unterhaltsforderungen heute bevorschusst werden, bleiben die bevorschussenden Gemeinden oft auf ihren Kosten sitzen, während die unterhaltspflichtige Person im Ausland nichts bezahlt. Zudem gewähren gewisse ausländische Staaten unterhaltsberechtigten Kindern aus der Schweiz keine Alimenteninkassohilfe, weil sie diese von ihrem lokalen Armutsstandard abhängig machen. Personen mit Wohnsitz in der Schweiz überschreiten diesen ausländischen Armutsstandard aber in der Regel, obwohl sie für Schweizer Verhältnisse bedürftig sind.

Das Haager Unterhaltsübereinkommen löst diese Probleme: Auch bevorschusste Unterhaltsforderungen werden erfasst. Zudem wird die Rechtshilfe in der Regel allen Kindern gewährt. Das Übereinkommen erleichtert auch den Anschluss an das Informatiksystem «iSupport». Dieses beschleunigt die Übermittlung der Gesuche und vereinfacht die Bearbeitung von internationalen Fällen. Das Übereinkommen ist inzwischen in fast 40 Staaten umgesetzt, auch in der EU und den USA.

Die Alimenteninkassohilfe erfolgt heute durch Behörden auf Gemeinde- und Kantonsebene, wobei in internationalen Fällen die Zentralbehörde beim Bund Unterstützung leistet. Bei der Vernehmlassung zur Inkassohilfeverordnung haben viele Kantone vorgeschlagen, die internationalen Fälle wegen ihrer Komplexität ganz beim Bund zu konzentrieren. Der Bericht soll deshalb auch die Vor- und Nachteile einer Bundeszentralstelle aufzeigen.

Postulatsbericht vom 18. Juni 2021 «Haager Unterhaltsübereinkommen ­ Umsetzungsmöglichkeiten in der Schweiz».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2019 P 19.4369

Prüfung wirksamerer Massnahmen zum Opferschutz in Hochrisikofällen bei häuslicher Gewalt (N 20.12.19, Arslan)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, Instrumente zu einem wirksameren Opferschutz bei sogenannten Hochrisikofällen von häuslicher Gewalt zu prüfen.

Es gilt zum Beispiel, die Möglichkeit von Echtzeitüberwachung auf ihre Vor- und Nachteile für einen effektiveren Schutz zu analysieren. Ebenso gilt es, sogenannte Notfallknöpfe als einen direkten Weg, dass sich ein Opfer polizeilichen Schutz holen kann, zu prüfen. Dabei sollen die Erfahrungen aller involvierten Akteurinnen und Akteure im Bereich Gewaltschutz mit einbezogen werden: 1.

Welche Instrumente für einen wirksameren Opferschutz bei Hochrisikofällen von häuslicher Gewalt gibt es?

2.

Gibt es gute Beispiele aus anderen Ländern?

3.

Welche Instrumente haben welche Vor- und Nachteile für den Schutz des Opfers?

4.

Wie wirken sich welche Instrumente auf das Opfer selbst aus?

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5.

Welche technischen Grenzen gibt es?

6.

Wo sind die Grenzen in der Umsetzung?

Postulatsbericht vom 3. Dezember 2021 «Prüfung wirksamerer Massnahmen zum Opferschutz in Hochrisikofällen bei häuslicher Gewalt».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Staatssekretariat für Migration 2017 M 16.3478

Evaluation der Bundeszentren für Asylsuchende (N 30.9.16, Pfister Gerhard; S 27.2.17)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Bundesasylzentren regelmässig zu evaluieren. Die erste Evaluation soll dabei zwei Jahre nach Inkrafttreten der Änderung vom 25. September 2015 des Asylgesetzes stattfinden.

Mit Inkrafttreten des revidierten Asylgesetzes per 1. März 2019 (AsylG 142.31) wurden neue Asylverfahren eingeführt, mit denen eine deutliche Beschleunigung und gleichzeitig rechtstaatlich korrekte Abwicklung derselben angestrebt wird. Seither entschied das Staatssekretariat für Migration (SEM) erstinstanzlich über rund 27 000 neue Asylgesuche. Im Auftrag des SEM haben die Arbeitsgemeinschaft Egger, Dreher und Partner AG und die Ecoplan AG die Prozesse im Asylbereich während der ersten zwei Betriebsjahre evaluiert. Das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte analysierte seinerseits die Qualität der Asylentscheide im beschleunigten Verfahren und den Rechtsschutz. Die Resultate dieser externen Evaluation wurden am 23. August 2021 veröffentlicht. Auf Grundlage der Empfehlungen der externen Expertinnen und Experten hat das SEM bereits Massnahmen umgesetzt oder eingeleitet, um Optimierungspotenziale auszuschöpfen.

Des Weiteren wird das Anliegen der Motion durch das Monitoring Asylsystem erfüllt.

Das Monitoring Asylsystem dient Entscheidungsträgern auf allen Stufen in der Politik und Verwaltung als Grundlage für die Steuerung des Asylbereichs. Das Monitoring bietet einerseits einen raschen Überblick über die Entwicklung wichtiger Kenngrössen und stellt andererseits die Grundlagen bereit, um die Wirkung der beschleunigten Asylverfahren einschätzen zu können. Seit der Berichtsperiode 2016 erscheint jährlich ein Monitoring-Bericht. Das Monitoring Asylsystem wurde an der zweiten Asylkonferenz vom 28. März 2014 von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden beschlossen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2018 P 18.3930

Anpassung der Flüchtlingskonvention von 1951 (S 12.12.18, Müller Damian)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Prüfbericht im Bereich Asylrecht zu erstellen, um eine Revision der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951

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in Betracht zu ziehen. Die Konvention ist unserer Zeit anzupassen. Die folgenden Punkte müssen berücksichtigt werden: 1.

Die Fluchtgründe sind dergestalt anzupassen, dass folgende Gründe explizit ausgeschlossen werden: ­ wirtschaftliche Gründe, ­ Dienstverweigerung, ­ Nachfluchtgründe, die selber verursacht wurden mit dem Ziel, Asyl zu erhalten;

2.

Integrations- und Verhaltensforderung im Empfangsstaat und Konsequenzen bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften (z. B. Verlust des Flüchtlingsstatus und Wegweisung);

3.

Verbot der freien Wahl des Asylstaates;

4.

Umgang mit Gefährdern, die in einem Unterzeichnerstaat Asyl beantragen.

Ziel des Berichtes ist es, die internationale Gemeinschaft zu ermuntern, die Flüchtlingskonvention zu revidieren.

Postulatsbericht vom 23. Juni 2021 «Aktualität und Bedeutung der Flüchtlingskonvention von 1951».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Institut für Geistiges Eigentum 2019 P 19.3421

Revision des Urheberrechtsgesetzes. Überprüfung der Wirksamkeit (S 4.6.19, Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur SR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird ersucht, nach der Umsetzung der Revision des Urheberrechtsgesetzes in einem Bericht die Entwicklung in den vom Urheberrecht betroffenen Bereichen aufzuzeigen. In diesem Bericht soll die Wirksamkeit der Revision unter Berücksichtigung der Entwicklung des einschlägigen Rechts auf europäischer Ebene überprüft werden. Schwerpunkt des Berichtes soll die Situation der Verleger und Medienschaffenden sein.

Postulatsbericht vom 17. Dezember 2021 «Revision des Urheberrechtsgesetzes. Überprüfung der Wirksamkeit».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

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2019 P 19.3956

Urheberrechtsvergütung. Rechtslage und Praxis der Suisa (N 10.9.19, Kommission für Rechtsfragen NR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie die Rechtslage im Hinblick auf die Tarifpflicht des Arbeitgebers im Zusammenhang mit Musikkonsum von Angestellten im Gemeinschaftsbüro sowie in einem Dienstwagen (z. B. Smartphone oder Autoradio) ausgestaltet ist. Zu berücksichtigen ist dabei auch die Frage der Rechnungsstellung bei Betrieben mit mehreren Niederlassungen. Der Bundesrat wird beauftragt, eine Analyse der diesbezüglichen Praxis der Suisa als Verwertungsgesellschaft für Musik und der Rechtsprechung der Gerichte vorzunehmen und aufzuzeigen, wo gesetzlicher Handlungsbedarf besteht, um Kleinbetriebe, welche Musik nicht als Teil ihres Geschäftsmodells einsetzen, tariflich zu entlasten.

Postulatsbericht vom 13. Januar 2021 «Urheberrechtsvergütung; Rechtslage und Praxis der Suisa».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Generalsekretariat 2011 P 11.3753

Immobilienverkäufe des VBS (S 27.9.11, Sicherheitspolitische Kommission SR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat ist beauftragt, dem Parlament aufgrund des neuen Standortkonzeptes der Armee bis Mitte 2012 einen Bericht über mögliche Immobilienverkäufe des VBS zu unterbreiten. Dieser Bericht soll namentlich folgende Elemente enthalten: 1.

eine Aufstellung der Liegenschaften des VBS, die nicht mehr benötigt und in den nächsten Jahren verkauft werden können (z. B. Flugplätze wie Dübendorf, Zeughäuser, Materiallager, Truppenunterkünfte usw.);

2.

ein Überblick über den Zeitraum, in welchem die Liegenschaften - auch bei allfälliger Umzonung - veräussert werden können;

3.

der Rahmen des möglichen Verkaufserlöses;

4.

die Massnahmen, welche nötig sind, um die Verkaufserlöse vollumfänglich dem VBS unter Erhöhung des Ausgabenplafonds der Armee für Rüstungsbeschaffungen (z. B. TTE) zur Verfügung zu stellen.

2014 P 13.4015

Nicht mehr benötigte Immobilien des VBS im Sinne der Öffentlichkeit nutzen (N 13.3.14, Finanzkommission NR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wie er freiwerdende Immobilien des VBS öffentlichen und der Öffentlichkeit dienlichen Nutzungen zuführen kann.

Der Bericht soll dabei Antworten auf mindestens folgende Fragen liefern.

1.

Der Bericht soll aufzeigen, wie viele und welche Art von Immobilien der Armee in den nächsten Jahren, insbesondere aufgrund der Weiterentwicklung der Armee, voraussichtlich vom Kern- in den sogenannten Dispositionsbestand überführt werden. Des Weiteren ist darzustellen, welche Immobilien sich für öffentliche Zwecke des Bundes, der Gemeinden und Kantone, welche sich für Wohnzwecke und welche sich für Gewerbezwecke eignen.

2.

Wie können die langfristigen Interessen des Bundes bei den (zumindest derzeit) von der Armee nicht mehr benötigten Immobilien gesichert werden? In welchen Fällen sind die Bundesinteressen besser durch den Verkauf, in welchen besser durch die Abgabe im Baurecht gesichert (Darstellung der Vorund Nachteile)? Welche Strategie verfolgt Armasuisse Immobilien heute und künftig in Bezug auf die Frage «Verkauf oder Abgabe im Baurecht?»

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3.

Der Bericht hat die Gründe für die derzeitige Organisation der Immobilienverwaltung beim Bund mit zwei in unterschiedlichen Departementen angesiedelten Ämtern (BBL im EFD, Armasuisse Immobilien im VBS) aufzuzeigen.

Der Bundesrat hat am 14. April 2021 einen Bericht zur «Ausserbetriebnahme von Immobilien des VBS» verabschiedet, der die Anliegen der beiden Postulate behandelt. Er wurde von den Finanzkommissionen beider Räte und der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerats zur Kenntnis genommen.

Der Bundesrat erachtet die Anliegen der Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2017 M 16.3063

Elektromobilität. Der Bund muss ein Vorbild sein (N 16.3.17, Buttet; S 25.9.17)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, alle Organe des Bundes dazu zu verpflichten, im Rahmen des wirtschaftlich und technisch Möglichen die Elektromobilität zu bevorzugen.

Am 3. Juli 2019 hat der Bundesrat ein Klimapaket für die Bundesverwaltung beschlossen. Als eine der Massnahmen hat er das VBS beauftragt, die Weisungen über die ökologischen Grundsätze der Beschaffung und Nutzung von Verwaltungsfahrzeugen so anzupassen, dass bei der Neuzulassung von Fahrzeugen mit einem Gewicht bis zu 3.5 Tonnen ein Anteil von mindestens 20 Prozent bis Ende 2022 elektrisch betrieben sind.

Das VBS hat die Weisungen revidiert und per 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt. Dabei hat es den Grundsatz festgelegt, dass nur rein elektrisch betriebene Personenwagen zu beschaffen sind. Ausnahmen können vom Generalsekretariat des jeweiligen Departements gewährt werden. Zudem hat armasuisse mittels einer WTO-Ausschreibung das Angebot an elektrisch betriebenen Fahrzeugen deutlich ausgebaut.

Die UREK-N zeigte sich an der Sitzung vom 1. November 2021 zufrieden mit der Umsetzung der Motion. Die UREK-S beurteilte die Motion anlässlich der Sitzung vom 15. November 2021 als erledigt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Nachrichtendienst 2017 P 17.3831

Griffige Instrumentarien gegen Gewaltextremisten (N 15.12.17, Glanzmann)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, welche gesetzlichen Grundlagen, insbesondere im Strafrecht, und Instrumentarien es braucht, um besser gegen Gewaltextremisten vorgehen zu können.

