19

#ST#

Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Einnahmen.

der

Zollverwaltung in den Jahren 1888 und 1889.

1889.

Monate.

1888.

Fr.

Januar

. . .

1889.

Fr.

Mehreinnahme.

Mindereinnahme.

Fr.

Fr.

1,753,332. 81 1,808,288. 17

54,955. 36

Februar . . .

1,848,978. 09

38,638. Oö

März . . . .

2,361,634. 71 2,264,561. 28

April . . . .

2,404,206. 19

Mai . . . .

1,811,065. 52 2,277,565. 22

466,499. 70

--

Jnni

. . . .

1,988,924. 09 2,061,832. 01

72,907. 92

--

Juli

. . . .

1,953,400.01 2,036,683. 17

83,283. IG

--

2,049,929. 39 2,122,784. 58

72,855. 19

Angnst

. . .

; September

. .

2,209,532. 35

Oktober . . .

2,581,091. 37

1 November

. .

2,356,191. 13

Dezember

. .

2,608,935. 59

Total 25,927,221. 25

1,887,616. 15 2,144,480. 74

--

auf Ende August 16,171,470. 81 16,603,811. 32

-- --

-- 432,340. 51

-- --

97,073. 43 259,725. 45

t : '

-- --

20

Tarifentscheide des

Zolldepartements im fi/Sonat August 1889.

Tarif- Zollansatz.

nnmmer. Hr. l/t.

9 a.

21.

83 a.

07.

105.

139.

284.

285.

286.

287.

287 a.

b.

311 a.

312 a.

338.

361.

404.

406.

7.

Flüssiges Ammoniak in schmiedeisernen Cyliuderu.

-- 40.

Sogenannte Collodiurawolle.

-- 30. -- Leder mit eingepreßten Verzierungen u. s. w.

für Wandverkleidung u. dgl.

150.

Schuhwaaren aus Plüsch (Baumwoll-, Woll-, -- Jute-Plüsch, etc.").

4.

Kupferne Destillirapparate.

-- In den Erläuterungen ist zu streichen : ,,Kupferne Destiilirapparate" (siehe Nr. 105 hie vor).

8. _ 14. -- 35. -- 50. -- Baumsvollgewebe, plissirt (gefältelt): am Stück.

40. .-- 16. -- Wachstuch aller Art, ohne Rücksicht auf die 3.

' Art des dazu verwendeten Gewebes (Baum16.

wolle, Leinen, Hanf etc.).

25.

Gewirkte wollene Kleidungsstücke, wie Jäckchen, Unterröcke, Gestalten, Pulswärmer etc., bei denen Aermel, Seiten etc. mit dem gleichen Garn und mittelst der Häkelnadel oder auf andere ähnliche Weiae, --jedoch nicht mi t Nadel und Faden genäht --, zusammengefügt sind.

30. - Die Erläuterung : ,,Baumwollstoffe am Stück mit Näharbeit (plissirt etc.)" ist zu streichen und durch folgende zu ersetzen : ,,Baumwollgewebe, plissirt (gefältelt) : ir o h, jedoch z u g e s c h n i t ten (für Roben, Leibwäsche etc.)-" --. 50 In den Tarifentscheiden vom Monat Juli ,,Platten und Fliesen aus Steinzeug etc.tt ist nach dem Wort ,,roh" in Klammer einzuschalten : ,,naturfarbig1'.

2. -- Platten, Fliesen etc. aus Steinzeug oder Thon : in der Masse gefärbt, nicht bemalt, nicht bedruckt.

21

35. Wochenbülletin liber die Geburten und Sterbefälle.

Vom 25. bis 31. August 1889.

Während der verflossenen Woche sind dem eidg. statistischen Bureau von den Civilstanclslieamten der 15 größern städtischen Gemeinden der Schweiz, nämlich: Zürich, Genf, Basel, Bern, Lausanne, St. Gallen, Chaux-de-Fonds, Luzern, Neuehatel, Winterthur, Biel, Herisau, Schaffhausen, Freiburg und Locle, deren Gesatnmtbevölkerung 480,388 beträgt, 247 Lebendgeburten, 139 Sterbefälle und 8 Todtgeburten angezeigt worden. Außerdem von auswärts: (i Geburten und 33 Sterbefälle und l Todtgeburt.

