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Verfügung betreffend temporäre Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz für Trainings und Vorführungen anlässlich der öffentlichen Flugveranstaltung «Hunterfest» in St. Stephan (LSTS) vom 19. und 20. August 2022 vom 19. April 2022

Verfügende Behörde:

Bundesamt für Zivilluftfahrt, 3003 Bern (BAZL)

Gegenstand:

Der Luftraum gemäss Anhang zu dieser Verfügung wird vorübergehend in ein temporäres und zeitlich limitiert aktivierbares Flugbeschränkungsgebiet (TEMPO RA) mit faktischem Flugverbot umklassiert. Innerhalb des Flugbeschränkungsgebietes sind während den fraglichen Zeiten Flüge mit an den Trainings und Veranstaltungen unbeteiligten Luftfahrzeugen untersagt.

Rechtliche Grundlage:

Gestützt auf die Artikel 8a und 40 des Luftfahrtgesetzes vom 21.Dezember 1948 (LFG, SR 748.0) in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung vom 18.Dezember 1995 über den Flugsicherungsdienst (VFSD, SR 748.132.1) legt das BAZL die Luftraumstruktur und die Luftraumklassen fest. Zur Wahrung der Flugsicherheit kann das BAZL gemäss Artikel 10 der Verordnung vom 20.Mai 2015 über die Verkehrsregeln für Luftfahrzeuge (VRV-L, SR 748.121.11) Flugbeschränkungs- und Gefahrengebiete festlegen. Flugbeschränkungsgebiete sind Lufträume von festgelegten Abmessungen über den Landgebieten oder den Hoheitsgewässern eines Staates, in welchen der Flug von Luftfahrzeugen durch bestimmte Bedingungen eingeschränkt ist.

Gemäss Artikel 8a Absatz 2 LFG haben Beschwerden gegen Verfügungen des BAZL zur Festlegung der Luftraumstruktur keine aufschiebende Wirkung.

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Inhalt der Verfügung:

1. Gemäss Anhang der Verfügung wird die dort aufgeführte Zone in ein temporäres und zeitlich limitiertes aktivierbares Flugbeschränkungsgebiet umklassiert.

2. Weiter werden die folgenden Nutzungsbedingungen festgelegt: 2.1 Innerhalb der aktivierten TEMPO RA sind Flüge mit Luftfahrzeugen, welche nicht an den Kunstflugvorführungen beziehungsweise den dazu notwendigen Trainings teilnehmen, untersagt. SARoder HEMS-Flüge sind entsprechend den Verfahren gemäss Luftfahrthandbuch (Aeronautical Information Publication, AIP), Kapitel ENR 5.1 ­ §1.1, erlaubt.

2.2 Die TEMPO RA kann ausschliesslich während der jeweiligen in Anhang 2 zu dieser Verfügung erwähnten Daten und Zeiten aktiviert werden.

Die Veröffentlichung der TEMPO RA sowie die genauen Aktivierungszeiten werden vorgängig zu den Aktivierungen mittels Notice to Airmen (NOTAM) bekannt gegeben und mittels Daily Airspace Bulletin Switzerland (DABS) visualisiert.

2.3 Die in der aktivierten TEMPO RA maximal zulässige Geschwindigkeit für die Durchführung der Trainings- und Displayflüge der zivilen, ehemals militärischen Düsenflugzeuge Hunter und Vampire unter FL 100 wird auf Mach 0.90 erhöht. In der Pufferzone («Activity Buffer» die zwei äussersten Meilen der ganze RA) darf die Durchführung der Trainings- und Displayflüge der zivilen, ehemals militärischen Düsenflugzeuge Hunter und Vampire nur unter Einhaltung aller normalerweise geltenden Verkehrsregeln geflogen werden. Das Patrouille Suisse-Team der Luftwaffe darf in dieser für die Trainings- und Vorführungsflüge der zivilen, ehemals militärischen Düsenflugzeuge Hunter und Vampire kreierten Pufferzone, sprich bis zur publizierten Luftraumgrenze, seine Displays durchführen.

2.4 Die Aktivierungen der TEMPO RA müssen auf der Frequenz 120.055 MHz abgefragt werden können.

2.5 Die maximale Höhe der TEMPO RA ist auf FL150 festgelegt, während MIL ON jedoch auf FL130 beschränkt.

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3. Sämtliche gegen die Anordnungen in DispositivZiffer 1 und 2 gerichteten Anträge werden abgewiesen, soweit auf sie einzutreten ist und sie nicht gegenstandslos sind.

4. Diese temporäre Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz gemäss Ziffer 1 dieser Verfügung tritt am 19. August 2022 in Kraft.

5. Die Kosten für diese Verfügung, bestimmt auf Fr. 1000.­, werden dem Hunterverein Obersimmental auferlegt.

6. Diese Verfügung wird dem Hunterverein Obersimmental, der Luftwaffe und der Military Aviation Authority per Einschreiben mit Rückschein eröffnet und allen Angehörten, die eine Stellungnahme einreichten, per Einschreiben in Kopie mitgeteilt. Die Verfügung wird ausserdem in zusammengefasster Form im Bundesblatt in deutscher, französischer und italienischer Sprache publiziert und kann auf der Homepage des BAZL (www.bazl.admin.ch) sowie telefonisch unter der Nummer 058 467 40 53 beim BAZL bezogen werden.

Adressatenkreis:

Die vorliegende, temporäre Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz richtet sich an alle Personen, die den fraglichen Luftraum in irgendeiner Form nutzen oder die Tätigkeiten nachgehen, welche Auswirkungen auf diesen Luftraum und dadurch auf die Sicherheit des Flugverkehrs haben können.

Öffentliche Auflage:

Die Verfügung wird allen Luftraumnutzern durch Publikation im Bundesblatt in deutscher, französischer und italienischer Sprache eröffnet. Im Weiteren kann diese Verfügung schriftlich beim BAZL, Abteilung Sicherheit Infrastruktur, angefordert werden.

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Rechtsmittel:

27. April 2022

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Gemäss Art. 22a Abs. 1 Bst. a des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 1968 (VwVG; SR 172.021) steht die Frist vom siebten Tag vor Ostern bis und mit dem siebten Tag nach Ostern still. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die der Beschwerdeführenden zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die Beschwerdeführenden sie in Händen haben. Ferner ist die Vollmacht einer allfälligen Vertreterin oder eines allfälligen Vertreters beizulegen.

Bundesamt für Zivilluftfahrt Der Vizedirektor: Martin Bernegger

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Anhang zur Verfügung vom 19. April 2022 in Sachen temporäre Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz für Trainings und Vorführungen anlässlich der öffentlichen Flugveranstaltung «Hunterfest» in St. Stephan vom 19. und 20. August 2022 TEMPO RA St. Stephan A Circle of 7NM radius centered ARP LSTS (46°29'51'' N / 007°24'45'' E ELEV 3304FT), WEST BOUNDARY = LINE LE MOURET ­ WILDHORN, only within airspace class E/G.

Lower Limit: GND Upper Limit: FL150 Dates: 19th and 20th August 2022, daily between 0900UTC­1000UTC and 1130UTC­1430UTC.

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