Postulatsbericht vom 13. Januar 2021 «Griffige Instrumentarien gegen Gewaltextremismus».

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Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Verteidigung 2017 P 17.3106

Armee 2.0. Die Schweiz muss das Technologie-Know-how fördern und sichern (N 16.6.17, Dobler)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie die Armee den zunehmenden Kompetenzbedarf im Bereich der neuen Technologien langfristig sicherstellen will. Folgende Aspekte sind besonders zu betrachten: 1.

Die personelle Sicherstellung des stetig zunehmenden technologischen und wissenschaftlichen Kompetenzbedarfs.

2.

Abklärung des Bedarfs an wissenschaftlichen und technologischen Mitarbeitern in der heutigen und zukünftigen Armee. Beispiele sind die zunehmenden Herausforderungen im Cyberbereich oder die technologische Entwicklung.

3.

Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen und Wirtschaft (inklusive Bundesbetriebe, Bsp. Israel).

4.

Die Rolle der AdA: Möglichkeit wissenschaftlicher Durchdiener; längere Einsatzdauer; Anrechenbarkeit von wissenschaftlichen Praktika oder Doktorarbeiten als Diensttage.

5

Neue Kriterien der Diensttauglichkeit für Träger von Spezialwissen (differenzierte Tauglichkeit); neue Beförderungsmechanismen für länger im System zu haltende Wissensträger.

Postulatsbericht vom 11. Dezember 2020 «Armee ­ Sicherstellung der Kompetenzen im Bereich der neuen Technologien».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2019 P 19.3789

Stärkung der Chancen und Rechte der Frauen in der Armee.

Erfahrungen in ausgewählten Staaten (N 27.9.19, Seiler Graf)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird eingeladen abzuklären, wie ausgewählte Staaten die Chancen und Rechte der Frauen in der Armee stärken, vorbildliche Methoden vor dem Hintergrund seiner eigenen Politik zur Gleichstellung von Mann und Frau in Staat und Gesellschaft bewerten und darüber Bericht erstatten.

Der Bundesrat hat die Anliegen des Postulats in seinem Bericht zur Alimentierung von Armee und Zivilschutz aufgenommen. Den ersten Teil des Berichts, der die Entwicklung der Bestände beider Organisationen analysiert und schwergewichtig für den Zivilschutz kurz- und mittelfristige Massnahmen zur Sicherung der Bestände enthält, hat der Bundesrat am 30. Juni 2021 verabschiedet; der zweite Teil des Berichts mit Überlegungen zur längerfristigen Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems folgt Anfang 2022.

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Die Armee hat ihrerseits Abklärungen in den Streitkräften von Österreich, Schweden, Finnland und Estland getätigt. Dabei handelt es sich um eine erste (und zu einem späteren Zeitpunkt ausbaufähige) Auswahl an Staaten, deren Wehrpflichtsysteme mit dem der Schweiz einigermassen vergleichbar sind und die auch bestrebt sind, den Frauenanteil zu erhöhen.

Mit der ebenfalls auf Vergleichen mit dem Ausland basierenden neuen Gender-Strategie und dem Massnahmenplan des VBS erachtet der Bundesrat das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

armasuisse 2019 P 19.3135

Haben wir die Cybersicherheit bei Beschaffungen der Armee im Griff? (N 21.6.19, Dobler)

Eingereichter Text: Der zuverlässige Betrieb der Waffensysteme und Infrastruktur der Schweizer Armee ist entscheidend für die nationale Sicherheit. Die Armee beschafft Waffen- und Infrastruktursysteme bei verschiedenen nationalen und internationalen Lieferanten. Die Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität der cyberphysischen Komponenten der Waffen- und Infrastruktursysteme werden zunehmend zur Achillesferse für die Einsatzbereitschaft und Durchhaltefähigkeit der Schweizer Bodentruppen und Luftstreitkräfte. Insbesondere die Integrität der digitalen Lieferobjekte (nichtdokumentierte Zugänge, implantierte Fehlfunktionen) bereitet Sorge.

Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten über die anwendbaren nationalen und internationalen Standards (z. B. Nist Cyber Security Framework, ISO, Common Criteria, Nist 800-161, EU4, EU5, Fips) zum Vendor Risk Management und zur Produktesicherheit der technischen, insbesondere der vernetzten cyberphysischen Komponenten der Armee. Ein Fokus des Berichtes sollte auf der sicherheitsrelevanten Prüfung bei Beschaffungen liegen. Es gilt abzuklären, ob die aktuellen Vorgaben (inkl. WTO) ausreichen, um den erhöhten Sicherheitsbedürfnissen aufgrund von neuen Cyberbedrohungen gerecht zu werden. In diesem Zusammenhang stellt sich schlussendlich auch die Frage, ob die Schweizer Armee, inklusive ihrer sicherheitspolitischen Partner, unter den gegebenen Umständen (z. B. unbekannte Quellcodes bei Produkten von ausländischen Anbietern) überhaupt in der Lage ist, die Souveränität der Schweiz zu wahren.

Basierend auf den Analysen ist die Einschätzung des Bundesrates gefragt, ob die heutigen Massnahmen genügen, um die Risiken zu erfassen, zu messen und sie auf ein akzeptables Mass zu reduzieren.

Postulatsbericht vom 24. November 2021 «Produktesicherheit und Supply Chain Risk Management in den Bereichen Cybersicherheit und Cyberdefence».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

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Bundesamt für Sport 2019 P 19.4044

Drei bis vier dezentrale Wintersportzentren anstelle eines nationalen Schneesportzentrums (S 4.12.19, Engler)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird eingeladen, in einem Bericht bis spätestens zur Sommersession 2020 aufzuzeigen, wie sich die Realisierung von drei bis maximal vier regionalen Wintersportzentren (Ost/Mitte/West) und, anknüpfend an die Standortevaluation aus dem Jahre 2014 (für ein nationales Schneesportzentrum), mit Hilfe des Bundes erreichen liesse bzw. welche Voraussetzungen am jeweiligen Standort dafür erfüllt sein müssten. Ausserdem müsste der Bericht aufzeigen, was für gesetzliche Grundlagen dafür geschaffen werden müssten, um die Erstellung und den Betrieb solcher Anlagen zur Förderung des Wintersports zusammen mit dem jeweiligen Standortkanton und/oder Privaten durch den Bund zu unterstützen. Im Unterschied zum ursprünglichen Konzept des Bundes wäre nicht der Bund Ersteller und Betreiber einer solchen Anlage, sondern eine lokale Trägerschaft.

Postulatsbericht vom 3. Dezember 2021 «Drei bis vier dezentrale Wintersportzentren anstelle eines nationalen Schneesport-zentrums». Die Finanzierung der regionalen Wintersportzentren soll primär durch eine Kostenbeteiligung der Standortgemeinden und -kantone sichergestellt werden. Der Bund unterstützt, abgestimmt auf die Fördermöglichkeiten der Regionalpolitik, subsidiär und beschränkt sich auf die anrechenbaren Investitionskosten. Keine Beiträge will der Bund an die Betriebskosten der Zentren leisten. Die lokalen Träger- und Betreiberorganisationen müssen aufzeigen, dass einerseits unter Einrechnung der Beiträge der öffentlichen Hand das nötige Investitionskapital bereitgestellt und andererseits der Betrieb langfristig gewährleistet werden kann.

Der Bundesrat hat zudem das VBS beauftragt, die entsprechenden Arbeiten zur Rechtsanpassung anzugehen und dabei sowohl eine enge Koordination mit allfälligen Umsetzungsarbeiten zum Postulat «Zukunftsorientierte Breitensportförderung» der WBK-S sicherzustellen, als auch die weiteren anstehenden Revisionsarbeiten am Sportförderungsgesetz zu berücksichtigen. Ausserdem soll geprüft werden, wie die Durchführung von Schneesporttagen unterstützt werden kann. Der Bundesrat erwartet vom VBS bis Ende Dezember 2023 einen Antrag über das weitere Vorgehen.

Der Bundesrat erachtet das Postulat als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2019 P 19.4366

Dopingkonsum soll strafrechtlich verfolgt werden können (N 20.12.19, Dobler)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über die Vor- und Nachteile einer strafrechtlichen Verfolgung des Eigengebrauchs von Doping sowie der Anwendung von verbotenen Methoden an sich selbst zu erstatten, insbesondere im Hinblick auf die strafrechtlichen Beweissicherungsmöglichkeiten, eine präventive Wirkung sowie auf die Erfassung des möglichen Täterkreises (klassischer Leistungssport, nicht Kraftsport/Bodybuilding usw.) und dessen Sanktionierung (Möglichkeit einer Strafmilderung für den Sportler, sog. Kronzeugenregelung). Unter Berücksich-

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tigung einer rechtsvergleichenden Analyse der anderen europäischen Länder soll geprüft werden, wie die Rechtslage geändert werden könnte, so dass der Eigengebrauch von Doping sowie die Anwendung von verbotenen Methoden an sich selbst strafrechtlich verfolgt werden kann, um auch eine verbrecherische Tätigkeit der Teilnehmer (Hintermänner und Profiteure) aufzudecken, sowie wie sich eine solche strafrechtliche Verfolgung auf das heutige Sportsystem auswirken würde (Konkurrenz paralleler Verfahren, Informationsaustausch usw.).

Postulatsbericht vom 10. Dezember 2021 «Strafbarkeit des Selbstdopings im Sport».

Der Bundesrat hat zudem das VBS beauftragt, eine Änderung des Sportförderungsgesetzes im Hinblick auf die Einführung der Strafbarkeit des Eigenkonsums von Doping zu prüfen und dem Bundesrat bis spätestens Ende Dezember 2023 ­ unter Berücksichtigung der weiteren anstehenden Revisionsarbeiten am Sportförderungsgesetz ­ einen Antrag über das weitere Vorgehen zu unterbreiten.

Der Bundesrat erachtet das Postulat als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

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Eidgenössisches Finanzdepartement

Generalsekretariat 2019 P 19.3136

Haben wir die Hard- und Softwarekomponenten bei unseren kritischen Infrastrukturen im Griff? (N 21.6.19, Dobler)

Eingereichter Text: Der zuverlässige Betrieb der kritischen Infrastrukturen der Schweiz ist entscheidend für die landesweite Versorgung und Sicherheit. Die Betreiber der kritischen Infrastrukturen beschaffen ICT-Systeme und -Komponenten bei verschiedenen nationalen und internationalen Lieferanten. Somit stammen unsere digitalen Infrastrukturen und deren Subkomponenten von einer Vielzahl Lieferanten mit unterschiedlicher Herkunft.

Die daraus resultierende Komplexität führt zu Cyberrisiken, welche die Verfügbarkeit, die Vertraulichkeit und die Integrität der landeskritischen Infrastrukturen und die Versorgungssicherheit der Schweiz gefährden. Insbesondere die Integrität digitaler Lieferobjekte (nicht dokumentierte Zugänge, implantierte Fehlfunktionen) bereitet Sorge.

Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten über die anwendbaren nationalen und internationalen Standards (z. B. Nist Cyber Security Framework, ISO, Common Criteria, Nist 800-161, EU4, EU5, Fips) zum Vendor Risk Management und zur Produktesicherheit von technischen, insbesondere vernetzten Systemen. Der Bericht soll weiter die Gültigkeit sowie die aktuelle Durchsetzung der Standards und deren Einhaltung für sämtliche Bereiche der landeskritischen Infrastruktur und deren notwendige Betriebsmittel der Schweiz darlegen.

Basierend hierauf ist die Einschätzung des Bundesrates gefragt, ob die heutigen Massnahmen genügen, um die Risiken zu erfassen, zu messen und sie auf ein akzeptables Mass zu reduzieren.

Postulatsbericht vom 24. November 2021 «Produktesicherheit und Supply Chain Risk Management in den Bereichen Cybersicherheit und Cyberdefence».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2019 P 19.3199

Verbesserung der Sicherheit von mit dem Internet verbundenen Produkten (N 21.6.19, Reynard)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht darüber vorzulegen, wie die Sicherheit von auf dem Markt erhältlichen Produkten, die mit dem Internet verbunden sind, im Hinblick auf den Datenschutz verbessert werden kann.

Postulatsbericht vom 29. April 2020 «Sicherheitsstandards für Internet-of-Things-Geräte (IoT)».

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Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Staatssekretariat für internationale Finanzfragen 2018 P 17.3744

Mifid II und Zugang zum Finanzmarkt. Szenarien und Massnahmen zur Erleichterung grenzüberschreitender Finanzdienstleistungen für italienische und französische Privatkundschaft (N 28.2.18, Merlini)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht auszuarbeiten, in dem er Szenarien für den Tessiner und den Genfer Finanzsektor und deren Zutritt zum italienischen beziehungsweise französischen Markt sowie Massnahmen darstellt, die grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen schweizerischer Finanzintermediäre für ihre Privatkundschaft erleichtern sollen. Dies ist vor dem Hintergrund darzustellen, dass Italien und Frankreich die Richtlinie 2014/65/EU (Mifid II) restriktiv auslegen und beschlossen haben, dass grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen nur Privatkundinnen und -kunden anbieten darf, wer eine Filiale oder eine Zweigniederlassung auf ihrem Gebiet hat.