Von den Verstorbenen waren 42 im ersten Lebensjahre, außerdem l von auswärts kommend.

An den meist verhütbaren Krankheiten starben 11. Außerdem 5 von auswärts Gekommene, d. h. welche ihren Wohnsitz in einer andern Ortschaft hatten. Es starben an Masern l in Wiedikon ; -- an Scharlach 0 ; -- an Diphtheritis und Croup 6 (l in Zürich-Stadt, l in Außersihl, 2 in Bern, von Matzenried und Habstetten kommend, l in Neuenburg, von Fontainemelon kommend und l in Herisau ; -- an Keuchhusten 5 (l in Zürich-Stadt, l in Genf-Stadt, l in Basel, l in Lausanne und l in Herisau; -- an Rothlauf 0; -- an Typhus 4 (l in Genf-Stadt, l in Basel, l in Lausanne, von Chexbres kommend und l in St. Gallen, von Tablât kommend ; -- an infektiösen Kindbettkrankheiten 0; -- an Darmkatarrh der kleinen Kinder 27 (2 in Außersihl, l in Riesbaoh, l in Unterstraß, l in Hirslanden, l in Genf-Stadt, l in Eaux-Vives, 10 in Basel, 2 in Lausanne, 2 in St. Gallen, l in Chaux-de-Fonds, l in Winterthuv, 2 in Biel, l iu Herisau und l in Locle). -- 17 Todesfälle sind als Opfer deiLungenschwindsucht angegeben, außerdem 2 Personen, welche von auswärts kamen und also nicht zu der Wohnbevölkerung der Städte gehören ; -- 6 sind infolge akuter Krankheiten der Athmungsorgane gestorben, außerdem 2 von auswärts ; -- 8 infolge organischer Herzfehler, außerdem 2 von auswärts; -- 4 an Schlagfluß, außerdem l von auswärts; -- infolge Unfall starben 6, außerdem 2 von auswärts; -- durch Selbstmord 1; -- infolge fremder strafbarer

Handlung 1; -- 5 Kinder starben infolge angeborner Lebensschwäche und 6 Greise infolge Altersschwäche, außerdem 3 von auswärts kommend.

Auf I Jahr und 1000 Einwohner berechnet, ergibt sich für obgenannte Städte eine Totalsterblichkeitsziffer von 15,1 °/oo, für die 4 vorhergehenden Wochen eine solche von 14,1, 17,2, 14,7, 16,5 "/OD.

Morbidität.

Vom 25. bis zum 31. August 1889 sind folgende Fälle von ansteckenden Krankheiten angezeigt worden:

1. Pocken und modifizirte Blattern.

l Fall im Kanton Waadt.

2. Masern.

Schaffhausen (Kanton): 3 Fälle, wovon 2 in Hemmenthal und 1 in Schaffhausen. -- Groß-Zürich: 7 Fälle, wovon 5 in Außersihl und je l in Wiedikon und Obevstraß. -- Basel-Stadt: l Fall. -- Ölten: 0. -- Bern: 0 -- Neuenburg (Kauton): l Fall in Fleurier. -- Waadt (Kanton) : 0.

3. Scharlachfleber.

Schaffhausen (Kanton): 0. -- Groß-Zürich: 3 Fälle, wovon 2 in Fluntern und l in Hottingen. -- Basel-Stadt: i) Fälle. -- Ölten: 0. -- Bern: 3 Fälle, wovon l in der Länggasse, l im Mattenhof und l im weißen Quartier. -- Neuenburg (Kanton): 4 Fälle in Neuenburg-Stadt. -- Waadt (Kanton): 13 Fälle, wovon 12 in Château d'Oex und l in St. Cergues.

ö

e. Diphtheritis und Cronp.