Postulatsbericht vom 27. Oktober 2021 «MiFID-II und Zugang zum Finanzmarkt: Szenarien und Massnahmen zur Erleichterung grenzüberschreitender Finanzdienstleistungen für italienische und französische Privatkundschaft».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2019 P 19.3634

Bericht zur Umsetzung der Vorlage 18.082 (S 18.9.19, Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, bis Ende 2021 einen Statusbericht zur Umsetzung der Vorlage 18.082 Umsetzung der Empfehlungen des Globalen Forums über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke vorzulegen. Gegebenenfalls legt der Bundesrat Änderungsvorschläge vor.

Postulatsbericht vom 3. Dezember 2021 «Umsetzung des Bundesgesetzes zur Umsetzung der Empfehlungen des Globalen Forums über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2021 P 21.3242

Roadmap von 2015 zwischen der Schweiz und Italien. Nachdem jetzt das neue Abkommen über die Grenzgängerbesteuerung unterzeichnet ist, muss der Stand der Umsetzung der Roadmap insgesamt analysiert und beurteilt werden (N 18.6.21, Romano)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, in dem geprüft und überblicksartig dargestellt wird, wie weit jedes einzelne der steuer- und 39 / 70

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finanzpolitischen Dossiers fortgeschritten ist, die Teil der im Februar 2015 von der italienischen und der schweizerischen Regierung vereinbarten Roadmap sind. Ziel ist es, dass der Bundesrat eine Konkretisierung der klaren politischen Verpflichtung anstrebt, die die Parteien unterzeichnet haben, und damit eine Konkretisierung aller in der Roadmap enthaltenen Dossiers.

Postulatsbericht vom 27. Oktober 2021 «Roadmap in Finanz- und Steuerfragen vom 23. Februar 2015 zwischen der Schweiz und Italien. Analyse der Umsetzung».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Eidgenössische Finanzverwaltung 2018 M 18.3303

Gebühren auf Bundesebene. Einhaltung des Äquivalenz- und Kostendeckungsprinzips (N 15.6.18, Gmür Alois; S 3.12.18)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, raschestmöglich notwendige Anpassungen der allgemeinen Gebührenverordnung (AllgGebV; SR 172.041.1) vorzunehmen, damit bei der Festsetzung oder Erhöhung von Gebühren auf Bundesebene das Kostendeckungsprinzip und das Äquivalenzprinzip hinreichend Beachtung finden und der Preisüberwacher bei Gebührenfestlegungen auf Bundesebene regelmässig und rechtzeitig angehört wird.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. November 2021 die entsprechende Änderung der Allgemeinen Gebührenverordnung (AllgGebV, SR 172.041.1; AS 2021 771) gutheissen. Die angepasste Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2019 P 17.3884

Generationenbilanzierung aktualisieren (N 20.3.19, Bertschy)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Generationenbilanzierung zu aktualisieren und aufzuzeigen, wie hoch die finanziellen Belastungen der laufenden und geplanten staatlichen Aufgaben, Verpflichtungen und Sozialwerke für aktuelle und kommende Generationen geschätzt werden und wie sich das Verhältnis von finanzieller Belastung und Leistungsbezügen zwischen den verschiedenen Geburtskohorten unterscheidet. Er prüft dabei auch, inwiefern die Bilanzierung auf weitere Bereiche zu erweitern ist.

Postulatsbericht vom 10. Dezember 2021 «Generationenbilanz».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

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2019 P 18.4274

Eignerstrategie des Bundesrates für die verselbstständigten Einheiten des Bundes (S 6.3.19, Abate)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, in dem die Kriterien dargestellt werden, die seiner Eignerstrategie für die verselbstständigten Einheiten zugrunde liegen. Ebenfalls sollen die Erfahrungen mit dieser Strategie dargestellt und Bilanz gezogen werden über die Arbeiten, die in den letzten Jahren im Bereich der Corporate Governance vorgenommen wurden. Dabei ist besonders auf die Schwierigkeiten einzugehen, denen die einzelnen verselbstständigten Einheiten zu begegnen hatten.

Postulatsbericht vom 26. Mai 2021 «Eignerstrategie des Bundesrates für die verselbstständigten Einheiten des Bundes».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2019 P 19.4077

IV-Schuldentilgung durch Negativzinsen. Marktgerechte Finanzinstrumente in der Vermögensverwaltung der Sozialversicherungen (N 20.12.19, de Courten)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, mit welchen Instrumenten das aktuelle Negativzinsumfeld zugunsten unserer Sozialversicherungen, insbesondere AHV und IV, genutzt werden kann.

Ein konkreter Ansatz wäre die Aufnahme einer Anleihe über 10 Jahre durch die IV von 10 Milliarden Franken am Finanzmarkt mit einem Zinssatz von minus 1 Prozent.

Die Anleihe dient verpflichtend dazu, die IV-Schuld bei der AHV zurückzubezahlen, womit die erste Säule der Altersvorsorge stabilisiert werden kann.

Zu prüfen wäre in diesem Zusammenhang eine Bundesbürgschaft zwecks erstklassigen Finanzmarkt-Ratings der IV-Anleihe. Die IV wäre verpflichtet, aus den Negativzinserträgen die aufgenommenen Schulden zu amortisieren.Wenn nach 10 Jahren Laufzeit immer noch ein Negativzinsumfeld besteht, kann die Anleihe erneuert werden.Der Prüfauftrag an den Bundesrat beinhaltet die Klärung, ob die heute bestehenden gesetzlichen Grundlagen dazu ausreichen.

Postulatsbericht vom 10. Dezember 2021 «IV-Schuldentilgung durch Negativzinsen.

Marktgerechte Finanzinstrumente in der Vermögensverwaltung der Sozialversicherungen».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

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2021 M 21.3600

Verlängerung des Härtefallprogramms (N 7.6.21, Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR; S 9.6.21)

2021 M 21.3609

Verlängerung des Härtefallprogramms (N 7.6.21, Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR; S 9.6.21)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen die notwendigen Anpassungen im Covid-19-Gesetz und in der Härtefallverordnung vorzunehmen, um die Härtefallregelung bis Ende Dezember 2021 zu verlängern.

2021 M 21.3601

Zulassen von höheren Härtefallbeiträgen in begründeten Ausnahmefällen (N 7.6.21, Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR; S 9.6.21 )

2021 M 21.3610

Zulassen von höheren Härtefallbeiträgen in begründeten Ausnahmefällen (N 7.6.21, Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR; S 9.6.21)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die COVID-19 Härtefallverordnung dahingehend zu ändern, dass in begründeten Ausnahmefällen und basierend auf einer Einzelfallprüfung die in Art. 8c festgelegte Höchstgrenze für nicht rückzahlbare Beiträge für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 5 Mio. Franken verhältnismässig überschritten werden kann. Ein höherer Beitrag ist insbesondere dann gerechtfertigt, wenn bestehende Unternehmensstrukturen nachweislich eine direkte Ungleichbehandlung zur Folge haben oder die angeordneten Massnahmen des Bundesrates in der Pandemiebekämpfung wie zum Beispiel die Home-Office Pflicht oder der Fernunterricht an Hochschulen zu einem existenzbedrohenden Umsatzeinbruch führten.

Zur Erfüllung der Motionen hat der Bundesrat am 18. Juni 2021 und am 24. November 2021 die Härtefallverordnung (SR 951.262; AS 2021 356, 762) angepasst. Erstens wurde die Obergrenze der A-Fonds-perdu-Beiträge zur Unterstützung von kleinen Unternehmen mit hohen Umsatzeinbussen erhöht. Zweitens hat der Bundesrat den Kantonen insgesamt 500 Millionen Franken aus der Bundesratsreserve zugeteilt, um besonders betroffene Unternehmen zusätzlich zu unterstützen. Beim Einsatz dieser Zusatzbeiträge des Bundes dürfen die Kantone von einzelnen Bestimmungen der Härtefallverordnung abweichen, bzw. diese überschreiten. Grösseren Spielraum haben sie insbesondere bei der Festlegung von Obergrenzen und der Bemessung der Hilfen. Mit dem Zusatzbeitrag können die Kantone den spezifischen Betroffenheiten der bei ihnen angesiedelten Unternehmen Rechnung tragen. Entsprechend lässt die geltende Härtefallverordnung eine Weiterführung der Härtefallprogramme auch im zweiten Halbjahr 2021 und die Ausrichtung von höheren Beiträgen an schweizweit tätige Unternehmen mit Betriebsstätten in unterschiedlichen Kantonen zu.

Der Bundesrat erachtet die Anliegen der Motionen als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

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Eidgenössische Personalamt 2019 M 16.3696

Ablieferungspflicht von Bundesangestellten. Entschädigungen, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis beim Bund stehen, müssen vollumfänglich an die Bundeskasse gehen (N 28.2.18, Keller Peter; S 17.9.18; N 13.3.19; Text mit Änderungen angenommen)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Bundespersonalverordnung (Art. 92) so abzuändern bzw. zu ergänzen, dass Bundesangestellte einen angemessenen Teil der Entschädigungen für Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis beim Bund stehen, an die Bundeskasse abführen müssen.

Der Bundesrat hat Artikel 60 Absatz 2 der Verordnung des EFD zur Bundespersonalverordnung (VBPV, SR 172.220.111.31; AS 2019 3811) im Rahmen der Revision des Bundespersonalrechts am 13. November 2019 angepasst. Die Änderung ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Eidgenössische Steuerverwaltung 2018 M 17.3261

Wettbewerbsfähige steuerliche Behandlung von Start-ups inklusive von deren Mitarbeiterbeteiligungen (N 14.6.17, Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR; S 24.9.18)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, für die steuerliche Behandlung von Start-ups inklusive von deren Mitarbeiterbeteiligungen eine attraktive und international wettbewerbsfähige Lösung auszuarbeiten. Diese Lösung nimmt die Stossrichtung der parlamentarischen Initiative Badran Jacqueline (16.424), «Privilegierte Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen an Start-ups», auf.

Am 1. Januar 2021 sind die geänderten Kreisschreiben Nr. 37 «Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen» der Eidgenössischen Steuerverwaltung und Nr. 28 «Wegleitung zur Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert für die Vermögenssteuer» der Schweizerischen Steuerkonferenz in Kraft getreten. Dadurch ist es in Zukunft insbesondere möglich, bei der Veräusserung von Mitarbeiteraktien nach fünf Jahren Haltedauer einen steuerfreien Kapitalgewinn zu realisieren.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2018 M 17.3631

Fabi. Übermässige administrative Belastung bei Geschäftsfahrzeuginhabern (S 12.12.17, Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen-SR; N 29.05.18)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen gesetzlichen Änderungen vorzuschlagen, damit auf Verwaltungsstufe ein Einkommensanteil für die 43 / 70

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Nutzung des Geschäftsfahrzeugs für den Arbeitsweg mitabgegolten ist und der Fahrkostenabzug für diese Steuerpflichtigen ausgeschlossen wird. Mit der Nutzung des Geschäftsfahrzeuges, dessen Privatnutzung pauschal abgegolten wird, ist auch für den Arbeitsweg kein geldwerter Vorteil verbunden, und demzufolge ist auch ein Gewinnungskostenabzug für den Arbeitsweg ausgeschlossen. Die Pauschale von derzeit 9,6 Prozent des Fahrzeugkaufpreises kann dazu massvoll erhöht werden.

Die Änderung vom 15. März 2021 der Berufskostenverordnung (SR 642.118.1; AS 2021 165) regelt für die direkte Bundessteuer neu, dass die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs (inkl. Arbeitswegkosten) pro Monat mit 0,9 Prozent des Fahrzeugkaufpreises versteuert werden kann. Bei Anwendung dieser Pauschale ist ein Gewinnungskostenabzug für den Arbeitsweg ausgeschlossen. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2019 M 16.3055

Harmonisieren der Zinsen bei Bundessteuererlassen (N 31.5.17, Jauslin; S 10.9.18; N 12.3.19; Text mit Änderungen angenommen)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Zinsen in den Bundessteuererlassen dahingehend zu harmonisieren, dass ein allgemeingültiger Verzugs- und Vergütungszins festgelegt wird. Dabei ist dieser Referenzzinssatz fest an die Marktentwicklung anzubinden.

Mit der Verordnung des EFD über die Verzugs- und die Vergütungszinssätze auf Abgaben und Steuern (Zinssatzverordnung EFD, SR 631.014) werden die entsprechenden Zinssätze einheitlich geregelt. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2019 P 19.3951

Bremsen lösen bei nachhaltigen Finanzprodukten (S 25.9.19, Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie SR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat soll prüfen und darüber Bericht erstatten, wie nachhaltige Finanzprodukte (beispielsweise Bonds, Equities usw.) sowohl in der Emission wie auch im Handel steuerlich entlastet werden können. Dazu prüft er eine Abschaffung der Stempelabgaben auf nachhaltige Produkte. Zudem sorgt er mit der bereits geplanten Reform der Verrechnungssteuer für attraktive Rahmenbedingungen für den Kapitalmarkt.

Postulatsbericht vom 3. November 2021 «Bremsen lösen bei nachhaltigen Finanzprodukten».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

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Eidgenössische Zollverwaltung 2014 M 14.3035

Nächtliche Schliessung kleiner Grenzübergänge zwischen der Schweiz und Italien (N 20.6.14, Pantani; S 8.12.14)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, in Zusammenarbeit mit den italienischen Behörden die nächtliche Schliessung der kleinen Grenzübergänge zwischen der Schweiz und Italien zu erwirken, um so eine bessere Überwachung und einen besseren Schutz des Landesgebiets durch Polizei und Grenzwacht zu ermöglichen.

Der Kanton Tessin verfügt über 16 Grenzübergänge, die als «klein» im Sinne der Motion qualifiziert werden können. Unter verkehrstechnischen Gesichtspunkten sieht die Eidg. Zollverwaltung (EZV) bei neun davon die Möglichkeit einer nächtlichen Schliessung als gegeben. Die EZV hat in Zusammenarbeit mit dem Kanton Tessin im Jahr 2017 einen Pilotversuch an drei Grenzübergängen durchgeführt. Der Versuch erbrachte keine Hinweise, dass eine flächendeckende Schliessung von kleineren Grenzübergängen eine merkliche Auswirkung auf die Kriminalitätsrate im Kanton Tessin hätte. Gespräche mit Italien haben zudem gezeigt, dass eine durchgehende nächtliche Schliessung der Grenze negative Auswirkungen auf die gute Zusammenarbeit im Bereich der Migration haben könnte. Der Bundesrat hat deshalb am 15. Juni 2018 beschlossen, kleinere Grenzübergänge mit Barrieren auszurüsten und diese nur im Bedarfsfall zu schliessen. Ausserdem wird Fahrzeuglenkerinnen und -lenkern neu signalisiert, dass sie von Kameras überwacht werden, wenn sie die Grenze passieren.

Damit soll dem Eindruck in der Bevölkerung entgegengewirkt werden, die Grenze sei unbewacht. Alle neun in Frage kommenden Grenzübergänge wurden in der Folge mit Barrieren ausgerüstet. Es sind dies Indemini, Cassinone, Ponte Cremenaga, Arzo, Ligornetto, San Pietro di Stabio, Novazzano-Marcetto, Ponte Faloppia und Pedrinate.

Aufgrund der Ausrüstung mit Barrieren konnten die Grenzübergänge während der Grenzschliessung im Zusammenhang mit COVID-19 im Frühjahr 2020 rasch geschlossen werden, um den Verkehr auf die grösseren Grenzübergänge zu kanalisieren.

Im Jahr 2021 gab es an keinem der neun Grenzübergänge Anlass für eine Schliessung der Barrieren. Auch die Kriminalstatistik des Kantons Tessin zeigt einen positiven Verlauf. Im Rahmen der Weiterentwicklung der EZV wird zudem ein neues Berufsbild geschaffen. Die «Fachspezialisten/-innen Zoll und Grenzsicherheit» erhalten eine Basisausbildung in den drei Kontrollbereichen Waren, Personen
und Transportmittel.

Dies wird es der EZV erlauben, ihr Personal künftig flexibler einzusetzen, und zwar genau da, wo Bedarf besteht.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2018 P 17.3225

Den Fleischschmuggel wirkungsvoll eindämmen (N 6.3.18, Dettling)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die wirkungsvolle Eindämmung des illegalen Schmuggels von Fleisch und damit verbunden die Durchsetzung der geltenden Gesetze zu prüfen:

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1.

ob bzw. inwieweit die Eidgenössische Zollverwaltung in Zukunft eine detaillierte, allenfalls auch öffentlich zugängliche Statistik zum Fleischschmuggel führen kann;

2.

wie stark die personellen Kapazitäten beim Grenzwachtkorps innert drei Jahren zu erhöhen sind, damit die zur effektiven Bekämpfung von Fleischschmuggel notwendigen Grenzkontrollen auch wirklich durchgeführt werden können;

3.

ob bzw. inwieweit sich die Voraussetzungen schaffen lassen, um im Falle von nachweislich gewerbsmässigem Fleischschmuggel verschärfte Strafen sowohl monetärer wie auch nichtmonetärer Art mit klar abschreckender Wirkung aussprechen zu können.

Postulatsbericht vom 20. Januar 2021 «Den Fleischschmuggel wirkungsvoll eindämmen».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2018 P 18.3386

Kann der Personalbestand im Grenzwachtkorps aufgrund der Personalreduktion im Zusammenhang mit DaziT bis 2026 aufgestockt werden? (N 27.9.18, Sicherheitspolitische Kommission NR)

Eingereichter Text: Die EZV (Eidgenössische Zollverwaltung) wird mit dem gesamtheitlichen Transformationsprogramm DaziT bis ins Jahr 2026 konsequent ins digitale Zeitalter überführt. Es soll dargelegt werden, pro Jahr bis 2026, mit welcher Personalreduktion bei der EZV aufgrund dieser Transformation und der damit verbundenen Effizienzsteigerung gerechnet werden kann. Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, einen Vorschlag zu machen, wie diese Personalreduktion oder Teile davon ins GWK (Grenzwachtkorps) überführt werden können und dem Parlament bis im Frühjahr 2019 Bericht zu erstatten. Die Personalreduktion im Zusammenhang mit DaziT soll dem Personalaufbau pro Jahr im GWK gegenübergestellt werden.

Postulatsbericht vom 17. September 2021 «Kann der Personalbestand im Grenzwachtkorps aufgrund der Personalreduktion im Zusammenhang mit DaziT bis 2026 aufgestockt werden?».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2019 P 17.4177

Entwicklungen im internationalen Eisenbahnverkehr und Grenzkontrollen des Grenzwachtkorps. Wir müssen auf Änderungen gefasst sein (N 12.6.19, Romano)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu verfassen, der die Auswirkungen der geplanten Änderungen im internationalen Eisenbahnverkehr auf die Kontrolltätigkeit des Grenzwachtkorps an den Landesgrenzen analysiert. Mit den neuen Verbindungen wird die Zahl der Halte an den Grenzbahnhöfen und damit die Möglichkeit der heutigen Art der Kontrollen verringert. Um die Anwendung des Zollgesetzes und auch die Kontrolle der Migrationsströme sicherzustellen, ist es 46 / 70

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grundlegend, dass mit den neuen Verbindungen auch beim Grenzwachtkorps die erforderlichen handlungsstrategischen und logistischen Anpassungen vorgenommen werden.

Postulatsbericht vom 30. Juni 2021 «Entwicklungen im internationalen Eisenbahnverkehr und Grenzkontrollen des Grenzwachtkorps. Wir müssen auf Änderungen gefasst sein».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

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Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Staatssekretariat für Wirtschaft 2017 P 15.3387

Für einen funktionierenden Wettbewerb.

Gegen wettbewerbsverzerrende staatliche Beihilfen (N 16.3.17, FDP-Liberale Fraktion)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Bericht zu unterbreiten, der Formen und Umfang wettbewerbsverzerrender staatlicher Beihilfen an staatliche und private Unternehmen auf allen Staatsebenen aufzeigt. Sodann soll der Bericht aufzeigen, wie der wettbewerbsverzerrende Einfluss staatlicher Beihilfen auf den freien Wettbewerb verhindert werden kann.

Postulatsbericht vom 24. November 2021 «Staatlicher Fussabdruck».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2019 P 17.3126

Das Dumping im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern bekämpfen.

Vorzeigeschülerin Schweiz? (N 21.3.19, Buttet [Roduit])

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, in dem verglichen wird, wie die EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der Umsetzung der EURichtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern gegen Sozial- und Lohndumping vorgehen und welche flankierenden Massnahmen die Schweiz im Rahmen des Personenfreizügigkeitsabkommens getroffen hat.

Die Diskrepanzen zwischen den Vorgaben der EU-Richtlinien und den tatsächlich von den Mitgliedstaaten getroffenen Massnahmen müssen Gegenstand einer separaten Analyse sein.

Postulatsbericht vom 24. Februar 2021 «Das Dumping im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern bekämpfen. Vorzeigeschülerin Schweiz».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2019 P 17.3137

Bericht über die Marktzutrittsbedingungen in der Schweiz und ihren Nachbarländern unter dem Aspekt der Gegenseitigkeit (N 21.3.19, Chiesa)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, in dem er die gesetzlichen, bürokratischen, finanziellen, administrativen und verfahrensmässigen Bedingungen für den Marktzutritt in den Nachbarländern darstellt. Dabei soll 48 / 70

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er insbesondere untersuchen, ob und wie die bilateralen Abkommen eingehalten werden und ob Gegenseitigkeit sowohl in Bezug auf die Teilnahme an internationalen Ausschreibungen als auch in Bezug auf die Meldung kurzfristiger Erwerbstätigkeiten gewährleistet ist.

Postulatsbericht vom 23. Juni 2021 «Marktzutrittsbedingungen in der Schweiz und ihren Nachbarländern unter dem Aspekt der Gegenseitigkeit».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2019 M 17.4211

Konsumentenfreundlichere Preisbekanntgabeverordnung (S 6.6.18, Lombardi; N 18.9.19; Text mit Änderungen angenommen)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Preisbekanntgabeverordnung (PBV; SR 942.211) wie folgt zu ändern: 1.

Die Pflichtangaben in der Werbung zur Preisbekanntgabe und Spezifizierung im Sinne von Artikel 13, Artikel 13a und Artikel 14 der PBV müssen nicht mehr einzeln auf jedem Werbemittel selber kommuniziert werden; im Sinne einer modernen digitalen Gesellschaft genügen auch Referenzen auf digitale Quellen, auf denen die entsprechenden Informationen bereitgestellt werden.

2.

Die Vorschriften über die irreführende Preisbekanntgabe (Art. 16 bis Art. 18 PBV) sind im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten, der Werbetreibenden und der Vollzugsbehörden zu vereinfachen.

Der Bundesrat hat am 19. Mai 2021 eine Änderung der Preisbekanntgabeverordnung (SR 942.211; AS 2021 340) beschlossen. Neu kann im Werbemittel eine Referenz auf eine digitale Quelle bekanntgegeben werden. Die Konsumentinnen und Konsumenten können die Pflichtangaben dann in der digitalen Quelle in Erfahrung bringen. Damit wird ein Entscheid des Parlaments umgesetzt. Die Verordnungsänderung ist am 1. Juli 2021 in Kraft getreten.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2019 P 18.4405

Jungen Leuten bei der Übernahme eines touristischen Beherbergungs- oder Restaurationsbetriebs helfen (N 22.3.19, Roduit)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu prüfen, die die Übernahme von Beherbergungs- und Restaurationsbetrieben ermöglichen, sofern bestimmte Kriterien (private Initiative, Übernahme eines Familienbetriebs, Aufrechterhaltung der touristischen Aktivität) erfüllt sind. In diesem Sinne könnte die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) der Person, die einen Betrieb übernimmt und die durch das Organ der SGH bestätigt wird, einen Teil der Förderbeiträge in Form eines nichtrückzahlbaren Beitrags auszahlen. Das Eigenkapital dieser Person würde dadurch aufgestockt, und ihre privaten Mittel würden derart vermehrt werden,

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dass der Kauf des Betriebs möglich würde. Ausserdem sollte die SGH befugt sein, touristisch genutzte Restaurationsbetriebe finanziell zu unterstützen.

Bericht des Bundesrates vom 10. November 2021 «Tourismusstrategie des Bundes».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulates als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2019 P 19.3701

Bessere Verfahren beim Zugang zu den geschlossenen Märkten des Bundes (S 11.9.19, Caroni)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament bis Ende 2021 Bericht darüber zu erstatten, wie der Zugang zu den geschlossenen Märkten des Bundes verbessert werden kann.

Postulatsbericht vom 10. Dezember 2021 «Bessere Verfahren beim Zugang zu den geschlossenen Märkten des Bundes». Der Bericht folgt auf den am 7. Juni 2019 veröffentlichten Bericht des Bundesrates «Zugang zu geschlossenen Märkten des Bundes». Der neue Bericht untersucht die 16 im Bericht von 2019 erwähnten Märkte, um zu beurteilen, ob bei deren Zugangsverfahren Verbesserungsmöglichkeiten bestehen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2019 P 19.3748

Arbeit auf Abruf regeln (S 20.06.19, Cramer)

Eingereichter Text: Arbeit auf Abruf ist immer verbreiteter. Damit ist eine Reihe von Problemen verbunden. Es ist angezeigt, genauer zu prüfen, ob die geltende Gesetzgebung angesichts dieser neuen Realität noch genügt. Im Hinblick auf eine bessere Regelung der Arbeit auf Abruf wird der Bundesrat aufgefordert, insbesondere die folgenden Möglichkeiten zu prüfen: 1.

Eine Ergänzung von Artikel 319 des Obligationenrechts mit einem Absatz 3 mit folgendem Wortlaut: «Der Arbeitsvertrag bestimmt zwingend mindestens die durchschnittliche Arbeitszeit.»

2.

Eine Bestimmung, wonach für die Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung einzig verlangt wird, dass Beiträge für einen monatlichen Bruttolohn von mindestens 500 Schweizerfranken bezahlt wurden; so erhielten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Abruf, die in den letzten zwei Jahren während 12 Monaten einen Bruttomindestlohn von 500 Schweizerfranken pro Monat verdient haben, Anrecht auf Taggelder.