Schaffhausen (Kanton): o. -- Groß-Zürich: 17 Fälle, wovon 8 in Wiedikon, 5 in Außersihl, 2 in Fluntern und je l in ZürichStadt uud Oberstraß. -- Basel-Stadt: l Fall. -- Ölten: 0. Bern: 2 Fälle im luselspital, von Kiesen und Habstetten kommend. -- Neuenburg (Kanton) : l Fall in Travers. -- Waadt (Kanton) : 0.

5. Keuchhusten.

Schaffhausen (Kanton): 0. -- GroG-ZUrich: 5 Fälle, wovon 3 in Wiedikon und je l in Außersihl und Uuterstraß. -- Basel-Stadt:

23 3 Fälle. -- Olien: 0 -- Bern: 0 -- Neuenburg (Kanton): 6 Fälle, wovon 5 in Mötiers und l in St. Sulpice. -- Waadt (Kanton) : Einige Fälle in verschiedenen Theilen des Kantons zerstreut.

6. Varicellen.

Schaffhausen (Kanton): 0. -- Groß-Zürich: 0. -- Basel-Stadt: l Fall. -- Ölten: 0 -- Bern: 0 -- Neuenburg (Kanton): 0. -- "Waadt (Kanton) : 0.

7. Roseola.

l Fall in Basel.

8. Rothlauf.

Schaffhausen (Kanton): 0. -- Groß-Ztirich: 0. -- Basel-Stadt: 0.

-- Ölten: 0. -- Bern: 0. -- Neuenburg (Kanton): 0. -- Waadt (Kanton): 0.

9. Typhus.

Schaff hausen (Kanton): l Fall in Schaff hausen. -- Groß-ZUrich: l Fall in Zürich-Stadt. -- Basel-Stadt: 20 Fälle. -- Olten-Gösgen: l Fall in Ölten. -- Bern : 0 -- Neuenburg (Kanton) : 0. -- Waadt (Kanton) : 4 Fälle im Kanton herum zerstreut.

10. Puerperalfieber.

Schaffhausen (Kanton): 0. -- Groß-Zürich: 0. -- Basel-Stadt: 0.

-- Ölten: 0. -- Bern: 0. -- Neuenburg (Kanton): 0. -- Waadt (Kanton): 0.

In allen obbenannten Ortschaften sind Präventivmaßregeln getroffen worden ; die Anzeige der Fälle beweist überdies, daß die Behörden und Aerzte der Gesundheitspolizei die nöthigo Aufmerksamkeit widmen.

Die Anzeigen aus den andern Kantonen werden im Monatsbericht mitgetheilt werden.

Eidg. statistisches Bureau.

24

Bulletin Nr. 16 über die

ansteckenden Krankheiten der Hausthiere in der

Seli^veiz vom 16. bis 31. August

1889.

(Herausgegeben vom Schweiz. Landwirthschafts-Departemeni in Bern.)

Vorkommende Abkürzungen : St = Ställe; W = Weiden; P = Pferde; R = Rindvieh; Schw = Schweine; Z = Ziegen; Schf = Schafe; H = Hunde.

Die in Klammern (*) aufgeführten Fälle sind neu seit letztem Bulletin.

Rauschbrand.

Bern. Bez. Nieder-Simmenthal, Diemtigen, 2 R, Oberwyl, l R; Bez. Saanen, Saanen, l R. Lauenen, l R; Bez. Frutigen, Kandersteg, l R ; Bez. Interlaken, Grindelwald, l R : Bez. Münster, Sonceboz, l R; Bez. Seftigen, Thurnen, l R; Bez. Neuenstadt, Prêles, l R; Bez. Delsberg, Montavon, l R -- Total 11 R umgestanden.

Glarus. Bez. Hinterland, Elm, 2 R; Matt, \ R; Bez. Unterland, Näfels, 2 R, Eilten, l R -- Total 6 R umgestanden.

Freiburg. Bez. Sense, Plaffeyen, 6 R umgestanden, 107 R abgesperrt, St. Sylvester, l R umgestanden, 29 R abgesperrt, -- Total 7 R urngestanden, 136 R abgesperrt.