Postulatsbericht vom 17. November 2021 «Arbeit auf Abruf regeln».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

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2020 P 20.3932

Bericht über die Umsetzung der seit 2016 bestehenden Umwelt- und Sozialstandards in der Weltbankgruppe (N 16.12.20, Aussenpolitische Kommission NR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Auswertungsbericht zu verfassen über die Umsetzungserfahrungen mit den Umwelt- und Sozialstandards der Weltbankgruppe aus dem Jahre 2016. Insbesondere soll aufgezeigt werden, inwieweit die Standards die politischen Leitlinien der Schweiz erfüllen, inwieweit die Schweiz im Exekutivrat Einfluss nehmen konnte und wo zukünftig weiterhin Verbesserungsbedarf zur Durchsetzung von Sozial- und Umweltstandrads sowie zur Korruptionsbekämpfung in den Programmen der WBG besteht.

Postulatsbericht vom 20. Oktober 2021 «Die Umsetzung der seit 2016 bestehenden Umwelt und Sozialstandards der Weltbankgruppe».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation 2019 P 19.3593

Digitalisierung naturwissenschaftlicher Sammlungen zugunsten der Schweizer Forschung (S 19.12.19, Germann)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Aufnahme der Digitalisierung naturwissenschaftlicher Sammlungen in die BFI-Botschaft 2021­2024 zu prüfen. Gemäss Schweizer Roadmap für Forschungsinfrastrukturen 2019 ist dazu ein Betrag von 14 Millionen Franken vorzusehen.

Mit dem Bundesbeschluss vom 16. September 2020 über die Kredite für Institutionen der Forschungsförderung in den Jahren 2021­2024 (BBl 2020 8573) haben die eidgenössischen Räte einen Beitrag von höchstens 12,4 Millionen Franken als Anstossfinanzierung für die Digitalisierung naturwissenschaftlicher Sammlungen zugunsten der Schweizer Forschung bewilligt. In einem Zusatzprotokoll vom 20. Mai 2021 zur Leistungsvereinbarung 2021­2024 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Akademien der Wissenschaften Schweiz (www.sbfi.admin.ch > Forschung und Innovation > Förderinstrumente > Institutionen) wurden die Aufgaben der Akademie der Naturwissenschaften Schweiz SCNAT bei der Digitalisierung und Zugänglichmachung von naturwissenschaftlichen Sammlungen für die Forschung festgehalten. Im Zentrum der Arbeiten in der Periode 2021­2024 stehen die Identifizierung der für die Forschung relevanten naturwissenschaftlichen Sammlungen an Museen, Hochschulen und botanischen Gärten, deren Priorisierung im Hinblick auf die Aufarbeitung und Zugänglichmachung sowie der Aufbau der dezentralen standardisierten und interoperablen Forschungsinfrastrukturen und deren Vernetzung.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

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2021 P 21.3103

Mehr Fairness bei der Lehrstellenausschreibung und Lehrstellenvergabe (S 03.06.21, Jositsch)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird gemäss Artikel 123 ParIG beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, welche Auswirkungen der Zeitpunkt der Ausschreibung und der Vergabe von Lehrstellen auf Jugendliche und ihre berufliche Zukunft hat.

Dabei sollen auch nötige Massnahmen für die verschiedenen Akteure der Berufsbildung aufgezeigt werden.

Am 10. November 2021 hat die Tripartite Berufsbildungskonferenz das Commitment «Grundsätze zu Berufswahlprozess und Lehrstellenbesetzung» veröffentlicht.

Offene Lehrstellen sollen frühestens im August des Jahres vor Lehrbeginn zur Bewerbung ausgeschrieben und Lehrverträge frühestens ein Jahr vor Lehrbeginn abgeschlossen werden. Zudem sollen die kantonalen Berufsbildungsämter die Lehrverträge frühestens im September des Jahres vor Lehrbeginn genehmigen. Auf diese Grundsätze zur Berufswahl und Rekrutierung von Lernenden haben sich die Verbundpartner der Berufsbildung ­ Kantone, Organisationen der Arbeitswelt und Bund ­ geeinigt. Alle Akteure der Berufsbildung sind aufgerufen, im Interesse einer sorgfältigen und zeitlich gut abgestimmten Berufswahl und Rekrutierung, dieses Commitment mitzutragen. Die gemeinsamen Grundsätze zum Berufswahl- und Rekrutierungsprozess von künftigen Lernenden ermöglichen eine sorgfältige, zeitlich gut abgestimmte Berufswahl im Interesse aller Beteiligten. Das Commitment definiert Grundsätze zum zeitlichen Ablauf des Berufswahlprozesses bis zur Genehmigung des Lehrvertrages.

Das Commitment fördert ein gemeinsames Verständnis des Berufswahlprozesses mit seinen verschiedenen Phasen innerhalb des bestehenden Rahmens von Schullehrplänen, Arbeitsrecht und Berufsberatung. Die solidarische Beachtung des Berufswahlfahrplans ist im Interesse der Jugendlichen, Betriebe und Kantone. Sie wirkt dem Wettlauf um frühe Vertragsabschlüsse und damit der Gefahr von Lehrvertragsauflösungen entgegen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Bundesamt für Landwirtschaft 2019 M 19.3415

Verankerung der Aufgaben des Schweizer Nationalgestüts in der Verordnung (S 17.6.19, Kommission für Wirtschaft und Abgabe SR; N 18.9.19)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Aufgaben des Schweizer Nationalgestüts gemäss der von Nationalrat Olivier Feller eingereichten parlamentarischen Initiative 17.461 im Rahmen der Agrarpolitik ab 2022 (AP 22 plus) aufzunehmen und auf Stufe einer Bundesratsverordnung zu konkretisieren.

Die Motion wurde im Rahmen des landwirtschaftlichen Verordnungspakets 2021 umgesetzt. Der Bundesrat hat am 3. November 2021 über die Änderung der Tierzuchtverordnung (SR 916.310; AS 2021 697) entschieden. Sie wird auf den 1. Januar 2022 52 / 70

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mit einem neuen Artikel 25a ergänzt, in dem die Aufgaben des Gestüts aufgeführt werden.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2019 P 19.3855

Zehn Jahre nach der Unterzeichnung des Weltagrarberichtes des IAASTD. Fazit und Ausblick in Bezug auf die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele der Uno-Agenda 2030 (N 27.9.19, Graf Maya)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird gebeten, in einem Bericht darzulegen, wie er die Empfehlungen des Weltagrarberichtes IAASTD von 2008 in den vergangenen zehn Jahren umgesetzt hat. Zudem soll er darlegen, welche weiteren Massnahmen geplant sind, um im Inland die zentralen Forderungen des IAASTD im Sinne eines Beitrags zu den Nachhaltigkeitszielen der Agenda 2030 umzusetzen.

Postulatsbericht vom 17. Februar 2021 «Zehn Jahre nach der Unterzeichnung des Weltagrarberichtes des IAASTD. Fazit und Ausblick in Bezug auf die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele der Uno-Agenda 2030».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2020 M 19.3952

Verlässlichkeit des Standardvertrags der Branchenorganisation Milch (S 24.9.19, Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR; N 3.3.20)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, bei der Branchenorganisation Milch darauf hinzuwirken, dass der Standardvertrag für den Kauf und den Verkauf von Rohmilch gemäss Artikel 37 des Landwirtschaftsgesetzes folgende Elemente umfasst: Der Milchkaufvertrag muss sicherstellen, dass der Milchlieferant vor Ablieferung weiss, zu welchen Preisen er Milch liefert, sodass er unternehmerisch planen kann.

An der Segmentierung in A-, B- und C-Milch muss festgehalten werden. Dass es keinen C-Preis mehr gibt und dafür überschüssige Milch über den B-Kanal verkauft wird, darf nicht erlaubt sein. Es muss in jedem Fall ein separater Preis für B- und CMilch festgelegt werden. Der Preis für A- und B-Milch muss im Vertrag mit Menge und Preis in Kilogramm fixiert sein, mindestens für drei Monate. Die Freiwilligkeit der Lieferung von C-Milch muss dem Milchlieferanten gewährleistet sein. Deshalb ist auch vertraglich zu vereinbaren, welche Mengen zu welchem B-Preis abgerechnet werden können. Produzenten, die keine billige B- und C-Milch liefern wollen, dürfen nicht mit Mengenkürzungen im Bereich der A-Milch und der B-Milch bestraft werden.

Die Branchenorganisation Milch (BO Milch) hat an ihrer Delegiertenversammlung vom Juni 2021 eine punktuelle Änderung ihres «Reglement für den Standardvertrag und die Modalitäten zum Erst- und Zweitmilchkauf und die Segmentierung» beschlossen. Neu gilt, dass auch bei unveränderten Konditionen über Menge und Preise eine Mitteilung an die Milchverkäufer erfolgen muss. Die in der Motion geforderten 53 / 70

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Elemente bringen aus Sicht der BO Milch keine Verbesserung, sondern könnten sogar eine Verschlechterung des Segmentierungssystems und damit auch der Gesamtmarktstabilität zur Folge haben. Je weiter in die Zukunft der Milchpreis festgelegt werden müsste, desto mehr würde das Risiko der Marktschwankungen von den Milchkäufern in den im Voraus fixierten Preis eingerechnet. Wenn die Lieferung von B-Milch für die Milchproduzenten freiwillig wäre, dann würden die grösseren Milchverarbeiter vermehrt Milch aus dem A-Segment verwenden, um die bisherigen B-Produkte herzustellen. Damit würde auch der für die A-Milch ausbezahlte Preis sinken. Die Freiwilligkeit der B-Milch würde das Ende der höher bezahlten A-Milch bedeuten und somit das Erfolgsmodell der Segmentierung gefährden.

Das WBF hat wie verlangt darauf hingewirkt, dass die BO Milch die Anliegen der Motion in ihren Standardvertrag aufnimmt. Die Verantwortung für den Inhalt des Standardvertrags liegt aber bei der BO Milch. In der Botschaft zur Agrarpolitik 2014­ 2017 ist zu Artikel 37 des Landwirtschaftsgesetzes (SR 910.1) festgehalten, dass die notwendigen und praxistauglichen Elemente und Modalitäten eines standardisierten Milchkaufvertrags am besten von den Branchenorganisationen im Milchsektor beschlossen werden. Aus diesem Grund soll die Ausarbeitung eines Standardvertrags durch die Branchenorganisationen im Milchsektor erfolgen. Zudem hat die BO Milch eine Begründung geliefert, weshalb sie die Anliegen der Motion nicht umgesetzt hat.

Insgesamt leisten die Bestimmungen des Standardvertrags der BO Milch einen wichtigen Beitrag, um die Verbindlichkeit und Transparenz beim Handel von Rohmilch zu verbessern. Damit wird auch die Planungssicherheit und die Wertschöpfung für die Milchproduzenten gestärkt. Der Bundesrat hat deshalb am 24. November 2021 dem Begehren der BO Milch zugestimmt und deren Standardvertrag für weitere vier Jahre (2022­2025) allgemeinverbindlich erklärt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2020 M 19.4457

Forschung im Bereich der Marmorierten Baumwanze (N 19.6.20, Kutter, S 15.12.20)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Forschung und Beratung im Bereich der Marmorierten Baumwanze im Speziellen und der invasiven Krankheitserreger im Generellen deutlich auszubauen. Damit sollen möglichst rasch nachhaltige Bekämpfungsstrategien entwickelt und in der landwirtschaftlichen Praxis verankert werden können.

Die Motion wird im Rahmen der Umwidmung der Effizienzgewinne zugunsten der Agrarforschung aufgrund der strukturellen Reformen bei Agroscope (vgl. Motion 20.3014) umgesetzt. Über vier Jahre sollen bei Agroscope zusätzlich 0,5 Millionen Franken für die Forschung in Bezug auf die Marmorierte Baumwanze eingesetzt werden.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

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2020 P 19.4459

Analysen bei der Einfuhr von Lebensmitteln (N 19.6.20, Bourgeois)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu erstellen, der die Mengen an importierten Agrarprodukten seit der Unterzeichnung der Schlussakte der Uruguay Runde der WTO bis zum heutigen Tag aufzeigt. Dieser Bericht soll einerseits -aufgeschlüsselt nach Tariflinien - die Einfuhrmengen berücksichtigen, die der WTO eröffnet wurden, und andererseits die Einfuhrmengen, die bis heute importiert wurden.

Postulatsbericht vom 24. November 2021 «Analysen bei der Einfuhr von Lebensmitteln».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2020 M 20.3014

Strukturelle Reform bei Agroscope. Sofortige Umwidmung der Effizienzgewinne zugunsten der Agrarforschung (N 4.6.20, Finanzkommission NR; S 24.9.20)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Erarbeitung des Detailkonzepts für die Agroscope-Reform und von dessen Umsetzungsplan eine sofortige Umwidmung sämtlicher erzielten Effizienzgewinne zugunsten des Globalbudgets von Agroscope vorzusehen, damit diese unverzüglich der Agrarforschung zugutekommen und nicht für die Finanzierung der Bauvorhaben verwendet werden.

Diese Umwidmung erfolgt in Übereinstimmung mit der Stossrichtung der am 11.

März 2019 angenommenen Motion 18.4087 der Finanzkommission des Nationalrates, welche den Bundesrat beauftragt, die Höhe der Sparvorgabe für die strukturelle Reform bei Agroscope zu überprüfen und in eine Effizienzvorgabe umzuwandeln.

Die vollständige Umwidmung der aus der Infrastrukturoptimierung erzielten Effizienzgewinne im Umfang von total 59,7 Millionen Franken im Zeitraum 2021­2028 ist gewährleistet und Agroscope führt ein spezifisches Reporting zu deren Verwendung.

Die Effizienzgewinne werden erstens zur Finanzierung der Aktivitäten von Agroscope in den dezentralen Versuchsstationen eingesetzt, welche zusammen mit den Kantonen und weiteren Partnern aufgebaut und betrieben werden. Zweitens stehen aus den Effizienzgewinnen Mittel zur Finanzierung von zusätzlichen Stellen und Forschungsprojekten zur Stärkung der Forschung von Agroscope zur Verfügung. Um die kontinuierliche Finanzierung dieser Aktivitäten zu gewährleisten, wurde das Prinzip der Glättung der Effizienzgewinne im Budget und in den Finanzplänen über den Zeitraum 2021­2028 anerkannt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Bundesamt für Verkehr 2014 P 14.3259

Marktordnung im Personenverkehr: Wie weiter nach dem Ablauf der SBB-Konzession 2017? (N 20.6.14, Regazzi)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, Bericht zu erstatten, wie die Marktordnung im nationalen Personenverkehr nach Ablauf der SBB-Konzession im Jahr 2017 gestaltet werden soll.

Postulatsbericht vom 23. Juni 2021 «Die zukünftige Marktordnung im regelmässigen und gewerbsmässigen Personenfernverkehr».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Bundesamt für Zivilluftfahrt 2018 P 18.3611

Interessenwahrung der Schweiz bei den grenzüberschreitenden Beziehung mit Deutschland (S 27.9.18, Noser)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen einer umfassenden Gesamtschau aufzuzeigen, wie die Gesamtinteressen unseres Landes bei den grenzüberschreitenden Beziehungen mit Deutschland künftig besser gewahrt werden können. Anlass für eine grundsätzliche Neubeurteilung bietet unter anderem die Weigerung Deutschlands, das Betriebsreglement 2014 des Flughafens Zürich zu genehmigen und damit wichtige Verbesserungen der flugbetrieblichen Sicherheit zu ermöglichen. Die Gesamtschau soll auch dazu dienen, dass Bundesrat und Parlament bei der Gestaltung der künftigen bilateralen Beziehungen und bei grenzüberschreitenden Projekten mit Deutschland die Interessen unseres Landes besser vertreten können.

Unter Umständen ist es auch angezeigt, zwecks Wahrung der Gesamtinteressen der Schweiz Themen aus unterschiedlichen Politikbereichen miteinander zu verknüpfen (z. B. im Bereich Entsenderecht oder Finanzierung von grenzüberschreitenden Verkehrsinfrastrukturen).

Postulatsbericht vom 18. Juni 2021 «Gesamtschau der Interessen der Schweiz im Strassen-, Schienen- und Luftverkehr in den grenzüberschreitenden Beziehungen mit Deutschland».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

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Bundesamt für Energie 2009 M 09.3083

Stromversorgungsverträge mit dem Ausland.

Die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen bewahren (N 12.6.09, FDP-Liberale Fraktion; S 10.12.09)

Eingereichter Text: Mehrere Stromversorgungsverträge, die mit Unternehmen im Ausland abgeschlossen wurden, laufen in den kommenden Jahren ab. Vor diesem Hintergrund ersuchen wir den Bundesrat: 1.

die Bedeutung der Verträge mit dem Ausland, die in den kommenden 15 Jahren ablaufen, und die betreffenden Strommengen abzuklären;

2.

Abkommen mit der EU und ihren Mitgliedstaaten zu schliessen, um die Stromversorgung der Schweiz zu sichern;

3.

die Auswirkungen des Ablaufs der Verträge mit dem Ausland auf den Strompreis und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Energieunternehmen zu untersuchen;

4.

Massnahmen zu treffen, um die bestehenden Verträge abzusichern und die Wettbewerbsfähigkeit der Energieunternehmen unseres Landes zu erhalten.

Die Anliegen der Motion wurden im Rahmen der bilateralen Verhandlungen mit der EU über ein Stromabkommen behandelt. Mit dem Abbruch der Verhandlungen zu einem institutionellen Abkommen ist ein Stromabkommen in absehbarer Zukunft kaum mehr realistisch. Soweit die in der Motion thematisierten Fragen noch nicht überholt sind, liefert der am 13. Oktober 2021 publizierte Schlussbericht zur im Auftrag des Bundesamts für Energie und der Eidgenössischen Elektrizitätskommission durchgeführten Analyse «Stromzusammenarbeit Schweiz-EU» Antworten darauf.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2018 P 16.3890

Stromverbrauch. Wie hoch ist der jährliche Stromverbrauch für von Elektrizitätswerken gesteuerte Verbraucher wie Elektroboiler, Speicherheizungen, Wärmepumpen, Pumpspeicher usw. in der Schweiz? (N 8.3.18, Grossen Jürg)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, wie hoch der jährliche Stromverbrauch für von Elektrizitätswerken gesteuerte Verbraucher wie Elektroboiler, Speicherheizungen, Wärmepumpen, Pumpspeicher usw. in der Schweiz ist. Im Bericht ist aufzuzeigen oder abzuschätzen, wie viel jährlicher Stromverbrauch von den Konsumenten absichtlich auf Niedertarifzeiten geschoben wird (z.

B. zeitlich programmierbare Waschmaschinen, Geschirrspüler, Industriemaschinen usw.). Es soll dargestellt werden, zu welchen Tages-, Nacht- und Jahreszeiten diese steuerbaren Verbraucher heute betrieben werden. Daraus soll der natürliche, ungesteuerte Strombedarf in der Schweiz für typische Tage/Nächte/Wochen pro Jahreszeit abgeleitet und grafisch einfach verständlich dargestellt werden. Der Bericht soll aufgrund dieser Erkenntnisse zuverlässige Aussagen zu den Chancen und Risiken von weniger Bandstrom im Schweizer Stromnetz machen und aufzeigen, welche allfälligen 57 / 70

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Massnahmen mittel- und langfristig ohne Schweizer Atomkraft im Bandenergiebereich sinnvoll oder notwendig werden.

Postulatsbericht vom 12. Mai 2021 «Stromverbrauch. Wie hoch ist der jährliche Stromverbrauch für von Elektrizitätswerken gesteuerte Verbraucher wie Elektroboiler, Speicherheizungen, Wärmepumpen, Pumpspeicher usw. in der Schweiz?».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2019 P 19.3000

Nichtfossilen Verkehrsträgern im öffentlichen Verkehr auf Strassen zum Durchbruch verhelfen (N 11.3.19, Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen NR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird gebeten, dem Parlament in einem Prüfbericht Massnahmen aufzuzeigen zur finanziellen Förderung der Umstellung von Dieselbussen auf umweltfreundliche, klimaneutrale, nichtfossile Busse (u. a. Elektrobusse).

Postulatsbericht vom 12. März 2021 «Nichtfossilen Verkehrsträgern im öffentlichen Verkehr auf Strassen zum Durchbruch verhelfen».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2019 M 19.3277

Holzenergiepotenzial ausschöpfen (N 21.6.19, von Siebenthal; S 5.12.19)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, das Holzenergiepotenzial und damit die Energieressource Holz auszuschöpfen. Insbesondere dürfen Auflagen und Bedingungen die Weiterentwicklung nicht behindern. Das Potenzial der Holzwärmeverbünde und der Holzstromproduktion ist voranzutreiben.

Das Bundesamt für Energie (BFE) publizierte im Mai 2021 eine in seinem Auftrag erstellte Analyse von Hemmnissen und Massnahmen zur Ausschöpfung des Holzenergiepotenzials. Die Arbeiten wurden u.a. von Branchenvertretern, darunter auch dem Motionär, begleitet. Zum Abbau von Hemmnissen der Nutzung von Holzenergie sind Umsetzungsarbeiten im Gang. Mit Umsetzung der vom Parlament am 1. Oktober 2021 beschlossenen Änderungen des Energiegesetzes (BBl 2021 2321) werden die Anreize für den Erhalt und den Zubau von Holzverstromungsanlagen gestärkt. Weiter strebt das BFE in Zusammenarbeit mit den betroffenen Behörden und weiteren Kreisen eine Beschleunigung des Zubaus thermischer Netze an.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

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2019 P 19.3509

Reduktion der Bürokratie. One-Stop-Shop-Lösung für Solaranlagen (N 27.9.19, Bäumle)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie die Rahmenbedingungen für eine effizientere Abwicklung bei der Installation von Solaranlagen verbessert werden können. Vor allem sollte die Option einer effizienten und unbürokratischen One-Stop-Shop-Lösung geprüft werden.

2020 M 19.4258

Sonnenenergie-Fördertrilogie konkret. Schnittstellen zwischen den Behörden (N 20.12.19, Hadorn [Nordmann]; S 3.6.20)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, erforderliche Massnahmen zu treffen, damit die Datenschnittstellen beim Bau von Solar- bzw. Fotovoltaikanlagen so organisiert werden, dass zwischen den zuständigen Stellen ein einfacher Datenaustausch erfolgen kann.

Seit April 2021 können Gesuche um eine Einmalvergütung vollständig papierlos über das Kundenportal der Vollzugsstelle (Pronovo AG) eingereicht werden. Zudem kann die Anlagenbetreiberin oder der Anlagenbetreiber über das Kundenportal den Verteilnetzbetreiber, Auditor oder Niederspannungskontrolleur beauftragen, die Anlagendaten zu beglaubigen. Die Beglaubigung der Anlagendaten erfolgt wiederum digital über das Kundenportal. Die Einrichtung einer digitalen Schnittstelle für das Plangenehmigungsverfahren beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat sich mit der Abschaffung des Plangenehmigungsverfahren seit dem 1. Juli 2021 erübrigt. Des Weiteren erarbeitet der Schweizerische Fachverband für Sonnenenergie Swissolar ­ unterstützt vom Förderprogramm des Bundesamtes für Energie EnergieSchweiz ­ zurzeit die Software «EF Solar» für Installateure von Photovoltaikanlagen. Die Software wird den administrativen Aufwand beim Anlagenbau wesentlich verringern. Daten werden nur noch einmalig erfasst werden müssen; die notwendigen Formulare z. B. für Netzbetreiber und Baubewilligungsbehörden werden automatisch daraus erstellt. Eine Anbindung an das Kundenportal der Pronovo AG ist vorgesehen. Die Software wird voraussichtlich im ersten Quartal 2022 in Betrieb gehen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats und der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2019 P 19.4051

Auslegeordnung zum Potenzial von Fernwärme- und Fernkälteanlagen (N 20.12.19, FDP-Liberale Fraktion)

Eingereichter Text: Im Hinblick auf die Erreichung der Ziele der Energiestrategie 2050 und der angekündigten Netto-null-Emissionen bis 2050 wird der Bundesrat aufgefordert, in einem Bericht das Potenzial von Fernwärme- und Fernkälteanlagen aus erneuerbaren Energien zur Reduktion von CO2-Emissionen und zur Sicherung der Energieversorgung aufzuzeigen. Dabei soll er auch darlegen, wie dieses Potenzial in der Schweiz besser ausgeschöpft werden kann, welche Rolle dabei den Kantonen und Gemeinden, insbesondere den städtischen Energieversorgern, zukommt und was die aktuellen Hindernisse sind. Teil dieser Auslegeordnung sollen Vergleiche mit dem

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Ausland, die Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden, die überregionale räumliche Koordination bei der Planung und Umsetzung von Energieinfrastrukturanlagen sowie weitere Interessenkonflikte wie auch die regulatorischen Rahmenbedingungen sein.

Postulatsbericht vom 17. Dezember 2021 «Potenzial von Fernwärme- und Fernkälteanlagen».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2019 P 19.4157

Stromerzeugung im Winter dank Fotovoltaik (N 20.12.19, Reynard)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Bericht vorzulegen, in dem er erläutert, welche Rolle Fotovoltaik in Zukunft für die Schweizer Stromversorgung im Winter spielen könnte.

Postulatsbericht vom 23. Juni 2021 «Stromerzeugung im Winter dank Fotovoltaik».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2020 M 20.3210

CO2-Emissionsabgaben. Gerechtigkeit auch bei Nischenmarken (S 15.9.20, Müller Damian; N 10.3.21)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung des CO2Gesetzes dahingehend zu ergänzen ändern, dass für Fahrzeuge von Klein- und Nischenherstellern dieselben CO2-Zielvorgaben gelten wie für die übrigen Fahrzeugmarken.