Solothurn. Bez. Thierstein, Beinwyl, l R, Nunningen, 1 K -- Total 2 R umgestanden.

Basel - Landschaft. Bez. Waldenburg, Lauwil, i R umgestanden.

Waadt. Bez. Aigle, Corbeijrier, 2 R, Ormond-dessus, l R, Ormoni-dessous, l R; Bez. Aubonne, Marchissy, \ R; Bez. Pays d'Enhaut, Chdteau-d'Oex, l R -- Total 6 R umgestanden.

Gesammttotal 33 R umgestanden, 136 R abgesperrt.

25

Milzbrand.

Bern. Bez. Bern, Oberbalm, i R; Be/. Burgdorf, Burgdorf, i R; Bez. Thun, Uetendorf, i. R; Bez. Saanen, Saanen, \ R; Bez. Delsberg, Mettemberg, l R; Bez. Münster, Seehof, l R -- Total 6 R umgestauden.

Schwyz. Bez. March, Altendorf, l R umgestanden; 4 R abgesperrt.

Solothurn. Bez. Thierstein, Erschwyl, l R umgestanden.

Gesammttotal 8 R umgestanden, 4 R abgesperrt.

Maul- und. Klauenseuche.

Zürich. Bez. Zürich, Zürich, l St (40 R*), Außersihl, l St (12 R*); betrifft in beiden Fällen Mastviehtransporte österreichischer Herkunft. -- Särnmtliche Thiere werden successive abgeschlachtet; Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung getroffen.

Appenzell A. Rh. Bez. Hinterland, Bundwil, l W (30 R*, 3 Z*), Urnäsch, 3 W (70 R«, 2l Z*), Waldstatt, l St (2 R*); Bez. Mittelland, Bühler, l St (12 R*, l Z*J -- vennulhlich Einschleppung aus den verseuchten Alpen der Kantone St. Gallen und Appenzell L R. -- Weide- und Stallspevre -- Sicherheitszone -- Total 2 St, 4 W (114 R*, 25 Z*).

Appenzell I. Rh. Schwendi, 2 St (57 R*), Ursprung unbekannt, Verlauf mild, Rüthi, l W 20 R, Stall- und Weidebann -- Total 2 St, 1 W, 77 R, wovon (57 R*).

St. Gallen. Bez. St. Gallen, St. Gallen, l St (8 R*) abgethan, · von St. Margreihen stammend ; Bez. Werdenberg, Grabs, 4 St, 4 W (215 R*, IßSchw*, 2 Schf*, l Z*); Bez. Sargans, Mels, 28 St, 3 W (273 R*, 241 Sc-hf*), Vilters, 81 St, 4 W (306 R*, 154 Z*, 42 Sehw*), Pfäffers, 2 W (108 R*, 21 Z*), Ragat, l W (246 R*, 8 Z*); Bez. Gaster, Amden, 3 W (101 R*, 7 Schw*) ; Bez. Gossau, Straubenzell, l St (19 R*), in letxtertn Fall durch eine Kuli aus Buliler verschleppt - Total 115 St, 17 W (1276 R*, 65 Schw*, 184 Z*, 243 Schf*), wovon (8 R*) abgethan.

Graubünden. Bez.'Plessur, Chur, 2 St (9 R*, l Schw*).

Thurgau. Bez. Weinfelden, Illhart, l St (5 R*, l Schw*), von zwei auf dem Markte in Weinfelden angekauften Rindern horriihrc'nd. Stiillhann.

Neuenburg. Bez. Boudry, Colombier, l St, 5 R (l P*) -- Stallbann.

Gesammttotal 125 St, 22 W, 2058 StUck Vieh, wovon 8 Stück abgethanVerminderung seit 15. August 3 St, -- W, -- Stück Vieh.

Vermehrung seit 15. August -- St, 7 W, 514 StUck Vieh.

26

Rotz und Haut wurm.

Bern. Bez. Seftigen, Belp, l P abgelhnn, (11 P*) der Ansteckung verdächtig.