Der Bundesrat hat am 24. November 2021 eine Revision von Artikel 28 der CO2Verordnung (SR 641.711; AS 2020 6081) beschlossen und auf den 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Mit der angepassten Bestimmung gelten für Fahrzeuge der betroffenen Hersteller keine höheren Zielvorgaben mehr. Somit werden sämtliche Fahrzeuge gleichbehandelt und der regulären, gewichtsabhängigen Zielvorgabe unterstellt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2021 M 20.3485

Biomasseanlagen in der Schweiz nicht gefährden, sondern erhalten und ausbauen (S 17.9.20, Fässler Daniel; N 10.3.21)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament die notwendigen Gesetzesänderungen zu unterbreiten bzw. Massnahmen zu ergreifen, damit Biomasseanlagen (Holz und Biogas) auch in Zukunft wirtschaftlich betrieben werden können.

Unter Berücksichtigung der verschiedenen wertvollen Leistungen von Biomasseanlagen (erneuerbarer Strom, erneuerbare Wärme, erneuerbare Treibstoffe, Klimaschutz, Naturdünger, geschlossene Nährstoffkreisläufe und andere Umweltleistungen) sind in einem interdisziplinären Ansatz die verschiedenen rechtlichen Rahmenbedingungen (u.a. Energie-, Gasversorgungs-, CO2- und Landwirtschaftsrecht) so anzupassen, 60 / 70

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dass in der Schweiz der Weiterbetrieb der bestehenden Biomasseanlagen gewährleistet und ein rascher Zubau effektiv und effizient unterstützt wird.

Das Parlament hat am 1. Oktober 2021 eine Änderung des Energiegesetzes (BBl 2021 2321) angenommen, welche unter anderem einen Ausbau der Unterstützung von Biomasseanlagen vorsieht. So wird es neu Beiträge an die Betriebskosten von Biomasseanlagen geben. Zudem werden für Biomasseanlagen neu Investitionsbeiträge von bis zu 60 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten möglich sein (anstatt maximal 20 Prozent wie bisher). Ausgenommen sind jeweils Anlagen, die teilweise fossile Brenn- oder Treibstoffe nutzen. Kehrichtverbrennungs-, Schlammverbrennungs-, Klärgas- und Deponiegasanlagen können keine Betriebskostenbeiträge in Anspruch nehmen. Investitions- und Betriebskostenbeiträge werden über den Netzzuschlagsfonds finanziert.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2021 P 21.3578

Die Schweizer Elektrizitätsmarkt-Regelzone und die Regulierungen in den EU-Ländern (N 1.1.2021, Nussbaumer)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, inwieweit die neusten Regulierungen im europäischen Elektrizitätsbinnenmarkt sich negativ auf die Regelzone Schweiz auswirken und welche Massnahmen und Aktionen wann und bis zum 31. Dezember 2025 ergriffen werden müssen, damit negative Auswirkungen auf Versorgungssicherheit, Netzsicherheit und Systemstabilität der Schweiz vermieden werden können.

Die im Auftrag des Bundesamts für Energie und der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) durchgeführte Analyse «Stromzusammenarbeit Schweiz-EU» befasst sich mit den im Postulat thematisierten Fragestellungen. Das UVEK hat den Bundesrat am 13. Oktober 2021 über die Ergebnisse der Analyse informiert und den Schlussbericht veröffentlicht. Gleichzeitig hat das UVEK den Bundesrat über einen von der ElCom zusammen mit Swissgrid erstellten Bericht informiert, welcher Massnahmen beschreibt, mit denen die Netz- und Versorgungssicherheit kurz- bis mittelfristig erhöht werden können.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Bundesamt für Strassen 2015 P 15.4038

Vereinfachte Fahrzeugprüfung für Kleinfahrzeuge (N 18.12.15, Candinas)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob Kleinfahrzeuge mit Elektroantrieb, insbesondere die sogenannten «Klubfahrzeuge», künftig in die Kategorie Motorfahrrad eingeteilt und damit einfacher zugelassen werden können.

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2019 P 18.4291

Langsamverkehr. Eine Gesamtsicht ist erforderlich (N 22.3.19, Burkart)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu erstellen, der eine Gesamtsicht liefert über den heutigen und künftigen Einsatz der Fahrzeuge im Bereich des sogenannten Langsamverkehrs (E-Bikes, Fahrräder, fahrzeugähnliche Geräte und elektrische fahrzeugähnliche Geräte). Der Bericht soll Auskunft geben, wer mit welchem Gerät unter welchen Bedingungen auf welchen Verkehrsflächen verkehren darf. Dabei sind insbesondere die Platzverhältnisse, die zunehmende Mobilität beim mobilen Individualverkehr, öffentlichen Verkehr, Langsam- und Güterverkehr sowie die Entwicklung neuer Mobilitätsformen zu berücksichtigen.

Die Anliegen des Postulats Candinas werden durch das Postulat Burkart (18.4291 «Langsamverkehr. Eine Gesamtsicht ist erforderlich») vom 14. Dezember 2018 erfasst: Das Postulat Burkart verlangt eine generelle Lagebeurteilung für den Langsamverkehr. In der Begründung wird vorgeschlagen, dass keine Änderungen der Vorschriften erlassen werden sollen, bis die gemäss Postulat gewünschte Gesamtsicht erstellt ist. Die Aspekte des Postulats Candinas flossen in den Bericht zur Erfüllung des Postulats Burkart mit ein: Postulatsbericht vom 10. Dezember 2021 «Verkehrsflächen für den Langsamverkehr».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der beiden Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2017 M 14.3947

Wiedereröffnung des Autobahnanschlusses Emmen Nord (N 16.6.16, Müri; S 8.12.16; N 2.3.17; Text mit Änderungen angenommen)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, den Autobahnanschluss Emmen Nord vollumfänglich wieder zu öffnen.

Am 18. August 2021 hat der Bundesrat das generelle Projekt N2 Emmen-Nord, Wiedereröffnung Anschluss Emmen Nord, genehmigt und zur Ausarbeitung des Ausführungsprojekts inklusive Umweltverträglichkeitsbericht 3. Stufe freigegeben.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2019 M 17.4040

Grüne Zonen für Elektrofahrzeuge (N 5.3.19, Grünliberale Fraktion; S 10.9.19)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen für die Einführung von speziellen Parkzonen für Elektrofahrzeuge zu schaffen. Dabei soll es ermöglicht werden, Elektroparkplätze mittels einer speziellen Markierung (bspw.

mit grüner Farbe) und entsprechender Beschilderung speziell zu kennzeichnen.

Mit der Einführung des Symbols «Ladestation» in der Änderung vom 20. Mai 2020 der Signalisationsverordnung (SSV, SR 741.21; AS 2020 2145) hat der Bundesrat die Möglichkeit geschaffen, Parkfelder zu kennzeichnen, die ausschliesslich zum Laden von Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb verwendet werden dürfen. Das UVEK hat 62 / 70

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zudem eine Weisung erlassen, wonach solche Parkfelder zum besseren Erkennen grün eingefärbt werden dürfen. In der Vernehmlassung zur SSV hatte der Bundesrat zudem eine weitergehende Variante zur Diskussion gestellt, wonach Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb auf entsprechend gekennzeichneten Parkfeldern abgestellt werden dürfen, ohne dass sie geladen werden («Grüne Zone»). Da sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Vernehmlassung grossmehrheitlich gegen diese Variante ausgesprochen hatten, verzichtete der Bundesrat in der Folge auf eine entsprechende Regelung.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2019 P 19.3422

Berücksichtigung von städtebaulichen und landschaftsverträglichen Zielsetzungen beim Bypass Luzern und bei anderen Nationalstrassen-Bauprojekten (S 6.6.19, Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen SR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird ersucht, im Zusammenhang mit dem «Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen», Artikel 1 Absatz 2 litera b (Bypass Luzern) und bei ähnlich gelagerten Projekten folgendes vorzusehen: ­

Fachliche und begleitende Unterstützung, falls Kantone, Gemeinden, Städte oder Dritte, allenfalls unter Einbezug von privaten Investoren, ein städtebaulich integrierendes Projekt mit ganzer oder teilweiser Überdeckung vorantreiben;

­

Unterstützung der Region bei den Abklärungen, ob im Rahmen eines PublicPrivat-Partnerships die Überdeckung der Nationalstrasse nutzbringend eingesetzt werden kann; Finanzierung durch Mehrwertausgleich, private Beiträge, Beiträge Kanton und Bund gemäss den gesetzlichen Rahmenbedingungen;

­

Unterstützung der offensichtlich bereits bestehenden Praxis, falls sich im Schweizer Nationalstrassennetz ähnliche Problemstellungen ergeben. Dabei ist den städtebaulichen und landschaftsverträglichen Zielsetzungen sowie dem Lärmschutz ein besonders grosser Stellenwert beizumessen. Die gesetzlichen Möglichkeiten der Mitfinanzierung durch den Bund sind voll auszuschöpfen und falls erforderlich eine Anpassung der Standards, Verordnungen und der Gesetzesgrundlagen zu prüfen.

Nach entsprechenden Stellungnahmen des Kantons Luzern und der Stadt Kriens hat der Bundesrat entschieden, eine Verlängerung des Tunnelportals in das generelle Projekt zu übernehmen, um die Bevölkerung besser vor Lärm zu schützen. Der Lärmschutz des gesamten Projekts wurde entsprechend der Vorgaben der Lärmschutz-Verordnung (SR 814.41) ergänzt und entspricht den rechtlichen Vorgaben. Zusätzlich hat der Bund begleitend seine fachliche Unterstützung eingebracht und gemeinsam mit seinen Partnerinnen und Partnern eine Potenzialanalyse erstellt. Diese legt fest, welche zusätzlichen Massnahmen sinnvoll sind und Nutzen generieren. Der Bund ist zu-

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dem bereit, zusammen mit dem Kanton Luzern und der Stadt Kriens weitere Massnahmen zur siedlungsverträglicheren Ausgestaltung der A2 zu suchen. Eine entsprechende Absichtserklärung wurde im Dezember 2021 unterzeichnet.

Der Bundesrat hat das Bundesamt für Strassen (ASTRA) und das Bundesamt für Umwelt (BAFU) im Übrigen beauftragt, mögliche Handlungsfelder zur Eindämmung des Strassenlärms auszuarbeiten. Die ASTRA-Analyse des Handlungsfeldes «Überdeckungen» hat ergeben, dass die bestehenden Dokumente und Strategien konsequent und mit grosser Wirkung umgesetzt werden. Die Strategie fusst auf folgenden vier Pfeilern: 1.

Konsequente «Doppelnutzung» der Autobahnen wie z. B. in den Bereichen Neuenhof, Glattbrugg, Airolo oder Weiningen;

2.

Unterirdische Linienführung bei Grossprojekten des Entwicklungsprogramms Nationalstrassen, wenn immer möglich und opportun;

3.

Opportunitäten für zusätzliche Überdeckungen bei solchen Projekten schaffen: Dank dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds ist über das Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel (MinVG, SR 725.116.2) eine Kostenbeteiligung von bis zu 60 Prozent möglich;

4.

Der Bund stellt privaten Investoren einzelne Nationalstrassenabschnitte zur Verfügung, damit diese ihre Projekte zur Überdeckung vorantreiben können.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2019 P 19.4113

Anpassung der Bussen bei Blaulichtfahrern im Notfalleinsatz (N 20.12.19, Aebischer Matthias)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird gebeten, die Bestimmungen zur Höhe der Strafen sowie zur Strafbarkeit der Führerinnen und Führer von Feuerwehr-, Sanitäts-, Polizei- oder Zollfahrzeugen zu evaluieren. In der Evaluation werden die relevanten Stakeholder, insbesondere die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren und die Personalverbände der Blaulichtorganisationen, einbezogen werden. Basierend auf der Evaluation soll der Bundesrat Empfehlungen für eine Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen unterbreiten.

Postulatsbericht vom 31. März 2021 «Anpassung der Bussen bei Blaulichtfahrern im Notfalleinsatz».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

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2020 P 20.3616

Lärmschutzwände entlang von Autobahnen und Bahnlinien.

Studie über ihr Potenzial für die Produktion von Sonnenenergie (N 25.9.20, Storni)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, eine umfassende Studie zu verfassen über das Potenzial, das Lärmschutzwände und andere Ad-hoc-Strukturen entlang von Autobahnen und Bahnlinien für die Produktion von Sonnenenergie haben. Die Studie ist bis Ende 2020 vorzulegen. Die Ziele der Energiestrategie 2050 sehen einen erheblichen Ausbau der Produktion erneuerbarer Energien, und damit auch der Sonnenenergie, vor. Gemeinhin werden Photovoltaikanlagen auf Dächern oder Fassaden von Wohn- und Geschäftshäusern und öffentlichen Gebäuden angebracht. Neben diesen klassischen Örtlichkeiten können aber auch bestehende oder noch zu bauende Lärmschutzwände entlang von Autobahnen oder Bahnlinien für mittlere und grosse Photovoltaikanlagen genutzt werden. Die Idee ist nicht neu. In Chur besteht eine solche Anlage an der A13 bereits seit über 30 Jahren. Andere Anlagen kamen später hinzu. Ein systematisches Vorgehen ist aber nicht auszumachen. Die technologische Entwicklung der letzten Jahrzehnte hat neue Photovoltaikzellen hervorgebracht, die sich für verschiedene Expositionen an Lärmschutzwänden und sogar für durchsichtige Wände eignen. Die fraglichen Bauten (Autobahn- und Eisenbahnnetz) sind im Eigentum des Bundes. Darum ist es von grundlegender Bedeutung, dass der Bund ihr Energiepotenzial genau kennt und sie aktiv nutzt. Und darum braucht es eine Potenzialstudie.

Postulatsbericht vom 27. Oktober 2021 «Studie über das Potenzial der Lärmschutzwände entlang von Autobahnen und Bahnstrecken für die Produktion von Solarenergie».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Bundesamt für Kommunikation 2019 P 19.3532

Längerfristige Weiterentwicklung des Zugangs zu Dienstleistungen der postalischen Grundversorgung (N 12.9.19, Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen NR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird aufgefordert, seitens der Post eine längerfristige Planung des Zugangs zu Dienstleistungen der postalischen Grundversorgung einzufordern. Dabei sind insbesondere aufzuzeigen: ­

die Einhaltung der ab 1. Januar 2019 geltenden Erreichbarkeitskriterien für die Dienstleistungen der Grundversorgung im postalischen Bereich und im Zahlungsverkehr;

­

die längerfristige Entwicklung und Verteilung des flächendeckenden Netzes an Zugangspunkten;

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­

die geplanten Veränderungen in der Ausgestaltung der Zugangspunkte;

­

die Möglichkeiten zur Nutzung von Synergiepotenzialen mit Dienstleistungsanbietern anderer Versorgungsbereiche;

­

die Potenziale der Digitalisierung für die Leistungserbringung in der postalischen Grundversorgung;

­

die Möglichkeiten zur Erfüllung der Motionen 14.4075 und 14.4091 in dünnbesiedelten Gebieten und der Standesinitiative 17.314;

­

die längerfristigen Perspektiven für die Zustellung der abonnierten Zeitungen und Zeitschriften;

­

die Abstimmung der Planungen der Post mit den Planungen der Kantone nach Artikel 33 Absatz 8 der Postverordnung.

Postulatsbericht vom 31. März 2021 «Längerfristige Weiterentwicklung des Zugangs zu Dienstleistungen der postalischen Grundversorgung».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Bundesamt für Umwelt 2013 P 12.4196

Umgang mit dem Bären in der Schweiz (N 22.3.13, Rusconi)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht auszuarbeiten, in dem er die gegenwärtige Situation im Umgang mit dem Bären untersucht. Der Bericht soll aufzeigen, welche Massnahmen der Bundesrat ergreifen will, um den Umgang mit dem Bären zukünftig zu vereinfachen, und welche Kosten dadurch entstehen würden.

Postulatsbericht vom 27. Januar 2021 «Umgang mit dem Bären in der Schweiz».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2016 M 15.3534

Eine sachgerechte Regulation des Höckerschwans ermöglichen (S 14.06.2016, Niederberger; Text mit Änderungen angenommen)

Eingereichter Text: Das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (SR 922.0), die Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (SR 922.01) sowie allenfalls weitere Bestimmungen sind so anzupassen, dass die Verfahren zur Regulation des Höckerschwanbestands vereinfacht werden, beispielsweise indem eine analoge Regelung zu jener bezüglich des Steinbocks eingeführt wird.

Der Bundesrat hat eine entsprechende Anpassung von Artikel 7 Absatz 2 in die Revision des Jagdgesetzes aufgenommen (BBI 2017 6097). Durch die Ablehnung der Revision des Jagdgesetzes durch die Stimmbevölkerung am 27. September 2020 wurde 66 / 70

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auch diese Grundlage für eine Anpassung der Jagdverordnung im Sinne der Motion abgelehnt.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung der Motion.

2019 M 18.3715

Umsetzung der Waldpolitik 2020. Erleichterung bei der Rundholzlagerung (S 13.12.18, Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie SR; N 12.9.19)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in der Waldverordnung die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Realisierung von Rundholzlagern in folgenden Fällen (für Waldeigentümer und Sägereien) im Wald möglich wird: ­

Beschränkung auf Anlagen zur Lagerung von Schweizer Rundholz.

­

Die Anlagen dienen der regionalen Bewirtschaftung des Waldes.

­

Für diese Anlagen ist der Bedarf ausgewiesen, ihr Standort zweckmässig und ihre Dimensionierung den regionalen Verhältnissen angepasst.

­

Es stehen den Anlagen keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegen.

Der Bundesrat hat am 12. Mai 2021 eine entsprechende Änderung der Waldverordnung (SR 921.01; AS 2021 294) verabschiedet.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2019 M 19.3237

Strassenlärm weiter verringern und die betroffene Bevölkerung schützen (S 18.6.19, Hêche; N 9.12.19)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, damit: 1.

immer weniger Menschen dem Strassenlärm (der die Belastungsgrenzwerte nach der Lärmschutz-Verordnung überschreitet) ausgesetzt sind und die Bevölkerung damit dauerhaft vor dieser Art von Belästigung geschützt wird, wie dies die Bundesverfassung verlangt;

2.

die finanzielle Unterstützung der Kantone und Gemeinden durch den Bund mittels Programmvereinbarungen gewährleistet bleibt, dies in derselben Grössenordnung wie in den drei vorangehenden Programmperioden (2008­ 2018).

Der Bundesrat hat am 12. Mai 2021 eine entsprechende Änderung der LärmschutzVerordnung (SR 814.41; AS 2021 293) verabschiedet.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

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2019 P 19.3966

Klimaverträgliche Ausrichtung und Verstärkung der Transparenz der Finanzmittelflüsse in Umsetzung des Übereinkommens von Paris (S 25.9.19, Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie SR)

Eingereichter Text: Der Bundesrat soll aufzeigen, wie die Schweiz das Ziel des Übereinkommens von Paris, nämlich die Finanzmittelflüsse klimaverträglich auszurichten, erreichen kann; er soll entsprechende Massnahmen vorschlagen. Er soll zudem darlegen, wie die Unternehmen Transparenz über die Klimaauswirkungen und Klimarisiken ihrer Tätigkeit sicherstellen sollen.

Postulatsbericht vom 17. November 2021 «Wie kann die Schweiz die Finanzmittelflüsse klimaverträglich ausrichten?».

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulates als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2021 M 20.3667

Dank «innovation Green Deals» die Kreislaufwirtschaft und die nachhaltige Ressourcennutzung fördern (S 08.12.20, Thorens Goumaz, N 03.06.2021)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zur Innovationsförderung zugunsten der Kreislaufwirtschaft und der Schonung von Ressourcen, Umwelt und Klima zu treffen, nach dem Vorbild der «Innovation Green Deals». Es geht insbesondere darum, im Sinn und Geist des Postulats 18.3509 Noser regulatorische Hürden abzubauen, die innovative Lösungen behindern.

«Innovation Green Deals» wurden in den Niederlanden lanciert, um Projekten zugunsten der Kreislaufwirtschaft den Weg zu ebnen. Hunderte von Vereinbarungen wurden unterzeichnet, vor allem mit privaten Unternehmen, aber auch mit staatlichen Akteuren, mit Verbänden und Hochschulen. Andere Länder sind diesem Beispiel gefolgt, etwa Frankreich, Belgien (Procurement Green Deals de Circular Flanders), Finnland oder das Vereinigte Königreich. Auch die EU hat das Instrument der Innovationsvereinbarungen eingeführt.

In solchen Vereinbarungen kann es um regulatorische Erleichterungen gehen, um Vereinfachungen im administrativen Bereich, um Unterstützung bei der Erschliessung neuer Märkte, um die Verpflichtung zur Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen nach den Prinzipien der Kreislaufwirtschaft («achats circulaires»), um Unterstützung bei Innovationen oder um Vernetzungen. Solche Vereinbarungen leisten einen Beitrag zur Entwicklung moderner Formen der Regulierung, die auf die Praxis zugeschnitten sind. Der Staat verstärkt damit seine Rolle als Innovations-Facilitator, vor allem gegenüber KMU.

In ihrem Bericht «Beurteilung von ausgewählten Massnahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft in der Nutzungsphase» zuhanden des BAFU kommen die beiden Beratungsbüros Rytec Circular und INFRAS zum Schluss, dass die «Innovation Green Deals» eine wichtige Rolle spielen könnten bei der Förderung der Kreislaufwirtschaft.

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Der Bundesrat sollte, auf der Grundlage bisheriger Erfahrungen, Massnahmen entwickeln, die den Realitäten in der Schweiz angepasst und so ausgestaltet sind, dass sie möglichst wirksam sind und eine möglichst geringe administrative Belastung mit sich bringen. Die Massnahmen sollten mit ähnlichen Aktivitäten des Bundes abgestimmt werden, namentlich mit jenen mit einem Bezug zu den Artikeln 41a und 49 des Umweltschutzgesetzes (Zusammenarbeit mit der Wirtschaft bzw. Ausbildung und Forschung) oder mit jenen, die in Umsetzung der parlamentarischen Initiative 20.433 «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» getroffen werden könnten. Wenn nötig könnte der Bundesrat in Umsetzung der vorliegenden Motion Artikel 49a wieder aufgreifen, den er vor einiger Zeit mit einer Vorlage zur Revision des Umweltschutzgesetzes vorgeschlagen hat (Grüne Wirtschaft). Dieser erleichterte öffentlich-private Partnerschaften in den Bereichen Kreislaufwirtschaft und Reduktion der Umweltbelastungen.

Die Anliegen der Motion wurden in die Vorlage zur Parlamentarischen Initiative.

20.433 «Kreislaufwirtschaft stärken» aufgenommen.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung der Motion.

2021 M 20.4340

Schweizer Wolfspopulation. Geregelte Koexistenz zwischen Menschen, Grossraubtieren und Nutztieren (N 10.03.21, UREK-N)

2021 M 21.3002

Schweizer Wolfspopulation. Geregelte Koexistenz zwischen Menschen, Grossraubtieren und Nutztieren (S 09.03.21, UREK-S)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, den Handlungsspielraum innerhalb des geltenden Jagdgesetzes auszunutzen und durch Anpassungen auf Verordnungsstufe und der Ausführungsbestimmungen die Voraussetzungen zu schaffen für eine geregelte Koexistenz zwischen Menschen, Grossraubtieren und Nutztieren.

Der Bundesrat hat am 30. Juni 2021 eine entsprechende Änderung der Jagdverordnung (SR 922.01; AS 2021 418) verabschiedet.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motionen als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Bundesamt für Raumentwicklung 2012 M 08.3512

Weg mit der überflüssigen Bürokratie im Gastgewerbe (N 22.9.10, Amstutz; S 15.3.12; N 24.9.12; Text mit Änderungen angenommen)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, eine Revision des Raumplanungsgesetzes vorzulegen, wonach die Errichtung eines saisonal betriebenen Strassencafés durch einen bestehenden Gastwirtschaftsbetrieb, der über eine gewerbepolizeiliche Bewilligung verfügt, wie bis anhin keiner Baubewilligung bedarf.

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2020 fanden verschiedene Austausche zwischen dem Bundesamt für Raumentwicklung und Vertreterinnen und Vertretern des Schweizerischen Gewerbeverbands sowie von GastroSuisse statt. Diese hatten insbesondere zum Ziel, einen allfälligen Handlungsbedarf zu ermitteln, der sich aufgrund der aktuellen Pandemiesituation bei der Ausweitung der Aussenbereiche im Gastgewerbe ergibt. Weiter wurde auch untersucht, ob bei der Koordination der verschiedenen relevanten Verfahren (baurechtliches und gewerberechtliches Verfahren sowie Verfahren zur Bewilligung der Nutzung des öffentlichen Grunds) Handlungsbedarf besteht. Die entsprechenden Abklärungen ergaben, dass bezüglich der pandemiebedingt notwendig gewordenen Ausweitungen der Aussenbereiche gute Lösungen gefunden werden konnten. Ausserdem konnte auch bei der Koordination der relevanten Verfahren kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf eruiert werden.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2019 P 19.4219

Fotovoltaik-Pilotprojekte in der Landwirtschaft ermöglichen und unterstützen (N 20.12.19, Bendahan)

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird gebeten, zu untersuchen, wie sich neue Erfahrungen mit Fotovoltaik-Pilotprojekten in der Landwirtschaft ermöglichen lassen und wie sie unterstützt werden können. Es geht darum, die Entwicklung landwirtschaftlicher Kulturen, die von auf derselben Fläche montierten Sonnenkollektoren profitieren, rechtlich zu ermöglichen und in einer Anfangsphase finanziell zu unterstützen.

Im Rahmen der vom 11. Oktober 2021 bis am 25. Januar 2022 laufenden Vernehmlassung zu den Teilrevisionen der Raumplanungsverordnung, der Energieeffizienzverordnung und der Niederspannungs-Installationsverordnung hat der Bundesrat in die Raumplanungsverordnung eine Bestimmung integriert, mit der ermöglicht werden soll, Solaranlagen ausserhalb der Bauzonen unter bestimmten Voraussetzungen für standortgebunden zu erklären. Dies soll dann der Fall sein, wenn sie Vorteile für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung bewirken oder wenn sie entsprechenden Versuchs- und Forschungszwecken dienen. Den Anliegen des Postulats ist somit auch in raumplanungsrechtlicher Hinsicht Rechnung getragen worden.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

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