Geuf. Box. Linkes Ufer, Eaux-vives, 2 P abgethan (l P*) der Ansteckung verdächtig und unter thierärztlicher Aufsicht.

Gesammttotal 3 Fälle, 12 Verdachtsfälle.

Rothlauf der Schweine.

Bern. Bez. Delsberg, Courtetelle, 4 Schu- umgestanden; Bez.

Laufen, Röschenz, l Schw umgestanden, l Schw verdächtig; Bez.

Burgdorf, Koppigen, l 8ch\v umgestanden -- Total 6 Schw umgestanden, 1 Schw verdächtig.

Luzern. Bez. Hochdorf, Hochdorf, 2 Schw, Römerswil, \ Sc-h\v; Bez. Sursee, Ruswil, l Schw; Bez. Willisau, Dagmersellen, 2 Schw -- Total 6 Schw umgostauden.

Freiburg. Bez. Glane, Mézières, 2 Schw umgestanden.

Schaffhauseu. Bez. Schaffhausen, Buchberg, 2 Schw umgestanden.

Waadt. Bez. Aubonne, Apples, l Schw umgestaudeu; Bez.

Avenches, Chabrey, l Schw uingestaiiden, Oleyres, l Schw umgostanden, 3 Schw verdächtig; Bex. Echallens, Villars-le-terroir, 2 Schw verdächtig, Eclagnens, 2 Schw umgestanden; ßez. Grandson, Grandson, \ Schw verdächtig; Bez,. Lausanne, Epalinges, \ Schw umgestanden; Bez. Lavaux, Gully, \ Schw verdächtig, Lutry, l Schw verdächtig ; Bez. Morges, EcitMens, l Schw verdächtig, Marges, l Schw umgestandeu, 2 Schw verdäclitig, Schiebens, 2 Schw verdächtig; Bc/. Moudon, Villars-Mendraz, 2 Schw verdächtig, Lucens, l Schw umgestanden, 2 Schw verdächtig, Denezy, 3 Schw verdächtig; Bez. Nyon, Genollier, l Schw umgestanden, C/iéserex, l Schw umgestanden, Coppet, l Schw verdächtig, Bex. Orbe, Ballaigues, Ï Schw umgestanden, l Schw verdächtig; Bez. Oron, Hopraz, 2 Schw verdächtig; Bez. Rolle, Bursinel, l Schw verdächtig; Bez. Vevey, Corsier, l Schw umgestanden, Corseaux, l Schw umgestanden, Blonay, l Schw verdächtig; Bez. Yverdon, Vugelle-la-Mothe, 2 Schw verdächtig; Bez. Sie. Croix, Ste. Croix, l Schw verdächtig -- Total 13 Schw umgestanden, 29 Schw verdächtig.

Neuenburg. Bez. Neuenburg, Lignières, l Schw umgeslanden.

Gesammttotal 30 Schw umgestanden, 30 Schw verseucht und der Ansteckung verdächtig.

27

Konstatirte GesetzesverletÉungen.

Zürich. Eine Buße von Fr. 50 (Uebertretung der Quarantänevorschriften) ; je eine Buße von Fr. 15 und Fr. 5 (Anstände betreffend Gesundheitsscheine).

Bern. Vier Bußen von je Fr. 5, zwei Bußen von je Fr. 8 und fünf solche von je Fr. 10 (Anstände betreffend Gesundheitsscheine); drei Bußen von je Fr. 10 und eine Buße von Fr. 5 (Umgehung der grenzthierärztlichen Untersuchung) ; eine Buße von Fr. 10 (betrügerische Einfuhr von Ferkeln).

Luzeru. Zwei Bußen von je Fr. 10 und zwei solche von je Fr. 5 (Anstände betreffend Gesundheitsscheine).

Freiburg. Eine Buße von Fr. 5 (Verletzung des Art. 20 der eidg. Vollziehungsverordnung").

Basel-Landschaft. Eine Buße von Fr. 10 (Verletzung der Fleischschauverordnung).

Schaffhausen. Zwei Bußen von je Fr. 20 und eine solche von Fr. 30 (Betreibung des Viehhandels ohne Patent); eine Buße von Fr. 20 (Hausirhandel mit Fleisch); eine Buße von Fr. 20 (Uebertretung des Stallbannes); eine Buße von Fr. 40 (Verkauf kranken Fleisches).

St. Gallen. Sechs Bußen von Fr. 5 bis Fr. 10 (Anstände betr.

Gesundheitsscheine) ; eine Buße von Fr. 5 (Vergehen gegen Fleischschau); eine Buße von Fr. 10 (Stallbannbruch); eine Buße von Fr. 20 (Weidebannbruch).

GrauMnden. Je eine Buße von Fr. 10 und Fr. 20 (verspätete Abgabe resp. Nichtabgabe der Gesundheitsscheine).

Waadt. Sieben Bußen von je Fr. 5 (Anstände betreffend Gesundheitsscheine); zwei Bußen von je Fr. 5 (Fleischverkauf ohne vorgängige Untersuchung) ; eine Buße von Fr. 20 (vorschriftswidriges Verscharren eines Stückes Vieh) ; eine Buße von Fr. 5 (Umgehung der grenzthierärztlichen Untersuchung); eine Buße von Fr. 10 an einen Fleischinspektor (Gestaltung der Abschlaehtung eines ohne Passirschein eingeführten Kalbes).

Wallis. Vier Bußen von je Fr. 5 (Unregelmäßigkeiten betreffend Gesundheitsseheine); zwei Bußen von je Fr. 30 und je eine Buße von Fr. 20 und Fr. 5 (Umgehung der grenzthierärztlichen Untersuchung).

Genf. Eine Buße von Fr. 30 (Nichtabgabe des Gesundheitsscheines).

28

.A.n. si a 11 cl.

Frankreich. Juli: Rauschbrand, DepartementHoch-Savoyen, l Fall, Departement üoubs, l Fall; Rotz, Departement Ain, 2 Fälle, Departement Hoch-Savoyen, l Fall ; Wuth, Departement Ain, 7 Fälle ; im Monat Juli kamen im Ganzen in 75 Gemeinden 106 Wuthfälle vor; Rothlauf, Departement Hoch-Savoyeu, l Stall.

Baden. 1.--15. August: Milzbrand, 8 Fälle 5 Rauschbrand, l Fall; Maul- und Klauenseuche ist in 9 Ortschaften neu aufgetreten.

Württemberg. Juli : Milzbrand. 21 Fälle ; Rauschbrand, 8 Fälle; Rotz, 5 Fälle, Ende des Monats 58 P ansteckungsverdächtig ; Maul- und Klauenseuche, 1710 neue Fälle, Ende des Monats 1501 Thiere erkrankt, 811 Thiere verdächtig; Lungenseuche, Ende des Monats 9 Thiere der Ansteckung verdächtig; Schafräude, Ende des Monats 2890 Thiere verseucht und verdächtig.

Oesterreich-Ungarn ist laut Ausweis vom 31. August frei von der Rinderpest. Am 31. August herrschte in :

Maul- und Klauenseuche.

Lungenseuche.

Ortschaften.

Ortschaften,

Galizien Mähren Böhmen Nieder-Oesterreich .

Schlesien . . . .

Tirol uiid Vorarlberg (15. -- 31. August) Ober-Oesterreich . .

Steiermark . . . .

Bukowina . . . .

Ungarn (27. August) .

621 94 385 65 26

5 14 38 6 6

3 467 Thiere (Bez. Bregenz u. Bludenz) -- 3 l 10 -- 32 -- 211 42

Italien. 5.--11. August: Piémont, Milzbrand, l Fall; Lombardei, Rausch- und Milzbrand, 4 Fälle; Maul- und Klauenseuche, im Bezirk Bergamo.

29

Internationaler Gefängnißkongreß zu St. Petersburg (1890).

Internationale Preisbewerbung '

eröffnet

von der kaiserlich russischen Regierung Über ,,den Einfluß John Howard's in der Geschichte der Gefängnißreform".

1. Da die Einberufung des IV. internationalen Kongresses über Oefangnißwesen in St. Petersburg mit dem hundertjährigen Todestage des im Jahre 1790 in Kherscm verstorbenen John Howard zusammentreffen wird, wünscht die kaiserlich russische Regierung das Gredächlniß dieses berühmten Menschenfreundes durch die Eröffnung einer Preisbewerbung über ,,den Einfluß John Howard's in der Geschichte der Gefängnißreform "· zu ehren.

2. Die zur Mitbewerbung eingereichten gedruckten oder handschriftlichen Arbeiten sollen in russischer oder französischer Sprache abgefaßt sein. Es werden auch Aufsätze in andern Sprachen angenommen ; dieselben müssen aber von einer Uebersetzung in's Französische begleitet sein.

3. Arbeitsprogramm : a. Lebensbeschreibung John Howard's und Uebersicht seinei1 Werke; f>. Charakteristik der zur Zeit John Howard's bestehenden Strafanstalten und eingehende Aufzählung der von Howard verwirklichten und vorgeschlagenen Neuerungen in diesem Gebiete; c. der Einfluß der Ansichten Howard's auf die spätere Geschichte der Gefängnißreform ; d. Beschreibung der Howard'schen Schriften.

4. Die Arbeiten sollen bis spätestens auf den l .(l 3.) Mai 1890 an den Präsidenten des Organisationskomites des IV. internationalen Gefängnißkongresses in 8t. Petersburg (Alexandra-Theaterplatz, Allgemeine Gefängnißverwaltung) eingesandt werden.

5. Die Arbeiten müssen mit Motto's versehen sein. Die Verfasser sollen außerdem dem Komite ihre Namen und Adressen in einem besonderen Couvert mittheilen.

6. Das Prüfungskollegium für die Arbeiten wird von dem IV. internationalen Gefüngnißkongreß gewählt werden.

7. Für die von dem Prüfungskollegium als befriedigend anerkannten Arbeiten werden zwei goldene Medaillen, eine große und eine kleine, silberne Medaillen und Ehrenmeldungen ertheilt werden.

30

8. Der Verfasser, dem die große goldene Medaille zuerkannt wird, wird außerdem noch einen Preis von Fr. 2000 in Geld erhalten.

Die mit dem ersten Preis gekrönte Arbeit wird in die Verhandlungen des IV. internationalen Gefäugnißkongresaes eingerückt werden. Das Vervielfältigungsrecht bleibt dem Verfasser vorbehalten.

9. Die von ihren Verfassern nach Ablauf von 2 Jahren nicht zurückverlangten handschriftliehen und gedruckten Arbeiten werden vernichtet werden.

10. Das Ergebniß der Preisbewerbung wird im Bulletin der internationalen Kommission für Grefängnißwesen und in den Verhandlungen des IV. Kongresses veröffentlicht werden.

Bekanntmachung.

Die kaiserlich russische Gesandtschaft in der Schweiz hat dem Bundesrathe zur Kenntniß gebracht, daß Seine Excellenz der Herr Kriegsminister ihr einen Erlaß mitgetheilt habe, durch welchen es jedem Soldaten russischer oder kosakischer Herkunft, sowie den Montagnarden des Kaukasus untersagt sei, in ihrer Nationaluniform als Schauspieler oder Figuranten bei öffentlichen theatralischen Vorstellungen Theil zu nehmen.

Das Tragen von Orden oder Medaillen, welche die Genannten besitzen konnten, sei ebenfalls verboten.

Gegen diese ministeriellen Verfügungen Zuwiderhandelnde würden sich gerichtlicher Verfolgung aussetzen und streng bestraft werden.

B e r n , im August 1889.

Die schweizerische Bundeskanzlei.

Bekanntmachung.

Die Auswanderungsagentur Christ-Simmener in Genf ist infolge Ablebens der Firmainhaberin erloschen. Es wird deshalb die von

31

derselben geleistete Kaution von Fr. 4 0 , 0 0 0 dem Eigenthümcr d e r letztem a u f A n f a n g N o v e m b e r 1889 z u r ü c k g e s t e l l t w e r d e n , sofern das unterzeichnete Departement bis zu jenern Zeitpunkt keine Kenntniß von Ansprüchen erhält, welche nach Maßgabe des Bundesgesetzes betreffend den Geschäftsbetrieb von Auswanderungsagenturen von Behörden, Auswanderern oder den Rechtsnaehfolgern von solehen gegen die obengenannte Agentur geltend gemacht werden wollen.

B e r n , den 8. November 1888.

[16/i3]

Schweiz. Departement des Auswärtigen: Auswanderungswesen (Administrative Sektion).

Bekanntmachung.

Reproduzirt.

Von Seite des Schweiz. Handelsstandes wird häufig Beschwerde darüber geführt, daß Warensendungen aus dem Auslande außer den Zollgebühren sich noch mit weitern Gebühren, unter der Angabe ,,für Zollbehandlung", ,,Provision", ,,Deklaration", ,,Revision11 u. s. w., belastet finden.

In Wiederholung früherer Bekanntmachungen wird hiemit neuerdings aufmerksam gemacht, daß solche Gebühren weder vom Schweiz.

Zollpersonal, noch für Rechnung der Zollverwaltung bezogen, sondern daß seitens der letztern einzig und allein die tarifmäßigen Zollgebühren erhoben werden. Reklamationen wegen Bezuges von Nebengebühren sind daher nicht an die Zollverwaltung, sondern an diejenige Stelle (Speditor oder Giiterexpedition an der Grenze), welche die Zollabfertigung vermittelt, zu richten.

Zugleich wird aufmerksam gemacht, daß die Deklaraiiten (resp.

die Speditoren oder Güterexpeditionen), welche den Zollstälten Kollektiv-Deklarationen abgeben, die Waarensendiingeii au verschiedene Adressaten umfassen, dafür entsprechende Kollektiv-Zollquittungen empfangen. Diese bleiben in Händen der Deklarauten, wogegen die Einfuhrfrachtbriefe mit einem zollamtlichen Stempel abgestempelt werden, aus welchem der Name der Zollstätte unti der Betrag des erhobenen Zolles ersichtlich ist.

32 Derjenige Waarenempfäuger, welcher eine Zollquittung zugestellt zu erhalten wünscht, hat zu diesem Ende daliir zu sorgen, daß für ihn bestimmte Waai-ensenduugeu durch den Deklarantou jeweilen mit einer besondern Deklaration zur Verzollung angemeldet werden, in welchem Falle auch eine besondere Zollquittung ausgefertigt wird.

B e r n , den 1. Februar 1887.

Eidg. Oberzolldirektion.

Inhalt des schweizerischen Handelsamtsblattes, As 144, vom 31. August 1889.

Abhanden gekommene Werthtitel.

Handelsregistereinträge.

Fabrik- und Handelsmarken. Handelsbericht des Schweiz,. Vizekonsuls in Yokohama pro 1888. Situation ausländischer Banken.

As 145, Tom 3. September 1889.

Abhanden gekommene Werthtitel.

Handelsregistereinträge.

Fortsetzung des Handelsberichtes von Yokohama. Emissionsbanken : Wochensituation; Spezifikation der gesetzlichen Baarschaft auf den 31. August. Auswanderungsagentur Clirist-Simmener. Post. Milchproduktenausstellung in Paris. Telegramme. Situation ausländischer Banken.

JV« 146, Tom 5. September 1889.

Handelsregistereinträge. Waareu-Ein- und Ausfuhr im I. Semester 1889. Solleinnahmen 1888 und 1889. Verkehr der Zentralstelle mit den Konkordatsbankeu im August. Schluß des Handelsberichtes von Yokohama. Gewerbliche Schiedsgerichte in Belgien.

Schwindelfirmen in Galatz. Französisches Gesetz betreffend Weinfälschung. Situation ausländischer Banken.

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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1889

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

38

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

07.09.1889

Date Data Seite

19-32

Page Pagina Ref. No

10 014 530

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